Neuigkeiten:

Wiki * German blog * Problems? Please contact info at psiram dot com

Main Menu

Privatschulen (Waldorfschulen, ...): Genehmigung, Finanzierung u. Art. 7 IV 3 GG

Postings reflect the private opinion of posters and are not official positions of Psiram - Foreneinträge sind private Meinungen der Forenmitglieder und entsprechen nicht unbedingt der Auffassung von Psiram

Begonnen von tom.389.w., 12. Februar 2017, 10:22:23

« vorheriges - nächstes »

Groucho

Zitat von: tom.389.w. am 02. März 2017, 22:17:36
einfach löschen, .... falls die Psiram-Betreiber, die Meinung von member lanzelot teilen.

Nochmal: Es bringt Dich hier nicht weiter, hier indirekt Willkür zu unterstellen. Hier wird nicht nach Gusto gelöscht.

Zitat
auch "zu viel" Infos und Quellen, als Hintergrundinformationen zur - bisher nicht widerlegten -  Feststellung der Richter und Wissenschaftler, dass die Bundesländer (!!!) das GG Art. 7 nicht ernst nehmen*, bzw. missachten*.

*Zitat: "Auch andere anerkannte Privatschulen zeigen, dass die Bundesländer das Verbot einer Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen nicht ernst nehmen. Die Auffassung des FG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 11.7.2007 2 K 1741/06, EFG 2007, 1943) entspricht deshalb nicht den tatsächlichen Gegebenheiten." (Urteil FG Köln, 14.2.2008, 10 K 7404/01 Rn. 47).

*18.11.2016 https://www.wzb.eu/de/pressemitteilung/genehmigung-von-privatschulen-bundeslaender-missachten-grundgesetz

Ja, mag ja alles sein. Persönlich kann ich das nicht beurteilen, ein Jurastudium kommt gerade auch nicht in Frage. Also äussere ich mich nicht dazu. Wenn es hier wer macht, gerne, wenn nicht, mag es halt keiner tun. Was erwartest Du denn? Wir haben hier noch ca. 500 andere Themen, die für Psiram relevant sind und vermutlich zu kurz kommen. Juristerei gehört eher nicht dazu.

tom.389.w.

Zitat von: Groucho am 02. März 2017, 22:20:33
... Deine Beiträge sind ja nicht "schlimm", sondern es kann halt kaum einer etwas damit anfangen, es ist kein juristisches Forum, und es ist halt nicht Thema von Psiram bzw. vom Psiram-Wiki.



ja, das die Finanzierung der Privatschulen (Ersatzschulen) nicht in einem Psiram-WIKI-Artikel thematisiert wird, habe ich verstanden.
Mag auch sein, dass die dazu beigefügten Infos zu umfangreich sind, oder meine Beiträge so unverständlich, dass keiner etwas damit anfangen kann.

Aber mit dem Inhalt, d. h. der eigentlichen Aussage: DIE verantwortlichen BUNDESLÄNDER (!!) missachten das GG (!!), kann wohl jeder etwas anfangen, oder? Und ich finde, das kann man auch schlimm finden.

Die "Textwände" sollten denjenigen, die eine Missachtung des GG kritisch finden, lediglich weitere Quellen und Infos zeigen, mit denen sich z. B. das Ausmaß und die Folgen dieser Verwaltungspraxis für das Schulwesen erahnen lassen könnten.

Aber ich habe  dafür das falsche Forum gewählt, ok?
Also könnten die Beiträge entweder von den Psiram-Betreibern gelöscht werden, oder Leser, die sich nicht für die Finanzierung von Privatschulen (Waldorfschulen, ...) und die Missachtung des GG interessieren, sollten entsprechende Beiträge nicht aufrufen.

So werdet ihr das doch auch mit etlichen anderen Beiträgen halten, die ebenfalls bereits in der Überschrift verraten, dass es nicht um Esoterik u.ä. geht. (z.B. Kochrezepte)







FG Köln, Urteil 14.2.2008, 10K7404/01(47): "... Privatschulen zeigen, dass die Bundesländer das Verbot einer Sonderung der Schüler ... nicht ernst nehmen."
Studie "Das missachtete Verfassungsgebot - Wie das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG unterlaufen wird" NVwZ 2016 Heft 22, WZB-Wrase/Helbig

Groucho

Zitat von: tom.389.w. am 02. März 2017, 23:13:56
Aber ich habe  dafür das falsche Forum gewählt, ok?

Nein, nicht zwingend. Nur beklagst Du Dich halt, dass das auf wenig Resonanz stößt.

Zitat
Also könnten die Beiträge entweder von den Psiram-Betreibern gelöscht werden, oder Leser, die sich nicht für die Finanzierung von Privatschulen (Waldorfschulen, ...) und die Missachtung des GG interessieren, sollten entsprechende Beiträge nicht aufrufen.

Was soll den das? Es steht doch hier, und texte im Forum werden von Suchmaschinen auch gefunden. Und es wird hier vermutlich auch stehen bleiben, wenn es nicht eskaliert.

Zitat
So werdet ihr das doch auch mit etlichen anderen Beiträgen halten, die ebenfalls bereits in der Überschrift verraten, dass es nicht um Esoterik u.ä. geht. (z.B. Kochrezepte)

Ist halt wieder eine Unterstellung. So macht man sich hier tatsächlich keine Freunde. Ist aber kein Grund um irgendwas zu löschen.

tom.389.w.

ich drücke mich offenbar missverständlich aus, oder jedenfalls so, dass ihr euch angegriffen fühlt.
Das ist aber nicht meine Absicht.
FG Köln, Urteil 14.2.2008, 10K7404/01(47): "... Privatschulen zeigen, dass die Bundesländer das Verbot einer Sonderung der Schüler ... nicht ernst nehmen."
Studie "Das missachtete Verfassungsgebot - Wie das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG unterlaufen wird" NVwZ 2016 Heft 22, WZB-Wrase/Helbig

celsus

Zitat von: tom.389.w. am 02. März 2017, 23:13:56(z.B. Kochrezepte)

Die sind hier durchaus gern gesehen. Hättest du denn welche im Angebot?

(Zum Rest ist eigentlich alles gesagt.)
The best thing about science is that it works - even if you don't believe in it.

tom.389.w.

"z.B. Kochrezepte" sollte kein Beispiel für Beiträge sein, die ihr nicht aufruft, sondern von denen man annehmen könnte, dass es dort wahrscheinlich nicht um das Psiram-Thema Esoterik, ... geht.

Wer sich mit diesen Artikeln über die Entwicklung des Schulwesens in Spanien u. Schweden informierte, könnte daraus Rückschlüsse auf die kommende Entwicklung in Deutschland ziehen.
Vielleicht hätte sich dann daraus auch eine Diskussion über den Sachinhalt meines Beitrages ergeben.

http://www.fr.de/wirtschaft/schweden-klassenzimmer-als-profitmaschine-a-1010566 ,
https://www.taz.de/Oeffentliche-Schulen-in-Spanien/!5323259/

Wie die Reaktionen zum Thema zeigen, wird es dazu nicht kommen.








FG Köln, Urteil 14.2.2008, 10K7404/01(47): "... Privatschulen zeigen, dass die Bundesländer das Verbot einer Sonderung der Schüler ... nicht ernst nehmen."
Studie "Das missachtete Verfassungsgebot - Wie das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG unterlaufen wird" NVwZ 2016 Heft 22, WZB-Wrase/Helbig

Peiresc

Zitat von: tom.389.w. am 02. März 2017, 23:13:56
Aber mit dem Inhalt, d. h. der eigentlichen Aussage: DIE verantwortlichen BUNDESLÄNDER (!!) missachten das GG (!!), kann wohl jeder etwas anfangen, oder? Und ich finde, das kann man auch schlimm finden.

Ja, kann sein. Ist halt nicht unser Thema. Mein Elan, mich da einzubringen, ist verhalten; aber ich habe eine Ausflucht:
ZitatEs gibt so gut wie keine Beschäftigung, die nicht mit dem Argument, man hätte eine bessere wählen können, getadelt werden könnte.
- Pierre Bayle  (1647-1706)

tom.389.w.

Zitat von: Peiresc am 03. März 2017, 07:24:47
... Ist halt nicht unser Thema. Mein Elan, mich da einzubringen, ist verhalten ...
Zitat

ja, das Thema ist hier falsch platziert .

Vielleicht wird es in zig Jahren und anderswo mal zum passenden Thema, falls einige Entscheidungen der künftigen Elite diskutiert werden.
Möglicherweise lassen sich dort künftige Entscheidungen (von Politik, Gesetzgebung, Krankenkassen,  ...) dann  damit erklären, dass die Entscheidungsträger  und Verantwortlichen seit Kindertagen, in den geförderten und  finanziell gut
versorgten,  privaten Einrichtungen (Schulen, Kitas, ...) der Kirchen, Gülen-Bewegung, Rudolf-Steiner-Anhänger, usw .......  erzogen wurden, (... weil die maroden staatlichen Schulen damals keine zumutbare Alternative darstellten.)
FG Köln, Urteil 14.2.2008, 10K7404/01(47): "... Privatschulen zeigen, dass die Bundesländer das Verbot einer Sonderung der Schüler ... nicht ernst nehmen."
Studie "Das missachtete Verfassungsgebot - Wie das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG unterlaufen wird" NVwZ 2016 Heft 22, WZB-Wrase/Helbig

tom.389.w.

... und sich damals auch niemand für die möglichen Folgen der "Privatschulfinanzierung und Missachtung des GG" interessierte.
FG Köln, Urteil 14.2.2008, 10K7404/01(47): "... Privatschulen zeigen, dass die Bundesländer das Verbot einer Sonderung der Schüler ... nicht ernst nehmen."
Studie "Das missachtete Verfassungsgebot - Wie das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG unterlaufen wird" NVwZ 2016 Heft 22, WZB-Wrase/Helbig

Groucho

Zitat von: tom.389.w. am 03. März 2017, 09:12:11
... und sich damals auch niemand für die möglichen Folgen der "Privatschulfinanzierung und Missachtung des GG" interessierte.

Glaube nicht, dass irgendjemand hier die Wichtigkeit des Themas bestreitet. Es ist halt ein politisches, juristisches. Selber habe ich keine Ahnung, inwieweit die Aussage "Verstoß gegen das GG" eine Interpretation oder Sachverhalt ist.

Für das Wiki ist es halt kein Thema. Diese Schulförderung ist weder irrational noch okkultistisch noch Quacksalberei. Was nicht heißt, dass man das gut finden muss. Hier im Forum kann das freilich stehen. Wer sach- und fachkundig darauf einsteigen mag, kann und darf das tun. Zwingen kann man keinen dazu.

Aber das wurde jetzt gefühlt schon 100 mal gesagt.

tom.389.w.

Zitat von: Groucho am 03. März 2017, 11:45:55
....keine Ahnung, inwieweit die Aussage "Verstoß gegen das GG" eine Interpretation oder Sachverhalt ist.
....

Es handelt sich um den Sachverhalt: Umgang der mit dem GG Art. 7 IV 3.
Dafür wurde die Genehmigungspraxis und die Schulaufsicht über Privatschulen "untersucht", und die Autoren der Studie, Prof. Dr. Wrase und Prof.. Dr. Helbig, kamen mit ihrer Studie  - wie schon die Richter das FG Köln, zu der - bisher nicht widerlegten - Feststellung, dass die Bundesländer das GG missachten, bzw. nicht ernst nehmen.

Ich wollte dieses Ergebnis der Juristen und Wissenschaftler nicht neu diskutieren oder gar anzweifeln, sondern bei  den davon (m.A.n. betroffenen) Bürgern, vielmehr Interesse für das traurige Ergebnis und die daraus folgende Entwicklung wecken, weil ....  na ja, das habe ich gefühlt auch schon 100 mal versucht, deutlich zu machen.

Ich wollte auch keinen zwingen, sich mit der Missachtung des GG und den Folgen für das Bildungswesen zu beschäftigen.

Aber viele Eltern, sind irgendwann gezwungen, zu entscheiden, welcher Träger Einfluss auf die Erziehung seiner Kinder hat.

Und meiner Ansicht nach, besteht die Auswahl leider oft nur zwischen Pest und Cholera. .
Und zwar deshalb,  weil auf die o.g. Feststellung der Richter u. Wissenschaftler bisher keine  Konsequenzen erfolgten, die im Interesse der Allgemeinheit, d.h. insbesondere im Interesse von 90 % der Schüler und deren Familien lagen.



FG Köln, Urteil 14.2.2008, 10K7404/01(47): "... Privatschulen zeigen, dass die Bundesländer das Verbot einer Sonderung der Schüler ... nicht ernst nehmen."
Studie "Das missachtete Verfassungsgebot - Wie das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG unterlaufen wird" NVwZ 2016 Heft 22, WZB-Wrase/Helbig

Sauropode

Du wirfst also die esoterischen Waldorfschulen in einen Pott mit einem seriösen Bildungszentrum in privater Trägerschaft, wo Erwachsene z.B. ihr ganz normales Abi nachholen können?

Die Finanzierung von dem Steinerunsinn muss man hinterfragen, jedoch nicht erst, ob damit gegen das GG verstößt, sondern auf der fachlichen Ebene, also ob da Schüler mit Blödsinn indoktriniert werden. Und da findest Du auch hier Kritik, die aber am esoterischen Fundament ansetzt.

RächerDerVerderbten

If the only thing keeping a person decent is the expectation of divine reward, brother, that person is a piece of shit. Rusty Cohle

tom.389.w.

Zitat von: Sauropode am 03. März 2017, 13:00:07
Du wirfst also die esoterischen Waldorfschulen in einen Pott mit einem seriösen Bildungszentrum in privater Trägerschaft, wo Erwachsene z.B. ihr ganz normales Abi nachholen können?

Nein. Wie kommst Du darauf?

Es geht mir insbesondere um die  Träger von allgemeinbildenden Privatschulen (Ersatzschulen). Und deren Träger sind überwiegend die Kirchen und Waldorfschulen:

Auszug: GG Art. 7: Abs. (5) Eine private Volksschule ist nur zuzulassen, wenn die Unterrichtsverwaltung ein besonderes pädagogisches Interesse anerkennt oder, auf Antrag von Erziehungsberechtigten, wenn sie als Gemeinschaftsschule, als Bekenntnis- oder Weltanschauungsschule errichtet werden soll und eine öffentliche Volksschule dieser Art in der Gemeinde nicht besteht.

Ansonsten fehlen mir tatsächlich Informationen, welches pädagogische Interesse oder Bekenntnis jeder einzelne der vielen anderen privaten Schulträger den Behörden im Genehmigungsverfahren angaben, und von dort anerkannt wurde. 
Liegt vielleicht auch daran, weil die staatliche Schulaufsicht an privaten Schulen begrenzt ist.

Diejenigen, die ihr "ganz normales Abi nachholen" sind natürlich oft nicht mehr so anfällig, für dort evtl. verbreitete Esoterik u.s.w.. .... .
(- Es  sei denn, sie wurden dazu schon vorher im  Elternhaus oder in esoterisch inspirierten Kindergärten, Privatschulen geprägt und erzogen.)

Das gleiche gilt für die Erwachsenen, die private Berufsfachschulen nutzen.

ABER: Wie seriös sind die Bildungseinrichtungen für Erwachsenen, die zwar ggf.
kein kritisches  Gedankengut (z.B. Esoterik) verbreiten, aber  ggf. Schulgelder verlangen, die a) gar nicht notwendig sind, um die notwendigen Kosten zu decken, und/oder b) eine -  lt. GG  - verbotene Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern fördern?

(In Deutschland dürfen staatlich finanzierte Privatschulen - offiziell - keine Gewinne machen. - siehe Link in einer der vorherigen Antworten. )

Gegen die Finanzierung des von dir genannten "Steinerunsinns" wird man ganz bestimmt nichts machen können.
(Aber gegen die festgestellte "Missachtung des GG", die auch zu weiteren Rudolf-Steiner-Schulen und dort zu  zusätzlichen Einnahmen und Wettbewerbsvorteilen führen, könnte man wenigstens Bedenken äußern.
Stattdessen werden aber alle Steuerzahler in Nds , vielleicht - siehe Petition der Waldorfschulen* - künftig sogar noch mehr Finanzhilfen leisten, obwohl ja auch mit den bisherigen Finanzhilfen längst mehr, als das lt. Rechtsprechung zu zahlende Existenzminimum gewährleistet wird. )
(*  https://www.openpetition.de/petition/online/eine-faire-finanzierung-fuer-niedersachsens-waldorfschulen )

Denn es sind in allen Bundesländern auffallend Politiker und andere einflussreiche Entscheidungsträger, die ihre Kinder gerade diesen Schulen anvertrau(t)en oder selbst nutzten und als Mitglied im jeweiligen Rudolf-Steiner-Schulverein, wohl auch deren Interessen vertreten werden.
(Kinder von : Helmut Kohl,  der ehemaligen Bildungsminiserin Hohlmeier (CSU Bayern,), des Kultusministers A. Stoch (Baden-Württemberg)* , ..., Schily, Genscher, ..., "Pisa-Erfinder" A. Schleicher, ....,

*22.7.2014 http://www.andreas-stoch.de/meldungen/andreas-stoch-land-erhoeht-zuschuesse-fuer-privatschulen/  .
*31.1.2017 http://www.badische-zeitung.de/suedwest-1/land-will-privatschulen-mehr-geld-geben--132995582.html




FG Köln, Urteil 14.2.2008, 10K7404/01(47): "... Privatschulen zeigen, dass die Bundesländer das Verbot einer Sonderung der Schüler ... nicht ernst nehmen."
Studie "Das missachtete Verfassungsgebot - Wie das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG unterlaufen wird" NVwZ 2016 Heft 22, WZB-Wrase/Helbig