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Jürgen Elsässer siegt - das Compact Magazin bleibt

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Begonnen von RPGNo1, 24. Juni 2025, 09:31:56

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RPGNo1

ZitatJürgen Elsässer hat sich vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gegen das Verbot seines rechtsextremen Magazins »Compact« gewehrt – mit Erfolg. Es bleibt erlaubt.

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/compact-magazin-bundesverwaltungsgericht-in-leipzig-hebt-verbot-auf-a-9da8ca80-6c22-4325-8ecb-b8a839bc4098

Sch**ße.  >:(

Jetzt bin ich die rechtliche Begründung gespannt.
(At Bhaal Temple)
Karlach: What a pesthole! Can't wait to clear this place out.
Minsc: There will be much trading of threats and insults, no doubt. But Minsc will be ready when it is time for boot to meet butt.
Karlach: You and me both, pal.

Schwuppdiwupp

24.062025 | tagesschau.de

Zitat"Das Grundgesetz garantiert selbst den Feinden der Verfassung die Meinungs- und Pressefreiheit", begründete der Vorsitzende Richter Ingo Kraft die Entscheidung. Zwar gebe es zahlreiche polemische und zugespitzte Äußerungen. Die Grenze zur Verfassungsfeindlichkeit sei jedoch nicht überschritten, so das Gericht.

Auch die von Compact bedienten Verschwörungstheorien und geschichtsrevisionistischen Betrachtungen fielen unter den Schutz der Meinungsfreiheit und "vermögen das Vereinsverbot nicht zu rechtfertigen".
Ach, was weiß denn ich ...

HAL9000

Zitat von: RPGNo1 am 24. Juni 2025, 09:31:56Sch**ße.  >:(
+1

Zusammengefasst: Alles, was nicht einem direkten Aufruf zum Umsturz gleichkommt,
darf weiterhin ungestraft in die Welt geblasen werden. Die Verfassung schützt Verfassungsfeinde.
Ob das im Sinne des Erfinders ist?
"It has yet to be proven that intelligence has any survival value."
― Arthur C. Clarke

Rabenaas

Eine erste Analyse bei Legal Tribune Online

ZitatBemerkenswert ist, dass das BVerwG mit dem Urteil und seiner bislang nur mündlichen Begründung den Weg grundsätzlich eröffnet hat, über das Vereinsrecht auch Medien zu verbieten.

Max P

Zitat von: RPGNo1 am 24. Juni 2025, 09:31:56
ZitatJürgen Elsässer hat sich vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gegen das Verbot seines rechtsextremen Magazins »Compact« gewehrt – mit Erfolg. Es bleibt erlaubt.

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/compact-magazin-bundesverwaltungsgericht-in-leipzig-hebt-verbot-auf-a-9da8ca80-6c22-4325-8ecb-b8a839bc4098

Sch**ße.  >:(
Kannst du laut sagen. SCHEIßE!
"Ich habe die Demokratie mit ihren eigenen Regeln zur Strecke gebracht."
Adolf Hitler

Peiresc

Aus der SPIEGEL-Meldung:
ZitatDas Gericht fand zwar verfassungsfeindliche Inhalte in dem Magazin – diese seien aber nicht so prägend, dass sie ein Verbot rechtfertigten

Das finde ich in dieser Kürze schon einigermaßen verstörend. Mit dieser Begründung könnte man auch Mein Kampf oder Goebbels durchgehen lassen, die ja sicher ebenso gelegentlich behaupten, dass die Sonne täglich auf- und untergeht.

HAL9000

Zitat von: Peiresc am 24. Juni 2025, 11:26:59Mit dieser Begründung könnte man auch Mein Kampf oder Goebbels durchgehen lassen
Ähnliches habe ich mir auch gedacht. Damit ebnet der Spruch den Weg, wie "Compact" dafür sorgen kann,
dass es nie verboten wird: Ab und zu einen Artikel veröffentlichen, der nicht ganz so rechtsradikal,
menschenverachtend und verfassungsfeindlich ist. Dann ist der Rest in Butter.
"It has yet to be proven that intelligence has any survival value."
― Arthur C. Clarke

Conina

Es ist wichtig, dass der Rechtsstaat auch mit Unysmpathen fair umgeht.

Man kann Meinungen sowieso nicht verbieten, das klappt nicht mal im Iran und dort haben sie noch ganz andere Mittel.

Ich hätte mit einem Verbot, auch wenn es den Richtigen getroffen hätte, mehr Probleme gehabt.

Eine Terrorvereinigung ist die Compactredaktion doch noch nicht, oder?

Auf welchem Level sind die Texte, verglichen mit bspw. dem heftigesten IS-Zeug eigentlich?

Was ist der übelste Compact-Artikel, den wir so haben? Ich würde mir den gern mal anschauen.
Man kann das Pferd zum Wasser führen, aber nicht machen, dass es trinkt.

Conina

Ach, und Werbung plus zusätzliche Street Credibility hat das verbotsverfahren auch noch gebracht:

https://archive.is/2025.06.24-014811/https://www.morgenpost.de/politik/article409335119/verbot-oder-buehne-wie-dem-compact-magazin-der-prozess-hilft.html

Zitat...

Magazin konnte Debatte um Verbot in Reichweite umwandeln
Nicht nur die mediale Aufmerksamkeit rund um das Verbot habe ,,sämtliche Social-Media-Metriken" steigen lassen, hebt Christian Donner, Senior Data Scientist am IDZ hervor. ,,Bemerkenswert ist vor allem, wie nachhaltig das Compact-Magazin diese in Reichweitenzuwächse ummünzen konnte."
In dem bei Extremisten beliebten Netzwerk Telegram hat Compact heute mehr als 80.000 Fans. Dabei ging es dort laut der Forschenden aus Jena jahrelang bergab. Im Anschluss an das Verbot im Sommer 2024 stellte das Team ein ,,enormes langfristiges Wachstum" fest. 20.000 neue Anhänger hätte das Magazin auf Telegram erreicht – eine Steigerung von mehr als 30 Prozent. 10.000 neue Fans kamen demnach in der Zeit der Berichterstattung über das Verbot zu Compact.....


Man kann das Pferd zum Wasser führen, aber nicht machen, dass es trinkt.

Rabenaas

Zitat von: HAL9000 am 24. Juni 2025, 10:50:07Die Verfassung schützt Verfassungsfeinde.
Die Verfassung schützt in diesem Fall zunächst mal die Meinungsfreiheit, und damit auch Ideen, die im Widerspruch zu grundsätzlichen Verfassungswerten stehen. Davon haben in den Siebziger und Achtziger Jahren übrigens vor allem Linksextremisten profitiert, ich erinnere nur an Publikationen wie die "Kommunistische Volkszeitung" des KBW oder den "Arbeiterkampf" des KB. Wer sich das gesammelte Elend nochmal antun will:
https://web.archive.org/web/20241205105013/https://www.mao-projekt.de/BRD/ORG/KB/KB_Arbeiterkampf.shtml#ak1975

Zitat von: HAL9000 am 24. Juni 2025, 11:36:34Ab und zu einen Artikel veröffentlichen, der nicht ganz so rechtsradikal, menschenverachtend und verfassungsfeindlich ist. Dann ist der Rest in Butter.
Das ist meines Erachtens so nicht korrekt: selbstverständlich ist eine Klage gegen einzelne Artikel bzw. Ausgaben nach §130 Volksverhetzung weiterhin möglich. Nur lässt sich ein Verbot des gesamten Mediums nach Ansicht des Gerichts derzeit nicht mit dem Umfang "verbotsrelevanter Äußerungen" rechtfertigen.


RPGNo1

Zitat von: Peiresc am 24. Juni 2025, 11:26:59Mit dieser Begründung könnte man auch Mein Kampf oder Goebbels durchgehen lassen, die ja sicher ebenso gelegentlich behaupten, dass die Sonne täglich auf- und untergeht.


Mein Kampf ist ein schlechtes Beispiel.

ZitatHitler war bis zu seinem Tod mit Wohnsitz am Prinzregentenplatz 16 in München gemeldet. Im Zuge der Entnazifizierung nach dem Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus wurde er als Hauptschuldiger im Sinne des Art. II der Kontrollratsdirektive Nr. 38[64] beurteilt und mit Entscheidung der Spruchkammer München vom 15. Oktober 1948 sein Vermögen als Sühnemaßnahme vollständig eingezogen. Gemäß § 3 der Einziehungsverordnung vom 23. November 1948[65] waren die Vermögenswerte dem Freistaat Bayern zu übertragen. Dies ist mit Übertragungsurkunde Nr. 86 vom 26. Januar 1965 auch hinsichtlich der Urheberrechte ausdrücklich geschehen. Mit Übertragungsurkunde Nr. 1918 vom 12. November 1951 waren dem Freistaat bereits sämtliche Verlagsrechte des Franz-Eher-Verlags übertragen worden.[66][67]

Die Urheberrechte erloschen gemäß § 64 und § 69 Urheberrechtsgesetz nach Ablauf der Regelschutzfrist von 70 Jahren seit dem Tod Hitlers am 30. April 1945 mit Ablauf des Jahres 2015.

Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Finanzministerium, untersagte bis dahin jeglichen Nachdruck und ging im In- und Ausland gegen Urheberrechtsverletzungen vor.[68] Das Vorhaben des britischen Verlegers Peter McGee, im Januar 2012 eine kommentierte Teilausgabe des Buchs in seiner Zeitschrift Zeitungszeugen zu veröffentlichen, wurde vom Landgericht München I auf Antrag des Freistaates Bayern verboten.[69][70] Es erschien darauf unter dem Titel Das unlesbare Buch mit komplett geschwärztem Originaltext.[71]

In Großbritannien und den USA durfte das Buch auch vor 2016 gedruckt werden, weil der Franz-Eher-Verlag in den 1930er Jahren die englischsprachigen Rechte verkauft hatte, worauf sich Random House berief. Der Verlag spendet die Erlöse aus diesen Verkäufen.[67]

Der Bundesgerichtshof hatte 1979 entschieden, dass der Besitz, Kauf und Verkauf antiquarischer Exemplare des Buches in Deutschland nicht nach § 86 StGB (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen) strafbar sind.[72][73] Das Buch ist älter als die Bundesrepublik und kann sich daher als ,,vorkonstitutionelle" Schrift nicht gegen ihre Verfassungs- und Rechtsordnung richten. Auch ein Angebot antiquarischer Exemplare zum Kauf ist nicht nach § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) strafbar, selbst wenn – wie auf einigen Auflagen – auf dem Einband ein Hakenkreuz abgebildet ist. Denn das Buch dient ,,heute in erster Linie als Mittel der Unterrichtung über Wesen und Programm des Nationalsozialismus", so dass der Band in seinem ursprünglichen Erscheinungsbild angeboten werden darf; die Darstellung des Symbols unterliegt diesbezüglich der so genannten Sozialadäquanzklausel des § 86 Abs. 3 in Verbindung mit § 86a Abs. 3 StGB.
[...]
Gleichzeitig ist die Veröffentlichung von [Mein Kampf] nicht grundsätzlich strafbar, sondern nur abhängig von der Absicht bei der Verbreitung. Die kommentierte Neuausgabe von 2016 (siehe unten) etwa wurde zwar anfangs kritisiert[79], aber nie strafrechtlich verfolgt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Mein_Kampf#Nach_1945
(At Bhaal Temple)
Karlach: What a pesthole! Can't wait to clear this place out.
Minsc: There will be much trading of threats and insults, no doubt. But Minsc will be ready when it is time for boot to meet butt.
Karlach: You and me both, pal.

RPGNo1

Zitat von: Rabenaas am 24. Juni 2025, 10:51:23Eine erste Analyse bei Legal Tribune Online

ZitatBemerkenswert ist, dass das BVerwG mit dem Urteil und seiner bislang nur mündlichen Begründung den Weg grundsätzlich eröffnet hat, über das Vereinsrecht auch Medien zu verbieten.


In der Tat, das ist eine gute Nachricht. Ein Hauptkritikpunkt von verschiedenen Seiten und Experten am Verbot von "Compact" war nämlich, dass das Vereinsrecht angewandt wurde. Dieser Vorwurf lässt sich nicht länger halten und könnte bei zukünftigen Beurteilungen und Verboten von extremistischen Medien jeglicher Coleur relevant werden.
(At Bhaal Temple)
Karlach: What a pesthole! Can't wait to clear this place out.
Minsc: There will be much trading of threats and insults, no doubt. But Minsc will be ready when it is time for boot to meet butt.
Karlach: You and me both, pal.

HAL9000

Zitat von: Rabenaas am 24. Juni 2025, 12:05:06
Zitat von: HAL9000 am 24. Juni 2025, 10:50:07Die Verfassung schützt Verfassungsfeinde.
Die Verfassung schützt in diesem Fall zunächst mal die Meinungsfreiheit,
Ja, mein Statement war verkürzt (und aus der Emotion heraus). Und ich halte jeglichen Extremismus,
der auf den Sturz der aktuell gültigen Rechtsordnung hinarbeitet, für höchst problematisch.
Egal, ob von rechts oder links. Von rechts ist es derzeit aber deutlich präsenter und die Stroßrichtung
von "Compact" ist eindeutig.
Wie soll übrigens festgestellt werden, ab wann die verfassungsfeindlichen Beiträge "prägend" sind?
Jeder ditte, zwei von drei, vier von fünf, alle...? Ist "prägend" überhaupt ein juristisch definierter
Begriff in diesem Zusammenhang? Oder ist das nur ein Gummibegriff, den jeder nach Belieben in seine
Richtung dehnen kann?
"It has yet to be proven that intelligence has any survival value."
― Arthur C. Clarke

Rabenaas

Zitat von: HAL9000 am 24. Juni 2025, 12:36:19Wie soll übrigens festgestellt werden, ab wann die verfassungsfeindlichen Beiträge "prägend" sind?
Jeder ditte, zwei von drei, vier von fünf, alle...? Ist "prägend" überhaupt ein juristisch definierter
Begriff in diesem Zusammenhang? Oder ist das nur ein Gummibegriff, den jeder nach Belieben in seine
Richtung dehnen kann?
Ich gehe davon aus, dass wir in den nächsten Tagen einige kompetente Bewertungen des Urteils lesen können. Damit wird sich hoffentlich auch deine Frage klären lassen.

Peiresc

Zitat von: RPGNo1 am 24. Juni 2025, 12:22:06Mein Kampf ist ein schlechtes Beispiel.

Ich weiß, und ich hätte hinzufügen sollen mutatis mutandis. Wenn heute Chrupalla oder seine Kumpane ein ähnliches Machwerk publizieren würden, dann wäre es krass verfassungsfeindlich und IMHO dringend verbotswürdig.

Ich habe das Buch nicht gelesen, sondern nur mal in der kritisch kommentierten Ausgabe sporadisch geblättert, um die Diktion zu erfassen oder mal einen speziellen Punkt nachzuprüfen. Ich habe sie auf meiner Festplatte und greife völlig wahllos heraus (S. 1229):
ZitatIch habe damals den Standpunkt eingenommen: Ganz gleich, ob sie über uns lachen oder schimpfen, ob sie uns als Hanswurste oder als Verbrecher hinstellen; die Hauptsache ist, daß sie uns erwähnen, daß sie sich immer wieder mit uns beschäftigen und daß wir allmählich in den Augen der Arbeiter selber wirklich als die Macht erscheinen, mit der zur Zeit allein noch eine Auseinandersetzung stattfindet. Was wir wirklich sind und was wir wirklich wollen, das werden wir eines schönen Tages der jüdischen Pressemeute schon zeigen.