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Manchmal fällt es leicht, die Grünen nicht zu mögen

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Begonnen von zwingenberger, 12. März 2013, 17:13:34

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Groucho


Krebskandidat

Zitat von: Groucho am 27. Oktober 2014, 22:39:17
Zitat von: Krebskandidat am 27. Oktober 2014, 22:25:03
Und was ist mit GVO-Dachbegrünung?

Mal nicht Monsanto an die Wand!

Nö, aber aufs Dach.
Unkraut jäten ist dort oben geradezu lebensgefährlich. Da fliege ich doch lieber mit nem Sprühflugzeug drüber. Beschert einem außerdem so ein kleines Vietnam-Feeling.  :teufel
"wenn gott nicht das universum und unsere physik gesetze geschaffen hat dann wie kann es sein dass wasser bei genau 0 Grad friert und bei genau 100 Grad kocht? Zufällig 2 runde zahlen, was wäre die wahrscheinlichkeit?"

Belbo

Zitat von: Groucho am 27. Oktober 2014, 14:58:07
Zitat von: Roberta am 27. Oktober 2014, 14:15:52
Ist es auch nicht. Ein Flachdach als begrünte Dachterrasse ist bestimmt ganz nett. Nur wird hier wieder einmal das Kind mit dem Bade ausgeschüttet: Dass man gleich unter Zwang alle dazu verdonnern will, die neu bauen. Warum fördert man Dachgrün nicht einfach, informiert und überlässt das dann dem Bauherrn, wie er sein Häusle gestaltet? Es ist ja auch eine Frage der Finanzen, auch in BaWü.

Das isses ja. Die Grünen haben auch ab und an gute Ideen, und Dachbegrünung kann was Nettes sein. Aber das Einzige, was ihnen immer einfällt, sind Gesetze und Verbote.

Jetzt fragt sich übrigens noch, wie sich Dachbegrünung mit Photovoltaik verträgt

Das haben sie mit den Zwangsimpfungsbefürwortern gemeinsam.....

ajki

Bisher scheint sich die sicher berechtigte Erregung im wesentlichen auf den tendenziösen Meinungsartikel der braven und völlig unverdächtigen FAZ zu stützen, der hier verlinkt wurde und bei dem schon in der Headline der Zwangs-Geifer tropft.

Der Meinungsartikel hat (wahrscheinlich) einen konkreten Zweck: die seit geraumer Zeit in Planung befindliche Novellierung ist in Lesung und wenn es nun in die parlamentarische Endrunde geht, können solche überregionalen Dramatisierungen manchmal noch parlamentarische Unterstützer mobilisieren. So was ist schon vorgekommen, allerdings ist es wegen der üblichen parteilichen Drehpläne für Novellierungsprozeduren im allgemeinen zum Scheitern verurteilt. Heißt hier: was nun letztlich hier rauskommen wird (wenn überhaupt was rauskommt), ist derzeit noch nicht stabil.

In BW selbst (dem armen geknechteten) ist das lokal und regional schon länger Thema, wie eine flüchtige Netzrecherche beweist. Sogar schon überraschend lange! Die derzeitige Novellierungsfassung wurde Anfang 2013 auf den parlamentarischen Weg gebracht und seither schon mehrfach modifiziert. Wenn man sich mit den ministerialen Bürokratien etwas auskennt, weiß man dann schon, dass es einen Vorlauf zur konkreten Novellierung von allermindestens einem Jahr, wahrscheinlicher jedoch mehreren Jahren gegeben hat. Es haben sich auch brav alle Verbände, Vereine und Organisationen schon dazu umfänglich geäußert und dann auch noch ein paar mehr (siehe dieses Intarwebs).

Es hat soviel Aufruhr verursacht (BW, die revolutionäre Zelle Deutschlands!), dass sich das zuständige Ministerium veranlaßt sah, auf der eher peripheren Seite für die wirklich wahnsinnig wichtige Landesbauordnung neben der Veröffentlichung der Novelle und allgemeinen Hinweisen auf die ungeheure Wichtigkeit der Bauordnung auch ein kleines Paper einzustellen, in dem geplante Neuordnungen der jeweiligen Altlage gegenübergestellt wird [pdf]. Die verzweifelte Hoffnung der wirklichkeitsfernen Bürokraten scheint dabei gewesen zu sein, die doch eher als Nuancen daherkommende Zwangskollektivierung bürgerlichen Besitzes deutlich zu machen. Vielleicht liest das ja mal jemand. (Wie gesagt, das Verfahren ist noch offen - was dabei dann tatsächlich am Ende vielleicht irgendwann in 2015 im Gesetzblatt veröffentlicht werden wird, ist natürlich unklar)

Was natürlich ganz und gar nicht geht ist der dräuende Anschlag auf den bürgerlichen Fassaden- und Dachbesitz! Das auch hier gern genutzte Wort "Zwangsbegrünung" sagt ja schon alles Nötige aus. Skandal.

Das Paper sagt hierzu:
ZitatE. Begrünung baulicher Anlagen
Sollte eine Begrünung von Grundstücken nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich sein, sollen die bauliche Anlagen zu begrünen sein (z.B. durch Dach- oder Fassaden-begrünung), soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung dies zulassen und die Maßnahme für die Bauherrin oder den Bauherrn wirtschaftlich zumutbar ist.
[§ 9 LBO (Artikel 1 Nr. 6 des Gesetzentwurfs)]

Derzeitige Rechtslage: Es gibt bisher keine vergleichbare gesetzliche Regelung.

Für diejenigen, die etwas blind sind:
Zitatsoweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung dies zulassen und die Maßnahme für die Bauherrin oder den Bauherrn wirtschaftlich zumutbar ist.

Wer als deutscher, an Anarchie gewohnte Bürger ernsthaft glaubt, aus so einer Regelung entstünde *irgendein* Effekt in *irgendwelchen* Größenordnungen (also z.B. nach 10 Jahren eine Änderung von mehr als 1% der Bebauung), dem muß ich leider an dieser Stelle das Deutschtum absprechen - den Personalausweis bitte an irgendeinen Immigranten verkaufen, denn selbst der würde begreifen, dass da nix passieren kann.

Andere grässliche Änderungen sind übrigens *Deregulierungen*. Das könnte man mit dem zeitlichen Verlauf der Entstehung der Novellierung gedanklich korrelieren und läge dann mit der unterliegenden Intention der Novellierung *sehr weit* im sehr Nichtgrünen.
every time you make a typo, the errorists win

Belbo

...viele die hier  "Grüne" lesen, lesen gleich Mainstreamgrüne, Lobbygrüne, Monsantogrüne, Schulgrüne..... die Beissreflexe ähneln sich...

Belbo

Zitat von: Krebskandidat am 27. Oktober 2014, 22:53:10
Zitat von: Groucho am 27. Oktober 2014, 22:39:17
Zitat von: Krebskandidat am 27. Oktober 2014, 22:25:03
Und was ist mit GVO-Dachbegrünung?

Mal nicht Monsanto an die Wand!

Nö, aber aufs Dach.
Unkraut jäten ist dort oben geradezu lebensgefährlich. Da fliege ich doch lieber mit nem Sprühflugzeug drüber. Beschert einem außerdem so ein kleines Vietnam-Feeling.  :teufel

hihi

Groucho

Zitat von: ajki am 28. Oktober 2014, 11:13:57
Für diejenigen, die etwas blind sind:
Zitatsoweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung dies zulassen und die Maßnahme für die Bauherrin oder den Bauherrn wirtschaftlich zumutbar ist.

Ja und? Ist das die Fassung, die den Grünen vorschwebte? Nur, weil es Mechanismen gibt, die sowas in der Endfassung abmildern bzw. so windelweich formulieren, dass sich im Zweifelsfall wieder Gerichte mit einem Unsinn mehr befassen müssen (die Formulierung schreit geradezu nach einem umfassenden Gutachterstab), soll man das schulterzuckend ignorieren?

Conina

Zählen Moos auf den Dachziegeln und Birken aus Regenrinnen auch als Begrünung?

Das ist nämlich billig, da muss man nur warten.  ;D
Man kann das Pferd zum Wasser führen, aber nicht machen, dass es trinkt.

ajki

Zitat von: Groucho am 28. Oktober 2014, 11:58:17
Ist das die Fassung, die den Grünen vorschwebte?

Was Ministerialbeamten, Gutachtern und politischen Parteien (egal welche) im Rahmen eines Novellierungsprozesses so vorschwebt, wird häufig nicht bekannt gemacht. Würde man das wissen wollen, müßte man mit ziemlich vielen Leuten reden und ziemlich mühsam Aktenzeug über mehrere Jahre sichten - und selbst dann hätte man nichts davon, weil es auf die Entwürfe, die nicht in Lesung gehen (edt.), unterm Strich nicht ankommt.

Was man aber als *gewiss* nehmen kann ist, dass dies eine Fassung ist, die fachlich versierten (Ministerial-) *Juristen* vorschwebt. Die haben immer die Endredaktion jeder Vorlage.

Zitat von: Groucho am 28. Oktober 2014, 11:58:17
soll man das schulterzuckend ignorieren?

Nein. Braucht man auch nicht - siehe FAZ-Quark (der wohlverstanden völlig legitim, sogar erwünscht ist, genauso wie alle anderen Beteiligungen).

Ich stimme Dir übrigens zu! Das Ganze ist ein totales "Ja und?"
every time you make a typo, the errorists win

Robert

Warum nimmt man das dann überhaupt in die Landesbauordnung?

Aber noch ist es nicht durch den Landtag. Bleibt abzuwarten, wie Behörden und Gerichte das ganze dann auslegen.  :Popcorn:

In Marburg wurde die Verpflichtung zu Solaranlagen auf den Dächern inzwischen auch wieder gekippt.

Wie gesagt, ich habe nichts dagegen, dass entsprechende Anreize gesetzt werden.

Robert

Nunja, wenn die Presse, die die eigene Meinung nicht widergibt, immer gleich tendenziös ist, hier etwas vom Fachverband derer, die so eine Begrünung dann durchführen.

http://www.soll-galabau.de/aktuelle-news/ansicht-aktuelles/datum/2014/10/27/diskussion-zur-novellierung-der-landesbauordnung-vgl-baden-wuerttemberg-fordert-mehr-sachlichkei.html

ZitatSollte eine Begrünung von Grundstücken nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich sein, "sind die baulichen Anlagen zu begrünen, zum Beispiel durch Dach- oder Fassadenbegrünung, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung dies zulassen und die Maßnahme für die Bauherrin oder den Bauherren wirtschaftlich zumutbar ist".

Also, will heißen, wenn man kein Grundstück zum Begrünen hat, dann IST das Gebäude zu begrünen, wenn.... usw. usf. D.h. man prüft zuerst, ob das Grundstück grün genug ist, reicht das nicht aus, kommt in die Baugenehmigung die Auflage einer Dachbegrünung und wenn das nicht geht (Dachneigung usw.) muss man Efeu pflanzen.

Ich weß nur nicht, wie sich das damit verträgt, dass auch Solartechnik auf den Dächern erwünscht ist.

da ist schon mehr Zwang dabei als nur Wischiwaschi

Typee

Ab "soweit" fängt der Gesetzgebungsmurks an. Als Architekt in BaWü würde ich jetzt nur noch Häuser mit Glasfassaden und Satteldach planen.
The universe is under NO obligation to make sense to us
(Neil deGrasse Tyson)

Robert

In dem Machwerk sind noch mehr Schmäckerchen drin:

ZitatEinbindung der Bevölkerung bei der Errichtung von Mobilfunkanlagen
Der Mobilfunkbetreiber soll die Errichtung (baurechtlich verfahrensfreier) Mobilfunkan- tennen mindestens acht Wochen vorher der Gemeinde anzeigen müssen (Anzeige- pflicht an die Gemeinde).

Das wird großes Kino, wenn das dann im Amtsblättchen der Gemeinde erscheint. ;D

ajki

Zitat von: Roberta am 28. Oktober 2014, 12:39:09
wenn die Presse, die die eigene Meinung nicht widergibt, immer gleich tendenziös ist

Ich nehme an, dass hier ein Mißverständnis vorliegt. Ein "Meinungsartikel" verknüpft die journalistischen Formen "Kommentar" mit (Berichts-) "Artikeln". Ein "tendenziöser" Meinungsartikel ist einer, der einen Zweck verfolgt - "tendenziös" im Zusammenhang heißt nicht: "böse", "schlimm", "unzulässig"...

Die Belege für die Einordnung in diese (nochmal: zulässige und übliche) journalistische Form ergeben sich aus dem Artikel - von der Headline über den Subtitel bis zum letzten Absatz; z.B. Zitatquellen, zitatverknüpfende journalistische Kommentierungen und klare Affirmationen (-> handeln, bevor es zu spät ist etc.).

[Nebensache: Viele "Qualitätszeitungen" verpflichten sich in ihren Redaktionsstatuten zu "Ausgewogenheit" und nicht-manipulativer Berichterstattung etc. - daraus schließen manche Leser falsch, dies bedeute, dass jeder Artikel/Kommentar entsprechend gestaltet sein müsse/wäre; eine Zeitung wie die FAZ regelt solche Dinge aber stattdessen natürlich anders - zum Beispiel dadurch, dass irgendwann anders ein Meinungsartikel mit gegenteiliger Tendenz in vielleicht anderem Zusammenhang erscheint oder sonstwie]

Zitat von: Roberta am 28. Oktober 2014, 12:39:09
Also, will heißen, ... IST
da ist schon mehr Zwang dabei als nur Wischiwaschi

Eine der vielen Parteiungen äußert sich (im Zusammenhang). Wie üblich mit Partikularinteresse (wie auch sonst). Heißt da wirklich was? Das muß man sich als Lesender fragen.

Zum Beispiel zum "IST" (zu tun).

Wie dem Lesungsentwurf zu entnehmen ist, passt diese *Behauptung* nicht zur Formulierung:

ZitatSollte eine Begrünung von Grundstücken nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich sein, sollen die bauliche Anlagen zu begrünen sein (z.B. durch Dach- oder Fassaden-begrünung), soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung dies zulassen und die Maßnahme für die Bauherrin oder den Bauherrn wirtschaftlich zumutbar ist.
[§ 9 LBO (Artikel 1 Nr. 6 des Gesetzentwurfs)]

Das muß man zunächst auseinandernehmen um zu merken, dass die Behauptung nicht passt:

ZitatSollte eine Begrünung von Grundstücken nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich sein

Zitatsollen die bauliche Anlagen zu begrünen sein

Zitatsoweit ihre ... [vier Einschränkungen]

Die "Soll"-Formulierung muß man juridisch ernst nehmen - sie begründet (vor allem in der doppelten Form) nur einen schwachen Anspruch und eben genau kein "IST" - dann stünde dort "muß". Man kann als Laie gewiss versuchen, mit so einem Anspruch und trotz der erheblichen Einschränkungen vor Gericht zu ziehen - allerdings ergäbe sich im verwirklichten Verfahrensfall ein Ersatzanspruch an den beauftragten Rechtsanwalt, denn der hätte dem Laien hier klar zuraten müssen, auf den Gerichtsweg wegen *Aussichtslosigkeit* zu verzichten.

Auch andere starke Behauptungen (die starke Belege erfordern würden) im Artikel sind ähnlich albern. Die LBO "ersetzt" oder überformt keine anderen Ordnungsregularien - wenn zum Beispiel wie im Artikel suggeriert jemand ernsthaft glaubt, irgendein verrückter Nachbargrüner dürfe im 20x12-Meter großen Reihenhausgarten eine KWKA wegen dieser LBO-Novelle errichten, dann ist das schlicht, simpel und ergreifend dumm.
every time you make a typo, the errorists win

Typee

Zitat von: ajki am 28. Oktober 2014, 13:31:48

Die "Soll"-Formulierung muß man juridisch ernst nehmen - sie begründet (vor allem in der doppelten Form) nur einen schwachen Anspruch und eben genau kein "IST" - dann stünde dort "muß". Man kann als Laie gewiss versuchen, mit so einem Anspruch und trotz der erheblichen Einschränkungen vor Gericht zu ziehen - allerdings ergäbe sich im verwirklichten Verfahrensfall ein Ersatzanspruch an den beauftragten Rechtsanwalt, denn der hätte dem Laien hier klar zuraten müssen, auf den Gerichtsweg wegen *Aussichtslosigkeit* zu verzichten.

Das ist so nicht richtig. Mit "Soll" wird ein Regel-Ausnahme-Verhältnis eingeführt. "Soll" heißt schon immer: "Muss", sofern keine triftigen Gründe dagegen sprechen. Keineswegs wird da etwas ins Belieben gestellt, es wird noch nicht einmal ein Ermessen der Behörde begründet. Der triftige Grund ist ein "unbestimmter  Rechtsbegriff", dessen Reichweite im Einzelfall durch Auslegung zu bestimmen ist, und zwar zuerst einmal durch Auslegung der Behörde. Das kann man zwar gerichtlich überprüfen lassen, aber irgendwann will man ja auch mal anfangen zu bauen, und das nicht erst, nachdem der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim sein Amen übers Efeu gesprochen hat.

Vielleicht kann man auf diese Weise bald am Begrünungsgrad der Neubaugebiete ablesen, ob der Leiter der örtlichen Bauaufsichtsbehörde ein Grüner ist.
The universe is under NO obligation to make sense to us
(Neil deGrasse Tyson)