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Der Fall Mollath

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Begonnen von P.G., 07. Dezember 2012, 12:22:42

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segeln141

Zitat von: bayle am 04. Juli 2013, 19:39:16

ZitatDer Gutachter muss den Tatablauf, wie er in den Urteilsgründen steht, nicht unterstellen.
Worauf soll er sich denn dann stützen? Seine eigene, den Urteilsgründen widersprechende Ansicht vom Tathergang?
Im Post 236 hatte ich ja schon geschrieben:
ZitatMir wäre es lieber, ein Gutachter würde ganz allgemein eine Persönlichkeitsgutachten  erstellen. In der Exploration über einige Stunden sollten dann doch pathologische Persönlichkeitsstrukturen erkannt werden können.
Wenn es solche pathologischen Strukturen gäbe, kann man sie ja noch immer mit den "Anlasstaten" abgleichen und entsprechend beurteilen.
ok, ok, Wunschvorstellung von mir :-[ :'(

Zitat von: Prof.MüllerSoweit ich informiert bin, hat Herr Mollath nicht verlangt, dass ihm das Gutachten vorher vorgelegt wird. Er hat allerdings verlangt, dass er Einblick in die Krankenakten bekommt, um auf dort von der Klinik notierte Vorfälle eingehen zu können. Er verlangt damit etwas, was in einem normalen  juristischen Verfahren durchaus angemessen ist, aber eben nicht in der medizinischen Begutachtung vorgesehen ist.
Zitat von: bayleAlso: die Rechtsordnung der Bundesrepublik ist es, die es zu revidieren gilt.
Nein, die medizinischen Begutachtungen und deren "Handling" gilt es zu revidieren.

bayle

Zitat von: segeln141 am 04. Juli 2013, 20:13:12
Nein, die medizinischen Begutachtungen und deren "Handling" gilt es zu revidieren.
Ich bin ja vieles gewohnt, aber nun bin ich doch erstaunt, wie und mit welcher Geschwindigkeit Du von der praktisch völligen Ahnungslosigkeit
Zitat von: segeln141 am 28. Juni 2013, 19:43:24
als ich hier am 13.Juni 2013 erstmals postete, habe ich nur die Terminologie als korrekt und unproblematisch beschrieben.
Vom Fall Mollath selbst wusste ich fast Garnichts.
zu einer derartigen Durchdringung der Materie gelangen konntest.

segeln141

Zitat von: bayle am 04. Juli 2013, 19:39:16

ZitatDer Gutachter muss den Tatablauf, wie er in den Urteilsgründen steht, nicht unterstellen.
Worauf soll er sich denn dann stützen? Seine eigene, den Urteilsgründen widersprechende Ansicht vom Tathergang?
Er soll sich auf den Tenor des Urteils, aus dem ja auch die Rechtskraft erwächst, stützen und nicht auf die Begründungen/Tatablauf.

1. Der Angeklagte wird freigesprochen
2.Die Unterbringung des Angeklagten in ein psychiatrisches Krankenhaus wird angeordnet
3.Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens, die Kosten der Nebenklage und seine eigenen notwendigen Auslagen.

Dann folgt sofort :
Gründe
http://www.gustl-for-help.de/download/2006-08-08-Mollath-Urteil-Landgericht.pdf

segeln141

Zitat von: bayle am 04. Juli 2013, 20:36:00
Zitat von: segeln141 am 04. Juli 2013, 20:13:12
Nein, die medizinischen Begutachtungen und deren "Handling" gilt es zu revidieren.
Ich bin ja vieles gewohnt, aber nun bin ich doch erstaunt, wie und mit welcher Geschwindigkeit Du von der praktisch völligen Ahnungslosigkeit
Zitat von: segeln141 am 28. Juni 2013, 19:43:24
als ich hier am 13.Juni 2013 erstmals postete, habe ich nur die Terminologie als korrekt und unproblematisch beschrieben.
Vom Fall Mollath selbst wusste ich fast Garnichts.
zu einer derartigen Durchdringung der Materie gelangen konntest.
Hast Du die Ironie-smileys vergessen?
Im übrigen hast Du das Zitat um den folgenden Satz verkürzt:
ZitatNachdem mein Interesse erwacht war habe ich mich stunden-,nein tagelang mit der Causa befasst und dabei auch den Thread hier erstmals von Anfang an gelesen.

bayle

Zitat von: segeln141 am 04. Juli 2013, 20:36:10Er soll sich auf den Tenor des Urteils, aus dem ja auch die Rechtskraft erwächst, stützen und nicht auf die Begründungen/Tatablauf.
Das sagt der Herr Professor, aber das wäre aus meiner Sicht eine Anmaßung kriminalistischer Potenz, die hoffentlich kein Psychiater aufbringt.

bayle

Zitat von: segeln141 am 04. Juli 2013, 20:43:14
Hast Du die Ironie-smileys vergessen?
Wie kommst Du denn darauf?

Zitat von: segeln141 am 04. Juli 2013, 20:43:14
Im übrigen hast Du das Zitat um den folgenden Satz verkürzt:
ZitatNachdem mein Interesse erwacht war habe ich mich stunden-,nein tagelang mit der Causa befasst und dabei auch den Thread hier erstmals von Anfang an gelesen.
Ach so, das stunden- nein tagelange Lesen der Threads von Anfang an ersetzt jegliche Fachkenntnis, von eigener praktischer Erfahrung nicht zu sprechen. Hätte ich mir doch gleich denken können.

Robert


40_Fieber

Zitatzu einer derartigen Durchdringung der Materie gelangen konntest

Segeln141 ist nicht schnell. Ich brauche für sowas etwa drei Tage. ;)
Und ein psychiatrischer Gutachter nimmt sich maximal einen Tag Zeit. Der hat noch andere Patienten.

Eigentlich dürfte es diese Konstellation gar nicht geben:

- Gericht will Gutachten
- Patient (noch selbstbestimmt, weil nicht begutachtet) will sich nicht begutachten lassen

Berufsrecht sagt dazu:


Zitat(1) Jede medizinische Behandlung hat unter Wahrung der Menschenwürde und unter Achtung der Persönlichkeit, des Willens und der Rechte, insbesondere des Selbstbestimmungsrechts von Patientinnen bzw. Patienten zu erfolgen. Das Recht der Patientinnen und Patienten, empfohlene Untersuchungs- und Behandlungsmaßnahmen abzulehnen, ist zu respektieren.
http://kidmed*info/

bayle

Zitat von: 40_Fieber am 04. Juli 2013, 20:56:06
Und ein psychiatrischer Gutachter nimmt sich maximal einen Tag Zeit. Der hat noch andere Patienten.
Nein, das stimmt nicht. Er nimmt sich die Zeit, die er braucht. Gerichtsgutachten werden übrigens nach Stunden und nach Höhe des Aktenstapels bezahlt, deswegen kann er sich das leisten.
Und eine Begutachtung ist keine medizinische Behandlung.

40_Fieber

Zitat von: bayle am 04. Juli 2013, 21:02:52
Und eine Begutachtung ist keine medizinische Behandlung.

Das nicht, aber eine Untersuchung. Und auch die darf man ablehnen. Genauso wie das Wühlen in Aktenstapeln eine Untersuchung ist. Oder das Beobachten durch Personal in einer Klinik (was eh schon vom BVerfG verboten wurde)

Die Vorgaben werden auch immer enger. BaWü hat gerade das PsychKG geändert:

http://www.tagblatt.de/Home/nachrichten/ueberregional/baden-wuerttemberg_artikel,-Gesetz-verbietet-Zwangstherapie-in-der-Psychiatrie-_arid,218737.html

Nur weil das noch keiner bis nach oben durchgeklagt hat bedeutet nicht, dass es erlaubt wäre.
http://kidmed*info/

Belbo

Wie gesagt ich erlaube mir keine Meinung.....

Die Strafverfolger referierten, dass ein Schreiben Mollaths mit längeren Ausführungen über Martin Luther King, Kennedy, Vietnam, Biafra, die Mondlandung und Idi Amin begonnen habe. Mollath habe darauf verwiesen, dass er im Jahr 1999 an ,,über 600 Bundestagsabgeordnete" und im Jahr 2000 an den Papst geschrieben habe. In Großbuchstaben habe es geheißen: ,,Die Geldgeilheit war auf dem Höhepunkt." Als Beweise seien unter anderem Schreiben an Kofi Annan und an Theodor Heuss beigefügt gewesen. Die ,,Art und Weise" der Darstellung Mollaths habe nicht außer Acht gelassen werden dürfen, brachte die Staatsanwaltschaft in der ungewohnten Rolle vor, sich selbst verteidigen zu müssen.


.... Aber

bayle

Zitat von: 40_Fieber am 04. Juli 2013, 21:16:34
Die Vorgaben werden auch immer enger. BaWü hat gerade das PsychKG geändert:
http://www.tagblatt.de/Home/nachrichten/ueberregional/baden-wuerttemberg_artikel,-Gesetz-verbietet-Zwangstherapie-in-der-Psychiatrie-_arid,218737.html
Nur weil das noch keiner bis nach oben durchgeklagt hat bedeutet nicht, dass es erlaubt wäre.
Ist ein anderes Thema. Nicht schon wieder.
http://forum.psiram.com/index.php?topic=2958.msg110193#msg110193

40_Fieber

Zitat von: Belbo am 04. Juli 2013, 21:18:23
.... Aber

Genau. Briefe an den Papst haben noch keinen gefährlich verletzt.

Deswegen sollte jetzt mal ein ordentliches Verfahren stattfinden. Eventuell könnte man sich auch mal um gesetzliche Vorgaben kümmern, die zu einer Unterbringung von psychisch Erkrankten führt, welche im Verhältnis zur Tat steht. Und dann hat man es doch schon. Das ist einfach ein schlechter Zustand, der für Bürger nicht verständlich ist.

Es würde mir eher Sorgen bereiten wenn das kein Unbehagen auslösen würde. Acht Jahre für (mutmaßlich) Gewalt in der Ehe und (mutmaßlich) Autoreifenstechen ist enorm. Da ist ja ein Totschläger schneller draußen.
http://kidmed*info/

bayle

Zitat von: 40_Fieber am 04. Juli 2013, 21:53:53
Acht Jahre für (mutmaßlich) Gewalt in der Ehe und (mutmaßlich) Autoreifenstechen ist enorm. Da ist ja ein Totschläger schneller draußen.
Ist eben ein Problem, nicht die alten Gutachten fortzuschreiben, wenn man wegen fehlender Kooperationsbereitschaft keine neuen Gesichtspunkte gewinnt.

Belbo

Zitat von: 40_Fieber am 04. Juli 2013, 21:53:53
Zitat von: Belbo am 04. Juli 2013, 21:18:23
.... Aber

Genau. Briefe an den Papst haben noch keinen gefährlich verletzt.

Deswegen sollte jetzt mal ein ordentliches Verfahren stattfinden. Eventuell könnte man sich auch mal um gesetzliche Vorgaben kümmern, die zu einer Unterbringung von psychisch Erkrankten führt, welche im Verhältnis zur Tat steht. Und dann hat man es doch schon. Das ist einfach ein schlechter Zustand, der für Bürger nicht verständlich ist.

Es würde mir eher Sorgen bereiten wenn das kein Unbehagen auslösen würde. Acht Jahre für (mutmaßlich) Gewalt in der Ehe und (mutmaßlich) Autoreifenstechen ist enorm. Da ist ja ein Totschläger schneller draußen.


sie sind aber ein Indiz für eine wahnhafte Persönlichkeit, und nochmal der Aufenthalt in einem Krankenhaus ist keine Bestrafung sondern soll der Gesundung dienen, jede Kooperationsbereitschaft zu verweigern scheint mir da nicht eine sehr logische Strategie zu sein.