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Der Mollath-Prozess

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Begonnen von Plinius, 28. Juni 2014, 11:05:22

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pelacani

Ja, der Herr García. Auf seine alten Tugenden der getreuen Wiedergabe und der an der Wirklichkeit klebenden Interpretation ist Verlass:
ZitatWenn der medizinische Sachverständige zu dem Ergebnis kommt, daß die Verletzungen, soweit sie rekonstruierbar sind, gleichermaßen von einem Angreifer wie von einem sich Wehrenden verursacht worden sein können, und weiter aufgrund eigener Aussage der Nebenklägerin feststeht, daß sie durchaus "zupacken" kann ("Ich habe mich natürlich auch gewehrt und ihn an den Haaren und anderen Stellen gepackt, wo es ihm wehtun müsste.", Quelle), dann haben wir schlicht ein Aussagepatt.

Unter ,,Quelle" verlinkt er das Strate-Protokoll des 10. Verhandlungstages. Laut diesem hat Meindl aber nur gesagt:
ZitatIn der richterlichen Vernehmung am AG Tiergarten am 15.05.03 hat sie ausgeführt: ... Obwohl mein Mann behauptet, dass ich nicht bewusstlos war, meine ich, dass ich weggetreten war. Habe mich natürlich auch gewehrt und ihn an den Haaren und anderen Stellen gepackt.

sweeper

Zeitgleich zur Ankündigung dieses Garcia-Blogs über Twitter durch Pommrenke hatte Frau Wolff das auch schon entdeckt:
Zitatgabrielewolff zu 11. August 2014 um 22:35
Schön, daß sich auch Oliver García wieder mit einem – brillianten – Beitrag zum Fall Mollath zu Wort meldet.
Er sei nicht nur dem ahnungslosen "Justizkritiker" Martin Heidingsfelder, der viel Schaden verursacht und Beate Lakottas substanzlosen Häme-Artikeln, wie dem heutigen im SPIEGEL, Nahrung gegeben hat, zur Lektüre anempfohlen...
With magic, you start with a frog and end up with a prince.
With science, you start with a frog, get a PhD and are still left with the frog you started with...


Terry Pratchett

pelacani

Zitat von: sweeper am 11. August 2014, 21:52:40
Zitatgabrielewolff zu 11. August 2014 um 22:35
... "Justizkritiker" Martin Heidingsfelder, der viel Schaden verursacht ...
Da überschätzt sie ihn.

Belbo

Garcia ist ein VT- Gläubiger.... da hilft nichts.

ZitatUnabhängig, was genau sich R. von Wörthmüller zur Problemlösung versprach: Wenn mehrere Personen sich zusammensetzen und darüber nachdenken, wie man einen gemeinsamen Gegner durch verdeckte Aktionen unschädlich machen kann, ist das eine Verschwörung. Es gibt eben auch unspektakuläre Verschwörungen. Welches Ausmaß sie tatsächlich hatte, werden wir wohl nie erfahren. Es spielt für das Strafverfahren, wie gesagt, auch keine Rolle. Das von der Nebenklägerin gegen Mollath eingeleitete Strafverfahren war Mittel zum Zweck, egal ob die Taten tatsächlich begangen oder vorgetäuscht waren. Daß die Nebenklägerin das Attest als Erpressung gegen Mollaths eingesetzt hat, damit dieser "den Mund hält", wird auch Oberstaatsanwalt Meindl nicht geleugnet haben. Es ist ja auch ohne weiteres mit seiner These vereinbar.

http://blog.delegibus.com/2014/08/11/fall-mollath-alles-verloren/

Belbo

Otto Lapp erklärt den Fall Mollath in 3 Minuten.....

http://www.nordbayerischer-kurier.de/videos/drei-minuten-erklaert-der-fall-mollath_638971

...das Gustl Mollath nie was richtiges gelernt hat war mir neu........

pelacani

Das Krach-Attest, eine Rückschau.

Am 4. Verhandlungstag der Wiederaufnahme sagt Fr. Krach-Olschwesky selbst (Strate-Protokoll, S. 42-63):
ZitatHabe sie über 4 Jahre 1-2 Mal jährlich gesehen, in ihrer Eigenschaft als Beraterin in der HypoVereinsbank in Nürnberg. Mir ist aufgefallen im Verlauf dieser 4 Jahre, dass sie zunehmend verstörter aufgetreten ist, stark abgenommen hatte und einmal war mir aufgefallen, dass sie eine große dunkel gefärbte Brille getragen hat
Das Attest stützt sich nicht nur auf eine einmalige Begegnung. Die Sonnenbrille ist auffällig, weil sich dahinter ein Monokelhämatom ("blaues Auge") verbergen kann. (Später sagt sie, dass sie nicht mehr sicher sei, ob da ein Hämatom war.)

ZitatIn diesem Gespräch hat sie mich wissen lassen, dass sie mit ihrem Ehemann nicht mehr .... komme und dass sie eine Wesensänderung bei ihm festgestellt habe und dass sie, weil sie sich mit Naturheilkunde beschäftigt, sich Gedanken macht, ob es eine Vergiftung sein könne. Sie würde mich bitten, ob ich ihr eine Richtung weisen könnte, ob eine Vergiftung, ob deren Symptome das machen können. Sie hat mir eigentlich zu verstehen gegeben, dass sie ihrem Mann beistehen und helfen möchte und dass sie in gewisser Weise ratlos ist.
Die Vermutung einer körperlichen Erkrankung spricht gegen den vielzitierten Belastungseifer; die Ratlosigkeit ist Indiz für eine Psychose. In einem "normalen" Rosenkrieg sind die Partner (oder besser: Kontrahenten) alles mögliche, aber nicht ratlos.

Der folgende Abschnitt entspricht in groben Zügen dem, was aus einem früheren Lakotta-Artikel bekannt ist:
ZitatSie hatte mir so erzählt, dass der Gewinn nicht eingetreten ist, weil Herr Mollath sich um diese Dinge nicht gekümmert hat, die Existenzsicherung angehen, sondern in seiner Welt sich sehr intensiv beschäftigt hat. Das hat sich dann wohl fortgesetzt nach Geschäftsaufgabe mit anderen Themen. Sie hat gesagt, er war dann vor TV gesessen, es waren Jalousien abgedunkelt, wenn sie heimkam, er ist dann unnachvollziehbar aufgestanden, habe um sich gefuchtelt und hat Schriftsätze verfasst über mögliche Zusammenhänge zwischen Politik und Finanzen. Im weiteren hat sie erzählt, dass die Situation sich immer mehr zugespitzt hatte, sie durfte bestimmte Zimmer nicht mehr betreten, durfte in Zimmer nichts mehr verändern, Jalousien mussten unten bleiben. Was mich sehr betroffen hat, dass sie zuletzt nur noch in der Küche auf dem Bügelbrett essen konnte. Was sie auch berichtet hat, war ein unvermitteltes Aufstehen des Mannes und wütendes Schreien, dass sie das auch erleben hat müssen, dass er zwei Mal so wütend auf sie losgestochen ist und sie gewürgt hat. Sie hat einmal erzählt, der Mann hätte sie auf den Boden gedrückt, sie sei auf dem Bauch auf dem Boden gelegen, habe sie so lange gewürgt, bis sie bewusstlos geworden ist. [...]
Die "heruntergelassenen Jalousien" (s. Stellungnahme Nedopil am 13. Verhandlungstag) sind nur eine Chiffre, ein Name für ein komplexes Verhaltensmuster.

ZitatWisse nicht, wie sie sich verhalten soll, überlegt, ob sie überhaupt als Zeugin da hingeht, weil sie denkt, dass es niemanden hilft, wenn er bestraft ist. [...] Sie kam wegen Ängsten und hoher Ambivalenz, also Ratlosigkeit, was soll ich tun, sie hat beschrieben innere Unruhe, Angespanntheit, Gedankenkreisen. [...] Das hört sich jetzt aus den Zusammenhängen komisch an, sie hatte auch Sorge um ihren Mann, weil sie sagte, er lässt sich nicht helfen, ordnet seine Dinge nicht. Was ist denn dann, wenn er im Haus ist und jetzt mit Scheidung nicht zurecht kommt, oder auch die Aufteilung des Hausstandes, bei der Suche nach einem Beruf, die Sache mit ihrem Bruder, der Gerichtsgang. Da war auch so eine Sorge mit dabei, dass Herr Mollath allein im Haus und sich selbst überlassen ist. [...] [In Antwort an Meindl:] Das haben Sie nicht richtig verstanden. Frau Mollath hat überlegt, was sie dazu tun kann, um die Wesensveränderung des Mannes rückgängig zu machen. Die hatte sich damit beschäftigt, ob es Vergiftung sein könnte, ob sie Ernährung ändern müßte oder ob sie da sonst was tun könnte. Ob ich es als wahrscheinlich halte, dass es eine Vergiftung ist, ob sowas solche Veränderungen machen kann.
Belastungseifer?

ZitatSie hatte mir auch ein Schreiben zukommen lassen von Herrn Mollath vom Amtsgericht Nürnberg über die Scheidung, wo in ungewöhnlicher Weise hieß ich möchte an die Menschenrechte appellieren und lt. EuGH und ich habe auch oberflächlich eingesehen einen Stapel von Schriftsätzen oder und Tagebuchaufzeichnungen.
Es gab noch mehr als lediglich die Aussage der Ehefrau; auch objektive Befunde haben vorgelegen.

Warum überhaupt das Attest, und wie war das mit der Schweigepflicht (wohlbemerkt, eine Schweigepflicht hat man gegenüber seinem Patienten, und das war hier Frau M.):
ZitatVRiinLG Escher: Kommt das häufiger vor, dass über einen Dritten praktisch solche Stellungnahmen abgegeben werden? Mich verblüfft das jetzt etwas?
Krach-Olschewsky: Nur wenn Gefahr in Verzug ist. Wenn man sagt... Ich würde es so sagen wollen: Das ist es jetzt 11 Jahre zurück. Ich habe auch über die ärztliche Schweigepflicht gesprochen. Ich denke, es ist aus einer Zeit, in der auch immer wieder in den Medien das Bewusstsein geschärft worden ist, dass man sehr lang zuschaut, dass Kinder tagelang in Wohnung schreien, Nachbarn informieren Polizei, es hilft niemand und weil dann die Mutter fünf Tage beim Bäcker nicht mehr auftauchte, dann hat man die Wohnung gewaltsam geöffnet. Ich glaube, aus solchen Zeitgedanken heraus habe ich das so geschrieben, dass es Situationen gibt, in denen man einfach Klarheit schaffen sollte. Ich hatte damals bei Frau Mollath gedacht, wenn ich nichts schreibe und sie würde ums Leben kommen, was würde ich dann sagen oder wie würde man da an mich herantreten?

Was sagt Strate zu all dem?
ZitatRA Dr. Strate: Lehrbuchmäßige Abläufe und alles aufgrund der Angabe einer Person. Das ist unglaublich.
Nein, die Aussage ist in ihrer Gesamtheit nicht unglaublich, sondern plausibel.

Nedopil (13. Verhandlungstag) geht kurz auf den Komplex des Krach-Attestes ein:
ZitatEs ist aus klinischer Sicht nachvollziehbar, wenn sie den Verdacht einer ernst zu nehmenden psychiatrischen Erkrankung äußert. Aus forensisch-psychiatrischer Sicht wäre allerdings zwangsläufig darauf hinzuweisen, dass es sich bei den Anknüpfungstatsachen um einseitige Informationen handelt, die zu dem Zusatz hätten führen müssen, ,,wenn man den Angaben der Frau Mollath folgt".
Niemand hat je bestritten, dass das Attest auf den Angaben von Frau Mollath beruht. Allerdings erwähnt er hier nicht, aus welchen Gründen sich Frau K. in dieser Weise von den Angaben der Frau M. hätte distanzieren müssen. Woraus hat er geschlossen, dass die Geschichte, wie sie von Frau M. geschildert worden ist, nicht glaubhaft gewesen ist?

ZitatGleichwohl wäre aus psychiatrischer als auch aus forensisch-psychiatrischer Sicht eine Abklärung zwingend erforderlich gewesen, denn eine Erkrankung ist etwas Gravierendes, das ist ein Verdacht, dem nachzugehen ist.
Gemessen an der Schärfe der Schlussfolgerung, ist das nun ein seidenweiches Infragestellen des Verdachts auf Vorliegen einer schweren psychischen Erkrankung. Richterin Escher hatte übrigens diese Frage berührt:

ZitatVRiinLG Escher: Wie hätte diese Stellungnahme zu Deeskalation beitragen können?
Krach-Olschewsky: Naja, am idealsten wär es gewesen, wenn der Hausarzt gesagt hätte, ich schau mich vor Ort um, führe ein Gespräch, schau, was da los ist oder spreche mit ihm, ob er Depression haben könnte, ob er nicht mal zum Nervenarzt geht, oder meinetwegen auch eine Sozialhelferin sich umschaut, was machen wir denn hinsichtlich Existenzsicherung, brauchen Sie jemanden, der Ihnen beisteht? Es ging schon auch um Hilfestellung.
VRiinLG Escher: Das war Ihre Vorstellung? Dass sich der Hausarzt oder ein Sozialarbeiter einschaltet?
Man könnte hier in der Tat ein gewisses Zurückschrecken vor letzten Konsequenzen sehen. Die Auseinandersetzung mit Hausärzten kann unbequem sein. Der Gemeine Hausarzt (Medicus medicus L.) hat mit Psychiatrie nicht viel am Hacken. Der könnte ja sagen: Machen Sie doch selber den Hausbesuch, wenn Sie das für erforderlich halten! Auch Sozialdienste sind gelegentlich wie Jagdhunde, die zur Jagd getragen werden müssen. Die großen Ideen scheitern immer an den Leuten (Brecht), aber man hätte es vielleicht versuchen können.

Leider Hat Strate eine Antwort verhindert, und Frau Escher ist nicht darauf zurückgekommen.

pelacani

PS. Ich hatte noch ein wichtiges Detail vergessen zu erwähnen: Bedauerlicherweise war Prof. Nedopil bei der Befragung von Frau Krach-Olschwesky nicht anwesend.

pelacani

ZitatGerhard Strate
sagte am 12. August 2014 um 22:06 : 

Lieber Herr Alt! Sie haben völlig recht!
Gemeint ist, dass es keine IT-forensische Analyse der Festplatte des Reichel-Servers gegeben hat. Was wäre wohl bei dieser herausgekommen, wenn der PC 2007 ausgetauscht worden ist? Dasselbe wie bei allen anderen Sachverständigen in diesem Prozess:  ,,Nichts Genaues können wir nicht mehr sagen!"
ZitatMan hätte hier noch sehr viel mehr an den Details arbeiten können. Dass Frau Escher überhaupt noch am Montag die Polizei zur Praxis Reichel geschickt hatte, ging auf einen dreiseitigen Schritsatz und Antrag zurück, den ich am Sonntag ans Gericht geschickt hatte.
Was er zu finden gehofft hat, sagt er nicht. Ok, der Prozess war schon lange und teuer genug, da wäre es auf die paar Tage und die paar tausend EUR für die Analyse auch nicht mehr angekommen?

ZitatLeider hatte ich mich in dieser Woche auch mit allen anderen Details des Falles erneut zu befassen, um das Plädoyer vorzubereiten. Die Details sind die Quelle der.Erkenntnis. Davon wissen die Maulhelden, die gerne die großen Linien ziehen und zeitweise auch auf Mollath Einfluss nehmen wollten, natürlich nichts! Dass ich nicht mehr den ganzen Sachverstand, der sich jetzt in diesem Blog zeigt, einsetzen konnte, tut mir leid. Ich bin aber sehr zuversichtlich, dass sich diese Unterlassung auf das Ergebnis des Verfahrens nicht mehr negativ auswirken wird. Herzliche Grüsse! Gerhard Strate.
http://gabrielewolff.wordpress.com/2014/07/04/der-fall-gustl-mollath-die-neue-hauptverhandlung/comment-page-4/#comment-41316
Deswegen hat er die Protokolle ins Netz gestellt. Der ,,ganze Sachverstand", des Wolff-Blogs sollte sich darüber hermachen und Widersprüche aufdecken, die er dann im Prozess verwenden könnte. Nicht unflott, scheint mir, wenn auch nicht besonders ergiebig. Lag's an der Materie oder am Sachverstand?

  :teufel

Belbo

Daran ist Strate ja als Anwalt letzendlich gescheitert, er wurde der Geister nicht mehr Herr die er rief.

Auf Twitter gibr es wie erwartet eine ganz andere Version der Vergiftungsgeschichte, eine gewisse Véronique Bellrix ‏@Sarastra, behauptet mal ganz faktenfrei.....
Zitat
Véronique Bellrix ‏@Sarastra 9 Min.
@Unerreichtes hat ihm P. #Maske täglich eine Minidosis Zyankali oder Arsen mit der Milch verabreicht? Wer hätte sonst #Mollath vergiften kön

Belbo

Zitat von: Belbo am 13. August 2014, 07:45:15
Daran ist Strate ja als Anwalt letzendlich gescheitert, er wurde der Geister nicht mehr Herr die er rief.

Auf Twitter gibr es wie erwartet eine ganz andere Version der Vergiftungsgeschichte, eine gewisse Véronique Bellrix ‏@Sarastra, behauptet mal ganz faktenfrei.....
Zitat
Véronique Bellrix ‏@Sarastra 9 Min.
@Unerreichtes hat ihm P. #Maske täglich eine Minidosis Zyankali oder Arsen mit der Milch verabreicht? Wer hätte sonst #Mollath vergiften kön


....war aber nur ein Gag.

pelacani

Zitat von: Belbo am 13. August 2014, 10:06:49
....war aber nur ein Gag.

Wenn man die Stilisierung ins Dämonische so liest, die Strate in seinem Plädoyer veranstaltet, dann fehlt nicht viel. Auch anderswo hat man sich ja in das Wort "Vernichtungswillen" verliebt. Und nichts kann so übertrieben sein, dass es nicht irgendein Trottel ernst nimmt.

Belbo

Zitat von: Pelacani am 13. August 2014, 10:32:10
Zitat von: Belbo am 13. August 2014, 10:06:49
....war aber nur ein Gag.

Wenn man die Stilisierung ins Dämonische so liest, die Strate in seinem Plädoyer veranstaltet, dann fehlt nicht viel. Auch anderswo hat man sich ja in das Wort "Vernichtungswillen" verliebt. Und nichts kann so übertrieben sein, dass es nicht irgendein Trottel ernst nimmt.

-Ich hätte ja als Anwalt der Nebenklage erstmal jeden Zeugen gefragt in wieweit er von Mollathanhängern terrorisiert, gestalkt, bedroht und beleidigt worden ist.

-Frau Wolff hat ja mit ihrer Häme massgeblich zu dieser Stimmung beigetragen.

pelacani

ZitatRegensburg - Fast ein Jahr nach seiner Entlassung aus der Psychiatrie ist Gustl Mollath vom Landgericht Regensburg in der Neuauflage seines Prozesses freigesprochen worden. Das Gericht sah es zwar als erwiesen an, dass Mollath seine damalige Frau im Jahr 2001 körperlich schwer misshandelt hat. Es sei aber nicht ausgeschlossen, dass er zur Tatzeit aus psychischen Gründen schuldunfähig gewesen sei, weshalb er nach dem Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" bei diesem Tatvorwurf freizusprechen sei.

Das Gericht sprach Mollath außerdem in den Anklagepunkten der Freiheitsberaubung und des Zerstechens Dutzender Autoreifen frei. Hier sei es nicht möglich gewesen, einen Tatnachweis zu führen. Der 57-Jährige muss nach Abschluss des Wiederaufnahmeverfahrens nicht wieder in die Psychiatrie. Zudem sprach das Gericht Mollath eine Entschädigung wegen der jahrelangen Unterbringung in der Psychiatrie zu.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/gustl-mollath-von-gericht-in-regensburg-freigesprochen-a-985731.html

Belbo

Zitat von: Pelacani am 14. August 2014, 08:42:01
ZitatRegensburg - Fast ein Jahr nach seiner Entlassung aus der Psychiatrie ist Gustl Mollath vom Landgericht Regensburg in der Neuauflage seines Prozesses freigesprochen worden. Das Gericht sah es zwar als erwiesen an, dass Mollath seine damalige Frau im Jahr 2001 körperlich schwer misshandelt hat. Es sei aber nicht ausgeschlossen, dass er zur Tatzeit aus psychischen Gründen schuldunfähig gewesen sei, weshalb er nach dem Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" bei diesem Tatvorwurf freizusprechen sei.

Das Gericht sprach Mollath außerdem in den Anklagepunkten der Freiheitsberaubung und des Zerstechens Dutzender Autoreifen frei. Hier sei es nicht möglich gewesen, einen Tatnachweis zu führen. Der 57-Jährige muss nach Abschluss des Wiederaufnahmeverfahrens nicht wieder in die Psychiatrie. Zudem sprach das Gericht Mollath eine Entschädigung wegen der jahrelangen Unterbringung in der Psychiatrie zu.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/gustl-mollath-von-gericht-in-regensburg-freigesprochen-a-985731.html

....mal gespannt wann das erste mal das wort EuGH fällt............, für alle Verschwörungsfreunde Gelegenheit das Rad ewig weiter zu drehen und niemand in Sicht der Herrn Mllath aus diesem Teufelskreis rausholt....

pelacani

ZitatNach dem Urteil des Landgerichts Regensburg vom Donnerstag im Wiederaufnahmeverfahren gibt es keine Hinweise auf eine Geisteserkrankung Mollaths. Damit stellte die Vorsitzende Richterin Elke Escher fest, dass der Nürnberger zu Unrecht mehr als sieben Jahre in der Psychiatrie saß. [...] (dpa)
und gleichzeitig:
ZitatIm Urteil im Wiederaufnahmeverfahren gegen den 57-Jährigen sah das Gericht es zwar als erwiesen an, dass Mollath seine damalige Frau im Jahr 2001 schwer körperlich misshandelt hat. Es sei aber nicht ausgeschlossen, dass er zur Tatzeit aus psychischen Gründen schuldunfähig gewesen sei, weshalb er nach dem Grundsatz ,,Im Zweifel für den Angeklagten" bei diesem Tatvorwurf freizusprechen sei. [...] (afp)
(beide zit. n. Pascal.Durain).

Jeder versteht offenbar, was er will.