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Der Fall Mollath

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Begonnen von P.G., 07. Dezember 2012, 12:22:42

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P.G.

Der Querulantenwahn ist Teil der wahnhaften Störung (F22.0, auch immer mal mit F22.8 codiert).
Darüber hinaus besteht z.B.  auch beim Eifersuchtswahn, Verarmungswahn oder hypochondrische Wahn die Möglichkeit, dass Teile des Wahnerlebens der Realität entspringen.
Sprich, ein Hypochonder kann tatsächlich an Krebs erkranken.
Das sich der Wahninhalt stark an der Realität orientiert, ist übrigens ein häufig beobachtetes Phänomen der (anhaltend) wahnhaften Störungen.
[url="http://www.alltrials.net/"]http://www.alltrials.net/[/url]

Robert

Was mich an solchen Fällen immer wieder fasziniert, ist, dass offensichtlich alle anderen Ahnung haben, nur die Fachleute nicht....

Belbo

ZitatMerk deutete an, dass Mollaths Unterbringung inzwischen nicht mehr verhältnismäßig sein könnte. "Je länger er untergebracht ist, desto mehr neigt sich dann selbstverständlich auch die Balance zu seinen Gunsten. Das heißt, dass dann aus der Verhältnismäßigkeit eine Unverhältnismäßigkeit wird", so Merk

Jetzt wird es lustig, ein Kranker wird also automatisch gesünder umso länger er im Krankenhaus liegt?
*Anfang Traumsequenz* .....manchmal stelle ich mir vor wie es wohl wäre wenn da ein Psychopath mit Welpenblick es geschafft hätte die Öffentlichkeit so zu manipulieren, dass er gegen alle Wahrscheinlichkeit entlassen wird... Hannibal Mollath sozusagen *Ende Traumsequenz*

P.G.

Zitat von: Belbo am 04. Juli 2013, 06:57:32
ZitatMerk deutete an, dass Mollaths Unterbringung inzwischen nicht mehr verhältnismäßig sein könnte. "Je länger er untergebracht ist, desto mehr neigt sich dann selbstverständlich auch die Balance zu seinen Gunsten. Das heißt, dass dann aus der Verhältnismäßigkeit eine Unverhältnismäßigkeit wird", so Merk

Jetzt wird es lustig, ein Kranker wird also automatisch gesünder umso länger er im Krankenhaus liegt?
*Anfang Traumsequenz* .....manchmal stelle ich mir vor wie es wohl wäre wenn da ein Psychopath mit Welpenblick es geschafft hätte die Öffentlichkeit so zu manipulieren, dass er gegen alle Wahrscheinlichkeit entlassen wird... Hannibal Mollath sozusagen *Ende Traumsequenz*

Tatsächlich ist das total banal, was Frau Merk da sagt. Der Satz findet sich so oder so ähnlich in jedem Text zur forensisch-psychiatrischen Begutachtung. Meist findet man dann noch in einer Textbox ein Zitat, wie folgendes:

ZitatDer verfassungsrechtliche Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beherrscht Anordnung und Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Das sich hieraus ergebende Spannungsverhältnis zwischen dem Freiheitsanspruch des betroffenen Einzelnen und dem Sicherungsbedürfnis der Allgemeinheit vor zu erwartenden erheblichen Rechtsgutsverletzungen verlangt nach gerechtem und vertretbarem Ausgleich. Je länger die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus andauert, um so strenger werden die Voraussetzungen für die Verhältnismäßigkeit des Freiheitsentzuges sein.
(BVerfGE 70, 297 - Fortdauer der Unterbringung)

[url="http://www.alltrials.net/"]http://www.alltrials.net/[/url]

Belbo

Wenn es der Familie bei 180 Sachen auf der Autobahn den Reifen zerreisst wird es wahrscheinlich egal sein ob das wegen jemandem passiert der 2 oder 7 jahre in der Psychatrie sass. Es gibt also eine Art Quotienten Gefährlichkeit/Aufenthalt und wenn der einen gewissen Wert unterschreitet muss freigelassen werden? Seltsam, andrerseits wie soll es anders gehen...., das ist wirklich kein einfaches Feld.

40_Fieber

Zitat von: Belbo am 04. Juli 2013, 08:04:41
Es gibt also eine Art Quotienten Gefährlichkeit/Aufenthalt und wenn der einen gewissen Wert unterschreitet muss freigelassen werden?

Hoffentlich. In Bayern scheints anders zu sein.
http://kidmed*info/

Belbo

......und noch mal zur Massenhysterie um den Fall:

ZitatIm Gespräch mit Telepolis legt Professor Kröber dar, warum Mollath nach übereinstimmender Meinung aller Gutachter weiterhin psychisch krank ist. Die Gutachter werden deshalb massiv von Mollath-Befürwortern angegriffen und bedroht. Leipziger, den Professor Kröber gegenüber Telepolis als bescheidenen, herzensguten und seinen Patienten verpflichteten Arzt beschreibt, steht wegen Morddrohungen unter Polizeischutz.

Am Montag veröffentlichte die Spiegel-Journalistin Beate Lakotta im Print-Spiegel (Seite 40-44) eine Fortsetzung ihrer massiv kritisierten Recherchen. Ergebnis: Mollath wurde vor sieben Jahren zurecht in die Psychiatrie eingewiesen. Kröber befürchtet, dass auch sie bald Polizeischutz benötigt. Ihr Artikel war jedenfalls gestern nur kurzzeitig Online verfügbar.

Und insgesamt ein sehr interessantes Interview mit Herrn Prof. Körber.

http://www.heise.de/tp/artikel/39/39441/1.html

40_Fieber

Na ja....

ZitatDas Gleiche gilt für die Reifenstechereien an vielen Personen. Der Oberstaatsanwalt hat beim Antrag auf die Wiederaufnahme nun gesagt, es sei Unfug im Urteil, dass ein Reifenhändler besondere Kenntnisse von Reifen haben müsse. Reifenhändler würden Reifen nicht zerstechen, sondern verkaufen. Das ist auch eine kabarettistische Einlage. Natürlich wissen Reifenhändler, wie man Reifen beschädigt.

Und der Herr Kröber weiß nicht, wie man Reifen beschädigt?

Das Problem sitzt doch an ganz anderer Stelle. Es ist ja nicht mal klar ob er die Taten überhaupt begangen hat.

http://kidmed*info/

Belbo

Zitat von: 40_Fieber am 04. Juli 2013, 09:24:57

Und der Herr Kröber weiß nicht, wie man Reifen beschädigt?


Was hat das damit zu tun?

40_Fieber

Ganz einfach. Es wurde gerade mal in einem Einzigen Fall ein Reifen so beschädigt, dass die Luft langsam entwich. Das war also blanker Zufall. Löcher in Reifen stechen kann jeder und manchmal entweicht die Luft nicht gleich wenn man das macht. Ein Reifenhändler muss man dafür wohl nicht sein.
http://kidmed*info/

Belbo

Zitat von: 40_Fieber am 04. Juli 2013, 09:34:43
Ganz einfach. Es wurde gerade mal in einem Einzigen Fall ein Reifen so beschädigt, dass die Luft langsam entwich. Das war also blanker Zufall. Löcher in Reifen stechen kann jeder und manchmal entweicht die Luft nicht gleich, wenn man das macht. Ein Reifenhändler muss man dafür wohl nicht sein.

Eigentlich ja noch schlimmer, wenn er keine Ahnung davon hatte, es also nicht beeinflussen konnte, hätte er ja bewusst den Tod von unschuldigen Menschen in Kauf genommen.

40_Fieber

Zitat von: Belbo am 04. Juli 2013, 09:37:33
Eigentlich ja noch schlimmer, wenn er keine Ahnung davon hatte, es also nicht beeinflussen konnte, hätte er ja bewusst den Tod von unschuldigen Menschen in Kauf genommen.

Das ist normal und hängt auch vom Reifeninnendruck ab. Außerdem ist das nicht besonders tödlich. Passiert z.B. beinahe immer wenn man in einen Nagel fährt. Wenn das so supergefährlich wäre dürfte es keiner mehr wagen in ein Auto zu steigen.

Zudem ist das eines der Hauptindizien, dass es Mollath gewesen sein soll. Dieses Indiz ist aber Mumpitz weil jeder Reifen stechen kann.

http://kidmed*info/

bayle

Zitat von: 40_Fieber am 04. Juli 2013, 09:24:57
Na ja....
...
Und der Herr Kröber weiß nicht, wie man Reifen beschädigt?
Das Problem sitzt doch an ganz anderer Stelle. Es ist ja nicht mal klar ob er die Taten überhaupt begangen hat.
aber lassen wir doch Professor Kröber zu diesem Problem selbst zu Wort kommen:
Zitat[Frage] Nun ist es ja so, dass die Justiz das zurückspielt, indem sie sagt: Die Gutachter haben doch bescheinigt, dass Mollath weiterhin gefährlich ist.
Hans-Ludwig Kröber:  Nein, die Gutachter haben bescheinigt, dass Mollath krank ist. ... Die Psychiatrie muss von dem rechtskräftigen Urteil der Justiz ausgehen, dass die Taten so begangen wurden, wie er angeklagt ist. Die Psychiatrie kann nicht sagen: Vielleicht hat Mollath seine Frau gar nicht gewürgt. Vielleicht ist das alles eine böse Anschuldigung. ...  Die Frage ist, ob dieses Urteil juristisch standhält, wenn es zu neuen Ermittlungen kommt, ob die Beweislage stabil ist. Das weiß ich nicht. Wenn aber in einem ordentlichen Verfahren die Delikte rechtskräftig festgestellt wurden, kann ich nicht als Psychiater diese Delikte infrage stellen.
...
Urteile sind soziale Einigungen über einen bestimmten Sachverhalt.
...
[Frage] Letztlich bleibt doch stehen: Sie halten ihn jetzt für ungefährlich.
Hans-Ludwig Kröber:  Nein, das weiß ich nicht.
http://www.heise.de/tp/artikel/39/39441/1.html
[Hervorhebung durch mich]

segeln141

Zitat von: bayle am 04. Juli 2013, 10:11:22

[Frage] Letztlich bleibt doch stehen: Sie halten ihn jetzt für ungefährlich.
Hans-Ludwig Kröber:  Nein, das weiß ich nicht.
http://www.heise.de/tp/artikel/39/39441/1.html
und genau deswegen sollte Herr Mollath sich in einem Wiederaufnahmeverfahren erneut einer forensisch-psychiatrischen Untersuchung nicht verweigern.
Dass er gegenüber deutschen Psychiatern skeptisch eingestellt ist, ist aus seiner Sicht verständlich.
Eine Lösung wäre:
Einen Gutachter aus einem deutschsprachigen Raum (Schweiz, Österreich)mit der Begutachtung beauftragen.
ZitatWenn aber in einem ordentlichen Verfahren die Delikte rechtskräftig festgestellt wurden, kann ich nicht als Psychiater diese Delikte infrage stellen.

in der Option 2 von Prof.Müller würde diese Bindungswirkung wegfallen:
Zitat2. Kommt das LG Regensburg sogar zu der Feststellung, die Wiederaufnahme sei begründet, entfällt die Rechtskraft des angegriffenen Urteils und Herr Mollath wäre (unabhängig von einer neuen Hauptverhandlung) sofort freizulassen. Allerdings hat das LG Regensburg bislang nicht einmal über die Zulässigkeit der Wiederaufnahmeanträge entschieden udn auch schon angedeutet, dass die Entscheidung über die Begründetheit noch einige Zeit in Anspruch nehmen werde.

40_Fieber

Herr Kröber steht aber über dem Richter, sobald jemand verurteilt wurde. Er bestimmt wo und wie lange jemand eingesperrt bleibt. Da kann er sich nicht mehr hinter Richtern verstecken, den Büttel spielen und so tun als ginge ihn die Tat nichts an, deren Hergang er zwingend zur Beurteilung einer Gefährlichkeit benötigt.
Das macht die Gerichtsmedizin ja auch nicht. Die versucht herauszufinden wie genau denn nun das Loch in den Kopf des anderen gekommen ist und ist sich bewusst, dass sie damit über das Wohl und Wehe des Angeklagten entscheiden.

Tut mir Leid. Mit der Nummer kann man sich nicht aus der ärztlichen Verantwortung stehlen: "Nein, die Gutachter haben bescheinigt, dass Mollath krank ist." Krank können Menschen sein so lange sie wollen, nur gefährlich sein dürfen sie nicht.
http://kidmed*info/