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GGMT - Schneeballsystem mit Gold

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Begonnen von Belbo, 31. Oktober 2018, 20:36:48

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Eratosthenes

Zitat von: Skeptiker2024 am 17. April 2025, 13:12:19Seit dem Freispruch und Minenkauf scheinen alle Dämme gebrochen:

Super Event:

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250404_OTS0040/tgi-ag-feiert-auf-rosis-sonnbergstubn-den-weg-in-eine-goldene-zukunft

Neue Sponsortätigkeit, wobei nicht sicher ist, ob die alte noch weiter besteht:

https://www.laola1.at/de/red/fussball/bundesliga/news/brisant--ex-leoben-geldgeber-steigt-bei-austria-klagenfurt-ein/

Es geht wohl alles darum, die 23.000.000 für Aktien der TGI zeitnah (also bevor man einen nachprüfbaren, unabhängigen Prospekt auflegen muss) einzunehmen, das Schneeballsystem kommt nach drei Jahren an den Punkt, an dem mit dem Geld der Neukunden nicht mehr die Phantasierabatte der Altkunden befriedigt werden können, also muss schnell eine neue Geldquelle her.

War ja schon bei der GGMT Trading so, als schon längst klar war, dass die versprochenen Auszahlungen unmöglich zu realisieren sind, wurden Videos mit den Kalteneggers in Luxuslimousinen gedreht, und für die Keiler Mercedese als Prämien ausgelobt.
Das kleinere Übel wird auch immer grösser.

Urs Reggeli

Zitat von: Skeptiker2024 am 17. April 2025, 13:12:19Seit dem Freispruch und Minenkauf scheinen alle Dämme gebrochen:

Super Event:

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250404_OTS0040/tgi-ag-feiert-auf-rosis-sonnbergstubn-den-weg-in-eine-goldene-zukunft

Neue Sponsortätigkeit, wobei nicht sicher ist, ob die alte noch weiter besteht:

https://www.laola1.at/de/red/fussball/bundesliga/news/brisant--ex-leoben-geldgeber-steigt-bei-austria-klagenfurt-ein/





Carsten Jancker war auch dabei - hat der sich nicht auch mal kritisch geäußert oder verwechsele ich da was?

Oder hat Kaltenegger ihn bekehren können?


Eratosthenes

Ich glaube da verwechselst du was, Leoben hat ihn zwar, mehrmals,  mit dem Nasenring durch die Manege geführt, aber wenn es um einen möglichen Trainerjob geht, ist er so nuttig wie viele andere auch.

Hat ja auch in einem TGI- Video erzählt, dass er selber Gold gekauft hat. #Kopfballspieler
Das kleinere Übel wird auch immer grösser.

Eratosthenes

Im neuesten Video der TGI, hat Helmut Kaltenegger jetzt offiziell bestätigt, dass er die Versprechen an den DSV Leoben brechen wird, und nur noch Austria Klagenfurt im Bereich Fussball sponsern wird. Da werden jetzt am Monte Schlacko entgültig die Lichter ausgehen. Wenn du solche Freunde hast, brauchst du keine Feinde mehr.

https://www.laola1.at/de/red/fussball/bundesliga/news/brisant--ex-leoben-geldgeber-steigt-bei-austria-klagenfurt-ein/

ZitatLeoben wartet noch auf Zahlungen
Brisant: Regionallist DSV Leoben kündigte im April 2025 eigentlich an, dass das Unternehmen im April wieder als Hauptsponsor beim mit finanziellen Problemen kämpfenden Traditionsklub einsteigt - dort wartet man aber noch auf mündlich vereinbarte Zahlungen. Die Donawitzer ringen aktuell mit dem Aus, die Situation am Monte Schlacko ist angespannt

https://www.kleinezeitung.at/sport/fussball/19591768/neuer-hauptsponsor-fuer-die-klagenfurter

ZitatInvestor Helmut Kaltenegger, der Gründer der TGI AG, war bereits Sponsor des DSV Leoben, bevor dieser in Konkurs gegangen war. Nach seinem Freispruch vom Vorwurf des Anlagebetrugs im März, ist er bei den neu formierten Steirern wieder als Geldgeber eingestiegen und hat versprochen, den Verein bis Juli ,,vollständig zu entschulden"

ZitatOb das Sponsoring des DSV Leoben nach dem Engagement bei den Klagenfurtern fortgesetzt wird, ist derzeit noch unklar. Leoben-Obmann Peter Krenmayr wartet auf eine Reaktion Kalteneggers: ,,Es gibt eine mündliche Zusage, Gelder sind aber noch keine geflossen und er ist zurzeit nicht erreichbar. Wir wissen nicht, ob die Verträge nun eingehalten werden und hoffen auf eine einvernehmliche Lösung. Ich will keinen Gerichtsstreit mit einem Sponsor." Überraschend kam die Meldung über Austria Klagenfurt für Krenmayr jedoch nicht: ,,Wir haben mit so etwas gerechnet. Er war zu Beginn noch so enthusiastisch, ist jetzt aber auf Tauchstation gegangen. Da wussten wir, dass etwas nicht stimmt." Sollte Kalteneggers TGI AG die Unterstützung der Donawitzer vollständig einstellen, drohe dem Traditionsverein das endgültige Aus.
Das kleinere Übel wird auch immer grösser.

Eratosthenes

Zitat von: Eratosthenes am 17. April 2025, 14:02:20Es geht wohl alles darum, die 23.000.000 für Aktien der TGI zeitnah (also bevor man einen nachprüfbaren, unabhängigen Prospekt auflegen muss) einzunehmen, das Schneeballsystem kommt nach drei Jahren an den Punkt, an dem mit dem Geld der Neukunden nicht mehr die Phantasierabatte der Altkunden befriedigt werden können, also muss schnell eine neue Geldquelle her.

Es geht um 26.000.000 Aktien, also 59,8 Millionen Euro.  :stirn

Um möglichst viele der Aktien verkloppen zu können verspricht er jetzt, den ersten 10.000 Käufern, in 2027, Euro 13.84 Umsatzbeteiligung pro 23-Euro Aktie. Wie immer bei Schneeballsystemen, kurz vorm Kollaps, werden die Versprechungen immer abenteuerlicher. Auch das Engagement bei Austria Klagenfurt deutet darauf hin, sonst würde er sich nie so exponieren, die Methpde Kaffeefahrt bei der in der sogenannten "Acadamy" die Opfer im Einzelgespräch weichgeklopft werden, bringt wohl nicht mehr genug Beute.
Das kleinere Übel wird auch immer grösser.

Eratosthenes

Apropos Börsengang: Man muss sich darüber im Klaren sein, dass das Märchen von den gigantischen Gewinnen, die die TGI angeblich macht, spätestens dann auffliegt, wenn die Geschäftsunterlagen für einen echten Börsengang geprüft werden.
Es muss der TGI und den Kalteneggers also darum gehen, den tatsächlichen Börsengang möglichst weit hinauszuschieben, um in der Zwischenzeit vorbörslich möglichst viele Aktien an Dumme zu verscherbeln, die auf die blumigen Versprechungen von Helmut reinfallen.

Dazu passt ja auch der Versuch, bei den Interessenten Zeitdruck aufzubauen, indem man den ersten 10.000 vorbörslichen Käufern, noch irrere Gewinne zu versprechen. s.o.

GROK zu den Vorraussetzungen.
Um eine Aktiengesellschaft (AG) aus Liechtenstein an einer europäischen Börse aufnehmen zu lassen, müssen spezifische Voraussetzungen und Nachweise erbracht werden. Diese variieren je nach Börse und Marktsegment (z. B. geregelter Markt oder Freiverkehr), basieren jedoch auf EU-Rechtsvorschriften und den jeweiligen Börsenregelungen. Im Folgenden wird ein Überblick über die allgemeinen Anforderungen gegeben, die für einen Börsengang (Initial Public Offering, IPO) relevant sind, mit Fokus auf die Besonderheiten einer liechtensteinischen AG. Da Liechtenstein Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ist, gelten EU-Standards weitgehend auch für liechtensteinische Unternehmen.
1. Rechtliche Voraussetzungen
Eine liechtensteinische AG muss die gesetzlichen und satzungsrechtlichen Anforderungen für einen Börsengang erfüllen. Diese umfassen:
Rechtsform: Die AG muss als Aktiengesellschaft nach liechtensteinischem Recht (Personen- und Gesellschaftsrecht, PGR) eingetragen sein. Alternativ kann eine Europäische Gesellschaft (SE) gewählt werden, die ebenfalls börsenfähig ist. Die Rechtsform der AG ist in Liechtenstein durch das Mindestkapital von 50.000 CHF/EUR/USD und die Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen gekennzeichnet.

Eintragung im Handelsregister: Die AG muss im liechtensteinischen Öffentlichkeitsregister eingetragen sein. Dies erfordert eine notariell beurkundete Errichtungsurkunde und Statuten, die alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben enthalten (z. B. Firma, Sitz, Zweck, Kapitalstruktur).

Börsenfähigkeit: Für den Handel an einer europäischen Börse (z. B. Frankfurter Wertpapierbörse, SIX Swiss Exchange) müssen die Aktien frei übertragbar und in einer Form emittiert sein, die den Börsenanforderungen entspricht (z. B. elektronische Verbuchung). In Liechtenstein können Aktien als Inhaber- oder Namensaktien ausgegeben werden, wobei Namensaktien häufig für Transparenzanforderungen bevorzugt werden.

2. Börsenrechtliche Voraussetzungen
Die Zulassungsvoraussetzungen für den Börsengang hängen vom Marktsegment ab (z. B. Amtlicher Markt, Geregelter Markt, Freiverkehr). Für den geregelten Markt (z. B. Prime Standard oder General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse) gelten strengere Anforderungen als für den Freiverkehr (z. B. Open Market). Typische Anforderungen sind:
Mindestbestehensdauer: Das Unternehmen muss in der Regel mindestens drei Jahre bestehen, um die wirtschaftliche Stabilität nachzuweisen. Dies wird durch historische Jahresabschlüsse belegt.

Mindestkurswert: Der voraussichtliche Kurswert der Aktien muss eine bestimmte Schwelle erreichen, z. B. mindestens 1,25 Millionen Euro für den Prime Standard an der Deutschen Börse.

Streubesitz (Free Float): Mindestens 25 % der Aktien müssen im Streubesitz innerhalb der EU/EWR-Mitgliedstaaten sein, um eine ausreichende Liquidität zu gewährleisten.

Wertpapierprospekt: Ein gemäß EU-Prospektverordnung (Verordnung (EU) 2017/1129) genehmigter Wertpapierprospekt ist erforderlich. Dieser muss detaillierte Angaben zu Unternehmensstruktur, Finanzlage, Geschäftstätigkeit, Risiken und Emissionsbedingungen enthalten. Die Genehmigung erfolgt durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein, da Liechtenstein EWR-Mitglied ist.

Transparenzanforderungen: Für den geregelten Markt gelten strengere Publizitätspflichten, z. B. Veröffentlichung von Jahres- und Zwischenberichten, Ad-hoc-Mitteilungen und Corporate-Governance-Berichte.

Im Freiverkehr (z. B. Open Market) sind die Anforderungen weniger streng, und es ist oft kein vollständiger Prospekt erforderlich, sondern lediglich eine Unternehmensbeschreibung.

3. Wirtschaftliche und organisatorische Voraussetzungen
Neben rechtlichen Kriterien wird die Börsenreife durch wirtschaftliche und organisatorische Faktoren geprüft:
Wirtschaftliche Reife: Es gibt keine festen Umsatz- oder Gewinnschwellen, aber die Börse erwartet ein positives Gesamtbild der wirtschaftlichen Entwicklung, Marktposition und Zukunftsaussichten. Eine Analyse durch unabhängige Berater (z. B. IPO-Berater) prüft Stärken, Schwächen, Wettbewerbsposition und Marktbedingungen.

Unternehmensorganisation: Die AG muss eine klare Governance-Struktur nachweisen, einschließlich eines Verwaltungsrats (mindestens ein Mitglied mit Kanzleisitz in Liechtenstein und beruflicher Qualifikation) und einer Revisionsstelle, die den Jahresabschluss prüft.

Finanzberichterstattung: Mindestens drei Jahre rückwirkende Jahresabschlüsse nach internationalen Rechnungslegungsstandards (z. B. IFRS) sind erforderlich, um die finanzielle Transparenz zu gewährleisten.

4. Spezifische Nachweise
Für die Zulassung müssen folgende Dokumente und Nachweise eingereicht werden:
Gründungsdokumente: Errichtungsurkunde, Statuten und Handelsregisterauszug der AG.

Wertpapierprospekt: Detaillierter Prospekt, genehmigt durch die FMA Liechtenstein.

Jahresabschlüsse: Geprüfte Abschlüsse der letzten drei Geschäftsjahre, erstellt nach IFRS oder gleichwertigen Standards.

Nachweis des Streubesitzes: Dokumentation, dass mindestens 25 % der Aktien im Streubesitz sind (für geregelten Markt).

Corporate-Governance-Bericht: Beschreibung der Unternehmensführung, einschließlich Verwaltungsrat und Revisionsstelle.

Bankenkonsortium: Nachweis über die Beauftragung eines Bankenkonsortiums (z. B. Investmentbanken), das den Börsengang begleitet und die Aktien platziert.

5. Besonderheiten für Liechtenstein
EWR-Mitgliedschaft: Als EWR-Mitglied profitiert Liechtenstein von der EU-Passporting-Regelung, d. h. ein in Liechtenstein genehmigter Prospekt ist in der gesamten EU/EWR gültig. Dies erleichtert die Zulassung an europäischen Börsen.

Steuerliche Aspekte: Liechtensteinische AGs unterliegen einer Ertragssteuer von 12,5 % und einer Mindestertragssteuer von 1.800 CHF jährlich. Bei Kapitalerhöhungen fällt eine Emissionsabgabe von 1 % an (Freigrenze 1 Mio. CHF). Diese steuerlichen Vorteile können die Attraktivität für Investoren erhöhen.

Finanzmarktaufsicht (FMA): Die FMA prüft und genehmigt den Prospekt und überwacht die Einhaltung der Publizitätspflichten. Für bestimmte Branchen (z. B. Finanzdienstleister) gelten zusätzliche Bewilligungen durch die FMA.

6. Praktische Schritte
Börsenreifetest: Vorabprüfung der Börsenfähigkeit durch externe Berater, um rechtliche, wirtschaftliche und organisatorische Voraussetzungen zu bestätigen.

Auswahl der Börse: Entscheidung für eine spezifische Börse (z. B. Frankfurter Wertpapierbörse, SIX Swiss Exchange) und das Marktsegment (z. B. Prime Standard, Freiverkehr).

Bankenkonsortium: Beauftragung von Investmentbanken für die Begleitung des IPO, inklusive Preisfindung und Aktienplatzierung.

Prospektgenehmigung: Einreichung des Wertpapierprospekts bei der FMA Liechtenstein zur Genehmigung.

Marketing und Zeichnung: Roadshows zur Bewerbung der Aktien bei Investoren, gefolgt von der Zeichnungsfrist und Zuteilung der Aktien.

7. Kosten und Zeitrahmen
Kosten: Ein Börsengang ist kostenintensiv (z. B. Bankenprovisionen von 4–6 % des Emissionsvolumens, Beratungs- und Prüfkosten). Die Eintragung ins Handelsregister kostet für eine AG ca. 600 CHF, zusätzlich fallen Prospekt- und Marketingkosten an.

Zeitrahmen: Der Prozess dauert durchschnittlich ein Jahr, einschließlich Vorbereitung, Prospekterstellung und Zulassung.

8. Empfehlungen
Beratung: Die Beauftragung eines erfahrenen IPO-Beraters und einer spezialisierten Kanzlei (z. B. in Liechtenstein oder am Börsenstandort) ist essenziell, da der Prozess komplex und regulatorisch anspruchsvoll ist.

Börsenwahl: Die SIX Swiss Exchange ist aufgrund der geografischen und währungstechnischen Nähe (CHF) für liechtensteinische AGs oft attraktiv. Alternativ ist die Frankfurter Wertpapierbörse für den Zugang zum EU-Markt relevant.

Due Diligence: Eine gründliche interne und externe Prüfung (Due Diligence) vor dem IPO minimiert Risiken und erhöht die Erfolgschancen.

Fazit
Eine liechtensteinische AG muss für einen Börsengang an einer europäischen Börse rechtliche, wirtschaftliche und organisatorische Voraussetzungen erfüllen, darunter die Eintragung im Handelsregister, einen genehmigten Wertpapierprospekt, mindestens drei Jahre Bestehensdauer, 25 % Streubesitz und geprüfte Jahresabschlüsse. Die EWR-Mitgliedschaft Liechtensteins erleichtert die Prospektgenehmigung, und die steuerlichen Vorteile können die Attraktivität steigern. Der Prozess ist zeit- und kostenintensiv, erfordert aber eine sorgfältige Vorbereitung und professionelle Begleitung, um erfolgreich zu sein.
Falls Sie spezifische Details zu einer bestimmten Börse (z. B. Frankfurt, Zürich) oder Unterstützung bei der Dokumentenliste benötigen, lassen Sie es mich wissen!

Das kleinere Übel wird auch immer grösser.

Urs Reggeli

Es zwingt ihn ja keiner, an die Börse zu gehen, oder?

Eratosthenes

Zitat von: Urs Reggeli am 21. April 2025, 17:27:17Es zwingt ihn ja keiner, an die Börse zu gehen, oder?

Warum ist der Börsengang dann für Herbst versprochen?
Das kleinere Übel wird auch immer grösser.

Eratosthenes

Zitat von: Urs Reggeli am 17. April 2025, 14:53:07Carsten Jancker war auch dabei - hat der sich nicht auch mal kritisch geäußert oder verwechsele ich da was?

Oder hat Kaltenegger ihn bekehren können?

Aktuell in der Kronenzeitung dazu:

ZitatDass Kaltenegger, der beim 1:4 gegen den LASK mit seinem mächtigen Mercedes Maybach anrollte, dann aber auch ein gehöriges Wörtchen in der Kaderplanung mitreden will, ist klar. Sein Freund Carsten Jancker, den Kaltenegger stets (so auch in Leoben) aus der eigenen Tasche bezahlte, scharrt dabei als Coach schon in den Startlöchern.

Die ganzen Anleger die bei Aulicio und GGMT auf die Schnauze gefallen sind, wird es bestimmt freuen, dass sie Helmut zumindest ein adäquates Fortbewegungsmittel finanzieren konnten.

Wie hoch ist der Listenpreis  eines mercedes Maybach?

Der Listenpreis eines Mercedes-Maybach variiert je nach Modell, Ausstattung und Markt. In Deutschland (Stand 2024/2025) liegen die Basispreise für die aktuellen Modelle der Mercedes-Maybach S-Klasse wie folgt:
Mercedes-Maybach S 580 4MATIC: ab ca. 203.500 € (laut US-Daten, umgerechnet ca. 190.000–200.000 € in Deutschland, abhängig von MwSt. und Ausstattung).

Mercedes-Maybach S 680 4MATIC: ab ca. 217.323 € (Stand 2021, kann je nach Konfiguration und Markt höher sein).

Mercedes-Maybach S 580 e (Plug-in-Hybrid): Preis nicht exakt angegeben, aber typischerweise etwas über dem S 580, geschätzt ab 200.000 €.

Mercedes-Maybach GLS 600 4MATIC: ab ca. 170.000–190.000 € (je nach Ausstattung).

Mercedes-Maybach EQS 680 SUV (voll-elektrisch): ab ca. 200.634 € (inkl. 19 % MwSt.).

Diese Preise sind Basispreise und können durch Sonderausstattungen (z. B. MANUFAKTUR-Optionen, Zweifarblackierung, Champagnerkelche) deutlich steigen, oft auf über 250.000 €.


Auf dem Parkplatz am "Monte Schlacko" in Leoben, würde ich den an Kalteneggers Stelle jedenfalls nicht abstellen.

https://www.krone.at/3764816?fbclid=IwY2xjawJ20fZleHRuA2FlbQIxMQABHsGDBMS4nTJ-_8R_hJ0tsy4MhnHNCYE4d-uWFBOwBYCU-2aFnHdHQtOUPPi9_aem_ntb2FkDICz9JoDgW7fUxoA


Das kleinere Übel wird auch immer grösser.

Eratosthenes

Zitat von: Urs Reggeli am 21. April 2025, 17:27:17Es zwingt ihn ja keiner, an die Börse zu gehen, oder?
Zitat von: Eratosthenes am 21. April 2025, 19:05:48Warum ist der Börsengang dann für Herbst versprochen?

Wenn Du es genau wissen möchtest, ab 24:06.
Aber Achtung:  :deppenalarm:  +  :augenkrebs:


Das kleinere Übel wird auch immer grösser.

Eratosthenes

Ich bin ja auf den ,,Prospekt", den Kaltenegger für diese Woche angekündigt hat, gespannt wie ein Flitzebogen.

GROK zu den Anforderungen:

Die Frage, ob die Angaben im Prospekt für einen möglichen Börsengang der **TGI AG** aus Liechtenstein unabhängig überprüft werden müssen, hängt von den regulatorischen Anforderungen des Landes ab, in dem der Börsengang stattfinden soll, sowie von den Vorgaben der jeweiligen Börse. Da die TGI AG in Liechtenstein ansässig ist und ein Börsengang in der EU, insbesondere in Deutschland, in Betracht gezogen werden könnte (aufgrund der Sprachwahl und des Kontexts), beziehen sich die folgenden Ausführungen primär auf die **EU-Prospektverordnung** (Verordnung (EU) 2017/1129) und das deutsche **Wertpapierprospektgesetz (WpPG)**, mit Berücksichtigung liechtensteinischer Besonderheiten. Zusätzlich werde ich spezifische Informationen zur TGI AG einbeziehen, basierend auf verfügbaren Quellen.

### Allgemeine Anforderungen an unabhängige Prüfungen
Wie in der vorherigen Antwort erläutert, müssen bestimmte Angaben im Prospekt unabhängig überprüft werden:
- **Finanzinformationen** (z. B. Jahresabschlüsse für die letzten drei Jahre) müssen von einem unabhängigen **Wirtschaftsprüfer** geprüft und mit einem Bestätigungsvermerk versehen werden. Dies gilt auch für Zwischenberichte oder Pro-forma-Finanzdaten, falls erforderlich.
- **Nicht-finanzielle Angaben** (z. B. Geschäftsbeschreibung, Risikofaktoren) unterliegen keiner zwingenden unabhängigen Prüfung, müssen aber korrekt, vollständig und nachvollziehbar sein, da der Emittent für diese Angaben haftet.

### Spezifische Situation der TGI AG
Die TGI AG ist ein Goldhändler mit Sitz in Vaduz, Liechtenstein, der sich auf den Handel mit physischem Gold spezialisiert hat und ein einzigartiges Rabattmodell anbietet (monatliche Rabatte von 2–4 % bei verzögerter Lieferung, z. B. nach 36 Monaten). Laut Kundenbewertungen und Medienberichten plant die TGI AG offenbar einen Börsengang im Jahr 2025. Die folgenden Punkte beleuchten, wie sich die Anforderungen an unabhängige Prüfungen für einen Prospekt der TGI AG darstellen könnten:

1. **Finanzinformationen und unabhängige Prüfung**:
  - Für einen Börsengang müsste die TGI AG geprüfte Jahresabschlüsse (mindestens für die letzten drei Jahre) vorlegen, die nach internationalen Rechnungslegungsstandards (z. B. **IFRS**, wie in der EU üblich) oder liechtensteinischen Standards erstellt wurden. Diese Abschlüsse müssten von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft sein, der in Liechtenstein oder einem anderen anerkannten Land zugelassen ist.
  - Liechtenstein ist Teil des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), und die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (**FMA**) überwacht die Einhaltung von Rechnungslegungs- und Prüfungsstandards. Daher würde die TGI AG vermutlich Wirtschaftsprüfer engagieren, die den Anforderungen der FMA und der EU entsprechen.
  - **Herausforderung**: Berichte wie die von *kapital-markt intern* und *Stiftung Warentest* äußern Skepsis bezüglich der Plausibilität des Geschäftsmodells der TGI AG, insbesondere hinsichtlich der hohen Rabatte (bis zu 4 % pro Monat) und der langfristigen Lieferzuverlässigkeit. Ein Wirtschaftsprüfer müsste die Nachhaltigkeit und Realisierbarkeit dieses Modells (z. B. durch Handelsspannen mit der Gold Crest Refinery in Ghana) prüfen, um die Finanzdaten glaubwürdig zu machen. Unklarheiten in der Wertschöpfungskette könnten die Prüfung erschweren.

2. **Nicht-finanzielle Angaben**:
  - Die TGI AG müsste im Prospekt detaillierte Angaben zu ihrem Geschäftsmodell machen, insbesondere zur Funktionsweise der Rabatte, zur Partnerschaft mit der Gold Crest Refinery und zu Risiken wie Lieferverzögerungen oder Marktvolatilität. Diese Angaben unterliegen keiner unabhängigen Prüfung, aber die FMA (oder die zuständige Aufsichtsbehörde, z. B. BaFin bei einem Börsengang in Deutschland) würde prüfen, ob sie vollständig, kohärent und verständlich sind.
  - **Kritikpunkt**: Berichte weisen auf potenzielle Risiken hin, z. B. die Abhängigkeit von einem Minenunternehmen in Ghana und die Schwierigkeit, Ansprüche in Liechtenstein durchzusetzen. Solche Risiken müssten klar im Prospekt dargestellt werden, und die TGI AG müsste nachweisen, dass ihre Angaben plausibel sind, auch ohne unabhängige Prüfung.

3. **Liechtensteinische Besonderheiten**:
  - In Liechtenstein unterliegt der Verkauf von physischem Gold laut der FMA keiner spezialgesetzlichen Bewilligung, sondern nur der allgemeinen Sorgfaltspflichtaufsicht. Dies bedeutet, dass die TGI AG als Goldhändler keine zusätzlichen regulatorischen Hürden für ihre Geschäftstätigkeit überwinden musste, was die Transparenz ihres Geschäftsmodells einschränken könnte.
  - Für einen Börsengang müsste die TGI AG jedoch die strengeren Anforderungen der EU-Prospektverordnung erfüllen, falls die Aktien an einer EU-Börse (z. B. Frankfurt oder Wien) notiert werden sollen. Dies schließt die unabhängige Prüfung von Finanzdaten ein, während nicht-finanzielle Angaben von der Aufsichtsbehörde auf Plausibilität geprüft werden.

4. **Spezifische Risiken und Transparenz**:
  - Die TGI AG hat in der Vergangenheit Kritik für ihr Geschäftsmodell erhalten, insbesondere für die hohen Rabatte und ein mögliches ,,pyramidenartiges Karrieresystem" im Vertrieb. Ein Wirtschaftsprüfer müsste im Rahmen der Prospekterstellung prüfen, ob die Finanzströme (z. B. wie die Rabatte finanziert werden) nachvollziehbar sind.
  - Kundenbewertungen auf Plattformen wie Trustpilot erwähnen, dass Rabattzahlungen bisher pünktlich erfolgten, aber auch, dass es in der Vergangenheit Lieferprobleme gab, die später gelöst wurden. Solche Vorfälle müssten im Prospekt als Risiken offengelegt werden, und ein Wirtschaftsprüfer könnte die damit verbundenen finanziellen Verpflichtungen (z. B. Rückerstattungen) prüfen.

5. **Haftung und Glaubwürdigkeit**:
  - Die TGI AG und ihre Konsortialbanken (falls beteiligt) haften für die Richtigkeit aller Prospektangaben. Eine unabhängige Prüfung der Finanzdaten durch einen renommierten Wirtschaftsprüfer würde das Vertrauen der Anleger stärken, insbesondere angesichts der Skepsis in Medienberichten.
  - Die Tatsache, dass die TGI AG ihren Sitz nach Liechtenstein verlegt hat (ehemals GGMT Revolution Vertriebs GmbH in Wien), könnte laut Berichten als Versuch interpretiert werden, strengeren Regulierungen zu entgehen. Dies könnte die Anforderungen an Transparenz und unabhängige Prüfungen im Prospekt erhöhen, um Anlegerbedenken zu zerstreuen.

### Fazit für die TGI AG
Für einen Börsengang der TGI AG müssten die **Finanzinformationen** (Jahresabschlüsse, Zwischenberichte, Pro-forma-Daten) zwingend von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft werden, der den Standards der EU und Liechtensteins entspricht. **Nicht-finanzielle Angaben**, wie die Beschreibung des Rabattmodells oder die Partnerschaft mit der Gold Crest Refinery, unterliegen keiner unabhängigen Prüfung, müssen aber korrekt, vollständig und plausibel sein. Angesichts der Kritik am Geschäftsmodell (z. B. hohe Rabatte, Risiken bei der Lieferung) und der Verlegung des Sitzes nach Liechtenstein wäre eine besonders sorgfältige Prüfung der Finanzdaten sowie eine transparente Darstellung der Risiken im Prospekt entscheidend, um die Anforderungen der Aufsichtsbehörden (z. B. FMA oder BaFin) zu erfüllen und das Vertrauen der Anleger zu gewinnen.

Das kleinere Übel wird auch immer grösser.

Eratosthenes

Ob Helmut dem unabhängigen Wirtschaftsprüfer erklären kann, aus was die 47,3 Millionen Euro "Vorräte" bestehen sollen, aus dem Jahresabschluss 2023 für GGMT bzw. TGI?  Sie dienen ja immerhin dazu um Teile der 59,4 Millionen Verbindlichkeiten abzudecken die in der Bilanz ausgewiesen sind.

https://www.northdata.de/GGMT%20Revolution%20Vertriebs%20GmbH,%20Wien/436213s
Das kleinere Übel wird auch immer grösser.

Urs Reggeli

Ja, da bin ich genauso gespannt.

Und ich frage mich außerdem, wie sie die Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre zusammenbringen; so lange gibt's die TGI ja noch gar nicht. (Ich weiß, daß sie die Verträge der GGMT übernommen haben, aber das ist ja trotzdem keine Kontinuität der Gesellschaft).

Eratosthenes

Zitat von: Urs Reggeli am Gestern um 18:00:01Ja, da bin ich genauso gespannt.

Und ich frage mich außerdem, wie sie die Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre zusammenbringen; so lange gibt's die TGI ja noch gar nicht. (Ich weiß, daß sie die Verträge der GGMT übernommen haben, aber das ist ja trotzdem keine Kontinuität der Gesellschaft).

Auch spannend welcher Wirtschaftsprüfer sich womöglich dafür hergibt irgendwelche Daten schönzureden. Wieder diese ominöse SLT Gutachten GmbH / Wien?

https://www.kapital-markt-intern.de/kapital-markt-intern/aktuelle-themen/k-mi-aktuelle-themen/tgi-strukturierter-goldverkauf-mit-fragwuerdigem-gutachten/
Das kleinere Übel wird auch immer grösser.