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Neues zu Mollath

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Begonnen von Typee, 06. August 2013, 11:26:07

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bayle

Zitat von: ErpelderNacht am 05. September 2013, 15:05:09
Zitat von: bayle am 05. September 2013, 14:57:32
Erpel, hast Du wirklich das Gefühl, dass Du hier noch was Neues diskutierst, oder bist Du nicht vielleicht bloß sauer, dass Dir hier keiner Dein Triumphgefühl gönnt?

Ich finde es faszinierend, daß ihr so nonchalant Tatsachen ausblended, z.B. das, was ich in #476 thematisierte, den Wegfall der Anlaßtaten, die Grundlage der Einweisung waren.
 
http://forum.psiram.com/index.php?topic=11708.msg149179#msg149179

Meine ganz persönliche, unverbindliche, unjuristische Meinung ist: natürlich hat Mollath seine Frau geschlagen; mehrfach; da sind die Indizien erdrückend. Dass er die Reifen angestochen hat, halte ich für deutlich wahrscheinlicher, als dass er es nicht getan hat.

Selbst wenn der geniale Strate es schafft, das Reichel-Attest madig zu machen (was ich nicht wirklich glaube; am ehesten kriegt er noch die Würgemale und die Bewusstlosigkeit weg), das ändert keinen Deut an der Diagnose Mollaths, und somit nichts an der Absurdität der Grundthese des MFF: Aufrechter Skandalaufdecker in die Psychiatrie ,,verräumt". Ist Dir eigentlich aufgefallen, dass Deine unkritische Mollath-Gläubigkeit so weit geht, dass Du sogar seine Neologismen übernimmst? Der Duden sagt: ,,Leider haben wir zu Ihrer Suche nach 'verräumen' keine Treffer gefunden." Schau Dir doch mal die Simmerl-Version der Wörthmüller-Episode an, und vergleiche sie mit den zeitnäheren Versionen von M, die Du doch ebenso kennst, als gewissenhafter Leser, der du bist: Gibt es da nicht doch gewisse Widersprüche? Die einfachste Erklärung dafür ist: 1) Mollath hat eben doch nicht das fotografische Gedächtnis für alle seinen Äußerungen und Gedanken, ist also kein Übermensch, und 2) die späte Simmerl-Version ist eine geglättete, passgerechter gemachte, die er sich in den Jahren zurechtharmonisiert hat.  Deine Variante, die Simmerl-Version für kanonisch zu erklären (#498) und alle anderen auf den Index zu tun, hat da deutlich weniger Überzeugungskraft. Beispielsweise hast Du meinen Einwand (#431) stoisch ignoriert, obwohl - oder vielleicht weil - Frau Wolff außer Verbalinjurien dazu nichts eingefallen ist. Wie kommt Strate dazu, zu behaupten, der Stationsarzt habe das ,,falsch verstanden", welchen Beleg hat er dafür? Nichts als Mollaths Wort (welches?), und das gilt nun mal mehr als das jedes popligen Stationsarztes, jedes anderen Zeugen, jedes Aktenstücks, jedes Gutachters, und sei er auch Chef einer Universitätsklinik und Wissenschaftler von internationalem Rang und Handbuch-Autor, und es schlägt jede a-priori-Wahrscheinlichkeit.

ZitatDas ist Realitätsverweigerung. Ist das wahnhaft?
Weißt Du, EdN, mit Deiner ehrlichen Spinnerei bist Du mir immer noch sympathischer als diejenigen, die hier mal kurz drüber kreisen, ihre Vogelscheiße ablassen und wieder abschwirren.

sweeper

ZitatSchau Dir doch mal die Simmerl-Version der Wörthmüller-Episode an, und vergleiche sie mit den zeitnäheren Versionen von M, die Du doch ebenso kennst

Diesen Vorschlag wollte ich auch schon machen, EdN.
Im Grunde habe ich eine Art Mindmap (im Kopf) gehabt und die verschiedenen Versionen verglichen.
Auch die Aussage von Wörthmüller, auch die Bezüge in Mollaths Schriften.
Und vermutlich gibt es im Bericht des UA dazu auch noch Aussagen.

Vielleicht muß man das in der Entwicklung und aus den unterschiedlichen Perspektiven mal tabellarisch nebeneinander halten - und sich dann anschauen, was Strate daraus macht.
Der zitiert ja auch nur selektiv und ergänzt dann mit seiner Interpretation.

Vielleicht verstehst du dann auch besser, warum Leipziger gerade diese Episode als ein "eindrucksvolles" Beispiel wahnhafter Verzerrung und "Ausweitung" in seinem Gutachten herausgestellt hat.

Und natürlich hast du Recht:

Angst ist ein schlechter Ratgeber, und die Stresshormone verzerren die kognitive Wahrnehmung.
Wenn einer also ohnehin schon zu sorgenvoll-paranoiden Befürchtungen neigt, dann wird die Angst das noch steigern.

P.S.:

Ich habe gesehen, dass du drüben das neue Interview verlinkt hast:
http://www.br.de/nachrichten/z-interview-mollath-wiederaufnahmeverfahren-100.html

Mir ist beim Anschauen bzw Zuhören etwas aufgefallen.
Ich wüsste gern, ob dir da auch was auffällt.
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Terry Pratchett

ErpelderNacht

Langsam wird es spät.
@Bayle:
Ich argumentiere am liebsten mit dem Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft, da diese hoffentlich nicht bei euch im Verdacht steht, zu den "Mollath-Fans" zu gehören.

Darum dieser Auszug aus Seite 99 des WA bezüglich der Wörthmüller-Episode:

ZitatZumindest aus Herrn Mollaths Sicht war es aufgrund des Verlaufs und der Inhalte der zwischen ihm und Herrn Dr. Wörthmüller geführten Gespräche tatsächlich nicht abwegig oder gar wahnhaft, den Schluss zu ziehen, Dr. Wörthmüller habe ihm ein "Gefälligkeitsgutachten" angeboten, weil er mit "Schwarzgeldverschiebern" in Verbindung steht. Das war zwar objektiv falsch, eine derartige Fehleinschätzung war aber keineswegs wahnbedingt, sondern lediglich eine unzutreffende, objektiv betrachtet auch abwegige, aber zumindest logisch erklärbare Schlussfolgerung Herrn Mollaths aus realen Begebenheiten.

Sogar die Staatsanwaltschaft findet das Wahn-Argument nicht stichhaltig.

Ich kenne keine zeitlich näheren Aussagen Mollaths über diese Episode.

@Sweeper:
Ich weiß nicht, worauf Du hinauswillst.

sweeper

ZitatZumindest aus Herrn Mollaths Sicht war es aufgrund des Verlaufs und der Inhalte der zwischen ihm und Herrn Dr. Wörthmüller geführten Gespräche tatsächlich nicht abwegig oder gar wahnhaft, den Schluss zu ziehen, Dr. Wörthmüller habe ihm ein "Gefälligkeitsgutachten" angeboten, weil er mit "Schwarzgeldverschiebern" in Verbindung steht. Das war zwar objektiv falsch, eine derartige Fehleinschätzung war aber keineswegs wahnbedingt, sondern lediglich eine unzutreffende, objektiv betrachtet auch abwegige, aber zumindest logisch erklärbare Schlussfolgerung Herrn Mollaths aus realen Begebenheiten.
Erstens ist das eine Beurteilung eines Juristen und nicht eines Arztes: "keineswegs wahnbedingt" ist unzulässige (!)  Deutung des Juristen.
Zweitens müssen wir doch nicht noch mal erklären, dass es zum Wesen des Wahns gehört, seltsam verzerrte bis abwegige Interpretationen realer Begebenheiten zu haben, die - im Gegensatz zu anderen Kognitionen - eben leider nicht vom Wahnkranken selbst im akuten Zustand hinterfragt werden können: aus Sicht des Wahnkranken stimmt seine Interpretation.

Dr. Ici Wenn (sel): "Das Eigentümliche am Wahn ist die Illusion, klar zu denken"


Diese Fehldeutungen müssen nicht völlig bizarr sein - sie können durchaus nachvollziehbare Anteile haben.
Wenn daraus aber - wie im erwähnten Fall - konkrete (haltlose) Beschuldigungen erwachsen, dann gibt es ein Problem.

Vielleicht macht dir das auch deutlich, dass solche wahnhaften Fehldeutungen ruf-und geschäftsschädigen Charakter annehmen können.
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Terry Pratchett

ErpelderNacht

Zitat von: sweeper am 05. September 2013, 21:56:08
ZitatZumindest aus Herrn Mollaths Sicht war es aufgrund des Verlaufs und der Inhalte der zwischen ihm und Herrn Dr. Wörthmüller geführten Gespräche tatsächlich nicht abwegig oder gar wahnhaft, den Schluss zu ziehen, Dr. Wörthmüller habe ihm ein "Gefälligkeitsgutachten" angeboten, weil er mit "Schwarzgeldverschiebern" in Verbindung steht. Das war zwar objektiv falsch, eine derartige Fehleinschätzung war aber keineswegs wahnbedingt, sondern lediglich eine unzutreffende, objektiv betrachtet auch abwegige, aber zumindest logisch erklärbare Schlussfolgerung Herrn Mollaths aus realen Begebenheiten.
Erstens ist das eine Beurteilung eines Juristen und nicht eines Arztes: "keineswegs wahnbedingt" ist unzulässige (!)  Deutung des Juristen.
Zweitens müssen wir doch nicht noch mal erklären, dass es zum Wesen des Wahns gehört, seltsam verzerrte bis abwegige Interpretationen realer Begebenheiten zu haben, die - im Gegensatz zu anderen Kognitionen - eben leider nicht vom Wahnkranken selbst im akuten Zustand hinterfragt werden können: aus Sicht des Wahnkranken stimmt seine Interpretation.

Dr. Ici Wenn (sel): "Das Eigentümliche am Wahn ist die Illusion, klar zu denken"


Diese Fehldeutungen müssen nicht völlig bizarr sein - sie können durchaus nachvollziehbare Anteile haben.
Wenn daraus aber - wie im erwähnten Fall - konkrete (haltlose) Beschuldigungen erwachsen, dann gibt es ein Problem.

Vielleicht macht dir das auch deutlich, dass solche wahnhaften Fehldeutungen ruf-und geschäftsschädigen Charakter annehmen können.

Naja, das war so wahnbedingt, daß Wörthmüller sich für befangen erklären mußte.

Das bringt mich zu zwei Fragen:

Hätte Leipziger die Wörthmüller-Episode in seinem Gutachten einbeziehen dürfen, wenn er gewußt hätte, daß der sich selbst für befangen erklärt hatte?

Ist es plausibel, daß Leipziger von der Befangenheitserklärung nichts wußte?

sweeper

ZitatNaja, das war so wahnbedingt, daß Wörthmüller sich für befangen erklären mußte.
Nein!!
Lies bitte bei Wörthmüller nach, warum er sich für befangen erklärte.

ZitatHätte Leipziger die Wörthmüller-Episode in seinem Gutachten einbeziehen dürfen, wenn er gewußt hätte, daß der sich selbst für befangen erklärt hatte?

Ja natürlich - gerade drum, weil hier diese wahnhafte Verdrehung Mollaths exemplarisch zum Ausdruck kommt. (Urteil, S.22)

Wörthmüller hat sich ja nicht deshalb für befangen erklärt, weil an Mollaths Vorwürfen real etwas dran wäre (war es eben nicht - sagt auch der von dir zitierte Passus von S. 99 aus dem WA der Staatsanwaltschaft!)  - sondern weil er ihn vorher schon versehentlich privat getroffen hatte und Roggenhofer ihm danach beim Gespräch über den Gartenzaun sinngemäß sagte:
"Was? - Ein Herr Mollath wollte mich treffen? - Ach, das ist um 5 Ecken der und der - der ist komplett gaga!"

-> keine gute Ausgangsbasis für ein unbeeinflusstes Gutachten... (S.7 Urteil)
http://www.gustl-for-help.de/download/2006-08-08-Mollath-Urteil-Landgericht.pdf

ZitatIst es plausibel, daß Leipziger von der Befangenheitserklärung nichts wußte?

?? Leipziger hat - laut Urteilstext - ausdrücklich auf diese Episode Bezug genommen. (Urteil, S.22)
Hätte Wörthmüller sich nicht für befangen erklärt, wäre Mollath nicht bei Leipziger gelandet.

ZitatIch kenne keine zeitlich näheren Aussagen Mollaths über diese Episode.
Leider sind die Briefe von Gustl Mollath (mit seinen Schreiben an Herrn Wörthmüller aus der damaligen Zeit) offenbar kurzfristig aus dem Netz genommen worden:
http://www.gustl-for-help.de/download/2003-2005-Mollath-Dokumente.pdf

Warum nur?
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sweeper

ZitatLeider sind die Briefe von Gustl Mollath (mit seinen Schreiben an Herrn Wörthmüller aus der damaligen Zeit) offenbar kurzfristig aus dem Netz genommen worden:
http://www.gustl-for-help.de/download/2003-2005-Mollath-Dokumente.pdf

Warum nur?
Na, auf Herrn Sobottka ist doch Verlass!
Leider nicht die docs, die ich meine, aber immerhin ein bisschen O-Ton:

http://dokumentenblog.files.wordpress.com/2013/02/2008-04-17-brief-mollath-stvk-straubing.pdf
(Wörthmüller-Episode S.4)

http://dokumentenblog.files.wordpress.com/2013/02/2004-08-04-mollath-woertge.pdf
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ErpelderNacht

Zitat von: sweeper am 05. September 2013, 22:21:08
ZitatNaja, das war so wahnbedingt, daß Wörthmüller sich für befangen erklären mußte.
Nein!!
Lies bitte bei Wörthmüller nach, warum er sich für befangen erklärte.

ZitatHätte Leipziger die Wörthmüller-Episode in seinem Gutachten einbeziehen dürfen, wenn er gewußt hätte, daß der sich selbst für befangen erklärt hatte?

Ja natürlich - gerade drum, weil hier diese wahnhafte Verdrehung Mollaths exemplarisch zum Ausdruck kommt. (Urteil, S.22)

Wörthmüller hat sich ja nicht deshalb für befangen erklärt, weil an Mollaths Vorwürfen real etwas dran wäre (war es eben nicht - sagt auch der von dir zitierte Passus von S. 99 aus dem WA der Staatsanwaltschaft!)  - sondern weil er ihn vorher schon versehentlich privat getroffen hatte und Roggenhofer ihm danach beim Gespräch über den Gartenzaun sinngemäß sagte:
"Was? - Ein Herr Mollath wollte mich treffen? - Ach, das ist um 5 Ecken der und der - der ist komplett gaga!"

-> keine gute Ausgangsbasis für ein unbeeinflusstes Gutachten... (S.7 Urteil)
http://www.gustl-for-help.de/download/2006-08-08-Mollath-Urteil-Landgericht.pdf

ZitatIst es plausibel, daß Leipziger von der Befangenheitserklärung nichts wußte?

?? Leipziger hat - laut Urteilstext - ausdrücklich auf diese Episode Bezug genommen. (Urteil, S.22)
Hätte Wörthmüller sich nicht für befangen erklärt, wäre Mollath nicht bei Leipziger gelandet.

ZitatIch kenne keine zeitlich näheren Aussagen Mollaths über diese Episode.
Leider sind die Briefe von Gustl Mollath (mit seinen Schreiben an Herrn Wörthmüller aus der damaligen Zeit) offenbar kurzfristig aus dem Netz genommen worden:
http://www.gustl-for-help.de/download/2003-2005-Mollath-Dokumente.pdf

Warum nur?

Hältst Du es für redlich, daß Leipziger die Befangenheitserklärung Wörthmüllers verschwieg?

sweeper

@Erpel:

Er hat sie nicht verschwiegen - im Gegenteil.
Lies bitte genau im Urteil nach.
Zitat-> keine gute Ausgangsbasis für ein unbeeinflusstes Gutachten... (S.7 Urteil)
http://www.gustl-for-help.de/download/2006-08-08-Mollath-Urteil-Landgericht.pdf

Zitat?? Leipziger hat - laut Urteilstext - ausdrücklich auf diese Episode Bezug genommen. (Urteil, S.22)

Vielleicht wird es klarer, wenn man statt "Befangenheit" den Begriff "Voreingenommenheit" wählt.
Wörthmüller befürchtete, dass er Mollath nicht objektiv begutachten könne, weil er ihn zuvor in einem etwas verwirrten Zustand getroffen hatte - und weil sein Nachbar Roggenhofer sich abfällig über Mollaths Geisteszustand geäußert hatte.

Es sollte bei der Begutachtung ja um den Gewaltvorwurf gehen.
Mollath hat dann sein Schwarzgeldthema partout  ansprechen wollen ( was ja sehr dumm gewesen wäre, wenn er Wörthmüller damals tatsächlich schon im Verdacht hatte)

Wörthmüller  ist also in Mollaths wahnhaftes Denken versehentlich hinein geraten.
Zweifellos fand Mollath es unheimlich, in seinem Gutachter den Mann zu erkennen, den er auf der Suche nach Roggenhofer getroffen hatte.
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bayle

ZitatErpelderNacht sagte am 29. August 2013 um 12:21 :
P3M erfand ja auch sonstiges bizarres Verhalten, wie das mit der Plastiktüte, die Gustl sich angeblich öfters mal über den Kopf gezogen hätte.
Ich hatte bei den selbsternannten "Anti-Esos" mal ne Zeit lang über den Fall diskutiert, um zu schauen, wie Psychiater über den Fall denken.
Ich versuchte, denen die Wörthmüller-Episode zu erklären, daß da nichts dran sei, weil es mit am einfachsten zu verstehen ist, aber jedes Argument tropft an denen wie bei Teflon ab. So was Seltsames hab ich nur selten erlebt.
Logik kennen die nicht.
...
ErpelderNacht sagte am 3. September 2013 um 13:18 :
@bayle:
Du erstellst ja Gutachten:
Hatte Leipziger die Wörthmüller-Episode in seinem Gutachten einbeziehen dürfen, wenn er gewußt hätte, daß der sich selbst für befangen erklärt hatte?
Ist es plausibel, daß Leipziger von der Befangenheitserklärung nichts wußte?

Zitatbayle sagte am 4. September 2013 um 20:59 :
Ein bisschen wundert es mich, dass Du diese Frage stellst, denn eigentlich kennst Du meine Antwort ja schon:
http://forum.psiram.com/index.php?topic=11708.msg148103#msg148103
Ja, er musste die Wörthmüller-Episode in dieser Weise bewerten, ob sich Wörthmüller nun für befangen erklärt hat oder nicht. Sicherlich hat L. das gewusst; das war ja aktenkundig. Mollath hat gesagt, er hätte "nachgewiesen", dass W zu den Schwarzgeldverschiebern gehört, und das ist a priori ziemlich absurd. Ich kann nichts dafür, dass die Staatsanwaltschaft da auf eine verschrobene Interpretation gekommen ist. War für mich ein Grund, auch den anderen Wiederaufnahmegründen der Staatsanwaltschaft zu misstrauen.

Dazu hast Du keinen Pieps gesagt, sondern es der Brillianz von Frau Wolff überlassen, sich damit abzustrampeln (vgl. #431). Statt dessen:
Zitat von: ErpelderNacht am 05. September 2013, 22:12:49
Hätte Leipziger die Wörthmüller-Episode in seinem Gutachten einbeziehen dürfen, wenn er gewußt hätte, daß der sich selbst für befangen erklärt hatte?
Ist es plausibel, daß Leipziger von der Befangenheitserklärung nichts wußte?

Du bist wie ein Kind, das von Mama den Ball nicht bekommen hat und dann zu Papa rennt.

Es ist verschroben, zu sagen, eine Erklärung sei für Herrn Mollath logisch gewesen, für die Allgemeinheit (,,objektiv")  aber abwegig, und deshalb sei es kein Wahn.

Sag mal, EdN, wenn Du es auch nicht für nötig hältst, auf Einwände auch nur zu antworten (außer ,,das weiß ich nicht" oder ,,das kenne ich nicht") und stur immer die gleichen Fragen stellst, um eine Dir genehme Antwort zu bekommen, die es nicht geben kann: kommt es Dir nicht auch ein bisschen komisch vor, dass Du in einem Boot sitzt mit Leuten wie M. M., der psychische Erkrankungen für eine böswillige Erfindung der Psychiatrie hält und beim leisesten Widerspruch die Fassung verliert, mit meinem hölzernen, flügellahmen Racheengel, dessen Namen ich aus Barmherzigkeit verschweigen will, mit Psychiatern, die große Mühe hätten, eine Facharztprüfung zu bestehen, mit leaders of opinion, die gespreizten Unsinn schwafeln über Dinge, von denen sie nicht die blasseste Ahnung haben (,,die Psychiatrie kann aus der Depressionsbehandlung lernen")?

Noch einmal zurück zu Deiner Urangst, als Gesunder für ewig  in die Klapsmühle gesperrt zu werden: nenne mir einen allgemein anerkannten Fall aus der freien Welt. Natürlich gibt es welche, die das für sich reklamieren: wäre ja geradezu verrückt, wenn es das nicht geben sollte. Soweit ich das begriffen habe, sind die berühmten 4 Steuerfahnder, die im Schnellverfahren zu Querulanten erklärt wurden, auch nicht zwangseingewiesen worden, und es waren forensisch-psychiatrische Gutachter, die die Sache geklärt haben.

Shit happens. Ich will nicht sagen, dass es virtuell unmöglich ist, aber es ist praktisch unmöglich. Die Wahrscheinlichkeit für den Jackpot-Gewinn im Lotto ist deutlich höher: da gibt es jedes Jahr in der freien Welt Dutzende.

P.G.

Zitat von: bayle am 06. September 2013, 06:55:21
Noch einmal zurück zu Deiner Urangst, als Gesunder für ewig  in die Klapsmühle gesperrt zu werden: nenne mir einen allgemein anerkannten Fall aus der freien Welt. Natürlich gibt es welche, die das für sich reklamieren: wäre ja geradezu verrückt, wenn es das nicht geben sollte.
Da muss ich mal ne aktuelle Anekdote loswerden. Patientin wird vom Neurologen (Überweisung vom Hausarzt) zu uns auf die Akutstation geschickt. Psychogene Sehstörung, psychotisch. Ohne psychiatrische Vorgeschichte.
Dann hat endlich mal jemand den Blutdruck gemessen. Direkt danach gings in die Somatik. Ischämischer Hirninfarkt.
[url="http://www.alltrials.net/"]http://www.alltrials.net/[/url]

ErpelderNacht

Zitat von: sweeper am 05. September 2013, 22:21:08

Leider sind die Briefe von Gustl Mollath (mit seinen Schreiben an Herrn Wörthmüller aus der damaligen Zeit) offenbar kurzfristig aus dem Netz genommen worden:
http://www.gustl-for-help.de/download/2003-2005-Mollath-Dokumente.pdf

Warum nur?

Zitathttp://www.gustl-for-help.de/aktuell.html
Alle Dokumente, die das beschlossene Wiederaufnahmeverfahren betreffen, wurden wegen dem § 353d StGB vom Netz genommen. Deshalb funktionieren eineige Downloads nicht mehr. Wir bitten um Ihr Verständnis.

sweeper

Zitat von: P.G. am 06. September 2013, 08:39:32
Zitat von: bayle am 06. September 2013, 06:55:21
Noch einmal zurück zu Deiner Urangst, als Gesunder für ewig  in die Klapsmühle gesperrt zu werden: nenne mir einen allgemein anerkannten Fall aus der freien Welt. Natürlich gibt es welche, die das für sich reklamieren: wäre ja geradezu verrückt, wenn es das nicht geben sollte.
Da muss ich mal ne aktuelle Anekdote loswerden. Patientin wird vom Neurologen (Überweisung vom Hausarzt) zu uns auf die Akutstation geschickt. Psychogene Sehstörung, psychotisch. Ohne psychiatrische Vorgeschichte.
Dann hat endlich mal jemand den Blutdruck gemessen. Direkt danach gings in die Somatik. Ischämischer Hirninfarkt.
;D
Nee, der kann nur Psychozeuch, der gemeine Psychiater.
Kuckt ihr auch immer schön, ob der Blutzucker richtig eingestellt ist?  8)
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ErpelderNacht

Zitat von: sweeper am 05. September 2013, 23:57:51
@Erpel:

Er hat sie nicht verschwiegen - im Gegenteil.
Lies bitte genau im Urteil nach.
Zitat-> keine gute Ausgangsbasis für ein unbeeinflusstes Gutachten... (S.7 Urteil)
http://www.gustl-for-help.de/download/2006-08-08-Mollath-Urteil-Landgericht.pdf

Zitat?? Leipziger hat - laut Urteilstext - ausdrücklich auf diese Episode Bezug genommen. (Urteil, S.22)

Vielleicht wird es klarer, wenn man statt "Befangenheit" den Begriff "Voreingenommenheit" wählt.
Wörthmüller befürchtete, dass er Mollath nicht objektiv begutachten könne, weil er ihn zuvor in einem etwas verwirrten Zustand getroffen hatte - und weil sein Nachbar Roggenhofer sich abfällig über Mollaths Geisteszustand geäußert hatte.

Es sollte bei der Begutachtung ja um den Gewaltvorwurf gehen.
Mollath hat dann sein Schwarzgeldthema partout  ansprechen wollen ( was ja sehr dumm gewesen wäre, wenn er Wörthmüller damals tatsächlich schon im Verdacht hatte)

Wörthmüller  ist also in Mollaths wahnhaftes Denken versehentlich hinein geraten.
Zweifellos fand Mollath es unheimlich, in seinem Gutachter den Mann zu erkennen, den er auf der Suche nach Roggenhofer getroffen hatte.

War es redlich von Leipziger, die Befangenheitsanzeige im Gutachten zu verschweigen?

sweeper

Zitat von: ErpelderNacht am 06. September 2013, 08:46:05
Zitat von: sweeper am 05. September 2013, 22:21:08

Leider sind die Briefe von Gustl Mollath (mit seinen Schreiben an Herrn Wörthmüller aus der damaligen Zeit) offenbar kurzfristig aus dem Netz genommen worden:
http://www.gustl-for-help.de/download/2003-2005-Mollath-Dokumente.pdf

Warum nur?

Zitathttp://www.gustl-for-help.de/aktuell.html
Alle Dokumente, die das beschlossene Wiederaufnahmeverfahren betreffen, wurden wegen dem § 353d StGB vom Netz genommen. Deshalb funktionieren eineige Downloads nicht mehr. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Tja, da muss man wohl Sobottka direkt dankbar sein.
Wieso gilt diese Begründung eigentlich nicht - fairerweise - auch für die Gutachten?
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