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Neues zu Mollath

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Begonnen von Typee, 06. August 2013, 11:26:07

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Belbo

Zitat

War es redlich von Leipziger, die Befangenheitsanzeige im Gutachten zu verschweigen?

Ja.

sweeper

@Erpel:
Zitat
War es redlich von Leipziger, die Befangenheitsanzeige im Gutachten zu verschweigen?
Da du hier offenkundig ein Verständnis-Problem hast:

Was soll unredlich sein?

Wörthmüller hat aus Fairness gegenüber Mollath (!) die Begutachtung abgelehnt ("Befangenheitsanzeige").

Es bedeutet nicht, dass Wörthmüller zugegeben habe (oder dass dies auch nur annähernd diskutabel wäre), er habe tatsächlich etwas mit den von Mollath unterstellten Schiebungen zu tun.

Er war lediglich (weil er Mollath zuvor versehentlich unter für M. ungünstigen Umständen getroffen hatte) voreingenommen - was ein Gutachter nicht sein soll - und vermutlich hat ihm Mollath schlichtweg leid getan, sonst hätte er sich sofort für "befangen"= voreingenommen erklärt und nicht noch ein paar Tage darüber gegrübelt, was er tun soll.

Dieser Ablauf war dem Gericht ohnehin bekannt (siehe Urteilstext) - also musste Leipziger das nicht noch mal gesondert erklären.
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Terry Pratchett

Belbo

Hier ein ganz schöner Artikel der Stuttgarter Zeitung über die neuesten Psychatrieurteile des BVG:

http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.verfassungsgericht-zum-fall-mollath-karlsruhe-justiert-psychiatrie-faelle-neu.4f6732d6-d8ce-4a0b-ad59-7a133d0ce266.html

ZitatIn allen Fällen kritisieren der Verfassungsrichter deshalb auch nicht die Einweisung oder die Bedingungen in der Psychiatrie, auch nicht die Ablehnung der Freilassung unmittelbar, sondern – lediglich – eine falsche ,,Abwägung" ihrer Kollegen zwischen dem öffentlichen Sicherheitsbedürfnis und den Freiheitsrechten der Untergebrachten. Die unteren Gerichte müssen nun entsprechend den Karlsruher Vorgaben erneut entscheiden.
Zitat
Bestätigt hat Karlsruhe dagegen die weitere Unterbringung auch nach fast 20 Jahren bei einem Mann, der 1992 im Alter von 15 Jahren einen achtjährigen Jungen missbraucht und ermordet hatte. Der Täter hatte darüber hinaus gestanden, im Alter von 13 Jahren – also strafrechtlich noch nicht schuldfähig- einen Zehnjährigen getötet zu haben. Das Verfassungsgericht bestätigt eine Dresdner Entscheidung, dass hier die Unterbringung wohl noch viele Jahre dauern wird. (Aktenzeichen: 2 BvR 708/12)

ErpelderNacht

Zitat von: bayle am 06. September 2013, 06:55:21
ZitatErpelderNacht sagte am 29. August 2013 um 12:21 :
P3M erfand ja auch sonstiges bizarres Verhalten, wie das mit der Plastiktüte, die Gustl sich angeblich öfters mal über den Kopf gezogen hätte.
Ich hatte bei den selbsternannten "Anti-Esos" mal ne Zeit lang über den Fall diskutiert, um zu schauen, wie Psychiater über den Fall denken.
Ich versuchte, denen die Wörthmüller-Episode zu erklären, daß da nichts dran sei, weil es mit am einfachsten zu verstehen ist, aber jedes Argument tropft an denen wie bei Teflon ab. So was Seltsames hab ich nur selten erlebt.
Logik kennen die nicht.

Hat's wehgetan?  :angel:

Zitat von: bayle am 06. September 2013, 06:55:21
Zitat
ErpelderNacht sagte am 3. September 2013 um 13:18 :
@bayle:
Du erstellst ja Gutachten:
Hatte Leipziger die Wörthmüller-Episode in seinem Gutachten einbeziehen dürfen, wenn er gewußt hätte, daß der sich selbst für befangen erklärt hatte?
Ist es plausibel, daß Leipziger von der Befangenheitserklärung nichts wußte?

Zitatbayle sagte am 4. September 2013 um 20:59 :
Ein bisschen wundert es mich, dass Du diese Frage stellst, denn eigentlich kennst Du meine Antwort ja schon:
http://forum.psiram.com/index.php?topic=11708.msg148103#msg148103
Ja, er musste die Wörthmüller-Episode in dieser Weise bewerten, ob sich Wörthmüller nun für befangen erklärt hat oder nicht. Sicherlich hat L. das gewusst; das war ja aktenkundig. Mollath hat gesagt, er hätte "nachgewiesen", dass W zu den Schwarzgeldverschiebern gehört, und das ist a priori ziemlich absurd. Ich kann nichts dafür, dass die Staatsanwaltschaft da auf eine verschrobene Interpretation gekommen ist. War für mich ein Grund, auch den anderen Wiederaufnahmegründen der Staatsanwaltschaft zu misstrauen.

Dazu hast Du keinen Pieps gesagt, sondern es der Brillianz von Frau Wolff überlassen, sich damit abzustrampeln (vgl. #431). Statt dessen:
Zitat von: ErpelderNacht am 05. September 2013, 22:12:49
Hätte Leipziger die Wörthmüller-Episode in seinem Gutachten einbeziehen dürfen, wenn er gewußt hätte, daß der sich selbst für befangen erklärt hatte?
Ist es plausibel, daß Leipziger von der Befangenheitserklärung nichts wußte?

Du bist wie ein Kind, das von Mama den Ball nicht bekommen hat und dann zu Papa rennt.

Es ist verschroben, zu sagen, eine Erklärung sei für Herrn Mollath logisch gewesen, für die Allgemeinheit (,,objektiv")  aber abwegig, und deshalb sei es kein Wahn.

Mir war die anschließende Diskussion entgangen. Die Kommentarfunktion im GW-Blog ist unübersichtlich. Egal, jedenfalls ist dabei herausgekommen, daß die Staatsanwaltschaft Regensburg ein verschrobener Haufen Spinner ist!


Zitatkommt es Dir nicht auch ein bisschen komisch vor, dass Du in einem Boot sitzt mit Leuten wie M. M., der psychische Erkrankungen für eine böswillige Erfindung der Psychiatrie hält und beim leisesten Widerspruch die Fassung verliert, mit meinem hölzernen, flügellahmen Racheengel, dessen Namen ich aus Barmherzigkeit verschweigen will, mit Psychiatern, die große Mühe hätten, eine Facharztprüfung zu bestehen, mit leaders of opinion, die gespreizten Unsinn schwafeln über Dinge, von denen sie nicht die blasseste Ahnung haben (,,die Psychiatrie kann aus der Depressionsbehandlung lernen")?

Ich verstehe nur Bahnhof.

Wer ist M.M.?



bayle

Zitat von: ErpelderNacht am 06. September 2013, 08:48:12
War es redlich von Leipziger, die Befangenheitsanzeige im Gutachten zu verschweigen?

Zitat von: bayle am 06. September 2013, 06:55:21
Sag mal, EdN, wenn Du es auch nicht für nötig hältst, auf Einwände auch nur zu antworten (außer ,,das weiß ich nicht" oder ,,das kenne ich nicht") und stur immer die gleichen Fragen stellst, um eine Dir genehme Antwort zu bekommen, die es nicht geben kann: kommt es Dir nicht auch ein bisschen komisch vor ...
?

bayle

Zitat von: ErpelderNacht am 06. September 2013, 11:55:20
Hat's wehgetan?  :angel:
Nein ;). Ich hatte das auch nicht als Beleidigung oder Angriff verstanden - es ist ja eine Aussage über Dich, nicht über mich. Und hast Du mal überflogen, wieviel Leute dabei waren, mir das LESEN beizubringen?

Zitat von: ErpelderNacht am 06. September 2013, 11:55:20
Egal, jedenfalls ist dabei herausgekommen, daß die Staatsanwaltschaft Regensburg ein verschrobener Haufen Spinner ist!
Das nennt man Autoritätsargument. Zieht nicht.

Zitat von: ErpelderNacht am 06. September 2013, 11:55:20Ich verstehe nur Bahnhof.

Wer ist M.M.?
Daumendrücken für die Facharztprüfung:
#238
http://forum.psiram.com/index.php?topic=11708.msg148150#msg148150
Mit den übrigen Belegen möchte ich diesen Thread hier nicht verunreinigen, ich verweise deshalb auf den Medien-Beobachtungs-Stützpunkt:
#257 (Depression und Psychiatrie)
http://forum.psiram.com/index.php?topic=11591.msg145193#msg145193
#607 (die Lüftung des Geheimnisses um M. M.)
http://forum.psiram.com/index.php?topic=11591.msg149367#msg149367
#599
http://forum.psiram.com/index.php?topic=11591.msg149141#msg149141

sweeper

@EdN:
Ich hol das noch mal hoch, weil ich von dir eine Antwort erwarte:

Zitat von: sweeper am 06. September 2013, 08:49:04
Zitat von: ErpelderNacht am 06. September 2013, 08:46:05
Zitat von: sweeper am 05. September 2013, 22:21:08

Leider sind die Briefe von Gustl Mollath (mit seinen Schreiben an Herrn Wörthmüller aus der damaligen Zeit) offenbar kurzfristig aus dem Netz genommen worden:
http://www.gustl-for-help.de/download/2003-2005-Mollath-Dokumente.pdf

Warum nur?

Zitathttp://www.gustl-for-help.de/aktuell.html
Alle Dokumente, die das beschlossene Wiederaufnahmeverfahren betreffen, wurden wegen dem § 353d StGB vom Netz genommen. Deshalb funktionieren eineige Downloads nicht mehr. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Tja, da muss man wohl Sobottka direkt dankbar sein.
Wieso gilt diese Begründung eigentlich nicht - fairerweise - auch für die Gutachten?
Wie soll ein Laie die Details in den Gutachten - die noch im Netz sind trotz Wiederaufnahme - beurteilen, wenn er nicht Gelegenheit hat, Mollaths Originalschriften im Vergleich einzusehen?
Ich halte das vom Netz Nehmen des Schriftwechsels 2003 - 2005 für manipulative Stimmungsmache der Mollath-Unterstützer.
Vergl. dazu:
http://www.ein-buch-lesen.de/2013/09/gustl-mollath-keiner-ist-grober-als.html

Gerade das Simmerl-Gutachten (Betreuungsgutachten) krankt ja daran, dass dem Gutachter nur ein kleiner Teil der Akten zur Verfügung stand. Von daher ist es unsinnig, dann solche Aussagen hervorzuheben:

ZitatDr. Simmerl führt weiterhin aus, dass er den Wahrheitsgehalt von Mollaths Aussagen nicht mit letzter Sicherheit beurteilen könne und konstatiert:

    »Es kann allerdings festgestellt werden, dass die Schilderungen des Betroffenen nicht bizarr, völlig unrealistisch oder ,,kulturfremd" waren. Diese Kriterien, die für schizophrenietypische Wahnideen genannt werden, sind mit Sicherheit nicht erfüllt. Auch ansonsten fand sich bei der Untersuchung keinerlei Hinweis auf eine psychotische Symptomatik. Insbesondere keine Affektstörungen, keine formalen Denkstörungen u. auch keine kognitiven Beeinträchtigungen.« [Gutachten Simmerl, S. 36]

Hält man aber den Schriftwechsel Mollaths fairerweise dagegen

http://dokumentenblog.files.wordpress.com/2013/02/2008-04-17-brief-mollath-stvk-straubing.pdf

dann kann man feststellen, dass Mollath z.B. den Gutachter Lippert u.a. deshalb in sein Wahnsystem einbezogen hat, weil im Briefkopf von Lipperts Schreiben die Hypovereinsbank als Kontoverbindung angegeben war. (S.3)
Ähnlich erging es dem RA Dolmany, der u.a. deshalb verdächtigt wurde, weil er >> in der Erlenstegenstraße wohnt und sein Konto ausgerechnet bei der Hypovereinsbank Erlangen habe <<  (andere Quelle; aus dem Gedächtnis zitiert)

Das sind klassische Beispiele für wahnhafte Fehlbeurteilungen:
eine Anmutung oder ein zufälliges Detail bekommt auf einmal eine besondere Bedeutung, die sich nur dem Wahnkranken in ihrer Tiefe erschließt und die er nicht mehr kritisch hinterfragen kann (er spürt unerschütterlich, es ist so und nicht anders) - eine wahnhafte Deutung, die aber trotz ihrer offensichtlichen Abwegigkeit durchaus von Außenstehenden bis zu einem gewissen Grad "empathisch verstanden" werden kann.
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sweeper

Sorry, falls Doppelposting - ich habe wegen der Redundanz den Überblick grad nicht!

So kann man den BVerfG-Beschluss auch lesen:

ZitatJetzt muss gegen Mollaths Gutachter und Richter ermittelt werden
Donnerstag, 05.09.2013, 21:05 · von FOCUS-Online-Gastautor Ernst Fricke

...Karlsruhe liefert damit die Argumente, um staatsanwaltschaftlich gegen die beteiligten Gutachter und Richter zu ermitteln...

... Der Gutachter Friedemann Pfäfflin und das Bezirkskrankenhaus Bayreuth werden ebenfalls mehr als deutlich in die Schranken gewiesen.

Unzulässigerweise hätten die Gerichte ,,eine Prognoseentscheidung den Sachverständigen überlassen, statt sie selbst zu treffen" und dabei nicht einmal erkannt, wie ,,dürftig und widersprüchlich die Gutachten eigentlich gewesen sind". Das schriftliche Gutachten von Pfäfflin hätte außerdem seinen Ausführungen in der mündlichen Anhörung widersprochen. Das Gericht hätte unzulässig lediglich Bezug genommen ,,auf die Ausführungen des Sachverständigen in der mündlichen Anhörung". Schlimmer geht's nimmer!

http://www.focus.de/politik/gastkolumnen/fricke/in-seinen-grundrechten-verletzt-karlsruhe-gibt-mollat-recht-diese-entscheidung-war-ueberfaellig_aid_1092420.html

Hmmm... hat jemand den Volltext des BVerfG gelesen?
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20130826_2bvr037112.html
ZitatA III  32
...Es fehle an einer hinreichenden Darlegung der vom Beschwerdeführer ausgehenden Gefahr. Das Oberlandesgericht Bamberg beschränke sich in der Begründung im Wesentlichen auf die bloße Mitteilung, dass vom Beschwerdeführer mit hoher Wahrscheinlichkeit weitere erhebliche Taten drohten. Weder die pauschal in Bezug genommene Stellungnahme des Bezirkskrankenhauses Bayreuth noch das Gutachten des Sachverständigen Prof. Dr. Pfäfflin seien jedoch für sich genommen oder in der Gesamtschau geeignet, die angenommene Gefahr der Begehung neuer erheblicher Straftaten zu qualifizieren oder zu quantifizieren. Aufgrund der unterschiedlichen Angaben des Sachverständigen in seinem schriftlichen Gutachten und in der mündlichen Anhörung hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit weiterer erheblicher Straftaten habe es einer detaillierten Auseinandersetzung mit dem Gutachten bedurft, die nicht erfolgt sei. Mit den in dem Gutachten erwähnten Anhaltspunkten, die gegen eine aktuelle erhebliche Gefährlichkeit des Beschwerdeführers sprächen, setze sich das Oberlandesgericht nicht auseinander...

B II 53
...Das Landgericht setzt sich nicht damit auseinander, dass die Darlegungen des Sachverständigen zur Wahrscheinlichkeit künftiger rechtswidriger Taten im schriftlichen Gutachten vom 12. Februar 2011 und in der mündlichen Anhörung vom 9. Mai 2011 voneinander abweichen. In seinem schriftlichen Gutachten legt der Sachverständige dar, dass sich die Wahrscheinlichkeit neuer Straftaten nicht sicher quantifizieren lasse. Da der Beschwerdeführer keinen Zugang zu seiner eigenen Aggressivität habe, sei er gefährdet, erneut vergleichbare Handlungen vorzunehmen. Es liege die Annahme nahe, dass der Beschwerdeführer ,,womöglich wieder den im Einweisungsurteil genannten Taten vergleichbare Taten begehen" werde. Demgegenüber erklärte der Sachverständige in der mündlichen Anhörung, er habe im Gutachten ,,vielleicht eine etwas zu weiche Formulierung" gewählt. Berücksichtige man, dass die Anlasstaten losgelöst von der sonstigen Persönlichkeit des Beschwerdeführers begangen worden seien und dass andererseits eine therapeutische Bearbeitung nicht stattgefunden habe, halte er die Wahrscheinlichkeit vergleichbarer Taten für sehr hoch.
54

Vor dem Hintergrund dieser unterschiedlichen Einschätzungen durfte das Landgericht sich nicht auf eine bloße Bezugnahme auf die Ausführungen des Sachverständigen in der mündlichen Anhörung vom 9. Mai 2011 beschränken. Es hätte vielmehr unter Berücksichtigung weiterer Hinweise des Sachverständigen und sonstiger Umstände des vorliegenden Falles (siehe sogleich unten b) und c) diese Einschätzungen gegeneinander abwägen und eine eigenständige Prognoseentscheidung treffen müssen. Im Rahmen einer solchen eigenständigen Bewertung hätte es darlegen müssen, welche Straftaten konkret von dem Beschwerdeführer zu erwarten sind, warum der Grad der Wahrscheinlichkeit derartiger Straftaten sehr hoch ist und auf welche Anknüpfungs- und Befundtatsachen sich diese Prognose gründet. Diesen zur Rechtfertigung des Eingriffs in das Freiheitsrecht des Beschwerdeführers verfassungsrechtlich gebotenen Begründungsnotwendigkeiten trägt der Beschluss des Landgerichts nicht Rechnung.

Das klingt beim Focus-Kommentator Ernst Fricke aber etwas anders als im Text des BVerfG.

Zitathttp://www.focus.de/intern/impressum/autoren/ernst-fricke_auid_6786.html
Der Rechtsanwalt Prof. Dr. Ernst Fricke ist seit Mai 2013 Gastkolumnist bei FOCUS Online. Er lehrt Medienrecht an der Katholischen Universität Eichsstätt und hat eine Kanzlei mit Stammsitz in Landshut, wo er unter info@kanzlei-fricke.de zu erreichen ist.
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Terry Pratchett

P.G.

Zitat von: sweeper am 06. September 2013, 15:53:44


Das klingt beim Focus-Kommentator Ernst Fricke aber etwas anders als im Text des BVerfG.

Ja, das klingt schon ganz schön emotional. Da sind wohl die Pferde mit dem Kommentator durchgegangen.
Im übrigen ist es nix wildes, wenn sich schriftliches und mündliches Gutachten unterscheiden. Es muss halt nur ausreichend erläutert werden. Maßgeblich ist sowieso nur der mündliche Vortrag, das heißt dass schriftliche Gutachten hat nur vorbereitenden Charakter.
[url="http://www.alltrials.net/"]http://www.alltrials.net/[/url]

sweeper

@P.G.:

Das hier geht an dich:  ;)
Zitathttp://gabrielewolff.wordpress.com/2013/08/18/der-fall-mollath-etappensieg-und-raumgewinn/comment-page-3/#comment-24385
sol1 sagte am 6. September 2013 um 19:25 :

Die Frage, die mir keine Ruhe lässt: War es eigentlich ein Verteidiungsfehler Pfäfflin noch darauf hinzuweisen, dass er "wohl eine zu weiche Formulierung" in seinem Gutachten gewählt hat?

Im hinlänglich bekannten Anti-Eso-Forum plaudert einer aus der Branche aus dem Nähkästchen:

    Im übrigen ist es nix wildes, wenn sich schriftliches und mündliches Gutachten unterscheiden. Es muss halt nur ausreichend erläutert werden. Maßgeblich ist sowieso nur der mündliche Vortrag, das heißt dass (sic!) schriftliche Gutachten hat nur vorbereitenden Charakter.

In meinen Augen tun sich da Abgründe an Manipulationsmöglichkeiten auf, insbesondere dann wenn der Unterzubringende keinen guten Anwalt hat...

Neulich hatte ich online ein schönes Fachbuchkapitel gefunden, wo das mit der Gutachtenerstattung in verständlichen Worten erklärt wird.
Vielleicht finde ich es wieder...


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P.G.

Zitat von: sweeper am 06. September 2013, 18:30:59
@P.G.:

Das hier geht an dich:  ;)
Zitathttp://gabrielewolff.wordpress.com/2013/08/18/der-fall-mollath-etappensieg-und-raumgewinn/comment-page-3/#comment-24385
sol1 sagte am 6. September 2013 um 19:25 :

Die Frage, die mir keine Ruhe lässt: War es eigentlich ein Verteidiungsfehler Pfäfflin noch darauf hinzuweisen, dass er "wohl eine zu weiche Formulierung" in seinem Gutachten gewählt hat?

Im hinlänglich bekannten Anti-Eso-Forum plaudert einer aus der Branche aus dem Nähkästchen:

    Im übrigen ist es nix wildes, wenn sich schriftliches und mündliches Gutachten unterscheiden. Es muss halt nur ausreichend erläutert werden. Maßgeblich ist sowieso nur der mündliche Vortrag, das heißt dass (sic!) schriftliche Gutachten hat nur vorbereitenden Charakter.

In meinen Augen tun sich da Abgründe an Manipulationsmöglichkeiten auf, insbesondere dann wenn der Unterzubringende keinen guten Anwalt hat...

Neulich hatte ich online ein schönes Fachbuchkapitel gefunden, wo das mit der Gutachtenerstattung in verständlichen Worten erklärt wird.
Vielleicht finde ich es wieder...
Du meinst bestimmt den Schneider:
http://books.google.de/books?id=zFvCtOi0dVwC&printsec=frontcover&hl=de&source=gbs_ge_summary_r&cad=0#v=onepage&q&f=false
[url="http://www.alltrials.net/"]http://www.alltrials.net/[/url]

ErpelderNacht

Zitat von: sweeper am 06. September 2013, 14:33:57
@EdN:
Ich hol das noch mal hoch, weil ich von dir eine Antwort erwarte:

Zitat von: sweeper am 06. September 2013, 08:49:04
Zitat von: ErpelderNacht am 06. September 2013, 08:46:05
Zitat von: sweeper am 05. September 2013, 22:21:08

Leider sind die Briefe von Gustl Mollath (mit seinen Schreiben an Herrn Wörthmüller aus der damaligen Zeit) offenbar kurzfristig aus dem Netz genommen worden:
http://www.gustl-for-help.de/download/2003-2005-Mollath-Dokumente.pdf

Warum nur?

Zitathttp://www.gustl-for-help.de/aktuell.html
Alle Dokumente, die das beschlossene Wiederaufnahmeverfahren betreffen, wurden wegen dem § 353d StGB vom Netz genommen. Deshalb funktionieren eineige Downloads nicht mehr. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Tja, da muss man wohl Sobottka direkt dankbar sein.
Wieso gilt diese Begründung eigentlich nicht - fairerweise - auch für die Gutachten?
Wie soll ein Laie die Details in den Gutachten - die noch im Netz sind trotz Wiederaufnahme - beurteilen, wenn er nicht Gelegenheit hat, Mollaths Originalschriften im Vergleich einzusehen?
Ich halte die Gutachten für ausreichend.
Zitat
Ich halte das vom Netz Nehmen des Schriftwechsels 2003 - 2005 für manipulative Stimmungsmache der Mollath-Unterstützer.
Beschwere dich bei rennsemmler.
Zitat
Vergl. dazu:
http://www.ein-buch-lesen.de/2013/09/gustl-mollath-keiner-ist-grober-als.html

Gerade das Simmerl-Gutachten (Betreuungsgutachten) krankt ja daran, dass dem Gutachter nur ein kleiner Teil der Akten zur Verfügung stand. Von daher ist es unsinnig, dann solche Aussagen hervorzuheben:

ZitatDr. Simmerl führt weiterhin aus, dass er den Wahrheitsgehalt von Mollaths Aussagen nicht mit letzter Sicherheit beurteilen könne und konstatiert:

    »Es kann allerdings festgestellt werden, dass die Schilderungen des Betroffenen nicht bizarr, völlig unrealistisch oder ,,kulturfremd" waren. Diese Kriterien, die für schizophrenietypische Wahnideen genannt werden, sind mit Sicherheit nicht erfüllt. Auch ansonsten fand sich bei der Untersuchung keinerlei Hinweis auf eine psychotische Symptomatik. Insbesondere keine Affektstörungen, keine formalen Denkstörungen u. auch keine kognitiven Beeinträchtigungen.« [Gutachten Simmerl, S. 36]
Simmerl sollte die Geschäftsfähigkeit Mollaths überprüfen, da ging es nicht um die Verräumung.
Zitat


Hält man aber den Schriftwechsel Mollaths fairerweise dagegen

http://dokumentenblog.files.wordpress.com/2013/02/2008-04-17-brief-mollath-stvk-straubing.pdf

dann kann man feststellen, dass Mollath z.B. den Gutachter Lippert u.a. deshalb in sein Wahnsystem einbezogen hat, weil im Briefkopf von Lipperts Schreiben die Hypovereinsbank als Kontoverbindung angegeben war. (S.3)
Ähnlich erging es dem RA Dolmany, der u.a. deshalb verdächtigt wurde, weil er >> in der Erlenstegenstraße wohnt und sein Konto ausgerechnet bei der Hypovereinsbank Erlangen habe <<  (andere Quelle; aus dem Gedächtnis zitiert)

Das sind klassische Beispiele für wahnhafte Fehlbeurteilungen:
eine Anmutung oder ein zufälliges Detail bekommt auf einmal eine besondere Bedeutung, die sich nur dem Wahnkranken in ihrer Tiefe erschließt und die er nicht mehr kritisch hinterfragen kann (er spürt unerschütterlich, es ist so und nicht anders) - eine wahnhafte Deutung, die aber trotz ihrer offensichtlichen Abwegigkeit durchaus von Außenstehenden bis zu einem gewissen Grad "empathisch verstanden" werden kann.

Blablabla. Das Thema ist ausgelutscht.
Ihr seid immer noch der Meinung, daß Mollath zu Recht nach §20/§63 einsaß und damit die drei letzten Verteidiger der Fehlurteile.

Ihr schreibt hier in eurem Revier und macht euch über irgendwelche angeblichen Verschwörungstheoretiker im GW-Blog oder über Oliver Garcia lustig und reflektiert gar nicht, daß diese Menschen mit ihrer Arbeit ihren Beitrag geleistet haben, einen offenkundig unschuldigen Menschen in die Freiheit zu verhelfen.

Aber das ist egal, die Staatsanwaltschaft ist zu einem anderen Ergebnis gekommen, es gibt eine Wiederaufnahme und das BVG hat auch noch ein paar Klatschen verteilt, das ist das, was zählt.

sweeper

@Erpel:
ZitatAber das ist egal, die Staatsanwaltschaft ist zu einem anderen Ergebnis gekommen, es gibt eine Wiederaufnahme
Ausgang offen.
Zitatund das BVG hat auch noch ein paar Klatschen verteilt, das ist das, was zählt.
Wenn Klatschen,dann an die Gerichte - dass sie sich insbes. mit Pfäfflins Gutachten nicht genügend auseinandergesetzt haben.
ZitatIch halte die Gutachten für ausreichend.
Es ist nicht plausibel, mit Verweis auf die WA die Dokumente aus dem Netz zu nehmen, die vorher jahrelang im Netz zugänglich waren, und die Gutachten - trotz WA -  drin zu lassen.  Es sei denn, man befürchtet, dass die genauere Inspektion von Mollaths Schreiben gewisse Zweifel an seiner psychischen Gesundheit nährt.
Aber das ist mehr eine Stilfrage - ich habe die docs sowieso gespeichert - und viele andere sicherlich auch.
ZitatBeschwere dich bei rennsemmler.
Warum das? - Hier bist du mein Ansprechpartner.
Du beschwerst dich ja auch hier und nicht z.B. bei Herrn Kröber.
ZitatSimmerl sollte die Geschäftsfähigkeit Mollaths überprüfen, da ging es nicht um die Verräumung.
Was willst du damit sagen?
Frau Prem differenziert da schließlich auch nicht - ebenso wenig wie Herr Sponsel, der sogar die Anzahl der Zeichen und Leerzeichen bei Simmerl und Pfäfflin vergleicht - lächerlich!
ZitatBlablabla. Das Thema ist ausgelutscht.

Nachdem du hier bayle und mir jeweils ca 5 mal dieselbe Frage gestellt hast und wir nicht müde wurden, sie dir immer wieder zu beantworten, könntest du mal Farbe bekennen und ebenfalls präzise und dezidiert eine Frage beantworten, statt dich auf Floskeln rauszureden.
ZitatIhr seid immer noch der Meinung, daß Mollath zu Recht nach §20/§63 einsaß und damit die drei letzten Verteidiger der Fehlurteile.
Das ist wiederum deine Meinung - ob die stimmt, werden wir am Ende der WA wissen.
Zum juristischen Prozedere - geschweige denn zu "Fehlurteilen" - ist hier im Forum übrigens nicht viel gesagt worden: eigentlich nur das, was das BVerfG jetzt auch wieder festgestellt hat:
die Gutachter geben ihre sachverständige Einschätzung ab - das Gericht hat diese aber im Rahmen einer Gesamtabwägung aller relevanten Umstände eigenständig zu würdigen.
Da ich juristischer Laie bin, maße ich mir über etwaige Verfahrensfehler kein Urteil an.
Das unterscheidet Psiram vom Wolff-Blog und von Strate und Garcia (wo ständig auf laienhaftem Niveau zu psychiatrischen Themen spintisiert wird):
wir achten darauf, unsere Kompetenz nicht zu überschreiten.
Zitat...und reflektiert gar nicht, daß diese Menschen mit ihrer Arbeit ihren Beitrag geleistet haben, einen offenkundig unschuldigen Menschen in die Freiheit zu verhelfen.
"offenkundig unschuldig" seh ich so nicht: dass er seine Frau wüst geschlagen hat, daran habe ich keinen Zweifel.
Erklär mal, warum dieser Einsatz für einen Menschen mit so viel giftiger kollektiver antipsychiatrischer Hetze verbunden ist?
Und warum dieser Tonfall dort weiter gepflegt wird, obwohl das Ziel - die Freilassung und Wiederaufnahme des Verfahrens - doch nun erreicht ist?
Warum kann man dort nicht - so wie im Psiram-Blog empfohlen - einfach in Ruhe abwarten, was das neue Verfahren bringt?
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sweeper

@P.G.:
ZitatDu meinst bestimmt den Schneider:
http://books.google.de/books?id=zFvCtOi0dVwC&printsec=frontcover&hl=de&source=gbs_ge_summary_r&cad=0#v=onepage&q&f=false
Genau! -
Da kann man sich als Wolff-Blog- Kommentator wenigstens ein bisschen Orientierung holen...
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bayle

Zitat von: ErpelderNacht am 06. September 2013, 19:06:43
Blablabla. Das Thema ist ausgelutscht.
Ihr seid immer noch der Meinung, daß Mollath zu Recht nach §20/§63 einsaß und damit die drei letzten Verteidiger der Fehlurteile.

Ihr schreibt hier in eurem Revier und macht euch über irgendwelche angeblichen Verschwörungstheoretiker im GW-Blog oder über Oliver Garcia lustig und reflektiert gar nicht, daß diese Menschen mit ihrer Arbeit ihren Beitrag geleistet haben, einen offenkundig unschuldigen Menschen in die Freiheit zu verhelfen.

Aber das ist egal, die Staatsanwaltschaft ist zu einem anderen Ergebnis gekommen, es gibt eine Wiederaufnahme und das BVG hat auch noch ein paar Klatschen verteilt, das ist das, was zählt.
Ich entnehme dieser Stellungnahme, dass Du mit uns in der Beurteilung der Wörthmüller-Episode nunmehr übereinstimmst: sie wird von Leipziger richtig bewertet als ein Beleg für die Generalisierung des Wahns, und die Interpretation der Staatsanwaltschaft ist verschroben.

Im Übrigen:
Zitat von: bayle am 08. August 2013, 15:05:18
Sach' ich ja: morbide Faszination. Vielleicht hat es was mit Schwebfliege und Abtritt zu tun, oder mit Motte und Licht?
:gruebel