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Der Fall Mollath

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Begonnen von P.G., 07. Dezember 2012, 12:22:42

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sweeper

@segeln:
ZitatO. Garcia bezieht sich genau auf dieses "neue Attest"
Ich habe extra mal den Autor weggelassen, um die juristische Kompetenz der Kommentatoren hier zu betrachten.
Hat geklappt.

Im Blog habe ich das Zitat auch eingebracht. Vielleicht stellst Du da auch mal Deine juristische Expertise zur Verfügung.
Das Attest vom 14.8.2001 ist doch völlig irrelevant für das Verfahren – benutzt wurde ein per Fax übersandtes Attest vom 3.6.2002...

Ja eben.

Das bedeutet aber, dass das Originalattest im neuen Verfahren zum Einsatz kommen wird, oder?
Und das wiederum bedeutet, dass ein neues Verfahren Herrn Mollath nicht rehabilitieren wird, da sein schweres Körperverletzungsdelikt gegenüber seiner Ex-Frau dann mittels einer gültigen Urkunde bewiesen sein wird.

M.a.W.: es wird seine tatsächliche damalige Gefährlichkeit dann rückwirkend ausdrücklich bestätigt werden.

Oder siehst du das anders?
Das habe ich übrigens weiter oben im Faden schon dargelegt.
Und beanstandet - worin du mich jetzt bestätigst - dass es gewissen Leuten gar nicht um Herrn Mollath geht (denn sie erwägen nicht die Folgen, die dieses Attest für ihn haben wird), sondern um ihre juristischen Eitelkeiten.
With magic, you start with a frog and end up with a prince.
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Terry Pratchett

sweeper

Zitat von: segeln141 am 11. Juli 2013, 18:53:44
Zitat von: sweeper am 11. Juli 2013, 18:27:10

Etwas von Garcias Humor stünde deinem Eifer auch gut zu Gesicht ;-)

Humor, Ironie, Satire bei Psiram?
Du beliebst zu scherzen,sweeper

Immer gern zu Scherzen aufgelegt ;-)
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Terry Pratchett

bayle

Zitat von: segeln141 am 11. Juli 2013, 18:24:13
Zitat von: sweeper am 11. Juli 2013, 17:38:28
@segeln:
Erst mal lesen und prüfen, dann posten.
Ich würde das an Deiner Stelle dem RA O. Garcia schreiben.
Das wäre verlorene Liebesmüh'.

segeln141

Zitat von: sweeper am 11. Juli 2013, 19:40:37

Das bedeutet aber, dass das Originalattest im neuen Verfahren zum Einsatz kommen wird, oder?

M.a.W.: es wird seine tatsächliche damalige Gefährlichkeit dann rückwirkend ausdrücklich bestätigt werden.

Oder siehst du das anders?
Diese "Originalattest" kommt im neuen Verfahren nicht zum Einsatz.
Ich hatte geschrieben:
ZitatDas Attest vom 14.8.2001 ist doch völlig irrelevant für das Verfahren – benutzt wurde ein per Fax übersandtes Attest vom 3.6.2002
Das war ein Kommentar der Oberstaatsanwältin a.D. Gabriele Wolff, die wahrscheinlich Deiner Meinung nach auch keine juristische Ahnung hat.
War einfach wieder ein kleiner Test von mir bezüglich der juristischen Expertise der Kommentatoren hier ;D
Sie ist im übrigen eine Rheinländerin ,und nicht, wie Du geschrieben hast:
Zitatdieses feurige norddeutsche Temperament
Sie ist in Düsseldorf geboren und war in Köln RA und Staatsanwältin.
Da nur das im Prozess verwendete Attest relevant ist, kann auch eine
Zitatdamalige Gefährlichkeit dann rückwirkend nicht bestätigt werden.
(Fette Einfügung und damit verändertes Zitat von mir)

segeln141

Zitat von: sweeper am 11. Juli 2013, 19:40:37

Das Attest vom 14.8.2001 ist doch völlig irrelevant für das Verfahren – benutzt wurde ein per Fax übersandtes Attest vom 3.6.2002...

ZitatJa eben

Eben nicht, da das "Originalattest" vom 18.8.2001 ist und das Attest vom 3.6.2002 im Prozess , und nur darauf kommt es an, als Beweis eingebracht wurde.
Das ist doch nicht soooo schwer zu verstehen, oder?

Zitatdenn sie erwägen nicht die Folgen, die dieses Attest für ihn haben wird
Es hat keine Folgen  für Mollath, da es irrelevant ist.
Im übrigen liest Du im Wolff-Blog sehr, sehr ungenau.
Sprunghaft?

bayle

Hatten wir den schon?
http://diepresse.com/home/panorama/welt/1429305/Fall-Mollath_Was-ist-wahr-was-Wahn
Gibt einen kurzen, brauchbaren Überblick, neutral gehalten. Daraus:
Zitat
Steuerfahnder mit leeren Händen

Der spitzeste Pfeil im Köcher der Mollath-Anhänger ist ein Prüfbericht der HVB von 2003. Die Medien, die an ihn gelangten, stürzten sich auf den Satz, dass alles, was an Mollaths Verdacht nachprüfbar war, seine Richtigkeit habe. Die Bank schwächt ab: Nachprüfbar war nur wenig. Frau Mollath hatte Kundendepots zur Konkurrenz verlagert. Für eine Kündigung reichte das nicht, man verglich sich samt Abfindung.

Nun nutzen Steuerfahnder Mollaths Unterlagen. Sie finden, laut Aussage im Ausschuss, nur Kleinkram kleiner Anleger. Von der ,,größten, dreistesten Schwarzgeldhinterziehung" bleibt wenig übrig – es sei denn, auch die Fahnder sind Teil der Verschwörung. Mollath orakelt von ,,Koffern voller Beweise", die er an den Globalisierungsgegner Jean Ziegler und die Nazi-Jägerin Beate Klarsfeld geschickt habe. Beide wissen von nichts.

sweeper

@ segeln:

Für den WA-Antrag ist das alte Attest wichtig (da es angeblich "falsch" ist - im juristischen Sinne also keine gültige Urkunde -> das Urteil ist nicht rechtens):
Zitatdas Attest vom 3.6.2002 im Prozess , und nur darauf kommt es an, als Beweis eingebracht wurde.

Wenn/falls es ein neues Verfahren gibt, werden die Karten neu gemischt.
Dann müsste man dieses neu aufgetauchte Dokument (und mögliche weitere Dokumente und Zeugenaussagen) eben leider auch in die Gesamtbewertung einbeziehen - eben genau dieses:
ZitatDas Attest vom 14.8.2001

Oder warum sollte das dann plötzlich unter den Tisch fallen?
Die WA bedeutet doch (inhaltlich), dass das damalige Urteil unter ungenügenden/falschen Voraussetzungen ergangen ist - also muss ein neues Verfahren her.
Zumal der "Freispruch" ja damals nicht erfolgte, weil G.Mollath unschuldig war, sondern weil er wegen seiner psychischen Krankheit nicht schuldfähig war.

Diese psychische Erkrankung bzw die Gefährlichkeit wird nun mit Auftauchen des Originalattests zweifelsfrei bestätigt.

Wenn du meinst, dies verhält sich anders, dann begründe es bitte ( statt zu polemisieren).


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bayle

Zitat von: segeln141 am 11. Juli 2013, 20:43:25
Eben nicht, da das "Originalattest" vom 18.8.2001 ist und das Attest vom 3.6.2002 im Prozess , und nur darauf kommt es an, als Beweis eingebracht wurde.
Das ist doch nicht soooo schwer zu verstehen, oder?
Zitatdenn sie erwägen nicht die Folgen, die dieses Attest für ihn haben wird
Es hat keine Folgen  für Mollath, da es irrelevant ist.
Das ist eben der Unterschied zwischen den mollathistischen Juristen nebst ihren furchtlosen Janitscharen und den Laien im Rest der Welt. Die Juristen vermuten, dass der Arzt seine Kompetenz überschritten hat, als er ,,i.V." schrieb, und der Rest der Welt fragt sich: wenn es nun noch einen Beleg gibt, dass er seine Frau gewürgt hat, ist er vielleicht doch gefährlich?

bayle

Zitat von: segeln141 am 11. Juli 2013, 18:39:48
Ich habe extra mal den Autor weggelassen, um die juristische Kompetenz der Kommentatoren hier zu betrachten.
Hat geklappt.
Zitat von: segeln141 am 11. Juli 2013, 20:07:23
War einfach wieder ein kleiner Test von mir bezüglich der juristischen Expertise der Kommentatoren hier ;D
Steht ein Mann am Brötchen-Automaten: Groschen rein, Brötchen raus, Groschen rein, Brötchen raus, Groschen rein, Brötchen raus ...
Hinter ihm bildet sich eine Schlange. ,,Haben Sie denn nicht mal genug?" – "Was, aufhören, gerade jetzt, wo ich so eine Glückssträhne habe?"

Zitat von: segeln141... und mir dort Deine "Sprunghaftigkeit" in der Beurteilung der Causa Mollath aufgefallen ist.
Es liegt nun wirklich nicht an Sweeper, dass Du nicht folgen kannst.

Belbo


ZitatDiese psychische Erkrankung bzw die Gefährlichkeit wird nun mit Auftauchen des Originalattests zweifelsfrei bestätigt.

Da muss ich jetzt mal ausnahmsweise widersprechen, wie auch immer das Attest unterschrieben ist, beweist es eins nämlich die Verletzungen, aber weder die Täterschaft noch den Geisteszustand des Täters. Es ist zusammen mit den Aussagen der Frau und von anderen Personen ein Indiz in einer ganzen Kette von Indizien.
Was auch immer unter was für einem Attest steht wird die Staatsanwaltschaft immer einen Grund für die Wiederaufnahme finden müssen allein um zumindest ein bisschen Rechtsfrieden zurückzuerhalten.


sweeper

@Belbo:
Du hast Recht. Das war schludrig formuliert von mir.
Gewisse Ermüdungserscheinung ...
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40_Fieber

ZitatBeyle schrieb im Blog: 12. Juli 2013, 07:06    | #250Antwort | Zitat
@ Paulinchen
Paulinchen (wie originell), das mit der Couch, das sind die Psychoanalytiker und nicht die Psychiater, und sie sitzen nicht vor, sondern hinter der Couch. Ansonsten voll der Durchblick, aber so was von.

Also nochmal, denn im Blog wird ja nicht geantwortet, sondern peinlich herumgelöscht:

Wieviele Psychiater und Kliniken arbeiten mit Psychoanalyse, bzw. der abgespeckten Form Tiefenpsychologie in Deutschland?

http://psiram.com/ge/index.php/Psychoanalyse

Nur soviel: Es sind mal richtig viele - darunter Schwergewichte wie die Charité oder die LMU. Vor oder hinter der Couch steht natürlich kaum noch einer.

Und wenn das so viele sind, was sagt das über die Qualität von Diagnosen und Behandlungen aus?
http://kidmed*info/

sweeper

Psychoanalyse in der Forensik?
Keine Ahnung.
Aber wenn du das hier als rhetorische Frage suggestiv in den Raum stellst, dann wäre es angemessen, einen Beleg zu bringen, damit es nicht Geraune bleibt:
Zitat
Nur soviel: Es sind mal richtig viele..Und wenn das so viele sind, was sagt das über die Qualität von Diagnosen und Behandlungen aus?
Allerdings frage ich mich, was das mit dem eigentlichen Thema zu tun hat.
Es sei denn, du willst darauf hinaus:
Psychiatrie ist verdächtig, denn man kann nie wissen, ob Psychoanalyse drin steckt.

Seit längerer Zeit unterscheidet die Weiterbildungsordnung zwischen 1. Psychiatrie und 2. Psychotherapie und Psychosomatik.
Die Forensik wird dabei der Psychiatrie zugerechnet (da kommen z.B. die Suchtsrörungen stark ins Spiel).
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40_Fieber

Zitat von: sweeper am 12. Juli 2013, 07:25:22
Psychoanalyse in der Forensik?

Erst mal Psychoanalyse überhaupt, denn ein Psychoanalytiker kann seine Psychoanalytik ebenso wenig abstellen wie ein Homöopath die Homöopathie.

Außerdem beurteilen die alle ja nicht nur forensische Fälle sondern bringen auch Leute unter, die nicht in ein Verfahren verwickelt sind.

Also einfach mal Chefärzte die auch gleichzeitig eine Forensik leiten und eine Lehranalyse hatten - die maßgeblich das Verhalten solcher Psychiater prägt.

http://www.aerzteblatt.de/archiv/66701/Martin-Schott-Bemerkenswerte-Erfolgsgeschichte

Doch, man kann es wissen, denn man merkt es sofort. Als Laie natürlich nicht aber ich rieche einen Psychoanalytiker zehn Meter gegen den Wind.
http://kidmed*info/

sweeper

@40_Fieber:

Also:
1. ich habe mein Posting noch mal editiert.
2. was Kröber, Pfäfflin, Leipziger u.a. so treiben und tun, sollte sich an ihren Veröffentlichungen ablesen lassen.
3. wie in den genannten Abteilungen therapiert wird, findest du vermutlich sogar teilweise auf deren Homepages
4. Was hat das jetzt mit Mollath zu tun - außer dass du die Diskussion in Richtung allgemeine Psychiatriekritik verschieben willst?

ZitatAls Laie natürlich nicht aber ich rieche einen Psychoanalytiker zehn Meter gegen den Wind.
Damit hast du mich natürlich argumentativ überzeugt.

Du hast also gewonnen!!
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