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Neues zu Mollath

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Begonnen von Typee, 06. August 2013, 11:26:07

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sweeper

Gerhard Strate scheint spezialisiert auf öffentlichkeitswirksame Aktionen bei delikaten Fällen zu sein:

http://www.zeit.de/1996/24/glosseml.txt.19960607.xml/komplettansicht
Zitat
Der Prozeß um Monika Weimar: "Stern" und "Spiegel" helfen mit

Große Story, großes Geld
7. Juni 1996  14:00 Uhr

So fängt es meistens an: "Bei einem kleinen Italiener. Wir hatten uns zum Essen getroffen. Er sagte, daß er finanziell nicht mehr weiterwisse. Da haben wir gesagt: gut." Wer spricht hier? Wer war wann mit wem bei einem kleinen Italiener? Winter 1993. Zwei Männer in Hamburg. Sie sprachen über Geld. Es ging um eine Frau. Stern -Ressortchef Thomas Osterkorn mit dem Rechtsanwalt und Revisionsexperten Gerhard Strate. Sie sprachen über Monika Böttcher, geschiedene Weimar. Vergangenen Mittwoch begann vor dem Landgericht Gießen erneut der Prozeß gegen diese Frau. Das Wiederaufnahmeverfahren...

...Dann geschah Unerwartetes: Das Oberlandesgericht Frankfurt hob am 4. Dezember 1995 das erste Urteil auf. Strate hatte es geschafft. Monika Weimar, ein Justizirrtum? Alle berichteten über die Sensation. Bild am Sonntag, Spiegel und der NDR brachten sogar Gespräche mit der Entlassenen, die der stern doch für sich beanspruchte. Das Verlagshaus Gruner+Jahr nannte Gerhard Strate einen "Nachrichtenhändler" und verklagte ihn vor dem Hamburger Landgericht. Der Rechtsanwalt wehrte sich am 21. Dezember 1995 im NDR-Magazin "Panorama": "Der stern will ernsthaft mir und Frau Weimar verbieten, über diesen Fall zu sprechen bis zum Erscheinen des nächsten sterns am Donnerstag kommender Woche! In welcher Welt leben wir denn eigentlich?"...

...Sollte sich hier das Ende des Scheckbuch-Journalismus ankündigen, wissen wir für exklusive Geldgeber einen Ausweg: Sponsoring von Wiederaufnahmeverfahren. Es geht ja nicht ohne Geld. So könnte am Ende, etwa unter einem dezenten Transparent, das Landgericht Gießen verkünden: Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil, mit freundlicher Unterstützung von . . .

Überraschung?

So ähnlich habe ich mir Strates Agieren in der Causa Mollath schon vorgestellt. - Widerlich.

https://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Erklaerung%20der%20Verteidigung-2013-08-12.pdf
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Terry Pratchett

sweeper

Und Krimi-Gabi fungiert mit ihrem Blog als eine Art Erklärbär, damit auch der Dümmste versteht, worin die angebliche inhaltliche Essenz von Strates Hunderten von ins Netz gestellte Dokumentenseiten besteht.

Ohne diesen "freundlichen zweckfreien Service" würde sich wohl niemand antun, sich durch all diese Schriftstücke zu quälen.
Strate zitiert die Quellen selektiv und interpretiert einseitig  im Sinne der Verteidigung (so weit, so gut) und ausdrücklich vorverurteilend gegen Frau M. (was er nicht müsste...), Frau Wolff erklärt und interpretiert Strate und belehrt die ehrfürchtige Anhängerschaft, welche Journalisten im Sinne Strates - also "richtig" -  berichten und welche "bäh!" sind:
ZitatHeinrich Wefing von der ZEIT, die sich seit Sabine Rückerts Artikel ,,Ein Kranker wird Held" von Dezember 2012 falsch positioniert hatte, demonstriert seine juristische Unkenntnis und versteigt sich zu solchen Bemerkungen:

...
http://gabrielewolff.wordpress.com/2013/08/18/der-fall-mollath-etappensieg-und-raumgewinn/

Perfekte Verdummungsvervielfältigungsstrategie, als "Aufklärung" getarnt.
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bayle

Zitat von: sweeper am 19. August 2013, 09:57:27
Strate zitiert die Quellen selektiv und interpretiert einseitig  im Sinne der Verteidigung (so weit, so gut) und ausdrücklich vorverurteilend gegen Frau M. (was er nicht müsste...),
Ich verstehe das so, dass er im Hinblick auf die Wiederaufnahme langfristig schon mal die Glaubwürdigkeit der Zeugin beschädigen will.

sweeper

Zitat von: bayle am 19. August 2013, 10:36:17
Zitat von: sweeper am 19. August 2013, 09:57:27
Strate zitiert die Quellen selektiv und interpretiert einseitig  im Sinne der Verteidigung (so weit, so gut) und ausdrücklich vorverurteilend gegen Frau M. (was er nicht müsste...),
Ich verstehe das so, dass er im Hinblick auf die Wiederaufnahme langfristig schon mal die Glaubwürdigkeit der Zeugin beschädigen will.
Ja.
Und das wird schon mal auf allen Kanälen gestreut. Widerlich.

Erschüttert hat mich aber - egal wie man den damaligen Fall beurteilen mag - dass er sich in der Vergangenheit schon einmal ganz massiv der Presseschiene bedient hat:

http://www.zeit.de/1996/24/glosseml.txt.19960607.xml/komplettansicht

So wird auch verständlich, dass die bayerischen Gerichte ihn im Zweifelsfall auflaufen ließen.

Die plötzliche Freilassung Mollaths könnte sich für Strate als Pyrrhussieg erweisen - falls es nämlich dazu kommt, dass Mollath wieder vor Gericht aussagen muss, z.B. in Sachen HVB.

Im Grunde hofft Strate inständig, dass alle künftig den Ball flach halten werden.
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Belbo

War es nicht ICI WENNS (selig) Wahlspruch, den starte sich erklärtermassen bei der Verteidigung seiner Mandanten zu nutze macht?
Zitat......stifte Verwirrung.

Belbo

ZitatDie plötzliche Freilassung Mollaths könnte sich für Strate als Pyrrhussieg erweisen - falls es nämlich dazu kommt, dass Mollath wieder vor Gericht aussagen muss, z.B. in Sachen HVB.

Im Grunde hofft Strate inständig, dass alle künftig den Ball flach halten werden.



Mal schauen ob sich Herr Strate noch an diesen seinen Fall erinnert  :police:

ZitatWas war das kniffeligste juristische Problem, mit dem Sie zu tun hatten?
Die zweimalige und erfolgreiche Verfassungsbeschwerde für einen fränkischen Bauern, der seiner Bäuerin mit einem gefrorenen Stück Fleisch aus der Tiefkühltruhe auf den Hinterkopf geschlagen haben soll. Die starrsinnige Verweigerung eines Wiederaufnahmeverfahrens durch die Würzburger Justiz musste als Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Willkürverbot präsentiert werden. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass auch in einem Wiederaufnahmeverfahren das Prinzip der Wahrheitsermittlung gilt. Das ist vorher noch nie so gesagt worden, obwohl es eigentlich eine Selbstverständlichkeit ist. Bis dahin war die Einstellung der Gerichte in Wiederaufnahmeverfahren, dass es im Zweifel gegen den Verurteilten geht.

http://www.karrierefuehrer.de/prominente/interview-gerhard-strate.html

P.G.

Zitat von: Belbo am 19. August 2013, 10:58:51
War es nicht ICI WENNS (selig) Wahlspruch, den starte sich erklärtermassen bei der Verteidigung seiner Mandanten zu nutze macht?
Zitat......stifte Verwirrung.
:grins2:
http://de.wikipedia.org/wiki/Chewbacca-Verteidigung
[url="http://www.alltrials.net/"]http://www.alltrials.net/[/url]

Belbo

Zitat von: P.G. am 19. August 2013, 11:12:17
Zitat von: Belbo am 19. August 2013, 10:58:51
War es nicht ICI WENNS (selig) Wahlspruch, den starte sich erklärtermassen bei der Verteidigung seiner Mandanten zu nutze macht?
Zitat......stifte Verwirrung.
:grins2:
http://de.wikipedia.org/wiki/Chewbacca-Verteidigung

...interessanter link, zumal ich seit geraumer Zeit in diesem Fall den Eindruck habe, dass das allgemeine Rechtsempfinden immer mehr durch amerikanische Anwaltsserien geprägt wird. Berechtigter Zweifel und so......

sweeper

Nicht Mollath - aber einige vergleichbare Elemente:

http://www.focus.de/panorama/welt/tid-33006/geiselnahme-in-ingolstadt-im-live-ticker-bewaffneter-stalker-nimmt-geiseln-buergermeister-aber-wieder-frei_aid_1075348.html

Zitat...19.08 Uhr: Der Geiselnehmer in Ingolstadt ist erst Ende Juli wegen Stalkings, Beleidigung und Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Dies sagte der leitende Oberstaatsanwalt Helmut Walter. Laut einem Gutachter sei nicht zu erwarten gewesen, dass er eine schwerwiegende Straftat begehen würde. Der 24-Jährige wollte mit der Geiselnahme erreichen, dass Oberbürgermeister Alfred Lehmann einen Brief schreibt, in dem stehen sollte, dass das Gerichtsurteil ungerecht sei...

http://www.focus.de/gesundheit/ratgeber/psychologie/krankheitenstoerungen/psychogramm-eines-zurueckgewiesenen-versagers-dass-stalker-zu-gewalt-greifen-ist-haeufig_aid_1075951.html


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sweeper

Mollath bei Beckmann - eine Analyse:

http://meedia.de/fernsehen/mollath-bei-beckmann-die-vertane-chance/2013/08/16.html
Zitat...Die Komplexität des Falles Mollath verleitet dazu, sich Experten ins Studio zu holen.

Deren Ausführungen waren interessant, sie lenkten aber vom Eigentlichen ab: von der Person Mollath. Der saß brav und fränkelnd neben Beckmann und sagte "Ich glaube, dass ich hier einen vernünftigen Eindruck mache." Beckmann kniff die Augen zu, legte überdramatische Pausen ein und modulierte seine Stimme hoch und runter, als würde er für einen Gastauftritt bei "Switch Reloaded" üben.
...

"Sind Sie so ein bisschen angekommen in der Normalität?", fragte Beckmann zu Beginn. Und weiter: "Das Urteil hat Sie überrascht?" "Wo sind Sie im Moment zuhause?" "Auf welcher Grundlage wurde dieses Gutachten erstellt?" "Können Sie nachvollziehen, dass Ihr Verhalten auf die andere Seite auch bizarr gewirkt hat?"

Beckmann stellte die richtigen Fragen, Mollath wich aus, wenn es ans Eingemachte ging. Beckmann fragte nach, Mollath wich wieder aus. Beckmann schwenkte rüber zur Gutachterin oder zum Reporter. Besser wäre gewesen, der Fokus wäre auf Mollath geblieben. Weniger Gäste wären mehr gewesen. Dann wäre aus der soliden, interessanten "Beckmann"-Sendung womöglich eine herausragende geworden.

Der Fall werfe viele Fragen auf, sagte Beckmann zu Beginn. Über einige wolle er sprechen, einige werde man nicht klären können. Die wesentlichste Frage - "Wer ist Gustl Mollath?" - hat diese "Beckmann"-Sendung nicht beantwortet. Vielleicht kann man sie auch gar nicht beantworten. Reinhold Beckmann hat es aber noch nicht einmal versucht.
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sweeper

Zitat von: sweeper am 19. August 2013, 20:07:01
Nicht Mollath - aber einige vergleichbare Elemente:

http://www.focus.de/panorama/welt/tid-33006/geiselnahme-in-ingolstadt-im-live-ticker-bewaffneter-stalker-nimmt-geiseln-buergermeister-aber-wieder-frei_aid_1075348.html

Zitat...19.08 Uhr: Der Geiselnehmer in Ingolstadt ist erst Ende Juli wegen Stalkings, Beleidigung und Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Dies sagte der leitende Oberstaatsanwalt Helmut Walter. Laut einem Gutachter sei nicht zu erwarten gewesen, dass er eine schwerwiegende Straftat begehen würde. Der 24-Jährige wollte mit der Geiselnahme erreichen, dass Oberbürgermeister Alfred Lehmann einen Brief schreibt, in dem stehen sollte, dass das Gerichtsurteil ungerecht sei...

http://www.focus.de/gesundheit/ratgeber/psychologie/krankheitenstoerungen/psychogramm-eines-zurueckgewiesenen-versagers-dass-stalker-zu-gewalt-greifen-ist-haeufig_aid_1075951.html

Die Süddeutsche Zeitung betrachtet den Fall - mit Referenz auf Gustl Mollath:
Zitathttp://www.sueddeutsche.de/bayern/mutmasslicher-geiselnehmer-von-ingolstadt-dann-zerstoere-ich-dein-leben-1.1749796
... Ein Zwangseinweisung in die Psychiatrie war rechtlich offenbar schwierig, zumal Stalking als Delikt eng umgrenzt ist: Der Anklagte lauerte seinem Opfer aber nicht auf, sondern belästigte es vor allem mit Mails und SMS. Ein weiterer Psychiater kam zu dem Schluss: "Man kann nicht von einem erheblichen Delikt des Stalking ausgehen." Eine forensische Nachsorge sei jedoch unbedingt nötig.

Ein Prozessbeteiligter erinnerte im Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung an den Fall Gustl Mollath: Auch im Fall des Stalkers habe man sich die Frage gestellt, wie lange der Staat einen Menschen gegen seinen Willen in die Psychiatrie einsperren dürfe. In Ingolstadt fiel die Abwägung zugunsten des Täters aus - wie sich nun herausstellt, war es womöglich ein großer Irrtum.
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Belbo

Bin mal gespannt, wie Frau Wolff da die Unvergleichbarkeit der beiden Fälle konstruiert. Tippe  mal auf den falschen Schotten.

sweeper

Zitat von: Belbo am 20. August 2013, 10:27:46
Bin mal gespannt, wie Frau Wolff da die Unvergleichbarkeit der beiden Fälle konstruiert. tippe mal auf den falschen Schotten.

Das Thema taucht gerade im Wolff-Blog auf.

Zitathttp://gabrielewolff.wordpress.com/2013/08/18/der-fall-mollath-etappensieg-und-raumgewinn/comment-page-1/#comment-22309
martindeeg sagte am 20. August 2013 um 09:42 :

Dieser Populismus ist unerträglich!

http://www.mainpost.de/ueberregional/politik/brennpunkte/geiselnahme_ingolstadt_2013.artikel/Nach-Geiselnahme-Ruf-nach-haerteren-Stalking-Strafen;art112,7634195

"Unerträglicher Populismus!"  - LOL!

ZitatMerk forderte nun politische Konsequenzen: Das jetzige Gesetz greife erst, wenn das Opfer durch die Tat schwerwiegend in seiner Lebensgestaltung beeinträchtigt worden sei. Es komme jedoch nicht darauf an, «wie stark ein Opfer seelisch belastet wird - dabei aber Stärke zeigt und sich einfach nicht unterkriegen lässt», kritisierte Merk. «Es muss reichen, dass die Attacken eines Stalkers geeignet sind, die Lebensführung des Opfers schwerwiegend zu beeinträchtigen.»

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Belbo

Zitatgabrielewolff
sagte am 20. August 2013 um 11:54 :
Hier die beiden Gerichtsreportagen aus dem Donaukurier, die deutlich machen:
1. Mit dem Fall Mollath ist der Ingolstädter Fall nicht zu vergleichen.

Der Frosch hat "douze Points"

sweeper

Zitat von: Belbo am 20. August 2013, 10:58:15
Zitatgabrielewolff
sagte am 20. August 2013 um 11:54 :
Hier die beiden Gerichtsreportagen aus dem Donaukurier, die deutlich machen:
1. Mit dem Fall Mollath ist der Ingolstädter Fall nicht zu vergleichen.

Der Frosch hat "douze Points"

Immer wieder schön, dass sie das so ohne den Versuch einer Begründung einfach rotzfrech behauptet.

Quasi Ferngutachten  :rofl2
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