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Hofberichterstattung bei der Süddeutschen

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Begonnen von Belbo, 30. Dezember 2013, 15:30:06

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pelacani

ZitatDie Justiz hätte ihn nie als geisteskrank, nie als gemeingefährlich qualifizieren und nie in die psychiatrische Anstalt verbringen dürfen. ... Mollath hätte seinerzeit allenfalls wegen eines Falls der Alltagskriminalität zu einer Alltagsstrafe verurteilt werden dürfen. Die Justiz hat aus ihm aber, erwiesenermaßen zu Unrecht, einen gemeingefährlichen Psychopathen gemacht.
http://www.sueddeutsche.de/bayern/freispruch-im-neuen-verfahren-warum-die-justiz-gustl-mollath-dankbar-sein-sollte-1.2066304
Der Prantl ist nicht mal in der Lage, eine Pressemitteilung inhaltlich korrekt wiederzugeben. Wenn das Gericht gesagt hätte ,,Körperverletzung nicht nachweisbar" und Nedopil gesagt hätte, ,,der Mann ist völlig gesund", dann müsste Prantl kein Komma an seinem Text ändern. Ein solches unqualifiziertes Geschreibsel hätte er schon auf Halde haben können und nur rechtzeitig abdrücken müssen.

In der Sache rafft er überhaupt nix. Psychopath (in etwa gleichzusetzen mit Persönlichkeitsstörung) ist etwas anderes als Wahn. Ich empfehle ihm, vom Strate-Protokoll 13. Tag  mal Seite 17 nachzulesen, da wird ihm der Unterschied erklärt.

sweeper

With magic, you start with a frog and end up with a prince.
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Terry Pratchett

F. A. Mesmer

Zitat von: sweeper am 21. August 2014, 18:47:18
Im Wolff-Blog profiliertblamiert sich gerade ein Klugscheißer, der nicht akzeptieren will, dass ein "psychopathologischer Befund" ein Terminus technicus in der Psychiatrie ist und keine Wertung oder gar Stigmatisierung:

http://de.m.wikipedia.org/wiki/Psychopathologischer_Befund

http://gabrielewolff.wordpress.com/2014/07/04/der-fall-gustl-mollath-die-neue-hauptverhandlung/comment-page-4/#comment-42054

Siehe dazu die Suchergebnisse:

http://www.amazon.de/s/?ie=UTF8&keywords=psychopathologischer+befund&tag=hydrdespg-21&index=aps&hvadid=42343642144&hvpos=1t1&hvexid=&hvnetw=g&hvrand=9494082261385685950&hvpone=&hvptwo=&hvqmt=b&hvdev=m&ref=pd_sl_8qf92kmfwq_b

Sollen sie dumm sterben!!
ach Quatsch! Die Einträge haben du und deine Mitverschwörer doch selbst erstellt. Als nächstes kommst du noch damit, dass Tests auf Krankheitserreger die positiv ausfallen für den Patienten negativ sind und solcher Rabulistiken mehr.  :grins

pelacani

ZitatGaston sagte am 21. August 2014 um 19:55 :

Wie versprochen arbeitet Herr Strate (und die Kollegen/Mitarbeiter) an die vervollständigung der Mitschriften  [...] Dafür hat er die Datei mit dem Pladoyer der Verteidigung enrfernt, da diese jetzt in der Mitschrift vom 8.8. mit drin ist.

gabrielewolff sagte am 21. August 2014 um 22:38 : 

Großer Gott! Da sitze ich an meiner Stoffsammlung für eine Urteilskritik, und jetzt gehen mir alle Links flöten...
[...]
Schon die mündliche Begründung durch Richterin Escher war davon geprägt, entgegenstehende Aspekte der Hauptverhandlung schlicht wegzulassen [...]
Wie hieß es einst? ,,Ober sticht Unter"? Oder vielleicht besser ,,schallende Ohrfeige für die Verteidigung"?  :grins

ZitatDie Sache wird sich also verzögern. Aber es ist ohnehin alles nur Theorie. Irgendwelche theoretischen Revisionszulässigkeiten für den Angeklagten, die von Mindermeinungen in der Kommentarliteratur vertreten werden, dürften am BGH zerschellen, und wie man ein revisionssicheres Urteil schreibt, wissen gerade Bayerns Landgerichtsrichter, sonst wären sie es nicht geworden. [...] Revisionssichere Urteile zu schreiben gilt als Beförderungskriterium.
Sollen sie für angreifbare Urteile befördert werden?
:rofl2


sweeper

ZitatIrgendwelche theoretischen Revisionszulässigkeiten für den Angeklagten, die von Mindermeinungen in der Kommentarliteratur vertreten werden...
A propos: BILD weiß, dass Mollath tatsächlich Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen will.

A propos 2: im zitierten Beitrag fährt G.W. ja ebenfalls einen heftigen Rant gegen den Begriff "Psychopathologischer Befund", in dessen impliziter Bias (ist ja tatsächlich prinzipiell vorhanden; aber einen etablierten Terminus, dessen spezifische Bedeutung festgelegt ist, wird man nicht ändern) sie die "Unwissenschaftlichkeit" der Psychiatrie kondensiert sieht.

Dabei enthält der von ihr selbst gern verwendete Ausdruck "Mindermeinung" (ist das ein allgemein akzeptierter juristischer Terminus?) eine noch viel heftigere Konnotierung.
Warum kann man nicht "Minderheiten-Meinung" o.ä. sagen?

So signalisiert die Wortschöpfung, eine vertretene Meinung sei minderwertig - was bezeichnenderweise die Arroganz desjenigen ausdrückt, der einen solchen Begriff verwendet: konkret also Gabriele Wolff.
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pelacani

Zitat von: sweeper am 22. August 2014, 06:31:57
Rant gegen den Begriff "Psychopathologischer Befund"

Die Ägspärtin Kutschke dagegen hatte sich noch nicht die Marschrichtung abgeholt:

ZitatVG Gießen • Urteil vom 16. November 2009 • Az. 21 K 1220/09.GI.B

Durch dieses Urteil, dass wir dem engagierten ehemaligen Frankfurter Steuerfahnder Herrn Schmenger und seinen Kollegen zu verdanken haben, wurde erstmalig ein Gutachter verurteilt.

Das Berufsgericht Giessen stellte fest, dass ein differenzierter psychopathologischer Befund das Kernstück eines Gutachtens darstellt. Man kann aber ohne eine Exploration keinen differenzierten psychopathologischen Befund erstellen, weil man ansonsten gegen die ärztlichen Berufspflichten verstößt.
http://www.psychiatrie-missbrauch.de/index.php/2-uncategorised/18-kommentar

Vormund

Zitat von: sweeper am 22. August 2014, 06:31:57"Mindermeinung" (ist das ein allgemein akzeptierter juristischer Terminus?)

Ja, ist es.

pelacani

Zitatgabrielewolff sagte am 22. August 2014 um 15:32 : 
Ich für meinen Teil werde auf die geplante ausführliche Urteilswürdigung verzichten...
Man möchte das für eine allmählich einsetzende Kritikfähigkeit halten, aber
ZitatAktuell ist von Vorwürfen gegen Ärzte wegen (sexuellen) Mißbrauchs ihrer Stellung das Klinikum Bamberg betroffen – offensichtlich wird in Bayern auf die menschliche Qualität von ärztlichen Chefärzten kein Wert gelegt. Hauptsache, sie sind willig und billig und bringen Geld ein. Ob da irgendeine dunkle Seite in ihnen wirkt – man will es offenbar nicht wissen.
wahrscheinlich verschiebt sich nur der Fokus. Ich stelle mir gerade vor, der Geschäftsführer sagt in der Chefärztedienstberatung: ,,Meine Damen und Herren, sie haben das gelesen mit Bamberg, bitte haben sie Verständnis dafür, dass wir jetzt mehr von Ihrer dunklen Seite wissen wollen." ;D Tragische Aufregung muss sein, egal wie.

Ansonsten wollte sie mit
ZitatDie Sache wird sich also verzögern. Aber es ist ohnehin alles nur Theorie. Irgendwelche theoretischen Revisionszulässigkeiten für den Angeklagten, die von Mindermeinungen in der Kommentarliteratur vertreten werden, dürften am BGH zerschellen
vemutlich nur García eins auswischen.