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Hofberichterstattung bei der Süddeutschen

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Begonnen von Belbo, 30. Dezember 2013, 15:30:06

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sweeper

@Mesmer:
Ich finde dieses Juristendeutsch, speziell im aktuellen Beschluss des OLG Bamberg, ja wirklich schwer verständlich.

Aber wenn das BVerfG damals gerügt hatte, dass das Gericht versäumt hat, sich mit dem Pfäfflin-Gutachten und dessen Implikationen ausreichend auseinanderzusetzen, dann folgt für mich daraus:

entweder muss wieder ein neues Gutachten her (Pfäfflin hat sich ja geweigert, noch mal anzutreten), welches die angeblichen Widersprüche des Pfäfflin-Gutachtens auseinanderfieselt, oder das Gericht muss anhand des Pfäfflingutachtens, so wie es eben vorliegt, seine Unterbringungsentscheidung im Nachhinein besser begründen bzw zurücknehmen.

Vermutlich stehen die Richter auf dem Standpunkt:
1. die Frage nach der Aussagekraft der gutachterlichen Stellungnahmen wird ohnehin Gegenstand der Wiederaufnahmeverhandlung sein
2. Herr Mollath hat schon angekündigt, dass er sich wieder nicht begutachten lassen wird
3. ob die Verhältnismäßigkeit der Unterbringung in 2011 gegeben war oder nicht, wird der Verlauf der für Juli angesetzten neuen Hauptverhandlung endgültig zeigen.

So what?

Immerhin "bittet" Strate "höflich" statt wie früher zu posaunen "Ja wo leben wir denn??!!"
With magic, you start with a frog and end up with a prince.
With science, you start with a frog, get a PhD and are still left with the frog you started with...


Terry Pratchett

sweeper

Frau Prem kommentiert das Urteil:

http://www.ein-buch-lesen.de/2014/03/gustl-mollath-bayerische-justizfolklore.html

ZitatDen damaligen Bamberger Beschluss fasste das Verfassungsgericht in seiner Entscheidung folgendermaßen zusammen:

    »Das Landgericht Bayreuth habe zu Recht die Fortdauer der Unterbringung des Beschwerdeführers in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet, da zum jetzigen Zeitpunkt nicht davon ausgegangen werden könne, dass dieser bei einer Aussetzung der Unterbringung zur Bewährung keine rechtswidrigen Taten mehr begehen werde. Der Sachverständige Prof. Dr. Pfäfflin stelle in seinem überzeugenden Gutachten ausführlich begründet dar, dass der Beschwerdeführer bei Fortbestehen der Einweisungsdiagnose einer wahnhaften Störung keinen Zugang zu seiner eigenen Aggressivität finde und daher gefährdet sei, erneut vergleichbar gefährliche Handlungen vorzunehmen.« 
Ihr ist offensichtlich entgangen, dass das BVerfG am Pfäfflin-Gutachten keine Kritik geübt hat.
Sonst könnte sie nicht schlussfolgern:
Zitat... Wer sich die Mühe macht, das Gutachten des Friedemann Pfäfflin zu lesen, wird vor allem eines feststellen: Das darin gezogene Fazit

    »dass die sachverständig zu beurteilenden Voraussetzungen für die Unterbringung nach § 63 StGB weiterhin vorliegen«

passt in keiner Weise zu den im selben Gutachten vorangegangenen Ausführungen. Es schwebt im luftleeren Raum und erweckt den Eindruck, Pfäfflin könnte sogar durch eventuell parallele Arbeit an verschiedenen Gutachten schlicht und einfach die Schreibdateien verwechselt haben. Eine zusammenfassende Betrachtung der pfäfflinschen Kapriolen gab es bereits hier im Blog. Wer sich einen vollständigen Eindruck verschaffen möchte und starke Nerven hat, dem ist die Lektüre des Originals zu empfehlen, das auf der Website von Rechtsanwalt Gerhard Strate abrufbar ist . 

Frau Prem hebt also vor allem auf angebliche Widersprüche bei Pfäfflin ab - das genau hat das BVerfG aber nicht getan:
es hat lediglich gerügt, das Gericht habe versäumt, sich mit dem Sachverständigengutachten differenziert zu beschäftigen und zu einer eigenen Entscheidung zu gelangen.

Warum sollte nun im Vorgriff auf das zu erwartende Verfahren dieses alte Urteil auf Basis des Pfäfflin-Gutachtens und die gerügte mangelhafte Auseinandersetzung damit noch extra thematisiert werden?
Wenn Nedopil ähnlich wie Pfäfflin gutachtet bzw wenn der Verhandlungsverlauf ergibt, dass Gustl Mollath nach wie vor nicht in der Lage ist, zu den gegen ihn erhobenen Körperverletzungsvorwürfen in angemessener Weise Stellung zu beziehen sondern stattdessen auf eine gegen ihn gerichtete Verschwörung abhebt (was Pfäfflins Einschätzung bestätigen würde), dann sieht es  - auch rückblickend hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Unterbringung - zappenduster für ihn aus.

Der Rechtsanwalt tut gut daran, seinen Mandanten entsprechend darauf vorzubereiten.
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F. A. Mesmer

Zitat von: sweeper am 31. März 2014, 14:54:21
@Mesmer:
Ich finde dieses Juristendeutsch, speziell im aktuellen Beschluss des OLG Bamberg, ja wirklich schwer verständlich.

Aber wenn das BVerfG damals gerügt hatte, dass das Gericht versäumt hat, sich mit dem Pfäfflin-Gutachten und dessen Implikationen ausreichend auseinanderzusetzen, dann folgt für mich daraus:

entweder muss wieder ein neues Gutachten her (Pfäfflin hat sich ja geweigert, noch mal anzutreten), welches die angeblichen Widersprüche des Pfäfflin-Gutachtens auseinanderfieselt, oder das Gericht muss anhand des Pfäfflingutachtens, so wie es eben vorliegt, seine Unterbringungsentscheidung im Nachhinein besser begründen bzw zurücknehmen.

Vermutlich stehen die Richter auf dem Standpunkt:
1. die Frage nach der Aussagekraft der gutachterlichen Stellungnahmen wird ohnehin Gegenstand der Wiederaufnahmeverhandlung sein
2. Herr Mollath hat schon angekündigt, dass er sich wieder nicht begutachten lassen wird
3. ob die Verhältnismäßigkeit der Unterbringung in 2011 gegeben war oder nicht, wird der Verlauf der für Juli angesetzten neuen Hauptverhandlung endgültig zeigen.

So what?

Immerhin "bittet" Strate "höflich" statt wie früher zu posaunen "Ja wo leben wir denn??!!"
mein eindruck ist, dass G:M sich wird bewegen müssen, entweder untersuchen lassen oder auf bestimmte feststellungen verzichten können, er kann die kuh nicht schlachten und melken auf einmal. ich meine strate ist des dilemmas gewahr und formuliert entsprechend kompliziert in alle richtungen - jetzt formuliere ich schon selbst so... jedenfalls zweifle ich an formalen gründen, ist einfach unwahrscheinlich, dass sie es darüber gewinnen können, weil, dann hätten sie es wahrscheinlich schon gewonnen und das ist nicht der fall.

ich bin überrascht, dass strate mit "der rechtsanwalt" unterschreibt - das ist lächerlich. der mann hat doch einen nachnamen, da wäre "RA Strate" völlig ausreichend.

... bestimmt bin ich viel zu dumm und minderbemittelt um die strategie von G:M/Strate , den großen plan, zu erkennen... :crazy

sweeper

Oh Mann ... Passend zum 01. April:

ZitatApollon:

...

http://www.focus.de/politik/deutschland/sorge-um-csu-ministerin-kurz-vor-schlaganfall-christine-haderthauer-in-klinik_id_3734413.html

oder
is she ill wegen Stafanzeige?

http://ingolstadt-today.de/lesen–strafanzeige-gegen-christine-und-hubert-haderthauer.html


bayle zu 31. März 2014 um 22:45:

Der Schilderung nach zu urteilen, handelt es sich am ehesten um eine Carotis-Dissektion. Das hat nichts mit Strafanzeige zu tun.


gabrielewolff zu 1. April 2014 um 01:54:

Wobei diese Verengung der Halsschlagader sicherlich erst durch psychosomatisch bedingt gestiegenen Blutdruck aufgefallen ist.

Ich verstehe ja, daß Sie bei Psiram ausgestiegen sind, denn da kippte der Glaube an Naturwissenschaft nicht nur in eine kritiklose Apologie der "Schulmedizin", die fehlbar genug ist, sondern in eine irrationale Verteufelung all jener, die überhaupt medizinkritisch argumentieren.
Wünschenswert wäre eine Äquidistanz zu Schulmedizin und Alternativmedizin; und natürlich ist die Frage offen, ob Psychiatrie noch zum medizinischen Sektor gehört, wenn die Ätiologie psychischer Krankheiten unbekannt ist, soweit hirnorganische Krankheiten und Defekte ausgeschlossen sind. Daß dennoch, selbst bei bloßen sogenannten Persönlichkeitsstörungen, zum Rezeptblock mit der Allzweckwaffe Neuroleptika gegriffen wird, hat noch kein Psychiater erklären können.

Ich wünsche Frau Haderthauer, daß sie sich erholt und daß sie die richtigen Konsequenzen aus dem Befund zieht. ...

*autsch!*
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sweeper

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pelacani

Oh, Heilige Einfalt.

Aber diese "Äquidistanz zu Schulmedizin und Alternativmedizin", die sie für wünschenswert hält, die hat sie schon, die Frau Wolff - nicht die leiseste Ahnung von beidem.

Ob sie, wenn sie googelt, als Meldung zurückbekommt: "Werte Frau Wolff, Ihre Anfrage ist so blöd, dass ich mich weigere, sie zu beantworten!"?

F. A. Mesmer

ZitatWünschenswert wäre eine Äquidistanz zu Schulmedizin und Alternativmedizin; und natürlich ist die Frage offen, ob Psychiatrie noch zum medizinischen Sektor gehört, wenn die Ätiologie psychischer Krankheiten unbekannt ist, soweit hirnorganische Krankheiten und Defekte ausgeschlossen sind. Daß dennoch, selbst bei bloßen sogenannten Persönlichkeitsstörungen, zum Rezeptblock mit der Allzweckwaffe Neuroleptika gegriffen wird, hat noch kein Psychiater erklären können.

Wo die Frau Recht hat, da hat sie Recht - man/frau muss doch wohl sagen dürfen, dass es eine ausgewogene Position zwischen den Ideologien Schulmedizin und Alternativmedizin bedarf. Überhaupt braucht es objektive, wiederholbare, überprüfbare/widerlegbare und auf nachvollziehbaren Methoden ausgerichtete Wissenschaft.
Diese Ideologien, die beschönigend Quatsch als Alternative verkaufen, belastbare Erkenntnisse mit traumaintensiven Kindheits- und Jungenderfahrungen verbinden oder schlicht Widersprüche und Indizien, die der eigenen Position abträglich sind, nicht zur Kenntnis nehmen sind tatsächlich ein unguter Realitätsfilter. Ungut in zweierlei Hinsicht, einerseits, versperren sie dem ideologischen Akteur die Möglichkeit zur Erkenntnis, andererseits versperren dessen Mitteilungsbedüfnis und Wahrheitsanspruch Dritten, die auf das Geschwätz des ideologischen Akteurs hereinfallen, die Möglichkeit zur Erkenntis.

A propos: was die "Alternativmedizin" angeht, gibt es diese objektive Prüfstelle, nämlich die überwiegend naturwissenschaftlich orientierte Medizin(forschung), die nur von ideologieverblendeten Trotteln als "Schulmedizin" bezeichnet wird. Sowas aber auch, damit konnte nun wirklich keiner Rechnen.

sweeper

Da fabriziert Herr Sponsel mal einen müden kleinen Aprilscherz  - und schon hat Krimi-Gabi ihn wegzensiert...:
ZitatRudolf Sponsel zu 1. April 2014 um 11:41
Der bekannte Chefarzt der Bayreuther Forensik Dr. L. soll zurückgetreten sein. Zudem wird gemunkelt, dass die bayerische Unterbringungsjustiz eine Selbstanzeige wegen Rechtshinterziehung erwägt ...

*kopfschüttel*


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sweeper

Henning Ernst Müller beschäftigt sich mit der jüngsten Entscheidung des OLG Bamberg und kann Strate höchstens in einem von zwei Punkten folgen:

http://blog.beck.de/2014/04/01/fall-mollath-muss-ber-die-rechtm-igkeit-der-ma-regelvollstreckung-nicht-mehr-entschieden-werden
ZitatI.
...
Insbesondere das Rehabilitierungsinteresse spricht hier auf den ersten Blick dafür, über den Feststellungsantrag Mollaths materiell zu entscheiden. Dem evtl. dagegen vorgebrachten Argument, die Rehabilitierung Gustl Mollaths sei hinreichend durch die Wiederaufnahme verfolgbar, kann man entgegenhalten, dass selbst wenn das LG Regensburg im Sommer 2014 feststellt, Herr Mollath habe die ihm vorgeworfenen Straftaten nicht begangen, er keineswegs vollständig von dem Stigma rehabilitiert ist, er sei ein Wahnkranker (gewesen) und zu Recht  wegen seiner Gefährlichkeit zu Recht sieben Jahre lang seiner Freiheit beraubt worden.
Ja eben - und was, wenn genau das im Sommer 2014 so nicht festgestellt werden kann? - Vermutlich wollte man dem nicht vorgreifen.
ZitatII. Beim Argument RA Strates, das OLG habe die Bindungswirkung der verfassungsrechtlicher Entscheidung (Art. 31 BVerfGG) verletzt, bin ich skeptisch:

Wenn das BVerfG eine Sache zur erneuten Entscheidung zurückverweist, ist dies kein bindender Auftrag an das adressierte Gericht, in der (erledigten) Sache materiellrechtlich zu entscheiden. Vielmehr ist die Tenorierung formale Routine, wenn ein Gerichtsbeschluss infolge einer Verfassungsbeschwerde aufgehoben wird (§ 95 Abs. 2 BVerfGG). Das mit der Aufhebung ,,offene" Verfahren muss – und zwar in der zuständigen fachgerichtlichen Instanz – irgendwie zum Abschluss gebracht werden. Mit dem Tenor wird aber gerade nicht vorgeschrieben, wie dieser Abschluss erfolgen muss. Wäre es also (entgegen den obigen Ausführungen) richtig gewesen, bei prozessualer Überholung der Sache eine Beschwerde für erledigt zu erklären, dann hätte das OLG damit auch dem Tenor der Entscheidung des BVerfG entsprochen.
Genau so habe ich das auch interpretiert.
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F. A. Mesmer

fast noch interessanter sind die kommentare worüber das BVerfG geurteilt hat oder eben auch nicht  ;)

P.G.


Wolff, Prem etc...Ich bin da schon längst ausgestiegen. Die Einfältigkeit war ja mal eine Zeitlang faszinierend, mittlerweile aber meinerseits nicht mal mehr ein Kopfschütteln wert.
Was mir aber nebenbei hier auffällt, ist wie schlecht Psiram zum Thema Antipsychiatrie aufgestellt ist. Da wird im Wiki zu Sponsels wirrem Sammelsurium verlinkt. SPONSEL!?
Offensichtlich überwiegt die Einstellung Antipsychiatrie wäre kein Thema für Psiram. Meiner Erfahrung nach landen aber häufig Menschen über die Antipsychiatrie im engeren Kreis der Themen, die Psiram in den Mittelpunkt stellt. Insofern würde man die Problematik an der Wurzel packen, würde man sich mehr mit den antipsychiatrischen Argumenten auseinandersetzen, die sich tatsächlich sogar sehr schön rational widerlegen lassen. Es ist halt nur echt Arbeit.  Wirklich ausgearbeitetes, in deutscher Sprache findet man dazu kaum.
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Robert

Zitat von: P.G. am 02. April 2014, 09:20:03

Wolff, Prem etc...Ich bin da schon längst ausgestiegen. Die Einfältigkeit war ja mal eine Zeitlang faszinierend, mittlerweile aber meinerseits nicht mal mehr ein Kopfschütteln wert.
Was mir aber nebenbei hier auffällt, ist wie schlecht Psiram zum Thema Antipsychiatrie aufgestellt ist. Da wird im Wiki zu Sponsels wirrem Sammelsurium verlinkt. SPONSEL!?
Offensichtlich überwiegt die Einstellung Antipsychiatrie wäre kein Thema für Psiram. Meiner Erfahrung nach landen aber häufig Menschen über die Antipsychiatrie im engeren Kreis der Themen, die Psiram in den Mittelpunkt stellt. Insofern würde man die Problematik an der Wurzel packen, würde man sich mehr mit den antipsychiatrischen Argumenten auseinandersetzen, die sich tatsächlich sogar sehr schön rational widerlegen lassen. Es ist halt nur echt Arbeit.  Wirklich ausgearbeitetes, in deutscher Sprache findet man dazu kaum.

Dann mal Butter bei die Fische. Themenvorschläge?

Dass Antipsych. kein Thema f. psiram wäre, sehe ich nicht so, sondern eher, dass fachkundige Autoren fehlen. Aber sich monatelang zu diesem unsäglich nervigem Mollathfall auszulassen, scheint wohl interessanter zu sein, als sich die Arbeit zu machen.....

sweeper

Zitat von: P.G. am 02. April 2014, 09:20:03
Was mir aber nebenbei hier auffällt, ist wie schlecht Psiram zum Thema Antipsychiatrie aufgestellt ist. Da wird im Wiki zu Sponsels wirrem Sammelsurium verlinkt. SPONSEL!?
Sponsel war zu Beginn der Anti-ADHS-Bewegung einer der wenigen, der sich als Fachmensch mit deren scientologischen und antipsychiatrischen Hintergründen auseinandergesetzt und die Bedeutung der Stimulantienbehandlung auf seiner Webseite hervorgehoben hat. Von daher war er eine wichtige Quelle.
Dass er jetzt so völlig den Boden unter den Füßen verliert, ist eine neue Entwicklung, sehr bedauerlich und alarmierend.
Und es zeigt, wie notwendig es ist, die Aktivitäten der Antipsychiatrie mitsamt ihren Anknüpfungspunkten im Tagesgeschehen genau zu beobachten. Allein aus diesem Grund tun sich hier einige die Beobachtung dieser bescheuerten Blogs überhaupt nur an.
Es kann also hiervon keine Rede sein:
ZitatOffensichtlich überwiegt die Einstellung Antipsychiatrie wäre kein Thema für Psiram.
Aber vielleicht hat die Endlosschleife zu Wolff etc die Sensibilität einiger Foristen für den Themenkomplex Antipsychiatrie erhöht:
ZitatMeiner Erfahrung nach landen aber häufig Menschen über die Antipsychiatrie im engeren Kreis der Themen, die Psiram in den Mittelpunkt stellt. Insofern würde man die Problematik an der Wurzel packen, würde man sich mehr mit den antipsychiatrischen Argumenten auseinandersetzen, die sich tatsächlich sogar sehr schön rational widerlegen lassen.
Wär schön, wenn du dich da einbringen könntest.

@Robert:
Es dürfte eigentlich bekannt sein, dass (und warum) ich mich dafür entschieden habe, lediglich im Forum zu schreiben.
Bislang habe ich keinen Grund gefunden, daran etwas zu ändern.


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Belbo

Zumal man ja wenn man sich nicht dauernd in irrationalen Gedankenwelten der "Achse" verlieren würde auch noch Kapazitäten frei hätte. Aber die eigene Interessenlage ist ja immer viel wertvoller als die anderer.

sweeper

@P.G.:
Das eigentliche Problem der Vermarktungsstrategie der Causa Mollath scheint mir darin zu liegen, dass es gelungen ist,
antipsychiatrisches Gedankengut mit VTs und diffusem Frust über politische Entwicklungen/ genereller amorpher Systemkritik zu vermischen.

Auf diese Weise ist etwas gelungen, was es so noch nicht oder schon lange nicht mehr gab:
antipsychiatrische Denke in die Köpfe von Angehörigen der erzkonservative Mittelschicht (Wolff + Jüngerschaft & andere Juristen) und der frustrierten DDR-Altlinken (Opa samt Anhang) zu transportieren.
Die beteiligten Autoren der SZ haben (unbewusst?) ihren Anteil daran.
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