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Der Fall Mollath

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Begonnen von P.G., 07. Dezember 2012, 12:22:42

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Belbo

...unter meinem indianischen Pseudonym habe ich das mal für eine der anderen grossen Verschwörungen getan...  :rofl2

http://www.amazon.de/Nanospuren-Dirk-Gerhardt/dp/3935912552



40_Fieber

Zitat von: bayle am 04. Juli 2013, 12:27:27
Um festzustellen, dass jemand nicht ganz dicht ist, braucht man keinen Professor. Das merken die meisten Menschen von selbst. Richter auch.
Dann braucht man ja keinen forensisch-psychiatrischen Gutachter.
[/quote]

Doch, braucht man. Z.B. um abzuklären ob einer der Kochrezepte schreibt, in denen er Frauenteile verarbeitet (realer Fall) tatsächlich Frauen verspeisen würde (hätte er nicht getan).
Um festzustellen, dass es nicht normal ist über Frauen als Hauptmahlzeit nachzudenken braucht man sicher keinen Gutachter.

Es fehlt die Konsequenz wenn man lediglich diagnostiziert jemand sei krank. Die Frage ist, ob er gefährlich krank ist. Insbesondere weil man als psychisch Kranker sehr viel leichter in Verdacht gerät eine Tat begangen zu haben.

Siehe hier:

http://www.main-netz.de/nachrichten/regionalenachrichten/bayern/art11994,2541860

http://www.spiegel.de/panorama/peggy-prozess-ein-geistig-behinderter-und-ein-perfekter-mord-a-297433.html


Das ist aber möglicherweise überhaupt ein Knackpunkt an dem Verfahren in solchen Fällen.
http://kidmed*info/

40_Fieber

ZitatLeipziger, den Professor Kröber gegenüber Telepolis als bescheidenen, herzensguten und seinen Patienten verpflichteten Arzt beschreibt, steht wegen Morddrohungen unter Polizeischutz.

Das sehen seine Patienten entweder ganz anders, oder es ist ihm alles herzensgut entglitten:

http://www.klinikbewertungen.de/klinik-forum/erfahrung-mit-bezirkskrankenhaus-bayreuth

Und das liegt nicht am Fachgebiet und Zwangsbehandlungen, denn es gibt durchaus Akut-Psychiatrien mit guten Bewertungen.
http://kidmed*info/

Belbo

Zitat von: 40_Fieber am 04. Juli 2013, 15:14:40
ZitatLeipziger, den Professor Kröber gegenüber Telepolis als bescheidenen, herzensguten und seinen Patienten verpflichteten Arzt beschreibt, steht wegen Morddrohungen unter Polizeischutz.

Das sehen seine Patienten entweder ganz anders, oder es ist ihm alles herzensgut entglitten:

http://www.klinikbewertungen.de/klinik-forum/erfahrung-mit-bezirkskrankenhaus-bayreuth

Und das liegt nicht am Fachgebiet und Zwangsbehandlungen, denn es gibt durchaus Akut-Psychiatrien mit guten Bewertungen.

ZitatAber da er nun 3 Jahre unter Betreuung stand wurde er zu Verbrecher , denn die Polizie erließ 3 Strafbefehle ( Standgerichtsurteile ) welche diese seinen Betreuer und ihm nicht zugänglich machte, jetzt da die Betreuung aufgehoben ist sind diese plötzlich auf wundersamme Weise Rechtskräftig und seine Eltern in der BRD werden von der Polizei belagert.

ZitatIch bin ein Vater, der in seinem Leben zwei Kinder durch Ärztepfusch verlor.

ZitatKommentar von F117nighthawk  am 07.07.2012
Leider ist das ins den Staat so üblich und wird als Normalität betrachtet.
Siehe auch " open Petion "

I . Freiheit für Gustl Mollath "
II. "Endlich Ruhe für Helmut Moreth früher Schwürz 23 , 95473 Creußen , jetzt heimatlos".
Das wird einfach so gehandhabt und die politische Führung schert sich nicht darum, bei 80 Mio Einwohnern in der BRd wird eine Schwund von 5 als politisch akzeptabel betrachtet , Traurig aber leider Wahr.

Zitat- ohne diese bewusstseinszerstörenden , ärztlichverordneten Drogen.

ZitatDas Grundgesetz der BRD hat auf der A2 keine Gültigkeit, Rechtsfreier Raum.

ZitatWir leben eben in der Bananen Republik Deutschland, korrupt, inkompetent, . . .

Endlich ergibt sich ein unvoreingenommenes Bild über die Qualität der Arbeit Professor Kröbers...... 8)
.
.
.

40_Fieber

http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2013-07/27312290-report-mainz-neue-aussage-fuer-mollath-untersuchungsausschuss-richter-brixner-soll-selbst-von-seiner-moeglichen-befangenheit-gesprochen-haben-007.htm


ZitatDie Aussage stammt von Karl-Heinz Westenrieder, der in der Gerichtsverhandlung gegen Gustl Mollath am 8. August 2006 Schöffe war. In einem exklusiven Interview mit "Report Mainz" sagt er zu der Frage, ob der Richter befangen war, weil er Martin Maske, den heutigen Ehemann von Gustl Mollaths Ex-Frau kannte: "Herr Brixner hat vor der Urteilsberatung erklärt, er kenne den Herrn Maske von einem Sportverein her, er will aber und wollte das bisher nicht laut sagen, weil sonst besteht die Möglichkeit, dass er wegen Befangenheit abgelehnt wird." Er gehe davon aus, dass Brixner sich sehr wohl bewusst gewesen sei, dass er für befangen hätte erklärt werden können. Gegenüber dem Untersuchungsausschuss hatte bereits die zweite Richterin im Prozess, Petra Heinemann, erklärt, Brixner habe Herrn Martin Maske vor dem Gerichtssaal begrüßt.

@ Belbo: Das ist die Bezirksklinik Bayreuth, also Leipziger nicht Kröber. Und es gibt wirklich auch Akutkliniken mit guten Bewertungen. Und es gibt zweifellos Kliniken - insbesonders solche mit Psychoanalytikern - die unter aller Sau sind.
http://kidmed*info/

Belbo

Was willst Du jetzt machen,  immer mehr dieser ja bekannten kleinen Anekdoten aufzählen. Es geht mir inzwischen wie bei meinen 9/11- Debatten, jede menge von einander abgeschriebene Faktenschnippsel die versuchen allein durch dauernde Wiederholung eine Verschwörung zu konstruieren, und die Selbstimmunisierung indem man Journalisten und Ärzte die eine andere Meinung vertreten ad hominem angreift oder sie zum Teil der Verschwörung macht.
Die Berichte aus diesem Artikel werden auch nicht beachtet sondern einfach der Autor als voreingenommen denunziert.

http://ankommen.nordbayerischer-kurier.de/2013/06/24/wie-die-mainstream-medien-im-fall-mollath-manipulieren/

ZitatDer Nordbayerische Kurier, respektive unser Chefreporter Otto Lapp, hat sich extrem viel Zeit genommen und ist seit Monaten in der Geschichte unterwegs, um alle Aspekte zu erfassen. Unser Standpunkt ist nicht für oder gegen Mollath. Wir versuchen, soweit dies mehr als ein Jahrzehnt später möglich ist, allen Seiten gerecht zu werden. Dafür hat Lapp viele Stunden mit Gustl Mollath im BKH Bayreuth gesprochen und viele Stunden mit dessen Ex-Frau in Nürnberg und noch dazu mit Ärzten, Gutachtern, Rechtsanwälten, früheren Freunden und Bekannten der Mollaths (die aus gutem Grund meist anonym bleiben wollen) und und und. Dass alle Fakten, die wir publiziert haben, sich auch durch Jahresabschlüsse und andere Akten belegen lassen, die uns vorliegen, sei nur am Rande erwähnt.


Wem dieses Vorgehen nicht passt kann sich aber ja inzwischen in der Hauspostille unsrer Klientel über die wahren Hintergründe informieren.

http://info.kopp-verlag.de/hintergruende/deutschland/gerhard-wisnewski/verschwoerung-brachten-rotarier-mollath-in-die-klapsmuehle-.html

ZitatEine mutmaßliche Rotarier-Verschwörung
Nun wissen wir noch nicht genau, ob, und wenn ja, welche Rotarier in die Verschwörung gegen Gustl Mollath verwickelt waren. Aber ganz allgemein formuliert hat man gegen einen Club voller Richter, Staatsanwälte, Psychiater, Notare und Banker natürlich schlechte Karten – ein Umstand, über den man sich einmal ganz allgemein Gedanken machen sollte. Wie so eine Rotarier-Verschwörung ablaufen kann, schrieb mir auf meinen letzten Artikel hin ein im Ausland lebender deutscher Arzt. Er prozessiert »gegen einen Rotarier, der mir dort ein Grundstück enteignen will«. »Mit Lügen und unwahren Behauptungen« versuche »der feine Herr«, ihm das Grundstück wegzunehmen.

40_Fieber

Zitat von: Belbo am 04. Juli 2013, 15:38:47
Was willst Du jetzt machen,  immer mehr dieser ja bekannten kleinen Anekdoten aufzählen.

Ja. Denn es geht nicht darum ob Mollath verrückt ist, sondern ob der Prozess fair verlief. Und das sind alles entscheidende Punkte. Anderenfalls könnte man 10% der Deutschen in die Psychiatrie stecken weil sie irgendwas haben und eventuell gefährlich sind. Das geht nun mal nicht und ist eine ganz einfache Überlegung. Bei § 63 muss besonders sorgfältig gearbeitet werden, denn dieser Paragraph sperrt Menschen besonders lange weg. Richter, die sich selbst für befangen halten dürfen nicht richten und ihre Befangenheit schon gar nicht verschweigen.
Und wenn Menschen das Gefühl bekommen sie könnten potentiell mittels eines schlampigen Verfahren unverhältnismäßig lange einfach weggesperrt werden ist das eine Havarie für das Vertrauen der Menschen in den Rechtsstaat. Wo ist da die Verschwörung? Das ist wahrscheinlich einfach Schlamperei.

Was glaubst Du, weshalb das Verfassungsgericht Einsicht verlangte? Die werden sich sicher äußern wollen.

Die Psychiater machen ihr Ding und wie bei allen Ärzten gibt es gute oder schlechte. Und die ethischen Vorstellungen mit der sie ihre Arbeit machen entspricht in der Regel ihren persönlichen Wertvorstellungen. Ob es denn möglich ist jemanden zu begutachten mit dem man nicht spricht muss jeder von denen mit sich selbst ausmachen. Wäre ich Psychiater würde ich das ablehnen. Andere entscheiden anders und müssen sich dann eben der Kritik stellen.
http://kidmed*info/

segeln141

Zitat von: 40_Fieber am 04. Juli 2013, 15:14:40
ZitatLeipziger, den Professor Kröber gegenüber Telepolis als bescheidenen, herzensguten und seinen Patienten verpflichteten Arzt beschreibt, steht wegen Morddrohungen unter Polizeischutz.
Das sehen seine Patienten entweder ganz anders, oder es ist ihm alles herzensgut entglitten:
http://www.klinikbewertungen.de/klinik-forum/erfahrung-mit-bezirkskrankenhaus-bayreuth
Das wird sicher bayle interessieren, die Aussagen von Psychiatriepatienten.

ZitatZitat von: segeln141 am 29. Juni 2013, 01:18:33
Mitarbeiter auf der Station können durchaus Situationen so schildern, wie es die Stationsärzten und insbesondere die Oberärztin oder gar der Chef hören wollen.
Vom Aussagewert  psychiatrischer Patienten ganz abgesehen.
darauf bayle:

ZitatWahrscheinlich sind sie alle von der bayerischen Hof-Camarilla bestochen. Und da Du aus der Ferne den ,,Aussagewert psychiatrischer Patienten" gut beurteilen kannst
Tja, wie bewerten wir nun die Aussagen von Patienten, wie sie im obigen Link zu lesen sind?(vorausgesetzt, es sind keine Fakes dabei)

segeln141

Zitat von: 40_Fieber am 04. Juli 2013, 16:22:10


Denn es geht nicht darum ob Mollath verrückt ist, sondern ob der Prozess fair verlief. ..... Wo ist da die Verschwörung?
Was glaubst Du, weshalb das Verfassungsgericht Einsicht verlangte?
Genau, der Punkt ist die Prozessführung.
Wenn hier von "Pro-Mollath-Verschwörungen" die Rede ist ,dann ist das doch eigenartig, denn:
Ist es glaubhaft ,dass sich folgende Personen /Institutionen allesamt verschworen haben:
Ra Strate,der Verteidiger mit seinem WA
Die Staatsanwaltschaft mit Ihrem WA
Das BVerFG.
Prof. Dr. H. E. Müller
Frau Oberstaatsanwältin a.D. Gabriele Wolff
RA Oliver Garcia (de legibus blog)
Die Presse und das Fernsehen will ich gar nicht erwähnen

Ich kann mir das nicht vorstellen und sehe keinen Platz für Verschwörungen.

bayle

Zitat von: segeln141 am 04. Juli 2013, 12:50:35
...
http://gabrielewolff.wordpress.com/2013/02/04/der-fall-gustl-mollath-rosenkrieg-und-versagen-von-justiz-psychiatrie-viii/
...
http://gabrielewolff.wordpress.com/2013/02/19/der-fall-gustl-mollath-rosenkrieg-und-versagen-von-justiz-psychiatrie-ix/
...
http://gabrielewolff.wordpress.com/2012/12/01/der-fall-gustl-mollath-rosenkrieg-und-versagen-von-justiz-psychiatrie/
Wo ich da auch hinklicke oder versuche mich einzulesen, die Grundthese bleibt immer:
ZitatWie mag die Begegnung zwischen einem politisch engagierten Pazifisten, einem Globalisierungskritiker, einem frühen Streiter gegen Kapitalflucht, Märktemacht und Waffenhandel, und einem systemkompatiblen einflußreichen und mit der Macht gut vernetzten Chefarzt wohl verlaufen sein?
Mir kommen die Tränen. Für die juristischen Aspekte bin ich nicht kompetent, und ich habe keine Lust, mich durch diese polemisch überhitzten Textlawinen zu fressen. Die Weitschweifigkeit verdeckt, dass es ihr an konkreten Kritikpunkten an den forensisch-psychiatrischen Gutachten ausgesprochen mangelt. Ich schlage vor, Du suchst Dir einen Passus, der die Gutachter kritisiert, und wir diskutieren über den.

Zitat von: segeln141 am 04. Juli 2013, 13:09:03
@bayle:
hier einiges zu Beate Lakotta:
http://blog.beck.de/2012/11/29/fall-mollath-wie-geht-es-weiter
http://blog.delegibus.com/2012/12/14/fall-mollath-wenn-die-welle-des-journalismus-bricht/
http://www.internet-law.de/2012/12/fall-mollath-alles-nur-heise-luft.html
http://www.carta.info/51989/gustl-for-help-darf-man-den-fall-mollath-allein-der-justiz-uberlassen/
Ich weigere mich auch, mich mit diesen Texten zu befassen, nur damit Du hinterher sagst:
Zitat von: segeln141 am 02. Juli 2013, 10:12:03
Ich halte diese Textpassage auch nicht für glücklich.
Mach' Dir eine konkrete Kritik zu eigen, und ich bin bereit, mich mit ihr auseinanderzusetzen.

Zitat von: 40_Fieber am 04. Juli 2013, 14:55:50
Es fehlt die Konsequenz wenn man lediglich diagnostiziert jemand sei krank.
Allmählich wirst Du langweilig. Wenn man eine F22 hat, dann hat man eine F22. Wenn man vor 7 Jahren gefährlich war, dann muss man heute nicht mehr zwangsläufig gefährlich sein. Das festzustellen, bedarf es eines neuen Gutachtens. Und um festzustellen, was Deine Links mit unserem Fall zu tun haben, sind meine Hirnwindungen wohl nicht gewunden genug.

Zitat von: segeln141
Das wird sicher bayle interessieren, die Aussagen von Psychiatriepatienten.
Dazu sage ich gern noch was, aber vorher interessiert mich noch etwas anderes. Wie ist denn der aktuelle Stand,
Zitat von: segeln141 am 03. Juli 2013, 17:42:20
Der Wahn ist ja wohl pulverisiert worden, da der Revisionsbericht der HVB Mollaths Behauptungen als in den überwiegenden Fällen als richtig bestätigt hat.
oder
Zitat von: segeln141 am 03. Juli 2013, 20:20:14
Nein, ich gehe sogar davon aus ,dass der dauerhafte monothematische Wahn überwiegt.
?

segeln141

Prof. Dr. H. E. Müller zum Interview mit Prof. Dr. Kröber:
ZitatDas längere Interview mit Herrn Prof. Kröber von Alexander Dill auf  Telepolis zeigt größtenteils die Sicht des Psychiaters in diesem Fall: Nicht die Psychiatrie, sondern die Justiz ist verantwortlich. Auch meiner Ansicht nach beruht die Unterbringung Herrn Mollaths v.a. auf fehlerhaften juristischen Entscheidungen. Aber eine kritisch-prüfende Rolle der Psychiatrie gab es nicht, sondern nur eine bestätigende, die - im Falle Prof. Kröbers - auf einer Wahrunterstellung nicht nur des Urteils, sondern der gesamten Akten beruht, die er zur Beurteilung herangezogen hat. Nicht ein einziges kritisches Wort Prof. Kröbers zu diesen Akteninhalten findet sich.

Einige kritische Punkte aus dem Interview (das ganze Interview ist lesenswert!) möchte ich aufgreifen und kommentieren[Hervorhebungen der Kommentierungen von Prof. Müller durch mich]:

"Telepolis: Nun ist es ja so, dass die Justiz das zurückspielt, indem sie sagt: Die Gutachter haben doch bescheinigt, dass Mollath weiterhin gefährlich ist.

Kröber: Nein, die Gutachter haben bescheinigt, dass Mollath krank ist. Das ist einhelliger Tenor und das wird man vielleicht auch verifizieren können, wenn er draußen ist. Das hat sich auch aus der Beobachtung in der Klinik ergeben, wo er doch von zahlreichen Leuten über Jahre erlebt wurde. Es hat sich dort niemand gemeldet, der sagt: Wir beobachten Mollath schon seit Jahren in der Klinik und er ist völlig gesund."

Selbstverständlich gehört die Gefährlichkeitsprognose (neben der Krankheitsdiagnose) zu den zentralen Aufgaben des psychiatrischen Sachverständigen. Die Gefährlichkeit ist der Grund der Unterbringung. Und Herr Prof. Kröber hat diese Gefährlichkeit ausdrücklich bejaht.

"Kröber: Die Frage ist, ob dieses Urteil juristisch standhält, wenn es zu neuen Ermittlungen kommt, ob die Beweislage stabil ist. Das weiß ich nicht. Wenn aber in einem ordentlichen Verfahren die Delikte rechtskräftig festgestellt wurden, kann ich nicht als Psychiater diese Delikte infrage stellen."

Zum Zeitpunkt des ersten Gutachtens (von Dr. Leipziger) gab es noch keine rechtskräftige Feststellung. Ergibt sich (aus den Akten), dass die in der Anklage beschriebenen Taten anders abgelaufen sind bzw. ergeben sich Gründe (z.B. aus der in den Akten erkennbaren Motivlage der Ehefrau), dafür, dass es nicht so gewesen ist, braucht der Gutachter nichts zu unterstellen.  Zudem: Formell ist nur der Tenor der Entscheidung rechtskräftig festgestellt. Der Gutachter muss den Tatablauf, wie er in den Urteilsgründen steht, nicht unterstellen.

"Kröber: Ansonsten gelten die Gründe weiter, die bisher rechtskräftig festgestellt worden sind. Das ist ja in der Revision zum Bundesgerichtshof gegangen und dort konnte kein Fehler festgestellt werden."

Es war keine zulässige Verfahrensrüge erhoben worden - deshalb wurden vom BGH auch keine Fehler überprüft. Dafür kann Herr Kröber nichts; dennoch taugt es nicht als Argument.

"Telepolis: Bei so einer Beziehungstat, die wir in kleinerem Bereich ja auch aus den meisten Familien kennen, ist es doch meist so, dass mit der Trennung auch das Tatmotiv verschwindet. Nur in seltenen Ausnahmefällen verfolgt man seinen Partner dann noch weiter.

Kröber: Bei Mollath scheint genau das einige Jahre der Fall gewesen zu sein, wenn man das Urteil liest. Ich kenne durchaus Beispiele, wo so etwas bis zum Mord passiert. Zur Bewusstlosigkeit würgen ist in einer anderen Liga. Da waren die ja schon getrennt. Die Frau ist nach der Trennung noch in Mollaths Wohnung gekommen, um ihre Sachen zu holen. Dabei ist es passiert, wenn es so stimmt. Die Justiz hat die Geschichte eher verläppert. Da gab es dann keine Schreibmaschine. Das Ganze ging erst wieder voran durch die Reifenstecherei, das war aber bereits mehr als vier Jahre nach der Trennung. Da erst hat man gesagt: Er ist weiter gefährlich. Aber ich gebe Ihnen Recht: Sein Wahn bezog sich in diesen letzten Jahren schon lange nicht mehr auf seine Frau, sondern auf die Nürnberger Firma Diehl und die große Verschwörung, die er dort sah."

Prof. Kröbers Darstellung ist grob unrichtig. Die Körperverletzung durch Würgen fand laut Ehefrau im Jahr 2001 statt. Erst Monate später zog sie aus der Wohnung aus, noch einmal etliche Monate später zeigte sie ihren Mann an. Diese beiden Umstände wurden weder in den Urteilsgründen noch in einem der Gutachten gewürdigt, stattdessen wurde alles unkritisch als richtig unterstellt, was Frau Mollath berichtet hatte. Die "Verläpperung" mit der Schreibmaschine fand erst nach den angeblichen Reifenstecherein statt und nach dem Leipziger-Gutachten, welches diese Reifenstechereien als Taten Mollaths unterstellt hatte.
Kröber verdreht die Tatsachen (bewusst oder unbewusst) und entgeht damit einer wichtigen Fragestellung: Wie kann ein Psychiater Jahre nach einer innerfamiliären Körperverletzung diagnostizieren, dass diese auf einem (jetzt erst) diagnostizierten Wahn beruht? Und wenn er sagt: Da erst hat man gesagt: Er ist weiter gefährlich, verdeckt er mit dem "man", dass es ein Psychiater war, der Herrn Mollath als gefährlich einstufte. Herr Prof. Kröber erweckt den unzutreffenden Eindruck, als habe Herr Mollath einen Wahn gegen die Rüstungsfirma Diehl entwickelt, und sich "schon lange nicht mehr auf seine Frau bezogen". Auch dies ist unrichtig. Die bei Herrn Mollath als ebenfalls wahnhaft angesehen angeblichen Reifenstechereien bezogen sich nicht auf eine Rüstungsfirma oder eine große Verschwörung, sondern angeblich auf Personen, die seiner Frau persönlich nahestanden bzw. in das Scheidungsverfahren involviert waren.

"Telepolis: Könnten wir nicht an den Punkt kommen, wo man sich darauf verständigt, dass - und Sie haben das ja auch bereits erwähnt - die Rückfallgefahr für die öffentliche Person Mollath nun deutlich geringer ist?

Kröber: Ja, dem würde ich soweit folgen.

Telepolis: Wenn sie mit diesem Satz - und Sie liegen doch auch in der Bewertung gemeinsam mit Ihren Kollegen - kommen, dann könnten Sie damit doch den Weg freimachen?

Kröber: Nein, könnte ich nicht. Das Problem ist: Mollath wäre schon längst draußen, wenn er kooperativer wäre. Wenn er einer neuen Begutachtung zugestimmt hätte und es nicht zur Bedingung machen würde, dass ihm das Gutachten vorher vorgelegt würde."

Soweit ich informiert bin, hat Herr Mollath nicht verlangt, dass ihm das Gutachten vorher vorgelegt wird. Er hat allerdings verlangt, dass er Einblick in die Krankenakten bekommt, um auf dort von der Klinik notierte Vorfälle eingehen zu können. Er verlangt damit etwas, was in einem normalen  juristischen Verfahren durchaus angemessen ist, aber eben nicht in der medizinischen Begutachtung vorgesehen ist.
"Das Problem ist weiter: Ich war an einer Fortdauerentscheidung beteiligt. Diese Untersuchung ist vorgeschrieben. Wenn sich gegenüber dem Einweisungszeitpunkt nichts geändert hat, dann entscheidet die Strafvollstreckungskammer für Fortdauer. Wenn nun, was in fünf Prozent der Fälle geschieht, Patienten nicht zur Kooperation bereit sind oder auch nicht zu Anhörungen erscheinen, dann wird auf der Grundlage des Einweisungsbeschlusses entschieden."

Das ist eine zutreffende abstrakte Darstellung. Konkret wurde Prof. Kröber auch damit beauftragt, auf das Gutachten Dr. Simmerls einzugehen, von dem sich Mollath hatte explorieren lassen. Wenn Herr Kröber nun sagt, es sei alles normal gelaufen und er habe halt mangels Kooperation nicht anders gutachten können, dann ist dies insofern falsch, als Kröbers Gutachten keineswegs die genannte und angemessene  Neutralität aufweist.

"Kröber: Diese Entscheidung ist bei Mollath jährlich gefallen. Sie ist auch nach dem Gutachten von Professor Friedemann Pfäfflin 2011 gefallen, der ihn eingehend untersucht und gesprochen hat."

Hier wird ein Widerspruch deutlich: Oben hat Prof. Kröber ausgeführt, es liege allein an Mollath, dass dieser sich nicht habe untersuchen lassen bzw. nicht einhaltbare Forderungen gestellt habe. Tatsächlich hat sich Herr Mollath sowohl vor dem Kröber-Gutachten als auch danach von Psychiatern untersuchen lassen.  Wenn Herr Dr. Simmerl und Herr Prof. Pfäfflin es schafften, Herrn Mollath zu explorieren, warum gelang es dann Herrn Dr. Leipziger und Herrn Prof. Kröber nicht?

"Telepolis: Letztlich bleibt doch stehen: Sie halten ihn jetzt für ungefährlich.

Kröber: Nein, das weiß ich nicht. Ich halte das für gut möglich und vorstellbar. Es ist nur möglich, dies mit und bei Mollath zu klären. Ich mache hier keine Gefährlichkeits-Diagnose, ohne eine wirkliche Begutachtung machen zu können."

Herr Prof. Kröber hat vor einigen Jahren eine Gefährlichkeitsdiagnose ohne wirkliche Begutachtung abgegeben. Herrn Mollaths Krankheit werde unbehandelt immer schlimmer werden, war seine Prognose. Nun hält er es für "gut möglich und vorstellbar", dass Herr Mollath ungefährlich geworden ist. Es wäre zu begrüßen, wenn dieser (abstrakte) Meinungswandel deutlicher dargestellt worden wäre.
"Kröber: Auf der anderen Seite ist es so, dass Mollath jeden, wenn er aus der Klinik entlassen wird, zum Mordopfer deklariert, und nicht deutlich ist, was ihn gegenwärtig inhaltlich beschäftigt."

Ehrlich gesagt, weiß ich nicht, was Prof. Kröber meint. Ich habe nichts darüber gehört, dass Herr Mollath irgendwem mit dem Tod gedroht hätte. Was Herrn Mollath derzeit inhaltlich beschäftigt, ist hingegen durch etliche Interviews und seine Anhörung vor dem UA im Landtag deutlich. In einen Kopf hineinschauen kann man ohnehin nicht.

Ich kann nicht beurteilen, ob Herr Mollath psychisch krank ist oder nicht. Die entscheidende Frage für die Unterbringung ist aber die Gefährlichkeit.
http://blog.beck.de/2013/06/19/die-aff-ren-im-fall-mollath?page=11


segeln141

Zitat von: bayle am 04. Juli 2013, 18:48:42
Ich schlage vor, Du suchst Dir einen Passus, der die Gutachter kritisiert, und wir diskutieren über den
.
Das mache ich, wenn in den Wiederaufnahmeverfahren neue Gutachten erstellt werden.
Dann könnte man die alten mit den neuen vergleichen und evtl. Unterschiede feststellen und beurteilen.
Zur Zeit interessiert mich mehr der juristische/politische  weitere Verlauf der Causa Mollath.
Auch ich stehe vor dem Problem, die langen Textlawinen erst mal "verdauen" zu müssen.
Sollte die Zeit es mir gestatten,
Zitateinen Passus, der die Gutachter kritisiert
zu finden, komme ich auch früher (vor den WA-Verfahren) darauf zurück.

Allgemein stört mich an den Gutachten, dass immer von den angeblichen (wie man jetzt weiß) "Anlasstaten" ausgegangen werden muss.(StrVK:" arbeitshypothetisch soll davon ausgegangen werden....").Das ist natürlich nicht den Gutachtern anzulasten, denn diese werden ja vom Gericht dazu beauftragt.
Mir wäre es lieber, ein Gutachter würde ganz allgemein eine Persönlichkeitsgutachten  erstellen. In der Exploration über einige Stunden sollten dann doch pathologische Persönlichkeitsstrukturen erkannt werden können.
Wenn es solche pathologischen Strukturen gäbe, kann man sie ja noch immer mit den "Anlasstaten" abgleichen und entsprechend beurteilen.

segeln141

Ironischer Beitrag von J. Bode zum Abschlussbericht des Mollath-Untersuchungsausschuss:

http://opablog.net/2013/07/04/vorentwurf-des-abschlusberichts-zum-mollath-untersuchungsausschuss/

bayle

Ich lehne mich jetzt mal gaaanz weit aus dem Fenster und kommentiere etwas, von dem ich nicht wirklich was verstehe ;):

ZitatSelbstverständlich gehört die Gefährlichkeitsprognose (neben der Krankheitsdiagnose) zu den zentralen Aufgaben des psychiatrischen Sachverständigen. Die Gefährlichkeit ist der Grund der Unterbringung. Und Herr Prof. Kröber hat diese Gefährlichkeit ausdrücklich bejaht.
Da hätte ich gern mal den kompletten Text des Kröber-Gutachtens. Wenn er die Gefährlichkeit ausdrücklich bejaht hat (wird er wahrscheinlich, denn sonst wäre M. ja entlassen worden), wie hat er das begründet? Wenn mit der Fortschreibung der vorherigen Gutachten, was wäre seine Alternative gewesen?

ZitatZum Zeitpunkt des ersten Gutachtens (von Dr. Leipziger) gab es noch keine rechtskräftige Feststellung.
Für Kröber gab es also eine rechtskräftige Feststellung.

ZitatDer Gutachter muss den Tatablauf, wie er in den Urteilsgründen steht, nicht unterstellen.
Worauf soll er sich denn dann stützen? Seine eigene, den Urteilsgründen widersprechende Ansicht vom Tathergang?

ZitatSoweit ich informiert bin, hat Herr Mollath nicht verlangt, dass ihm das Gutachten vorher vorgelegt wird. Er hat allerdings verlangt, dass er Einblick in die Krankenakten bekommt, um auf dort von der Klinik notierte Vorfälle eingehen zu können. Er verlangt damit etwas, was in einem normalen  juristischen Verfahren durchaus angemessen ist, aber eben nicht in der medizinischen Begutachtung vorgesehen ist.
Also: die Rechtsordnung der Bundesrepublik ist es, die es zu revidieren gilt.

ZitatKonkret wurde Prof. Kröber auch damit beauftragt, auf das Gutachten Dr. Simmerls einzugehen, von dem sich Mollath hatte explorieren lassen. Wenn Herr Kröber nun sagt, es sei alles normal gelaufen und er habe halt mangels Kooperation nicht anders gutachten können, dann ist dies insofern falsch, als Kröbers Gutachten keineswegs die genannte und angemessene  Neutralität aufweist.
Soweit ich das begriffen habe, hat Simmerl ein Betreuungsgutachten erstellt. Es ist manipulativ, die Entspanntheit von Mollath in dieser Gutachtensituation als Beweis für die fehlende Neutralität von Kröber zu bewerten.

40_Fieber

ZitatAllmählich wirst Du langweilig. Wenn man eine F22 hat, dann hat man eine F22.

Oder eine F23 wenn der Wahn vorübergehend durch eine Belastung verursacht wurde. Aber darum geht es nicht.

Es ist erlaubt bekloppt zu sein: Es geht um Prozesse, nicht um Krankheiten. Psychosen kann man so viele haben wie man will. Und eine Freiheitsberaubung muss laut BVerfG verhältnismäßig sein. Und ein Prozess muss ordentlich sein. Der Richter darf nicht befangen sein, es darf kein Blödsinn verbreitet werden (Autoreifen) und Atteste dürfen nicht gefälscht sein.

Und Psychiatern tut es auch mal ganz gut wenn sie Verhältnismäßigkeit, Freiheitsentzug und Diagnostik durchdiskutieren. Diskussionen haben noch keinem medizinischen Fach geschadet.


Jetzt sagt Müller:
ZitatSelbstverständlich gehört die Gefährlichkeitsprognose (neben der Krankheitsdiagnose) zu den zentralen Aufgaben des psychiatrischen Sachverständigen. Die Gefährlichkeit ist der Grund der Unterbringung. Und Herr Prof. Kröber hat diese Gefährlichkeit ausdrücklich bejaht.

Ja also. Alles andere wäre auch ein bisschen bizarr, denn ungefährliche Leute muss man nicht einsperren. Es gibt also eine Menge Diskussionsbedarf, dem man sich auch endlich mal stellen muss wenn man nicht weiteren Schaden über das Fach bringen will.
http://kidmed*info/