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Der Mollath-Prozess

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Begonnen von Plinius, 28. Juni 2014, 11:05:22

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sweeper

@Tyko:
Entscheidend für DIESEN Prozess ist doch, dass der Arzt nun persönlich vernommen wurde und die Schilderungen der P.M. sowie der Schwägerin bestätigt.
Dass er mit dem Attest keine fachliche Heldentat begangen hat, steht außer Frage: er hätte die Befunde selbst mit Fotos dokumentieren müssen. Dass er es nicht tat, ist seiner beruflichen Unerfahrenheit geschuldet.

Warum das Attest in mehrfacher&  textlich abweichender Ausfertigung vorlag, wurde schon angesprochen: es hängt davon ab, wofür es benötigt wird. Aber auch hier hätte korrekter Weise der Textbaustein entsprechend modifiziert werden müssen: "zur Vorlage bei... "

Gerade kursiert auf Twitter das Gerücht, die Ärztin Krach sei eine Kundin der Petra M. gewesen - das sollte einem mehr zu denken geben als die Unbeholfenheit des Reichel-Attestes: macht einen ganz schlechten Eindruck.

Aber selbst diese Verflochtenheit ist nicht per se verdächtig, sondern bildet nur die gesellschaftlichen Beziehungen der gehobenen Mittelschicht einer mittelgroßen Stadt ab, in der man sich kennt und sich gegenseitig weiterempfiehlt - den Steuerberater, den Zahnarzt, die Fußpflege ...
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pelacani

Zitat von: sweeper am 10. Juli 2014, 14:35:35
Gerade kursiert auf Twitter das Gerücht, die Ärztin Krach sei eine Kundin der Petra M. gewesen - das sollte einem mehr zu denken geben als die Unbeholfenheit des Reichel-Attestes: macht einen ganz schlechten Eindruck.
Hier ist die a-priori-Wahrscheinlichkeit, dass das auf verlässlichen Quellen beruht, wohl eher sehr gering. Wer sollte das wie rausgefunden haben? Wahrscheinlich sind beide im Rotarier-Club.

sweeper

Das ist ein Tweet aus dem Gerichtssaal, wo die Frau Krach heute als Zeugin gehört wird - von jemand, dessen Tweets bisher recht sachlich klangen - also nicht Heidingsfelder..
Aber mal abwarten, ob das so aufrechterhalten werden kann und bestätigt wird.

http://www.mittelbayerische.de/nachrichten/oberpfalz-bayern/artikel/aerztin-verteidigt-mollath-diagnose/1090662/aerztin-verteidigt-mollath-diagnose.html
ZitatTag 4, Nachmittag, zweite Zeugin: Die Ärztin kommt mit Beistand: Neben ihr sitzt ihr Anwalt. Die Frau, Fachärztin für Psychiatrie in der Institutsambulanz des Erlanger Klinikums, gab eine ärztliche Stellungnahme im ersten Verfahren vor dem Amtsgericht Nürnberg 2003 ab. Gesprochen oder gesehen hat sie Mollath nicht. Das räumt sie auch vor Gericht ein.

Sie habe mit Petra M., vermutlich im Jahr 2002, eine Tasse Kaffee getrunken. Petra M. war damals Bankberaterin der Frau. Petra M. soll abgemagert ausgehen haben. Bei diesem Treffen habe sie der Ärztin erzählt, dass sie eine Wesensänderung bei ihrem Gatten festgestellt habe. Er habe ihr verboten, bestimmte Zimmer im Haus zu betreten. Die Jalousien mussten im ganzen Haus unten bleiben; immer wieder sei Mollath plötzlich ausgerastet - und irgendwann sei er übergriffig geworden, habe sie zu Boden gedrückt und gewürgt. Zwei Mal.

Die Zeugin habe der Ehefrau dann empfohlen, sich zu schützen, auszuziehen und die Verletzungen zu dokumentieren. Die Ärztin sagt, Petra M. habe sich um ihren Mann gesorgt, er sei mit der Scheidung vielleicht überfordert und könne nicht sich selbst überlassen werden.

Ein Jahr später, kurz vor dem 18. September 2003, habe Petra M. sie um eine Stellungnahme gebeten. In Kürze solle sie, Petra M., als Zeugin in einem Verfahren aussagen: Ihr Mann soll sich sich mit ihrem Bruder geschlagen haben. "Ich habe damals gedacht, wenn ich nichts schreibe, und Frau M. würde ums Leben kommen, wie würde man dann an mich herantreten." Für die Zeugin sollte ihre Stellungnahme zu einer "Deeskalation" beitragen, "es ging um eine Hilfestellung". Sie schrieb dann, dass Mollath mit großer Wahrscheinlichkeit an einer ernstzunehmenden Störung leide. Sie habe Petra M. geglaubt, weil das Geschilderte eine Entwicklung "wie aus dem Lehrbuch" aufzeigt, die ein Laie so nicht wissen könne. Ihre Aussagen seien stimmig gewesen. Mollath habe sein Geschäft aufgegeben und bestimmte Kompensationsmechanismen gezeigt. Sie habe den Eindruck gehabt, dass sich die Eskalation immer weiter fortsetzt, sich gar ausgebreitet hat - auf Arbeitgeber, Richter, Politik... Strate wirft ein: "Alles aufgrund der Aussagen einer Person. Unglaublich."

Später hält er ihr vor, dass die Geschichte Petra M.s "in keinem Punkt stimmt." Frau M. sei bei einer Rangelei gar nicht dabei gewesen, in dem Verfahren ging es um sie als Geschädigte selbst.
Nach dem das Amtsgericht Mollath zur psychiatrischen Untersuchung schickte, sprach die Ärztin mit mit dem Chefarzt Dr. Wörtmüller, der mit dem Gutachten beauftragt wurde. "Was kann es denn sein, was der Herr Mollath hat?", will sie ihn gefragt haben. Antwort Dr. Wörtmüller laut Zeugin: "Da ist schon was". Aus Verteidiger Strate platzt es heraus: "Das ist im Wesentlichen auch das Ergebnis ihrer Stellungnahme: Da ist schon was."

Dann wird Mollath selbst zum Verhörer: Er schiebt voraus, dass diese Frau eine ganz wichtige Zeugin für ihn sei, sie habe den Startschuss für seine Misere gegeben. Er stellt klar, dass seine Frau nie habe von einem Bügelbrett essen müssen. "Haben Sie Erfahrungen mit Borderline-Störungen?", fragt er. "Ja." Ob Petra M. ihr berichtet habe, dass sie einst an einer Ess-Brech-Störung litt? "Nein." Die Zeugin will ebenfalls keine Kenntnis darüber haben, dass die Hypobank Geld in die Schweiz geschafft haben soll. Sie sei nicht so glücklich mit dieser Bank geworden. Gelächter im Saal. Strate dazu: "Ja, da geht es nicht nur ihnen so."
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Belbo

Lustig, gestern ha ter dem Anwalt empfohlen sich Hilfe zu suchen heute diagnostiziert er eine Esstörung bei seiner Frau der Zahnarzt Braun ist totkrank...... alle krank ausser Gustl.  :crazy

Wie selektiv darf man denn vor Gericht von seinem Schweigerecht gebrauch machen? Selber keine Fragen beantworten, aber Zeugen befragen?

pelacani

ZitatSie habe mit Petra M., vermutlich im Jahr 2002, eine Tasse Kaffee getrunken. Petra M. war damals Bankberaterin der Frau.
Ach so. Ich dachte, Kundin bei der Wunderheilerin  :crazy

pelacani

ZitatSie habe Petra M. geglaubt, weil das Geschilderte eine Entwicklung "wie aus dem Lehrbuch" aufzeigt, die ein Laie so nicht wissen könne. ... Strate wirft ein: "Alles aufgrund der Aussagen einer Person. Unglaublich."
Nein, Herr Strate. Es bleibt dabei: 2 und 2 sind 4.

ZitatDann wird Mollath selbst zum Verhörer
Dabei scheint Nedopil ja nicht zu stören. Nur, wenn er selber mal Stellung nehmen soll.

sweeper

Jedenfalls macht es für mich -ausmBauchheraus - einen gewissen Sinn, falls die Konstellation Krach-Petra in dieser Verstricktheit von Vermögensberatung und "Gefahr-im-Verzug"- Hilfsbereitschaft so etwas wie den Kristallisationskern oder Trigger für eine gewisse paranoide Befürchtung bildet. Und wenn dann noch Wörthmüller der damalige Chef von Frau Krach war ... Da kommt schon einiges an Kristallisationskernen zusammen.
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pelacani

Nein, sweeper. Es gibt nun wirklich mehr als genügend Hinweise auf Psychose, um ein solches Attest zu rechtfertigen. Eine wie auch immer geartete "Konstellation" ist eine zusätzliche "Hypothese", die keinerlei Notwendigkeit aufweist, da ist kein zusätzlicher Erklärungsbedarf.

tyko3

@ Pelacani und Sweeper, letztes Jahr haben wir uns umfangreich ausgetauscht über den Fall und den kommenden Prozess. Ein ganz wichtiger Hinweis von mir ist gewesen, dass Frau Mollath von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen wird. Ich habe da sogar ein Zitat aus einem Lapp-Gespräch mit ihr gefunden, wo sie das ankündigt. Einige hier im Faden haben das überhaupt nicht verstehen können. Auch mein Hinweis, dass ihr Anwalt ihr das raten würde, hat nicht gefruchtet. Nun ist das so gekommen.

Obwohl ihr umfangreich dokumentiert, was berichtet wird, ist, glaube ich, ein wichtiges Detail zu diesem Komplex untergegangen, was wohl nur von Ursula Prem überliefert worden ist:

http://www.ein-buch-lesen.de/2014/07/wiederaufnahme-gustl-mollath-1-tag.html
ZitatInteressant ein von der Vorsitzenden Richterin verlesenes Schreiben vom 2. Juli, in welchem die Ex-Frau einer möglichen Untersuchung nach 81c Abs.1 StPO widerspricht. Hierbei dürfte es um eine eventuelle ärztliche Feststellung der angeblichen Bissspuren gehen, von denen sie im Jahre 2006 behauptet hatte, die seien heute noch zu sehen, zu einem Zeitpunkt also, als die angebliche körperliche Auseinandersetzung mit ihrem Ex-Mann bereits fast fünf Jahre zurücklag.

Da kann Prof. Eisenmenger hinter stehen, der sich die Bisswunde, die im Urteil von 2006 angeführt wird, einmal genauer ansehen möchte. Frau Mollath hat aber einen erfahrenen Anwalt: sie verweigert auch die Nachuntersuchung. Wenn die Spuren der blutenden Wunde als Narbe 2006 zu sehen waren, dann müsste sich auch 2014 etwas finden lassen. Wenn es aber keine Narbe gab, dann war der Biss vielleicht nicht mit "uruguayischer" Heftigkeit ausgeführt worden. Man kann vielleicht noch verstehen, dass sich Frau M. nicht in die Öffentlichkeit begeben will. Aber warum lässt sie keinen Rechtsmediziner die Narbe begutachten? Diese Frage wird sich das Gericht auf jeden Fall stellen. (Und es geht eben darum, dass Frau M. etwas behauptet hat, das sie beweisen muss; für Mollath gilt der In-Dubio-Grundsatz.)

Der Arzt R. ist heute eben wirklich auch Zeuge gewesen, und das Gericht wird die hochnotpeinliche Befragung durch Eisenmenger genau verfolgt haben. Dieser Spruch mit der Kampfsporterfahrung würde bei mir als Schöffe (und Nichtmediziner) den letzten Respekt aufbrauchen. Was bleibt denn übrig von den Vorwürfen?

Würgen bis zur Bewusstlosigkeit? Keine Hinweise, (außer der Expertise eines Kampfsportlers)
Schwere, blutende Bissverletzung? Keine Hinweise (tauchen auch erst im Urteil auf)
Leichte Bissspuren? Ja.
Schläge mit der Faust? Keine Hinweise im Attest (laut Eisenmenger)
Schläge mit der flachen Hand? Ja, (aber es fehlt die Farbe der blauen Flecken; "frisch" sagt der Kampfsportler)

Die Schläge mit der Faust hat Frau Mollath erst später bei der Polizei heraufgestuft. Die leichte Bissspur wurde zu Mollaths Ungunsten im Urteil zu einer schweren Bissverletzung mit Narbe. Und das Würgen bis zur Bewusstlosigkeit hat dann die Lebensgefahr begründet. Aus Sicht eines Schöffens könnte das mehrfache Heraufstufen der Vorwürfe aber Zweifel hervorrufen. Für mich ist damit der Vorfall von 2001 vom Tisch (wäre ich Schöffe).

Bleiben die Freiheitsberaubung und Körperverletzung vom Mai 2002. Da hat die Schwägerin gestern ausgesagt, dass sie Mollath gesehen hätte. Sie ist in der Lage gewesen, seinen Aggressionszustand genau zu beschreiben. Und sie beschreibt die Verletzungen, die Frau M. erlitten haben soll. Doch vor einem Jahrzehnt hat sie bei der Polizei zu Protokoll gegeben, dass sie Mollath nicht gesehen hat und von Verletzungen hat sie auch nichts erzählt. Und damit ist ihre Glaubwürdigkeit einem Zweifel ausgesetzt. Für mich ist damit auch dieser Vorfall vom Tisch (wäre ich Schöffe).

Briefdiebstahl? Den hat nicht einmal Brixner Mollath zur Last gelegt. Es hatte sich herausgestellt, dass er die Briefe in den Briefkasten gelegt hatte

Reifenstechereien? Ich erwarte nicht, dass da etwas kommt.

Und an dieser Stelle könnte das Gericht dann schon fast abbiegen und gar nicht mehr weiterforschen wollen nach Motiven der Frau M.

sweeper

Zitat von: Pelacani am 10. Juli 2014, 16:03:07
Nein, sweeper. Es gibt nun wirklich mehr als genügend Hinweise auf Psychose, um ein solches Attest zu rechtfertigen. Eine wie auch immer geartete "Konstellation" ist eine zusätzliche "Hypothese", die keinerlei Notwendigkeit aufweist, da ist kein zusätzlicher Erklärungsbedarf.
Das war eine "Aus dem Bauch heraus"
- Nebenbemerkung von mir und als solche gekennzeichnet . Ich bin der Auffassung ( und beziehe mich dabei auf Prof. Eckart Rüther), dass eine wahnhafte Störung in den allermeisten Fällen eine nachvollziehbare Komponente hat. Dass Mollath vorher schon auffällig war, daran besteht für mich kein Zweifel - dafür gibt es ja auch die Briefe etc als Zeugnisse.

Aber warum er sozusagen in diese Richtung abgebogen ist, erscheint mir jetzt etwas besser nachfühlbar: dieser Eindruck, dass sich alles, insbesondere Bank und Psychiatrie, gegen ihn verschworen hat.

Bin sozusagen grad auf einer anderen Ebene der Betrachtung unterwegs.

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Belbo

Zitat@ Pelacani und Sweeper, letztes Jahr haben wir uns umfangreich ausgetauscht über den Fall und den kommenden Prozess. Ein ganz wichtiger Hinweis von mir ist gewesen, dass Frau Mollath von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen wird. Ich habe da sogar ein Zitat aus einem Lapp-Gespräch mit ihr gefunden, wo sie das ankündigt. Einige hier im Faden haben das überhaupt nicht verstehen können. Auch mein Hinweis, dass ihr Anwalt ihr das raten würde, hat nicht gefruchtet. Nun ist das so gekommen.

Hast Du ganz toll gemacht! :umarm:

ZitatObwohl ihr umfangreich dokumentiert, was berichtet wird, ist, glaube ich, ein wichtiges Detail zu diesem Komplex untergegangen, was wohl nur von Ursula Prem überliefert worden ist:

http://www.ein-buch-lesen.de/2014/07/wiederaufnahme-gustl-mollath-1-tag.html
ZitatInteressant ein von der Vorsitzenden Richterin verlesenes Schreiben vom 2. Juli, in welchem die Ex-Frau einer möglichen Untersuchung nach 81c Abs.1 StPO widerspricht. Hierbei dürfte es um eine eventuelle ärztliche Feststellung der angeblichen Bissspuren gehen, von denen sie im Jahre 2006 behauptet hatte, die seien heute noch zu sehen, zu einem Zeitpunkt also, als die angebliche körperliche Auseinandersetzung mit ihrem Ex-Mann bereits fast fünf Jahre zurücklag.

Vielleicht möchte die Frau nur komplett in Ruhe gelassen werden, wenn schon der Rechtanwalt beschreibt was der Mollathmob mit ihm alles angestellt hat, möche ich mir gar nicht vorstellen was Frau M. da die letzten beiden Jahre mitmachen musste.

ZitatDa kann Prof. Eisenmenger hinter stehen, der sich die Bisswunde, die im Urteil von 2006 angeführt wird, einmal genauer ansehen möchte.
Oder auch nicht, s.o. reine Spekulation.

ZitatFrau Mollath hat aber einen erfahrenen Anwalt: sie verweigert auch die Nachuntersuchung. Wenn die Spuren der blutenden Wunde als Narbe 2006 zu sehen waren, dann müsste sich auch 2014 etwas finden lassen.
Oder auch nicht, s.o. reine Spekulation.
ZitatWenn es aber keine Narbe gab, dann war der Biss vielleicht nicht mit "uruguayischer" Heftigkeit ausgeführt worden.
Ja und?
ZitatMan kann vielleicht noch verstehen, dass sich Frau M. nicht in die Öffentlichkeit begeben will. Aber warum lässt sie keinen Rechtsmediziner die Narbe begutachten?
Was sollte das bringen, alle Mollathgläubigen schreien doch sofort auf, die hat sich selber gebissen!
ZitatDiese Frage wird sich das Gericht auf jeden Fall stellen. (Und es geht eben darum, dass Frau M. etwas behauptet hat, das sie beweisen muss; für Mollath gilt der In-Dubio-Grundsatz.)
Warum solltze sie das beweisen müssen sie hat ja drei Atteste, die die Verletzung bestätigen.
ZitatDer Arzt R. ist heute eben wirklich auch Zeuge gewesen, und das Gericht wird die hochnotpeinliche Befragung durch Eisenmenger genau verfolgt haben.
Was war jetzt daran hochnotpeinlich?.....R. ist kein Rechtsmediziner, und?
ZitatDieser Spruch mit der Kampfsporterfahrung würde bei mir als Schöffe (und Nichtmediziner) den letzten Respekt aufbrauchen. Was bleibt denn übrig von den Vorwürfen?
das frau Mollath Verletzungen hatte, die zu ihren Schilderungen der Übergriffe durch Herrn Mollath passen.
ZitatWürgen bis zur Bewusstlosigkeit? Keine Hinweise, (außer der Expertise eines Kampfsportlers)
...und Arztes der Hämathome am Hals festgestellt hat.
ZitatSchwere, blutende Bissverletzung? Keine Hinweise (tauchen auch erst im Urteil auf)
Leichte Bissspuren? Ja.
...Bisse die Blutergüsse verursachen sind "leicht"?
ZitatSchläge mit der Faust? Keine Hinweise im Attest (laut Eisenmenger)
Schläge mit der flachen Hand? Ja, (aber es fehlt die Farbe der blauen Flecken; "frisch" sagt der Kampfsportler)
....keine Schläge aber Hämathome und Abschürfungen...ja, und?
ZitatDie Schläge mit der Faust hat Frau Mollath erst später bei der Polizei heraufgestuft. Die leichte Bissspur wurde zu Mollaths Ungunsten im Urteil zu einer schweren Bissverletzung mit Narbe. Und das Würgen bis zur Bewusstlosigkeit hat dann die Lebensgefahr begründet. Aus Sicht eines Schöffens könnte das mehrfache Heraufstufen der Vorwürfe aber Zweifel hervorrufen. Für mich ist damit der Vorfall von 2001 vom Tisch (wäre ich Schöffe).
Die Indizien dafür dass Herr Mollath seine Frau misshandelt hat finde ich sehr stark. (wäre ich Schöffe)
ZitatBleiben die Freiheitsberaubung und Körperverletzung vom Mai 2002. Da hat die Schwägerin gestern ausgesagt, dass sie Mollath gesehen hätte. Sie ist in der Lage gewesen, seinen Aggressionszustand genau zu beschreiben.
Wenn jemand mit geballten Fäusten vor mir stünde könnte ich das auch. (selbst wenn ich kein Schöffe wäre)
ZitatUnd sie beschreibt die Verletzungen, die Frau M. erlitten haben soll. Doch vor einem Jahrzehnt hat sie bei der Polizei zu Protokoll gegeben, dass sie Mollath nicht gesehen hat und von Verletzungen hat sie auch nichts erzählt. Und damit ist ihre Glaubwürdigkeit einem Zweifel ausgesetzt. Für mich ist damit auch dieser Vorfall vom Tisch (wäre ich Schöffe).
Oder ads Protokoll,dass sie ja nicht gegenlesemn musste war ungenau, das würde ich auch in Betracht ziehen. (selbst wenn ich kein Schöffe wäre)

ZitatBriefdiebstahl? Den hat nicht einmal Brixner Mollath zur Last gelegt. Es hatte sich herausgestellt, dass er die Briefe in den Briefkasten gelegt hatte
Beleg?

ZitatReifenstechereien? Ich erwarte nicht, dass da etwas kommt.

...na wenn du das erwartest, wann wird denn der Mann befragt dem Mollath den zurechtgeschliffenen Schraubenzieher gezeigt haben soll?

ZitatUnd an dieser Stelle könnte das Gericht dann schon fast abbiegen und gar nicht mehr weiterforschen wollen nach Motiven der Frau M.
Womit die grosse Verschwörung munter weiterwuchern könnte, was sagt denn Frau Klasfeld  :grins2:

sweeper

@Tyko:
Zur P.M.:
Die Last der Aussage und des Verhörs hat jetzt die Schwägerin auf sich genommen.
ZitatMan kann vielleicht noch verstehen, dass sich Frau M. nicht in die Öffentlichkeit begeben will. ..
sie verweigert auch die Nachuntersuchung. Wenn die Spuren der blutenden Wunde als Narbe 2006 zu sehen waren, dann müsste sich auch 2014 etwas finden lassen...
Dazu lässt sich nur sagen, dass nach einer so langen Zeit von einer Narbe nicht allzu viel Beurteilbares mehr übrig sein dürfte -  außer es hat sich um einen großen Gewebsdefekt gehandelt. Außerdem verläuft die Wundheilung und Narbenbildung sehr unterschiedlich: manche neigen zu überschießendem Narbengewebe- da sieht man dann u.U. einen eindrucksvollen Befund nach Bagatellverletzung.
Als Beweismittel dürfte das nicht mehr tauglich sein.
Jedenfalls nicht über das hinaus, was im Attest als Befund vermerkt wurde.
Es ist halt anatomisch nicht möglich, sich selbst in den Ellenbogen zu beißen - wenns gelogen war, hat jemand anders die Frau M. gebissen, oder der Arzt hat eine Falschaussage gemacht.

Edit: es ist Aufgabe des gerichtsmedizinischen Sachverständigen, entsprechende Fragen zu stellen. Eine Routine. Wie kommst du auf "hochnotpeinlich" ? Gibt es diesen Begriff im Juristendeutsch noch? Er entstammt der Blutgerichtsbarkeit bzw wenn man unter Androhung von Folter ein Geständnis erzwingen wollte.
Der Arzt ist hier überdies Zeuge, nicht Angeklagter.
Was soll eine derart suggestive Wortwahl bezwecken?
In Krimi-Gabis Blog habe ich das gestern auch lesen müssen - Quatsch!

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tyko3

@Belbo, Beleg zum Briefdiebstahl? Findet sich im Urteil.

Hochnotpeinlich? Da wird ein Attest seziert und ein Attestaussteller befragt, und es bleibt übrig ein Arzt, der damals noch keiner war, der sich in den Fachbegriffen vertut, weil er sie nicht beherrscht, der keine Erfahrung bei der Begutachtung von Verletzungen hatte, der keine Fotos davon macht, sondern seinen Patienten empfiehlt, diese selbst zu machen, (und dabei ignoriert, dass die Fotos eines Arztes eine höhere Glaubwürdigkeit haben als die eines Patienten), der die Farbe der Hämatome vergisst zu erwähnen, weil er nicht weiß, warum das wichtig ist, und der nach den Erläuterungen eines Experten erwidert, die blauen Flecke hätten frisch ausgesehen, er könne das beurteilen, er wäre Kampfsportler. :hirn:

Für dich ist der Arzt R. weiterhin ein glaubwürdiger Zeuge? Ich habe doch einen Link beigesteuert, wo noch etwas zu lesen ist von ihm

http://www.regensburg-digital.de/mollath-kann-nichts-fuer-eine-hohe-idiotendichte/09072014/
ZitatAngesprochen darauf, weshalb er die Glaubwürdigkeit der Schilderungen im Attest eigens erwähnt habe, räumt der Arzt ein, dass er das heute wohl nicht mehr so formulieren würde. Damals sei er anderer Meinung gewesen. ,,In einer Arztpraxis hat man es oft mit Leuten zu tun, die einem die wüstesten Dinge erzählen."

Ach so, er würde also heute die Glaubwürdigkeit von Frau Mollath nicht mehr erwähnen.  Gute Exit-Strategie vom Arzt R.

tyko3

Zitat von: sweeper am 10. Juli 2014, 16:36:00
@Tyko:
Zur P.M.:
Die Last der Aussage und des Verhörs hat jetzt die Schwägerin auf sich genommen.

Sie hat sich auch bei der Befragung verplappert. Im Tagesspiegel ist es überliefert
http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/wiederaufnahmeprozess-im-fall-gustl-mollath-zeugin-bestaetigt-haeusliche-gewalt-gegen-seine-frau/10176906.html
ZitatObskur bleibt auch der angeblich Biss Mollaths: Sie konnte nicht sagen, ob die Wunde versorgt wurde. Heute sei davon nichts mehr zu sehen.
Sie hat mal eben einen Grund geliefert, warum Frau M. die Nachuntersuchung verweigert hat. (Als Schöffe hätte ich mir diesen Satz  notiert.)

sweeper

Tyko, ich kapier nicht, was du willst -
ZitatFür dich ist der Arzt R. weiterhin ein glaubwürdiger Zeuge? Ich habe doch einen Link beigesteuert, wo noch etwas zu lesen ist von ihm
Der war damals Berufsanfänger und machte typische Anfängerfehler. Vermutlich lag ihm auch das Formale und Schriftliche nicht. Na und ?
Er hat bestätigt, dass dies der erste Fall von Misshandlung war, der ihm unterkam. Je nachdem, wo man seine Praxis hat - etwa in einem sozialen Brennpunkt - kommt das häufiger oder weniger häufig vor. Das nimmt einen Arzt auch psychisch mit, wenn man einen geschundenen Menschen auf der Untersuchungsliege hat.
Letztlich zählt jetzt seine Funktion als Augenzeuge. Und da ist seine Schilderung - mitsamt dem unbeholfenen Attest  - für mich glaubhaft. Jeder Berufsanfänger macht Fehler. Er hat schlecht dokumentiert - passiert sogar alten Hasen mal.
Meine Meinung zählt aber ohnehin nicht: dem Gericht kommt die Beweiswürdigung zu. Ich warte das mit Gelassenheit ab und begrüße ausdrücklich, dass sie es so gründlich tun.

Übrigens: ist dir aufgefallen, dass das Gericht bislang darauf verzichtet hat, Herrn Mollath zu den Zeugenaussagen zu befragen? Heißt ja nicht, dass sie keine Fragen an ihn hätten... ;)
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Terry Pratchett