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Neues zu Mollath

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Begonnen von Typee, 06. August 2013, 11:26:07

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bayle

Stopp mal, ich sehe grad, dass ich falsch verstanden werden könnte. Mit "Dazu gehört nun nicht viel" meinte ich, es gehöre nicht viel dazu, diesen Tip abzugeben, nicht aber, das Attest für dürftig zu halten.  :police:

sweeper

Zitat von: bayle am 03. September 2013, 21:26:42
Stopp mal, ich sehe grad, dass ich falsch verstanden werden könnte. Mit "Dazu gehört nun nicht viel" meinte ich, es gehöre nicht viel dazu, diesen Tip abzugeben, nicht aber, das Attest für dürftig zu halten.  :police:
War nicht misszuverstehen:

Tyko findet ja weiter oben selbst, dass der CIA auch kein besseres Attest hingekriegt hätte.
:grins
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Terry Pratchett

Tyko

@ sweeper, ein Oberstaatsanwalt führt lediglich die Anklage in einem Prozess. Er muss die Richter überzeugen. Und da fallen bei diesem Arzt und diesem Attest einige Schwachpunkte auf. Der Oberstaatsanwalt in ihm würde als Attestaussteller gerne einen promovierten Gerichtsmediziner mit viel Gerichserfahrung von einer renommierten Klinik haben und da sollte bitte keine Freundin und Fastverwandte des Opfers als Arzthelferin herumlaufen. So ein Oberstaatsanwalt prüft intuitiv, was er von diesem Zeugen im Gerichtssaal erwarten kann, wenn Strate loslegt. Am besten ist einer, der unter Druck überzeugend bleibt. Und das Gefühl bei Meindl, dass er mit dem Zeugen Reichel und diesem Attest vor Gericht Schiffbruch erleidet, kann man aus der Passage herauslesen. Irgendwelche Stärken muss Meindl haben, sonst wäre er nicht Oberstaatsanwalt an einem Landgericht geworden. Für mich wird deutlich, dass er sich nicht wohl fühlt mit diesem Zeugen und diesem Attest.

Der hat auch den Zahnarzt Braun vernommen, das sollen vier Stunden gewesen sein. Auch von diesem Zeugen dürfte er sich ein Bild gemacht haben. Könnte er als Oberstaatsanwalt diesen Mann vor Gericht zerlegen, so dass von seiner Aussage nichts übrig bliebe oder nicht? Ich habe da von Edward Braun ein kurz nach seinem Auftritt beim UA aufgenommenes Gespräch in einem Fernsehbericht gesehen, wo ein Reporter ihn auf die kurz zuvor erfolgten Aussagen von Frau Maske anspricht, dass es keinen Anruf bei ihm gegeben hätte am 31. Mai 2002. Wie der Zahnarzt da auf den Vorwurf der Lüge geantwortet hat, das wirkte überzeugend. Aber auch das ist nur mein Eindruck.

@ bayle
ZitatWir sind uns sicher einig, dass das eine Spekulation ist?

Nein. Das ist der Wortlaut der Anordnung und die Sprache ist klar und deutlich. Sie lehnt sich an die betreffende Norm an: § 24 StPO

http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__24.html

Das habe ich dazu geschrieben
ZitatAuf Seite 9 kann man es nachlesen unter Punkt 6. Das OLG entdeckt hier eine Gesetzeslücke und bildet das Recht fort. Das ist ungewöhnlich. Sie entziehen der 7. Kammer des LG Regensburg die Zuständigkeit für das Verfahren, und sie begründen das auch, "weil ... zu besorgen ist, dass die bisher mit der Sache befassten Richter sich bereits festgelegt haben."

Dieser Satz ist die Begründung, warum sie der 7. Kammer das Verfahren entziehen. Das ist sehr ungewöhnlich und deshalb müssen sie es begründen. Das ist keine Spekulation. Das ist der Wortlaut.

ZitatDas hat das LG Regensburg auch getan.

Doch nur der Oberstaatsanwalt hat den Herrn Reichel leibhaftig erlebt. Die Richter vom LG Regensburg haben keinen Eindruck davon bekommen, wie der sich im Zeugenstand bewähren würde. Ein Oberstaatsanwalt, mit so viel Berufserfahrung, sieht das einfach, ob das mit dem Zeugen im Prozess gut laufen wird oder nicht.

ZitatÜbrigens hatte der Oberstaatsanwalt, soweit ich mich entsinne, eindeutig einen politischen Auftrag.

Das ist nicht ganz richtig. Es hat von der Dienstherrin in Bayern die Anweisung gegeben, den Wiederaufnahmeantrag zu stellen. Diese Möglichkeit hat die Justizministerin. Danach hat es noch zweier Entwürfe gebraucht, bis auch Meindl zu der Überzeugung seines Vorgesetzten Nerlich gelangt ist, dass er seinen guten Wiederaufnahmeantrag nicht belasten sollte mit Rechtsbeugungsvorwürfen.

http://www.sueddeutsche.de/bayern/untersuchungsausschuss-im-fall-mollath-wenn-der-herr-staatsanwalt-erzaehlt-1.1690371

ZitatWenn es der Verteidigung gelingt, die Frage, ob Mollath wahnkrank ist, für irrelevant zu erklären, dann wird davon die inhaltliche Validität der Gutachten nicht beeinträchtigt werden – das ist keine juristische Frage.

Der Generalstaatsanwalt von München hat das Amtsgericht Augsburg bestätigt in der Auffassung, nicht gegen E und L zu ermitteln. Nun hat Strate Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt. Die Begründung sollte bereits im August an OLG München herausgehen. Ob das so ist und ob sie noch veröffentlicht wird, weiß ich nicht. Wenn das OLG München die Beschwerde ablehnt, wird sich Strate an das BVerfG wenden.

Über die Validität eines Gutachtens, dass nur durch Freiheitsberaubung entstanden ist, wird es klare Worte geben von den zuständigen Richtern.

ZitatFMM

Diese Abkkürzung verstehe ich nicht. :P

ZitatNa, wat denn nu? - Gerichtsfest oder nicht?

Gerichtsfest. Meindl hat doch erst nach einem Stern-Bericht den entscheidenden Hinweis bekommen. Dass Mollath überhaupt in die Öffentlichkeit gerückt ist, wäre ohne den Anonymus, der den Revisionsbericht geleakt hat, nicht geschehen. Ohne diese Aufmerksamkeit hätte Merk keinen Wiederaufnahmeantrag angeordnet. Das ist der öffentliche Druck, der nötig gewesen ist, damit ein Staatsanwalt Zeugen befragen kann. Ich vermute jedoch, dass Mollath auch nur durch Kleine-Cosacks Verfassungsbeschwerde in ihrer ersten Fassung in den nächsten Monaten freigekommen wäre. Doch ohne den Revisionsbericht wäre er keine Story gewesen. Nun ist er eine:

Da will einer einen Bankenskandal anzeigen und dann wird er für verrückt erklärt und eingesperrt.

Hoffen wir mal, dass sich Mollath an die Story hält und gut durch seinen neuen Alltag kommt.

:muel

sweeper

@Tyko:

Schön reden kannste ja - du könntest Anwalt sein  :P   
Zitat
ZitatNa, wat denn nu? - Gerichtsfest oder nicht?
Gerichtsfest.
wie's grad passt, gell?
Eben war es doch noch andersrum.
ZitatIch gebe aber den Tipp ab, dass der Meindl die Qualität des Attests als dürftig betrachtet
Denn wir sprechen ja über den einzig verbliebenen WA-Grund, nicht wahr?
Wenn das Attest so gerichtsfest ist, warum dann überhaupt eine WA?
Und wie soll Strate dann Zweifel an der Körperverletzung säen? (das war doch auch dein Tip, oder?)
Fragen über Fragen

Übrigens:
ZitatDer Oberstaatsanwalt in ihm würde als Attestaussteller gerne einen promovierten Gerichtsmediziner mit viel Gerichserfahrung von einer renommierten Klinik haben
Kennst du denn überhaupt den Unterschied zwischen einem Gerichtsmediziner und einem Pathologen?
Und was hat das wohl mit der Beurteilung der Aussage in einem Attest zu tun, wenn es doch um einen klinischen Befund geht, zu dem nur der untersuchende Arzt etwas sagen kann?

Und kein normaler Mensch käme auf die Idee, mit seinen Verletzungen als erstes zu einem Gerichtsmediziner zur Dokumentation zu gehen - man geht zum Hausarzt oder zum D-Arzt oder in die nächste Ambulanz  - wo einen der Jungassistent untersucht, die Befunde dokumentiert und nach 6 Monaten auf einer anderen Station arbeitet - was bedeutet, dass ein neuer Assi ein im Nachhinein benötigtes Attest (z.B. für eine Versicherung)  nach Aktenlage ausstellt und der Oberarzt es abzeichnet - ganz normal eben.
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Tyko

Gerichtsfest heißt nicht, dass es mit Beton gemischt wurde. Man kann es knacken. Ist unwahrscheinlich. Kann aber passieren.

Du bist von Ende der Woche weg? Ich muss morgen weg. Ich schau aber mal wieder herein.  :prosit

https://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=YSKvyPDorXc

sweeper

Na schön.  :prosit
Zitat
Da will einer einen Bankenskandal anzeigen und dann wird er für verrückt erklärt und eingesperrt.

Nein.

Da verprügelt einer seine Frau, zahlt die Geldbuße nicht, sagt bei der Verhandlung nichts zum Tatvorwurf aus - nachdem er seinen psychologischen Gutachter (Lippert) mehrfach ohne Entschuldigung versetzt hatte - und spinnt dann (weil er sich seiner Tat vor sich selbst nicht stellen kann) aus scheinbar relevanten Einzelvermutungen, gezielten unerlaubten Eingriffen in die Geschäfte seiner Frau und noch einigem anderen ein Gedankengebäude zusammen, aus dem er sich nicht mehr lösen kann und welches er benötigt, um sich vor sich selbst zu rechtfertigen.

Er ist nämlich eigentlich Pazifist und vielleicht sogar gläubig und will seine Frau lieben und ehren und verabscheut Gewalt.
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Tyko

Zitat von: sweeper am 03. September 2013, 22:33:25Kennst du denn überhaupt den Unterschied zwischen einem Gerichtsmediziner und einem Pathologen?

Ein Pathologe ist ein anderer Facharzt. Ein Gerichtsmediziner oder Rechtsmediziner kann vom Gericht oder von der Staatsanwaltschaft mit der rechtsmedizinischen Leichenschau beauftragt werden.

http://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/interview-mit-michael-tsokos-ueber-die-rechtsmedizin-a-887415.html

Dieses Interview fällt mir gerade ein, weil alte deutsche Fachliteratur nicht übersetzt worden ist.  Man das nun aber einfach erstentdeckt :o

sweeper

ZitatEin Pathologe ist ein anderer Facharzt
Rightyright.
Der schneidet die Verstorbenen auf und arbeitet in einer Klinik, um genau dies zu tun (eine Art Qualitätskontrolle und Feedback für die behandelnden Ärzte)

ZitatEin Gerichtsmedizinzer oder Rechtsmediziner
Arbeitet i.d.R. an einem universitären Institut (nicht Klinik!); hat auch hauptsächlich mit Toten zu tun - vor allem mit Wasserleichen + mit alten Menschen, die (wie die Dame aus dem ZEIT-Artikel) hilflos in ihrer Wohnung eingegangen sind (ob da vielleicht doch ein Erbe nachgeholfen hat...) + mit Aufgehängten und Drogentoten etc pp.
Da geht es um kriminalistische Fragestellungen.
Definitiv nicht oder wenn, dann äußerst selten hat er Verletzungen am Lebenden zu begutachten.

Mit misshandelten Kindern geht man in die Klinik - zum Pädiater, Gynäkologen usw
Wer Blutergüsse hat, Schürf - und Bisswunden etc, wird sich allgemeinmedizinisch oder chirurgisch versorgen lassen - egal ob er gestürzt ist oder verprügelt wurde.

Es ist weltfremder QUATSCH, etwas anderes zu fordern.
Aus dem Interview:
ZitatEs rückt erst allmählich ins Bewusstsein von Polizei und Staatsanwaltschaften, dass man uns nicht erst zur Gerichtsverhandlung hinzuziehen sollte, wenn die Beweisaufnahme längst abgeschlossen ist, sondern direkt, wenn die Verletzungen noch frisch und möglichst unversorgt sind.
Mittlerweile werden ganze rechtsmedizinische Abteilungen geschlossen - was zur Folge hat, dass im Zweifelsfall oft nicht obduziert wird, sondern "natürlicher Tod" bescheinigt. So sieht die Praxis aus.
Der Typ ist einfach ein Wichtigtuer.
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sweeper

ZitatDer Typ ist einfach ein Wichtigtuer.
http://de.wikipedia.org/wiki/Michael_Tsokos
ZitatAnfang Februar 2013 stand Michael Tsokos gemeinsam mit Jan Josef Liefers für die Verfilmung des Krimis von Elisabeth Herrmann Die letzte Instanz vor der Kamera. In der in Berlin spielenden TV-Produktion für das ZDF spielt Tsokos sich selbst.

Selbstdarsteller...
Fantasievoll wie Krimi-Gabi:
ZitatIm Mai 2009 stellte Tsokos die These auf, dass es sich bei einer anonymen Wachsleiche in den Kellern der Charité möglicherweise um die von Freikorpsangehörigen ermordete Rosa Luxemburg handele.
Der hat wohl seinen WP-Artikel auch noch selbst geschrieben  ::)
ZitatSeit März 2008 schreibt Michael Tsokos die monatliche Kolumne Professor Tsokos ermittelt des Berliner Tagesspiegels. 2012 moderierte er für den National Geographic Channel die Wissenschaftsdokumentation Suche nach Mister X – Das Forensik-Experiment. Die acht Episoden der Reihe werden ab 4. Juli 2012 ausgestrahlt. Im Herbst 2012 erschien der Thriller Abgeschnitten, den er gemeinsam mit Sebastian Fitzek verfasst hat.
Weia!
Und du, Tyko, willst den großen Mollath-Film drehen mit Tsokos als Sachverständigen? - HeilixBlechle!!!
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Belbo

ZitatDa will einer einen Bankenskandal anzeigen und dann wird er für verrückt erklärt und eingesperrt.
Oder wie die Anhänger einer anderen Verschwörungsthorie sagen:  Es Muss eine Sprengung gewesen sein.

bayle

Zitat von: Tyko am 03. September 2013, 22:27:24
bayle
ZitatWir sind uns sicher einig, dass das eine Spekulation ist?
Nein. Das ist der Wortlaut der Anordnung und die Sprache ist klar und deutlich. Sie lehnt sich an die betreffende Norm an: § 24 StPO
http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__24.html
Das habe ich dazu geschrieben
ZitatAuf Seite 9 kann man es nachlesen unter Punkt 6. Das OLG entdeckt hier eine Gesetzeslücke und bildet das Recht fort. Das ist ungewöhnlich. Sie entziehen der 7. Kammer des LG Regensburg die Zuständigkeit für das Verfahren, und sie begründen das auch, "weil ... zu besorgen ist, dass die bisher mit der Sache befassten Richter sich bereits festgelegt haben."
Dieser Satz ist die Begründung, warum sie der 7. Kammer das Verfahren entziehen. Das ist sehr ungewöhnlich und deshalb müssen sie es begründen. Das ist keine Spekulation. Das ist der Wortlaut.
Ach so, es gab gar keinen Untersuchungsausschuss, keinen Minderheitenbericht? Keinen wütenden Seehofer, keine heroische Merk? Keine gewichtigen Beiträge in der meinungsbildenden Süddeutschen? Keine Demonstrationen? Keine Forderung der Opposition nach Orden für die Mollath-Unterstützer?  Keine geifernden Kommentare, die versuchen, jede Diskussion zu diesem Thema zu fluten (je unwissender desto maßloser)? Gibt keinen Wahlkampf in Bayern? Na gut, alles nur geträumt.

ZitatDanach hat es noch zweier Entwürfe gebraucht, bis auch Meindl zu der Überzeugung seines Vorgesetzten Nerlich gelangt ist, dass er seinen guten Wiederaufnahmeantrag nicht belasten sollte mit Rechtsbeugungsvorwürfen.
Meindl ist also nicht von Grundannahmen ausgegangen, die von unbeweisbarem (und unwahrscheinlichem) Verschwörungszeugs belastet waren?

ZitatÜber die Validität eines Gutachtens, dass nur durch Freiheitsberaubung entstanden ist, wird es klare Worte geben von den zuständigen Richtern.
Das hat schon was von Palmström. Die Erfindung der Nicht-Krankheit war übrigens mein Motiv, mich überhaupt mit der Sache auseinanderzusetzen.
FMM: Free Mollath Movement. Ich könnte auch ,,Mollathisten-Janitscharen" oder so was sagen.

bayle

Nochmals zur Wörthmüller-Episode.

Der folgende ,,Dialog" hat im Wolff-Blog begonnen. Er entzündete sich an der hartnäckigen Nachfrage von EdN. Ich stelle das mal noch hier rein, aus Gründen der Übersichtlichkeit.
Zitat
gabrielewolff sagte am 4. September 2013 um 21:37 :

Langsam erreichen Sie ein Maß der Realitätsverkennung, das mich bedenklich stimmt.

Obwohl Dr. Leipziger die Befangenheitserklärung von Dr. Wörthmüller kennen mußte (er hat sie in seinem Gutachten wohlweislich nicht zitiert), schließt er sich der Angabe seines Stationsarztes an, der den Probanden falsch verstanden hat.

Er sei hier, weil sein Nachbar Kontakte zu Schwarzgeldkreisen habe, zu welchen auch Dr. Wörthmüller gehöre. (S. 15 des Gutachtens)

Das entspricht weder den Angaben von Gustl Mollath in der Akte – er hat nie behauptet, daß Dr. Wörthmüller zu den Schwarzgeldkreisen gehöre – noch der Befangenheitserklärung von Dr. Wörthmüller – warum hätte der sich denn unter Zugrundelegung dieses Sachverhalts für befangen erkären sollen? Es ist auch vollkommen ausgeschlossen, daß bei dem Telefonat zwischen Dr. Wörthmüller und Dr. Leipziger spätestens am 5.7.2004, als die Übernahme des Probanden durch Leipziger behandelt wurde, die näheren Umstände der Befangenheit nicht genauso erörtert wurden wie die damals schon vorhandene "private" Einschätzung des Dr. Wörthmüller hinsichtlich des Probanden. Die hat er freigiebig auch Brixner und Eberl mitgeteilt.

Zur Erdung sollten Sie vielleicht doch mal die Zeugenaussagen von Dr. Wörthmüller ansehen, falls noch nicht geschehen. Er verweigert zwar Klartext, aber es wird doch deutlich, was da geschehen ist.
http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-StVK-2013-04-12.pdf (im Anhang)

Verschrobene Interpretationen sind da gar nicht möglich. Naja, Amateuren vielleicht. ;-)

Schauen wir uns das näher an.
Zitat
gabrielewolff sagte am 4. September 2013 um 21:37 :
Langsam erreichen Sie ein Maß der Realitätsverkennung, das mich bedenklich stimmt.
Langsam wird Ihr Ton gereizter, scheint's. Stör' ich?
Zitat
gabrielewolff sagte am 4. September 2013 um 21:37 :
... Obwohl Dr. Leipziger die Befangenheitserklärung von Dr. Wörthmüller kennen mußte
Ich finde jetzt gerade die Stelle nicht, wo er das in Abrede gestellt hat.
Zitat
gabrielewolff sagte am 4. September 2013 um 21:37 :
.... schließt er sich der Angabe seines Stationsarztes an, der den Probanden falsch verstanden hat.  "Er sei hier, weil sein Nachbar Kontakte zu Schwarzgeldkreisen habe, zu welchen auch Dr. Wörthmüller gehöre." (S. 15 des Gutachtens)
Sein Stationsarzt hat falsch verstanden - wahrscheinlich spürte er den Lauf der Pistole von Dr. L im Rücken. Sie selbst aber waren bei der Exploration durch den Stationsarzt dabei und haben ein Wortprotokoll geführt. Ich bitte Sie, dies ins Netz zu stellen.

Herr Strate will aus naheliegenden Gründen glauben machen, dass der Stationsarzt Herrn Mollath falsch verstanden habe, aber es gibt überhaupt keinen Grund, ihm darin zu folgen. Genau die Version, die M. dem Stationsarzt erzählt, stützt die Annahme eines Wahns, deshalb muss sie Strate abstreiten. Die vernünftige Erklärung, die W. gegenüber L. abgegeben haben wird, ist aber für die Beantwortung der Beweisfragen uninteressant. Deswegen erscheint sie nicht im Gutachten. Ist noch bei mehreren anderen Gelegenheiten so (vgl. das Strate-Interview in der ZEIT): Immer wenn irgendwas in den Akten dem Herrn Mollath widerspricht und beim besten Willen nicht mehr als "gerechter Zorn" oder "künstlerische Freiheit" oder was noch für küchenpsychologische Fantasie zu erklären ist, dann lügen die Akten. Dass es nun der "Nachbar des Angeklagten" und nicht der "Nachbar des Dr. W." ist, das ändert natürlich alles.
Zitat
gabrielewolff sagte am 4. September 2013 um 21:37 :
... er hat nie behauptet, daß Dr. Wörthmüller zu den Schwarzgeldkreisen gehört
Aber, was schreibt denn Herr Mollath persönlich zu diesem Thema?
Zitat
Da ich die Verbindung von Dr. Wörthmüller zu den Schwarzgeldverschieberkreisen aufgedeckt habe und nachweisen [sic!] kann, musste sich Dr. Wörthmüller letztlich für befangen erklären.
[Das von Ihnen verlinkte Strate-Dokument, S. 11]
Zitat
gabrielewolff sagte am 4. September 2013 um 21:37
Zur Erdung sollten Sie vielleicht doch mal die Zeugenaussagen von Dr. Wörthmüller ansehen,
Kenn' ich.
ZitatEr verweigert zwar Klartext,
Nein. Er sagt in etwa, kurz zusammengefasst: kein Wunder, dass ein Paranoider auf die Idee kommt, ich wäre da ein seine Schwarzgeldgeschichte verwickelt, wo er doch glaubt, mein Nachbar R. gehöre dazu. Das LG Regensburg (pfui!) sagt dazu:
ZitatDer Zeuge Dr. W hat im Rahmen seiner Vernehmung aber ausdrücklich verneint, dass der Untergebrachte ihm gegenüber den Vorwurf erhoben habe, dass Dr. W auch selbst an illegalen Bankgeschäften beteiligt sei. Wenn dann der Untergebrachte aufgrund dieser Gesprächsinhalte zwischen Dr. W und ihm den Schluss zieht, dass Dr. W mit ,,Schwarzgeldverschiebern" in Verbindung steht und Dr. W tagelang versucht habe, den Untergebrachten zu der Abmachung zu bewegen (des Inhalts, Dr. W mache ein angeblich harmloses, für den Untergebrachten passendes Gutachten, dafür müsse er sich nicht für befangen erklären, und die Verbindung zu den Schwarzgeldverschiebern bleibe unter ihnen) – so die oben zitierte Strafanzeige des Untergebrachten an den Präsidenten des Amtsgerichts Nürnberg vom 5. August 2004 (Seite 121 des Wiederaufnahmeantrags der Verteidigung vom 19. Februar 2013) –, kann diese Behauptung mangels ausreichender realer Anknüpfungstatsachen nicht als ,,logisch erklärbare Schlussfolgerung aus realen Begebenheiten" gewertet werden.
[LG Regensburg, S. 87]
Zitataber es wird doch deutlich, was da geschehen ist.
Sehe ich genauso.
ZitatVerschrobene Interpretationen sind da gar nicht möglich. Naja, Amateuren vielleicht. ;-)
[edit] Nein, gerade Profis sind die Meister der verschrobenen Interpretation


Soweit so gut. Frau Wolff machte sich im Anschluss dann nicht mehr so viele Gedanken um meine geistige Gesundheit, wenn man die um meine intellektuelle Ausstattung nicht mitzählt. Im Folgenden lasse ich den Austausch der Verbalinjurien weg und beschränke mich auf den sachlichen Teil, wobei ,,sachlich" hier ein sehr relativer Begriff ist.

Zitat[gabrielewolff sagte am 5. September 2013 um 00:59 :]
Ihnen ist auch nicht aufgefallen, daß Dr. Leipziger bei seinen Aktenzitaten die Befangenheitserklärung von Dr. Wörthmüller unterschlagen hat.
Es war unerheblich für die Befunderstellung und für die Beweisfragen, sagte ich bereits.

ZitatDaß Dr. Wörthmüller selbst bekundet hat, daß Herr Mollath ihn nie als den Schwarzgeldkreisen zugehörig bezeichnet habe, ist Ihnen entgangen,
Nein, durchaus nicht. Dieser Umstand stützt die These Leipzigers, dass sich das Wahnsystem des Herrn M. durch Einbeziehung Fernstehender immer mehr erweitert hat. Schließlich musste Herr M. mit Dr. W erst einmal Kontakt haben, bevor er diesen einbeziehen konnte.

ZitatSie haben ja noch nicht einmal verstanden, wie die 7. Kammer des LG Regensburg tickte und warum sie vom OLG Nürnberg vom Fall abgezogen und ihre unsägliche Entscheidung aufgehoben wurde.
vgl. #430

Aber den kann ich mir dann doch nicht verkneifen:
ZitatIch weiß nicht, auf welchem Gebiet sie mehr als nur Amateur sind, Sie verraten es ja nicht und posten anonym
Ich bin ein 13jähriger Neurologie-Professor, das ist bereits festgestellt. Den Titel ,,anonymer Internetarroganzling" habe ich schon vor längerer Zeit verliehen bekommen.

Belbo

@bayle ......mal eine andere Frage, diese aggressiven, verbalen und persönlichen Angriffe die Frau Wolff startet sobald sie sich von Dir, Herrn Lapp oder Frau Lakotta widersprochen fühlt deutet das nicht auch auf zumindest eine gefährdete Persönlichkeitsstruktur hin? Vorallem verbundenen mit diesen dauernden Allmachtsallüren von wegen "das habe ich ja schon immer so gesagt".........

bayle

Keine Ferndiagnosen ... 8)