Neuigkeiten:

Wiki * German blog * Problems? Please contact info at psiram dot com

Main Menu

Der Mollath-Prozess

Postings reflect the private opinion of posters and are not official positions of Psiram - Foreneinträge sind private Meinungen der Forenmitglieder und entsprechen nicht unbedingt der Auffassung von Psiram

Begonnen von Plinius, 28. Juni 2014, 11:05:22

« vorheriges - nächstes »

Plinius

Zitat von: sweeper am 10. Juli 2014, 17:38:38
Der war damals Berufsanfänger und machte typische Anfängerfehler. Vermutlich lag ihm auch das Formale und Schriftliche nicht. Na und ?

Insbesondere ist es lebenfremd anzunehmen, dass selbst ein Allgemeinmediziner, der kein Berufsanfänger ist, im Normalfall qualitativ höherwertigere Atteste verfasst. Tyko soll doch mal mit einer frisch misshandelten Frau zehn Ärzte aufsuchen. In acht von zehn Fällen wird er keine höhere Qualität erhalten als das Reichel-Attest. Praktizierende Allgemeinmediziner sind eben alles andere als Gutachter und müssen es auch nicht sein. Legte man Tykos Maßstäbe an, müsste man nahezu jeden Täter häuslicher Gewalt freisprechen.

Dass vor diesem Hintergrund Reichels Aussagen, der keinerlei Grund hat, die Unwahrheit zu sagen, erschüttert wären, ist pures Wunschdenken. Ich habe keinen Zweifel daran, dass das Gericht den Zeugen für glaubwürdig und die Aussagen für glaubhaft hält.

Der Zeuge, der heute wirklich demontiert worden ist, ist der "Zahnarzt Edward Braun", der offensichtlich einfach eine Rolle in einem ARD-Drehbuch bekam. Eine Vereidigung ist absolute Rarität und legt m.E. eine klare Tendenz des Gerichts nahe, wem es aktuell zu folgen gedenkt.

pelacani

Zitat von: tyko3 am 10. Juli 2014, 16:08:40
Ein ganz wichtiger Hinweis von mir ist gewesen, dass Frau Mollath von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen wird.
Eminent wichtig, wenn auch von nur mäßiger Originalität, vgl. den Post von P.G. unmittelbar nach der Freilassung, #16,
ZitatIch bin mir ziemlich sicher, dass Frau Ex-Mollath gar keine Lust hat, das ganze nochmal durchzukauen. Sie hat schon mehrmals durchblicken lassen, dass sie die Sache eigentlich hinter sich lassen will und nun ein "neues Leben" führt. Sie kann sich auch sicher sein, dass Mollath sie in Ruhe lässt. Mollath steht ja jetzt als öffentlich Person praktisch ständig unter Beobachtung.
Viele werden ihr zwar nachsagen sie mache das, weil sie ihre"Machenschaften" nicht aufdecken lassen will, aber letztendlich hat sie doch nichts mehr zu verlieren, wurde sie von vielen doch längst vorverurteilt.
Letztendlich wird Mollath wohl als "Whistleblower" in die Geschichte eingehen, der einer Intrige zum Opfer viel. Mehr Aufklärung wird es nicht geben.
Alle Beteiligten sind irgendwie Verlierer.
vom 06. August 2013. Ich kann mich auch nicht entsinnen, dem je widersprochen zu haben.

Zitataber es fehlt die Farbe der blauen Flecken; "frisch" sagt der Kampfsportler
Wofür fehlt die Farbe? Für die Altersbestimmung, für die Abschätzung einer Mehrzeitigkeit des Geschehens. In Wirklichkeit waren es Tintenflecke, der Arzt war ja so unerfahren. Und hat er überhaupt untersucht? Wenn er untersucht hat, hat er überhaupt die Frau M untersucht? Da sind noch so viele Fragen offen ... Würde ich mir als Schöffe notieren.

ZitatFür mich ist damit der Vorfall von 2001 vom Tisch (wäre ich Schöffe).
Daran habe ich natürlich keinerlei Zweifel.

Aber eigentlich verstehe ich gar nicht, warum Du den Blog-Beitrag mal als ,,nicht gut" (#139), dann wieder als ,,nichtigen Blogbeitrag, von dem ich nicht sage, dass es ein schlechter Beitrag ist" :rofl (#144) bezeichnest, wenn Du so stolz bist, seiner Schlussfolgerung uneingeschränkt zuzustimmen.
:gruebel.

ZitatUnd an dieser Stelle könnte das Gericht dann schon fast abbiegen und gar nicht mehr weiterforschen wollen nach Motiven der Frau M.
Ja, Du bist total eingefangen. Du fragst Dich nach den Motiven der Frau M. Angeklagt ist aber Herr M., den offenbar niemand danach fragen will, gegen was er sich nun eigentlich gewehrt hat.

sweeper

http://www.live.mittelbayerische.de/Event/Der_Fall_Mollath?ss=1
ZitatTag 4, Zeuge 3: Mit diesem Nürnberger Rechtsanwalt als Zeugen beginnt der Komplex "Sachbeschädigung" und der wirklich zähe Teil des Verfahrens; wichtige Zeugen sind schon verstorben. An dem BMW des Mannes im Zeugenstand wurden im Januar 2005 zwei Reifen zerstochen, zwei Mal innerhalb von zwei Wochen. Er weiß allerdings nicht mehr, wie die Reifen ausgesehen haben oder ob er einen Strafantrag gestellt hat. Der Hinweis, dass die zerstochenen Reifen mit Herrn Mollath in Zusammenhang stehen könnte, sei erst viel später gekommen. Die Ehefrau des Zeugen hatte Petra M. als Scheidungsanwältin vertreten. Konkrete Angaben zum Täter kann der Mann nicht machen, auf dem Beweisvideo der Polizei ist nur eine großgewachsene Gestalt zu sehen.

Nach dem der Zuge ausgesagt hat, ist die Verhandlung für diesen Tag vorbei. Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt. Dann werden ein Staatsanwalt und drei Richter aussagen, unter anderem Otto Brixner, dem im Vorfeld dieses Prozesses mehrfach Rechtsbeugung vorgeworfen worden ist.
Na, wenn es da mal nicht zu Retraumatisierungen kommt...
Aber bislang ist Mollath ja in der Position, anderen Ratschläge zu geben.

(Hat Nedopil den Einen Ring, sie alle zu binden??)
With magic, you start with a frog and end up with a prince.
With science, you start with a frog, get a PhD and are still left with the frog you started with...


Terry Pratchett

tyko3

Zitat von: sweeper am 10. Juli 2014, 17:38:38Letztlich zählt jetzt seine Funktion als Augenzeuge. Und da ist seine Schilderung - mitsamt dem unbeholfenen Attest  - für mich glaubhaft. Jeder Berufsanfänger macht Fehler. Er hat schlecht dokumentiert - passiert sogar alten Hasen mal.
Meine Meinung zählt aber ohnehin nicht: dem Gericht kommt die Beweiswürdigung zu. Ich warte das mit Gelassenheit ab und begrüße ausdrücklich, dass sie es so gründlich tun.

Dieser Augenzeuge hat etwas gesehen: Hämatome. Er macht deutlich, dass er weder dokumentiert hat, wie sie aussehen, noch ist er damals in der Lage gewesen, einzuschätzen, wie alt die Hämatome genau sind. Sie sind halt "frisch". Was kann man als "frisch" bezeichnen? Drei oder vier Tage könnten das sein. Vielleicht aber auch nur ein Tag. Je nachdem welchen Maßstab Kampfsportler anlegen. Und damit handelt er den Richtern den Zweifel ein, an dem sie nur schwer vorbeikommen. Seine Aussage besagt möglicherweise, die Verletzungen können einen Tag alt sein oder zwei Tage oder drei Tage oder vier Tage. Ich bin gespannt, wie Eisenmengers Gutachten nach dieser Befragung ausfällt.

Zitat von: Plinius am 10. Juli 2014, 17:56:14Legte man Tykos Maßstäbe an, müsste man nahezu jeden Täter häuslicher Gewalt freisprechen.
Frau M. macht von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Das ist der Unterschied.

sweeper

Tyko, was versprichst du dir von deiner Rechthaberei? - weder du noch ich haben die Frau gesehen; die Aussagen des Arztes sind für mich verständlich, wenn auch nicht erschöpfend.

Alles weitere wird der Prozess zeigen.
Ich sehe den Sinn nicht, über diesen Aspekt weiter zu streiten. Es gab genügend dokumentierte Hämatome, um den Schluss zu ziehen, dass dies kein temperamentvoller Liebesakt war.

Ich finde deine formaljuristische Herangehensweise amüsant.Sie verrät mir einiges über dich.
An Wahrheitsfindung scheinst du hingegen weniger interessiert.

Wenn du ein Haar in der Suppe suchst, halte dich lieber an Frau Krach:
Ich finde es ethisch höchst fragwürdig, dass sie eine Bescheinigung zur Vorlage beim Gericht beim Kaffeetrinken ausstellt. Bislang bin ich davon ausgegangen, dass Petra M. ihre Patientin war.
With magic, you start with a frog and end up with a prince.
With science, you start with a frog, get a PhD and are still left with the frog you started with...


Terry Pratchett

Plinius

Zitat von: tyko3 am 10. Juli 2014, 19:18:38

Dieser Augenzeuge hat etwas gesehen: Hämatome. Er macht deutlich, dass er weder dokumentiert hat, wie sie aussehen, noch ist er damals in der Lage gewesen, einzuschätzen, wie alt die Hämatome genau sind. Sie sind halt "frisch". Was kann man als "frisch" bezeichnen? Drei oder vier Tage könnten das sein. Vielleicht aber auch nur ein Tag. Je nachdem welchen Maßstab Kampfsportler anlegen. Und damit handelt er den Richtern den Zweifel ein, an dem sie nur schwer vorbeikommen. Seine Aussage besagt, die Verletzungen können einen Tag alt sein oder zwei Tage oder drei Tage oder vier Tage. Ich bin gespannt, wie Eisenmengers Gutachten nach dieser Befragung ausfällt.
Die Aussage des Arztes deckt sich jedenfalls mit den Aussagen des Bruders und der Schwägerin von Petra M., die ebenfalls von Gewalt gegen Petra M. berichteten. In der Gesamtschau ist das ein klares Bild, das für die Überzeugung eines Gerichts ausreichen dürfte.

Zitat von: tyko3 am 10. Juli 2014, 19:18:38
Zitat von: Plinius am 10. Juli 2014, 17:56:14Legte man Tykos Maßstäbe an, müsste man nahezu jeden Täter häuslicher Gewalt freisprechen.
Frau M. macht von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Das ist der Unterschied.
Oh, das kommt auch in Fällen häuslicher Gewalt regelmäßig vor. Teilweise ziehen misshandelte Frauen sogar den Strafantrag zurück, was einen Prozess allerdings nicht immer verhindert, da Körperverletzung ein sog. relatives Antragsdelikt ist und die StA trotzdem anklagen kann.

Gefährliche Bohnen

Zitat von: tyko3 am 10. Juli 2014, 19:18:38
Dieser Augenzeuge hat etwas gesehen: Hämatome. Er macht deutlich, dass er weder dokumentiert hat, wie sie aussehen, noch ist er damals in der Lage gewesen, einzuschätzen, wie alt die Hämatome genau sind. Sie sind halt "frisch". Was kann man als "frisch" bezeichnen? Drei oder vier Tage könnten das sein. Vielleicht aber auch nur ein Tag. Je nachdem welchen Maßstab Kampfsportler anlegen. Und damit handelt er den Richtern den Zweifel ein, an dem sie nur schwer vorbeikommen. Seine Aussage besagt möglicherweise, die Verletzungen können einen Tag alt sein oder zwei Tage oder drei Tage oder vier Tage. Ich bin gespannt, wie Eisenmengers Gutachten nach dieser Befragung ausfällt.

Mal so nebenbei: Eine differenziertere Aussage als "frischer" (rötlich-violett) oder "älter" (grünlich/bräunlich) ist bei Hämatomen übrigens nicht sonderlich sinnvoll, auch keine genaue Angabe über das Alter in Tagen. Dafür ist der zeitliche Verlauf der Farbänderung zu variabel. (Am wichtigsten ist bei der Frage nach dem Alter von Verletzungen immer der Hinweis, ob ein ein- oder zweizeitiges Geschehen vorliegt).

"Ich muss an dieser Stelle gestehen: Ich mag Karpfen gar nicht." - Groucho
RIP

pelacani

Und, Tyko, eins noch: irgendwie ist immer Dein Daumen mit auf der Wagschale, und wenn nicht, dann ist das Datum auf der Rechnung hinzuaddiert.

Zitat von: Belbo am 10. Juli 2014, 16:34:49
Zitat von: tyko3 am 10. Juli 2014, 16:08:40
Briefdiebstahl? Den hat nicht einmal Brixner Mollath zur Last gelegt. Es hatte sich herausgestellt, dass er die Briefe in den Briefkasten gelegt hatte
Beleg?
Zitat von: tyko3 am 10. Juli 2014, 17:19:40
@Belbo, Beleg zum Briefdiebstahl? Findet sich im Urteil.

Was findet sich im Urteil?
ZitatDem Angeklagten lag noch zur Last, am 23.11.2002 Briefe seiner Ehefrau Petra Müller, aus dem Briefkasten des Grundstücks Wöhrder Hauptstraße 13 in Nürnberg entwendet zu haben. Die Vernehmung seines ehemaligen Schwagers, Robert Müller, hat jedoch ergeben, dass der Angeklagte die Briefe lediglich ins Haus geworfen und sie nicht an sich genommen hat.
Wo steht da ,,gelegt"? Wo steht da was von Briefkasten?

Oder das hier:
Zitat von: tyko3 am 10. Juli 2014, 17:19:40
und es bleibt übrig ein Arzt, der damals noch keiner war
Er war approbierter Arzt. Deine Exaktheit hat schon etwas ausgesprochen Selektives, und Deine Glaubwürdigkeit als Zeuge gerät zunehmend ins Zwielicht.

pelacani

Zitat von: sweeper am 10. Juli 2014, 19:29:13
Wenn du ein Haar in der Suppe suchst, halte dich lieber an Frau Krach:
Ich finde es ethisch höchst fragwürdig, dass sie eine Bescheinigung zur Vorlage beim Gericht beim Kaffeetrinken ausstellt. Bislang bin ich davon ausgegangen, dass Petra M. ihre Patientin war.

Zitat,,Beim Kaffee erzählte sie mir, dass sie mit ihrem Ehemann nicht mehr zurechtkomme und eine Wesensveränderung bei ihm wahrgenommen habe", erläuterte die 54-Jährige. Dieses Verhalten habe sie oft bei ihren Patienten in der Klinik erlebt. ,,Ich hatte den Eindruck, dass eine psychiatrische Störung vorliegen könnte."
Ich finde das Setting ungewöhnlich, aber es ist doch krass überzogen, das als "ethisch fragwürdig" zu bezeichnen. Man kann da noch spekulieren, aber es wird eine Spekulation bleiben.

Wichtiger: eine 54-Jährige Ärztin hat sehr wahrscheinlich eine jahrzehntelange Berufserfahrung. Die Validität ihrer Einschätzung ist schwer zu erschüttern, jedenfalls nicht durch den Strate-Zwischenruf.

tyko3

@ Pelacani, wie soll man die Worte Brixners anders verstehen, als dass da ein Türbriefkasten ist, in den man die Briefe hineinschiebt. Wie wirfst du denn Briefe bei jemandem ein? Der Briefdiebstahl ist kein Thema mehr. Der Bruder hat von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht.

Der Artz R.? Das haben wir doch letztes Jahr alles mit Belegstellen durchgearbeitet. Ich erinnere mich, dass Herr R. im Jahre 2001 noch in der Ausbildung war. Irgendwann im März/April 2002 hat er seinen Facharzt gemacht und im Juni 2002 hat er für Frau M. eine Zweitausfertigung seines Attestes vorgenommen. Wenn er nun als Zeuge aussagt über den Zeitraum August 2001, dann ist er da noch kein Facharzt gewesen. Wenn du Lust hast, kannst du der Sache gerne auf den Grund gehen. Ich glaube, dass du bei Meindls WA-Antrag dazu etwas finden kannst.


sweeper

Tyko, wir haben die Details der ärztlichen Berufsordnung hier schon mehrfach dargelegt. Warum du die Belehrung nicht annimmst, ist nicht unser Problem.
Belies dich bitte zu den Stichworten "ärztliche Approbation", " Facharztausbildung", "Facharztprüfung" und meinetwegen "Praxisassistent".
Hat das Gericht beanstandet,dass Reichel damals "kein richtiger Arzt" gewesen sei? Nein? Also!
Ist dir schon mal der Verdacht gekommen, dass hier auch Ärzte schreiben, die tatsächlich wissen wovon sie reden und nicht nur meinen ?

With magic, you start with a frog and end up with a prince.
With science, you start with a frog, get a PhD and are still left with the frog you started with...


Terry Pratchett

pelacani

Zitat von: tyko3 am 10. Juli 2014, 20:34:30
@ Pelacani, wie soll man die Worte Brixners anders verstehen, als dass da ein Türbriefkasten ist, in den man die Briefe hineinschiebt. Wie wirfst du denn Briefe bei jemandem ein? Der Briefdiebstahl ist kein Thema mehr. Der Bruder hat von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht.
Wenn ich mich recht entsinne, hat es eine tätliche Auseinandersetzung um die Briefe gegeben. Warum soll die Tür zu gewesen sein? Und auch von "Türbriefkasten" steht nichts da. Die Briefe sind mir eigentlich egal, mir geht es nur um Deine Exaktheit.

Zitatdass Herr R. im Jahre 2001 noch in der Ausbildung war. Irgendwann im März/April 2002 hat er seinen Facharzt gemacht
Man beginnt seine Weiterbildung zum Facharzt, nachdem man als Arzt approbiert worden ist. Du offenbarst eine bestürzende Unkenntnis, die in einem eigentümlichen Spannungsverhältnis zu Deiner Selbstsicherheit steht.

tyko3

Zitat von: Plinius am 10. Juli 2014, 19:30:36
Zitat von: tyko3 am 10. Juli 2014, 19:18:38

Dieser Augenzeuge hat etwas gesehen: Hämatome. Er macht deutlich, dass er weder dokumentiert hat, wie sie aussehen, noch ist er damals in der Lage gewesen, einzuschätzen, wie alt die Hämatome genau sind. Sie sind halt "frisch". Was kann man als "frisch" bezeichnen? Drei oder vier Tage könnten das sein. Vielleicht aber auch nur ein Tag. Je nachdem welchen Maßstab Kampfsportler anlegen. Und damit handelt er den Richtern den Zweifel ein, an dem sie nur schwer vorbeikommen. Seine Aussage besagt, die Verletzungen können einen Tag alt sein oder zwei Tage oder drei Tage oder vier Tage. Ich bin gespannt, wie Eisenmengers Gutachten nach dieser Befragung ausfällt.
Die Aussage des Arztes deckt sich jedenfalls mit den Aussagen des Bruders und der Schwägerin von Petra M., die ebenfalls von Gewalt gegen Petra M. berichteten. In der Gesamtschau ist das ein klares Bild, das für die Überzeugung eines Gerichts ausreichen dürfte.

Zitat von: tyko3 am 10. Juli 2014, 19:18:38
Zitat von: Plinius am 10. Juli 2014, 17:56:14Legte man Tykos Maßstäbe an, müsste man nahezu jeden Täter häuslicher Gewalt freisprechen.
Frau M. macht von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Das ist der Unterschied.
Oh, das kommt auch in Fällen häuslicher Gewalt regelmäßig vor. Teilweise ziehen misshandelte Frauen sogar den Strafantrag zurück, was einen Prozess allerdings nicht immer verhindert, da Körperverletzung ein sog. relatives Antragsdelikt ist und die StA trotzdem anklagen kann.

Der Bruder? Hat die Aussage verweigert. Auf welche juristische Art und Weise ist nicht überliefert. Die Schwägerin hat ausgesagt und legt so los: Sie habe sich das Attest noch einmal ausgedruckt. Sie legt den neuen "Ausdruck" vor. Strate schaut sich den "Ausdruck" an und ist verwundert, weil dieser "Ausdruck" einen Stempel und eine Unterschrift trägt. Und dann muss Frau S. eine Lüge eingestehen. Damit beginnt der dreistündige Schiffbruch dieser Zeugin.

http://www.ein-buch-lesen.de/2014/07/wiederaufnahme-3-tag-zeugenmarathon.html

Und das wird dadurch getoppt, dass sie ihre alte Aussage ins Gegenteil verkehrt. Damals sagte sie aus, sie habe Mollath nicht gesehen (bei der Geschichte mit der Freiheitsberaubung) und von keinen Verletzungen bei Frau M. berichtet. Heute erzählt sie das Gegenteil. Ein Zeichen für Glaubwürdigkeit? Natürlich ist nachgefragt worden, warum. Die Antwort ist eine Enttäuschung gewesen. :-\

Ob das Gericht nun diese Zeugin als glaubwürdig einstuft, bezweifle ich.

Belbo

Womöglich war der Ausdruck nicht der Ausdruck eines Worddokumentes sondern eines scans?

Conina

Also, die Farbveränderung von blauen Flecken  kennt auch jeder Laie.
Dazu muss man das nicht studieren.


    Rot: die kleinen Gefäße (Kapillare) platzen auf und das Blut (rot durch Hämoglobin) tritt ins Gewebe
    Dunkelrot-Blau: das Blut gerinnt
    Braun-Schwarz: enzymatischer Abbau des Hämoglobins zu Choleglobin/Verdoglobin (Gallenfarbstoff)
    Dunkelgrün: enzymatischer Abbau des Hämoglobins zu Biliverdin (Gallenfarbstoff) durch die Hämoxygenase (NADPH/H-abhängig).
    Gelb-Braun: enzymatischer Abbau des Hämoglobins zu Bilirubin (Gallenfarbstoff) durch die Biliverdin-Reduktase (NADP/H-abhängig).
Man kann das Pferd zum Wasser führen, aber nicht machen, dass es trinkt.