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Homeboy vs. Thedoctor

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Begonnen von The Doctrix, 14. August 2013, 10:48:19

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KranzFonz

Zitat von: MrSpock am 15. August 2013, 18:50:19
PS: Ich fahre ca. 60.000 km p. a. und erlebe so einiges.

Da wollte ich nochmal nachhaken: Mit dem LKW?

The Doctrix

Zitat von: KranzFonz am 16. August 2013, 14:12:49
Zitat von: MrSpock am 15. August 2013, 18:50:19
PS: Ich fahre ca. 60.000 km p. a. und erlebe so einiges.

Da wollte ich nochmal nachhaken: Mit dem LKW?

Muss man das? Die Verkehrsregeln gelten - soweit ich weiss - doch für alle.
Immer, wenn Du glaubst, dümmer gehts nicht mehr, kommt von irgendwo ein Eso her!

sumo

@ gesine, ich präzisiere, leider habe ich mich unklar ausgedrückt, dafür meine ENtschuldigung!
--(1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegen kommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.--


das ist ein Absatz aus dem §3 der deutschen StVO. Dort steht wahrlich nichts von "gefahrlos anhalten", das war also falsch von mir.
Es darf aber nur so schnell gefahren werden, daß innerhalb der überschaubaren Strecke angehalten werden kann. Es stellt sich dann die Frage, ob das bei den von Dir genannten Fällen der Fall war. Unabhängig von jeglicher Schuld hat ein Autofahrer davon auszugehen, daß seinem Fahrzeug eine bestimmte Betriebsgefahr innewohnt, die bei einem LKW weitaus höher als bei einem PKW ist, absteigend auch beim Fahrrad höher als beim Fußgänger.
Es stellt sich also die Frage, wie das bei einer Geschwindigkeit von 50km/h und bei 100km/h aussieht, wie lang die Bremswege sind und inwieweit man innerorts diese Strecken überschauen kann.

Das alles ändert jedoch nichts daran, daß ein Fahrzeugführer den Unterschied zwischen 50 und 100 merken muß, und somit der Begriff der Fahrlässigkeit langsam ins Schlingern kommt, will sagen, ab einer bestimmten Überschreitung ist es Vorsatz, was der Fahrer tut.

Belbo

Zitat von: The Doctor am 16. August 2013, 12:23:01
Zitat von: Belbo am 16. August 2013, 11:04:46
...nicht zu vergessen Homedoc gegen TheBoy

Red kein Quak.


- ,,Zieh dir mal den Stopfen raus", ranzte Jacopo Belbo (Umberto Eco: Das Foucaultsche Pendel) bisweilen ärgerlich, wenn jemand sich seiner ...

:grins2:

bayle

Zitat von: Habra am 15. August 2013, 21:33:03
Zitat von: bayle am 15. August 2013, 21:04:50
Zitat von: The Doctor am 14. August 2013, 19:32:44
Und jetzt das "Beste": der Unfallfahrer kam mit einer Geldstrafe davon!
Wenn jemand 4 Kinder an einem Zebrastreifen totgefahren hat, die er vorher wahrgenommen  hat, also mindestens ihren Tod billigend in Kauf genommen, eigentlich schon fast vorsätzlich aus niedrigen Beweggründen getötet hat – dann lediglich Geldstrafe? Letztinstanzlich? In der Schweiz?

Kurz: Ich glaube Dir nicht.
Ein guter Rechtsanwalt, Lücken in der Unfalldokumentation, günstige Sozialprognose usw. können bei manchen Richtern das Strafmaß beeinflussen. Wenn der Unfallverursacher womöglich systemrelevant ist, kann man ihn doch nicht so einfach wegsperren.
Ein solcher Fall (vier Kinder!, am Zebrastreifen!, noch eines schwerverletzt und auf Dauer behindert!, dazu ein Fall von plötzlichem heroischen Altruismus in Maximalvariante!) dürfte beträchtlichen Wirbel verursacht haben und ein Dauerbrenner bis in die überregionale Presse gewesen sein. Wenn es einem Anwalt, der Strate in die Tasche steckt, in der ersten Instanz gelungen sein sollte, den Richter besoffen zu quatschen, dann dürfte die Nebenklage (sechs schwer betroffene, empörte Familien) wohl kaum damit zufrieden gewesen sein. Wenn ein derartiges Urteil einer Revision standhält, dann ist die Schilderung der Ausgangslage überzogen oder inkomplett. Nein, insgesamt ist das unglaubwürdig. Wie viel davon nun wahr ist, das wird das ewige Geheimnis von The Doctor bleiben. 

Belbo

Zitat von: bayle am 16. August 2013, 18:29:17
Zitat von: Habra am 15. August 2013, 21:33:03
Zitat von: bayle am 15. August 2013, 21:04:50
Zitat von: The Doctor am 14. August 2013, 19:32:44
Und jetzt das "Beste": der Unfallfahrer kam mit einer Geldstrafe davon!
Wenn jemand 4 Kinder an einem Zebrastreifen totgefahren hat, die er vorher wahrgenommen  hat, also mindestens ihren Tod billigend in Kauf genommen, eigentlich schon fast vorsätzlich aus niedrigen Beweggründen getötet hat – dann lediglich Geldstrafe? Letztinstanzlich? In der Schweiz?

Kurz: Ich glaube Dir nicht.


Ein guter Rechtsanwalt, Lücken in der Unfalldokumentation, günstige Sozialprognose usw. können bei manchen Richtern das Strafmaß beeinflussen. Wenn der Unfallverursacher womöglich systemrelevant ist, kann man ihn doch nicht so einfach wegsperren.
Ein solcher Fall (vier Kinder!, am Zebrastreifen!, noch eines schwerverletzt und auf Dauer behindert!, dazu ein Fall von plötzlichem heroischen Altruismus in Maximalvariante!) dürfte beträchtlichen Wirbel verursacht haben und ein Dauerbrenner bis in die überregionale Presse gewesen sein. Wenn es einem Anwalt, der Strate in die Tasche steckt, in der ersten Instanz gelungen sein sollte, den Richter besoffen zu quatschen, dann dürfte die Nebenklage (sechs schwer betroffene, empörte Familien) wohl kaum damit zufrieden gewesen sein. Wenn ein derartiges Urteil einer Revision standhält, dann ist die Schilderung der Ausgangslage überzogen oder inkomplett. Nein, insgesamt ist das unglaubwürdig. Wie viel davon nun wahr ist, das wird das ewige Geheimnis von The Doctor bleiben.



...und ich finde Du überschreitest gerade eine Linie die Du lieber respektieren solltest.

bayle

Magst Du Dich deutlicher erklären?

Belbo

Zitat von: bayle am 16. August 2013, 19:16:18
Magst Du Dich deutlicher erklären?


ich finde es ok wenn wir uns hier untereinander koppeln, uns gegenseitig der Lüge zu bezichtigen finde ich zu stärken Tobak, irgendwann verlieren wir dann unsere Zielgruppe aus den Augen.... Meine Meinung...

bayle

Don't shoot the messenger.

The Doctrix

Zitat von: bayle am 16. August 2013, 18:29:17
Zitat von: Habra am 15. August 2013, 21:33:03
Zitat von: bayle am 15. August 2013, 21:04:50
Zitat von: The Doctor am 14. August 2013, 19:32:44
Und jetzt das "Beste": der Unfallfahrer kam mit einer Geldstrafe davon!
Wenn jemand 4 Kinder an einem Zebrastreifen totgefahren hat, die er vorher wahrgenommen  hat, also mindestens ihren Tod billigend in Kauf genommen, eigentlich schon fast vorsätzlich aus niedrigen Beweggründen getötet hat – dann lediglich Geldstrafe? Letztinstanzlich? In der Schweiz?

Kurz: Ich glaube Dir nicht.
Ein guter Rechtsanwalt, Lücken in der Unfalldokumentation, günstige Sozialprognose usw. können bei manchen Richtern das Strafmaß beeinflussen. Wenn der Unfallverursacher womöglich systemrelevant ist, kann man ihn doch nicht so einfach wegsperren.
Ein solcher Fall (vier Kinder!, am Zebrastreifen!, noch eines schwerverletzt und auf Dauer behindert!, dazu ein Fall von plötzlichem heroischen Altruismus in Maximalvariante!) dürfte beträchtlichen Wirbel verursacht haben und ein Dauerbrenner bis in die überregionale Presse gewesen sein. Wenn es einem Anwalt, der Strate in die Tasche steckt, in der ersten Instanz gelungen sein sollte, den Richter besoffen zu quatschen, dann dürfte die Nebenklage (sechs schwer betroffene, empörte Familien) wohl kaum damit zufrieden gewesen sein. Wenn ein derartiges Urteil einer Revision standhält, dann ist die Schilderung der Ausgangslage überzogen oder inkomplett. Nein, insgesamt ist das unglaubwürdig. Wie viel davon nun wahr ist, das wird das ewige Geheimnis von The Doctor bleiben.

Der Tap hatte einfach einen sauguten Winkeladvokaten engagiert, der auf "fahrlässig" gemacht hat. Das wurde so dargestellt, dass der Fahrer durch das Telefonieren abgelenkt war und den Zebrastreifen mit den Kindern drauf zu spät bemerkte. Angeblich habe er einen Bremsversuch unternommen, sei aber vom Bremspedal abgerutscht und habe seinen Fuss dann zwischen den Pedalen eingeklemmt. Als er merkte, dass er nicht mehr bremsen konnte, habe er "geistesgegenwärtig" versucht, die Kinder durch Hupe und Lichthupe zu warnen.

Also ein wahres Unschuldslamm.

Sogar meine Aussage vor Gericht (über das, was der Fahrer mir nach dem Unfall gesagt hatte) wurde von dem Rechtsverdreher auseinandergenommen - der Fahrer habe unter Schock gestanden, wusste nicht, was er sagte.

Das genannte Urteil war übrigens erstinstanzlich; die Staatsanwaltschaft hatte zwar wohl Berufung eingelegt, über den Ausgang habe ich allerdings nichts mehr erfahren, weil ich wenig später in eine andere Stadt gezogen bin (wegen neuer Assistentenstelle).

Jetzt nachvollziehbar?
Immer, wenn Du glaubst, dümmer gehts nicht mehr, kommt von irgendwo ein Eso her!

The Doctrix

Zitat von: Belbo am 16. August 2013, 19:21:21
Zitat von: bayle am 16. August 2013, 19:16:18
Magst Du Dich deutlicher erklären?


ich finde es ok wenn wir uns hier untereinander koppeln, uns gegenseitig der Lüge zu bezichtigen finde ich zu stärken Tobak, irgendwann verlieren wir dann unsere Zielgruppe aus den Augen.... Meine Meinung...

Ist schon okay, bayle muss ja geradezu von seiner eigenen Unglaubwürdigkeit ablenken, die ich letztens mal aufgedeckt hatte (und nicht nur ich).
Immer, wenn Du glaubst, dümmer gehts nicht mehr, kommt von irgendwo ein Eso her!

KranzFonz

Zitat von: The Doctor am 16. August 2013, 14:30:37
Zitat von: KranzFonz am 16. August 2013, 14:12:49
Zitat von: MrSpock am 15. August 2013, 18:50:19
PS: Ich fahre ca. 60.000 km p. a. und erlebe so einiges.

Da wollte ich nochmal nachhaken: Mit dem LKW?

Muss man das? Die Verkehrsregeln gelten - soweit ich weiss - doch für alle.

Warum hat Mr. Spock wohl geschrieben, dass er 60.000 km im Jahr fährt? Weil er damit zeigen wollte, dass er die Verkehrsregeln besonders gut kennt? Manchmal weiß ich nicht, ob Du a) gerne auf das Denken verzichtest oder b) mich nur auf den Arm nehmen willst. Zu Deinen Gunsten gehe ich von b) aus.

Autofahrer, die kurz vor einer Geschwindigkeitsbegrenzung schnell noch einen LKW überholen, um dann langsam zu fahren, sind bei LKW-Fahrern äußerst beliebt. Wenn Spock noch nie LKW gefahren ist, wundert es mich nicht, dass er die Wut des LKW-Fahrers nicht versteht.

KranzFonz

Zitat von: Belbo am 16. August 2013, 19:21:21
ich finde es ok wenn wir uns hier untereinander koppeln, uns gegenseitig der Lüge zu bezichtigen finde ich zu stärken Tobak, irgendwann verlieren wir dann unsere Zielgruppe aus den Augen.... Meine Meinung...

Sehe ich anders. TheDoctor erzählt eine unglaubliche Geschichte und führt keine Belege an. TheDoctor könnte damit das Ziel verfolgt haben, Stimmen für seine Meinung zu gewinnen. Das Bezichtigen der Lüge ist eine wirkungsvolle und wie ich finde legitime Maßnahme auf unsauberes Argumentieren.

gesine2

ZitatEs stellt sich dann die Frage, ob das bei den von Dir genannten Fällen der Fall war.
Nein, wenn Du das posting richtig gelesen hättest, stellt sie sich nicht, sumo, da sämtliche beschriebenen Gegebenhaiten davon berichten, daß selbst bei defensivster und vorausschauendster Fahrweise jederzeit von irgendeinem Deppen eine maximal-gefährliche Situation herbeigeführt werden kann.
Ich kann Dich allerdings beruhigen - bzgl mir als Fahrer (1-3 PKW, 4 Fahrrad) war es jedesmal der Fall, hättest Du bei #2 zB daran erahnen können, daß der Querschläger bequem zwischen mir und meinem Vordermensch durchflutschte.

Und allgemein: §3-StVO handelt vom Normalzustand, also von gesunden Fahrern in tüvgerechten Fahrzeugen. Denn selbstverständlich gilt der dort zu lesende Text in keiner Weise für einen Fahrer, der ob was auch immer einen Herzklabaster erleidet, noch von einem Fahrzeug, dem spontan einer der Reifen verlustig geht. Da die allerwenigsten Menschen letzteres bei jedem Tempo beherrschen, geriete doch andernfalls "Die Geschwindigkeit ist .. den persönlichen Fähigkeiten .. anzupassen" zu einer knackigen Zwangsverordnung.
_____________________
ne schöne jrooß, gesine2

Belbo

Zitat von: KranzFonz am 17. August 2013, 08:48:17
Zitat von: Belbo am 16. August 2013, 19:21:21
ich finde es ok wenn wir uns hier untereinander koppeln, uns gegenseitig der Lüge zu bezichtigen finde ich zu stärken Tobak, irgendwann verlieren wir dann unsere Zielgruppe aus den Augen.... Meine Meinung...

Sehe ich anders. TheDoctor erzählt eine unglaubliche Geschichte und führt keine Belege an. TheDoctor könnte damit das Ziel verfolgt haben, Stimmen für seine Meinung zu gewinnen. Das Bezichtigen der Lüge ist eine wirkungsvolle und wie ich finde legitime Maßnahme auf unsauberes Argumentieren.



Eigentlich nichts anderes als ein ad Hominem....


Ich bin der Meinung dass es sich nicht gehört einen Mitforisten als Lügner zu denunzieren, nur weil er bei einer selbsterlebten  Geschichte auf die aquellenangabe verzichtet, für mich unterste Schublade (könnte ja auch mit seiner Anonymität Zusammenhängen)