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Neues zu Mollath

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Begonnen von Typee, 06. August 2013, 11:26:07

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sweeper

Zitat von: Belbo am 05. September 2013, 09:49:05
@bayle ......mal eine andere Frage, diese aggressiven, verbalen und persönlichen Angriffe die Frau Wolff startet sobald sie sich von Dir, Herrn Lapp oder Frau Lakotta widersprochen fühlt deutet das nicht auch auf zumindest eine gefährdete Persönlichkeitsstruktur hin? Vorallem verbundenen mit diesen dauernden Allmachtsallüren von wegen "das habe ich ja schon immer so gesagt".........

...das deutet m.E. eher auf eine Traumatisierung hin, und die Gutachterin Frau Dr. Ziegert (Beckmann)  würde jetzt sofort fragen, ob Frau Wolff ausreichend gestillt wurde...  8)

@bayle: die "Wörthmüller-Episode" haben dort alle nicht kapiert oder sich einen gewaltigen Bären aufbinden lassen.
Wer hat das eigentlich ursprünglich in die Welt gesetzt? - Strate oder Garcia oder wer sonst?
ZitatHerr Strate will aus naheliegenden Gründen glauben machen, dass der Stationsarzt Herrn Mollath falsch verstanden habe, aber es gibt überhaupt keinen Grund, ihm darin zu folgen.
vs
ZitatDa ich die Verbindung von Dr. Wörthmüller zu den Schwarzgeldverschieberkreisen aufgedeckt habe und nachweisen [sic!] kann, musste sich Dr. Wörthmüller letztlich für befangen erklären.
[Das von Ihnen verlinkte Strate-Dokument, S. 11]

Die Geduld hätte ich nicht, das noch mal aufzudröseln - das war ja hier das Erpel-Thema.
With magic, you start with a frog and end up with a prince.
With science, you start with a frog, get a PhD and are still left with the frog you started with...


Terry Pratchett

P.G.

Zitat von: Belbo am 05. September 2013, 10:05:52
Zitat von: bayle am 05. September 2013, 09:58:42
Keine Ferndiagnosen ... 8)
:grins2:
Ach was! Diagnosen.....  Frau W. wohnt doch in NRW oder? Ich mach die "mundtot" und lasse sie bei uns in der forensischen Abteilung eben mal für die nächsten Jahre "verschwinden". Das soll so einfach sein. Rechtsfreier Raum und so.

P.S: Was machte eigentlich mein Handballtrainer so? Den habe ich bestimmt 25 Jahre nicht gesehen.
[url="http://www.alltrials.net/"]http://www.alltrials.net/[/url]

Groucho

Zitat von: sweeper am 05. September 2013, 10:13:07
Zitat von: Belbo am 05. September 2013, 09:49:05
@bayle ......mal eine andere Frage, diese aggressiven, verbalen und persönlichen Angriffe die Frau Wolff startet sobald sie sich von Dir, Herrn Lapp oder Frau Lakotta widersprochen fühlt deutet das nicht auch auf zumindest eine gefährdete Persönlichkeitsstruktur hin? Vorallem verbundenen mit diesen dauernden Allmachtsallüren von wegen "das habe ich ja schon immer so gesagt".........

...das deutet m.E. eher auf eine Traumatisierung hin, und die Gutachterin Frau Dr. Ziegert (Beckmann)  würde jetzt sofort fragen, ob Frau Wolff ausreichend gestillt wurde...  8)

Dilettanten! Ohne Rorschachtest geht da erst mal gar nix! 8)

Belbo

http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg13-056.html

....so das Bundesverfassungsgericht hat endlich für Klarheit bei der Begründung der Verlängerung von Sicherheitverwahrungen gesorgt, und der Verfassungsbeschwerde Herrn Mollaths stattgegeben.

Interessant wird es ja sein, zu beobachten inwieweit sich dieser Spruch auf die Entlassungs- und Rückfallquote auswirken wird, da wohl ein "auf Nummer sicher"- gehen der Gutachter erschwert wird, mal sehen wie Volkesstimme reagiert wenn da der erste Kindermörder wieder zuschlägt.

Ich wollte diese Begutachtungen nicht machen müssen.

Mal gespannt was aus diesem Urteil jetzt alles herausgelesen wird.

Für die Gilde der Psychiater ist dieser abrechenbare Mehraufwand ja wie ein Sechser im Lotto.

sweeper

Hier stimme ich definitiv zu:
ZitatSchließlich fehlt auch eine Befassung mit der Frage, ob dem Sicherungsinteresse der Allgemeinheit nicht durch den Beschwerdeführer weniger belastende Maßnahmen Rechnung hätte getragen werden können.

Und das hier beantwortet letztlich die immer wieder aufgeworfene Frage des Verhältnisses von gutachterlicher Stellungnahme und Gerichtsentscheidung:
Zitat
aa) Es fehlt bereits an einer ausreichenden Konkretisierung der vom  Beschwerdeführer ausgehenden Gefahr künftiger rechtswidriger Taten.
Das Landgericht setzt sich insbesondere nicht damit auseinander, dass die Darlegungen des Sachverständigen zur Wahrscheinlichkeit künftiger rechtswidriger Taten im schriftlichen Gutachten vom 12. Februar 2011 und in der mündlichen Anhörung vom 9. Mai 2011 voneinander abweichen.
Vor diesem Hintergrund durfte das Landgericht sich nicht auf eine bloße Bezugnahme auf die Ausführungen des Sachverständigen in der mündlichen Anhörung beschränken. Es hätte vielmehr unter Berücksichtigung weiterer Hinweise des Sachverständigen und sonstiger Umstände des vorliegenden Falles diese Einschätzungen gegeneinander abwägen und eine eigenständige Prognoseentscheidung treffen müssen. Im Rahmen einer solchen eigenständigen Bewertung hätte es darlegen müssen, welche Straftaten konkret von dem Beschwerdeführer zu erwarten sind, warum der Grad der Wahrscheinlichkeit derartiger Straftaten sehr hoch ist und auf welche Anknüpfungs- und Befundtatsachen sich diese Prognose gründet.

Auch hier eine weise und nachvollziehbare Begründung (und indirekt Schelte des zuständigen Richters):
Zitat...mit dem immer stärker werdenden Freiheitseingriff wächst die verfassungsgerichtliche Kontrolldichte. Dem lässt sich dadurch Rechnung tragen, dass der Richter seine Würdigung eingehender abfasst, sich also nicht etwa mit knappen, allgemeinen Wendungen begnügt, sondern seine Bewertung anhand der dargestellten einfachrechtlichen Kriterien substantiiert offenlegt.
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P.G.

Zitat von: Belbo am 05. September 2013, 10:25:43
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg13-056.html

....so das Bundesverfassungsgericht hat endlich für Klarheit bei der Begründung der Verlängerung von Sicherheitverwahrungen gesorgt, und der Verfassungsbeschwerde Herrn Mollaths stattgegeben.

Interessant wird es ja sein, zu beobachten inwieweit sich dieser Spruch auf die Entlassungs- und Rückfallquote auswirken wird, da wohl ein "auf Nummer sicher"- gehen der Gutachter erschwert wird, mal sehen wie Volkesstimme reagiert wenn da der erste Kindermörder wieder zuschlägt.

Ich wollte diese Begutachtungen nicht machen müssen.

Mal gespannt was aus diesem Urteil jetzt alles herausgelesen wird.

Für die Gilde der Psychiater ist dieser abrechenbare Mehraufwand ja wie ein Sechser im Lotto.

Ist doch alles beim alten. Um die Gutachter geht es ja auch nur peripher. Es geht alleine um eine fehlende eigene Bewertung des Gerichts. Und die hätte positiv oder negativ für Mollath ausfallen können.
[url="http://www.alltrials.net/"]http://www.alltrials.net/[/url]

sweeper

@Belbo:
Zitat
Für die Gilde der Psychiater ist dieser abrechenbare Mehraufwand ja wie ein Sechser im Lotto.

Jetzt kommt wieder "gelegentlich" mit seinem running gag "Geschäftsmodell der Forensischen Psychiatrie".
Die Verschwörung muss also bis in höchste Kreise (des BVerfG) reichen ...
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ErpelderNacht

Zitat von: Belbo am 05. September 2013, 10:25:43
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg13-056.html

....so das Bundesverfassungsgericht hat endlich für Klarheit bei der Begründung der Verlängerung von Sicherheitverwahrungen gesorgt, und der Verfassungsbeschwerde Herrn Mollaths stattgegeben.

Interessant wird es ja sein, zu beobachten inwieweit sich dieser Spruch auf die Entlassungs- und Rückfallquote auswirken wird, da wohl ein "auf Nummer sicher"- gehen der Gutachter erschwert wird, mal sehen wie Volkesstimme reagiert wenn da der erste Kindermörder wieder zuschlägt.

Ich wollte diese Begutachtungen nicht machen müssen.

Mal gespannt was aus diesem Urteil jetzt alles herausgelesen wird.

Für die Gilde der Psychiater ist dieser abrechenbare Mehraufwand ja wie ein Sechser im Lotto.

Da hat sich doch das Bundesverfassungsgericht glatt der FMM, der Free Mollath Movement, angeschlosssen.  ;D  ;D ;D
Jaja, der böse Mollathianer-Mob ist bis in die höchsten Stelle der deutschen Gerichtsbarkeit vorgedrungen.

Oder hat Krimi-Gaby ihre Kontakte aus ihrer aktiven Zeit spielen lassen?  ;D ;D ;D

Sorry für die Häme, das konnte ich mir nicht verkneifen.  ;D ;D ;D ;D


sweeper

@ErpelderNacht:

Zitat von: P.G. am 05. September 2013, 10:51:47
Ist doch alles beim alten. Um die Gutachter geht es ja auch nur peripher. Es geht alleine um eine fehlende eigene Bewertung des Gerichts. Und die hätte positiv oder negativ für Mollath ausfallen können.
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Belbo

Zitat von: sweeper am 05. September 2013, 10:57:22
@Belbo:
Zitat
Für die Gilde der Psychiater ist dieser abrechenbare Mehraufwand ja wie ein Sechser im Lotto.

Jetzt kommt wieder "gelegentlich" mit seinem running gag "Geschäftsmodell der Forensischen Psychiatrie".
Die Verschwörung muss also bis in höchste Kreise (des BVerfG) reichen ...

Du verstehst mich miss, ist doch eine tolle Entscheidung, dass sich mehr und intensiver mit diesen Anträgen befasst werden muss, um das Ziel dass das Verfassungsgericht da vorgibt wird man bei z.B. behandlungsverweigernden Pädophilen die Personaldecke doch locker verdoppeln müssen.  Wie sollte man sonst bei fehlender Mitarbeit des Patienten die vom Gericht gefordete Qualität erreichen, ohne Gefahr zu laufen, dass sich da einfach jemand zurück auf die Kinderspielplätze trotzt.

Belbo

@EdN


ZitatMal gespannt was aus diesem Urteil jetzt alles herausgelesen wird.

Belbo

Zitat von: sweeper am 05. September 2013, 11:18:55
@ErpelderNacht:

Zitat von: P.G. am 05. September 2013, 10:51:47
Ist doch alles beim alten. Um die Gutachter geht es ja auch nur peripher. Es geht alleine um eine fehlende eigene Bewertung des Gerichts. Und die hätte positiv oder negativ für Mollath ausfallen können.

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-101368199.html
....zumal:

ZitatAus Sicht der Klinikmitarbeiter verhakelt er sich mit kohlhaasscher Sturheit immer wieder aufs Neue im Räderwerk der Psychiatrie, auch durch sein chronisches Misstrauen.

Sein Weg könnte trotz allem schnell in die Freiheit führen, er müsste dafür keine Medikamente akzeptieren und auch kein Geständnis ablegen. Er müsste nicht mal einsehen, krank zu sein, sagt der Bayreuther Chefarzt Klaus Leipziger. "Nur reden müssten wir mit ihm können, Vereinbarungen treffen." Seit anderthalb Jahren, sagt Leipziger, könnte Mollath jederzeit allein auf dem parkähnlichen Klinikgelände spazieren gehen, ohne Fesseln. Es gibt keinen Zaun. Bürger der Stadt nutzen die Wege über das Gelände als Abkürzung.

Mollath dürfte auch selbst in die Stadt gehen, erst in Begleitung eines Mitarbeiters, später ohne. Doch Mollath weigert sich, an der Pforte den Metalldetektor zu passieren wie alle anderen und sich dem obligatorischen Alkoholtest zu unterziehen. Lieber bleibe er auf seiner Station und gehe gar nicht raus.

sweeper

Zitat von: Belbo am 05. September 2013, 11:22:51
Zitat von: sweeper am 05. September 2013, 10:57:22
@Belbo:
Zitat
Für die Gilde der Psychiater ist dieser abrechenbare Mehraufwand ja wie ein Sechser im Lotto.

Jetzt kommt wieder "gelegentlich" mit seinem running gag "Geschäftsmodell der Forensischen Psychiatrie".
Die Verschwörung muss also bis in höchste Kreise (des BVerfG) reichen ...

Du verstehst mich miss, ist doch eine tolle Entscheidung, dass sich mehr und intensiver mit diesen Anträgen befasst werden muss, um das Ziel dass das Verfassungsgericht da vorgibt wird man bei z.B. behandlungsverweigernden Pädophilen die Personaldecke doch locker verdoppeln müssen.  Wie sollte man sonst bei fehlender Mitarbeit des Patienten die vom Gericht gefordete Qualität erreichen, ohne Gefahr zu laufen, dass sich da einfach jemand zurück auf die Kinderspielplätze trotzt.

Nee, ich habe dich schon verstanden - ich habe nur das *rolleyes* für "gelegentlich" nicht gesetzt  ;D
Aber jetzt kann ich noch eins für Erpel hinterherschieben:
ZitatJaja, der böse Mollathianer-Mob ist bis in die höchsten Stelle der deutschen Gerichtsbarkeit vorgedrungen.
::)

With magic, you start with a frog and end up with a prince.
With science, you start with a frog, get a PhD and are still left with the frog you started with...


Terry Pratchett

Belbo

Zitat von: Belbo am 05. September 2013, 11:24:03
@EdN


ZitatMal gespannt was aus diesem Urteil jetzt alles herausgelesen wird.

Selbst Max Mustermann bei Oberstaatsanwätin Gordon a.D hats irgendwie geschnallt  :grins2:

ZitatDas empfinde ich auch als bedauerlich.
Irgendwie mag sich bei mir kein richtiges Glücksgefühl einstellen.
Sehe ich das richtig, dass das BVerfG kurzgesagt bemängelt, es ist nicht sorgfältig und detailliert genug gearbeitet worden?
Ob die Ehefrau wirklich die Allgemeinheit repräsentiert ist ja auch nicht explizit entschieden worden, sondern eher wird bemängelt, dass nicht gesagt wurde, wie hoch genau den ihre "Risikoklasse" wäre.
Oder sehe ich das falsch?

Belbo

Nur schön dass Frau Wolff weiter in Ihrer eigenen Welt der Textdeutung lebt.

ZitatNun haben auch Prof. Pfäfflin (wegen seiner Prognose) und Dr. Leipziger (wegen der inhaltslosen Stellungnahmen des BKH, in denen Jahr für Jahr eigentlich nur über die glücklicherweise erfolgreiche Therapieverweigerung geklagt wurde) ihren wohlverdienten Rüffel erhalten. Eine Gefährlichkeitsprognose läßt sich darauf nämlich nicht stützen.