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Der Mollath-Prozess

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Begonnen von Plinius, 28. Juni 2014, 11:05:22

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Belbo

Zitat von: Pelacani am 11. Juli 2014, 12:00:06
Zitat von: tyko3 am 11. Juli 2014, 11:50:38
Frau M. hat Tätlichkeiten zugegeben.
Also bitte. Sie hat die Tätlichkeiten nicht nur "zugegeben", sondern sie hat sie sogar mit einem ärztlichen Attest belegt, welches inhaltlich gerade überprüft worden ist.

ZitatMollath hat sich gegen die Angriffe gewehrt.
Ja, er hat sich gegen die Angriffe der Schwarzgeldmafia, die Rotarier, die Fa. Diehl und gegen noch viele andere gewehrt. Ich habe die Schriftstücke von 03 bis 05 natürlich auf dem Rechner. Tyko, was soll das?

...und gegen den Irakkrieg hat er sich ja auch gewehrt und ungefragt für den Friedensnobelpreis von Frau Klarsfeld eingesetzt und dem Papst seinen Kirchenaustritt erklärt........und, und , .....komischerweise hat er nicht von demgetan was ich (als Schöffe oder Nichtschöffe) getan hätte, Arbeit gesucht, Freundschaften gepflegt........

tyko3

Zitat von: Pelacani am 11. Juli 2014, 12:00:06
Zitat von: tyko3 am 11. Juli 2014, 11:50:38
... sie hat sie sogar mit einem ärztlichen Attest belegt, welches inhaltlich gerade überprüft worden ist.

Es wird mich nicht überraschen, wenn Prof. Eisenmenger die Qualität des Attestes als ... einstuft  :kaffee

Plinius

Wenn man jedes Attest von einem Professor prüfen lassen würde, käme es zu keinen Verurteilungen mehr vor Gericht. Die Kammer wird sich dessen bewusst sein.

Belbo

Zitat von: tyko3 am 11. Juli 2014, 12:18:18
Zitat von: Pelacani am 11. Juli 2014, 12:00:06
Zitat von: tyko3 am 11. Juli 2014, 11:50:38
... sie hat sie sogar mit einem ärztlichen Attest belegt, welches inhaltlich gerade überprüft worden ist.

Es wird mich nicht überraschen, wenn Prof. Eisenmenger die Qualität des Attestes als ... einstuft  :kaffee

Und als was würde Gustl Dich einstufen?
http://www.br.de/nachrichten/oberpfalz/mollath-wiederaufnahmeverfahren-regensburg-tag-5-100.html
ZitatProzess-Bilanz: "Mollath hat teilweise selbst Angst vor Unterstützern"

sweeper

@Tyko:
Und wenn die Petra M. eine Bank ausgeraubt und das Geld auf den Kanalinseln angelegt hätte:

JETZT geht es einzig um die Anklage von Gustl Mollath, dem schwere Handgreiflichkeiten gegen seine Ex vorgeworfen werden, was übereinstimmend von einer Zeugin und einen Arzt soeben vor Gericht bestätigt wurde.

WARUM Mollath seine damalige Frau vermutlich geschlagen hat und ob er sich dabei einer "guten Sache" verpflichtet fühlte, spielt keine Rolle für die ihm angelastete Tat - es sei denn, du willst für die Rechtfertigung von ehelicher Gewalt in bestimmten ethischen Konfliktsituationen eine Lanze brechen.
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sweeper

Weiter aus dem Live-Blog der Mittelbayerischen:
Zitat
Das Verhör der Richter geht weiter: Die Beisitzerin aus dem umstrittenem Verfahren vor dem Landgericht Nürnberg von 2006 sagt aus. Mittlerweile ist die Frau pensioniert; alle Notizen habe sie daher nicht mehr, sie wollte sich nicht mit all dem Material belasten. Sie beschreibt den Prozess so, als dass Gustl Mollath vor allem über Schwarzgeldgeschäfte der Hypovereinsbank aussagen wollte. Der Vorsitzende Richter damals, Otto Brixner, sagte dem Mollath-Untersuchungsausschuss im Bayerischen Landtag, sie sei die Berichterstatterin gewesen. Das heißt: Sie soll alle Akten gekannt haben, sie hat das Urteil mitverfasst.

Die Kammer will mehr über die Beziehung zwischen dem damals Vorsitzenden Richter und dem Bruder der Petra M. wissen. Die Zeugin beschreibt das so: Brixner habe vor dem Saal damals jenen Martin M. erkannt, als jemanden, den er mal im Handballverein trainiert habe. Er habe ihn nur kurz gegrüßt, um nicht in den Verdacht der Befangenheit zu geraten. Die Zeugin habe keinen Zweifel an der Wahrheit der Aussage Brixners, weil er ein Mann sei, der keine Winkelzüge macht.

Escher fragt nach Außergewöhnlichem, etwas, dass sie besonders geärgert hat. "Wir hatten schon viele Unterbringungen verhandelt." Man habe immer versucht, für diese Leute eine Verbesserung des Zustands zu erreichen. "Der Herr Mollath war der einzige, der alles verweigert hat. Er hat sich von uns verfolgt gefühlt. Man konnte gar nicht zu ihm vordringen." Mollath hätte sich zurückgezogen, hinter zugezogenen Rollläden gelebt und sich von Freunden abgekapselt.

Ob man das Urteil als Urteilsentwurf bezeichnen könnte, fragt der Beisitzer dieses Wiederaufnahmeverfahrens. Sie sei schließlich unter Zeitdruck gewesen, der Urlaub stand kurz bevor, gelesen hat sie das fertige schriftliche Urteil nicht, das vom Vorsitzenden Richter abgezeichnet worden ist. Das hatte die Zeugin zuvor bereits erzählt. "Sie sind schon mit einer entsprechenden Erwartungshaltung in die Sitzung gegangen", fragt der Beisitzer. Die Zeugin: "Was heißt Erwartungshaltung? (...) Wie sie wissen, erlebt man auch Überraschungen."

Auch Nachfragen von Verteidiger Strate und Nebenklagevertreter Horn darüber, warum im Urteil angeklagte Sachverhalte fehlen, sagte sie immer wieder "Ich weiß es einfach nicht" oder sie beruft sich aufs Beratungsgeheimnis. Warum nur ein Tag bzw. nur zwei Stunden angesetzt wurden für 13 Zeugen, sagt sie, sei Sache des Vorsitzenden Richters gewesen.

Mollath fragt jetzt selbst wieder nach: Können Sie sich daran erinnern, dass ich darum gebeten habe, mir Handschellen und Bauchgurt abzunehmen? "Nein, aber kann ich mir gut vorstellen." ... "Waren ihn 2006 aus der Branche des Gutachterwesens die Fehlerquoten bekannt?" - "Nein."

"Eine Sache ist erstaunlich", mischt sich Gutachter Nedopil ein, dass Mollath 13 Monate nach einem Gutachten in Freiheit war, dann werde er nach Paragraf 63 bzw. 126a verurteilt: "Wann hat man gesagt, Herr Mollath ist ein gefährlicher?" Doch diese Frage darf die Zeugin wegen des Beratungsgeheimnis nicht beantworten, darauf weisen Oberstaatsanwalt Meindl und die Vorsitzende hin.

Rechtsmediziner Eisenmenger will mehr zum Tatablauf wissen. Laut Urteil soll Petra M. geschlagen, gebissen, bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt worden sein, dann als sie am Boden lag, habe sie Mollath mit Mokassins getreten. Eisenmenger: "Ist Ihnen diese Unlogik nicht aufgefallen?" Die Zeugin weicht aus: Sie wisse es nicht. "Ist dann meine Interpretation falsch", fragt Eisenmenger. Sie sei keine Rechtsmedizinerin, sagt die Zeugin. Eisenmenger wird von Escher angehalten, es gut sein zu lassen.
von Pascal.Durain 13:33↑0
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pelacani

Ich baue das nochmal zusammen:
Zitat von: tyko3 am 11. Juli 2014, 12:18:18
Zitat von: Pelacani am 11. Juli 2014, 12:00:06
Zitat von: tyko3 am 11. Juli 2014, 11:50:38
Frau M. hat Tätlichkeiten zugegeben.
Also bitte. Sie hat die Tätlichkeiten nicht nur "zugegeben", sondern sie hat sie sogar mit einem ärztlichen Attest belegt, welches inhaltlich gerade überprüft worden ist.
Es wird mich nicht überraschen, wenn Prof. Eisenmenger die Qualität des Attestes als ... einstuft  :kaffee
Das ist schon grotesk, die mildere wenn auch weniger plausible Erklärung wäre: gedankenloses Posten, nur um zu posten. Eben wurdest Du mit dem Finger auf der Wagschale erwischt, und nun legst Du ganz offen die ganze Faust drauf. Wie fühlt man sich denn so als Troll?

tyko3

sweeper, noch läuft das Verfahren, doch zeichnet sich schon ab, dass genau zu unterscheiden sein wird zwischen diesen drei Delikten

Körperverletzung
http://dejure.org/gesetze/StGB/223.html
Gefährliche Körperverletzung
http://dejure.org/gesetze/StGB/224.html
Schwere Körperverletzung
http://dejure.org/gesetze/StGB/226.html

Die von dir genannten schweren Handgreiflichkeiten sind vielleicht nur Körperverletzungen. Wie du das jetzt gemeint hast, weiß ich nicht. Möglicherweise durfte Mollath das tun, was er getan hat

Notwehr
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__227.html

Doch Frau M. reklamiert ebenfalls, dass sie in Notwehr gehandelt hat. Kann man Frau M. glauben? Das Gericht befasst sich gerade ausführlich mit dieser Frage.

Ich werde übrigens morgen in den internetlosen Urlaub entschwinden. Doch die erste Woche des Prozesses ist schon spannend gewesen.  :Popcorn:


pelacani

Zitat von: tyko3 am 11. Juli 2014, 12:44:38
Die von dir genannten schweren Handgreiflichkeiten sind vielleicht nur Körperverletzungen.
Ja, hatten wir schon mehrfach, die Bewusstlosigkeit mag zweifelhaft sein - davon war selbst im alten Faden mal die Rede. Ist Dir das nicht erinnerlich?

ZitatMöglicherweise durfte Mollath das tun, was er getan hat
Dann müsste er wohl auch im Gerichtssaal noch etwas ausführlicher werden, da wird es wohl nicht genügen, in der Pause vor der Presse zu rufen, "nur gewehrt". Für wie realistisch hältst Du das?  :rofl

sweeper

@Tyko:
Das unterscheidet dich und mich: die Beweiswürdigung und endgültige Einschätzung überlasse ich den Sachverständigen und dem Gericht.
Allerdings erinnere ich daran: Fingerspuren rechts und links der Kehle und das beschriebene Verletzungsmuster sind mit "Notwehr " schwer erklärbar.
Mollath hat auch nichts in der Hand, was seine Version irgendwie stützt.

Außer man fängt an, Hypothesen und Vermutungen zu erfinden, die allesamt eben nicht belegt sind, sondern lediglich redundant behauptet. Und diese dann in Zirkelschlüssen vorzutragen, wie es dir zu gefallen scheint.

Schönen Urlaub!
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tyko3

Zitat von: Pelacani am 11. Juli 2014, 12:41:40Ich baue das nochmal zusammen:
Mach es aber gründlich, (und versuch, höflich zu bleiben). Fang an mit der Anklageschrift zu den Vorwürfen die Jahre 2001 und 2002 betreffend

http://geraldmackenthun.de/mollath/anklageschrift-vom-23-mai-2003/

Und dann lies dir durch, was Prof. Eisenmenger in seiner Befragung schon deutlich gemacht hat. Greif am besten auf ein paar Medien zu, um auch alle Details mitzubekommen. Ich kann dir sagen, dass für mich die Anklage nicht mehr durch das Attest gedeckt ist. Die Widersprüche sind offensichtlich. (Die betreffenden Paragraphen haben in meinem letzten Beitrag verlinkt.)

Eisenmenger stellt auch heute Fragen
http://www.live.mittelbayerische.de/Event/Der_Fall_Mollath

sweeper

@Tyko:
Ja, das interessiert mich auch, welche Deutungsmöglichkeiten Eisenmenger für Fingerspuren rechts und links der Kehle anbietet - egal ob er sie "Würgemale" nennt oder sonstwie... es waren übrigens nicht die Daumen, wenn ich das richtig erinnere...

Und weil immer mal die behauptete Bewusstlosigkeit thematisiert wird - diese Möglichkeit wurde noch nicht in Erwägung gezogen.
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pelacani

Zitat von: tyko3 am 11. Juli 2014, 13:04:13
Zitat von: Pelacani am 11. Juli 2014, 12:41:40Ich baue das nochmal zusammen:
Mach es aber gründlich, (und versuch, höflich zu bleiben). Fang an mit der Anklageschrift zu den Vorwürfen die Jahre 2001 und 2002 betreffend
Und Du hast irgendwo gefunden, dass Frau M der Körperverletzung bezichtigt worden ist, und sie das daraufhin zugegeben hat? Würdest Du den Wortlaut hier mal einstellen?

ZitatUnd dann lies dir durch, was Prof. Eisenmenger in seiner Befragung schon deutlich gemacht hat. Greif am besten auf ein paar Medien zu, um auch alle Details mitzubekommen.
Findest Du es höflich, en passant dem Diskussionspartner Unkenntnis zu unterstellen, nur weil seine Interpretation von Deiner abweicht? Woraus konntest Du ablesen, dass Prof. Eisenmenger erklären wird, die Hämatome seien Ausdruck der Notwehr des Herrn M?

ZitatIch kann dir sagen, dass für mich die Anklage nicht mehr durch das Attest gedeckt ist.
Klappe, die Fünfte.

tyko3

Zitat von: sweeper am 11. Juli 2014, 13:09:47
@Tyko:
Ja, das interessiert mich auch, welche Deutungsmöglichkeiten Eisenmenger für Fingerspuren rechts und links der Kehle anbietet - egal ob er sie "Würgemale" nennt oder sonstwie... es waren übrigens nicht die Daumen, wenn ich das richtig erinnere...

Und weil immer mal die behauptete Bewusstlosigkeit thematisiert wird - diese Möglichkeit wurde noch nicht in Erwägung gezogen.
Du hast geschrieben, dass du nur noch aus der Erinnerung zitierst. Hast du da ein anderes Attest vor Augen als bei Meindl genannt? Da ich meine Dokumente mittlerweile alle gelöscht habe, habe ich die Stelle bei ihm herausgesucht

Seine Seite 203
http://download.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Wiederaufnahmeantrag-StA-Regensburg-2013-03-18.pdf
ZitatWürgemale am Hals unterhalb des Kehlkopfes ventral medial.

Das Gericht und der Staatsanwalt werden Eisenmenger  sorgfältig befragen.

pelacani

Zitat von: tyko3 am 11. Juli 2014, 13:24:41
Das Gericht und der Staatsanwalt werden Eisenmenger  sorgfältig befragen.
Das sollte doch selbstverständlich sein!