Neuigkeiten:

Wiki * German blog * Problems? Please contact info at psiram dot com

Main Menu

Täglich interessante Links

Postings reflect the private opinion of posters and are not official positions of Psiram - Foreneinträge sind private Meinungen der Forenmitglieder und entsprechen nicht unbedingt der Auffassung von Psiram

Begonnen von fenkt, 16. Januar 2012, 21:34:03

« vorheriges - nächstes »

Guthrie

Zitat von: Scipio 2.0 am 04. März 2020, 18:54:28
Warum sind diese Vorträge immer dort wo ich nicht hin kann  >:(

Verschwörung, what else?   :grins

eLender

ZitatWettbewerbshüter nehmen Globuli-Branche unter Beschuss
Wie ein unscheinbarer Rechtsstreit um ein Nahrungsergänzungsmittel sich zu einer Gefahr für das Geschäftsmodell homöopathischer Arzneimittelhersteller entwickelte.

https://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/homoeopathie-wettbewerbshueter-nehmen-globuli-branche-unter-beschuss/25600338.html

ZitatIn der Urteilsbegründung heißt es, ,,dass ein Ausgangsstoff aufgrund der extremen Verdünnung mit den bisher bekannten wissenschaftlichen Methoden nicht mehr nachweisbar ist, führt nicht dazu, dass angenommen werden kann, dass der Stoff tatsächlich nicht enthalten ist."
Kann man nur behaupten, wenn man davon ausgeht, dass Naturgesetze keine Rechtswirksamkeit haben. Das ist natürlich hahnemannscher Unsinn, weil das mit der Nachweisgrenze nichts zu tun hat. Avogadro? Kann man das essen?
Wollte ich nur mal gesagt haben!

celsus

Zitat von: eLender am 05. März 2020, 12:57:35Avogadro? Kann man das essen?

Lecker Avogadrocreme. Mmmh.

Wieviel Nichts ist denn nun in welchen Globuli drin? Christian Kreil hat sich das näher angeschaut:

https://www.derstandard.at/story/2000115258677/dreierlei-globuli-im-test-auf-der-suche-nach-serioesen-herstellern
The best thing about science is that it works - even if you don't believe in it.

Typee

Zitat von: eLender am 05. März 2020, 12:57:35
ZitatWettbewerbshüter nehmen Globuli-Branche unter Beschuss
Wie ein unscheinbarer Rechtsstreit um ein Nahrungsergänzungsmittel sich zu einer Gefahr für das Geschäftsmodell homöopathischer Arzneimittelhersteller entwickelte.

https://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/homoeopathie-wettbewerbshueter-nehmen-globuli-branche-unter-beschuss/25600338.html

ZitatIn der Urteilsbegründung heißt es, ,,dass ein Ausgangsstoff aufgrund der extremen Verdünnung mit den bisher bekannten wissenschaftlichen Methoden nicht mehr nachweisbar ist, führt nicht dazu, dass angenommen werden kann, dass der Stoff tatsächlich nicht enthalten ist."
Kann man nur behaupten, wenn man davon ausgeht, dass Naturgesetze keine Rechtswirksamkeit haben. Das ist natürlich hahnemannscher Unsinn, weil das mit der Nachweisgrenze nichts zu tun hat. Avogadro? Kann man das essen?

Na ja, mit dem Naturgesetz ist das so eine Sache. Die Avogadro-Grenze gibt ja eigentlich nur an, ab welcher Stoffkonzentration auch bei noch so gleichmäßiger Verteilung nicht mehr in jeder Teilmenge der Probe wenigstens ein Molekül vorhanden sein muss. Ganz klar daher: selbst in einer gedachten C 100-"Potenzierung" kann sich irgend ein Molekül der angegebenen Substanz befinden, und vielleicht oder wahrscheinlich sogar mehr als eines. Es spricht alles dafür, dass das in vielen Fällen auch so sein wird - so ähnlich wie bei dem Pipi von Julius Caesar, von dem wir alle schon einmal getrunken haben. Es ist nur so: das ist völlig schnuppe, weil sich die Globuli in diesem Punkt in nichts von ihrer Umwelt unterscheiden. Außer in der pompösen Aufmachung. Das ist der entscheidende Punkt.
The universe is under NO obligation to make sense to us
(Neil deGrasse Tyson)

eLender

Zitat von: Typee am 05. März 2020, 14:47:43
Es spricht alles dafür, dass das in vielen Fällen auch so sein wird - so ähnlich wie bei dem Pipi von Julius Caesar, von dem wir alle schon einmal getrunken haben.
Einspruch :Opa:
(oder auch nicht, wahrscheinlich gibt es hier keinen wirklichen Dissens)

Mal abgesehen von der Avogadrogrenze (die in dem speziellen Fall hier wahrscheinlich "ungünstig" ausfallen dürfte; sie hängt ja im wesentlichen von der "Urtinktur" ab), ist die Feststellung des Richters an den Naturgesetzen vorbei. Er sagt ja: hätte man nur hinreichend empfindliche Messmethoden, dann dürfte man auch in C30 noch was nachweisen können. Er meint also, es müsste sich noch etwas von der Substanz finden lassen, die da angeblich drinne sein soll. Und zwar in allen Pillendosen, die über den Tresen wandern.

Angenommen, man hätte eine Methode, die in einer Probe (einem Globuli) ein einziges (!) Molekül der Substanz nachweisen könnte (daran dürften selbst die Borg scheitern), dann würde man in allen C30 Globulies, die es zumindest in der Milchstraße zu kaufen gäbe, wahrscheinlich nie einen positiven Befund bekommen.

Seine Feststellung ist schlichtweg falsch: es liegt nicht an der Genauigkeit eines Nachweises, wenn man nichts findet. Es liegt an der Ordnung der Dinge.
Wollte ich nur mal gesagt haben!

Peiresc

Zitat von: eLender am 05. März 2020, 22:51:23
Seine Feststellung ist schlichtweg falsch: es liegt nicht an der Genauigkeit eines Nachweises, wenn man nichts findet. Es liegt an der Ordnung der Dinge.


Guthrie

Zitat von: eLender am 05. März 2020, 22:51:23
Zitat von: Typee am 05. März 2020, 14:47:43
Es spricht alles dafür, dass das in vielen Fällen auch so sein wird - so ähnlich wie bei dem Pipi von Julius Caesar, von dem wir alle schon einmal getrunken haben.
Einspruch :Opa:
(oder auch nicht, wahrscheinlich gibt es hier keinen wirklichen Dissens)

Mal abgesehen von der Avogadrogrenze (die in dem speziellen Fall hier wahrscheinlich "ungünstig" ausfallen dürfte; sie hängt ja im wesentlichen von der "Urtinktur" ab), ist die Feststellung des Richters an den Naturgesetzen vorbei. Er sagt ja: hätte man nur hinreichend empfindliche Messmethoden, dann dürfte man auch in C30 noch was nachweisen können. Er meint also, es müsste sich noch etwas von der Substanz finden lassen, die da angeblich drinne sein soll. Und zwar in allen Pillendosen, die über den Tresen wandern.

Angenommen, man hätte eine Methode, die in einer Probe (einem Globuli) ein einziges (!) Molekül der Substanz nachweisen könnte (daran dürften selbst die Borg scheitern), dann würde man in allen C30 Globulies, die es zumindest in der Milchstraße zu kaufen gäbe, wahrscheinlich nie einen positiven Befund bekommen.

Seine Feststellung ist schlichtweg falsch: es liegt nicht an der Genauigkeit eines Nachweises, wenn man nichts findet. Es liegt an der Ordnung der Dinge.

Interessieren würde es mich ja, wie der Richter in Zukunft DNA- Analysen von Beschuldigten wertet, mit Wahrscheinlichkeitsrechnung scheint er es ja nicht so zu haben und wahrscheinlich ist die Möglichkeit jemand anderes könnte das gleiche DNA- Profil haben um Potenzen höher, als in Globulis ein Wirkstoffmolekül zu finden.

https://de.wikipedia.org/wiki/Genetischer_Fingerabdruck

Typee

Zitat von: eLender am 05. März 2020, 22:51:23
Zitat von: Typee am 05. März 2020, 14:47:43
Es spricht alles dafür, dass das in vielen Fällen auch so sein wird - so ähnlich wie bei dem Pipi von Julius Caesar, von dem wir alle schon einmal getrunken haben.
Einspruch :Opa:
(oder auch nicht, wahrscheinlich gibt es hier keinen wirklichen Dissens)

Mal abgesehen von der Avogadrogrenze (die in dem speziellen Fall hier wahrscheinlich "ungünstig" ausfallen dürfte; sie hängt ja im wesentlichen von der "Urtinktur" ab), ist die Feststellung des Richters an den Naturgesetzen vorbei. Er sagt ja: hätte man nur hinreichend empfindliche Messmethoden, dann dürfte man auch in C30 noch was nachweisen können. Er meint also, es müsste sich noch etwas von der Substanz finden lassen, die da angeblich drinne sein soll. Und zwar in allen Pillendosen, die über den Tresen wandern.

Angenommen, man hätte eine Methode, die in einer Probe (einem Globuli) ein einziges (!) Molekül der Substanz nachweisen könnte (daran dürften selbst die Borg scheitern), dann würde man in allen C30 Globulies, die es zumindest in der Milchstraße zu kaufen gäbe, wahrscheinlich nie einen positiven Befund bekommen.

Seine Feststellung ist schlichtweg falsch: es liegt nicht an der Genauigkeit eines Nachweises, wenn man nichts findet. Es liegt an der Ordnung der Dinge.

Das sehe ich im Detail etwas anders. Mein Punkt ist: in hochpotenzierten Globuli kann man jedenfalls nicht feststellen, ob die Handvoll Moleküle einer bestimmten Art, die man findet, gerade aus der verwendeten und spezifizierten Urtinktur stammen - weil sie in der gleichen Konzentration überall herumschwirren. Der springende Punkt ist für mich nicht, dass nichts gefunden wird, was vielleicht sogar die Ausnahme sein könnte, sondern dass mein Leitungswasser mit demselben Recht Haumichblau C 30 heißen dürfte.
The universe is under NO obligation to make sense to us
(Neil deGrasse Tyson)

Sauropode

Zitat

Leitungswasser mit demselben Recht Haumichblau C 30 heißen dürfte.


Nicht nur das. Wasser ist im Verlauf seines Kreislaufs mit zahlreichen ,,Ursubstanzen" in Berührung gekommen. Also ist Leitungswasser DAS Universalhomöopathikum.

eLender

Zitat von: Typee am 06. März 2020, 10:10:57
In hochpotenzierten Globuli kann man jedenfalls nicht feststellen, ob die Handvoll Moleküle einer bestimmten Art, die man findet, gerade aus der verwendeten und spezifizierten Urtinktur stammen - weil sie in der gleichen Konzentration überall herumschwirren.

Okay, vastehe. Trotzdem kein Dissens :umarm:

Das eine ist eine theoretische Betrachtung, dies die realweltliche. Aber die beruht letztlich auch auf (theoretischen) Annahmen. Dass man z.B. von allem irgendwas irgendwo immer finden könnte. Mag sein. Prinzipbedingt muß das aber nicht sein. Nehmen wir das Beispiel des Stoffes, um den es hier geht (HCG). Das ist ein großes Molekül (Herr Erbsenzähler meint: eigentlich ein Komplex aus mehreren Untereinheiten). Sowas lässt sich rel. leicht komplett aus einem Lösungsmittel entfernen. Natürlich werden die Globulisten kein hochreines Wasser zur Verstreckung benutzten, das müssten sie nach eigener Lehre aber. (wahrscheinlich könnte man im gewöhnlichen Leitungswasser tatsächlich Spuren davon finden).

Weiter im Kontext: Der Richterspruch (das Urteil) fußt ja auf einer bestimmten Annahme:
ZitatDie Richter machten einen Unterschied zwischen ,,nicht nachweisbar" und ,,nicht vorhanden".
Woher will der das nun wissen? Da man es (seiner Ansicht nach) nicht empirisch feststellen kann, da technisch (noch) nicht möglich, muss er das theoretisch ableiten. Und dazu muss er das Prozedere der Globulisten nachvollziehen. Tut man das aber, dann kommt man eben nicht zu dem Schluss. Es sei denn, er hat eine Vorstellung von Materie, die dem gängigen (und bisher nie widerlegten) Weltbild der Naturwissenschaften widerspricht. Er teilt also das Weltbild der Schüttelmagier (was man auch an den sonstigen Begründungen sehen kann).

Deshalb nochmal Avogadro: Sein eigentlicher Verdienst ist ja ein anderer (das mit der Grenze stammt nicht von ihm). Er hat, wie so viele andere auch, erkannt, dass sich Stoffe aus diskreten (teilbaren) "Partikeln" zusammensetzen. Daraus lässt sich ableiten, dass ein Stoff, nach einer langen Verdünnungsreihe (konkret: dem Potenzieren), tatsächlich in einem Aliquot (einer nicht verworfenen Teilmenge), nicht mehr vorhanden sein kann. Spätestens nach der Avogadrogrenze. Isso.
Wollte ich nur mal gesagt haben!

Schwuppdiwupp

Angenommen, es gäbe ein derart empfindliches Analyseverfahren, das in einem typischen C30-Globuli-Fläschen auch nur ein einziges Atom oder Molekül der Urtinktur nachweisen könnte, wird dieses gleichzeitig so empfindlich sein, nahezu jedes halbwegs häufige Element - zum Beispiel Uran (ca. 2.000 mal häufiger als  Gold) - ebenfalls dariin nachzuweisen.

Daher ist die vom Sauropoden aufgestellte Vermutung, Leitungswasser sei das Breitband-Homöopathikum schlecht hin, gar nicht so verkehrt.
Ach, was weiß denn ich ...

eLender

ZitatHCG sei in der Dosierung C30 enthalten, den angesprochenen Verkehrskreisen sei auch bekannt, dass Wirkstoffe in homöopathischen Arzneimitteln soweit verdünnt sein könnten, dass diese nicht mehr wissenschaftlich nachweisbar seien.

Das Gericht folgte dieser Argumentation. Durch Vorlage der Dokumentation für Defekturarzneimittel habe die Apothekerin nachgewiesen, dass HCG in der angegebenen Dosierung C30 enthalten sei. Würde man der Sichtweise der Wettbewerbszentrale folgen, dass bei der Verdünnung C30 kein Inhaltsstoff mehr enthalten sei, komme dies einem faktischen Verbot der Homöopathie gleich, die nicht im Sinne der Verbraucher sei.
https://www.apotheke-adhoc.de/nc/nachrichten/detail/apothekenpraxis/urteil-zu-homoeopathie-100-prozent-zucker-apothekenpflicht//print.html

ZitatDefekturarzneimittel sind Arzneimittel, die in Mengen bis zu hundert abgabefertigen Packungen pro Tag in Apotheken selbst hergestellt werden, ohne dass es dafür nach dem deutschen Arzneimittelgesetz einer Herstellungserlaubnis oder Arzneimittelzulassung bedarf.
https://de.wikipedia.org/wiki/Eigenherstellung_von_Arzneimitteln
Wollte ich nur mal gesagt haben!

Typee

Zitat von: eLender am 07. März 2020, 14:00:15
ZitatHCG sei in der Dosierung C30 enthalten, den angesprochenen Verkehrskreisen sei auch bekannt, dass Wirkstoffe in homöopathischen Arzneimitteln soweit verdünnt sein könnten, dass diese nicht mehr wissenschaftlich nachweisbar seien.

Das Gericht folgte dieser Argumentation. Durch Vorlage der Dokumentation für Defekturarzneimittel habe die Apothekerin nachgewiesen, dass HCG in der angegebenen Dosierung C30 enthalten sei. Würde man der Sichtweise der Wettbewerbszentrale folgen, dass bei der Verdünnung C30 kein Inhaltsstoff mehr enthalten sei, komme dies einem faktischen Verbot der Homöopathie gleich, die nicht im Sinne der Verbraucher sei.
https://www.apotheke-adhoc.de/nc/nachrichten/detail/apothekenpraxis/urteil-zu-homoeopathie-100-prozent-zucker-apothekenpflicht//print.html

ZitatDefekturarzneimittel sind Arzneimittel, die in Mengen bis zu hundert abgabefertigen Packungen pro Tag in Apotheken selbst hergestellt werden, ohne dass es dafür nach dem deutschen Arzneimittelgesetz einer Herstellungserlaubnis oder Arzneimittelzulassung bedarf.
https://de.wikipedia.org/wiki/Eigenherstellung_von_Arzneimitteln

Der (zu) schwierig zu verstehende Teil der "Argumentation" ist offensichtlich der, dass es eine "Dosierung C 30" schlechthin nicht gibt.
The universe is under NO obligation to make sense to us
(Neil deGrasse Tyson)

eLender

Zitat von: Typee am 07. März 2020, 14:51:09Der (zu) schwierig zu verstehende Teil der "Argumentation" ist offensichtlich der, dass es eine "Dosierung C 30" schlechthin nicht gibt.
Ja, wenn man es nicht verstehen will. Die haben doch bestimmt alle Apidur. Die Begründung liest sich für mich eher so: es kann nicht sein, was nicht sein darf. Weitermachen..!
Mal sehen, ob es eine Instanz höher auch mit höherer Rationalität zugeht. Die Hoffnung stürbt zuletzt.
Wollte ich nur mal gesagt haben!

Habra

Ach ja, die Potenzierung C30.

Da müßte man wirklich mal eine neue Volumeneinheit einführen: das Kubiklichtjahr.

Gehe ich davon aus, dass bei Apis C30, das wesentliche Element eben nicht die Biene, sondern der Bienenstachel ist, könnte man wie folgt rechnen: der Bienenstachel ist ungefähr 0,1 x 0,1 x 0,1 mm³ groß. C30 entspricht eine "Potenzierung" von 10 hoch 60. Um die Seitenlänge des Würfels zu bestimmen, können wir aus 10 hoch 60 die dritte Wurzelnehmen, was 10 hoch 20 ergibt.

0,1 mm sind 10 hoch 19 mm, 1 mm sind 10 hoch 16 m, 1 m sind 10 hoch 13 km. Und das Lichtjahr entspricht ca. 9, 8 x 10 hoch 12 km, also ca. 10 hoch 13 km.
Meine Frage ist, woher nimmt man soviel von Bienengift unbelastetem Wasser? Und muss man womöglich auch noch mindestens 1 Jahr warten, bis die Information an das ganze Volumen Wasser übertragen wurde? :grins