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Neues zu Mollath

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Begonnen von Typee, 06. August 2013, 11:26:07

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sweeper

Thomas Stadler versucht sich auch an den Gutachten:
Zitat...Man muss kein Arzt oder Psychiater sein, um erkennen zu können, dass die tatsächlichen Feststellungen Leipzigers, so wie sie in dem Gutachen dargestellt werden, den Schluss auf ein paranoides Gedankensystem, eine krankhafte seelische Störung, eine Schuldunfähigkeit im Tatzeitpunkt und eine fortbestehende Gefährlichkeit für die Allgemeinheit, nicht zulassen...
http://www.internet-law.de/2013/08/mollath-ein-opfer-der-psychiatrie.html
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Terry Pratchett

sweeper

Erste anwaltliche Reaktionen auf Strates Gutachten-Veröffentlichung:

ZitatGerhard Strate sagte am 27. August 2013 um 17:55 :

Lieber civiseuropeensis,

wegen der Gutachten arbeitet der Server bei der STRATO AG im Moment am Rande seiner Leistungsfähigkeit. Mein IT-Mann ist zuversichtlich, dass das Problem bald behoben ist. Dennoch wäre ich dankbar, wenn Sie mir Vorschläge alternativen Vorgehens direkt an meine Emailadresse schicken könnten.
Der erste Professor hat sich übrigens wegen angeblicher Verletzung seiner Urheberrechte schon bei mir gemeldet (über seine Anwälte). Jetzt beginnen für mich wieder die schlaflosen Nächte bei dem angstvollen Gedanken an die klugen Anwaltskollegen!

Wer weiß, wie lange die Gutachten und die Betreuungsakte noch online sind.

Daher empfielt Frau Wolff:
Zitat
gabrielewolff sagte am 27. August 2013 um 18:07 :

Ich habe mir alle Dokumente heruntergeladen – da geht es dann ganz schnell mit dem Aufrufen und Blättern, und auch das Kopieren von Zitaten klappt besser.
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bayle

Zitat von: sweeper am 27. August 2013, 17:00:38
Thomas Stadler versucht sich auch an den Gutachten:
Zitat...Man muss kein Arzt oder Psychiater sein, um erkennen zu können, dass die tatsächlichen Feststellungen Leipzigers, so wie sie in dem Gutachen dargestellt werden, den Schluss auf ein paranoides Gedankensystem, eine krankhafte seelische Störung, eine Schuldunfähigkeit im Tatzeitpunkt und eine fortbestehende Gefährlichkeit für die Allgemeinheit, nicht zulassen...
http://www.internet-law.de/2013/08/mollath-ein-opfer-der-psychiatrie.html
Falsch. Richtig ist: man darf kein Psychiater sein, wenn man dem Gedankengang von Herrn Stadler folgen will ...

sweeper

Mackenthun nimmt derweil das Strate-Interview in der ZEIT aufs Korn:

ZitatNach der Freilassung: Strate und Mollath geben Interviews

Die Journalisten Sabine Rückert und Heinrich Wefing interviewten Mollaths Rechtsvertreter Gerhard Strate. Das ausführliche Gespräch erschien am 22. August 2013 als ,,Dossier" in der Zeit (S. 11-13). Strate wirkt im Interview recht kleinlaut: Keine Verschwörung, kein Skandal – einige handwerkliche Unzulänglichkeiten und formale Fehler. Sein Mandant ist angeblich ein missverstandenes fränkisches Original und Unikum, das aktuell keine neue Frau sucht und deshalb ungefährlich ist.

Strate blieb ausgesprochen faktenarm, dafür war er mit unbewiesenen Unterstellungen und Behauptungen umso freigiebiger. Teilweise verlor er sich in Rabulistik: Wenn ein Gericht keine Rechtsbeugung feststellt, dann heiße das ja nicht, dass es keine gebe. Immerhin wandte er sich dagegen, dass ein psychisch kranker Straftäter seine Entlassung allein dadurch erzwingen könne, indem er sich dem Gespräch und der Begutachtung durch gerichtlich bestellte Sachverständige verweigere. ,,Es ist Nonsens, die Abschaffung der Fernbegutachtung zu fordern." Das richtet sich gegen den lautstarken Mollath-Unterstützerkreis, der immer wieder darauf rumreitet, dass mit Mollath nicht gesprochen worden sei – und dabei das Gutachten von Prof. Friedemann Pfäfflin zu erwähnen vergisst. Wenige Minuten später behauptet er, dass das Bundesverfassungsgericht die Fernbeobachtung 2001 für verfassungswidrig erklärt hat (was falsch ist).

Rückert und Wefing kommen auf den "unseriösen Eindruck" zu sprechen, den Mollath-Unterstützer auf sie machen. "Gegen die Gerichtsreporterin des Spiegel [Beate Lakotta] findet im Internet eine regelrechte Rufmordkampagne statt. Einer der beteiligten Sachverständigen hat sich geweigert, sich weiter mit Mollath zu beschäftigen, weil er von Mollath-Anhängern in übelster Weise beschimpft wird, und der Chefarzt der Forensischen Psychiatrie in Bayreuth soll zeitweise unter Polizeischutz gestanden haben." Strate spricht von "durchgeknallten Trittbrettfahrern", die ihr eigenes Spielchen treiben. "Das kommt immer wieder vor, ist immer wieder zu bedauern". Strate bleibt im Ungefähren; so richtig entgegengetreten ist er dem nicht, vielmehr hatte er sich bei allen Unterstützern bedankt. Und er trug dazu bei, dass Mollath zu einem Helden, einem unschuldig Verfolgten, einer Ikone wurde.

Das Interview ist unergiebig. Strate zieht sich auf den Standpunkt zurück, dass Aussage gegen Aussage steht. Hat Mollath die ihn festnehmenden Polizisten als Nazis bezeichnet? Kann sein. Haben Pfäfflin und Kröber Mollath als wahnkrank diagnostiziert? Spielt keine Rolle. Die Rufmordkampagne im Internet? Bedauerlich. Mollaths wirre Konvolute? Kennt er nicht. Warum trennte sich Mollath immer wieder von seinen Anwälten? Weiß er nicht und interessiert ihn nicht. Ist Gustl Mollath krank? Mollath hat nur ein etwas starkes Mitteilungsbedürfnis. ,,Ich trete aus dem Rechtsstaat aus!" Hat Mollath nie gesagt. Es ist also eine große Verschwörung, alle haben sich geirrt oder lügen, nur Mollath hat Recht.
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ErpelderNacht

Zitat von: bayle am 27. August 2013, 07:01:50
Zitat von: ErpelderNacht am 26. August 2013, 20:40:05
Nun ja, die Gesamtsituation - die Fehleinweisung - war ein einziger Mißstand.
Das klingt jetzt ein bisschen trotzig.

ZitatAls Unschuldiger einfach so im Irrenhaus verräumt zu werden mit der Perspektive, dort bis zum Lebensende eingesperrt zu sein, ist Horror.
Als Gutachter wie als Psychiatrie-Reformer wärst Du jetzt überqualifiziert, mit Deiner 1:1-Übernahme der Mollath-Version bis in die Sprachregelung hinein:
ZitatAnfang August 2011 zog Herr Mollath mit der Station FP 6 um in ein neues Gebäude der Forensischen Klinik. Dieser ihm und den Mitpatienten länger angekündigte Umstand mit entsprechender aufwendiger logistischer Vorbereitung wurde von ihm dergestalt blockiert, sich zu weigern, aktiv bei der Auswahl der auf der neuen Station benötigten und vertretbaren persönlichen Habe mitzuwirken, so dass das Packen letztlich durch Mitglieder des Pflegeteams übernommen werden musste. Nach dem Umzug war Herr Mollath über Wochen nicht bereit, die in seinem Zimmer befindlichen verschlossenen Kartons zu öffnen, sondern forderte schriftlich die Herausgabe ihm ,,entzogener" Unterlagen, Schreibsachen usw., wobei dieses Verhalten nur deshalb exemplarisch aufgeführt werden soll, da es grundsätzlich die krankheitsüberformten dysfunktionalen Problemlösestrategien des Patienten verdeutlicht und aufzeigt, wie der Patient mit seinem provozierenden Verhaltensweisen letztlich soziale Situationen konstelliert und konstruiert, die dann neuerliche MögIichkeiten bieten, sich vermeintlich entmündigt und schikaniert durch die Unterbringungssituation zu erleben. Noch während das Umzugs brachte er eine Art Plakat an einem der Straße zugewandten Fenster an - mit dem Inhalt, dass er hier "gefoltert" werde, was Zeugnis über sein aufmerksamkeitsheischendes, sicher auch provozierendes Verhalten ablegt.
https://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Aerztliche-Stellungnahmen-2008-2012.pdf
[S. 11]
Wie gesagt, wenn es nicht zum Märtyrer reicht, muss man ein bisschen nachhelfen.

edit: Und da war er schon einige Jahre in der Psychiatrie; genug Zeit also für jeden Gesunden, dass der erste Zorn verraucht wäre und er sich auf ein für ihn selbst akzeptables Ausmaß an Kompromissen im täglichen Leben hätte einstellen können, ohne damit "die Rechtmäßigkeit seines Urteils anzuerkennen".

Es geht einzig und allein um die Tatsache, ob er die ihm vorgeworfenen Taten begangen hatte und ob die Voraussetzungen für eine Einweisung nach §63 vorlagen oder nicht.

Die Zweifel, daß er die Taten beging, sind so groß geworden, daß er freigelassen wurde.

Ob er geistig krank war oder ist, spielt keine Rolle mehr.

Daß ihr - sweeper, bayle und bebo - so auf die jetzt als unbewiesen geltende Wahnkrankheit herumkaut, ist faszinierend.

Bei allem Respekt: Das riecht nach Realitätsverweigerung.

Belbo

...apropos Realitätsverweigerung, er wurde frei gelassen, weil zwei Buchstaben zu klein geschrieben waren , aus keinem anderen Grund.

sweeper

@ErpelderNacht:
ZitatDie Zweifel, daß er die Taten beging, sind so groß geworden, daß er freigelassen wurde.

Wie bitte?
Wie lautete noch mal die Begründung?

ZitatOb er geistig krank war oder ist, spielt keine Rolle mehr.
Du meinst, das spielt für die WA keine Rolle?

ZitatDaß ihr - sweeper, bayle und bebo - so auf die jetzt als unbewiesen geltende Wahnkrankheit herumkaut, ist faszinierend.
Die psychiatrischen Gutachter sind sich aber über die Diagnose recht einig - wie du den Gutachten entnehmen kannst.
Um welche "Beweise" geht es also deiner Meinung nach, wenn du von einer als "unbewiesen geltenden Wahnkrankheit" sprichst?
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Terry Pratchett

bayle

Zitat von: ErpelderNacht am 27. August 2013, 19:05:50
Daß ihr - sweeper, bayle und bebo - so auf die jetzt als unbewiesen geltende Wahnkrankheit herumkaut, ist faszinierend.

Bei allem Respekt: Das riecht nach Realitätsverweigerung.
Bisher hast Du ja wenigstens noch gelegentlich (oh, ich merke gerade, ein kompromittiertes Wort) versucht, konkrete Einwände zu machen, aber da scheint Dir inzwischen das Pulver ausgegangen zu sein. Schade.
Ich hatte anfangs gesagt, dass Du zwar völlig schief gewickelt bist :teufel, aber doch wenigstens nicht zur Diffamierung Deiner Diskussionspartner neigst. Offenbar ist Deine Geduld mit uns jetzt aber am Ende.

War durchaus anregend mit Dir. Tschüss.

Tyko

Zitat von: bayle am 24. August 2013, 10:52:41
Zwischenergebnis

Die Gutachten Leipziger, Kröber und Pfäfflin sind – was die innere Konsistenz, die Wissenschaftlichkeit und die Unvoreingenommenheit angeht – vor Vorwürfen in Schutz zu nehmen. Sie sind überzeugend. Jedem, der da Zweifel hat, sei die vollständige Lektüre empfohlen. Sie ist über weite Strecken auch für den Laien ohne vorprogrammierte Missverständnisse möglich.

Aufforderung angenommen. Ich habe die Gutachten gelesen. Es sind meine ersten derartigen Gutachten. Ich bin überrascht, wie sie geschrieben sind. Vor allem in dem entscheidenden Punkt finde ich sie nichtssagend. Gefahrenprognose? Pfäfflin kommt in seinem schriftlichen Gutachten zu dem Schluss, dass Mollath umgehend freizulassen wäre, weil er nicht mehr gefährlich genug ist. In seinem mündlichen Gutachten erhöht er die Gefährlichkeitsprognose aber ohne Begründung. Du hast bestimmt die Stellungnahme des Generalbundesanwalts gelesen? Nimmst du Pfäfflins Gutachten auch vor dessen Kritik in Schutz?


sweeper

@Tyko:
ZitatVor allem in dem entscheidenden Punkt finde ich sie nichtssagend.
Kannst du das bitte anhand von entsprechenden Zitaten verdeutlichen?
Was ist deiner Meinung nach der "entscheidende Punkt", und warum sind sie "nichtssagend" ?

z.B. Leipziger-Gutachten, S.30:

Zitat...Die weitere Prognose beim Angeklagten wird dadurch bestimmt sein, ob für die bei ihm vorliegende paranoide Erkrankung eine organische Ursache gefunden werden kann, deren Ursache als solche behandelbar ist, mit der Folge, dass durch diese Behandlung auch die Wahnerkrankung des Angeklagten eine nachhaltige Besserung erfahren könnte. Gegebenenfalls wäre auch hier eine unterstützendet eher symptomatisch zu sehende neuroleptische Behandlung des Angeklagten angezeigt.

Für die beiden anderen Differentialdiagnosen, die Diagnose der wahnhaften Störung und der paranoiden Schizophrenie, wäre beim Angeklagten eine neuroleptische Behandlung unter stationären Bedingungen und im Weiteren eine psychotherapeutische Behandlung unerlässlich, um das Zustandsbild des Angeklagten positiv beeinflussen zu können.
Erst durch eine stationäre psychiatrische Behandlung wäre frühestens nach etlichen Monaten mit einer deutlichen Besserung des Zustandsbildes des Angeklagten bei positivem Behandlungsverlauf zu rechnen.

Die vorstehend getroffene sachverständige Bewertung der vom Gericht gestellten Fragen an den Gutachter muss als vorläufig insofern angesehen werden, als durch weitere Erkenntnisse, die sich im Falle einer besseren Kooperationsbereitschaft des Angeklagten ergeben könnten, hinsichtlich differentialdiagnostischer Zuordnung und Prognose weitere Konkretisierungen ergeben könnten, die unter Einbeziehung der Erkenntnisse aus der Beweisaufnahme einer evtl. Hauptverhandlung der abschließenden Bewertung im Gutachten einer Hauptverhandlung zu berücksichtigen wären.

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bayle

Zitat von: Tyko am 27. August 2013, 21:00:05
Es sind meine ersten derartigen Gutachten. Ich bin überrascht, wie sie geschrieben sind.
Das ist dann auch nicht wirklich verwunderlich.

ZitatPfäfflin kommt in seinem schriftlichen Gutachten zu dem Schluss, dass Mollath umgehend freizulassen wäre, weil er nicht mehr gefährlich genug ist.
Das habe ich so nicht gelesen, könntest Du da noch einmal den Wortlaut anführen?

ZitatDu hast bestimmt die Stellungnahme des Generalbundesanwalts gelesen?
Nein.

ZitatNimmst du Pfäfflins Gutachten auch vor dessen Kritik in Schutz?
Würdest Du, der Einfachheit halber, auch diese Kritik hier wörtlich zitieren?

Bis morgen.

sweeper

@Tyko, @bayle:

Hier die Stellungnahme des GBA:

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Stellungnahme-GBA-2013-07-24.pdf

ZitatNimmst du Pfäfflins Gutachten auch vor dessen Kritik in Schutz?

Der GBA kritisiert ausdrücklich nicht den Gutachter Pfäfflin, sondern das OLG Bamberg - beispielhaft hier (S.22 ff) :
Zitat...
d)
Darüber hinaus setzt sich das Oberlandesgericht nicht mit den von dem Sachverständigen in seinem schriftlichen Gutachten aufgezeigten zahlreichen Gesichtspunkten auseinander, die gegen eine aktuelle erhebliche Gefährlichkeit des
Beschwerdeführers, sondern vielmehr für eine zwischenzeitliche Verminderung des von ihm ausgehenden Risikos sprechen (keine Äußerung von Rachegedanken gegenüber seiner früheren Ehefrau oder anderen Personen; Bedürfnis nach Wahrheit und Gerechtigkeit als Hauptanliegen; das Erheben zahlloser schriftlicher Klagen, Anklagen, Eingaben und
Anträgen als in begrenztem Maße konstruktiver Kompensationsmechanismus für die Abarbeitung heftiger affektiver Erregungen; deutlich unauffälligeres und angepassteres Verhalten im Stationsalltag als während der Zeit seiner ersten
Unterbringung; kein Missbrauch von Lockerungen).
Weiter heißt es im schriftlichen Gutachten des Sachverständigen, anhaltende wahnhafte Störungen könnten zwar, müssten aber nicht in erneute rechtswidrige gefährliche Handlungen münden. Empirisch abgesicherte Daten zu entsprechenden Rückfallhäufigkeiten lägen nicht vor. Ergänzend hätte auch berücksichtigt werden können, dass sich der
Beschwerdeführer zum Zeitpunkt der Begutachtung bereits fünf Jahre im Maßregelvollzug befunden und einem Sachverständigen gegenüber erstmals ausführlich Angaben gemacht hat...

Siehe dazu auch S.24!
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Terry Pratchett

Tyko

Der GBA schreibt sachlich und formaljuristisch. Allein maßgeblich ist das Gericht. Der Gutachter leistet nur Hilfe bei der Entscheidungsfindung. Doch auf Seite 21 beginnt Range die Grundlage des Beschlusses - das schriftliche und das mündliche Gutachten Pfäfflins - abzuklopfen und das ist die Kritik von ihm, die ich meine. Es gibt, glaube ich, seit 2004 vom Bundesverfassungsgericht die fünfstufige Skala für die Gefährlichkeitsprognose, an die sich Gutachter halten sollen. Und die ist für mich Erstleser in den Gutachten, die alle nach 2004 entstanden sind, der Anker gewesen, nach dem ich gesucht habe, aber eben vergeblich, das habe ich mit nichtssagend gemeint.

1) die eingeschränkte Möglichkeit
2) die bloße Möglichkeit
3) die gehobene Wahrscheinlichkeit
4) die hohe Wahrscheinlichkeit
5) die sehr hohe Wahrscheinlichkeit

und da ist Pfäfflin im schriftlichen Gutachten auf der zweitniedrigsten Stufe geblieben, was ich auch angesichts seiner Exploration für passend erachtet habe bei der Lektüre seines Gutachtens. Richtig aggressiv wird Mollath von Pfäfflin nicht beschrieben. Wenn Pfäfflin in der Anhörung 2011 dabei geblieben wäre, hätte das Gericht Mollath in die Freiheit entlassen. Da er aber in der mündlichen Verhandlung um drei Stufen in der Gefährlichkeitsprognose nach oben gegangen ist, ist Mollath in der Forensik geblieben. Da aber Pfäfflin das nicht begründet hat, hätten die Richter unbedingt nachfragen müssen. Und dieses Versäumnis der Richter ist einer der Ansatzpunkte von Kleine-Cosack.

Die Wissenschaftlichkeit der Gutachten möchte ich erst einmal ausblenden. Wichtig ist für so ein Gutachten, dass es den juristischen Ansprüchen genügt. Und ein Gutachter, der sein Handwerk versteht, hält sich an die Vorgaben der Rechtssprechung. Und das hat Pfäfflin nicht gemacht. Wenns den Richtern egal ist, dürften sie in der Regel damit durchkommen. In diesem Fall könnte das anders laufen. Da von diesem Anwalt Mollaths nur wenig zu hören ist, (er ist aber auch ein renommierter Anwalt), setze ich einen Link zu einem Radiointerview, bei 2:40 spricht er zu seinem Fall und bei 7:00 geht es um die Aussichten.

http://detektor.fm/politik/gustl-mollath-ist-frei-vorerst/
(Einfach Download starten.)

Kleine-Cosack wertet die Stellungnahme des GBA als Fingerzeig, dass das Bundesverfassungsgericht seiner bisherigen Rechtssprechung treu bleibt und er hegt sogar die Hoffnung, dass es die Unterbringung von Mollath von Anfang an für rechtswidrig erklärt. Ich bin gespannt, wie das BVerfG entscheiden wird. Ich tippe auf eine erneute Rüge für ein bayerisches Gericht.

bayle

Zitat von: Tyko am 27. August 2013, 21:00:05
Ich bin überrascht
Ich auch. Ich finde gar keinen Krakeel  ;)

Ich bin nicht hinreichend kompetent, die Qualität Deiner Ausführungen einzuschätzen, aber zumindest überzeugt die Diktion. Ich schränke also den Generalisierungsgrad meines Zwischenergebnisses vorerst wie folgt ein:

Die Gutachten Leipziger, Kröber und Pfäfflin sind – was die innere Konsistenz, die Wissenschaftlichkeit und die Unvoreingenommenheit angeht – vor globalen Vorwürfen in Schutz zu nehmen. Sie sind überzeugend, was die Befundwürdigung und die Diagnosestellung angeht. (Allerdings habe ich keine Ahnung, wie die Tragfähigkeit der Gefährlichkeitsprognose einzuschätzen ist). Jedem, der da Zweifel hat, sei die vollständige Lektüre empfohlen. Sie  Die Lektüre ist über weite Strecken auch für den Laien ohne vorprogrammierte Missverständnisse möglich.

sweeper

@Tyko:
ZitatEs gibt, glaube ich, seit 2004 vom Bundesverfassungsgericht die fünfstufige Skala für die Gefährlichkeitsprognose, an die sich Gutachter halten sollen.....da ist Pfäfflin im schriftlichen Gutachten auf der zweitniedrigsten Stufe geblieben, was ich auch angesichts seiner Exploration für passend erachtet habe bei der Lektüre seines Gutachtens.

Könntest du mir darin zustimmen, dass es in diesem Fall besonders schwierig ist, eine einigermaßen valide Gefährlichkeitsprognose zu erstellen? - Diese setzt m.E. zumindest eine beobachtbare Entwicklung, einen  - besten Falls günstigen - Verlauf unter Therapie voraus. Wünschenswert wäre (die Einsicht in das begangene Unrecht lasse ich mal außen vor - bei einer persistierenden wahnhaften Realitätsverkennung leider nicht erwartbar; auf diesen Punkt zielt letztlich der Passus, in dem Pfäfflin Mollath das Gutachter-Dilemma erklärt: S.2 ) eine erkennbare Fähigkeit zum Perspektivenwechsel (konkret etwa hinsichtlich seines Verhaltens auf Station - wenn schon nicht in Hinsicht auf sein allgemeines Misstrauen), ein Zugang zu den eigenen Gefühlen und eine Auseinandersetzung mit den eigenen Konfliktlösestrategien. Auch wenn Pfäfflin diese Essentials in seinem Gutachten nicht expressis verbis benennt, so zielt seine Gesprächsführung letztlich auf diese Punkte.

Pfäfflin legt sich m.E. im schriftlichen Gutachten eben nicht auf eine Gefährlichkeitsstufe fest, sondern präsentiert unterschiedliche Aspekte und Szenarien einer schwer einschätzbaren Situation: "Einerseits ...  andererseits". Dabei ist es ihm ein Anliegen, möglichst viele prognostisch günstige Aspekte zu nennen - bei einer prognostisch eher ziemlich ungünstigen Ausgangslage: Fehlendes Unrechtsbewusstsein (hinsichtlich der Anlasstaten) und langjährige Totalverweigerung.
Sogar hier ist er noch konziliant und macht  - darauf bezieht sich der GBA ausdrücklich - konkrete Vorschläge für den weiteren Umgang mit dem Untergebrachten, um ihm Brücken aus der Verweigerungshaltung zu bauen.

Damit wir uns ein Bild von der Anhörung machen können:
http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-LG-Bayreuth-Protokoll-2011-05-09.pdf

S.11 zum scheinbaren Widerspruch zwischen schriftlichem und mündlichem Gutachten:
Zitat...Ich habe da vielleicht eine etwas zu weiche Formulierung gewählt.
Wenn man berücksichtigt, dass die Anlasstaten losgelöst von der sonstigen Persönlichkeit des Untergebrachten begangen wurden und dass andererseits eine therapeutische Bearbeitung dieser Taten bislang gar nicht stattgefunden hat, halte ich die Wahrscheinlichkeit vergleichbarerTaten für sehr hoch.
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