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Der Mollath-Prozess

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Begonnen von Plinius, 28. Juni 2014, 11:05:22

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sweeper

Bin hier grad nur mit Smartphone unterwegs. Bilde mir aber ein, es seien mehr als zwei Abdrücke beschrieben gewesen - da kann mich mein Gedächtnis aber täuschen.
Natürlich kann man auch mit den Daumen den Reflex auslösen.

Waren es mehrere Fingerabdrücke, kam er von hinten-> definitiv keine Notwehr.
Aber auch andersrum ist der Griff an die Kehle als Notwehrhandlung von Mann zu Frau eher ungewöhnlich - außer sie war ihm kräftemäßig deutlich überlegen - wogegen seine Tätigkeit spricht.
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With science, you start with a frog, get a PhD and are still left with the frog you started with...


Terry Pratchett

tyko3

Pelacani, du hast doch vor Kurzem das Urteil hervorgeholt und darin etwas zu dem Briefdiebstahl gefunden. Wenn ich mich recht entsinne, findet sich in dem Urteil auch, wie sich Frau M. gewehrt hat. Sie hat es dort selbst erzählt. Zu dem Komplex Eisenmenger, wie du ihn an mich heranträgst, mag ich fast nichts mehr schreiben. Die Art, wie du etwas anderes hervorholst, als von mir gedacht, überrascht mich zu sehr. Und da ich heute das nicht mehr klären kann, ist das ein letzter Versuch in einfachen Worten

Das Attest deckt die Anklage nicht mehr.

Das Attest bezieht sich auf die Tat vom August 2001. Die Anklage lautet auf gefährliche Körperverletzung.

Wenn dir klar wird, dass das Würgen bis zur Bewusstlosigkeit nicht mehr zu halten ist und dass die blutende Bisswunde ebenfalls schwer zu halten ist und dass die Schläge der Faust im Widerspruch zu den Schlägen mit der flachen Hand stehen, dann hätten wir noch eine gemeinsame Grundlage. Wenn nicht, warten wir einfach ab, was Prof. Eisenmenger sagen wird und wie das Gericht dieses Gutachten bewertet.  :grins2:

tyko3

Zitat von: Pelacani am 11. Juli 2014, 13:31:46
Zitat von: tyko3 am 11. Juli 2014, 13:24:41
Das Gericht und der Staatsanwalt werden Eisenmenger  sorgfältig befragen.
Das sollte doch selbstverständlich sein!
Nein. Das ist mitnichten selbstverständlich. Der ganze Fall Mollath ist eine Ansammlung von eigentlich undenkbaren Rechtsverstößen der Justiz. Ich habe doch auf das Urteil vom Bundesverfassungsgericht hingewiesen. Hier der Link zur Pressemitteilung
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg13-056.html

Es geht um den Gutachter Pfäfflin.

ZitatInsbesondere darf der
Strafvollstreckungsrichter die Prognoseentscheidung nicht dem
Sachverständigen überlassen, sondern hat diese selbst zu treffen. In
einer Gesamtwürdigung sind die von dem Täter ausgehenden Gefahren ins
Verhältnis zur Schwere des mit der Maßregel verbundenen Eingriffs zu
setzen. Dabei ist die von dem Untergebrachten ausgehende Gefahr
hinreichend zu konkretisieren. Zu erwägen sind das frühere Verhalten des
Untergebrachten und die von ihm bislang begangenen Taten. Abzuheben ist
aber auch auf die seit der Anordnung der Maßregel veränderten Umstände,
die für die künftige Entwicklung bestimmend sind. Der Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit gebietet es zudem, die Unterbringung nur solange zu
vollstrecken, wie der Zweck der Maßregel dies unabweisbar erfordert und
weniger belastende Maßnahmen nicht genügen.
ZitatEs fehlt bereits an einer ausreichenden Konkretisierung der vom
Beschwerdeführer ausgehenden Gefahr künftiger rechtswidriger Taten. Das
Landgericht setzt sich insbesondere nicht damit auseinander, dass die
Darlegungen des Sachverständigen zur Wahrscheinlichkeit künftiger
rechtswidriger Taten im schriftlichen Gutachten vom 12. Februar 2011 und
in der mündlichen Anhörung vom 9. Mai 2011 voneinander abweichen. Vor
diesem Hintergrund durfte das Landgericht sich nicht auf eine bloße
Bezugnahme auf die Ausführungen des Sachverständigen in der mündlichen
Anhörung beschränken. Es hätte vielmehr unter Berücksichtigung weiterer
Hinweise des Sachverständigen und sonstiger Umstände des vorliegenden
Falles diese Einschätzungen gegeneinander abwägen und eine eigenständige
Prognoseentscheidung treffen müssen. Im Rahmen einer solchen
eigenständigen Bewertung hätte es darlegen müssen, welche Straftaten
konkret von dem Beschwerdeführer zu erwarten sind, warum der Grad der
Wahrscheinlichkeit derartiger Straftaten sehr hoch ist und auf welche
Anknüpfungs- und Befundtatsachen sich diese Prognose gründet

Es gibt eine fünfstufige Skala bei der Gefährlichkeitsprognose. In seinem
schriftlichen Gutachten hat Pfäfflin die zweitniedrigste Gefährlichkeitsstufe
für Mollath gewählt. Bei der Anhörung wies Mollaths Anwalt Pfäfflin darauf
hin. Und Pfäfflin stufte seine Prognose um drei Stufen nach oben,
denn nur die höchste Stufe rechtfertigt eine weitere Unterbringung. Er lieferte
keine Begründung. Die Richter übernahmen Pfäfflins neue Begründung einfach.
Vor diesem Hintergrund halte ich es hoch problematisch zu
schreiben

Zitat von: Pelacani am 11. Juli 2014, 06:14:57Andererseits wäre es ohne das Geschrei nicht zu einer Freilassung des Herrn M gekommen, die vermutlich gerechtfertigt und geboten war.

pelacani

Zitat von: tyko3 am 11. Juli 2014, 13:46:48
Pelacani, du hast doch vor Kurzem das Urteil hervorgeholt und darin etwas zu dem Briefdiebstahl gefunden. Wenn ich mich recht entsinne, findet sich in dem Urteil auch, wie sich Frau M. gewehrt hat. Sie hat es dort selbst erzählt.
Ach so. Eben war es noch die Anklageschrift. Im Urteil nach ,,gewehrt" gesucht:
ZitatEr [Hervorhebung durch mich] habe sich lediglich gewehrt.
Keine weiteren Treffer.
Also das nennst Du ,,Frau M hat Tätlichkeit zugegeben". Warum hast Du das nicht gleich gesagt.

ZitatDas Attest deckt die Anklage nicht mehr.
Klappe die sechste.

ZitatWenn dir klar wird, dass das Würgen bis zur Bewusstlosigkeit nicht mehr zu halten ist
Wenn Du magst, lies Dir noch einmal meinen Post #338 durch:
Zitat von: Pelacani am 11. Juli 2014, 12:53:37
Zitat von: tyko3 am 11. Juli 2014, 12:44:38
Die von dir genannten schweren Handgreiflichkeiten sind vielleicht nur Körperverletzungen.
Ja, hatten wir schon mehrfach, die Bewusstlosigkeit mag zweifelhaft sein - davon war selbst im alten Faden mal die Rede. Ist Dir das nicht erinnerlich?

Zitatdass die blutende Bisswunde ebenfalls schwer zu halten ist
Hatten wir ja nun auch schon mehrfach; diese Frage ist offen. Wir dürfen gespannt sein.

Zitatdass die Schläge der Faust im Widerspruch zu den Schlägen mit der flachen Hand stehen
Schläge mit der flachen Hand führen zu Blutergüssen? Wir dürfen gespannt sein.

Nach dem bisherigen Verlauf halte ich es für zunehmend wahrscheinlicher, dass auch Professor Nedopil ein mündliches Gutachten abgeben wird. Wir dürfen gespannt sein.

tyko3

Zitat von: sweeper am 11. Juli 2014, 13:34:14
Bin hier grad nur mit Smartphone unterwegs. Bilde mir aber ein, es seien mehr als zwei Abdrücke beschrieben gewesen - da kann mich mein Gedächtnis aber täuschen.
Natürlich kann man auch mit den Daumen den Reflex auslösen.

Waren es mehrere Fingerabdrücke, kam er von hinten-> definitiv keine Notwehr.
Aber auch andersrum ist der Griff an die Kehle als Notwehrhandlung von Mann zu Frau eher ungewöhnlich - außer sie war ihm kräftemäßig deutlich überlegen - wogegen seine Tätigkeit spricht.
Sie hat gesagt, sie habe ihn dort gepackt, wo es wehtut. Das sind glaube ich ihre Worte aus dem Jahre 2006 gewesen.

Schönen Juli  :prosit

pelacani

Zitat von: tyko3 am 11. Juli 2014, 14:13:15
Ich habe doch auf das Urteil vom Bundesverfassungsgericht hingewiesen.  ...
Es gibt eine fünfstufige Skala bei der Gefährlichkeitsprognose.
Tyko, wenn Du ein wenig vergesslich bist, zumindest was die Einwände auf Deine steilen Thesen angeht, dann musst Du nicht automatisch davon ausgehen, dass es alle anderen auch sind. Diese Frage ist ja nun ausführlichst besprochen, soweit uns das bisher möglich war. Meinst Du wirklich, in diesem Verfahren befürchtet jemand, Prof. Eisenmenger werde nicht ausführlich gehört?

Zitat von: tyko3 am 11. Juli 2014, 14:13:15
Zitat von: Pelacani am 11. Juli 2014, 06:14:57Andererseits wäre es ohne das Geschrei nicht zu einer Freilassung des Herrn M gekommen, die vermutlich gerechtfertigt und geboten war.
Erstens mag ich es nicht, wenn Hervorhebungen in Zitaten keine Kennzeichnung tragen, von wem sie stammen, und zweitens bin ich kein Jurist. Ich vermute, dass das Bundesverfassungsgericht Recht hat. Oder sollte ich davon abweichen?

pelacani

Zitat von: tyko3 am 11. Juli 2014, 14:22:01
Sie hat gesagt, sie habe ihn dort gepackt, wo es wehtut. Das sind glaube ich ihre Worte aus dem Jahre 2006 gewesen.
Die Anklage wars nicht, das Urteil auch nicht. Nun ist es genug mit dem Hase-und-Igel-Spiel. Halten wir mal fest: ,,Frau M hat Tätlichkeiten zugegeben" ist frei erfunden.

Zitat von: tyko3 am 11. Juli 2014, 13:24:41
Du hast geschrieben, dass du nur noch aus der Erinnerung zitierst.
Das ist offenbar kein Alleinstellungsmerkmal. Was die Exaktheit der Erinnerung angeht, da gibt es nur eine Ausnahme: den Zeugen Braun.

tyko3

Pelacani, du bist in der Materie nicht firm.

Frau Mollath hat vor dem Ermittlungsrichter Berlin-Tiergarten zu Protokoll gegeben, sie hätte Mollath bei der Auseinandersetzung gepackt, wo es wehtut. Diese Aussage wird mehrfach in den veröffentlichten Dokumenten zitiert.

Aber auch für dich: schönen Juli  :grins2:


pelacani

Zitat von: tyko3 am 11. Juli 2014, 15:08:58
Pelacani, du bist in der Materie nicht firm.

Frau Mollath hat vor dem Ermittlungsrichter Berlin-Tiergarten zu Protokoll gegeben, sie hätte Mollath bei der Auseinandersetzung gepackt, wo es wehtut. Diese Aussage wird mehrfach in den veröffentlichten Dokumenten zitiert.

Aber auch für dich: schönen Juli  :grins2:
Wo Du Recht hast, da hast Du recht. Ich bin in der Materie nicht firm; ich hoffe, Du siehst mir das nach. Mir war bisher nur eine Vernehmung 2003 in Tiergarten bekannt.
Darf ich Dich um Hilfe bitten? Worum ging es denn da bei dieser Ermittlung im Jahr 2006? Und wenn sie nicht verurteilt worden ist, ist sie wenigstens angeklagt worden, nachdem sie diese Tätlichkeit zugegeben hat?

:gruebel

Schönen Juli auch! :grins

tyko3

Zitat von: Pelacani am 11. Juli 2014, 15:52:18Darf ich Dich um Hilfe bitten? Worum ging es denn da bei dieser Ermittlung im Jahr 2006? Und wenn sie nicht verurteilt worden ist, ist sie wenigstens angeklagt worden, nachdem sie diese Tätlichkeit zugegeben hat?
Du bist da ein wenig schnell von einer Tätlichkeit zu einer Ermittlung gelangt.  :grins2:

Es gibt in Deutschland Antragsdelikte und Offizialdelikte.

Strafantrag (Körperverletzung)
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__230.html
Antragsberechtigte
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__77.html

Und ab in den Sommer   :grins2:

F. A. Mesmer

ja Pel!
DU BIST IN DER MATERIE NICHT FIRM.

Das du nicht firm bist erkennt man daran, dass du dich mit einzelnen Äußerungen auseinandersetzt, du Kleingeist, du zitierst, wie pedantisch, und überhaupt, du  glaubst , allen ernstes glaubst, du könntest das verstehen, wo du doch offensichtlich das große Ganze nicht siehst.

Hast du was an den Augen? Der Messias hat doch voll die Corona. Hast du kein Herz um die zu sehen? Warum hälst du so verzweifeln zum Bösen? :teufel

WAS STIMMT NICHT MIT DIR.
(das Fragezeichen kann man da wohl getrost weglassen)

Plinius

@ tyko:

Wie ich bereits anmerkte, ist § 223 StGB ein sog. relatives Antragsdelikt. Die StA hat da viel Spielraum, ohne Strafantrag anzuklagen. Vielleicht paukst du im Sommer etwas Jura.

sweeper

Das erfüllt dann doch mit Genugtuung:
Zitat@jv_joevoe: Nachklapp zum Auftritt des "Kronzeugen" Edward Braun am gestrigen #Mollath-Prozesstag: #SWR will rechtliche Schritte gg ihn einleiten
Hat er verdient, der "Folklorist"!!  :grins

Ansonsten komme ich aus dem Staunen nicht mehr raus: ist jetzt die Petra M. wegen "Tätlichkeiten" angezeigt bzw wird gegen sie ermittelt?!

Tyko schafft es doch immer wieder, mit Hakenschlägen und rhetorischen Fallrückziehern zu verblüffen!
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Terry Pratchett

pelacani

Zitat von: tyko3 am 11. Juli 2014, 16:44:48
Du bist da ein wenig schnell von einer Tätlichkeit zu einer Ermittlung gelangt.
Ähm, wieso ich? wie nanntest Du ihn doch gleich, den Beamten, der die Frau M. im Jahre 2006 vernommen habe?
Zitat von: tyko3 am 11. Juli 2014, 15:08:58hat vor dem Ermittlungsrichter Berlin-Tiergarten zu Protokoll gegeben

Und ein zwei, zusätzliche Details über diese Ermittlung Protokollaufnahme aus dem "Jahr 2006" wären hilfreich.

sweeper

Jedenfalls wissen wir jetzt, warum der Urteilstext aus 2006 so viele Fehler aufweist: die beisitzende Richterin, die ihn verfasste, wollte schnell fertig werden und anschließend in den Urlaub gehen.

http://www.regensburg-digital.de/wollte-in-urlaub-mollath-regensburg-richterin-schlampte-beim-urteil/11072014/
ZitatZumindest etwas besser ist es mit dem Gedächtnis der zweiten Zeugin am Freitagvormittag bestellt. Sie war Beisitzerin und Berichterstatterin im Prozess am Landgericht Nürnberg-Fürth. Als solche diktierte sie 2006 auch das schriftliche Urteil – unter akutem Zeitdruck. ,,Das war kurz, bevor ich in den Urlaub gefahren bin", sagt die mittlerweile pensionierte Juristin heute. Am Freitag kommt sie dort übrigens gerade her, aus dem Urlaub. Sie ist extra für die Vernehmung angereist. Neben ihr steht ein großer Rollkoffer. Unter Zeitdruck ist sie wiederum – sie muss ihren Flug am Nachmittag erreichen.

Urteil fast ohne Akten geschrieben

Die Akten habe sie bei der Formulierung des Urteils bis auf wenige kopierte Auszüge nicht vor sich gehabt. Auch die Abschrift ihres Diktats konnte sie aus zeitlichen Gründen nicht mehr überprüfen. Auf Nachfrage gibt sie zu, dass es sich bei dem fertigen Schriftstück wohl eher um einen ,,Urteilsentwurf" handle. Dieser wird von den im Gerichtssaal anwesenden Sachverständigen in wesentlichen Punkten heftig kritisiert. Ein Beispiel: Im Urteil ist die Rede davon, Petra M. sei von Mollath mehrmals getreten worden, während sie bewusstlos am Boden lag. Der Sachverständige Prof. Eisenmenger gibt zu bedenken, dass Petra M. nichts bezeugen habe können, was zum Zeitpunkt ihrer Bewusstlosigkeit geschah. Die Zeugin antwortet: ,,Ich bin kein Rechtsmediziner."
Zum letzten Punkt:
ich finde die Erwartung unrealistisch, dass die P.M., sollte sie tatsächlich in der beschriebenen Weise von  G.M. misshandelt worden sein, sich im Zustand großer
Angst jedes Detail exakt gemerkt hat. Evtl hat sie tatsächlich eine Synkope erlitten, während die Hände ihres Mannes ihren Hals umklammerten. Nach einem kurzen Blackout sollte man sich dann durchaus an Tritte erinnern können.
Es wäre fruchtbarer, aus den im Attest beschriebenen Verletzungen zu rekonstruieren, ob die Frau demnach zu Boden gegangen ist und falls ja, wie sie gelegen haben muss.

Es sei denn man unterstellt wie Tyko, dass das Attest gefälscht ist und der Arzt mit der P.M. gemeinsame Sache gemacht hat

Aber bis zur Beweiswürdigung müssen wir uns wohl noch in Geduld üben.
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Terry Pratchett