Neuigkeiten:

Wiki * German blog * Problems? Please contact info at psiram dot com

Main Menu

Tempolimit Schweiz/war: Manchmal fällt es leicht, die Grünen nicht zu mögen

Postings reflect the private opinion of posters and are not official positions of Psiram - Foreneinträge sind private Meinungen der Forenmitglieder und entsprechen nicht unbedingt der Auffassung von Psiram

Begonnen von KranzFonz, 09. August 2013, 11:53:47

« vorheriges - nächstes »

KranzFonz

Diese Diskussion hat Gemeinsamkeiten zur oft geführten Diskussion rund um das Thema "Todesstrafe", mit dem Unterschied, dass die Todesstrafe endgültig ist. Ich verweise in diesem Zusammenhang gerne auf Amnesty International, die die Argumente gegen die Todesstrafe übersichtlich und leicht verständlich anbringt. Ich würde das so voll unterschreiben und oute mich hier nebenbei als Gegner der Todesstrafe. Die Argumente lassen sich gut analog auf die Bestrafung von Rasern anwenden.

Befürworter härtere Strafen vergessen z.B. gerne, dass damit zwangsläufig auch Menschen bestraft werden, die man eigentlich nicht so hart bestrafen wollte.

Zitat von: The DoctorDeine Meinung. Meiner Meinung nach nimmt jemand, der innerorts mehr als 100km/h fährt, bewusst den Tod anderer Verkehrsteilnehmer in Kauf.
Natürlich ist das so, wenn Du das meinst. Du hast absolut Recht.

Zitat von: The DoctorYep, das macht immer wieder Spass. Ich habe sogar mal abends einen Drängler verscheucht, indem ich mit einer Kamera, die ich zufällig auf meinem Beifahrersitz liegen hatte, nach hinten geblitzt habe.
Damit hast Du bewusst den Tod des Dränglers in Kauf genommen. Bestimme Dein Strafmass!

Zitat von: The Doctor
Du hast versucht, massive Geschwindigkeitsübertretungen zu bagatellisieren. Damit hast Du Dich mit den entsprechenden Autofahrern solidarisiert. Und für diese habe ich in der Tat nur Verachtung übrig.
Das macht mich ganz betroffen.

bayle

Zitat von: KranzFonz am 10. August 2013, 06:10:19
Zitat von: The Doctor
Du hast versucht, massive Geschwindigkeitsübertretungen zu bagatellisieren. Damit hast Du Dich mit den entsprechenden Autofahrern solidarisiert. Und für diese habe ich in der Tat nur Verachtung übrig.
Das macht mich ganz betroffen.
Das Betroffensein ist eine Kulturleistung, so etwas entsteht nicht spontan (im Gegensatz zur Verachtung, die ist umsonst zu haben):

ajki

Zitat von: The Doctor am 09. August 2013, 14:34:18
Trotzdem bleibe ich dabei: wer innerorts mehr als 50km/h zuviel fährt, hat 'nen Schaden und gehört aus dem Verkehr gezogen.

... ich finde gerade keinen vernünftigen Grund, warum man so schnell unterwegs sein müsste.

Ich nehm' das mal als eine Quintessenz für den Standpunkt, oberhalb einer gewissen Schwelle an Geschwindigkeit zu "drakonischen" Strafen greifen zu sollen (unabhängig davon, ob ein Schaden eingetreten ist aufgrund der Übertretung, sogar unabhängig davon, ob die Wahrscheinlichkeit des Eintretens eines Schadens durch die Geschwindigkeit erhöht wurde). Mit "drakonisch" ist hier natürlich eine "Haftstrafe" (-> mindestens 1 Jahr...) gemeint, die, selbst auf Bewährung ausgesetzt, einem schon durchaus schweren Delikt entspricht. Von der Beschlagnahme des (vermutlich jeweils teuren) Fahrzeugs und den mit Sicherheit erheblichen Kosten für das Verfahren mal ganz abgesehen. Wohlverstanden: nach dem hier zitierten unabhängig davon, ob ein Schaden aus dem inkriminierten Vorgang entstanden ist.

Gesetzt den Fall, diese Regel hätte vor rund (edit) drei (editend) Jahren auch in D. gegolten und ich hätte an einem Tag nicht völlig unverdientes "Glück" gehabt, dann wäre ich jetzt mindestens vorbestraft mit schwerem Delikt bzw. evtl. immer noch eingekastelt und um alles in allem etliche zigtausend Euro ärmer. Der Fall in aller Kürze: sommerlich, morgens, Norddeutschl., samstags, A1 teilgesperrt, Umleitung über die Käffer über sehr gut ausgebaute Bundesstrassen, geringer/geringster Verkehr, flaches Land, 100 ist allgemeines Limit und fährt sich in der beschriebenen Situ "von selbst". Ich ratsche angeregt mit meiner Mitfahrerin, zu besonderer Aufmerksamkeit besteht kein Anlass, es ist nix los. Auf einmal sagt sie zu mir, ob ich die Blitze gesehen hätte - öhm, nö. In diesem Moment beginnen Einzelhöfe die unveränderte Strasse links und rechts zu säumen - Tachoanzeige: bei 110 = 104/5 real. Ohne es zu bemerken, bin ich in eins dieser bäuerlichen Strassen"dörfer" eingefahren - in der Mitte der "Ortschaft" (Kirche) ist ein 50-Schild. Und wie sich nach Wende und Rückfahrt vor den "Orts"eingang herausstellt, gab es dieses gefürchtete "schnelle" Herunterregeln auf 70 ca. 300 bis 400 Meter vor dem Ortsschild, das seinerseits (noch) in der Mitte von Nichts steht, im Abstand von rund 80-100 Metern gefolgt von einer festen Blitze. Von dort bis zu den ersten Hofverdichtungen: rund anderthalb Kilometer.

Auch *ohne* die oben beschriebenen "drakonischen" Maßnahmen hätte das eigentlich bedeutet: massives Bußgeld, Punkte, Fleppe mindestens auf einige Wochen weg. Dementsprechend verlief der Rest der Fahrt ziemlich.... nuja.

Wie am Konjunktiv zu erkennen, war wahrscheinlich aufgrund der Umleitungssituation, die eben auch ortsfremde Fahrer über die Strecke führte, die Blitze entweder nicht in Betrieb oder wurde nicht ausgewertet. Ansonsten wäre ich fällig gewesen.

Hinweis 1: seit über 2 Jahrzehnten fahre ich keine Fz mehr, die irgendeine Form von "Rasen" überhaupt möglich machen würden
Hinweis 2: die Strecken, die ich in der Schweiz kenne, sind von der Anlage, vom Verkehr, von den geltenden Regeln und natürlich auch von der je eigenen Situation nicht wirklich vergleichbar mit der geschilderten Streckensituation

Hätte ich im Knast landen sollen?
every time you make a typo, the errorists win

Homeboy

mein Mitgefühl hast du nicht.
Wäre mir zwar auch passiert.
Dennoch.
Sobald mal einer in so nem Kaff wohnt, weil Häuslebau in der Kölnerinnenstadt exorbintant die Kasse sprengt, ist das sehr unangenehm, wenn man den Filius zum Brötchenholen schicken will - über die Autobahn will ja keiner gehetzt werden...

KranzFonz

Zitat von: Homeboy am 10. August 2013, 13:15:26
mein Mitgefühl hast du nicht.
Mitgefühl interessiert im Strafrecht herzlich wenig. Lies mal Ziel und Zweck des Strafrechts

Vergleich: In Singapur wird auf den Besitz ab einer bestimmten Menge Rauschgift die Todesstrafe verhängt. Und zwar ohne Rücksicht auf Situation und Gegebenheit. Ich glaube (und hoffe), dass keiner der Stammforisten diese Regelung gut finden wird. Ist die Bestrafung mit Freiheits- und Fahrzeugentzug von Rasern ohne Rücksicht auf den Grund des zu schnell fahrens nicht ähnlich zu bewerten? Wenn nein, hätte ich gerne eine stichhaltige Begründung.

Noch ein Beispiel: Ein Porschefahrer möchte seine PS endlich mal nutzen und gibt auf einer freien und gut ausgebauten Autobahn richtig Gas. Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer scheint ausgeschlossen. Warum soll der Porschefahrer für eine potentielle Gefährdung bestraft werden, die er nicht heraufbeschworen hat und praktisch auch nicht existiert? Weil er Porsche fährt und man ihn nicht leiden kann?

sweeper

ZitatIst die Bestrafung mit Freiheits- und Fahrzeugentzug von Rasern ohne Rücksicht auf den Grund des zu schnell fahrens nicht ähnlich zu bewerten? Wenn nein, hätte ich gerne eine stichhaltige Begründung.

Na ja, in wiesodenn's Link wurde ja präzisiert:

Zitat
Mit Freiheitsstrafe von mindestens einem bis zu vier Jahren wird neu bestraft, wer durch vorsätzliche Verletzung elementarer Verkehrsregeln das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingeht, namentlich indem er durch besonders krasse Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit oder waghalsiges Überholen "auffällt" oder an einem nicht bewilligten Rennen mit Motorfahrzeugen teilnimmt. Gemäss Gesetz ist der Rasertatbestand immer dann erfüllt, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 50 km/h (innerorts), 60 km/h (ausserorts) und mindestens um 80 km/h (Autobahn) überschritten wird.
With magic, you start with a frog and end up with a prince.
With science, you start with a frog, get a PhD and are still left with the frog you started with...


Terry Pratchett

KranzFonz

Zitat von: sweeper am 10. August 2013, 14:42:09
ZitatIst die Bestrafung mit Freiheits- und Fahrzeugentzug von Rasern ohne Rücksicht auf den Grund des zu schnell fahrens nicht ähnlich zu bewerten? Wenn nein, hätte ich gerne eine stichhaltige Begründung.

Na ja, in wiesodenn's Link wurde ja präzisiert:

Richtig lesen (Fett von mir):
Zitat
Mit Freiheitsstrafe von mindestens einem bis zu vier Jahren wird neu bestraft, wer durch vorsätzliche Verletzung elementarer Verkehrsregeln das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingeht, namentlich indem er durch besonders krasse Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit oder waghalsiges Überholen "auffällt" oder an einem nicht bewilligten Rennen mit Motorfahrzeugen teilnimmt. Gemäss Gesetz ist der Rasertatbestand immer dann erfüllt, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 50 km/h (innerorts), 60 km/h (ausserorts) und mindestens um 80 km/h (Autobahn) überschritten wird.

Bedeutet: Sobald ich innerorts über 50 km/h zu schnell bin, handele ich vorsätzlich und gehe mindestens für 1 Jahr hinter Gittern.

//Edit: In der Quelle heißt es zur Klarstellung dann noch:
ZitatGünstige Umstände, welche die obgenannte Mindeststrafe von einem Jahr reduzieren würden, können nicht geltend gemacht werden.

sweeper

Tja - du fragst nach einem stichhaltigen Grund.

Gibt es den überhaupt- außer dass es offenbar in mehreren europäischen Ländern einen Konsens zu geben scheint, Raser zu stoppen?

"Freie Fahrt für freie Bürger" gibts halt hauptsächlich in Deutschland.  :grins

Ansonsten kannst du ja einfach mal mehrere Varianten durchrechnen.

With magic, you start with a frog and end up with a prince.
With science, you start with a frog, get a PhD and are still left with the frog you started with...


Terry Pratchett

sumo

der Gesetzgeber ist dann zum Entschluß gekommen, daß ab den genannten Überschreitungen grundsätzlich davon auszugehen ist, daß der Fahrer erstens vorsätzlich handelt und zweitens die Folgen bei unverhofft auftretenden Hindernissen von einem so schnell fahrenden Fahrer nicht mehr angemessen zu bewältigen sind. Wenn das nicht per Verordnung so gefaßt wäre, müßte es bei jedem Einzelfall eine möglicherweise langwierige Untersuchung geben. diese zahlenwerte haben in etwa die gleiche Bedeutung wie die Promillegrenze, im Beispiel Deutschland kann man folgenlos bis 0.5promille fahren, obwohl dieser Wert im Einzelfall bei einigen Menschen zu keinerlei Beeinträchtigung führt, andere jedoch schon taumeln.
Eine allgemeine Grenze bei deratigen Werten sorgt für Klarheit im Strafrecht/Ordnungswidrigkeitenrecht.
Es ist tatsächlich im Einzelfall möglich, auf einer Autobahn sein hochmotorisiertes Fahrzeug auszufahren, ohne jemanden anders als sich selbst zu gefährden, und das auch auf Autobahnabschnitten, die geschwindigkeitsbegrenzt sind.  Ich meine da solche Zeiten, wie früher Sonntagmorgen, wenn die Bahn weitgehend leer ist. Sollten dann Geschwindigkeitsbegrenzungen zeitlich koordiniert werden?
Ich weiß nun nicht, ob Freiheitsstrafen da wirksam sind, offensichtlich aber sind Geldbußen in der in Deutschland üblichen Höhe nicht unbedingt abschreckend, denn dann dürfte es nicht mehr so zahlreiche krasse Überschreitungen geben.
(Anekdotisch: Letztens in Berlin, Stadtautobahn, Fahranfänger mit über 200 bei erlaubten 80, mit Motorrad, da wirkte keinerlei Abschreckung)

gesine2

Zitatkeine Fz mehr, die irgendeine Form von "Rasen" überhaupt möglich machen
Holder-Sulki, ajki?
_____________________
ne schöne jrooß, gesine2

Groucho

Zitat von: ajki am 10. August 2013, 11:20:38
Hätte ich im Knast landen sollen?

Abgesehen davon dass die schweizer Regelung genauso Bewährung kennt: Ich weiß es nicht.

Das Problem wird mit dem Begriff des "Rasens" verzerrt und verschlagzeilt, keiner sieht sich (zumindest hier) als "Raser".

Ein Auto ist etwas potentiell sehr Tödliches, und mir ist es letztlich egal, ob ich oder mein Kind von jemandem über den Haufen gefahren werde, der bewusst schnell gefahren ist in aller Absicht, oder einfach nur unaufmerksam. Und ganz böse gesagt: Der "echte" Raser, der es bewusst tut, hat vermutlich noch mehr Konzentration als der Abgelenkte.

Ich will nicht anklagen, habe selber schon solchen Scheiß gebaut mit Ablenkung, nicht gucken, ging immer gut, aber ich war danach immer stinksauer auf mich. Auf Glück darf man sich nicht verlassen.

Aber genau das ist es: Man muss verdammt nochmal konzentriert sein, wenn man fährt.

Dass man hier juristisch keinen großen Unterschied macht, ist in der Logik nachzuvollziehen.


The Doctrix

Zitat von: ajki am 10. August 2013, 11:20:38
Ich ratsche angeregt mit meiner Mitfahrerin, zu besonderer Aufmerksamkeit besteht kein Anlass, es ist nix los.

Tja, beim Autofahren muss man immer aufmerksam sein. Ist man es nicht, muss man sich nicht wundern, wenn das bestraft wird.
Immer, wenn Du glaubst, dümmer gehts nicht mehr, kommt von irgendwo ein Eso her!

The Doctrix

Zitat von: KranzFonz am 10. August 2013, 14:37:33
Ein Porschefahrer möchte seine PS endlich mal nutzen und gibt auf einer freien und gut ausgebauten Autobahn richtig Gas. Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer scheint ausgeschlossen. Warum soll der Porschefahrer für eine potentielle Gefährdung bestraft werden, die er nicht heraufbeschworen hat und praktisch auch nicht existiert? Weil er Porsche fährt und man ihn nicht leiden kann?

Nein, weil er gegen die Regeln verstösst. Und die Autobahn ist nicht sein persönlicher Spielplatz. Wenn er Gas geben will, soll er auf den Nürburgring gehen.
Immer, wenn Du glaubst, dümmer gehts nicht mehr, kommt von irgendwo ein Eso her!


KranzFonz