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TTIP

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Begonnen von Hildegard, 24. Juli 2014, 20:05:46

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Typee

Zitat von: Alu-Verkleidung am 28. April 2015, 16:06:13
Die Schiedsgerichte in der momentanen Konstellation finde ich hingegen auch sehr fragwürdig.

Das mit den Schiedsgerichten ist so abwegig gar nicht. Es ist ein Kompromiss über einen Punkt, über den sich die Vertragsstaaten ansonsten ständig beharken würden, weil sie einander nicht restlos über den Weg trauen.

Staatliche Gerichte gibt es wohl in den vertragsschließenden Staaten. Das Problem ist aber die Herstellung einer für beide Seiten verbindlichen einheitlichen und akzeptierten Zuständigkeit. Wessen staatliche Gerichte sollen über Streitfragen entscheiden? Doppelzuständigkeiten kann es sinnvoll nicht geben, ein und dieselbe Streitfrage kann nicht zweimal, einmal hier und einmal dort, verhandelt und entschieden werden. Wenn jede Seite darauf beharrt, sie habe ja "demokratisch legitimierte" staatliche Gerichtsbarkeiten, dann kann man eine Einigung über Sachfragen des Abkommens vergessen - oder wäre ein TTIP-Kritiker bereit, in einer Streitfrage aus dem TTIP die demokratische Legitimation des Supreme Court zu akzeptieren? Oder umgekehrt ein Abkommenspartner bereit sein, sich vor das Bundesverwaltungsgericht zitieren zu lassen? Natürlich nicht. Auf europäischer Ebene hat man das Problem durch supranationale politische Strukturen mit eigener, übergeordneter Gerichtsbarkeit gelöst. Eine vergleichbare Struktur steht im Verhältnis zu den USA und Kanada aber nicht zur Verfügung - das ist der Grund, weshalb eine von beiden Seiten akzeptierte und respektierte Schiedsgerichtsbarkeit geschaffen wird. Ohne diesen Verfahrenskniff bekommt man bilaterale Freihandelsabkommen dieser Größenordnung nicht auf die Reihe. 
The universe is under NO obligation to make sense to us
(Neil deGrasse Tyson)

Typee

Vielleicht noch ein Nachtrag:

Es ist eine ziemlich naive Vorstellung, staatliche Gerichtsbarkeiten garantierten ein höheres Maß an Kompetenz und Richtigkeitsgewähr. In solche Schiedsgerichte werden Fachleute entsandt, die selbst in hoch kontroversen Streitfragen untereinander ein Gleichgewicht des Schreckens erzeugen.

Schiedsgerichte sind übrigens auch auf nationaler Ebene verbreitet. Nicht wenige Bausachen von bedeutendem Umfang, aber auch gesellschaftsrechtliche Zankereien werden vor Schiedsgerichten ausgetragen. Wer einmal eine Verhandlung vor einem Schiedsgericht miterlebt hat, verliert seine Skepsis gegenüber dem, was dort geschieht. Das sind keine Hexenküchen.
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(Neil deGrasse Tyson)

Hildegard

Mir wurde als Argument gegen TTIP genannt: Dann müssten bei öffentlichen Ausschreibungen amerikanische Unternehmen gleichberechtigt berücksichtigt werden. Konkret, bei der Privatisierung des örtlichen Wasserwerks könnte ein Ami-Unternehmen den Zuschlag einklagen.

Das fände ich in der Tat nicht so prickelnd. Weiß aber nicht, ob diese Darstellung den Tatsachen entspricht.
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grober_unfug

Moin,

da werden die Vergabekriterien so formuliert, dass nur Firmen den Zuschlag bekommen können die auch entsprechende Kompetenz nachweisen und kompetente Arbeit bringen können plus entsprechende Zusatzleistungen wie 24h Support, deutsche Dokumentation, Codeprüfung/layout nach irgendeiner schwachsinnigen alten DIN blablablabla. Zwischendrin und am Ende gibt es ordentliche Abnahmetests und die "ganz klar" formulierte Möglichkeit nach bestimmten "Milestones" (würg, ich werd alt :laugh:) den Zulieferer wechseln zu können.

Gut, dafür müsste man die Zuschläge natürlich nach Sinn und nicht nach niedrigstem Angebot vergeben und oben drauf noch die unsäglichen Quartalsbudgetierungen für Langzeitprojekte (wie Infrastruktur und so unnötiges) über Bord werfen.


Das könnte politisch massiv Probleme geben, man müsste dazu ja planen und Denken und zwar vor dem Agieren, währenddessen und danach auch noch... :-X


Gut, man könnte damit natürlich die heimische Wirtschaft in Gefahr bringen. Allerdings weinen die teilweise heute schon über osteuropäische Konkurrenz, meist nur um dann dieselbe mit Werksverträgen für sich schaffen zu lassen. Ich muss da ehrlich zugeben, ich arbeite dann gerne ohne den Zwischenhändler.

Alu-Verkleidung

Zitat von: Typee am 28. April 2015, 18:34:10
Vielleicht noch ein Nachtrag:

Es ist eine ziemlich naive Vorstellung, staatliche Gerichtsbarkeiten garantierten ein höheres Maß an Kompetenz und Richtigkeitsgewähr.

Kann man auch spiegeln - wieso sollten gerade abhängige, private Gerichtsbarkeiten das besser garantieren?

Wie gesagt bin ich nicht generell gegen Schiedsgerichte, nur sehe ich keine Notwendigkeit das zu privatisieren.

"Supranationale Gerichtsbarkeit" - das ist ein valider Punkt und gäbe es keine Alternativen, würde ich da auch zustimmen. Es muss aber wiederum nicht privatwirtschaftlichen sein. Es könnte runter gebrochen auch in die Richtung gehen  > "Zwischenstaatliche Schiedsgerichtsbarkeit".
( http://de.wikipedia.org/wiki/Zwischenstaatliche_Schiedsgerichtsbarkeit )
---

"Sie sind der umstrittenste Punkt in den geplanten Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) beziehungsweise mit den USA (TTIP): Schiedsgerichte, die über vermeintliche Vertragsverletzungen urteilen sollen. Klagen können ausschließlich Unternehmen – wenn sie ihre Investitionen auf der jeweils anderen Seite des Atlantiks entwertet sehen, beispielsweise durch schärfere Umwelt- oder Sozialgesetze. Verklagt werden Staaten, oft auf Schadenersatz in mehrstelliger Millionen- oder sogar Milliardenhöhe. Als ,,Richter" fungieren Privatleute, meist Juristen aus großen internationalen Anwaltskanzleien. Die Verhandlungen werden, anders als Prozesse vor ordentlichen staatlichen Gerichten, nicht grundsätzlich öffentlich geführt. Eine Berufungsinstanz gibt es nicht.

Die Skepsis gegenüber solchen Privat-Gerichten ist verbreitet – und berechtigt, schreibt Prof. Dr. Siegfried Broß. Der pensionierte Richter und Honorarprofessor, der sowohl am Bundesgerichtshof als auch am Bundesverfassungsgericht Recht sprach, hat sich mit CETA und TTIP auseinandergesetzt. Broß lehnt Freihandelsabkommen nicht grundsätzlich ab. Sein Befund lautet dennoch: ,,Diese Abkommen sind nach dem derzeitigen Stand mit den Klauseln über den Investorschutz zugunsten ausländischer Unternehmen und die Einrichtung privater Schiedsgerichte verfassungswidrig." Daran änderten auch die vielen grundsätzlich ähnlich gestrickten Freihandelsabkommen nichts, die verschiedene Bundesregierungen seit 1959 abgeschlossen haben: ,,Auch wenn Deutschland eine solche ,Tradition' begründet hat, liegt hierin noch keine Rechtfertigung dafür, hieran unverbrüchlich festzuhalten", betont Broß."

http://www.boeckler.de/52614_52735.htm


So etwas wie supranationale "Staatsschiedsgerichte" wären genauso möglich.


duester

Stellen sich nicht einfach ähnliche Fragen, wie bei der Integration der europäischen Märkte? Da gibt es ja auch zwei Möglichkeiten: Absenken der Standards auf den kleinsten gemeinsamen Nenner ( ... tschüss, deutsches Reinheitsgebot ... ) oder Anstreben hoher Standards bzw. engmaschiger Regulierung im gesamten Freihandelsraum.

Ein Beispiel für funktionierenden Freihandel mit höheren Standards als zuvor ist der Arzneimittelmarkt. Die Amis haben mit der FDA eine starke Behörde und waren die Ersten, die überhaupt so etwas wie einen Wirksamkeitsnachweis gefordert haben (Contergan, Kennedy, usw.). Das hat die heimische Industrie gestärkt, weil man so den Markt erstmal protektionistisch abschotten konnte. Aus deren Sicht muss der deutsche Arzneimittelmarkt, in dem zu Beginn tatsächlich plural besetzte Kommissionen darüber entscheiden konnten, was als geeignete Evidenz angesehen wird, nahezu lächerlich wirken. Länder, die am Handel mit dem größten Arzneimittelmarkt weltweit interessiert waren, mussten ihre Prüfungsstandards anheben - und teilweise überhaupt erst welche einführen. Mittlerweile ist der Arzneimittelmarkt international eng verflochten. Und das ist auch gut so, weil die kleine Pillendreherklitsche von nebenan die Kosten für gute und umfangreiche klinische Prüfungen gar nicht mehr aufbringen könnte. Nachteil: Große Konzerne mit entsprechender Marktmacht.

Zitat von: Hildegard am 28. April 2015, 18:57:32
Mir wurde als Argument gegen TTIP genannt: Dann müssten bei öffentlichen Ausschreibungen amerikanische Unternehmen gleichberechtigt berücksichtigt werden. Konkret, bei der Privatisierung des örtlichen Wasserwerks könnte ein Ami-Unternehmen den Zuschlag einklagen.

Das fände ich in der Tat nicht so prickelnd. Weiß aber nicht, ob diese Darstellung den Tatsachen entspricht.
Zuschlag einklagen oder sich an der Ausschreibung beteiligen? Letzteres wäre ja erst mal im Einklang mit der ökonomischen Theorie - und theoretisch sinnvoll, um wirklich aktives Bemühen um den Zuschlag herbeizuführen. Praktisch kann das zum Desaster werden. Vielleicht erinnert sich noch einer an Enron (US-amerikanisches Energieunternehmen, spektakuläre Pleite mit einer aberwitzigen Verschuldung und verantwortungslosen Bilanztricks in 2001)? Eine ehemalige Managerin des Unternehmens hatte die Privatisierung der Wasserversorgung als lohnendes Geschäftsfeld ausgemacht, mit der simplen (und überaus zynischen) Begründung, dass nutzbares Wasser in absehbarer Zeit knapp wird. Mit den Enron-Milliarden wurde ein britischer Versorger gekauft und ein fancy-funky start-up gegründet - mit dem sie innerhalb eines Jahres eine spektakuläre Bauchlandung hingelegt hat. U.a. haben sie sich an Privatisierungen in Schwellenländern beteiligt und die französischen Unternehmen, die jahrzehntelange Erfahrung mitgebracht haben, absurd überboten. Erkenntnis: Wenn man fremde (geographisch, sachlich) Märkte nicht kennt, sollte man nicht mitspielen. Aber paradoxer Effekt: In dem Fall könnte Europa von den Amis im Hinblick auf Korruptionsbekämpfung und Wirtschaftskriminalität profitieren. Die Bilanztricks von Enron wurden mit Gefängnisstrafen geahndet, weil das mutwillige oder fahrlässige Vernichten von shareholder value als Verbrechen gilt - eigentlich etwas, das man für Europa übernehmen sollte. Die Amis haben schon sehr ausgefeilte Regeln für das Wirtschaftsleben, deswegen fällt es mir schwer, ein Szenario, in dem Amerikaner bei Ausschreibungen mitbieten als bedrohlicher zu empfinden als den Status Quo, denn die Verpflichtung zur europaweiten Ausschreibung haben wir ja schon. Und im Euro-Raum sind viel mehr Länder, die willens sind, das Wirtschaftsrecht lax zu handhaben und den Freihandel den nationalen Interessen unterzuordnen (Yes, Brits, I'm talking about you!).


Groucho

Heute BR2, Kulturwelt: Franz Kotteder warnt vor dem TTIP-Komplott

http://www.br.de/radio/bayern2/programmkalender/ausstrahlung-12612.html

Was der gute Franz Kotteder zu berichten wusste, war schier unglaublich: Mit TTIP wird die Kultur in Deutschland völlig zusammenbrechen, weil nämlich wenn z.B. die Münchener Philharmoniker ein Musical machen würden, und eine amerikanische Firma das in D auch wollte, könne diese klagen, weil die Münchener Phil. Subventionen bekämen, was wiederum bedeute, die Firma müsse dann auch welche bekommen oder die der Münchener gestrichen werden und das werde dann noch von einem undurchschaubaren "Schiedsgericht" entschieden, dem man nicht widersprechen könne. Kurz: Die Welt geht unter. Mindestens.

So langsam habe ich das Gefühl, den TTIP-Gegnern ist nix zu blöd, um ihren Antiamerikanismus auszuleben.

Harpo

Sowas ähnliches habe ich vor kurzem auf DLF gehört. Das hier vom 4. Mai wars aber nicht, so lange wars nicht her:
http://www.deutschlandfunk.de/ttip-verhandlungen-musikalischer-protest-der-deutschen.691.de.html?dram:article_id=318939

Der Interviewte scheint der Ansicht zu sein, dass TTIP vor allem den deutschen "Rundfunkklangkörpern" den Garaus machen wird.

Groucho

Zitat von: Harpo am 21. Mai 2015, 19:09:07
Der Interviewte scheint der Ansicht zu sein, dass TTIP vor allem den deutschen "Rundfunkklangkörpern" den Garaus machen wird.

Ist da jetzt was dran? ich kann es irgendwie nicht glauben.

Harpo

Ich auch nicht, habe aber auch kaum Schimmer von dem Thema.

Scipio

Mexiko wird ja gerne als Beispiel für die Nachteile des Freihandels herangezogen.

Patches O Houlihan

was für die einen Freihandel ist, ist für die anderen Piraterie und Drogenschmuggel.
historisch: Opiumkriege
aus Geschichte lernen ist nicht immer schwierig.

natürlich gibts bei ausgewiesenen Verfechtern des Freihandels immer die Überlegung, sie würden davon Profitieren, könnten sich schon gegen die Konkurrenz durchsetzen usw.
andererseits sollte man wohl nie größenwahnsinniger sein, als es die eigene Hybris zulässt ^^

Hildegard

Den Beitrag, den Groucho anspricht, habe ich heute auch gehört. Es wurde in der Tat gesagt, dass unter TTIP ausländische Unternehmen gegen eine Ungleichbehandlung durch deutsche Subventionen an deutsche Unternehmen klagen könnten.
Meine Überlegung: Im Prinzip wären diese Subventionen ja nichts anderes als eine Umkehrung von Importsteuern. Deshalb könnte ich mir vorstellen, dass dieser Fall tatsächlich von TTIP erfasst wird.
Es wäre schön, wenn das jemand klären könnte.
[url="http://vierfrauenundeinscharlatan.wordpress.com"]http://vierfrauenundeinscharlatan.wordpress.com[/url]

Nicht_Peter

Leider ist die öffentliche Diskussion über TTiP ziemlich unsachlich und einseitig, einige wichtige Punkte für das Abkommen werden von den Gegnern verschwiegen.
Zum Kulturbereich: Hier gibt es -wie angesprochen- ja immer wieder Proteste von Künstlern. Zum Einen sind jedoch audiovisuelle Medien (z.B. TV, Radio) schon mal ausgenommen (genauso wie die Wasserversorgung übrigens), zum Anderen werden Subventionen ausdrücklich nicht ausgeschlossen. Das Abkommen darf des Weiteren keine Bestimmungen enthalten, die der "kulturellen Vielfalt" schaden würden.

Mexiko wird ja gerne als Negativbeispiel genannt. Unter den TTiSch gekehrt wird dabei häufig, dass das NAFTA-Abkommen (zwischen USA, Kanada und Mexiko) tatsächlich die Situation dieses Landes verbessert hat. Die Exporte haben sich mal eben verdreifacht (die finden auch tatsächlich im Rahmen von NAFTA statt) und das BIP ist nach den ersten Jahren fast jedes Jahr um 5 % gestiegen.




Patches O Houlihan

Zitat von: Nicht_Peter am 30. Mai 2015, 17:11:54
Leider ist die öffentliche Diskussion über TTiP ziemlich unsachlich und einseitig, einige wichtige Punkte für das Abkommen werden von den Gegnern verschwiegen.
Zum Kulturbereich: Hier gibt es -wie angesprochen- ja immer wieder Proteste von Künstlern. Zum Einen sind jedoch audiovisuelle Medien (z.B. TV, Radio) schon mal ausgenommen (genauso wie die Wasserversorgung übrigens), zum Anderen werden Subventionen ausdrücklich nicht ausgeschlossen. Das Abkommen darf des Weiteren keine Bestimmungen enthalten, die der "kulturellen Vielfalt" schaden würden.
Subventionen sind nicht ausgeschlossen, bedeutet aber nicht, dass das den subventionierenden Staat nicht doppelt kostent. aktuell gibts vergleichbares in der EU zum thema autobahn-maut für alle...
Zitat
Mexiko wird ja gerne als Negativbeispiel genannt. Unter den TTiSch gekehrt wird dabei häufig, dass das NAFTA-Abkommen (zwischen USA, Kanada und Mexiko) tatsächlich die Situation dieses Landes verbessert hat. Die Exporte haben sich mal eben verdreifacht (die finden auch tatsächlich im Rahmen von NAFTA statt) und das BIP ist nach den ersten Jahren fast jedes Jahr um 5 % gestiegen.
geht es den leuten in Mexiko jetzt besser durch die NAFTA-Abkommen?
weil, der BIP-Anstieg ist so aussagefrei, wie das BIP selbst.
Was die Exportraten angeht, ebenfalls aussagefrei. Deutschland exportiert wie bolle, (trotzdem) geht die Arm-Reich-Schere weiter auseinander (OECD Focus vom Dezember 2014) und die Bevölkerung wird mehrheitlichst an dem Nutzen nicht beteiligt, hat also auch nichts davon, oder?
Zudem ist Mexiko eine ganz schwierige Vergleichsgeschichte, da der mexikanische Staat nur partiel außerhalb von bestimmter zentraler Regionen besteht...