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Neues zu Mollath

Postings reflect the private opinion of posters and are not official positions of Psiram - Foreneinträge sind private Meinungen der Forenmitglieder und entsprechen nicht unbedingt der Auffassung von Psiram

Begonnen von Typee, 06. August 2013, 11:26:07

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sweeper

https://twitter.com/stimmviech
ZitatWerner Schneider ‏@stimmviech:

Ein früherer Richter im Publikum kritisiert Lebensferne seiner früheren Berufskollegen.
ZitatInteressant:
interessantester Punkt,der lt.Behindertenrechtskonvention illegale 63er,soll nicht diskutiert werden, #strate sagte das anfangs.
Zitatsachlich_ ‏@harnong :

@stimmviech Warum nicht?
ZitatWerner Schneider ‏@stimmviech :

@harnong Hat er nicht gesagt.Es bestätigt sich meine Meinung:Akademiker sparen Themen gern aus,die ihre Definitionshoheit allgemein bedroht
ZitatWerner Schneider ‏@stimmviech :

.@harnong Auch Rechtsanwälte lieben die Forensik,ein schönes Betätigungsfeld.
ZitatEin Herr aus dem Publikum ist erschüttert über schlampiges #Kröber Niveau, der Diskussionsleiter setzt zum Wortentzug an. Jetzt Wortentzug.
Der Herr wird auch von einem Psychiatriefan aus dem Publikum abgewürgt,man wolle kein Tribunal.
ZitatFotobiene ‏@Fotobiene :

@stimmviech Aussage korrekt, vielleicht Ton nicht adäquat...

Zitat.Werner Schneider ‏@stimmviech :

@Fotobiene Für mich normaler Ton,die versammelter Akademikerschaft verstörte die emotionale Schärfe.
ZitatFotobiene ‏@Fotobiene :

.@stimmviech #Mollath ist frei und hat noch nichts Böses getan, beweist das nicht Fehlgutachen von #Kröber? Frag' ihn mal!

ZitatSolarkritiker ‏@solarkritik :

@stimmviech Filmt die Diskussions-Veranstaltung jemand mit ??
ZitatWerner Schneider ‏@stimmviech :

@solarkritik Nein, es sind ca.250 Leute im Publikum.
@harnong @solarkritik Vermutlich wurde da nichts aufgezeichnet. Und meine Dokumentation ist natürlich subjektiv- unvollständig.
ZitatWerner Schneider ‏@stimmviech :

Schlußwort #strate : brauchen keine geänderten Gesetze,sondern korrekte Anwendung der bestehenden.
ZitatWerner Schneider ‏@stimmviech :

Schlußwort #kröber: macht sich über 63er-Abschaffer lustig,vermutet Einspargründe hinter diesem Thema(könnte sogar stimmen)
ZitatWerner Schneider ‏@stimmviech :

Weiter Schlußwort #Kröber : Unkooperatives Verhalten von #Mollath sei Grund für die zu lange Unterbringung und vielleicht zu ungute Prognose
ZitatFotobiene ‏@Fotobiene :

@stimmviech Das verlangt nach Korrektur durch #Strate - was für eine miese Art für ein Schlusswort...
ZitatFotobiene ‏@Fotobiene :

@stimmviech Nochmal: Ist Mollath da?
ZitatWerner Schneider ‏@stimmviech :

.@Fotobiene Nein.
ZitatWerner Schneider ‏@stimmviech :

Es folgt noch ein persönliches Fazit zu #Mollath #kröber #strate . Wenn ich wieder Strom habe.

With magic, you start with a frog and end up with a prince.
With science, you start with a frog, get a PhD and are still left with the frog you started with...


Terry Pratchett

sweeper

https://twitter.com/stimmviech
ZitatWerner Schneider ‏@stimmviech :

Fazit #Mollath #Kröber #strate :
Im Publikum ganz überwiegend Akademiker (Forensikpsychiater und viele Rechtsanwälte).

Gerade #strate grenzte die Diskussion gleich zu Anfang gegen Forderung nach Abschaffung des 63ers ab (Flyer)
Fände er interessant, werde aber heute Abend nicht Thema sein. Dazu auch kein Unmut im Publikum.

Abgrenzung von Podium: Publikum gegen Herrn, der emotional Unmut gegen #Kröber äußerte: man wolle kein Tribunal.

Fazit #Kröber #strate :
Mittelschicht ist irritiert über #Mollath, will aber etabliertes System, dess. Profiteur man ist,nicht in Frage stellen

Fazit #Mollath #Kröber #strate :
Sowohl intellektuell -Abschaffung des 63ers- als auch emotional radikale Stimmen sind unerwünscht.

Fazit #Mollath #strate #Kröber :
Sollte Abschaffung von 63er kommen, deutet #kröber Verbilligung/Verschlechterung der Unterbringung an.

Fazit #Mollath #kröber #strate :
Mit dieser Verbilligungs/Verschlechterungsprognose könnte #Kröber recht behalten.

Fazit #Mollath #Kröber #strate :
Wir bekämen dann Variante des US-Vollzugs, in dem die, die bei uns psychiatrisiert sind,lebensl. Haft absitzen.

Fazit #Mollath #Kröber #strate :
Im Unterschied z. US-lebenslänglich hätte bei uns Haftinsasse die Chance, sich beim Gutachter gerauszulügen.

Fazit #Mollath #Kröber #strate :
Psychiater hätten also weiter Berufsperspektiven, allerdings nicht so viele wie heute.

Fazit #Mollath #Kröber #strate :
Solange bei der Unterbringung Psychiater im Spiel sind,hilft nur Lügen. ****
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Terry Pratchett

Belbo

Nur Frau Wolff scheint sich irgendwie verquasselt zu haben.

Da ich neben ihr saß (und rechts von mir eine weitere Ex-Kollegin, die durchaus nicht davon angetan war, daß der konkrete Fall Mollath das Thema überlagerte, was dann mitunter zu kleinen privaten Diskussionen führte), schicke ich gleich voraus, daß ich weder alles mitbekommen habe noch alles notieren konnte.

sweeper

@stimmviech setzt soeben sein persönliches Fazit  der Veranstaltung in Potsdam über Twitter fort:

ZitatWerner Schneider ‏@stimmviech :

Fazit #Kröber #Mollath:
Akademiker,auch #strate, wollen eine "richtig arbeitende" Psychiatrie, deren Diagnosen nicht verstören.
ZitatWerner Schneider ‏@stimmviech :

Fazit #Mollath #strate #kröber:
Forderungen nach Abschaffung der Zwangspsychiatrie sind noch nicht mal Thema - beim Normalvolk schon garnicht.

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Terry Pratchett

Belbo

Zitat von: Belbo am 27. November 2013, 09:01:37
Nur Frau Wolff scheint sich irgendwie verquasselt zu haben.

ZitatDa ich neben ihr saß (und rechts von mir eine weitere Ex-Kollegin, die durchaus nicht davon angetan war, daß der konkrete Fall Mollath das Thema überlagerte, was dann mitunter zu kleinen privaten Diskussionen führte), schicke ich gleich voraus, daß ich weder alles mitbekommen habe noch alles notieren konnte.

sweeper

Über @stimmviech schreibt "gelegentlich":

Zitathttp://gabrielewolff.wordpress.com/2013/11/06/der-fall-mollath-die-irrwege-der-psychiatrie-2/comment-page-2/#comment-29416
gelegentlich sagte am 27. November 2013 um 10:43 :

@Nils
,,stimmviech" ist kein Mollath-Gegner. So kann man das nicht ausdrücken. Er fand dass G. Mollath unabhängig vom Justizskandal, den er als solchen anerkannt hatte, ein verbohrter unangenehmer Typ sei: die eigene Frau anzeigen statt sich von ihr zu trennen! Jemand, mit dem man privat nicht befreundet sein möchte. Der also damals irgendwie auch wahnhafte Züge hatte. So wie auch die psiramistas argumentieren, die freilich andere Interessen* damit verbinden. Eine Interpretation, die auch nach meinem Dafürhalten zu den veröffentlichten Dokumenten passen würde.
*Welche "anderen Interessen" sollten das denn sein??

"stimmviech" bewirbt immer wieder mal ein Büchlein:

http://www.amazon.de/gp/product/B0065IRP90?ie=UTF8&force-full-site=1&ref_=aw_bottom_links

Es lohnt sich übrigens, die beiden Kundenrezensionen zu lesen, von denen er selbst die erste verfasst hat:
Zitathttp://www.amazon.de/review/R7CMUTN8SXEJT/ref=cm_cr_dp_title?ie=UTF8&ASIN=B0065IRP90&channel=detail-glance&nodeID=530484031&store=digital-text

Von
Werner Schneider
Rezension bezieht sich auf: Wie Kriminelle ihre Therapeuten austricksen: Die Wahrheit über die Forensische Psychiatrie (Kindle Edition)
Zuerst einmal: der Autor kann sicherlich nicht schreiben. Eine Überarbeitung durch einen geeigneten Lektor wäre sicher angeraten, nicht nur wegen der Rechtschreibfehler. Man muß sich als Leser schon sehr darum bemühen, die Schachtelsätze des Autors zu entwirren. Unterzieht man sich aber dieser Mühe, eröffnet sich eine faszinierende Einsicht in die Welt der forensischen Psychiatrie. Und zwar nicht in die offizielle Welt der wohl geschönten Selbstdarstellung dieser Zunft, sondern in die Wirklichkeit. Manch ungute Ahnung, daß es mit der Verläßlichkeit der psychiatrischen Prognosen wohl nicht so weit her sein kann, bestätigt sich hier in erschreckender Weise. Wenn es stimmen sollte, daß ein in der Anstalt verwahrter Pädophiler , der dann im Freigang ein Mädchen ermordete, nur deshalb Freigang bekam, weil seine Therapeutin auf seine Muskeln stand, wäre das ein Skandal.
Mir bleibt nach Lektüre des Buchs das ungute Gefühl, daß die These des Autors, überhaupt nur ein Lügner könne eine Entlassung aus der Forensik erreichen, stimmen könnte. Und das wäre dann ein noch größerer Skandal.

Die zweite Rezension diskutiert ausführlich auch die mit dem §63 verknüpften gesellschaftspolitischen Implikationen:

Zitathttp://www.amazon.de/review/ROUGK04QD8F74/ref=cm_cr_dp_title?ie=UTF8&ASIN=B0065IRP90&channel=detail-glance&nodeID=530484031&store=digital-text

...Der Wert des Grundrechtes auf Freiheit wird offenbar von den beteiligten Richtern, Gutachtern und Psychiatern immer noch so sehr unterschätzt, dass ihnen weder klar ist, was ein Mensch zur Erlangung dieses Gutes alles auf sich zu nehmen bereit ist, noch, dass ihre gut gemeinten therapeutischen Anstrengungen jemals solide Ergebnisse bringen können, solange das zwanghafte - und damit der grundlegende Webfehler des Systems - nicht erkannt ist...
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sweeper

Allmählich weicht die unkritische Heroisierung Mollaths mehr und mehr einer differenzierteren Wahrnehmung (s.o.) in den Social Media:

ZitatUnerreichtes ‏@Unerreichtes :

Der Witz der Woche: #Mollath, Exmann der intriganten Quantenhexe Petra, wurde für Esoterik-Kongress angekündigt. http://behoerdenstressnews.blogspot.de/2013/11/gustl-mollath-und-dirk-lauer-on-tour-am.html ...
ZitatUnerreichtes ‏@Unerreichtes :

Das hat ein Gschmäckle, wenn man bedenkt, wie sehr Petra Maskes Quantenheillung immer als Beleg für ihren Betrug gewertet wurde.
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sweeper

Außer natürlich bei einigen, die es nicht ertragen, wenn das Image ihres tragischen Helden Kratzer bekommen könnte:

ZitatFotobiene sagte am 27. November 2013 um 13:26 :

@ gelegentlich

Ich kenne @stimmviechs Position zu Mollath nicht, aber wenn Du schreibst:

    (... ) dass G. Mollath (...) ein verbohrter unangenehmer Typ sei: die eigene Frau anzeigen statt sich von ihr zu trennen! Jemand, mit dem man privat nicht befreundet sein möchte. Der also damals irgendwie auch wahnhafte Züge hatte. So wie auch die psiramistas argumentieren, die freilich andere Interessen damit verbinden. Eine Interpretation, die auch nach meinem Dafürhalten zu den veröffentlichten Dokumenten passen würde.

dann muß ich eindeutig sagen: Nein, eine solche Interpretation passt NICHT zu den veröffentlichten Dokumenten.
Aus den Dokumenten geht eindeutig hervor, daß Mollath zunächst seine Frau und sich schützen wollte. Erst als sie ihren unbedingten Vernichtungswillen in die Tat umsetze, fiel für ihn dieser Schutzaspekt weg, so daß er konsequenterweise juristisch gegen ihre für ihn offensichtlichen Straftaten vorging. Das mag man als "verbohrt" bezeichnen, und für einige ist es ja auch unangenehm, ich bezeichne es als geradlinig.
KEINESWEGS jedoch kann ich darin "wahnhafte Züge" erkennen.

Zitatgelegentlich sagte am 27. November 2013 um 15:14 :

@fotobiene
Diese Interpretation mache ich mir nicht zu eigen. Ich meine aber sie wäre als Deutung der veröffentlichten Tatsachen auch möglich. Freilich irrelevant gegenüber dem eigentlichen Problem: dem Justiz- und Psychiatrieskandal Mollath. Ob ich mit G. Mollath befreundet sein möchte oder nicht ist eine Frage, die sich mir nicht stellt. Die erhaltene Unterstützung hätte er auch dann verdient wenn er wirklich ein wahnhaftes Ekel gewesen wäre – außer, er hätte seine Frau wirklich gefährlich verletzt. ...
Zitathttp://gabrielewolff.wordpress.com/2013/11/06/der-fall-mollath-die-irrwege-der-psychiatrie-2/comment-page-2/#comment-29433

Fotobiene sagte am 27. November 2013 um 16:02 :

@ gelegentlich

Sorry, wenn ich hier hartnäckig bleibe:

    Ich meine aber sie wäre als Deutung der veröffentlichten Tatsachen auch möglich.


Ich habe das verneint und auch eine Begründung dazu geliefert. (Die betreffenden Dokumente setze ich logischerweise als bekannt voraus)
Darf ich um Deine bitten?

    Die erhaltene Unterstützung hätte er auch dann verdient wenn er wirklich ein wahnhaftes Ekel gewesen wäre (...)


Nur mal zur Verklarung – und wirklich nur darum:
Was würdest Du zu folgendem Satz sagen? :
Ich finde es gut, daß User "gelegentlich" hier seine Meinung schreiben darf, auch wenn er vielleicht wirklich privat ein wahnhaftes Ekel ist.
Fühlt sich nicht gut an?
Eben. :-)

Was für ein charmanter Appell zur Fahnentreue...  ::)



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sweeper

Weiter mit @Stimmviech bei Twitter:
Zitat
Werner Schneider ‏@stimmviech :

....Laut #Kröber ist #Mollath eine Art Katalysator einer Neuordnung der Unterbringung, die mit der Neuregelung der Sicherungsverwahrung angefangen habe. Er fürchte eine Verschlechterung der Unterbringung durch die Tendenz zur Inklusion Behinderter. Er könnte hier durchaus recht haben.

Interessante und diskussionswürdige Position!

ZitatWerner Schneider ‏@stimmviech :

http://www.die-bpe.de/  #Forensik illegal? Nur wenn Erklärung des Hochkommisariats bindend ist, die Behindertenrechtskonvention eng auslegt.
Die Behindertenrechtskonvention selbst aber fordert nur, daß alles nach Recht und Gesetz verläuft. Das Verfassungsgericht scheint es Ähnlich zu sehen.
Der Bundesverband Psychiatrieerfahrener macht also Propaganda ohne Rechtsgrundlage.



Zur Orientierung die Stellungnahme der DGPPN zur notwendigen Reform des § 63  (12. Sept. 2013):

http://www.dgppn.de/fileadmin/user_upload/_medien/download/pdf/stellungnahmen/2013/DGPPN-Stellungnahme_Reform%C3%BCberlegungen__63_StGB_BMJ_final_01.pdf
Zitat
... Besonders bemerkenswert ist, dass die durchschnittliche Verweildauer von einem Minimum von knapp 4 Jahren im Jahr 1994 auf nunmehr rund 8 Jahre angestiegen ist. Diese problematische, von der DGPPN mehrfach kritisierte Entwicklung hat verschiedene Gründe, die man nicht losgelöst von der Entwicklung der Versorgungssituation psychisch kranker Menschen innerhalb der psychiatrischen Regelversorgung sehen kann:

Der Anteil der schizophrenen Menschen in der Forensik hat sich von rund einem Drittel der Patienten auf die Hälfte erhöht. Diese Entwicklung steht wahrscheinlich in Zusammenhang mit:

‐ der Reduktion der Behandlungsdauer in den Kliniken der psychiatrischen Regelversorgung und dem Abbau entsprechender Behandlungsplätze

‐ sowie den inzwischen restriktiveren rechtlichen Grundlagen zur Zwangsunterbringung;

‐ Patienten werden zudem gelegentlich gegen ärztlichen Rat zu früh entlassen und lehnen dann auch häufiger eine adäquate ambulante Weiterbehandlung ab.

Es gibt viel zu wenig komplementäre, personell gut ausgestattete betreute Wohnformen und Heimeinrichtungen für Menschen mit schwerwiegenden psychischen Störungen oder Intelligenzminderung.

Gerade bei intelligenzgeminderten Patienten steht der hohe Sicherungsaufwand der Forensik häufig im Gegensatz zur Sicherungsnotwendigkeit. Entscheidend ist hier eine intensive personelle Betreuung, ggf. auch in geschlossenen Wohneinrichtungen.

Das zunehmende Sicherheitsinteresse der Gesellschaft, welches verbunden ist mit dem Anspruch, vor Rückfallstraftaten zuverlässig und dauerhaft geschützt zu werden, hat vor allem im Bereich der Behandlung von Menschen mit sexueller Abweichung oder Persönlichkeitsstörung zu einer Verdopplung der Verweildauer geführt und stellt den Sicherungsauftrag der Forensik hier stark in den Vordergrund...
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Terry Pratchett

sweeper

Es folgen Impressionen der Veranstaltung
ZitatDiskussionsveranstaltung der BKV

    Der Fall "Mollath" und die Folgen

    Zeit für eine Reform der Unterbringung kranker Täter im psychiatrischen Krankenhaus?


    am 26. November 2013, um 19.00 Uhr [19:10 – 21:20 Uhr]
    an der Universität Potsdam, Campus Griebnitzsee, Hörsaal 05

    Prof. Dr. Hans-Ludwig Kröber – Direktor des Instituts für Forensische Psychiatrie, Charité Universitätsmedizin, Berlin

    Dr. h.c. Gerhard Strate – Rechtsanwalt, Hamburg (Verteidiger von Gustl Mollath)

    Diskussionsleitung:
    Prof. Dr. Andreas Mosbacher – Richter am Bundesgerichtshof, Karlsruhe
aus der Feder von Gabriele Wolff - soweit sie nicht durch Gespräche mit ihren Sitznachbarinnen am Zuhören gehindert war  ;)

Zitat...hier nun mein Bericht über die Veranstaltung.
Im Eingangsbereich hatten Vertreter der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener einen Text mit der Überschrift: ,,Weg mit § 63 StGB – er ist illegal!" unter Berufung auf die Behindertenrechtskonvention und eine Erklärung des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte vom 26.1.2009, Artikel 47, verteilt. Beigefügt war ein Aufsatz von Prof. Thomas S. Szasz:

http://www.szasz-texte.de/texte/der-kampf-der-psychiatrie-gegen-strafrechtliche-verantwortlichkeit.html

Dieser ist hier bereits vorgestellt worden.
Nach einer Einführung durch Prof. Dr. Mosbacher, der kompetent und zurückgenommen moderierte (und nach meinem Eindruck eine Bereicherung des 1. Strafsenats darstellt), hielt zunächst RA Strate sein Eingangsstatement. Zunächst wies er darauf hin, daß er keineswegs ein Experte für Psychiatrie und Maßregelvollzug sei, vielmehr erst durch den Fall des Gustl Mollath auf die Problematik aufmerksam geworden sei. Er wies auf das o.a. Flugblatt hin, das eine interessante Fragestellung aufwerfe, zu der er aber keine Stellung nehmen könne; dies müsse gut durchdacht werden.
Aus dem Fall Mollath ergebe sich die beherrschende Rolle der Psychiater bei der Anwendung und Durchführung von § 63 StGB. Einer Reform bedürfe es nicht, wenn die beteiligten Psychiater lediglich die Mindestanforderungen eines Schuldunfähigkeitsgutachtens eingehalten hätten, wie es der BGH in seinem Urteil vom 12.11.2004 vorgezeichnet habe:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=21a7b9b763a4aae847f0edfcfa897780&nr=31415&pos=0&anz=1

Dies habe Dr. Leipziger nicht getan; es fehle an der erforderlichen genauen Zuordnung zu einer Diagnose in eine Eingangsvoraussetzung des § 20 StGB; insbesondere zur Kausalbeziehung zwischen Störung und Tat finde sich in dem Gutachten, das er wörtlich als ,,hanebüchen" bezeichnete, gar nichts. Dieses Gutachten sei entscheidend gewesen, und Kröber und Pfäfflin hätten es gebilligt.
Angesichts dieser mangelnden Qualität nutze die vom Bundesjustizministerium in Aussicht genommene Vermehrung der externen Gutachten nichts, schließlich seien Dr. Leipziger (Bayreuth) – beim Erstgutachten für ein Nürnberger Gericht – Kröber (Berlin) und Pfäfflin (Ulm) ja ebenfalls externe Gutachter gewesen.

Prof. Dr. Kröber nutzte das Eingangsstatement, um sich als Vorreiter einer Reform des Maßregelrechts darzustellen: er habe schon immer die Meinung vertreten, daß die Unterbringungszeiten übermäßig lang seien; erst durch den Fall Mollath habe sich eine Trendwende gegen den ,,Wegsperr"-Zeitgeist erhoben.
Wichtiger seien zuvor aber die Straßburger Entscheidungen zur Sicherungsverwahrung gewesen, die allerdings nicht das ,,unsägliche" Therapieunterbringungsgesetz (Regelung der verfassungswidrigen Altfälle der nachträglichen Sicherungsverwahrung) verhindert hätten.
Jetzt sei es so, daß nach § 63 StGB Untergebrachte wesentlich rechtloser seien als Sicherungsverwahrte. Kürzlich sei er in einem Fall aus Oberbayern als Gutachter bestellt gewesen; wegen minderer Delikte sei ein Mann bereits 30 Jahre in Unterbringung gewesen, die letzten zehn davon ohne jegliche Therapie. Da habe er in sein Gutachten hineingeschrieben, ob es eine Verhältnismäßigkeit überhaupt noch gebe? Die Staatsanwaltschaft München I habe ihn daraufhin wegen Befangenheit abgelehnt, das Gericht habe dem Antrag stattgegeben und in der Sache nicht entschieden, sondern einen neuen Gutachter bestellt. Auf Beschwerde habe das OLG München den Mann freigelassen.
Der Fall Mollath eigne sich für Diskussionen über Reformbedarf schon deshalb nicht, weil es kaum jemals um die Frage, ob ein Untergebrachter schuldig sei oder nicht (sprich: Fehlurteil), gehe.
Im übrigen sei seine Meinung über ihn unverändert: ganz unauffällig aus psychiatrischer Sicht sei Herr Mollath nicht, um es vorsichtig auszudrücken; die Frage sei eher die nach seiner Gefährlichkeit, oder ob er nicht nur ,,schwierig" sei.
Die von der Bundesjustizministerin befürwortete Vermehrung der Gutachten würde nichts bringen. Ein Gutachten schon nach vier Monaten bedeute, daß das Unterbringungsurteil wohl für ein Fehlurteil gehalten werde. Jede Gutachtenerstellung verlängere die Unterbringung nur. In Hessen würden sogar schon zu Fragen der Vollzugslockerungen zwei externe Gutachten eingeholt. Für ihn stelle sich das so dar, daß sich die Behörde dann immer dem skeptischeren Gutachter anschließe, und daß letztlich das Ziel bestehe, so lange begutachten zu lassen, bis man die Lockerung ablehnen könne.
Kernproblem des Maßregelvollzugs sei nicht der Fall Mollath, sondern die zu langen ,,Liegezeiten" der Patienten mit einer ,,richtigen" Erkrankung und zu lange Zeiträume, in denen gar nicht therapiert werde.
Das Gutachten von Dr. Leipziger sei in Ordnung; er wisse nicht genau, ob zur Kausalität von Störung und Tat ,,genug argumentiert" worden sei.
[Anmerkung: an diesem Abend war dieselbe Taktik zu beobachten, die er auch in seinen Interviews und im ,,BLITZLICHT"-Aufsatz an den Tag gelegt hatte: er hat zuvor nicht mehr in die Unterlagen gesehen, und so trägt er nur seine mattgewordenen Erinnerungen vor. Tatsächlich hat Dr. Leipziger dieser entscheidenden Frage kein einziges Wort gewidmet.]
Es habe auch genug Material gegeben, um zu einem Ergebnis zu kommen. Alle, die mit Mollath psychiatrisch befaßt gewesen seien, hätten ihn als auffällig angesehen. Später stellte er klar, daß er vor seiner Gutachtenabfasssung mit keinem Vorgutachter gesprochen habe, so etwas mache er nicht. Außerdem habe es auffälliges Rückzugsverhalten des Probanden im Vorfeld gegeben.
Die Frage sei: wie geht die Justiz mit schlechten Gutachten und schlechten Stellungnahmen der Einrichtungen ab?
Kürzlich habe er mal wieder, in ,,Mittel-Ober-Unterfranken", eine Textbaustein-Stellungnahme eines BKH gesehen, in dem auf 4 einzeilig beschrifteten Seiten das verstrichene Jahr in exakt 9 neuen Zeilen dargestellt worden sei. Jahr für Jahr habe die StVK solche Inhaltlosigkeiten akzeptiert, wie es klaglos akzeptiert habe, daß keine Therapie stattfinde; schlechte Gutachten dürften nicht akzeptiert werden, fehlende Behandlung sollte ebenfalls sanktioniert werden.
Es treffe allerdings zu, daß es enorme Nachwuchsprobleme bei forensischen Psychiatern gebe.

Nach diesem Eingangsstatement geriet RA Strate, der verhalten begonnen hatte, dann allerdings in Fahrt, wiederholte seine Kritik an den Gutachten, merkte an, daß es wohl typisch sei, daß Kröber sein Festhalten an seinem Gutachten nur den Fachkollegen gegenüber vorlege und es vorziehe, die entsprechende Kritik daran gar nicht erst zu lesen.

http://strate.net/de/dokumentation/Mollath-Anmerkung-der-Verteidigung-2013-11-16.pdf

Die genaue Formulierung habe ich nicht notiert; sie ließ auch die Interpretation zu, Kröber gebe nur vor, er habe die Strate-Kritik an seinem BLITZLICHT-Aufsatz nicht gelesen. Es sei festzustellen, daß es seitens der Psychiatrie keine Bereitschaft gebe, über Fehler nachzudenken. Selbstkritik sei offenbar völlig ausgeschlossen. Stattdessen richte die DGPPN riesige Tagungen aus, die in Höhe von 500 – 600.000,- Euro von der Pharmaindustrie gesponsert werden.
[Hier gab es Szenenapplaus.]


Auf letzteres ging Prof. Kröber nicht ein, wies aber hinsichtlich seiner Kritikfähigkeit auf seinen heutigen (27.11.2013) auf der DGPPN-Tagung zu haltenden Vortrag über Mißstände im Maßregelvollzug hin.
Er verteidigte wiederum seine Mollathdiagnose vom Wahn (zutreffend und schon damals bekannt sei ja nur gewesen, daß die Ehefrau hinter dem Rücken der HVB Kundengelder an eine andere Schweizer weitergeleitet habe, alles andere, auch die Verschwörung mit dem Ziel der bürgerkriegsähnlichen Zustände, sei jedenfalls wahnhaft) und fügte hinzu, wie schwierig es für ihn gewesen sei: zuerst durch die Schweigepflicht an einer Selbstverteidigung gehindert, sei die Frage der seelischen Gesundheit/Krankheit Mollaths derartig zur Glaubensfrage geworden, daß er sich jetzt bei entsprechenden Äußerungen in der Öffentlichkeit, nachdem das Gutachten veröffentlicht worden sei, vor beleidigenden E-Mails nicht mehr retten könne.

RA Strate forderte die Zuschauer immer wieder auf, die einmalige Gelegenheit zu nutzen, die Gutachten selber zu lesen, dann wisse man, was man von diesen Verteidigungsversuchen zu halten habe. Einer der Gutachter habe einen Anwalt vorgeschickt mit dem Ansinnen, das Gutachten vom Netz zu nehmen. Hier gehe es aber nicht um Urheberrecht, sondern darum, mit Zustimmung des Mandanten eine Qualitätsdiskussion zu ermöglichen. Seit 2 ½ Monaten warte er vergebens auf eine Abmahnung. Herr Kröber möge sich wegen E-Mails nicht beklagen, auch sein eigenes E-Mailfach quelle seit Übernahme des Mandats über.
Er strich noch einmal die Rechtsbeugungen Brixners heraus, der sämtliche Beschwerden Mollaths einfach nicht bearbeitete, und wies auf den Umstand hin, daß Dr. Leipziger nach dem Gerichtstermin vom 31.3.2005, in dem Mollath sich gegen den Unterbringungsbeschluß beschwert hatte, plötzlich schmerzhafte Hand- und Fußfesseln beim Hofgang tragen mußte.

Ein Zuschauer, der sich als Lehrbeauftragter der Uni Potsdam vorstellte, begann sein längeres Statement (dem ich eine Frage nicht entnehmen konnte) mit den Sätzen: ,,Wenn ein solcher Fall, in dem jemand, der Steuerhinterziehungsvorwürfe gegen eine große Bank erhebt und dann für sieben Jahre in der Forensik verschwindet, in der Ukraine stattgefunden hätte, wäre der hier wohl als ein Fall der politischen Strafjustiz bezeichnet worden." [Zustimmendes Lachen und Gemurmel der Zuschauer]

Auf eine kritische Frage aus dem Publikum zu dem bloßen Aktengutachten verteidigte sich Kröber erneut damit, daß man zur Gutachtenerstellung verpflichtet sei; RA Strate widersprach erneut, verwies auf § 76 StPO und betonte, daß kein Gutachter gezwungen werden könne, ein Gutachten abzugeben, das nicht der ärztlichen Kunst entspreche. Allenfalls könne eine Stellungnahme verfaßt werden, deren zweifelhafter wissenschaftlicher Wert anzugeben sei.
Überhaupt stehe es um die Rechtskenntnis der forensischen Psychiater schlecht, wie man an der Mißachtung der BVerfG-Entscheidung von 2001 durch Dr. Leipziger und seine unzulässige Totalbeobachtung sehe. Die habe er, Kröber, nicht nur nicht gerügt, sondern die zweifelhaften Beobachtungen (,,ißt Weißbrot", ,,will sich nur mit Kernseife waschen") ebenfalls benutzt.
Hier warf Prof. Mosbacher ein, daß er in seinen Lesungen in Potsdam auf diesen Beschluß immer hinweise.

Insbesondere wurde im Publikum die Wahndiagnose angezweifelt und darüberhinaus gefragt, was denn an einer falschen Wirklichkeitsvorstellung überhaupt gefährlich sei.
Kröber gab seinem Hang zur Anekdote nach und erzählte u.a. von einem Patienten, für den der Jupiter (Merkur?) nur so groß wie ein Apfel sei. Das klinge ganz harmlos, aber hieraus hätte sich ein systematisches Bedrohungsszenario entwickelt, so daß der Mann, der sich von jedem bedroht gefühlt habe und subjektiv aus Notwehr gehandelt habe, gefährlich geworden sei. Neben dem friedlichen Wahn gebe es eben auch solche wahnhaften Ideen, wie bei Mollath mit seinen Bürgerkriegszuständen, die eine gewisse Handlungsbereitschaft annehmen ließen; der habe schließlich gesagt: "Ich trete aus dem Rechtsstaat aus".
[So steht es in einem Protokoll – ob das so gesagt wurde und was es bedeutet, stehe dahin.]

RA Strate machte längere Ausführungen zum Wesen und der Qualität einer Akte, die niemals die Wahrheit, sondern nur die Wahrheit derjenigen bezeuge, die die Akte schreiben und zusammenstellen. Kritische Lektüre sei erforderlich.

Ein Zuschauer wurde laut und scharf im Ton, als er Prof. Kröber wegen seines Gutachtens anging, beruhigte sich aber schnell, als der Moderator ihn in seiner bestimmten, leisen Art daran erinnerte, daß hier kein Tribunal stattfinde.

Zuletzt erinnerte Hasso Lieber
http://www.akd-law.de/index.php?main=hasso_lieber&site=06:03:00

an die wichtigste Schnittstelle, nämlich an die Richter. Er beklagte zu wenig Lebenserfahrung der Richter und zu wenig Kompetenz, sich mit psychiatrischen Gutachten auseinanderzusetzen.

In seinem Schlußstatement vertrat RA Strate die Auffassung, daß vorrangig vor einer Reform darauf hinzuwirken sei, daß alle Beteiligten ihre Aufgabe ernstnähmen und qualitativ hochstehend arbeiten (die Gesetze einhalten, § 62 StGB – Verhältnismäßigkeit – achten, Mindesterfordernisse einhalten, Gutachten und Stellungnahmen sorgfältig evaluieren). Damit sei mehr gedient als mit einer Reform, die von demselben unzulänglichen Personal umgesetzt werde.

Prof. Kröber sprach sich vor allen Dingen gegen eine Gutachtenvermehrung aus; zu einer Abschaffung des § 63 StGB äußerte er sich flapsig, was man denn mit Mördern machen solle, die unter dem Einfluß von Stimmen gehandelt hätten, ob man die in den Knast stecken solle. Letztlich würden gravierende Einschränkungen bei der Anwendbarkeit von § 63 StGB dazu führen, daß es nur noch Billig-Vollzug geben werde.
Positiv stand er der vorgeschlagenen Präzisierung der Delikte, die eine Unterbringung und deren Fortdauer mit sich bringen, sowie einer zeitlichen Beschränkung gegenüber.

Fazit: eine angeregte und anregende Veranstaltung, die sehr von dem Niveauunterschied der beiden Referenten geprägt war. Kröber bewegte sich durchweg auf dem Niveau seines BLITZLICHTS:

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Nachtrag-zur-Anmerkung-der-Verteidigung-2013-11-17.pdf

wiederholte also seine Falschdarstellungen und gab sich überwiegend ironisch: ,,Psychiatrie kann jeder". (Vor Beginn der Veranstaltung hatte ihm jemand "Grüße von Postel" zugerufen.)
Auf die Frage eines Urheberrechtsverstoßes durch die Veröffentlichung ging er nicht ein, weil er ja vorgab, Strates Erwiderung nicht gelesen zu haben.

Nach meinem Eindruck hatte Prof. Kröber von Beginn an einen schweren Stand, da das Publikum vorwiegend aus Juristen bestand, die zudem über das Verfahren informiert waren. Einige Fragesteller gaben auch an, die Gutachten gelesen zu haben. Daß Kröber mit diesem Auftritt auch nur einen einzigen überzeugt haben könnte, kann ich mir nicht vorstellen.
Zum Auftreten von RA Strate brauche ich nichts zu sagen. ;-)
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Terry Pratchett

sweeper

Mein Fazit:

Das Thema der Veranstaltung war nicht "Der Fall Mollath", sondern der Stellenwert dieses konkreten Falles in der Diskussion um Veränderungen im Maßregelvollzug, wie sie nicht nur die DGPPN in ihrer Stellungnahme vom September 2013, sondern auch das Bundesjustizministerium öffentlich erörtern.

Herr Strate (und natürlich besonders auch Frau Wolff ...) wäre gut beraten gewesen, sich mit dieser Stellungnahme auseinanderzusetzen.
Dann hätte Herr Strate erkannt, dass Prof. Kröber offenbar genau den Inhalt dieser Stellungnahme vortrug (siehe "stimmviechs" Twitter-Protokoll).
Darauf war RA Strate aber leider nicht vorbereitet.
Stattdessen versuchte er lediglich, die Diskussionsplattform zu einer Bühne für seinen persönlichen Rant auf Kröber umzufunktionieren - peinlicher Weise anscheinend sogar mit Anspielungen auf seine illegale Veröffentlichung des Zeitschriftenartikels.
Zum eigentlichen Thema der Veranstaltung - nämlich die Implikationen, Lehren und möglichen Konsequenzen der Causa Mollath für die Reform der Unterbringung nach § 63  - hatte Strate infolgedessen nichts zu sagen, außer dass eigentlich kein Handlungsbedarf bestehe:
ZitatAus dem Fall Mollath ergebe sich die beherrschende Rolle der Psychiater bei der Anwendung und Durchführung von § 63 StGB. Einer Reform bedürfe es nicht, wenn die beteiligten Psychiater lediglich die Mindestanforderungen eines Schuldunfähigkeitsgutachtens eingehalten hätten, wie es der BGH in seinem Urteil vom 12.11.2004 vorgezeichnet habe

Thema verfehlt, Herr Dr. h.c.!!
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sweeper

Der arme "gelegentlich" wird momentan wegen eines verräterischen Satzes im Wolff-Blog auf RechtgläubigkeitHerz und Nieren geprüft - da geht es schlimmer zu als in der InquisitionGlaubenskongregation - "hochnotpeinlich" nennt Krimi-Gabi es selbst...  :o

@gelegentlich: spätestens jetzt sollten bei dir alle Alarmglocken klingeln...
Zitathttp://gabrielewolff.wordpress.com/2013/11/06/der-fall-mollath-die-irrwege-der-psychiatrie-2/comment-page-2/#comment-29470
gabrielewolff sagte am 27. November 2013 um 21:05 :

Natürlich haben Fotobiene und Sie recht: was da hinein- und herausinterpretiert wird, ohne hinreichende sachliche Begründung, liegt auf der Kröber-Schiene "Psychiatrie kann jeder".
Aber nachdem "gelegentlich" nun, hochnotpeinlich von Fotobiene in die Zange genommen, mehrfach klargestellt und versichert hat, daß er diesen Deutungen nicht zustimmend beitrete, sie für ihn lediglich belanglos seien, kann er für diese zitierten unzutreffenden Meinungen nicht mehr haftbar gemacht werden.

Frau Wolff über den kolportierten Mollath-Satz "Ich trete aus dem Rechtsstaat aus!":

Zitathttp://gabrielewolff.wordpress.com/2013/11/06/der-fall-mollath-die-irrwege-der-psychiatrie-2/comment-page-2/#comment-29473
gabrielewolff sagte am 27. November 2013 um 21:20 :

Sehr richtig.
Weil der – im übrigen bestrittene – Satz gefallen sein soll, nachdem der kenntnislose Sachverständige Lippert eine Unterbringung gemäß § 81 StPO zur "Behandlung" (gemeint: Gutachtenerstellung) empfohlen hatte, muß die Protokollführerin etwas falsch verstanden haben.
Der Satz hätte lauten müssen:
"Sie treten aus dem Rechtsstaat aus." ;-)

Durchgängig scheint doch in allen Mollathschen "Flugblättern" auf, daß er für die letzten Reste des Rechtsstaats kämpfen wolle, der in seinem Fall – objektiv betrachtet – nicht mehr vorhanden war. Daß diese Hoffnung realitätsfern war, hat nicht er, sondern das haben andere zu verantworten.

Meines Wissens fiel dieser Satz während einer der ersten Gerichtsverhandlungen und taucht in einem entsprechenden Protokoll auf- ich kann mich aber täuschen ...

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ErpelderNacht

Dieser "stimmviech" scheint eine interessante Sichtweise auf den Fall zu haben. Der Gelegentlich hat bei GW einen Link gepostet, wo er sich anscheinend schon mal mit dem stimmviech auseinandergesetzt hat, die kennen sich schon länger.


Beispiel:
http://rebellmarkt.blogger.de/stories/2159143/#2159577

Zitatstimmviech, Donnerstag, 15. November 2012, 17:20
@gelegentlich: Im Bereich der Forensik gibt es nur wenige renommierte Experten, zu denen der verlinkte sicher nicht gehört. Deshalb zählt der für die Richter der Vollstreckungskammer nicht. Die für den Herrn Mollath sprechenden Gutachten sind damit keinesfalls " gleichstark".
Herr Mollath hätte nur eine Chance, wenn die für ihn zuständige Strafvollstreckungskammer bei einem renommierten Forensikprofessor wie z.B. Ludwig Kröber ein Gutachten in Auftrag gäbe. Käme Kröber zum Schluß, daß der Betreffende ungefährlich und gesund ist, käme er raus. Sonst nicht. Was viele nicht verstehen: Meines Erachtens erklären sich Seltsamkeiten im Bereich der Psychiatrie am besten damit, daß man sie als Ersatzreligion in einer säkularisierten Gesellschaft betrachtet. Da muß es Sünder geben, die auf ewig in Sünde bleiben. Und natürlich gefallene, die den Weg der Umkehr gehen, also bei der Therapie durch Lügen mitspielen. Zielgruppe der Psychiatrie sind nicht die Patienten, sondern die Normalos, die sich ihrer eigenen Normalität durch Ausgrenzung- als Hilfe getarnt- Abseitiger versichern wollen, das erzeugt das Dazugehörigkeitsgefühl, was auch moderne Gesellschaften brauchen. Als " Opfer" nehmen Gesellschaft und die von ihr beauftragte Psychiatrie gern Leute, die in der Tat seltsam sind. Und seltsam ist er schon der Herr Mollath. Oder kennen sie jemanden, der die einträglichen Schwarzgeldgeschäfte eines Ehepartners mit großem Einsatz verhindern will? Da ist jemand Michael Kohlhaas, und da er einflußreichen Leuten auf die Füße getreten ist, hat man seinen Fanatismus genutzt, um sich der Bedrohung zu entledigen. Und seien wir ehrlich: niemand will einen Korrektheitsfanatiker im Bekanntenkreis haben. Ob Herr Mollath die vorgeworfene Gewalttat begangen hat: ich weiß es nicht, ich halte da eine Lüge der Ehefrau für möglich, allerdings kenne ich auch Gerechtigkeitsfanatiker, die mal körperlich ausrasten.

ErpelderNacht

ZitatWas viele nicht verstehen: Meines Erachtens erklären sich Seltsamkeiten im Bereich der Psychiatrie am besten damit, daß man sie als Ersatzreligion in einer säkularisierten Gesellschaft betrachtet.

Das hat was.

sweeper

@ErpelderNacht:

"stimmviech" vertritt in der Debatte (um Sinn und Unsinn des Maßregelvollzugs) einige interessante Ansichten - das hat damit zu tun, dass er eine Innenperspektive gewonnen hat.
Zitat
Werner Schneider ‏@stimmviech 27 Nov:

.@Nachtgieger Nun war ich ja mehrere Jahre in der Forensik: die Regel da ist der Schuldige,der mehr oder weniger geschickt zu lügen versucht
ZitatWerner Schneider ‏@stimmviech:
@ddhilfe @nachtgieger @ursula_prem Nun glaube ich ja bekanntermaßen nicht an das Konzept Geisteskrankheit.

Wenn du darüber gern hier diskutieren willst, sollte das aber in einem extra Faden geschehen - hier geht es um Mollath und alles, was mit seinem Fall verknüpft ist - da ist die Potsdamer Diskussionsrunde thematisch als Schnittmenge zweier Themen zu betrachten.
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