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Jürgen Elsässer siegt - das Compact Magazin bleibt

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Begonnen von RPGNo1, 24. Juni 2025, 09:31:56

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Eratosthenes

Ich halte es für falsch das Magazin vom Verausgeber zu trennen, über den gibt es ja nun genug Informationen.

ZitatSieg für Compact – Und die Normalisierung schreitet voran
Am Dienstagmorgen wurde das Verbot des rechtsextremen Mediums Compact gekippt. Das ist ein fatales Zeichen. Es bestärkt jene, die Medienfreiheit missbrauchen, um die Demokratie von innen heraus zu bekämpfen.


https://www.belltower.news/lexikon/elsaesser-juergen/

https://www.psiram.com/de/index.php/J%C3%BCrgen_Els%C3%A4sser
Das kleinere Übel wird auch immer grösser.

Daggi

MAGA: Make Asbestos Great Again!

RPGNo1

Puh, beim Belltower-Artikel kreuseln mich mir die Nackenhaare. Da echauffiert sich der politische Aktivismus ohne Rücksicht auf die juristischen Gegebenheiten und Gesetze. Die Autorin pisst mit einem solchem Kommentar dem BVerwG ans Bein und beschädigt (bewusst/unbewusst?) demokratische Institutionen. Sie hätte auch, bevor sie ihrem Furor freiem Lauf gab, doch den Artikel der LTO lesen sollen. Oder den einordnenden Kommentar im Tagesspiegel.

ZitatEs ist der Tag des Urteils zum Verbot des ,,Compact"-Magazins, und natürlich ist es für dessen Gründer und Chefredakteur Jürgen Elsässer ein historischer Tag, und zwar sogar einer ,,für die Freiheit in Deutschland".

,,Compact", sagte Elsässer am Dienstag auf dem Vorplatz des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, sei die stärkste Stimme der Opposition. ,,Die Regierung kann nicht die Opposition verbieten, sie wäre sonst eine Diktatur oder eine Tyrannei."

Damit liegt Elsässer zwar richtig, aber in der Sache, die sein Magazin betrifft, eher falsch, wie sich kurz darauf zeigen sollte. Die Regierung kann im Prinzip auch ein – oppositionelles – Medienunternehmen wie Elsässers ,,Compact"-Gruppe verbieten, urteilte der Sechste Senat des Gerichts. Nur sind im konkreten Fall die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt.
[...]
,,Der Senat hat es sich mit diesem Verfahren wahrlich nicht leicht gemacht", sagte Kraft zum Abschluss der Verkündung. Man hab ausschließlich nach juristischen Maßstäben, nicht nach politischen Präferenzen entschieden.

Elsässer wird das so hinnehmen müssen. Er ist der Sieger des Verfahrens, wenngleich er nicht bekam, was er wollte: Eine grundsätzliche Absage an Presse-Verbote jeglicher Art. Bei einer Niederlage hätte er noch vor das Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe ziehen können. Nun war in Leipzig für ihn Schluss.
(At Bhaal Temple)
Karlach: What a pesthole! Can't wait to clear this place out.
Minsc: There will be much trading of threats and insults, no doubt. But Minsc will be ready when it is time for boot to meet butt.
Karlach: You and me both, pal.

Daggi

Es gab mal vor ein paar Jahr ein ähnliches Verbot, das aber Bestand hat. Es ging um ein Projekt Indimedia, mit sozusagen genau umgekehrten Vorzeichen. Mich würden da die Unterschiede interessieren. Im Gegensatz zu Compact waren die glaube ich non-profit. 
MAGA: Make Asbestos Great Again!

Rabenaas

Zitat von: Daggi am 24. Juni 2025, 16:54:01Es gab mal vor ein paar Jahr ein ähnliches Verbot, das aber Bestand hat.
Ja, das war das Verbot von indymedia linksunten. Auch damals wurde die Anwendung des Vereinsrechts kritisiert, was aber jetzt offensichtlich dauerhaft Bestand hat.
Eine ausführlichere Auseinandersetzung damit habe ich hier gefunden: https://verfassungsblog.de/compact-beschluss-bverwg/

Peiresc

Zitat von: Rabenaas am 24. Juni 2025, 17:36:43Eine ausführlichere Auseinandersetzung damit habe ich hier gefunden: https://verfassungsblog.de/compact-beschluss-bverwg/

Ah, danke. Das beschreibt genau mein Problem, natürlich in qualifizierteren Sätzen:

ZitatWeil Vereinigungen verfassungsfeindliche Bestrebungen erfahrungsgemäß zu verheimlichen suchen, kann also ein Verbotsgrund selbst bei überwiegend unbedenklichen Verhaltensweisen zu bejahen sein. Deshalb soll es gerade ,,nicht auf eine quantitative, sondern auf eine wertende Betrachtung" ankommen. Der Senat wiederholt diese Vorgaben zwar, als er die abstrakten Maßstäbe darlegt (Rn. 27), scheint sich aber bei der Subsumtion davon zu lösen, wenn er sich gerade deshalb nicht imstande sieht, die Prägung der Compact-Magazin GmbH zu bewerten, weil er nicht ihre ,,gesamten Aktivitäten" kenne. Auch das Compact-Magazin selbst ergebe kein eindeutiges Bild, weil neben aggressiv-kämpferischen Beiträgen auch andere Schwerpunkte gesetzt würden und diese Beiträge ,,in weiten Teilen" nicht zu beanstanden seien (Rn. 43). Hiermit sowie mit dem Beharren auf der erforderlichen Kenntnis sämtlicher Betätigungen der GmbH, obwohl der Senat zuvor immerhin bejaht hat, dass ,,in den Publikationen" von Compact ,,ein völkisch-nationalistisches Gesellschaftskonzept auf[scheint]"

Das begreife ich nicht. Wenn Compact 60% seines Inhalts mit harmlosen oder zweifelhaften Stories füllt, und nur 40% offen verfassungsfeindlich ist, dann können sie nicht verboten werden?

RPGNo1

ZitatSelbst für Verfassungsfeinde gilt die Pressefreiheit

Ein Kommentar von Dietmar Hipp

Nach dem Urteil von Leipzig ist der rechtsextreme Verleger Jürgen Elsässer obenauf. Dabei bezeichnet das Bundesverwaltungsgericht sein Magazin als eindeutig verfassungsfeindlich. Und auch die AfD kann sich nicht freuen.
https://archive.is/HmJ7Y


ZitatDietmar Hipp

Geboren 1969 in Tübingen, 1988 Abitur am Kepler-Gymnasium, Zivildienst in Tübingen und München; ab 1990 Ausbildung an der Deutschen Journalistenschule und Studium an der Ludwig-Maximilians-Universität in München, Abschlüsse in Diplom-Journalistik (Diplomarbeit im Fach Politische Wissenschaften) und Jura (1. Staatsexamen). Feste freie Mitarbeit bei der »Süddeutschen Zeitung« und »M1 – Fernsehen für München«. Seit März 1999 Redakteur beim SPIEGEL, zunächst in Hamburg, seit Mai 2000 Korrespondent in Karlsruhe, zuständig vor allem für die Bundesgerichte und rechtspolitische Themen.
https://www.spiegel.de/impressum/autor-9ca9ea74-0001-0003-0000-000000000181
(At Bhaal Temple)
Karlach: What a pesthole! Can't wait to clear this place out.
Minsc: There will be much trading of threats and insults, no doubt. But Minsc will be ready when it is time for boot to meet butt.
Karlach: You and me both, pal.

Rabenaas

Zitat von: RPGNo1 am 24. Juni 2025, 16:20:13Da echauffiert sich der politische Aktivismus ohne Rücksicht auf die juristischen Gegebenheiten und Gesetze. Die Autorin pisst mit einem solchem Kommentar dem BVerwG ans Bein und beschädigt (bewusst/unbewusst?) demokratische Institutionen.
Am albernsten finde ich ja das Gejammer:
ZitatUnd nun wurde die Aufgabe Rechtsextremismus zu bekämpfen wieder auf die Zivilgesellschaft abgewälzt.

Belltower News ist nach eigenen Angaben "die journalistische Plattform der Amadeu Antonio Stiftung". Diese wiederum betrachtet sich als Teil der "Zivilgesellschaft" mit der Aufgabe, "sich konsequent gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus" zu wenden. Dafür erhielten sie nach eigenen Angaben allein für das Jahr 2023 über 6 Mio Euro als "Zuschüsse der öffentlichen Hand" , also Steuergelder, und weitere 2,5 Mio Euro aus Spenden. Auf der Seite "Förderung" sind auch eine ganze Reihe von Projekten aufgeführt, die offenbar sinnvoll und unterstützenswert sind. Allerdings ist genau dies ja auch die erklärte Aufgabe dieser Organisation. Worüber beschweren sie sich also? Die DLRG fordert ja auch nicht die Schließung aller Badeseen, um weniger zu tun zu haben (natürlich hinkt auch dieser Vergleich, aber ich denke, er illustriert, worum es mir geht).

Ernsthaft von der Justiz zu erwarten, dass sie gesellschaftliche Probleme löst, für die sich eine "zivilgesellschaftliche Organisation" anscheinend zu schwach fühlt, ist meiner Meinung nach von vorneherein verfehlt.

Edit: Ergänzung: man könnte der A.A.-Stiftung in diesem Zusammenhang sogar Versagen vor- und die Frage aufwerfen, ob das viele Geld nicht anderswo besser investiert wäre.

Rabenaas

Zitat von: Peiresc am 24. Juni 2025, 18:14:29Das begreife ich nicht. Wenn Compact 60% seines Inhalts mit harmlosen oder zweifelhaften Stories füllt, und nur 40% offen verfassungsfeindlich ist, dann können sie nicht verboten werden?

So verstehe ich das. Wobei es sicher keine Frage der Mathematik ist, sondern zwangsläufig im mehr oder weniger subjektiven Ermessen der Richter liegt (daher der Begriff "prägend"). Und wobei wir hier auch immer über das Medium als solches bzw. den dahinterstehenden Verlag sprechen. Dem Verbot einzelner Ausgaben steht natürlich nichts im Wege, wenn die entsprechenden Kriterien erfüllt sind, aber das war in diesem Prozess ja nicht zu entscheiden.

Eratosthenes

Irgendwie hatte ich das schon vermutet, die Grünen, Linken und Woken sind schuld!
Das kleinere Übel wird auch immer grösser.

Eratosthenes

Zitat von: Rabenaas am 24. Juni 2025, 18:54:58
Zitat von: Peiresc am 24. Juni 2025, 18:14:29Das begreife ich nicht. Wenn Compact 60% seines Inhalts mit harmlosen oder zweifelhaften Stories füllt, und nur 40% offen verfassungsfeindlich ist, dann können sie nicht verboten werden?

So verstehe ich das. Wobei es sicher keine Frage der Mathematik ist, sondern zwangsläufig im mehr oder weniger subjektiven Ermessen der Richter liegt (daher der Begriff "prägend"). Und wobei wir hier auch immer über das Medium als solches bzw. den dahinterstehenden Verlag sprechen. Dem Verbot einzelner Ausgaben steht natürlich nichts im Wege, wenn die entsprechenden Kriterien erfüllt sind, aber das war in diesem Prozess ja nicht zu entscheiden.

Gab es eigentlich im "Stürmer" Rezeptseiten und Horoskope?
Das kleinere Übel wird auch immer grösser.

Rabenaas

Hier die Einschätzung des Vorgangs, insbesondere im Hinblick auf ein mögliches AfD-Verbotsverfahren, durch Anwalt Jun:


Peiresc

Zitat von: Eratosthenes am 24. Juni 2025, 20:18:18Gab es eigentlich im "Stürmer" Rezeptseiten und Horoskope?
Ich habe mir eine Nummer angesehen. Ausschließlich wild antisemitisch; der einzige neutrale Teil ist der Anzeigenteil. Ich verallgemeinere kühn: Nein.

Ob das mit allen Nazi-Zeitungen so war, weiß ich nicht; vermutlich nicht.

Max P

Zitat von: RPGNo1 am 24. Juni 2025, 16:20:13Puh, beim Belltower-Artikel kreuseln mich mir die Nackenhaare. Da echauffiert sich der politische Aktivismus ohne Rücksicht auf die juristischen Gegebenheiten und Gesetze. Die Autorin pisst mit einem solchem Kommentar dem BVerwG ans Bein und beschädigt (bewusst/unbewusst?) demokratische Institutionen. Sie hätte auch, bevor sie ihrem Furor freiem Lauf gab, doch den Artikel der LTO lesen sollen.
Der Furor der aktivistischen Autorin ist politisch, die Entscheidung des BVerwGs dagegen rein rechtlich. Das sind zwei verschiedene Perspektiven. Auch ist es mindestens genauso erlaubt, Gerichten ans Bein zu pissen, wie Magazine zu produzieren, die pi x daumen lediglich 40% rechtsextremen Dreck enthalten.

"Ich habe die Demokratie mit ihren eigenen Regeln zur Strecke gebracht."
Adolf Hitler

HAL9000

Zitat von: Peiresc am 24. Juni 2025, 18:14:29... dann können sie nicht verboten werden?
Genau diese Befürchtung habe ich ja auch geäußert. Etwas überspitzt: Pro Ausgabe ein Wochenhoroskop und
ein kreatives Rezept für Eiernockerl mit grünem Salat (außer am 20.4.) und Compact ist aus dem Schneider.

Kann es das wirklich sein?

Und das potentielle Verbot einzelner Ausgaben ist auch lachhaft. Bis das durch ist, hat die schon lange
genug die Runde gemacht und wird zu einem begehrten Sammlerobjekt.
"It has yet to be proven that intelligence has any survival value."
― Arthur C. Clarke