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Neues zu Mollath

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Begonnen von Typee, 06. August 2013, 11:26:07

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sweeper

@bayle:
ZitatFür den Wissenschaftler, und eigentlich für jedermann, der an so etwas wie ('tschuldigung, großes Wort) objektiver Wahrheit interessiert ist, wäre doch die Frage wichtig: Was spricht eigentlich gegen meine Theorie? Welche Tatsache, welcher Umstand, welches Experiment könnte sie kippen? Eine solche Frage stellst Du Dir offenbar nicht.
Es ist noch bizarrer:

Tyko taucht hier mit einem gewissen missionarischen Gestus auf und will uns erklären, warum die Causa Mollath angeblich eine große Sache ist: die Diehl-etc-Geschichte eben ("Kennt ihr Strates Theorie?").

Alles bleibt aber letztlich geheim, und wenn du oder ich nach Belegen fragen, dann werden wir auf Strates ausgefuxte und in jeder Hinsicht geniale  :anbeten: Prozesstaktik verwiesen.
Andersherum wird aber so  getan, als ob wir diese Story unterstellen (nur weil wir uns gedanklich auf seine Argumentationsschiene einlassen...  ), und -schwuppdiwupp! - sollen wir ihm Belege für seine Story liefern  ::)
Auf diese Weise baut er einen ganz schönen Popanz auf.

Tyko hat den ursprünglichen Urteilstext vergessen, in dem ausdrücklich festgehalten wurde, dass selbst in Anbetracht behaupteter evtl möglicher Schwarzgeldverschiebungen von Banken in die Schweiz jener damalige Urteilsspruch erging: S.25

http://www.gustl-for-help.de/download/2006-08-08-Mollath-Urteil-Landgericht.pdf



Hier ist übrigens das Strate-pdf vom Wiederaufnahmeantrag:
http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Wiederaufnahmeantrag-2013-02-19.pdf

Mir kommt es im Schriftbild deutlich verändert vor (gerade dieses doc hatte ich mir aus bestimmten Gründen näher angesehen) - die Internetpräsenz bzw die Dokumente waren ja bekanntlich vor wenigen Tagen überhaupt nicht abrufbar.
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Terry Pratchett

WalterE

mit dem Urteilsspruch war Mollath allerdings erledigt und von ihm ging keine Gefahr mehr aus. Immerhin, ein paar Verfahren wurden durch die Kampagne noch eingeleitet. Auch sind Gerichtsverfahren wohl kaum wissenschaftliche Verfahren.

Worauf ich aber hier hinaus will, auch wenn es besser unter skeptisches Denken passen würde, dort ist der Thread allerdings gesperrt:
Mir fällt auf dass die Gutachter gegen Mollath alle aus dem psychoanalytischen Lager kommen, während Weinberger psychoanalysekritisch ist - eine Position der ich auch zuneige. Ich verstehe nicht ganz warum viele - auch in Psiram Artikeln - hier davon ausgehen dass das alles seine Richtigkeit habe, wo deren Methode doch selbst auf tönernen Füssen steht. Auch Mackenthun ist Psychoanalytiker.  Vielmehr sehe ich in Weinberger den Vertreter der skeptischen Position.

sweeper

Zitatdass die Gutachter gegen Mollath alle aus dem psychoanalytischen Lager kommen,
Hast du dafür nachvollziehbare Beispiele?
Eine solche Assoziation überrascht mich, ehrlich gesagt.

Bei Weinberger finde ich - trotz seiner dezidiert psychoanalysekritischen Einstellung - noch am ehesten in den Formulierungen und in der Herangehensweise  "alte Schule", die eben auch, ihrer Zeit geschuldet, psychoanalytisch durchsetzt war.

Man muss auch unterscheiden zwischen Psychoanalyse (dort gibt es ebenfalls unterschiedliche Schulen und Entwicklungen) und tiefenpsychologisch-psychodynamischen Betrachtungsweisen, die sich einer wissenschaftlichen Überprüfung stellen.
ZitatAuch Mackenthun ist Psychoanalytiker.
Daher überrascht es besonders, dass er im Fall Mollath klar von einer wahnhaften Störung ausgeht.
Mackenthun ist übrigens von seiner Ausbildung her Psychologe.

Die Gutachterin Hanna Ziegert (bei Beckmann) ist definitif Psychoanalytikerin (und Psychiaterin).
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bayle

Ich stehe der Psychoanalyse auch eher skeptisch gegenüber, aber ich begreife nicht, was das mit diesem Fall zu tun haben soll. Weder legitimiert das meine Kritik oder Zustimmung, noch kompromittiert es sie. Die These, die Wahndiagnose sei hier psychoanalytisch fundiert, halte ich für absonderlich. Hältst Du Weinbergers "Gutachten", oder seine Ausgangsbasis, für tragfähig? Dann wären wir sehr weit auseinander.

Unsere Threads hier sind sehr ausführlich. Auch die Psychoanalyse haben wir schon gestreift. Ich wäre Dir verbunden, wenn Du neue Aspekte aufwerfen könntest. Zur Erleichterung des Einstiegs vgl.

http://forum.psiram.com/index.php?topic=11591.msg149946#msg149946

Auch zu Weinberger findest Du dort was.  :teufel

sweeper

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2013/09/18/strafverfolger-wollen-links-beschlagnahmen/
Zitat....Lediglich bei einem Dokument könne man eine Strafbarkeit erwägen. Nämlich beim Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft. Aber auch hier ist das Gericht sehr skeptisch und macht ziemlich deutlich, dass es Strate wohl nicht verurteilen würde.

Nicht zu erwarten ist allerdings, dass die beteiligten Staatsanwaltschaften Ruhe geben. Wie sich aus dem Beschluss ergibt, ermitteln sie schon wegen weiterer Dokumente aus der Akte Mollath, die Strate ins Netz gestellt hat.

Dazu aktuell auch hier:

http://blog.beck.de/2013/09/18/zur-strafbarkeit-der-ver-ffentlichung-von-dokumenten-aus-strafverfahren-zb-fall-mollath-nach-353d-nr3-stgb
Zitat... Anzumerken ist, dass ich selbst keineswegs der Ansicht bin, strafrechtliche Ermittlungsverfahren gehörten an die Öffentlichkeit. Im Gegenteil bin ich der Auffassung, dass die Öffentlichkeitsarbeit von Polizei und Staatsanwaltschaften in vielen Fällen schon zu weit geht und geeignet ist, Vorverurteilungen und Befangenheiten zu erzeugen (siehe hier).

Dies gilt aber unabhängig von der Veröffentlichung von Dokumenten im Wortlaut, was allein in § 353d Nr.3 StGB erfasst ist. Die Norm erscheint mir in ihrer konkreten Gestaltung falsch und – da sie praktisch meist dazu dient, Veröffentlichungen durch Verfahrensbetroffene (und ggf ihre Anwälte) zu kriminalisieren – auch rechtstatsächlich verfehlt...

... Unabhängig von der – wohl zu begrüßenden – Streichung des § 353d Nr.3 StGB zeigt sich im Fall Mollath, welche Fragen der Tatbestand offen gelassen hat: Erfasst der Tatbestand auch Dokumente, die schon VOR einem Strafverfahren (im Fall von Wideraufnahmeverfahren Dokumente aus dem bereits rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren und Wiederaufnahmeanträge) errichtet und publiziert wurden? Diese Frage wird etwa zu beantworten sein, wenn die Staatsanwaltschaft Herrn Strate nunmehr anklagen sollte, weil er einige der Dokumente nicht wieder von seiner Webseite entfernt hat, nachdem die Wiederaufnahme angeordnet wurde. Man wird hier auch mit dem Faktum argumentieren können, dass die Dokumente, die schon längere Zeit heruntergeladen werden konnten, ohnehin nicht mehr ,,rückholbar" sind...

Um so schlimmer, wenn sie in Kenntnis dieser Tatsache überhaupt ins Netz gestellt wurden !
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Tyko

@ sweeper
ZitatZum Glück benötige ich solchen Rat nicht!

Das ist lobenswert! Da dich das Thema Urkundenfälschung neugierig gemacht hat, wirf mal einen Blick in die nachgereichte Begründung zur Klageerzwingung auf Seite 29

https://docs.google.com/viewer?url=http%3A%2F%2Fstrate.net%2Fde%2Fdokumentation%2FMollath-Klagerzwingung-2013-09-19.pdf

Ein Polizeioberkommissar leistet sich etliche Urkundenfälschungen, um Belastungsmaterial gegen Mollath zu konstruieren.Dieser POK hätte den Rat gut gebrauchen können. Es kann eben immer jemand auftauchen, der genau hinsieht. Und das hätte auch passieren können, solange die Tat noch nicht verjährt ist.

ZitatTyko taucht hier mit einem gewissen missionarischen Gestus

Den Spruch haste gebraucht, oder? Erst einmal die Sache ins Persönliche drehen. Dann kann man die klaren Worte ins Dubiose verschwinden sehen. Das ist eine praktikable Problemlösungsstrategie - aber eben nur für den Hausgebrauch.

ZitatAlles bleibt aber letztlich geheim, und wenn du oder ich nach Belegen fragen

Wenn ich etwas schreibe, begründe ich es gerne, ich stelle auch Links zum Weiterlesen bereit. Doch es gibt eine praktische Grenze: wenn ich den Eindruck habe, dass da etwas nicht verstanden werden kann, dann muss ich nicht mehr als nötig begründen. Mein ganz schwerer Eindruck ist, dass bei dir und bei bayle eine große Unsicherheit in juristischen Fragen besteht, die sich auch auf den Bereich des Steuerrechts erstreckt.

ZitatAuf diese Weise baut er einen ganz schönen Popanz auf.

Aus eurer Fähigkeit zu begründen, was ihr behauptet, vermag ich für mich den Schluss ziehen, welche Relevanz euren Einschätzungen zukommt.

ZitatTyko hat den ursprünglichen Urteilstext vergessen,

Nein, vergessen habe ich den nicht. Ich bin nur jetzt leicht erschüttert, dass du diesen Satz zitieren magst aus dem Urteil:

Zitat... wahnhaft ist, dass der Angeklagte fast alle Personen, die mit ihm zu tun haben, ...

Eine derartige Verfälschung der Umstände ist schlicht und ergreifend eine dreiste Lüge. Genau das Gegenteil ist der Fall: Fast alle Personen, die mit ihm zu tun haben, bringt Mollath nicht mit dem Schwarzgeldskandal in Verbindung.

ZitatMir kommt es im Schriftbild deutlich verändert vor (gerade dieses doc hatte ich mir aus bestimmten Gründen näher angesehen) - die Internetpräsenz bzw die Dokumente waren ja bekanntlich vor wenigen Tagen überhaupt nicht abrufbar.

Dann ruf archive.org auf und besorg dir die Erstfassung.

@ bayle
ZitatAlso, ein bisschen verwundert es mich dann schon, wenn jemand, der eine völlig evidenzfreie Diehl-Geschichte als „Kern der Causa Mollath“ präsentiert, mich nach Belegen fragt

Ein Gutteil der Argumentation ist doch bereits belegt. Wenn aber dann kein Gespräch aufkommt, versandet die Erörterung der Frage. Am Anfang steht die Diffamierung Mollaths durch den Richter Brixner beim Finanzamt. Er ruft nicht den Finanzbeamten an, der sich bei Gericht um Auskunft gemeldet hat, sondern gleich den Vorgesetzten. Dadurch werden die Ermittlungen, für die Mollath ausreichend Belege beigesteuert hat, bereits frühzeitig unterbunden. Das lässt sich im UA-Bericht nachlesen. Für eine weitere Diskussion zum Thema Diehl-Affäre, wäre es nun wichtig, deinen Kenntnisstand zu erfahren. Da die zeitlichen Abläufe für die Bewertung der Vorgänge wichtig sind. Und es geht bei der Diehl-Affäre für mich allein darum, dass sie der Grund sein dürfte, warum der Finanzbeamte nicht gleich bei Mollath angerufen hat. Wenn du aber keinerlei Vorstellung hast, wie es in einem Finanzamt zugeht und wie sich dieses Finanzamt damals von den anderen Finanzämtern unterschied, dann habe ich den Eindruck, dass jedwede Begründung dich nicht erreichen würde.

ZitatIch habe eine sehr lebhafte Vorstellung davon, wie eine solche Begegnung abgelaufen wäre. Die Arbeitsweise des Steuerfahnders ist da ganz sekundär.

Wenn du noch in der Lage bist, zu hinterfragen, woher deine lebhafte Vorstellung rührt, wäre das ein gutes Zeichen. Der nächste Schritt wäre für dich zu überprüfen, wie solide deine Datenbasis ist. Doch die Arbeitsweise eines Steuerfahnders auszublenden, wäre nicht ratsam, wenn du deiner Meinung Gewicht beigeben möchtest. So hat sie keinerlei Gewicht - natürlich erst einmal nur für mich.

ZitatDa hast Du's ja dann richtig bequem; das Maß der geistigen Anstrengung, das Du investieren willst, hängt allein von Dir ab.

Das trifft es! Schöffen sind ein ganz wichtiger Teil des Rechtssystems. Ich vermute wiederum, dass dir die Rechte und Pflichten eines Schöffen nicht geläufig sind. Kurz gefasst: er ist dem Richter gleichgestellt, doch bildet er sein Urteil allein durch die Eindrücke, die er während der Hauptverhandlung gewinnt, (er betreibt kein Aktenstudium und liest auch nicht das schriftliche Gutachten).

http://www.gesetze-im-internet.de/gvg/__30.html

Der Schöffe Westenrieder hat seine Eindrücke von der Hauptverhandlung beschrieben, (das mal als Leseempfehlung). In dem Verfahren gab es zwei wichtige Fragen zu klären: wie ist die Glaubwürdigkeit Mollaths und wie die seiner Exfrau einzustufen. Westenrieder macht deutlich, dass allein der Hinweis auf die Anzeige wegen Waffenbesitzes die Formulierung "ohne Belastungseifer" hätte kippen können.

http://blog.delegibus.com/2012/12/10/interview-zum-fall-mollath-eine-rekonstruktion-der-hauptverhandlung/

ZitatIch habe das sichere Gefühl, dass es keinem Sachverständigen je gelingen wird, Dich in Deiner Eigenschaft als Schöffe zu überzeugen, sofern er nicht die geistige Gesundheit Mollaths bestätigt.

Meine Haltung zu Mollath ist doch klar benannt: ich sehe viele Auffälligkeiten, ich sehe, dass Psychiater unter bestimmten Umständen, zu - für sie - eindeutigen Diagnosen gelangen, ich sehe aber auch, dass wichtige Fragen nicht erörtert werden im Gutachten. Ob etwas noch als normal eingestuft werden kann oder ob es bereits als krankhaft zu werten ist, darf auch mal strittig sein.

Ein aktuelles Beispiel: Ich habe gerade bei der DGPPN gelesen, dass im DSM-V Trauer nach zwei Wochen als krankhaft gewertet werden kann. An dieser Stelle reiten da Zwei in unterschiedliche Richtungen. Der Psychiater, der meint mir das verkaufen zu können, und ich, der nur Land gewinnen will angesichts solchen Anschlags auf das Wissen aller billig und gerecht Denkenden.

ZitatWas spricht eigentlich gegen meine Theorie? Welche Tatsache, welcher Umstand, welches Experiment könnte sie kippen? Eine solche Frage stellst Du Dir offenbar nicht.

Mit deiner Theorie meinst du bestimmt dieses

ZitatKurz noch, was die Gefährlichkeit angeht. Ich denke etwa so: die Taten, so wie sie vom Gericht festgestellt worden sind (hat seine Ehefrau fast umgebracht, hat es auf Fernstehende in einer Weise abgesehen, die lebensgefährlich ist), sind aus einer schweren psychischen Erkrankung heraus entstanden. Da beruhigt es nicht, wenn ein Jahr lang nichts passiert ist. Es gibt keinen Hinweis darauf, dass diese Erkrankung inzwischen abgeklungen ist, und einige wenige darauf, dass sie nicht mehr so virulent ist. Wie diese Hinweise zu bewerten sind – das ist der Ansatzpunkt des Bundesverfassungsgerichts. Dies sind die Überlegungen, die ich dem Pfäfflin-Gutachten entnehme. Und inzwischen ist ja wiederum einige Zeit ins Land gegangen.

Du beziehst dich auf die Taten, wie sie vom Gericht festgestellt worden sind. Doch hier ist der erste Ansatzpunkt. Das damalige Urteil ist in seinem Inhalt in höchstem Maße strittig! Irgendwelche Mutmaßungen, dass die Reifenstechereien wirklich von Mollath begangen worden sind, ignorieren z. B. mal eben, die von mir neu verlinkten Urkundenfälschungen des POK, dazu noch den ganzen anderem Murks. Meine Rückmeldung zu deiner Theorie: die steht auf einem wackeligen Fundament, was diese Anlasstaten (Reifenstechereien) betrifft.

Die Hauptanlasstat ist die von der Ehefrau behauptete schwere Körperverletzung. Nur zwei Personen wissen, was damals im August 2001 wirklich geschah. Bei der Bewertung ist die Glaubwürdigkeit der beteiligten Personen zu beurteilen.

Da gäbe es Mollath, der im Scheidungsverfahren, unter anderem einen wichtigen Brief dem Richter hat zukommen lassen. Dieser Brief ist bisher nicht veröffentlicht, er findet sich in einer Abschrift im Nürnberg-Wiki, (ungeachtet der Parteilichkeit der Seite halte ich den Brief für lesenswert)

http://www.nuernbergwiki.de/index.php/Gustl_Mollath_(Scheidung)

(Der Link verliert immer die letzte Klammer; die Seite ist vorhanden, einfach die Klammer beim Pfad von Hand eingeben.)

Ganz wichtig sind nun die Rückmeldungen, die sich im Revisionsbericht finden. Mollath hat der HVB nicht nur eine Vollmacht für die Vermögensverwaltung vorgelegt, sondern auch die Hinweise auf das Gewerbe seiner Frau gegeben. Ein paar Monate später hat er sich dazu die genauen Belege besorgt. Eine Gewerberegisterauskunft ist da sehr aufschlussreich. Ich halte Mollath in dieser Frage für glaubwürdig. Ich gehe davon aus, dass seine Frau seit 1994 eine Vermögensberatung neben ihrer Arbeit für die Bank betrieben hat. Auch sein Hinweis auf die reduzierte Arbeitszeit seiner Frau (dreieinhalb Tage) halte ich für glaubwürdig. Das Problem für seine Frau wäre auch, dass sie aus steuerrechtlichen Gründen kaum eine Wahl hat. Sie hat Provisionszahlungen für die Kundenabwerbung erhalten. Diese wären zu versteuern. Doch die richtige Einkunftsart wären Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Wenn sie keinen solchen Gewerbebetrieb besitzt, ist sie umgehend bei der Steuerhinterziehung angelangt.

Bei Pfäfflin kann man nachlesen (Seite 11), was Mollath zu seiner Theorie von den Schwarzgeldverschiebereien sagt

ZitatDie Hypobank war dabei besonders aktiv, wobei Herr M. auf die Feststellung wert legt, dass ihm nicht bekannt ist, ob andere Banken dies ebenso machten. Er hält dies für möglich, wenn nicht gar für wahrscheinlich, aber er weiß es nicht.

Er kennt die Grundlage seines Wissens und er kann sie benennen. Sein Wissen war begrenzt, aber er hat von Anfang der 90er Jahre beobachtet, wie sich eine Großbank bei der Kundenberatung verhält. Und er erzählt an anderer Stelle von einem Seminar, das seine Frau besucht habe, wo ihr beigebracht worden sei, wie sich sich verhalten solle, wenn die Steuerfahndung ins Haus komme. Und gerade das ist etwas, was ich nicht bei dir berücksichtigt sehe. Die Revisoren der HVB sind deutlich erbost darüber, wie geschickt sich Frau Mollath in der Befragung verhält. Sie verneint erst einmal alles, was nicht belegt werden kann, vorher befragt sie aber ihren Rechtsanwalt, ob ihr diese Fragen überhaupt gestellt werden dürfen.

Frau Mollaths Fähigkeiten

Es gibt so viel, was man gegen deine Theorie einwenden könnte. Aber sie könnte dennoch stimmen. Doch du solltest dich fragen, ob du die Glaubwürdigkeit von Frau Mollath nicht zu hoch veranschlagst. Die Frau ist von ihrer Bank ausgebildet worden, unter schwerstem Ermittlungsdruck - wenn die Steuerfahndung kommt - nicht die Wahrheit zu sagen. Und nun soll sie einfach glaubwürdig sein?

Du bist wirklich an Objektivität interessiert? Dann kannst du im Bericht des UA auch den Minderheitenbericht lesen. Dort wird der Oberstaatsanwalt Meindl zitiert, was er zu dem Bericht der Bank denkt.

Zitat„Zwar hält sich der Sonderrevisionsbericht bedeckt,
was die Art und Weise des Geldtransfers anbelangt,
jedoch ist allgemein bekannt, dass gerade
in den 90er Jahren von deutschen Anlegern immense
Bargeldbeträge in die Schweiz verbracht worden
sind, um sie der Besteuerung zu entziehen. Dass es
sich dabei auch um „Schwarzgeld“ gehandelt hat,
also Geld, das bereits in der Bundesrepublik insbesondere
der Einkommens-, Umsatz-, Gewerbe-,
Erbschafts- oder Schenkungsbesteuerung entzogen
worden war, konnten die Strafverfolgungsbehörden
nahezu täglich in ihrer Ermittlungsarbeit feststellen.
Der Verfasser selbst musste sich zwischen 1993
und 1999, als er am Amtsgericht Regensburg als
Strafrichter für Steuerstrafsachen tätig war, mit
einer Vielzahl derartiger Fälle befassen und muss
es auch heute noch in seiner Eigenschaft als Referent
eines Steuerstrafrechtsreferats. Dies dürfte
in anderen Gerichtsbezirken nicht anders gewesen
sein.“285

Das wäre z. B. jemand, der sich mit den steuerrechtlichen Aspekten des Falles gut auskennt. Meindl hat in seinem WA-Antrag klare Zweifel an der Glaubwürdigkeit von Frau Mollath ausgesprochen.

Wer sagt die Wahrheit?

Sei versichert, ich bin nicht festgelegt. Ich bin ziemlich sicher, dass sich Mollath an vielen Stellen um die Wahrheit herumdrückt. Und das sind die Stellen, die du im Pfäfflin-Gutachten hervorgehoben hast, bei denen Pfäfflin aber leider nicht nachgebohrt hat. Wenn er seiner Frau Schwarzgeldgeschäfte vorwirft, dann hängt er immer mit drin. Und diese Konten in der Schweiz, über die er verfügte, machen mich mehr als stutzig. Etwas anderes ist die Frage, ob er seine Frau gewohnheitsmäßig verprügelte. Kann sein, kann nicht sein. Wenn er das aber schon immer tat, dann braucht es keinen Wahn für die Tat.

Offenkundig befindet sich das zentrale Gutachten von Leipziger schwersten Zweifeln ausgesetzt. Neben dem schwachen Eindruck, den es auf den Schöffen Westenrieder im Prozess machte, steht auch der schwache Eindruck, den es auf viele Menschen macht, die zu den billig und gerecht denkenden Menschen gehören. Gravierend sind die Vorwürfe, die von juristischer Seite erhoben werden, die da lauten, dass Leipziger widerrechtlich erlangte Informationen als Grundlage für seine Diagnose verwendet hat.

Die Klärung dieser Fragen wird möglicherweise noch einige Jahre benötigen. Wir können hier nur unsere Ansichten austauschen.

Ich bin zur Zeit häufig unterwegs, so dass es manchmal mit der Antwort dauern kann.

Prost  :prosit

bayle

Zitat von: Tyko am 22. September 2013, 14:09:26
Mein ganz schwerer Eindruck ist, dass ... bei bayle eine große Unsicherheit in juristischen Fragen besteht, die sich auch auf den Bereich des Steuerrechts erstreckt.
Es tut mir leid, dass ich Dich da enttäuscht habe – auch wenn ich nicht weiß, womit ich höhere Erwartungen bei Dir provoziert habe.

Zitat von: Tyko am 22. September 2013, 14:09:26
Zitat... wahnhaft ist, dass der Angeklagte fast alle Personen, die mit ihm zu tun haben, ...
Eine derartige Verfälschung der Umstände ist schlicht und ergreifend eine dreiste Lüge. Genau das Gegenteil ist der Fall: Fast alle Personen, die mit ihm zu tun haben, bringt Mollath nicht mit dem Schwarzgeldskandal in Verbindung.

Die entsprechende Passage lautet im Leipziger-GA:
Zitat
Hier ist einerseits der Bereich der Schwarzgeldverschiebung zu nennen, in dem der Angeklagte unkorrigierbar der Überzeugung ist, dass eine ganze Reihe von Personen aus dem Geschäftsfeld seiner früheren Ehefrau, diese selbst und nunmehr auch beliebige weitere Personen, die sich vermeintlich oder tatsächlich gegen ihn stellen (müssen), z. B auch Dr. Wörthmüller, der ursprünglich mit der stationären Begutachtung des .Angeklagten beauftragt war, in dieses komplexe System der Schwarzgeldverschiebung verwickelt wären.
Eindrucksvoll kann am Beispiel des Dr. Wörthmüller ausgeführt werden, dass der Angeklagte hier weitere Personen, die sich mit ihm befassen (müssen), in dieses Wahnsystem einbezieht, wobei in gerade klassischer Weise der Angeklagte eine für ihn logische Erklärung bietet, dass Dr. Wörthmüller ihm angeboten hätte, ein Gefälligkeitsgutachten zu schreiben, wenn der Angeklagte die Verwicklung Dr. Wörthmüllers in den Schwarzgeldskandal nicht offenbare.
Sie wird nicht exakt wiedergegeben, aber dass es sich im Urteil um eine ,,dreiste Lüge" handele, ist eine dreiste Behauptung.

Zitat von: Tyko am 22. September 2013, 14:09:26
@ bayle
ZitatAlso, ein bisschen verwundert es mich dann schon, wenn jemand, der eine völlig evidenzfreie Diehl-Geschichte als ,,Kern der Causa Mollath" präsentiert, mich nach Belegen fragt
Ein Gutteil der Argumentation ist doch bereits belegt.
Der einzige Beleg ist der Verweis auf einen Zeitungsartikel, der gesamte Rest ist Spekulation. Mir ist ein bisschen unklar, was Du in dieser Sache noch herausholen willst. Nimmst Du an, wenn Du mich von der Diehl-Verwicklung überzeugst, dann werde ich die Gutachten für getürkt halten?

Zitat von: Tyko am 22. September 2013, 14:09:26
Wenn du noch in der Lage bist, zu hinterfragen, woher deine lebhafte Vorstellung rührt, wäre das ein gutes Zeichen. Der nächste Schritt wäre für dich zu überprüfen, wie solide deine Datenbasis ist. Doch die Arbeitsweise eines Steuerfahnders auszublenden, wäre nicht ratsam, wenn du deiner Meinung Gewicht beigeben möchtest. So hat sie keinerlei Gewicht - natürlich erst einmal nur für mich.
Ich sehe mich eigentlich nicht in der Position, mich vor Dir rechtfertigen zu müssen, und brauche da auch keine Ratschläge. Ich stütze mich auf meine langjährige Ausbildung und langjährige Berufserfahrung und werde an dieser Stelle nicht konkreter werden. Nimm es einfach hin: ob er mit einem Steuerfahnder, mit einem Staatsanwalt, mit einem Polizeibeamten oder einem Richter gesprochen hätte – es wäre für den Ablauf solcher Gespräche irrelevant. Wenn das keinerlei Gewicht für Dich hat, nun – dann hat es eben keinerlei Gewicht. Das wird mich grämen, aber ich werde es nicht ändern können.

Zitat von: Tyko am 22. September 2013, 14:09:26
Der Schöffe Westenrieder hat seine Eindrücke von der Hauptverhandlung beschrieben, (das mal als Leseempfehlung). In dem Verfahren gab es zwei wichtige Fragen zu klären: wie ist die Glaubwürdigkeit Mollaths und wie die seiner Exfrau einzustufen. Westenrieder macht deutlich, dass allein der Hinweis auf die Anzeige wegen Waffenbesitzes die Formulierung "ohne Belastungseifer" hätte kippen können.
http://blog.delegibus.com/2012/12/10/interview-zum-fall-mollath-eine-rekonstruktion-der-hauptverhandlung/
Kenn' ich. Ich zitiere mal:
ZitatWelchen Eindruck hatten sie von der Verfassung Mollaths?
Er kam mir schon etwas verwirrt vor. Er war dessen ungeachtet in der gesamten Hauptverhandlung sehr ruhig, kein einziges Mal aggressiv. Aber der verwirrte Eindruck ist im Nachhinein – was ich jetzt weiß – schon nachvollziehbar.
Arbeitete er denn aktiv an der Sachverhaltsaufklärung mit?
Hm... Das kann man, mit Einschränkungen, schon sagen. Er war bemüht, zu Vorwürfen Stellung zu nehmen, auch wenn er – wie gesagt – einen etwas wirren Eindruck gemacht. Hat auch seine Frau, seine Ex-Frau, mit ,,Sie" angesprochen. Er hat auch erklärt, er trete aus dem Rechtsstaat aus. Es hat schon einen etwas verwirrten Eindruck gemacht. ... Wobei, wenn jeder, der einen verwirrten Eindruck macht, in die Psychiatrie eingeliefert würde, was wäre dann?
...
Daß hier ein Rosenkrieg zugrunde lag, kam Ihnen auch damals so vor?
Nein! Den Ausdruck Rosenkrieg benutze ich erst jetzt, im Nachhinein. Daß einige Fragen von Mollath im Zusammenhang mit seiner Scheidung standen, die er offenbar nicht so richtig bewältigt hatte, schon. Aber Rosenkrieg nicht.
...
...Daraufhin habe ich Herrn Kasperowitsch angerufen und ihm gesagt: Hören Sie zu, der Herr Mollath hat aber schon einen wirren Eindruck hinterlassen.
Das heißt, Sie wollten dem Eindruck entgegenwirken, daß hier ein völlig gesunder Mensch nur wegen Schwarzgeldvorwürfen weggeschlossen wurde.
So ist es. Daraufhin habe ich Unterlagen bekommen, nicht von Herrn Kasperowitsch, sondern von allen möglichen Seiten. Und erst dann bin ich zu dem Ergebnis gekommen: Fehlurteil. Insbesondere wegen der heute für mich erkennbaren Unglaubwürdigkeit der Zeugin.
Als Laie kann er die ,,Verwirrtheit" Mollaths nicht näher differenzieren, aber er lässt keinen Zweifel daran, dass M. auf ihn damals einen psychisch kranken Eindruck gemacht hat. Also: hat Richter B gelogen, als er dem Steuerfahnder gesagt hat, das ist ein Spinner?

Zitat von: Tyko am 22. September 2013, 14:09:26
ich sehe aber auch, dass wichtige Fragen nicht erörtert werden im Gutachten.
Die Frage nach der ,,Diehl-Verwicklung"? Der Gutachter ist nicht frei darin, welche Fragen er erörtern will. Er hat Beweisfragen zu beantworten.

Zitat von: Tyko am 22. September 2013, 14:09:26
Ob etwas noch als normal eingestuft werden kann oder ob es bereits als krankhaft zu werten ist, darf auch mal strittig sein.
Gewiss. Wenn es strittig ist.

Zitat von: Tyko am 22. September 2013, 14:09:26
Meine Rückmeldung zu deiner Theorie: die steht auf einem wackeligen Fundament, was diese Anlasstaten (Reifenstechereien) betrifft.
Das würde dann die Gefährlichkeitsprognose, aber nicht die Diagnose berühren. Es bleibt dabei:
Zitat von: bayle am 28. August 2013, 06:15:52
Die Gutachten Leipziger, Kröber und Pfäfflin sind – was die innere Konsistenz, die Wissenschaftlichkeit und die Unvoreingenommenheit angeht – vor globalen Vorwürfen in Schutz zu nehmen. Sie sind überzeugend, was die Befundwürdigung und die Diagnosestellung angeht. (Allerdings habe ich keine Ahnung, wie die Tragfähigkeit der Gefährlichkeitsprognose einzuschätzen ist). Jedem, der da Zweifel hat, sei die vollständige Lektüre empfohlen. Sie  Die Lektüre ist über weite Strecken auch für den Laien ohne vorprogrammierte Missverständnisse möglich.

Zitat von: Tyko am 22. September 2013, 14:09:26
Ich bin ziemlich sicher, dass sich Mollath an vielen Stellen um die Wahrheit herumdrückt. Und das sind die Stellen, die du im Pfäfflin-Gutachten hervorgehoben hast, bei denen Pfäfflin aber leider nicht nachgebohrt hat.
Warum hätte er nachbohren sollen? Es war nicht seine Aufgabe zu klären, ,,wie es wirklich gewesen ist", sondern er hatte festzustellen, ob Herr M. a) krank und wenn ja, ob er b) gefährlich ist. Dazu gehörte es, Brüche in der Selbstschilderung von M. aufzufinden, und die Reaktion vom M auf die Wiederspiegelung dieser Brüche zu registrieren.

Zitat von: Tyko am 22. September 2013, 14:09:26
Offenkundig befindet sich das zentrale Gutachten von Leipziger schwersten Zweifeln ausgesetzt.
Was ich da bisher an ,,schwersten Zweifeln" gefunden habe, lässt durchweg auf Ahnungslosigkeit in Sachen Psychiatrie und psychische Erkrankungen oder auf teils unbewusste, teils bewusste Missverständnisse schließen. Es gibt nach meiner Kenntnis keine fachlich gut fundierte Kritik an diesem Gutachten; und mit Deiner Kritik als Laie bist Du ja bisher auch nicht weit gekommen.

Tyko

ZitatEs tut mir leid, dass ich Dich da enttäuscht habe – auch wenn ich nicht weiß, womit ich höhere Erwartungen bei Dir provoziert habe.

Die Bestimmtheit, mit der du auftrittst.

Zitataber dass es sich im Urteil um eine ,,dreiste Lüge" handele, ist eine dreiste Behauptung.

Nicht dreist. Abgesichert durch die Realität. Die große Mehrheit der Menschen, mit denen Mollath zu tun hatte, wurde von ihm nicht in die Schwarzgeldkreise seiner Frau einbezogen. Und diese große Mehrheit dürfte jenseits der 95-%-Marke liegen. Nein, da hat Brixner maßlos übertrieben.

ZitatDer einzige Beleg ist der Verweis auf einen Zeitungsartikel, der gesamte Rest ist Spekulation.

Der Revisionsbericht findet andere Worte. Mollath schildert Vorgänge, die nur ein Insider haben kann. Er hat dieses Wissen über seine Frau erlangt, er hat gute Belegen vorlegen können, die seine Ausführungen untermauern.

ZitatAlso: hat Richter B gelogen, als er dem Steuerfahnder gesagt hat, das ist ein Spinner?

Was sich Brixner damals geleistet hatte, war für seine Dienstherrin Anlass zu einem spektakulären Schritt: sie hat einer bayerischen Staatsanwaltschaft den Auftrag gegeben, einen WA-Antrag zu stellen.

Diese Diffamierung Mollaths ereignete sich zweieinhalb Jahre vor dem Prozess. Ein Jahr vor Brixners Tat macht Mollath diesen Eindruck.

http://www.youtube.com/watch?v=do2ohK9_sBk

Nachdem Mollath vier Jahre lang verleumdet worden war, lag seine "Verwirrtheit" noch im normalen Bereich: das ist die konkurrierende Erklärung. Westenrieder spricht das auch an. Der Prozess als Ganzes ereignete sich in den wesentlichen Teilen nicht nur im Gerichtssaal. In einer Pause befragt er die Staatsanwaltschaft nach der Schwarzgeldsache und danach, warum nicht ermittelt wurde.

ZitatDie Darstellungen seien zu pauschal, da könne nicht ermittelt werden.

Das hat sich mittlerweile als falsch herausgestellt. Die Darstellungen hätten vollauf gereicht, um Ermittlungen aufzunehmen, für die Steuerfahnung gilt Gleiches.

Westenrieder hat noch eine Episode aus einer Verhandlungspause geschildert, die deutlich macht, mit welchen Mitteln Richter Brixner gearbeitet hat

http://www.focus.de/politik/deutschland/umstrittener-psychatriefall-wie-befangen-ist-mollath-richter-brixner_aid_1034629.html

Das ist sehr wirkungsvoll. Ein reputabler Gutachter taucht auf, macht womöglich bei Nennung von Mollaths Namen den Scheibenwischer, und unser aller Richter Brixner, beschließt dann den Auftritt mit den Worten

Zitatdem Mollath schaut ja der Wahnsinn aus den Augen

Das ist nun wirklich bestes Kino. Eine so schmierige Nummer im Richterhinterzimmer dürfte sich kein Drehbuchautor ausdenken. Er bekäme zu hören, das würde ja kein Mensch glauben.

Zu der Verwirrtheit Mollaths mag ich deshalb diesen Hinweis geben

https://de.wikipedia.org/wiki/Kuleschow-Effekt

http://www.youtube.com/watch?v=_gGl3LJ7vHc

Das wurde schon früh im letzten Jahrhundert entdeckt, dass die Umstände entscheidend sind, wie ein Mensch von anderen Menschen wahrgenommen wird. Und es dauert lange, bis eine einmal getroffene Entscheidung, dass Mollath verwirrt gewesen wäre, revidiert wird. Mollath wurde als Wahnkranker vorgeführt. Dazu hat sich Brixner noch den Gruppenzwang zunutze gemacht, dass Menschen dazu neigen, die Meinungen ihrer Mitmenschen anzunehmen, wenn sie ansonsten allein darstünden.

In der Ärztezeitung ist es gut getroffen.

ZitatGustl Mollath hatte schlicht einen gesellschaftlichen Glaubenssatz in Frage gestellt, der bis zur Finanzkrise in Deutschland kaum zu erschüttern war: Dass Banken behördengleiche Einrichtungen sind, in denen Lug und Trug nicht vorkommen. Berichte von Kriminalität in einem Geldinstitut schienen seinem Gutachter nur durch eine "paranoide Wahnsymptomatik" erklärbar.

Wer einen Glaubenssatz in Frage stellt, der muss hart im Nehmen sein.

ZitatDie Frage nach der ,,Diehl-Verwicklung"?

Nein. Mir fehlt in dem Leipziger-Gutachten unter anderem, dass es konsequent Mollath Entlastendes nicht aufführt. Das liest sich bei Simmerl deutlich besser. Leipziger verliert dadurch deutlich an Glaubwürdigkeit. Weil er auf eine Art und Weise seine Aufgabe wahrgenommen hat, die grundlegende Zweifel an seiner Arbeitsweise weckt. Es fehlen die Umstände, die im Zusammenhang mit der Entstehung des Gutachtens genannt werden müssten: das ist der Komplex um die konstruierten Sachbeschädigungen. Da hat Leipziger ein taktisches Verhältnis zur Wahrheit. Ganz böse Nummer. Mir fehlt auch, dass Leipziger die Umstände und die emotionale Verfassung, die just vor Mollaths vorläufiger Unterbringung liegen, nicht klar herausarbeitet und für eine mögliche Diagnose diskutiert. Und nach all diesen schweren Mängeln, fehlen in großem Umfang die Angaben, die nach Vorgabe des BVerfG zwingend in ein Gutachten hineineingehören. Leipziger hinterlässt in seinem Gutachten den Eindruck, dass er entweder diese Vorgaben nicht kennt oder dass er meint, sie nicht beachten zu müssen. Beides ist fatal. Sein Gutachten scheitert deshalb bereits, bevor man den fachlichen Teil seiner Arbeit zu überprüfen beginnt.

ZitatGewiss. Wenn es strittig ist.

In diesem Fall ist es bereits strittig. Es wird nun der Klärung zugeführt.

ZitatWarum hätte er nachbohren sollen?

Weil sich vielleicht herausstellt, dass es da gar keinen Wahn geben muss, um Mollaths Verhalten zu erklären. Allein der Komplex um das Schwarzgeld, das die Ehefrau während der Ehe für das Ehepaar in die Schweiz geschafft hat, reicht aus, um eine konkurrierende Erklärung für Mollaths Verhalten zu liefern.

Zitat,,schwersten Zweifeln"

Diese Sicht sei dir belassen. Es fehlt die fachlich gut fundierte Kritik an diesem Gutachten? Meine Vermutung ist, dass da etwas anderes wirkt, als dass es sie nicht auch von Fachleuten geben könnte, deren Meinung für dich Gewicht hat. Da gibt es diesen Bericht eines Bloggers, der ein paar Fragen gestellt hat, als die DGPPN zu einer Veranstaltung gerufen hatte.

http://www.thilo-baum.de/lounge/verschiedenes/die-logik-der-forensischen-psychiatrie/

Baum stellt ein paar Fragen zu Kröber.

ZitatKlare Antwort vor Beginn der Veranstaltung: Über einzelne Kollegen könne man nichts sagen. Außerdem wüsste ich ja bestimmt,

dass Kröber einmal DGPPN-Vorstand gewesen sei.

Ich antwortete, das wisse ich, aber es spiele ja nun keine Rolle. Erwiderung: Das stimmt, es spielt keine Rolle.

Ich habe das übrigens von Kröber und seinem Amt als DGPPN-Vorstand nicht gewusst. Ich habe aber verstanden, was dieser Hinweis bedeutet. Ich habe lachen müssen bei Baums Hinweis, dass es keine Rolle spielen würde. Und die Antwort der DGPPN ist dann der Weisheit tiefster Schluss, den ich von dieser Vereinigung erwarte.

bayle

Zitat von: Tyko am 22. September 2013, 23:30:18
Zitat von: bayle am 22. September 2013, 20:59:17
Zitat von: Tyko am 22. September 2013, 14:09:26
Mein ganz schwerer Eindruck ist, dass ... bei bayle eine große Unsicherheit in juristischen Fragen besteht, die sich auch auf den Bereich des Steuerrechts erstreckt.
Es tut mir leid, dass ich Dich da enttäuscht habe – auch wenn ich nicht weiß, womit ich höhere Erwartungen bei Dir provoziert habe.
Die Bestimmtheit, mit der du auftrittst.
Wenn ich den Gesamtzusammenhang wieder herstelle, wird es klarer. Dein ganz schwerer Eindruck ist Deiner Generalisierungstendenz, weniger wahrscheinlich Deinem ungenauen Lesen, geschuldet. Es gibt Gebiete, auf denen ich mir herausnehme, mit Bestimmtheit aufzutreten. Allerdings.

ZitatNein, da hat Brixner maßlos übertrieben.
Das war eine laienhafte Formulierung, die bei mir eher Zweifel geweckt hätte. Er hat einfach das Gutachten so zitiert, wie er es verstanden hat. Er war nicht exakt, so wie er in anderen Dingen offenbar nicht exakt war. Die Frage, die dahinter steht, ist natürlich: war es Absicht? Mir würde hier, wie auch bei den meisten anderen inkriminierten Kleinigkeiten, Schlampigkeit als Erklärung genügen. Ich weiß, dass Du einiges nicht für Kleinigkeiten hältst, z. B. dass der Richter vor 20 Jahren mit einem Zeugen bekannt war (bitte verzichte auf eine juristische Erklärung, warum das wichtig ist), oder dass er nicht geklärt hat, von wem das Reichel-Attest nun wirklich ist u. ä. Das Affentheater aber, was z. B. um die Qualifikation oder die Kassenzulassung von Markus Reichel veranstaltet worden ist, weckt aber in mir genauso Zweifel; ebenso wie die abwegige Interpretation der Wörthmüller-Angelegenheit u. v. a. m. *gähn*.

Zitat von: Tyko am 22. September 2013, 23:30:18
ZitatDer einzige Beleg ist der Verweis auf einen Zeitungsartikel, der gesamte Rest ist Spekulation.
Der Revisionsbericht findet andere Worte. Mollath schildert Vorgänge, die nur ein Insider haben kann. Er hat dieses Wissen über seine Frau erlangt, er hat gute Belegen vorlegen können, die seine Ausführungen untermauern.
Ein eleganter Schlenker. Der tatsächliche Zusammenhang ist aber folgender. Ich baue die Zitate nachträglich noch einmal zusammen:
Zitat von: Tyko am 22. September 2013, 23:30:18
Zitat von: bayle am 22. September 2013, 20:59:17
Zitat von: Tyko am 22. September 2013, 14:09:26
@ bayle
ZitatAlso, ein bisschen verwundert es mich dann schon, wenn jemand, der eine völlig evidenzfreie Diehl-Geschichte als ,,Kern der Causa Mollath" präsentiert, mich nach Belegen fragt
Ein Gutteil der Argumentation ist doch bereits belegt.
Der einzige Beleg ist der Verweis auf einen Zeitungsartikel, der gesamte Rest ist Spekulation. Mir ist ein bisschen unklar, was Du in dieser Sache noch herausholen willst. Nimmst Du an, wenn Du mich von der Diehl-Verwicklung überzeugst, dann werde ich die Gutachten für getürkt halten?
Der Revisionsbericht findet andere Worte. Mollath schildert Vorgänge, die nur ein Insider haben kann. Er hat dieses Wissen über seine Frau erlangt, er hat gute Belegen vorlegen können, die seine Ausführungen untermauern.
Im Revisionsbericht kommt das Wort ,,Diehl" nicht vor.

ZitatEin Jahr vor Brixners Tat macht Mollath diesen Eindruck.
Subtil, Deine Wortwahl. Ein Rückruf von Richter B. ist also eine ,,Tat". Herr M. sabbert nicht, er spricht (meist) grammatisch korrekte Sätze, und bestimmt isst er auch mit Messer und Gabel. Dafür brauchen wir kein Gutachten, das sehen wir so. Auch Herr Strate ist ja dazu in der Lage zu erkennen, wenn er von Idioten umgeben ist. 
Hören wir noch einmal auf Herrn Westenrieder:
ZitatGegenüber ,,Report Mainz" erklärt Westenrieder, Dr. Michael Wörthmüller sei in einer Verhandlungspause in das Büro des Richters Otto Brixner gekommen: ,,Es kam dann die Rede sehr schnell auf die Hauptverhandlung Mollath. Wörthmüller hat erklärt, er hätte ja die Gutachtertätigkeit in diesem Fall Mollath abgelehnt, hat dann noch gesagt, der Mann ist nicht ganz dicht."
Ob das die Wortwahl von Dr. Wörthmüller gewesen ist, können wir offen lassen, aber es ergibt sich der Eindruck, dass auch Dr. W, der immerhin mit Herrn M gesprochen hat, ihn für psychisch krank gehalten hat.
Wie stellst Du Dir die Einflussnahme der Bank (oder der Fa. Diehl) auf 5 unabhängige Psychiater (Krach [indirekt], Wörthmüller, Leipziger, Kröber [für dessen Fachverstand immerhin das Leipziger-GA, zusammen mit den Verlaufsberichten, überzeugend ist] , Pfäfflin) zu unterschiedlichen Zeiten vor, die alle zu der gleichen Ansicht gelangt sind? Glaubst Du wirklich, von denen sei niemand in der Lage gewesen, sich ein eigenes Urteil zu bilden? Das ist das tägliche Brot des Arztes. Und noch einmal: die Gutachten Leipziger, Kröber und Pfäfflin sind in sich schlüssig. Das lässt sich auch nicht mit allgemeinen Hinweisen auf mögliche bias wegwischen.

ZitatIn der Ärztezeitung ist es gut getroffen.
Dieser Text ist mit großer Sicherheit nicht von einem Psychiater.

ZitatMir fehlt in dem Leipziger-Gutachten unter anderem, dass es konsequent Mollath Entlastendes nicht aufführt.
Das sagtest Du schon, aber es wird in der Wiederholung nicht besser.
ZitatDas liest sich bei Simmerl deutlich besser.
Auch Pfäfflin ist dank Exploration (und einer gewissen Desaktualisierung der floriden psychopathologischen Symptomatik) in der Lage, sich differenzierter zu äußern.
ZitatDa hat Leipziger ein taktisches Verhältnis zur Wahrheit. Ganz böse Nummer.
Das ist einfach nur eine Unterstellung.
Zitatfehlen in großem Umfang die Angaben, die nach Vorgabe des BVerfG zwingend in ein Gutachten hineineingehören
Wie schon mehrfach betont: nicht meine Baustelle.

Und auch Herrn Baum, dessen Vorverständnis ja mit Deinem übereinstimmt, können wir ein wenig zuhören:
ZitatZuerst antwortete einer der Experten, der Untergebrachte müsse eben seine Gutachter auf die Fehleinweisung aufmerksam machen. Mei, genau das hat Mollath ja konsequent getan.
Das genau hat Herr M nicht konsequent getan, sondern konsequent vermieden (Lippert, Leipziger, Kröber).

ZitatUnd die Antwort der DGPPN ist dann der Weisheit tiefster Schluss, den ich von dieser Vereinigung erwarte.
Du solltest die Auflösung der DGPPN fordern, das ist eine kriminelle Vereinigung.

sweeper

@Tyko:

Anstatt immer wieder die Glaubwürdigkeit der psychiatrischen Gutachten anzuzweifeln und dich hierin resistent zu erweisen gegenüber den gut begründeten Darlegungen von Menschen, die offenkundig mehr von der Materie verstehen  - wie wäre es mit einer Erörterung der Ergebnisse aus dem Mollath-Untersuchungsausschuss? Es sind ja auch Steuerfahnder zu Wort gekommen. Offenbar hat es auch dort keine belastbaren Hinweise für einen "großen Deal" gegeben.
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sweeper

Nachdem es hier lange Zeit still war (und ich das Thema auch nicht weiter verfolgt habe mangels neuer Fakten), hier eine nicht untypische Wendung:
Zitathttp://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/spenden-nicht-ausgezahlt-gustl-mollath-sieht-sich-von-unterstuetzerverein-betrogen/8943558.html
Gustl Mollath sieht sich von Unterstützerverein betrogen

16.10.2013 17:52 Uhr
von Patrick Guyton

Der Anwalt von Gustl Mollath, Gerhard Strate, wirft einem Unterstützerverein vor, Spendengelder an seinen Mandanten nicht weiterzugeben. Der Verein sieht sich an den Pranger gestellt...

...Gustl Mollath hat Strafanzeige gestellt gegen ein Mitglied des Unterstützerkreises wegen Betruges, wie die Wochenzeitung ,,Die Zeit" am Mittwoch vorab berichtet hat...

Dann kann die Prozessiererei ja - wie prophezeit - lustig fortgesetzt werden  ;D

Im Detail:
Zitathttp://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2013-10/gustl-mollath-anzeige-unterstuetzer

...Bis Ende 2012 hatte die Walter-von-Baeyer-Gesellschaft für Ethik in der Psychiatrie ein Spendenkonto geführt und das Geld an Mollath ausgezahlt. Der Verein zbb e.V., der seit Anfang 2013 das neue Spendenkonto betreibt, und dem Letsch vorsteht, verweigert die Auszahlung des Geldes jedoch mit der Begründung, die Vereinssatzung erlaube nur die Unterstützung von Projekten der politischen Bildung.

"Leistungen erbringen, um Geld zu bekommen"

"Mollath kann nicht einfach sagen, ich will das Geld. Gustl muss Beratungsleistungen erbringen, um Geld zu bekommen", sagte zbb-Vorstand Fritz Letsch der ZEIT. Den Betrugsvorwurf wies er zurück.

Letsch zufolge ist ein Teil der 27.000 Euro an Mollaths Anwältin Erika Lorenz-Löblein geflossen. Der größere Teil sei noch da und solle in die "Breitenarbeit" gegen das Psychiatriesystem investiert werden.

Bis vor Kurzem stand auf der Webseite des Unterstützerkreises noch der Text: "Die Spenden werden ausschließlich für Gustl Mollath und seine Unterstützung verwendet." Mittlerweile fehlt dort jeder Hinweis auf ein Spendenkonto.
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sweeper

RA Strate teilt dazu Folgendes mit:

http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Mitteilung-der-Verteidigung-2013-10-15.pdf

Auf S. 3 des doc heißt es außerdem:
Zitat
A n l a g e 6
...
Im Auftrage von Gustl Mollath werde ich Strafanzeige wegen Verdachts des Betruges erstatten.
In der Strafanzeige werde ich betonen, dass sowohl für Herrn Mollath als auch für mich die Integrität des Herrn Reiner Hofmann (des tatsächlichen Betreibers der sehr verdienstvollen Seite ,,Gustl-for-help") außer Zweifel steht, und wir davon ausgehen, dass er hinsichtlich der Bewerbung des angeblichen zbb -Spendenkontos selbst in die Irre geführt worden ist.

Das Mandat für Frau Rechtsanwältin Lorenz-Löblein ist durch Gustl Mollath in der letzten Woche beendet worden.
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sweeper

Zur Zeit gibt es ja wirklich nur unappetitliche Anwürfe der einen Mollath-Unterstützer gegen die anderen, u.a. wegen undurchsichtigen Spenden - bzw Verbuchungsgebarens.

Da überrascht eine - wie ich finde, recht kluge - Analyse von Justus Wertmüller zur öffentlichen Rezeption dieses schillernden Phänomens Mollath:

http://www.redaktion-bahamas.org/auswahl/web67-2.html
Zitat
...Doch auch der Psychothriller ist in die Krise geraten. Der Alptraum, der im Wahnsinn einer oder mehrerer Personen gründet, die ihr Umfeld in eine ihm oder ihnen unbegreifliche und panikartig ängstigende Welt hineinziehen, ist inzwischen in Filmen und Büchern, die sich als Psychothriller tarnen, der Manifestation des Wahns als Realität gewichen. Nicht mehr der Einzelne versucht seinen Wahn auf eine Welt zu projizieren, die sich letztlich in aller Unvollkommenheit doch gegen ihn als Realität behauptet; der Wahnsinnige erscheint als Realist und die Welt als Verschwörung. So werden die Sorgen um die unheimliche Doppelbödigkeit der eigenen Persönlichkeit und ihres Verhältnisses zu den sie umgebenden Objekten genauso beiseite geschoben, wie die Zweifel am eigenen Vermögen, die Realität als die sich notwendig beständig verändernde Summe gesellschaftlicher Bedingungen zu begreifen. Der Psychokrimi neuen Typs verinnerlicht die Panik und gewärtigt sie zugleich in der Außenwelt, die nunmehr wirklich so erscheint, wie sie dem paranoiden Helden sich darstellt. Der Konsument folgt scheinbar arglos den Aktionen von Partisanen, die sich als Menschheitsbefreier gerieren, indem sie der ganzen Welt, die sich ihnen als System von kriminellen Banden und mit ihnen verbündeten Repräsentanten der Staatsmacht darstellt, den Endkampf ansagen. ..

Aber auch:

Zitat
...In der Inszenierung des Falls Mollath ging es von Beginn an darum, kategorisch auszuschließen, was sich aufdrängte: dass der Held psychisch erkrankt ist. Von Anfang an wäre zu erkennen gewesen, dass Mollaths scheinbar so einsamer Kampf gegen Institutionen und Verschwörungen privater und globaler Art, doch nur das Umsichschlagen eines gekränkten Ehemanns und gescheiterten Kleinunternehmers war. Ein kleinlicher, wehleidiger und selbstgerechter Mann legte seiner Frau permanent in den Mund, was er selber mit ihr vorhatte: Nicht Petra Mollath hat alles daran gesetzt, ihn ,,fertig zu machen", es war genau anders herum. Den Mindeststandards bürgerlichen Verhaltens, die ein gewisses Maß von Fair-Play gerade auch dann vorsehen, wenn die Lebensgefährtin sich trennen will und es um die eigene persönliche wie finanzielle Zukunft schlecht bestellt ist, konnte und wollte Gustl Mollath nicht gerecht werden. Es ist jenes Rudiment von Ritterlichkeit, wonach man sich ins Unvermeidliche zu schicken hat und weder nach innen noch nach außen Krawall schlägt oder mit falschen Verdächtigungen hausieren geht, das Mollath und seine Gemeinde empört und scheinrational zurückweisen. Dabei hätte man an Hand des reichlich ausgebreiteten Materials leicht erkennen können, dass Mollath kein ums Gemeinwohl besorgter Bürger ist, der persönliche Rücksichtnahme und Diskretion zurückstellte, weil höhere Rechtsgüter in Gefahr waren. Wer mehr als fünf Jahre lang von den möglicherweise nicht gesetzeskonformen Geschäften seiner Frau weiß und davon profitiert, aber den Mund hält, um im Augenblick der nicht mehr aufzuhaltenden Trennung zuzuschlagen, muss sich vielmehr nachsagen lassen, dass er in erpresserischer Weise versucht hat, seine Frau zu zwingen, die Ehe fortzusetzen...

Diese Polemik wird vermutlich wieder ein Aufheulen in den einschlägig bekannten Blogs provozieren.  ::)
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Terry Pratchett

Belbo

Sollte man nicht Herrn Wertmüller fragen ob man diesen Beitrag in unserem blog veröffentlichen kann?

Belbo

http://behoerdenstressnews.blogspot.de/2013/11/eilt-gustl-mollath-unterstutzt-den.html

Herr Mollath wird jetzt langsam zur Galionsfigur der Antipsychatriebewegung, hier geht es um einen Dennis Stephan einen Politiker der Linken in Gießen der wohl ein extremes Cannabisproblem zu haben scheint.