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Biologisches Krebszentrum Bracht Klaus Ross

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Begonnen von celsus, 03. August 2016, 08:48:16

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celsus

Zitat von: Tezcatlipoca am 12. April 2018, 13:58:10
Dann müsste jetzt auch noch die Frage nach der Kohle, die er abgezockt hat, auftauchen, und WORAN die 2/3 seiner vorherigen Patienten eigentlich gestorben sind.
Er kann leider bloß 5 Jahre oder Geldstrafe kriegen. Was Besseres sieht das Strafgesetzbuch nicht vor. >:(

Bei der Kohle sehe ich eher weniger das Problem. Die Leute haben bekommen was sie bestellt haben und dafür bezahlt.

Aber das Zeichen an alle Heilpraktiker da draußen lautet jetzt: Hey, Ihr könnt nach Lust und Laune ungeprüfte Substanzen in Menschen reinspritzen, so lange man euch nicht nachweisen kann, dass sie mit Sicherheit genau dadurch zu Schaden gekommen sind. Es ist total OK, mit Chlorbleiche, Petroleum, Terpentin, Amygdalin und was weiß ich noch alles an todkranken Menschen herumzuexperimentieren. Und um das zu tun müsst Ihr nichts wissen und nichts können. Weiter so!
The best thing about science is that it works - even if you don't believe in it.

celsus

Udo Endruscheit zum Urteil gegen Ross:

ZitatIrgendeine grundsätzliche Kompetenzüberschreitung konnte das Gericht hier also nicht feststellen. Weil der Rechtsrahmen für Heilpraktiker eine solche nicht hergibt. Schon früh zeichnete sich demgemäß im Prozess ab, dass der strafrechtlich relevante Kernvorwurf sich auf die Sache mit der Waage kaprizieren würde, was sich bestätigt hat.

https://keineahnungvongarnix.de/?p=7238
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RainerO

Für mich zusammengefasst: Ein Arzt, der so etwas getan hätte, würde schon längst im Gefängnis sitzen und wäre seine Approbation los.
Ein Heilpraktiker hat per Gesetz praktisch Narrenfreiheit und bekommt im schlimmsten Fall einen Klapps auf die Finger mit der Mahnung,
er möge beim nächsten Mal eine etwas genauere Waage benutzen.
Das Urteil ist keine Schande, die Gesamtsituation sehr wohl. Der Gesetzgeber hat hier mMn Blut an den Händen.

Tezcatlipoca

Zitat von: celsus am 12. April 2018, 14:34:48
Zitat von: Tezcatlipoca am 12. April 2018, 13:58:10
Dann müsste jetzt auch noch die Frage nach der Kohle, die er abgezockt hat, auftauchen, und WORAN die 2/3 seiner vorherigen Patienten eigentlich gestorben sind.
Er kann leider bloß 5 Jahre oder Geldstrafe kriegen. Was Besseres sieht das Strafgesetzbuch nicht vor. >:(

Bei der Kohle sehe ich eher weniger das Problem. Die Leute haben bekommen was sie bestellt haben und dafür bezahlt.

Aber das Zeichen an alle Heilpraktiker da draußen lautet jetzt: Hey, Ihr könnt nach Lust und Laune ungeprüfte Substanzen in Menschen reinspritzen, so lange man euch nicht nachweisen kann, dass sie mit Sicherheit genau dadurch zu Schaden gekommen sind. Es ist total OK, mit Chlorbleiche, Petroleum, Terpentin, Amygdalin und was weiß ich noch alles an todkranken Menschen herumzuexperimentieren. Und um das zu tun müsst Ihr nichts wissen und nichts können. Weiter so!
Soso. Bestellt haben sie eine "natürliche, biologische Behandlung", womit der Täter eifrig geworben hatte.
Vielleicht habe sie ihm ja auch gesagt: "Hier sind die 10000 Scheine, und jetzt bring mich mal auf grausame Weise um die Ecke! :skeptisch:
Gruß, T.


Nichts, was ein Mensch sich auszudenken in der Lage ist, kann so unwahrscheinlich, unlogisch oder hirnrissig sein, als dass es nicht doch ein anderer Mensch für bare Münze halten und diese vermeintliche Wahrheit notfalls mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln verteidigen wird.

celsus

Zitat von: Tezcatlipoca am 19. Juli 2019, 12:21:36Soso. Bestellt haben sie eine "natürliche, biologische Behandlung", womit der Täter eifrig geworben hatte.
Vielleicht habe sie ihm ja auch gesagt: "Hier sind die 10000 Scheine, und jetzt bring mich mal auf grausame Weise um die Ecke! :skeptisch:

Der wird die Leute ja sicherlich darüber aufgeklärt haben, dass es sich nicht um eine erprobte und zugelassene Substanz handelt. Aber er hat todkranken Menschen Hoffnung verkauft und vermutlich sogar selbst daran geglaubt.

Was ich sagen will: Das Geld ist die eine Geschichte. Dafür, dass er sich hat bezahlen lassen, gehört er nicht bestraft. Aber dafür, dass er mit dem Leben von Menschen leichtfertig herumexperimentiert hat, ohne das notwendige Wissen und Können zu besitzen, gehört er bestraft. Das ist mit der aktuellen Gesetzeslage nur leider nicht möglich und in sofern wird das Urteil auch die falsche Signalwirkung auf andere Kurpfuscher haben: "Hey, Ihr dürft Dinge tun, die keinem Arzt erlaubt sind und niemand kann Euch dafür haftbar machen. Wenn es ganz dumm läuft und Leute sterben, gibt es Bewährung."
The best thing about science is that it works - even if you don't believe in it.

Daggi

Man muss sich auch klarmachen daß der Mann das Mittel von einer amerikanischen Chemikaliengroßhandlung hatte. Die Firma betont explizit ihre Chemikalien nicht zu einer Therapie einzusetzen.

Typee

Zitat von: celsus am 19. Juli 2019, 13:46:18
Zitat von: Tezcatlipoca am 19. Juli 2019, 12:21:36Soso. Bestellt haben sie eine "natürliche, biologische Behandlung", womit der Täter eifrig geworben hatte.
Vielleicht habe sie ihm ja auch gesagt: "Hier sind die 10000 Scheine, und jetzt bring mich mal auf grausame Weise um die Ecke! :skeptisch:

Der wird die Leute ja sicherlich darüber aufgeklärt haben, dass es sich nicht um eine erprobte und zugelassene Substanz handelt. Aber er hat todkranken Menschen Hoffnung verkauft und vermutlich sogar selbst daran geglaubt.

Was ich sagen will: Das Geld ist die eine Geschichte. Dafür, dass er sich hat bezahlen lassen, gehört er nicht bestraft. Aber dafür, dass er mit dem Leben von Menschen leichtfertig herumexperimentiert hat, ohne das notwendige Wissen und Können zu besitzen, gehört er bestraft. Das ist mit der aktuellen Gesetzeslage nur leider nicht möglich und in sofern wird das Urteil auch die falsche Signalwirkung auf andere Kurpfuscher haben: "Hey, Ihr dürft Dinge tun, die keinem Arzt erlaubt sind und niemand kann Euch dafür haftbar machen. Wenn es ganz dumm läuft und Leute sterben, gibt es Bewährung."

Na ja, eine Freiheitsstrafe ist auch dann noch eine Sanktion, wenn sie zur Bewährung ausgesetzt wird. Straflos ist was anderes. Ersttäter einer fahrlässigen Tötung straft man meistens mit nicht mehr als zwei Jahren ab, gerade weil man sie nicht gleich brummen lassen will - bei mehr als zwei Jahren kann grundsätzlich nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden. Die Strafzumessung überrascht mich nicht wirklich, sie liegt irgendwo im Hauptfeld. Wichtiger wäre mir, dass der Bube als Heil"kundiger" aus dem Verkehr gezogen wird, egal ob als strafrechtliche Nebenfolge oder durch Verwaltungsakt der Behörde.

The universe is under NO obligation to make sense to us
(Neil deGrasse Tyson)

MrSpock

Von allen Seelen, die mir begegnet sind auf meinen Reisen, war seine die menschlichste. (In Memoriam Groucho)

Zitat aus Star Trek II.

Tezcatlipoca

Zitat von: MrSpock am 22. Juli 2019, 15:07:24
Der Staatsanwalt ist mit der Bewährungsstrafe nicht einverstanden und geht in Revision:

https://medwatch.de/2019/07/18/zwei-jahre-auf-bewaehrung-fuer-klaus-r-staatsanwaltschaft-krefeld-zieht-gegen-heilpraktiker-zum-bundesgerichtshof/?fbclid=IwAR01dZBRLEEwZjO2PgQu-sXZfITKSpbsHcWpm1YBj2D9sd-nSJyrX_RTDRw
Gut so! Zum Schutz der Allgemeinheit ist der Entzug der Heilpraktikererlaubnis absolut notwendig. Und eine wirklich derbe Strafe hat er sich (un)redlich verdient. 2 Jahre pro Todesopfer wären besser. Vielleicht merkt er sich das dann.  :police:
Gruß, T.


Nichts, was ein Mensch sich auszudenken in der Lage ist, kann so unwahrscheinlich, unlogisch oder hirnrissig sein, als dass es nicht doch ein anderer Mensch für bare Münze halten und diese vermeintliche Wahrheit notfalls mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln verteidigen wird.