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Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen ist strafbar

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Begonnen von Marsmensch, 09. Juli 2012, 11:35:56

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editor

wieso gibts da noch einen poster namens editor?
der obige Text ist nicht von mir.

Im übrigen ist ein post von mir verschwunden.
Was geht hier vor?

Uhrzeit 15:35

ich habe auf die Kinderrechtskonvention verwiesen

http://www.unicef.at/fileadmin/medien/pdf/crcger.pdf

Artikel 24 sagt ja alles- bsonders Absatz drei - da haben die Israelis ja auch unterschrieben und ausser Somalia auch alle anderen Staaten mit muslimischer Mehrheitsbevölkerung.

Es geht um Kinderrechte- das sind Menschenrechte- global akzeptiert

Artikel 24
1. Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf das erreichbare Höchstmaß an
Gesundheit an sowie auf Inanspruchnahme von Einrichtungen zur Behandlung von Krankheiten
und zur Wiederherstellung der Gesundheit. Die Vertragsstaaten bemühen sich sicherzustellen,
daß keinem Kind das Recht auf Zugang zu derartigen Gesundheitsdiensten vorenthalten wird.
2. Die Vertragsstaaten bemühen sich, die volle Verwirklichung dieses Rechts sicherzustellen, und
treffen insbesondere geeignete Maßnahmen, um
a) die Säuglings- und Kindersterblichkeit zu verringern;
b) sicherzustellen, daß alle Kinder die notwendige ärztliche Hilfe und Gesundheitsfürsorge
erhalten, wobei besonderer Nachdruck auf den Ausbau der gesundheitlichen
Grundversorgung gelegt wird;
c) Krankheiten sowie Unter- und Fehlernährung auch im Rahmen der gesundheitlichen
Grundversorgung zu bekämpfen, unter anderem durch den Einsatz leicht zugänglicher
Technik und durch die Bereitstellung ausreichender vollwertiger Nahrungsmittel und
sauberen Trinkwassers, wobei die Gefahren und Risiken der Umweltverschmutzung zu
berücksichtigen sind;
d) eine angemessene Gesundheitsfürsorge für Mütter vor und nach der Entbindung
sicherzustellen;
e) sicherzustellen, daß allen Teilen der Gesellschaft, insbesondere Eltern und Kindern,
Grundkenntnisse über die Gesundheit und Ernährung des Kindes, die Vorteile des Stillens,
die Hygiene und die Sauberhaltung der Umwelt sowie die Unfallverhütung vermittelt werden,
daß sie Zugang zu der entsprechenden Schulung haben und daß sie bei der Anwendung
dieser Grundkenntnisse Unterstützung erhalten;
f) die Gesundheitsvorsorge, die Elternberatung sowie die Aufklärung und die Dienste auf dem
Gebiet der Familienplanung auszubauen.
3. Die Vertragsstaaten treffen alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen um überlieferte
Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen.

4. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die internationale Zusammenarbeit zu unterstützen und
zu fördern, um fortschreitend die volle Verwirklichung des in diesem Artikel anerkannten Rechts
zu erreichen. Dabei sind die Bedürfnisse der Entwicklungsländer besonders zu berücksichtigen

Dr. Ici Wenn

Zitat von: editor am 19. Juli 2012, 14:39:37

Im übrigen ist ein post von mir verschwunden.
Was geht hier vor?

Ich vermute mal zu 99%, dass da jemand statt auf zitieren auf ändern gedrückt hat, und es wurde alles überschrieben.
Muss man klären.

editor

Zitat von: Dr. Ici Wenn am 19. Juli 2012, 14:43:01
Zitat von: editor am 19. Juli 2012, 14:39:37

Im übrigen ist ein post von mir verschwunden.
Was geht hier vor?

Ich vermute mal zu 99%, dass da jemand statt auf zitieren auf ändern gedrückt hat, und es wurde alles überschrieben.
Muss man klären.

mag schon sein, deswegen ist post 210 trotzdem nicht von mir.

Ridcully

Hui, was für eine Aufregung! 40°, du bist echt deshalb bei den Sozen ausgetreten? Rassistische Hetze, Angriffskriege, Rumtrampeln auf den Schwächsten der Gesellschaft und was die Genossen sich sonst so in den letzten 20 Jahren geleistet haben -  das war für dich hingegen alles kein Grund? Absurd.

Ich gebe zu, ich hab das jetzt alles nur überflogen. Scheint sich eh inhaltlich immer zu wiederholen und die Beschneidungsverbieter sind mit einem emotionalen Furor dabei, den ich nicht ernst nehmen kann und der mir bedenklich erscheint. Das geht nicht über die bestechend flache Argumentation hinaus, es handele sich um Körperverletzung und gehöre daher verboten. Das Urteil argumentiert übrigens auch nicht viel tiefgreifender.

Schon die banale Tatsache, dass Deutschland nicht das einzige Land der Welt ist, in dem Körperverletzung verboten ist, trotzdem aber so ziemlich kein anderes Gericht auf der Welt auf die Idee gekommen ist, die Beschneidung von Jungen gehöre bestraft, sollte doch zu einer kritischen Hinterfragung der eigenen Position motivieren. Vielleicht sind die Geisterfahrer doch nicht eine erdrückende Mehrheit.

Rechtlich geht es hier mitnichten um einen Konflikt zwischen Religionsfreiheit der Eltern und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit des Kindes - es geht vielmehr um die Religionsfreiheit des Kindes und das Erziehungs- und Pflegerecht der Eltern. Die Eltern üben hier für das Kind dessen Religionsfreiheit aus, so wie sie es für angemessen halten. Dass das aus unreligiöser oder andere religiöser oder auch nur aufgeklärt religiöse Sicht schwachsinnig sein mag, tut nichts zur Sache. Freiheitsrechte beinhalten gerade auch das Recht, Unsinn zu machen. Entscheidend ist zunächst einmal die Perspektive der Eltern auf die religiösen und gesundheitlichen Interessen des Kindes. Wenn die es für das Seelenheil o.ä. des Kindes unabdingbar halten, ihm ein Stück Vorhaut abzuschnippeln und die gesundheitlichen Risiken dafür akzeptabel finden, hat das die Gesellschaft erst einmal so hinzunehmen. Die Eltern bestimmen primär, was für das Wohl des Kindes förderlich ist und nicht der Staat.

Irgendwo muss das natürlich Grenzen haben, und zwar wenn eine schwerwiegende Schädigung des Kindes droht. Aber dass es sich bei der Beschneidung von Jungen immer darum handelt, selbst wenn sie sauber und mit Schmerzmitteln durchgeführt wird, wage ich doch schwer zu bezweifeln.

Ausserdem wüsste ich von den Kriegern für die intakte Vorhaut doch mal gerne, wie sie sich die Umsetzung eines solchen Verbotes praktisch vorstellen. Denken sie ernsthaft, eine Mehrheit der Moslems oder gar der hier religiöse deutlich stärker gebundenen Juden würde deshalb auf die Beschneidung verzichten? Was bringt dann praktisch ein Verbot den Jungen, die sie hier so eifrig verteidigen?

Mir scheint es hier eher um eine Bestätigung der eigenen moralischen Überlegenheit und eine Verurteilung der bösen Moslems und Juden zu gehen. Zudem scheinen einige Männer an Kastrationsängsten zu leiden.

Onkel Heinz

Mir scheint es hier eher um eine Bestätigung der eigenen moralischen Überlegenheit und eine Verurteilung der bösen Moslems und Juden zu gehen.
Ich glaube hier geht es gerade nicht um Religion. Vielmehr um die Frage, ob in einem säkularen Staat wie Deutschland die Freiheit in der Ausübung von (vor?)religiösen Traditionen über das Kindeswohl gestellt wird. Und darum, ob eine Schädigung der Gesundheit von Kindern überhaupt so absehbar ist. Immerhin geht es gier nicht um eine medizinische Indikation. Und ob das ein Mohel kann, bleibt fraglich bzw. ist klar. Ärzte können und müssen das und da gibt es ja nun etliche, die diese Praxis ablehnen. Das Gerichtsurteil hat da eindeutig Klarheit geschaffen.
Ob nun jemand die Beschneidung für sinnvoll erachtet, spielt dabei erst mal keine Rolle.

Zudem scheinen einige Männer an Kastrationsängsten zu leiden.
Doch bitte nicht den Sigmund hier bringen...

Dr. Ici Wenn

Zitat von: editor am 19. Juli 2012, 14:55:02


mag schon sein, deswegen ist post 210 trotzdem nicht von mir.

Müsste jetzt passen.

PaulPanter

Sauber Ridcully.
Besser kann man es nicht auf den Punkt bringen. Sogar den Text mit der Verräterpartei stimmer ich zu 100% zu.

Conina

Sauber?

Die Unterstellung von Kastrationsängsten ist sauber und auf den Punkt?

Ich findes dieses Argument dermaßen bekloppt, dass ich mir gar nicht vorstellen kann, wo man damit durchkommen würde.

Man kann das Pferd zum Wasser führen, aber nicht machen, dass es trinkt.

editor

Zitat von: Dr. Ici Wenn am 19. Juli 2012, 15:12:58
Zitat von: editor am 19. Juli 2012, 14:55:02


mag schon sein, deswegen ist post 210 trotzdem nicht von mir.

Müsste jetzt passen.

Ja passt jetzt

Trotzdem ist poster rid(i)cully irrational und lächerlich

Zitat von: Ridcully am 19. Juli 2012, 14:58:42
Ich gebe zu, ich hab das jetzt alles nur überflogen. Scheint sich eh inhaltlich immer zu wiederholen und die Beschneidungsverbieter sind mit einem emotionalen Furor dabei, den ich nicht ernst nehmen kann und der mir bedenklich erscheint. Das geht nicht über die bestechend flache Argumentation hinaus, es handele sich um Körperverletzung und gehöre daher verboten. Das Urteil argumentiert übrigens auch nicht viel tiefgreifender.

Zitat von: Ridcully am 19. Juli 2012, 14:58:42Schon die banale Tatsache, dass Deutschland nicht das einzige Land der Welt ist, in dem Körperverletzung verboten ist, trotzdem aber so ziemlich kein anderes Gericht auf der Welt auf die Idee gekommen ist, die Beschneidung von Jungen gehöre bestraft, sollte doch zu einer kritischen Hinterfragung der eigenen Position motivieren. Vielleicht sind die Geisterfahrer doch nicht eine erdrückende Mehrheit.

Keine Ahnung aber davon eine Menge, mach dich doch mal kundig in welchen Ländern die Zirkumzision verboten ist.


Zitat von: Ridcully am 19. Juli 2012, 14:58:42Rechtlich geht es hier mitnichten um einen Konflikt zwischen Religionsfreiheit der Eltern und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit des Kindes - es geht vielmehr um die Religionsfreiheit des Kindes und das Erziehungs- und Pflegerecht der Eltern. Die Eltern üben hier für das Kind dessen Religionsfreiheit aus, so wie sie es für angemessen halten. Dass das aus unreligiöser oder andere religiöser oder auch nur aufgeklärt religiöse Sicht schwachsinnig sein mag, tut nichts zur Sache.

Es geht nicht um Religionsfreiheit es geht um das Recht auf höchstmögliche Gesundheit.

Zitat
Freiheitsrechte beinhalten gerade auch das Recht, Unsinn zu machen.

Ja klar ab 18 Jhr- dann gilt die Kinderrechtskonvention nicht mehr, Eltern können sich selbst beschneiden wenn sie wollen, sie können auch in die Donau gehen.

Zitat
Entscheidend ist zunächst einmal die Perspektive der Eltern auf die religiösen und gesundheitlichen Interessen des Kindes. Wenn die es für das Seelenheil o.ä. des Kindes unabdingbar halten, ihm ein Stück Vorhaut abzuschnippeln und die gesundheitlichen Risiken dafür akzeptabel finden, hat das die Gesellschaft erst einmal so hinzunehmen. Die Eltern bestimmen primär, was für das Wohl des Kindes förderlich ist und nicht der Staat.

In der Kinderrechtskonvention stehts aber anders und im Grundgesetz übrigens auch. Eltern haben Fürsorgepflichten und keine Verstümmelungsrechte bei ihren Kids.



Zitat von: Ridcully am 19. Juli 2012, 14:58:42Irgendwo muss das natürlich Grenzen haben, und zwar wenn eine schwerwiegende Schädigung des Kindes droht. Aber dass es sich bei der Beschneidung von Jungen immer darum handelt, selbst wenn sie sauber und mit Schmerzmitteln durchgeführt wird, wage ich doch schwer zu bezweifeln.

Komplikationsrate von ca 10% bei sachgerechter Durchführung ist ja nicht nix.

ZitatAusserdem wüsste ich von den Kriegern für die intakte Vorhaut doch mal gerne, wie sie sich die Umsetzung eines solchen Verbotes praktisch vorstellen. Denken sie ernsthaft, eine Mehrheit der Moslems oder gar der hier religiöse deutlich stärker gebundenen Juden würde deshalb auf die Beschneidung verzichten? Was bringt dann praktisch ein Verbot den Jungen, die sie hier so eifrig verteidigen?

Ich stelle lediglich fest, dass in der Kinderechtskonvention das Recht auf höchstmögliche Gesundheit festgeschrieben ist incl Abschaffung alter Brauche die Kindern schaden können. Das haben Staaten mit mehrheitlich muslimischer Bevölkerung und auch Israel ratifiziert.


Zitat von: Ridcully am 19. Juli 2012, 14:58:42Mir scheint es hier eher um eine Bestätigung der eigenen moralischen Überlegenheit und eine Verurteilung der bösen Moslems und Juden zu gehen. Zudem scheinen einige Männer an Kastrationsängsten zu leiden.

Was hat denn die Kinderrechtskonvention mit Kastrationsängsten zu tun?

PaulPanter

Ach mir doch egal. Mir gefällt der Text. Conina, bei 45 Fieber bisse aber nicht mal  :protest: gekommen. Läufste mit konform ne? Haha zu lustig seid ihr Gutmenschen.
Na sucht ihr mal weiter nach der einzig wahren Wahrheit.  ;D

Dr. Ici Wenn

Zitat von: PaulPanter am 19. Juli 2012, 15:33:14
Ach mir doch egal. Mir gefällt der Text. Conina, bei 45 Fieber bisse aber nicht mal  :protest: gekommen. Läufste mit konform ne? Haha zu lustig seid ihr Gutmenschen.
Na sucht ihr mal weiter nach der einzig wahren Wahrheit.  ;D

Ähnliche Diskussionen muss es wohl gegeben haben, als man die Sklaverei abgeschafft hat.

editor

Kinderärzte haben das sehr sauber formuliert

http://www.kinderaerzte-im-netz.de/bvkj/aktuelles1/show.php3?id=4277&nodeid=26

   

17.07.2012
Rituelle Beschneidungen bei Minderjährigen - Kinder- und Jugendärzte fordern: Allein das Recht eines Kindes auf körperliche Unversehrtheit zählt


,,Bei der aktuellen Diskussion über die rituelle Beschneidung minderjähriger Jungen müssen das Kindeswohl und das Recht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit an erster Stelle stehen", mahnt der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ e.V.). ,,Derzeit  nimmt die Debatte über die rituelle Beschneidung fundamentalistische Züge an, die Befürworter der Beschneidung bagatellisieren diese Form der Körperverletzung, bei der es auch zu lebenslangen körperlichen und vor allem seelischen Verletzungen kommen kann. Und für die Politik scheint der Rechtsfrieden mehr zu zählen als das persönliche Trauma. Sie stellt mit dieser Haltung die körperliche Unversehrtheit von Kindern in Frage. ,,Dies zeigt erneut, wie notwendig eine Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz ist und wir in allen Parlamenten Kinderbeauftragte mit umfassenden Rechten benötigen, um staatliches Handeln gemäß Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention darauf zu überprüfen, ob bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigt wird", so Dr. Wolfram Hartmann, der Präsident des BVKJ.
.
,,Uns ist bewusst, dass nach Art. 3 des Grundgesetzes ,,Niemand wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden darf", so Hartmann. Darüber aber steht Art 2 des Grundgesetzes, wonach ,,jeder das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit hat". Dies ist nach Auffassung des BVKJ gerade bei minderjährigen Kindern das höhere Recht.

Der BVKJ verweist in diesem Zusammenhang auf §24 der UN- Kinderrechtskonvention, die von allen Staaten außer Somalia und den USA ratifiziert wurde. Danach haben die Vertragsstaaten ,,alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen zu treffen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen".
Die Kinder- und Jugendärzte appellieren daher eindringlich an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, sich bei ihrer Abstimmung am Donnerstag, 19.07.2012, dieser Verantwortung für das Kindeswohl bewusst zu sein.

PaulPanter

ZitatKeine Ahnung aber davon eine Menge, mach dich doch mal kundig in welchen Ländern die Zirkumzision verboten ist.

Komm sach in welchen?

Die Kanzlerin sagt:
"Wir machen uns zur Komiker-Nation"
Sie wolle nicht, dass Deutschland das einzige Land auf der Welt sei, in dem Juden nicht ihre Riten ausüben können.

Die Lügt, oder?
Die muss lügen, nur keiner darfs schreiben. Weltweites Presseverbot von der Merkel....... ui ui uiu iuiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiii


Binky

Zitat von: PaulPanter am 19. Juli 2012, 16:13:47
ZitatKeine Ahnung aber davon eine Menge, mach dich doch mal kundig in welchen Ländern die Zirkumzision verboten ist.

Komm sach in welchen?

Die Kanzlerin sagt:
"Wir machen uns zur Komiker-Nation"
Sie wolle nicht, dass Deutschland das einzige Land auf der Welt sei, in dem Juden nicht ihre Riten ausüben können.

Die Lügt, oder?
Die muss lügen, nur keiner darfs schreiben. Weltweites Presseverbot von der Merkel....... ui ui uiu iuiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiii

Schreibe bitte erst wieder, wenn Du nüchtern bist.

PaulPanter