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Heilpraktiker - Aufsichtsbehörde Gesundheitsamt

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Begonnen von Suzie, 03. Februar 2010, 14:44:00

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The Doctrix

Zitat von: bayle am 01. Oktober 2012, 19:59:35
@The Doctor

Nach nochmaliger Durchsicht der Quellen habe ich irgendwie das Gefühl, dass du, so Leid es mir tut >:(, Recht hast.

Warum tut es Dir leid? Gehörst Du etwa zu den "Anti-Psychiatrie"-Aktivisten?

Falls ja, folgt in Kürze ein uneingeschränktes "PLONK!"

Zitat von: bayle am 01. Oktober 2012, 19:59:35
Ich entschuldige mich also, wenn auch nicht für meine Beleidigungen :grins2:. Da sind wir wohl quitt.

Wenn Du meinst...  ich habe sehr viel Verständnis...

Der Internist weiss alles, aber kann nichts.
Der Chirurg kann alles, aber weiss nichts.
Der Psychiater kann nichts, weiss nichts, hat aber für alles Verständnis.
Der Pathologe kann alles, weiss alles, kommt aber immer zu spät.
(Und der Arbeitsmediziner kann alles, weiss alles, kommt immer rechtzeitig, aber niemand hört auf ihn.)
Immer, wenn Du glaubst, dümmer gehts nicht mehr, kommt von irgendwo ein Eso her!

Lord Ahriman

Oh Mädels, Mädels. Diese Schulmediziner. Machen wegen Kleinigkeiten Fässer ohne Ende auf. Da lob ich mir doch die Esoteriker. Die können sich zig Mal mit Methoden und Diagnosen widersprechen und es gibt keinen Streit und nur Eintracht.  ;D  :P

The Doctrix

Zitat von: Lord Ahriman am 01. Oktober 2012, 21:50:19
Oh Mädels, Mädels. Diese Schulmediziner. Machen wegen Kleinigkeiten Fässer ohne Ende auf. Da lob ich mir doch die Esoteriker. Die können sich zig Mal mit Methoden und Diagnosen widersprechen und es gibt keinen Streit und nur Eintracht.  ;D  :P

Willst Du die tatsächlich hier haben?!?

Du Maso!    :po:
Immer, wenn Du glaubst, dümmer gehts nicht mehr, kommt von irgendwo ein Eso her!

Binky

Zitat von: Lord Ahriman am 01. Oktober 2012, 21:50:19
Oh Mädels, Mädels. Diese Schulmediziner. Machen wegen Kleinigkeiten Fässer ohne Ende auf. Da lob ich mir doch die Esoteriker. Die können sich zig Mal mit Methoden und Diagnosen widersprechen und es gibt keinen Streit und nur Eintracht.  ;D  :P

Da siehst Du einmal, was ein echter Diskurs wert ist.  :teufel

Binky

Zitat von: bayle am 01. Oktober 2012, 19:59:35
@Binky
und wenn? und wenn nicht?

Als Hausarzt oder Psych sollte man Ahnung von Betreuungsrecht haben, zumal das nicht so komplex wie Erbschaftsrecht ist. Ok, als Augenarzt, Chirurg oder Proktologe ist das eher irrelevant.... Deswegen überlege ich, ob man Dir damit falsche Eindrücke aufdrückt und einen Riesenstrohmann aufbaut.

bayle

@The Doctor
Zitat von: The Doctor am 01. Oktober 2012, 21:44:39
Zitat von: bayle am 01. Oktober 2012, 19:59:35
@The Doctor

Nach nochmaliger Durchsicht der Quellen habe ich irgendwie das Gefühl, dass du, so Leid es mir tut >:(, Recht hast.
Warum tut es Dir leid? Gehörst Du etwa zu den "Anti-Psychiatrie"-Aktivisten?
... PLONK
Leid tut es mir nur, weil ich zugeben muss, dass ich was nicht ganz richtig interpretiert habe. Nein, hier herrscht 100% Eintracht. Die Antipsychiatrie ist IMHO der "Auswurf selbst dieser Menschheit", wie Karl Kraus über die Psychoanalytiker sagte.

Ein Rest Unsicherheit verbleibt: Wie lange kann ein Psychotiker stationär gegen seinen Willen behandelt werden - doch wohl nur so lange, wie die Eigen- oder Fremdgefährdung besteht. Und diese muss einem möglicherweise ahnungslosen oder ängstlichen oder misstrauischen Rechtsvertreter erstmal weiterhin plausibel gemacht werden. Das dürfte bei eingefangenen Esos schwierig werden :grins2:

@Binky
Ich liebe die Unausgewogenheit. Wenn ich einfach nur ja sage, dann heißt das, ich habe keine Zeit.


The Doctrix

Zitat von: bayle am 02. Oktober 2012, 06:24:47
Wie lange kann ein Psychotiker stationär gegen seinen Willen behandelt werden - doch wohl nur so lange, wie die Eigen- oder Fremdgefährdung besteht.

Korrekt. Und der Unterbringungsbeschluss muss mind. alle 6 Wochen von einem Richter überprüft werden.

Zitat
Und diese muss einem möglicherweise ahnungslosen oder ängstlichen oder misstrauischen Rechtsvertreter erstmal weiterhin plausibel gemacht werden.

Sowohl die Richter, als auch die den Patienten beigeordneten Verfahrenspfleger sind Vollprofis auf diesem Gebiet. Ich kenne Amtsgerichte, da macht ein Richter den ganzen Tag nichts anderes, als sich mit Unterbringungen in der Psychiatrie zu beschäftigen.
Immer, wenn Du glaubst, dümmer gehts nicht mehr, kommt von irgendwo ein Eso her!

P.Stibbons

@bayle:
ZitatDie Antipsychiatrie ist IMHO der "Auswurf selbst dieser Menschheit", wie Karl Kraus über die Psychoanalytiker sagte.

Starke Worte hat der Karl Kraus da gefunden - kannte der die Antipsychiatrie schon?

zwingenberger

Stammt von Karl Kraus nicht auch der Ausspruch:

Die Psychoanalyse ist die Krankheit, die zu heilen sie vorgibt

bayle

Zitat von: zwingenberger am 02. Oktober 2012, 08:44:01
Stammt von Karl Kraus nicht auch der Ausspruch:
Die Psychoanalyse ist die Krankheit, die zu heilen sie vorgibt
Passen würde es zu ihm:
ZitatDie Psychoanalytiker, der Auswurf selbst dieser Menschheit, ein Beruf, in dessen Namen schon die Psyche mit dem Anus verbündet erscheint, sind in Gruppen geteilt, die jede zur Vertretung ihrer Sonderart, Gott zu lästern, die Natur zu schänden und die Kunst zu erklären, ihre eigene Zeitschrift unterhält. ...
Unbefugte Psychologie, Die Fackel, Nr. 387/88, XV. Jahr Wien, 17. November 1913.

ZitatSowohl die Richter, als auch die den Patienten beigeordneten Verfahrenspfleger sind Vollprofis auf diesem Gebiet
Es gibt überall auch mal Anfänger.


The Doctrix

Zitat von: bayle am 19. November 2012, 16:38:43
Ein Nachtrag:

ZitatPsychisch Kranke: Bald wieder behandeln statt fixieren
http://www.aerzteblatt.de/archiv/132601/Psychisch-Kranke-Bald-wieder-behandeln-statt-fixieren?src=search

Puh, nicht einmal das Ärzteblatt kennt den Unterschied zwischen Unterbringung nach PsychKG/FGG und nach Betreuungsrecht.   >:(
Immer, wenn Du glaubst, dümmer gehts nicht mehr, kommt von irgendwo ein Eso her!

bayle


sweeper

Also wenn ich das richtig verstanden habe, steht im Zweifelsfall der aufnehmende Arzt im Regen.

Kann man einen solchen Patienten abweisen?
Oder ist das dann unterlassene Hilfeleistung ... Oder ist es zumutbar, einem Patienten gegen seinen erkennbaren Willen eine Zwangsmaßnahme angedeihen zu lassen, die zwar in hilfreicher Absicht verpasst wird, aber grundsätzlich vor Gericht verantwortet werden muss?
With magic, you start with a frog and end up with a prince.
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