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Begonnen von The Doctrix, 14. August 2013, 10:48:19

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sumo

Ich gebe dem Schweizer Doc uneingeschränkt recht!!!
Es ist eine Anekdote, die hier zwar immer verteufelt wird, aber es prägt seine Erfahrung. Und es gibt zahlreiche solcher Unfälle, vielleicht mit weniger grausamen Ergebnissen, aber die Fahrer sind ihrer Art nach vergleichbar.

Rechtstheoretisch wird aus dem Begriff "Masssenmord" für derartige Taten keine Aufwärtsspirale in der Strafzumesseng, eben weil es Strafgesetze gibt, die, um beim Ursprungsthread zu bleiben, festlegen, daß jeder, der die Rücksichtslosigkeit begeht, die örtlichen 50km/h ums doppelte zu überschreiten, ein Raser ist und in der Schweiz hart bestraft wird. Gerade der genannte Fall vor der Grundschule zeugt, zumindest in der Schilderung vom Schweizer Doc, von Rücksichtslosigkeit und Vorsätzlichkeit. Wer vor dem Überweg hupt, der ist rücksichtslos und handelt vorsätzlich. Es bleibt natürlich die Beurteilung, ob man aus diesem Totschlag die den Mord qualifizierenden Merkmale herleiten kann, das ist zweifelhaft. Allerdings läßt sich dann von Massentotschlag sprechen, was die Sache nicht besser macht.
Weiterhin ist aus diesem Fall erkennbar, daß so ein Fahrer, der bereits oft die Verkehrsregeln eklatant übertreten hat, charakterlich ungeeignet ist, im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug zu führen. Ob dieses Charakterisierungsmerkmal in der Schweiz existiert, weiß ich nicht.

Ich merke nochmal an, daß es nicht darum geht, jemandem die Pappe zu ziehen oder ihn einzusperren, wenn er die Höchstgeschwindigkeit um zehn bis zwanzig km/h überschritten hat, da sind tatsächlich Unaufmerksamkeit und Leichtfertigkeit im Spiel. Allerdings gibt es keine Rechtfertigungsgründe, die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu doppeln, und fahrlässig ist das auch nicht mehr.

Ich halte die Abschreckungswirkung auch für wichtig, denn es gibt eine ganze Menge Autofahrer, denen die Einsicht fehlt, von selbst normal zu fahren, und wenn die wissen, daß die ihren Schweiz-Urlaub mal schnell in einer Zelle verlängern können, hilft das vielleicht, daß die dann "nur" die vielfach tolerierten Überschreitungen fahren.



MrSpock

Vielleicht sollte man den Video-Beweis einführen - gerichtsverwertbar, versteht sich. Eine Cam vorne und hinten installiert kann sehr aufschlussreich sein. Wobei wir dann wieder in den Bereich der NSA-Totalüberwachunsgsdiskussion driften.

Nun ja, wenn wir schon bei Ankdoten sind, hier eine ganz frische vom letzen Sonntag: Auf einer bundesdeutschen Autobahn unterwegs, vor einer Baustelle noch einen LKW überholt (was macht der Sonntags auf der Autobahn?) und dann langsam auf 90 km/h runtergebremst - Tempolimit war 80 km/h. Der LKW kommt immer näher und näher, fährt halb auf der linken Spur (Verbot für Fahrzeuge breiter 2,10 m), macht wie ein Irrer Lichthupe, drängelt und weiter Lichthupe. Ich stelle den Tempomat auf 90 km/h (war versucht den auf Strich 80 zu stellenn, wollte aber bewusst nicht provozieren). LKW drängelt weiter massiv und macht Dauer-Lichthupe. Was soll man dazu noch sagen? Ihn anzuzeigen war mir zu viel Arbeit, aber mit einem Videobeweis wäre die Hemmschwelle, die Polizei zu informieren, geringer. Dann müsste ich nicht so viele Fakten aus dem Gedächtnis zitieren.
Von allen Seelen, die mir begegnet sind auf meinen Reisen, war seine die menschlichste. (In Memoriam Groucho)

Zitat aus Star Trek II.

KranzFonz

Zitat von: MrSpock am 15. August 2013, 15:46:33
Nun ja, wenn wir schon bei Ankdoten sind, hier eine ganz frische vom letzen Sonntag: Auf einer bundesdeutschen Autobahn unterwegs, vor einer Baustelle noch einen LKW überholt (was macht der Sonntags auf der Autobahn?) und dann langsam auf 90 km/h runtergebremst - Tempolimit war 80 km/h. Der LKW kommt immer näher und näher, fährt halb auf der linken Spur (Verbot für Fahrzeuge breiter 2,10 m), macht wie ein Irrer Lichthupe, drängelt und weiter Lichthupe. Ich stelle den Tempomat auf 90 km/h (war versucht den auf Strich 80 zu stellenn, wollte aber bewusst nicht provozieren). LKW drängelt weiter massiv und macht Dauer-Lichthupe. Was soll man dazu noch sagen? Ihn anzuzeigen war mir zu viel Arbeit, aber mit einem Videobeweis wäre die Hemmschwelle, die Polizei zu informieren, geringer. Dann müsste ich nicht so viele Fakten aus dem Gedächtnis zitieren.

Es können Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot genehmigt werden, guckst Du hier.

Ansonsten kann ich die Wut des LKW-Fahrers auf Dich nachvollziehen, nicht aber dessen Fahrverhalten. Das sollte ihn meines Erachtens den Führerschein kosten.

KranzFonz

Zitat von: sumo am 15. August 2013, 15:34:54
Allerdings gibt es keine Rechtfertigungsgründe, die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu doppeln, und fahrlässig ist das auch nicht mehr.

Das ist ein seltsames Verständnis von "Fahrlässigkeit". Ich würde es verstehen, wenn Du sagst, dass Du Dir in dem Fall keine Fahrlässigkeit vorstellen kannst. Aber die hohe Geschwindigkeitsübertretung allein ist noch kein Beweis für vorsätzliches Handeln. Genausogut könnte man argumentieren, dass jeder Schusswaffengebrauch, der für eine Person tödlich endet, als Mord gewertet und geahndet wird. Glücklicherweise ist das aber nicht so (zumindest bei den Staaten, die ich als Rechtsstaat bezeichnen würde).

The Doctrix

Zitat von: KranzFonz am 15. August 2013, 16:42:40
Ansonsten kann ich die Wut des LKW-Fahrers auf Dich nachvollziehen

Das sagt viel.

Ich übrigens nicht.
Immer, wenn Du glaubst, dümmer gehts nicht mehr, kommt von irgendwo ein Eso her!

The Doctrix

Zitat von: KranzFonz am 15. August 2013, 16:56:51
Aber die hohe Geschwindigkeitsübertretung allein ist noch kein Beweis für vorsätzliches Handeln.

Nehmen wir mal an, wir beide treffen uns im Real Life. Du machst plötzlich eine seltsame Bewegung, ich erschrecke mich und semmel Dir mit voller Wucht die Faust ins Gesicht. Vor Gericht sage ich später, dass ich mich durch Deine seltsame Bewegung angegriffen gefühlt habe und komme deshalb mit Notwehr davon.

Am nächsten Tag hau ich Dir zweimal in die Kauleiste. Wieder plädiere ich auf Notwehr, wieder mit Erfolg. Am nächsten Tag hau ich Dir dreimal eine rein, komme wieder mit Notwehr davon, weil mein Anwalt argumentiert, die Anzahl meiner Schläge sei allein noch kein Beweis für vorsätzliches Handeln.

Merkst Du jetzt, wie dämlich Deine Argumentation ist?
Immer, wenn Du glaubst, dümmer gehts nicht mehr, kommt von irgendwo ein Eso her!

KranzFonz

Zitat von: The Doctor am 15. August 2013, 17:09:28
Zitat von: KranzFonz am 15. August 2013, 16:42:40
Ansonsten kann ich die Wut des LKW-Fahrers auf Dich nachvollziehen

Das sagt viel.

Ich übrigens nicht.

Bist Du schon mal LKW gefahren? Ich schon, zeitweise sogar beruflich. Es ist unglaublich, wie rücksichtlos und vor allem gedankenlos manche Autofahrer sich verhalten. Deshalb würde ich (das sage ich jetzt nochmal in aller Deutlichkeit, weil Du mich ja immer falsch zu verstehen scheinst) aber trotzdem keine anderen Verkehrsteilnehmer in Gefahr bringen wollen. Das Verhalten des LKW-Fahrers kann ich verstehen, aber nicht tolerieren.

KranzFonz

Zitat von: The Doctor am 15. August 2013, 17:16:17
Zitat von: KranzFonz am 15. August 2013, 16:56:51
Aber die hohe Geschwindigkeitsübertretung allein ist noch kein Beweis für vorsätzliches Handeln.

Nehmen wir mal an, wir beide treffen uns im Real Life. Du machst plötzlich eine seltsame Bewegung, ich erschrecke mich und semmel Dir mit voller Wucht die Faust ins Gesicht. Vor Gericht sage ich später, dass ich mich durch Deine seltsame Bewegung angegriffen gefühlt habe und komme deshalb mit Notwehr davon.

Am nächsten Tag hau ich Dir zweimal in die Kauleiste. Wieder plädiere ich auf Notwehr, wieder mit Erfolg. Am nächsten Tag hau ich Dir dreimal eine rein, komme wieder mit Notwehr davon, weil mein Anwalt argumentiert, die Anzahl meiner Schläge sei allein noch kein Beweis für vorsätzliches Handeln.

Merkst Du jetzt, wie dämlich Deine Argumentation ist?

Kochen da wieder Deine Gefühle hoch?

Mit dem ersten Absatz sagst Du mir, dass der Schlag ins Gesicht nicht zwingend vorsätzlich sein muss.

sumo

warum KEINE Fahrlässigkeit? Jeder Fahrzeugführer ist verpflichtet, während der Fahrt sein Fahrzeug so zu führen, daß er jederzeit gefahrlos anhalten kann, daß er niemanden anders gefährdet, etcetcetc. Das bedeutet aber auch, daß der einerseits die Beschilderung an der Straße wahrnimmt und andererseits auch die Meldungen, die ihm sein Auto gibt. Dazu gehört auch die Anzeige des Tachometers. Somit muß er die zulässige Geschwindigkeit für den jeweiligen Straßenbereich kennen und andererseits die Anzeige seines Tachos. Wenn dann jemand die geforderten 50km/h kennt und sein Tacho ihm 100 anzeigt, so passierte das ja nicht zufällig, sondern durch Betätigung des Gaspedals, also durch eine bewußte Handlung. Weiterhin muß jeder Fahrer Kenntnis davon haben, was der Unterschied zwischen 50 und 100 beim Fahrgefühl ist. Wer das nicht kann, sollte nicht in einem Auto vorne links sitzen.

The Doctrix

Zitat von: sumo am 15. August 2013, 18:14:30
warum KEINE Fahrlässigkeit? Jeder Fahrzeugführer ist verpflichtet, während der Fahrt sein Fahrzeug so zu führen, daß er jederzeit gefahrlos anhalten kann, daß er niemanden anders gefährdet, etcetcetc. Das bedeutet aber auch, daß der einerseits die Beschilderung an der Straße wahrnimmt und andererseits auch die Meldungen, die ihm sein Auto gibt. Dazu gehört auch die Anzeige des Tachometers. Somit muß er die zulässige Geschwindigkeit für den jeweiligen Straßenbereich kennen und andererseits die Anzeige seines Tachos. Wenn dann jemand die geforderten 50km/h kennt und sein Tacho ihm 100 anzeigt, so passierte das ja nicht zufällig, sondern durch Betätigung des Gaspedals, also durch eine bewußte Handlung. Weiterhin muß jeder Fahrer Kenntnis davon haben, was der Unterschied zwischen 50 und 100 beim Fahrgefühl ist. Wer das nicht kann, sollte nicht in einem Auto vorne links sitzen.

100% Zustimmung!
Immer, wenn Du glaubst, dümmer gehts nicht mehr, kommt von irgendwo ein Eso her!

The Doctrix

Zitat von: KranzFonz am 15. August 2013, 17:35:38
Zitat von: The Doctor am 15. August 2013, 17:09:28
Zitat von: KranzFonz am 15. August 2013, 16:42:40
Ansonsten kann ich die Wut des LKW-Fahrers auf Dich nachvollziehen

Das sagt viel.

Ich übrigens nicht.

Bist Du schon mal LKW gefahren? Ich schon, zeitweise sogar beruflich. Es ist unglaublich, wie rücksichtlos und vor allem gedankenlos manche Autofahrer sich verhalten. Deshalb würde ich (das sage ich jetzt nochmal in aller Deutlichkeit, weil Du mich ja immer falsch zu verstehen scheinst) aber trotzdem keine anderen Verkehrsteilnehmer in Gefahr bringen wollen. Das Verhalten des LKW-Fahrers kann ich verstehen, aber nicht tolerieren.

Verstehen impliziert Verständnis, und das habe ich eben hier nicht. LKW-Fahrer müssen übrigens noch vorsichtiger und zurückhaltender sein als andere Verkehrsteilnehmer, weil ihre Fahrzeuge sehr viel mehr Schaden anrichten können. Dazu kommt, dass sie sehr viel mehr fahren als ihre Mitmenschen. Wer diese Verantwortung nicht begreift, hat hinterm Steuer nichts zu suchen, ganz einfach. Seine Wut im Verkehr auszulassen ist so ziemlich unterste Schublade, da ist nichts mehr zu verstehen.
Immer, wenn Du glaubst, dümmer gehts nicht mehr, kommt von irgendwo ein Eso her!

MrSpock

Zitat von: The Doctor am 15. August 2013, 17:09:28
Zitat von: KranzFonz am 15. August 2013, 16:42:40
Ansonsten kann ich die Wut des LKW-Fahrers auf Dich nachvollziehen

Das sagt viel.

Ich übrigens nicht.

Ich auch nicht. Es ist schließlich mein Führerschein, der durch eine Geschwindigkeitsübertretung gefährdet ist. Der Brummi-Fahrer leiht mir seinen bestimmt nicht aus. Davon abgesehen, was ist daran Rücksichtslos, wenn man sich an die Geschwindigkeitsbeschränkung hält? Mit welcher Argumentation rechtfertigst Du Dein Verständnis? Fakt ist: LKW dürfen max. 80 km/h fahren, darüber hinaus war ein Schild mit Tempolimit 80 km/h, ich fuhr 90 km/h, also noch zu schnell. Worüber regt sich der LKW-Fahrer auf? Darüber, dass ich ihn durch mein korrektes Verhalten an seiner vorsätzlichen Geschwindigkeitsübertretung gehindert habe - durch meine Anwesenheit auf der Autobahn? Dir scheint folgender Paragraph nicht geläufig zu sein:

Zitat
§ 1
Grundregeln.

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

PS: Ich fahre ca. 60.000 km p. a. und erlebe so einiges.
Von allen Seelen, die mir begegnet sind auf meinen Reisen, war seine die menschlichste. (In Memoriam Groucho)

Zitat aus Star Trek II.

gesine2

ZitatJeder Fahrzeugführer ist verpflichtet, während der Fahrt sein Fahrzeug so zu führen, daß er jederzeit gefahrlos anhalten kann
Das ist doch völliger Quatsch, sumo - mir ist mal vor Jahren auf einer vierspurigen Bundesstraße mit Mittelgrünstreifen ein PKW von der Gegenfahrbahn vor den Kühler gehüpft. Da ging nur noch Schadensminimierung, keinesfalls gefahrloses Anhalten. Der Springteufel hatte übrigens bei einem Reifenplatzer falsch reagiert. Das war Tempo 80.

Vor einigen Wochen, auf dem Weg zur Arbeit im Bereich eines zweispurigen Stücks brach aus der linken Spur ein PKW aus und trudelte wie ein von nebenan weggeschnippter Apfelkern knapp vor mir vorbei auf den Acker neben dem rechten Fahrbahnrand, Ursache unbekannt, Fahrer gesund. Wäre ich nur eine Winzigkeit weiter vorne gewesen, wäre auch da rein gar nichts machbar gewesen. Das war Tempo 50.

Im Mai hat mir ein -selbstverständlich gegen die Einbahnstraße - auf dem Bürgersteig entgegenkommender Radfahrer durch seinen spontanen Spurwechsel auf die Straße ein neues Muster im Kotflügel verpaßt. Das war ein wg Aachener Kissen bei weitem nicht ausgereiztes Tempo 30.

Vor so 10 Jährchen wurde mir auf dem Weg nach Nippes durch einen vom Parkplatz kommenden, noch schnell sich einfädeln wollenden PKW das Fahrrad unter dem Hintern weggedotzt. Das war wg auf die rote Ampel Zukullerns maximal Tempo 10 auf dem Radweg.

Soll ich mich einbetonieren lassen?
_____________________
ne schöne jrooß, gesine2

bayle

Zitat von: The Doctor am 14. August 2013, 18:59:19
Schieb Du erst einmal ein paar Nachtschichten im OP, in der chirurgischen Notaufnahme oder auf dem Rettungswagen und verliere ein paar Dutzend Raser-Opfer unter Deinen Händen, dann wirst Du anders denken. Besonders wenn es Kinder sind.

(Denkt hier überhaupt jemand mal an die Kinder?!?)
Wo arbeitest Du? In Johannesburg? in Ciudad Juarez?

Zitat von: The Doctor am 14. August 2013, 19:32:44
Und jetzt das "Beste": der Unfallfahrer kam mit einer Geldstrafe davon!
Wenn jemand 4 Kinder an einem Zebrastreifen totgefahren hat, die er vorher wahrgenommen  hat, also mindestens ihren Tod billigend in Kauf genommen, eigentlich schon fast vorsätzlich aus niedrigen Beweggründen getötet hat – dann lediglich Geldstrafe? Letztinstanzlich? In der Schweiz?

Kurz: Ich glaube Dir nicht.

The Doctrix

Zitat von: bayle am 15. August 2013, 21:04:50
Kurz: Ich glaube Dir nicht.

Dieser Satz ausgerechnet von Dir...     :rofl
Immer, wenn Du glaubst, dümmer gehts nicht mehr, kommt von irgendwo ein Eso her!