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Tempolimit Schweiz/war: Manchmal fällt es leicht, die Grünen nicht zu mögen

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Begonnen von KranzFonz, 09. August 2013, 11:53:47

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Ridcully

Mal ins Gesetz kucken:

ZitatArt 90 Verletzung der Verkehrsregeln
1 Mit Busse wird bestraft, wer Verkehrsregeln dieses Gesetzes oder der Vollziehungsvorschriften des Bundesrates verletzt.
2 Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer durch grobe Verletzung der Verkehrsregeln eine ernstliche Gefahr für die Sicherheit anderer hervorruft oder in Kauf nimmt.
3 Mit Freiheitsstrafe von einem bis zu vier Jahren wird bestraft, wer durch vorsätzliche Verletzung elementarer Verkehrsregeln das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingeht, namentlich durch besonders krasse Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, waghalsiges Überholen oder Teilnahme an einem nicht bewilligten Rennen mit Motorfahrzeugen.
4 Absatz 3 ist in jedem Fall erfüllt, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wird um:
a. mindestens 40 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit höchstens 30 km/h beträgt;
b. mindestens 50 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit höchstens 50 km/h beträgt;
c. mindestens 60 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit höchstens 80 km/h beträgt;
d. mindestens 80 km/h, wo die Höchstgeschwindigkeit mehr als 80 km/h beträgt.
http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19580266/index.html

Hmm den Katalog in Absatz 4 finde ich im Grunde in Ordnung, denn da kann man wirklich generell von einem hohen Risiko ausgehen. Das Mindestmass von einem Jahr ist allerdings ein bisschen drastisch und unflexibel. Vor allem wenn man bedenkt, dass ansonsten das schweizer Strafrecht eher gemässigter ist als das deutsche. In Deutschland gilt z.B. für jeden banalen Handtaschenraub ein Jahr Mindeststrafe, in der Schweiz hingegen nur 180 Tagessätze Geldstrafe.

Bei Tätern hintern Steuerrad stehen Gerichte allgemein vor dem Problem, dass sie meist sozial integriert sind und ein Knastaufenthalt nicht gerade zu ihrer Sozialisierung beitragen wird. Das tut er bei sozial weniger erfolgreichen Menschen zwar auch nicht, aber da haben die Richter nicht das Gefühl noch was kaputt zu machen. Deshalb kommt wer ein paar Leute totfährt eher mit Bewährung davon als jemand der ein paar Wohnungen ausräumt.

@ Habra: Und vermutlich war das auch in dem Fall so. Zwei Jahre auf Bewährung plus Geldstrafe ist halt das Maximum was ohne Knastaufenhalt mit entsprechenden sozialen Folgen geht.



The Doctrix

Zitat von: Habra am 15. August 2013, 19:09:15
Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube auch in der Schweiz gibt es so was wie Bewährung. Man sollte dann vielleicht den Warnschuß ernstnehmen.

Nennt sich hierzulande "bedingte Strafe", ist aber prinzipiell dasselbe. Und im Gesetz wird die Bewährung ja auch nicht ausgeschlossen. Von daher verstehe ich die Aufregung hier auch gar nicht.
Immer, wenn Du glaubst, dümmer gehts nicht mehr, kommt von irgendwo ein Eso her!

Homeboy

Zitat von: Homeboy am 16. August 2013, 07:11:24
Zitat von: The Doctor am 15. August 2013, 17:16:17
Zitat von: KranzFonz am 15. August 2013, 16:56:51
Aber die hohe Geschwindigkeitsübertretung allein ist noch kein Beweis für vorsätzliches Handeln.

Nehmen wir mal an, wir beide treffen uns im Real Life. Du machst plötzlich eine seltsame Bewegung, ich erschrecke mich und semmel Dir mit voller Wucht die Faust ins Gesicht. Vor Gericht sage ich später, dass ich mich durch Deine seltsame Bewegung angegriffen gefühlt habe und komme deshalb mit Notwehr davon.

Am nächsten Tag hau ich Dir zweimal in die Kauleiste. Wieder plädiere ich auf Notwehr, wieder mit Erfolg. Am nächsten Tag hau ich Dir dreimal eine rein, komme wieder mit Notwehr davon, weil mein Anwalt argumentiert, die Anzahl meiner Schläge sei allein noch kein Beweis für vorsätzliches Handeln.

Merkst Du jetzt, wie dämlich Deine Argumentation ist?

Dein Beispiel hinkt an dieser Stelle gewaltig. Denn es scheint aufgrund rechtstaatlichen Prozederes eben nicht so zu sein, dass hier die Wiederholung tatsächlich stattfindet, von ein und derselben Person. Denn wenn das passiert und das auch gerichtsfest dokumentiert wurde, dann gehts bald zur MPU.
Und dass die Sache gerichtsfest sein muss und nicht dem subjektiven Empfinden, was wohl schon vorsätzlich, usw. stattfand ist ja wohl klar.

Geschwindigkeitsüberschreitungen, gut gemacht, nicht verwackelt, Fahrer und Kennzeichen gut erkennbar, können üblicherweise in D wegen 4 Kriterien nicht geahndet werden:

(Edit: natürlich unter der Bedingung, dass der Beschuldigte einen Widerspruch einlegt.)

1. zwischen Tat und der Erlass des Bußgeldes vergehen mehr als 3 Monate - verjährt (außer es geht vors Gericht, dann kommen 2, 3, und 4 in betracht)
2. Lebensakte des Messgerätes ist nicht einsehbar - sprich, wann war die letzte Wartung, wurde das Gerät danach wieder geeicht? Wann war die letzte Eichung - alle 12 Monate ist vorgesehen, kostet aber Geld, ansonsten gilts aber nicht.
3. Wie findet die Messung statt? In einem öffentlichen Verfahren sind die Gründe, die zu einer Verurteilung führen ebenso öffentlich. Die Art der Messung wird vom Hersteller aber ungern herausgegeben - Patente, Angst vor Konkurrenten usw. Der Hersteller versichert, die Messung sei korrekt, aber aufgrund sowas jemanden Verurteilen ist bissi schwach. Das Messverfahren ist öffentlich zu machen, dem Gericht und dem Rechtsanwalt. Geschieht das nicht, gibts regelmässig Freispruch - aber nicht überall in D. Ich vermute, langfristig wird sich das durchsetzen, wenn hier die Hersteller nicht endlich dem Rechtstaat genüge tun.
4. Bedienungsanleitung und zu Messung qualifiziertes Personal. Durch sog. "Verziehen" können Spassvögel locker 30 km/h draufsetzen. Ist das Personal also geschult, nicht zu verziehen, und das Gerät ordnungsgemäs einzusetzen - bei Sport begeisterten und ansonsten eingeschränkt technikafinen Polizeibeamten nicht unerheblich. Hinzu kommt, dass bitte beide Polizeibeamten die Messung zu beobachten haben, den Messwert zu erfassen haben. Nicht, dass einer misst, notiert und abzeichnet, und der andere zeichnet einfach mit ab, obwohl es einen Zahlendreher gibt, etc.

Man sollte meinen, dass im 21. Jh. alle 4 Punkte routinemässig keine Bedeutung hätten, weil wir hier alle Internet haben, moderne Verwaltung, usw. Bedauerlicherweise ist das die Sachlage.
Und klar müsste doch sein, wenn einer nicht verurteilt wurde - auch aus verfahrensrechtlichen Gründen - dann wurde er eben nicht verurteilt und das aus gutem Grund, denn es gab erhebliche Zweifel entweder an seiner Schuld und/oder an der Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens. Wahrheitsfindung geht eben so.

Die guten Gründe, auch die Historischen, für rechtstaatliche Strafverfolgung hebe ich mir für einen anderen Post auf.

grober_unfug

Hallo,

Zitat
3. Wie findet die Messung statt? In einem öffentlichen Verfahren sind die Gründe, die zu einer Verurteilung führen ebenso öffentlich. Die Art der Messung wird vom Hersteller aber ungern herausgegeben - Patente, Angst vor Konkurrenten usw. Der Hersteller versichert, die Messung sei korrekt, aber aufgrund sowas jemanden Verurteilen ist bissi schwach. Das Messverfahren ist öffentlich zu machen, dem Gericht und dem Rechtsanwalt. Geschieht das nicht, gibts regelmässig Freispruch - aber nicht überall in D. Ich vermute, langfristig wird sich das durchsetzen, wenn hier die Hersteller nicht endlich dem Rechtstaat genüge tun.
hier in der Gegend sind das alles Lidar-Systeme. http://www.vitronic.de/verkehr/geschwindigkeitsmessung/
Die sind erschreckend effektiv. Gegen angehen kann man, weil oft nicht klar ist wies mit der Eichung nach Softwareupdates aussieht, also im Fall des Falles Einspruch einlegen und der Dinge harren die da kommen oder eben auch nicht kommen.
Afaik arbeitet man an diesem Problem aber schon.  :police:

Zitat
4. Bedienungsanleitung und zu Messung qualifiziertes Personal. Durch sog. "Verziehen" können Spassvögel locker 30 km/h draufsetzen. Ist das Personal also geschult, nicht zu verziehen, und das Gerät ordnungsgemäs einzusetzen - bei Sport begeisterten und ansonsten eingeschränkt technikafinen Polizeibeamten nicht unerheblich. Hinzu kommt, dass bitte beide Polizeibeamten die Messung zu beobachten haben, den Messwert zu erfassen haben. Nicht, dass einer misst, notiert und abzeichnet, und der andere zeichnet einfach mit ab, obwohl es einen Zahlendreher gibt, etc.
Modernere Systeme brauchen die Polizisten nur noch als Aufpasser damit das Equipment nicht geklaut wird. Die Auswertung kann dann am nächsten Tag im Büro gemacht werden.

The Doctrix

Zitat von: grober_unfug am 16. August 2013, 10:18:00
Zitat
4. Bedienungsanleitung und zu Messung qualifiziertes Personal. Durch sog. "Verziehen" können Spassvögel locker 30 km/h draufsetzen. Ist das Personal also geschult, nicht zu verziehen, und das Gerät ordnungsgemäs einzusetzen - bei Sport begeisterten und ansonsten eingeschränkt technikafinen Polizeibeamten nicht unerheblich. Hinzu kommt, dass bitte beide Polizeibeamten die Messung zu beobachten haben, den Messwert zu erfassen haben. Nicht, dass einer misst, notiert und abzeichnet, und der andere zeichnet einfach mit ab, obwohl es einen Zahlendreher gibt, etc.
Modernere Systeme brauchen die Polizisten nur noch als Aufpasser damit das Equipment nicht geklaut wird. Die Auswertung kann dann am nächsten Tag im Büro gemacht werden.

Ich schätze, da war eher die Messung mit der "Laserpistole" gemeint, die ist in der Tat recht fehleranfällig.
Immer, wenn Du glaubst, dümmer gehts nicht mehr, kommt von irgendwo ein Eso her!

Belbo

Da haben wir noch immer nicht über die Freiheitskämpfer mit Radarwarnern gesprochen......

MrSpock

Zitat von: Belbo am 16. August 2013, 11:07:11
Da haben wir noch immer nicht über die Freiheitskämpfer mit Radarwarnern gesprochen......

Ha, jetzt komme ich in´s Spiel! Ich verfüge über solch eine App auf meinem Smartphone. Man kann jetzt in die ergebnislose, formaljuristische Korinthenkackerei über die Rechtmäßigkeit verfallen oder ich stelle einfach mal meine Beweggründe dar:

Da ich ein beruflicher Vielfahrer bin habe das ein oder ander Knöllchen wegen Geschwindigkeitsübertretung kassiert. Passiert meist in mir fremden Orten bei der Konzentration auf das Navi. In der Regel beläuft sich die Strafe auf max. 20,00 EUR, also alles kein grober Verstoß. Einmal hatte ich aus Unachtsamkeit das Auto in einer menschenleeren Talsenke mitten in der Pampa mit Beschränkung auf 60 km/h auslaufen lassen und drei Punkte kassiert (32 km/h zu schnell). Ärgerlich, seit dem achte ich noch verstärkter auf die Tachonadel - auch auf die Gefahr hin, das so mancher frustrierter LKW-Fahrer hinter mir in der Baustelle ausflippt. Dennoch habe ich die App in mir fremden Orten aktiviert, um noch sicherer zu gehen, dass mein Punktestand nicht anwächst. Ich sehe es eher als Gürtel+Hosenträger-Mentalität, da ich nicht immer zu 150% gewährleisten kann, jedes Schild sofort bewußt wahrgenommen zu haben. Dazu gibt es viel zu viele Störfaktoren: Fremde Stadt, Konzentration aufs Navi, Telefonieren über Freisprecheinrichtung, Konzentration auf den Radfahrer...

Klar kann man nun einwerfen, dass man immer voll konzentriert sein muss, aber wer wirft jetzt den ersten Stein?

Fest steht für mich aber auch: Verursache ich trotz Radar-App einen Unfall bedingt durch eigene überhöhte Geschwindigkeit, so ist das Vorsatz und muss entsprechend hart geahndet werden. Denn dann kann ich mich nicht mehr rausreden, ich habe das Schild nicht gesehen.
Von allen Seelen, die mir begegnet sind auf meinen Reisen, war seine die menschlichste. (In Memoriam Groucho)

Zitat aus Star Trek II.

The Doctrix

Zitat von: MrSpock am 16. August 2013, 11:22:58
Klar kann man nun einwerfen, dass man immer voll konzentriert sein muss, aber wer wirft jetzt den ersten Stein?

Ich! Ich! Gebt mir einen Stein!
Immer, wenn Du glaubst, dümmer gehts nicht mehr, kommt von irgendwo ein Eso her!

Belbo

....wie kann man denn "trotz" Radarwarner einen Unfall verursachen?  :gruebel :gruebel

MrSpock

Zitat von: Belbo am 16. August 2013, 12:28:59
....wie kann man denn "trotz" Radarwarner einen Unfall verursachen?  :gruebel :gruebel

Durch überhöhte Geschwindigkeit trotz Radarwarner! Bitte nicht immer die Sätze aus dem Zusammenhang reissen!
Von allen Seelen, die mir begegnet sind auf meinen Reisen, war seine die menschlichste. (In Memoriam Groucho)

Zitat aus Star Trek II.

MrSpock

Zitat von: The Doctor am 16. August 2013, 12:24:47
Zitat von: MrSpock am 16. August 2013, 11:22:58
Klar kann man nun einwerfen, dass man immer voll konzentriert sein muss, aber wer wirft jetzt den ersten Stein?

Ich! Ich! Gebt mir einen Stein!

Das war mir klar!  :fechtel:
Von allen Seelen, die mir begegnet sind auf meinen Reisen, war seine die menschlichste. (In Memoriam Groucho)

Zitat aus Star Trek II.

The Doctrix

Zitat von: MrSpock am 16. August 2013, 12:58:53
Zitat von: The Doctor am 16. August 2013, 12:24:47
Zitat von: MrSpock am 16. August 2013, 11:22:58
Klar kann man nun einwerfen, dass man immer voll konzentriert sein muss, aber wer wirft jetzt den ersten Stein?

Ich! Ich! Gebt mir einen Stein!

Das war mir klar!  :fechtel:

:schlaeger
Immer, wenn Du glaubst, dümmer gehts nicht mehr, kommt von irgendwo ein Eso her!

Ridcully

Zitat von: MrSpock am 16. August 2013, 11:22:58Da ich ein beruflicher Vielfahrer bin habe das ein oder ander Knöllchen wegen Geschwindigkeitsübertretung kassiert. Passiert meist in mir fremden Orten bei der Konzentration auf das Navi.

Mein Navi piept wenn ich zu schnell fahre.

Groucho

Zitat von: Ridcully am 16. August 2013, 13:43:41
Zitat von: MrSpock am 16. August 2013, 11:22:58Da ich ein beruflicher Vielfahrer bin habe das ein oder ander Knöllchen wegen Geschwindigkeitsübertretung kassiert. Passiert meist in mir fremden Orten bei der Konzentration auf das Navi.

Mein Navi piept wenn ich zu schnell fahre.

ist das ausgereift? Kann man sich darauf verlassen? Denke grad an Ortsschilder.

Ridcully