Zitat von: Typee am 26. November 2025, 16:06:33Zitat von: Eratosthenes am 26. November 2025, 11:36:38Zitat von: Typee am 26. November 2025, 10:41:29Zitat von: Stefan312 am 26. November 2025, 00:38:28"Bei der TGI AG mit Sitz in Liechtenstein erwerben Sie physische Feingoldbarren und sind mit dem Kauf sofort Eigentümer."
Naja...ob diese Aussage rechtlich gesehen richtig ist. Sofortiger Eigentümer von Gold zu sein, das man erst in 3 Jahren bekommt, ja klar warum nicht, ist genau die Vorstellung die ich von Eigentum habe.
Na, das geht im Grundsatz schon. Der Reihe nach: ein Goldbarren ist eine "bewegliche Sache" (im Gegensatz zu Grundstücken, und, na ja, eingetragenen Schiffen und Flugzeugen, und im Gegensatz zu Rechten), und das Eigentum an beweglichen Sachen wird durch Einigung (über den Eigentumsübergang) und Übergabe übertragen. Die Übergabe kann aber auch ersetzt werden, wenn man gleichzeitig ein "Besitzmittlungsverhältnis" vereinbart, wonach der Veräußerer die Sache für den Erwerber bei sich behält, also zum Beispiel Mieter wird, oder auch Verwahrer. Ein Verkauf unter Eigentumsvorbehalt - beim Ratenkauf - oder die Sicherungsübereignung als Kreditsicherheit funktionieren auch so. Hier ist vermutlich gemeint, dass ein Verwahrungsvertrag zwischen Käufer und Verkäufer abgeschlossen wird.
Bei dem sich der Verkäufer weigert die Verwahrungsbestätigung, den Verwahrungsort als auch überhaupt den Warenkauf irgendwie, unabhängig geprüft, zu belegen.
Eben. Das gehört zum "im Grundsatz".
Zitat von: eLender am 26. November 2025, 00:10:01Die abendliche Talkrunde zum DGN-Kongress
Zitat von: Eratosthenes am 26. November 2025, 11:36:38Zitat von: Typee am 26. November 2025, 10:41:29Zitat von: Stefan312 am 26. November 2025, 00:38:28"Bei der TGI AG mit Sitz in Liechtenstein erwerben Sie physische Feingoldbarren und sind mit dem Kauf sofort Eigentümer."
Naja...ob diese Aussage rechtlich gesehen richtig ist. Sofortiger Eigentümer von Gold zu sein, das man erst in 3 Jahren bekommt, ja klar warum nicht, ist genau die Vorstellung die ich von Eigentum habe.
Na, das geht im Grundsatz schon. Der Reihe nach: ein Goldbarren ist eine "bewegliche Sache" (im Gegensatz zu Grundstücken, und, na ja, eingetragenen Schiffen und Flugzeugen, und im Gegensatz zu Rechten), und das Eigentum an beweglichen Sachen wird durch Einigung (über den Eigentumsübergang) und Übergabe übertragen. Die Übergabe kann aber auch ersetzt werden, wenn man gleichzeitig ein "Besitzmittlungsverhältnis" vereinbart, wonach der Veräußerer die Sache für den Erwerber bei sich behält, also zum Beispiel Mieter wird, oder auch Verwahrer. Ein Verkauf unter Eigentumsvorbehalt - beim Ratenkauf - oder die Sicherungsübereignung als Kreditsicherheit funktionieren auch so. Hier ist vermutlich gemeint, dass ein Verwahrungsvertrag zwischen Käufer und Verkäufer abgeschlossen wird.
Bei dem sich der Verkäufer weigert die Verwahrungsbestätigung, den Verwahrungsort als auch überhaupt den Warenkauf irgendwie, unabhängig geprüft, zu belegen.
ZitatWie der Kreml einen US-Friedensplan entwarfhttps://archive.is/itjcj
Von Christo Grozev
Wer hat Donald Trumps 28-Punkte-Plan wirklich geschrieben? Der Kern des Entwurfs wurde mir von einer Quelle bereits vor einem halben Jahr erläutert – er stammt aus Moskau.
Zitat von: HAL9000 am 26. November 2025, 10:19:03Trump ist (trotz ein paar - plakativer - Ausreißer) Putin-freundlich,Abgesehen von Trumps Faible für Diktatoren allgemein - er möchte ja auch so gerne in diese Liga -, verfügt Putin vermutlich über allerlei Epstein- und sonstiges Kompromat gegen ihn.
warum sollte er Witkoff in den Rücken fallen, wenn dieser es auch ist?
Zitat von: Typee am 26. November 2025, 10:41:29Zitat von: Stefan312 am 26. November 2025, 00:38:28"Bei der TGI AG mit Sitz in Liechtenstein erwerben Sie physische Feingoldbarren und sind mit dem Kauf sofort Eigentümer."
Naja...ob diese Aussage rechtlich gesehen richtig ist. Sofortiger Eigentümer von Gold zu sein, das man erst in 3 Jahren bekommt, ja klar warum nicht, ist genau die Vorstellung die ich von Eigentum habe.
Na, das geht im Grundsatz schon. Der Reihe nach: ein Goldbarren ist eine "bewegliche Sache" (im Gegensatz zu Grundstücken, und, na ja, eingetragenen Schiffen und Flugzeugen, und im Gegensatz zu Rechten), und das Eigentum an beweglichen Sachen wird durch Einigung (über den Eigentumsübergang) und Übergabe übertragen. Die Übergabe kann aber auch ersetzt werden, wenn man gleichzeitig ein "Besitzmittlungsverhältnis" vereinbart, wonach der Veräußerer die Sache für den Erwerber bei sich behält, also zum Beispiel Mieter wird, oder auch Verwahrer. Ein Verkauf unter Eigentumsvorbehalt - beim Ratenkauf - oder die Sicherungsübereignung als Kreditsicherheit funktionieren auch so. Hier ist vermutlich gemeint, dass ein Verwahrungsvertrag zwischen Käufer und Verkäufer abgeschlossen wird.
Zitat von: eLender am 24. November 2025, 23:57:32ZitatUnd dachte: ,,Das passt doch alles!" Jedes einzelne Symptom hätte von ihn niedergeschrieben worden sein können, vor allem die sogenannte postexertionelle Malaise war die Erklärung für sein Leid.
Zitat von: Stefan312 am 26. November 2025, 00:38:28"Bei der TGI AG mit Sitz in Liechtenstein erwerben Sie physische Feingoldbarren und sind mit dem Kauf sofort Eigentümer."
Naja...ob diese Aussage rechtlich gesehen richtig ist. Sofortiger Eigentümer von Gold zu sein, das man erst in 3 Jahren bekommt, ja klar warum nicht, ist genau die Vorstellung die ich von Eigentum habe.
Zitat von: HAL9000 am 26. November 2025, 10:19:03Ich gehe davon aus, dass du nicht so naiv bist.