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Der Fall Mollath

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Begonnen von P.G., 07. Dezember 2012, 12:22:42

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segeln141

Zitat von: Belbo am 06. Juli 2013, 13:16:10

....und was willst Du machen jeden Psychopathen entlassen nur weil er ein Gespräch verweigert?
Ich kann nicht erkennen, das Du verstanden hast, was dann zu tun ist.
Nur ein Stichwort dazu :
ZitatUntersuchungskonzept
Dazu ist doch schon genug geschrieben worden in den letzten Posts.

sweeper

segeln, sorry, ich schmeiß demnächst auch das Handtuch.
Zitat
Untersuchungskonzept

Das gibt es mit Sicherheit (ich bin kein Forensiker, aber wenn du einige meiner Quellenlinks verfolgt hast, dann müsste dir aufgefallen sein, dass es sogar "Behandlungskonzepte" in der forensischen Psychiatrie gibt...), und dazu gehört auch die Verhaltensbeobachtung.

Literatur und Quellen z.B. hier:
http://www.forensik-berlin.de/forschung/crime1.html

Wenn sich nun ein Patient über Jahre misstrauisch zurückzieht oder gar völlig isoliert und kaum konstruktive soziale Interaktionen zeigt und dieser Eindruck von unterschiedlichen Personen (Pflegekräfte) bestätigt wird, dann ist das in jedem Fall prognostisch ungünstig.
Es spricht dafür, dass der Patient wegen des dauerhaften mangelnden Realitätsbezugs seine paranoiden Gedankenmuster beibehält, da sie nicht von außen (etwa in der Begegnung mit anderen) korrigiert werden können.

Ein solcher Patient lernt auch keine konstruktiven Konfliktlösestrategien, und daher kann niemand wissen, ob er im Fall einer emotionalen Überforderung (egal welcher Art) angemessen reagiert oder einen impulsiven Durchbruch hat.

M.a.W. :  es werden nicht die nötigen Skills erworben, die ihn für das Leben "draußen" fit machen.

Also wenn es nach dir ginge, sollte Herrn Mollath eher gestern als morgen frei gelassen werden.
Bist du auch bereit, die Verantwortung zu übernehmen, wenn es schief geht?
With magic, you start with a frog and end up with a prince.
With science, you start with a frog, get a PhD and are still left with the frog you started with...


Terry Pratchett

segeln141

Zitat von: sweeper am 06. Juli 2013, 14:07:26

Zitat
Untersuchungskonzept

Das gibt es mit Sicherheit
Du hast wirklich nicht alles gelesen, was über das vom BVerFG geforderte Untersuchungskonzept gefordert wird.
ZitatEs muss erstens im Gutachten stehen und dann auch im Urteil des LG.Das konkrete Untersuchungskonzept muss zudem zur Erlangung von Erkenntnissen über eine Persönlichkeitsstörung geeignet sein, und die Geeignetheit muss wiederum in Gutachten und Beschluss dargelegt werden
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20011009_2bvr152301.html
Dort (Gutachten und Beschluss LG) steht aber nichts davon.

sweeper

Sorry, segeln, das wird mein letzter Kommentar:

Schnurzegal, was das BVerFG fordert oder weiß, die Forensik hat bereits interne Qualitätsstandards, also auch "Untersuchungskonzepte".
Hast du meinen Quellenlink nicht studiert? Zum Beispiel:
Zitat
Dahle, K.-P. (2000). Psychologische Begutachtung zur Kriminalprognose. In H.-L. Kröber & M. Steller (Hrsg.). Psychologische Diagnostik im Strafverfahren: Indikation, Methodik und Qualitätsstandards (S. 77-111). Darmstadt: Steinkopff Verlag.

Was in den psychiatrischen Gutachten zu Mollath im ungekürzten Wortlaut steht, kann kein "normaler" Bürger wissen, denn wie jedes psychiatrische Gutachten sind auch diese einer Schweigepflicht unterworfen.

ZitatDort (Gutachten und Beschluss LG) steht aber nichts davon.

Auch in den mir bekannten juristischen Schriftstücken zur Beantragung einer Wiederaufnahme des Verfahrens werden nur einzelne Passagen aus den Gutachten zitiert.

http://www.gustl-for-help.de/download/2012-01-11-Kleine-Cosack-Verfassungsbeschwerde.pdf

Wenn du etwas anderes weißt, dann bist du in der Bringschuld.

Warum gehst du eigentlich auf meine Frage nicht ein?

ZitatAlso wenn es nach dir ginge, sollte Herrn Mollath eher gestern als morgen frei gelassen werden.
Bist du auch bereit, die Verantwortung zu übernehmen, wenn es schief geht?
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segeln141

Zitat von: sweeper am 06. Juli 2013, 14:29:17
Sorry, segeln, das wird mein letzter Kommentar:

Schnurzegal, was das BVerFG fordert,

Gutes Schlusswort!
P.S.Forschungsprojekte, wie in Deinem Link, sind etwas ganz anderes als die Anwendung forensisch-psychiatrischer Erkenntnisse.
Auch wenn Dir   das BVerFG
Zitatschurzegal
ist, im Rechtsgeschehen ist es die höchste Instanz

Belbo

....es muss eine Sprengung sein....es muss eine Sprengung sein....es muss eine Sprengung sein

sweeper

Zitat von: segeln141 am 06. Juli 2013, 14:31:30
Zitat von: sweeper am 06. Juli 2013, 14:29:17
Sorry, segeln, das wird mein letzter Kommentar:

Schnurzegal, was das BVerFG fordert,

Gutes Schlusswort!

Das selektive, verkürzende und damit sinnentstellende Zitieren scheinst du von deinen Lieblingsblogs übernommen zu haben.
Schade, dass du dich so verrennst.
With magic, you start with a frog and end up with a prince.
With science, you start with a frog, get a PhD and are still left with the frog you started with...


Terry Pratchett

segeln141

Zitat von: sweeper am 06. Juli 2013, 14:29:17

ZitatDort (Gutachten und Beschluss LG) steht aber nichts davon.

Wenn du etwas anderes weißt, dann bist du in der Bringschuld.

Warum gehst du eigentlich auf meine Frage nicht ein?

ZitatAlso wenn es nach dir ginge, sollte Herrn Mollath eher gestern als morgen frei gelassen werden.
Bist du auch bereit, die Verantwortung zu übernehmen, wenn es schief geht?
Dann such mal hier das Untersuchungskonzept:

http://www.gustl-for-help.de/download/2006-08-08-Mollath-Urteil-Landgericht.pdf

Die Frage ist doch hypothetisch.
Gegenfrage: Wenn ein neuer Gutachter feststellt ,dass er nicht gefährlich ist und nie gefährlich war (da sich die Annahmen der Gefährlichkeit -Anlasstaten etc.- als nicht zutreffend erwiesen haben)
übernimmst Du die Verantwortung und betreibst Entschädigung für die widerrechtliche,jahrelange Unterbringung Mollath`s?

segeln141

Zitat von: sweeper am 06. Juli 2013, 14:36:40

Das selektive, verkürzende und damit sinnentstellende Zitieren scheinst du von deinen Lieblingsblogs übernommen zu haben.
Schade, dass du dich so verrennst.
Dann zitier bitte länger, nicht selektiv und sinnenstellend und widerlege mich.
Ansonsten ist Dein Argument ein rhetorisches, nicht mit Fakten unterlegtes, Totschlagargument.
Ich verrenne mich gerne mit dem BVerFG,der Staatsanwaltschaft und dem Verteidiger.

Belbo

wieviele Gutachter haben jetzt das Gegenteil begutachtet? .....und Fang nicht wieder an sie als gekauft oder als Volltrottel darzustellen.

segeln141

Zitat von: Belbo am 06. Juli 2013, 14:59:58
wieviele Gutachter haben jetzt das Gegenteil begutachtet? .....und Fang nicht wieder an sie als gekauft oder als Volltrottel darzustellen.
Damit kannst Du nicht mich meinen, da ich weder sie als gekauft noch als Volltrottel dargestellt habe.

Belbo

....das ist die logische Konsequenz Deiner Kritik, wie gesagt das läuft hier sehr ähnlich wie bei den Truthern, die ja einfach nur mal fragen wollen ob man da nicht...... Wenn man aus diesem rhetorischen Fragenbündel dann die beinhaltenden Behauptungen und Unterstellungen extrahiert will es wieder keiner gewesen sein, Les Dich mal in die VT Artikel hier ein, vielleicht merkst Du ja selber auf was für einer Schiene Du hier unterwegs bist, oder wer hat noch gleich den Richter bestochen?

sweeper

Zitat von: segeln141 am 06. Juli 2013, 14:55:38

Dann such mal hier das Untersuchungskonzept:

http://www.gustl-for-help.de/download/2006-08-08-Mollath-Urteil-Landgericht.pdf

Ich suche hier vor allem das Gutachten vom 25.07.2005 (welches aus o.g. Gründen nicht öffentlich zugänglich ist und daher ohnehin nicht von außen auf "Qualitätsstandards" oder "Untersuchungskonzepte" beurteilbar ist...)  - das Urteil selbst kenne ich gut.

S. 20 schildert der Sachverständige Leipziger, dass Mollath schon damals mehrfach Explorationen abgelehnt bzw in einem Fall sogar schreiend abgebrochen habe. Er wurde, wie allseits bekannt, daher von Mitte Februar bis Mitte März 2005 zur eingehenden Exploration in eine Bayreuther Klinik verlegt. / S. 8
Das entspricht dem üblichen Vorgehen.

Im Urteil steht übrigens auch, dass Mollath sogar seinen Pflichtverteidiger bedroht bzw in dessen Kanzlei festgehalten hat. / S. 8

ZitatDie Frage ist doch hypothetisch.

Nein, denn ich schließe mich - im Gegensatz zu dir - im Vorfeld der Wiederaufnahme des Verfahrens nicht lautstark einer unkritischen Forderung nach Freilassung Mollaths an.

ZitatGegenfrage: Wenn ein neuer Gutachter feststellt ,dass er nicht gefährlich ist und nie gefährlich war (da sich die Annahmen der Gefährlichkeit -Anlasstaten etc.- als nicht zutreffend erwiesen haben)
übernimmst Du die Verantwortung und betreibst Entschädigung für die widerrechtliche,jahrelange Unterbringung Mollath`s?

Auf welcher Grundlage (Qualitätsstandards, Untersuchungskonzept) sollte ein neuer Gutachter zu diesem Ergebnis kommen, solange Herr Mollath jede Kooperation verweigert?

Kein Gutachter wäre so wahnsinnig, dies ohne einen neuen abgesicherten Befund zu tun.
Im Gegensatz zu all den schlauen Juristen, die öffentlich und unverbindlich über die Causa Mollath theoretisieren, wäre er nämlich haftbar.

Wenn man auf das ursprüngliche Urteil zurückgeht, hätte Herr Mollath für die Anlasstaten (die das Gericht lt Urteilsbegründung als erwiesen ansah) ins Gefängnis gemusst. Das Gericht hat aber anlässlich seiner psychischen Krankheit auf Freispruch und Unterbringung entschieden.
With magic, you start with a frog and end up with a prince.
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Terry Pratchett

segeln141

Zitat von: Belbo am 05. Juli 2013, 20:27:07


...ich kann auch nicht mehr, da gibt es Truther die ihr Glaubengebäude kritischer hinterfragen.....
Welches Glaubensgebäude habe ich denn, Ihrer Meinung nach?
Zitat......das ist die logische Konsequenz Deiner Kritik, wie gesagt das läuft hier sehr ähnlich wie bei den Truthern, die ja einfach nur mal fragen wollen ob man da nicht.....
Ich verstehe leider nicht, welche Kritik meinerseits Sie meinen, die so ähnlich läuft wie bei Truthern.

Belbo

Z.B. .......was müsste Präsident Bush tun um einen Krieg im Irak zu rechtfertigen.......3500 Amerikaner ermorden...... Gab es einen Krieg im Irak?
und jetzt schauen Sie sich nochmal Ihren Gedankengang darüber an wie man am Besten jemanden 6 Jahre verschwinden lassen kann......