Neuigkeiten:

Wiki * German blog * Problems? Please contact info at psiram dot com

Main Menu

Der Fall Mollath

Postings reflect the private opinion of posters and are not official positions of Psiram - Foreneinträge sind private Meinungen der Forenmitglieder und entsprechen nicht unbedingt der Auffassung von Psiram

Begonnen von P.G., 07. Dezember 2012, 12:22:42

« vorheriges - nächstes »

The Doctrix

Also ich muss mich 40_Fieber anschliessen: die Beweislage war mehr als nur dünn, teilweise sogar dubios. Eigentlich hätte der Richter "in dubio pro reo" urteilen müssen. Das er es nicht getan hat, lässt tief blicken.
Immer, wenn Du glaubst, dümmer gehts nicht mehr, kommt von irgendwo ein Eso her!

P.Stibbons

Hier gibt es noch ein paar Informationen und Versuche einer Theoriefindung im Nachklapp der Berichterstattung:

http://www.sueddeutsche.de/bayern/leser-fragen-zum-fall-mollath-ist-er-am-ende-doch-verrueckt-1.1544801

Auch hier gehen Fakten und Interpretationen munter in einander über.

Beispiel:
ZitatHatte Mollath denn keinen Anwalt?

Doch: den Pflichtverteidiger Thomas Dolmany, mit dem Mollath aber kaum redete, weil er ihm offenbar misstraute. Dolmany sagt, Mollath habe sich ihm gegenüber nicht geöffnet. Nicht einmal von dem Einsatz im Anwesen Mollaths habe er, soweit er sich erinnern könne, etwas gewusst. Der Anwalt wird von damaligen Prozessbeobachtern kritisiert, er habe sich kaum spürbar für Mollath eingesetzt. Dolmany erwidert im SZ-Gespräch, Mollath habe das Amtsgericht im Jahr 2003 "provoziert". Er habe sich kaum in der Lage gesehen, seinem Mandanten zu helfen.

Dazu S.8 im Urteil:

Der Pflichtverteidiger legte im Juni 2005 sein Mandat nieder, nachdem Mollath ihn über eine Stunde lang in seiner Kanzlei festsetzte und mit Fäusten gegen die Tür trommelte.

http://www.gustl-for-help.de/download/2006-08-08-Mollath-Urteil-Landgericht.pdf

Ich hoffe wirklich, dass die neu aufgenommenen Ermittlungen da Klarheit bringen.

Was will man tun, wenn sich - sollte die Darstellung im Urteil zutreffend sein - ein Mensch immer wieder der Exploration (S.22 ff), Diagnostik (S.23 unten) und auch einer entsprechenden Therapie verweigert, die ihm ja offenbar während des zweiten stationären Aufenthalts dringend nahe gelegt worden ist (S. 27), auch um die Möglichkeit einer Aussetzung auf Bewährung nicht zu verspielen?

Befremdlich finde ich jedoch ein Detail im Zshg mit der Reifen-Geschichte:

Da wurde ja eine Videoüberwachung installiert und eine Person bei der Tat gefilmt.
Wieso konnte man diese Person nicht einfach in flagranti stellen?
Das kommt mir wirklich seltsam vor.



P.G.

Zitat von: P.Stibbons am 11. Dezember 2012, 16:10:13

Befremdlich finde ich jedoch ein Detail im Zshg mit der Reifen-Geschichte:

Da wurde ja eine Videoüberwachung installiert und eine Person bei der Tat gefilmt.
Wieso konnte man diese Person nicht einfach in flagranti stellen?
Das kommt mir wirklich seltsam vor.
Du bist ja süß. Hinter einer Videoüberwachung sitzt doch nicht 24h jemand und starrt auf den Bildschirm. Das schaut sich doch nur jemand an, wenn schon irgendwas passiert ist.
[url="http://www.alltrials.net/"]http://www.alltrials.net/[/url]

Belbo zwei

Ich komme mir vor wie bei einem Prozess, liesst Du den Schriftsatz deines Verteidigers bestellst Du schon mal den Jaguar, liesst Du den des Gegenanwalts suchst Du schon mal nach nem Strick.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/fall-gustl-mollath-zweifel-an-opferrolle-a-872632.html

P.Stibbons

Und ich sach noch:

Zitathttp://www.spiegel.de/panorama/justiz/fall-gustl-mollath-zweifel-an-opferrolle-a-872632.html

...Doch es gibt eine einfache Erklärung für die fehlende Erinnerung der Ärztin: Laut Attest findet sich Gustl Mollaths Frau Petra am 14. August 2001 zur Untersuchung ein. Aber nicht Madeleine R. führt diese durch, sondern ihr Sohn Markus, ebenfalls Arzt, der zu der Zeit als Assistent in der Praxis arbeitet. Das Attest trägt deshalb den Stempel der Praxis mit seiner Unterschrift.


Er erinnert sich an die Patientin, ihre Angaben und die Verletzungen hat er dokumentiert. Noch heute sind sie in der Praxis-EDV nachzuvollziehen
: Demnach gab Petra Mollath an, ihr Mann habe sie zwei Tage zuvor mehrfach mit der flachen Hand geschlagen, bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und sie gebissen. Sie sei in diesem Jahr schon zweimal von ihm misshandelt worden.

Als Petra Mollath sich ein Jahr später im Zuge der Trennung entschließt, ihren Mann wegen Körperverletzung anzuzeigen und den Arzt um ein entsprechendes Attest bittet, stützt er sich auf seine Aufzeichnungen: "Die bei uns durchgeführte Untersuchung am 14.08.01 um 11:30 zeigte folgende Befunde: Prellmarke und Hämatom der rechten Schläfe von 3x5 cm Durchmesser, handbreite Hämatome an beiden Oberarmen, Hämatome an beiden Unterschenkeln, am linken Oberschenkel, Würgemale am Hals unterhalb des Kehlkopfes, Bisswunde am rechten Ellenbogen mit Abdruck von Unter- und Oberkiefer (...). Die erhobenen Befunde und Verletzungsmuster decken sich mit der Anamnese, die Schilderungen der Patientin sind durchaus glaubhaft."

Es sei nicht ungewöhnlich, sagt der Arzt dem SPIEGEL, dass Frauen, die von ihren Männern geschlagen werden, erst nach längerer Zeit Anzeige erstatten und dann um ein Attest bitten. Auch in diesem Fall sei es so gewesen, er könne dies vor Gericht bezeugen
.

Vergl: http://forum.psiram.com/index.php?topic=10168.msg119387#msg119387

P.Stibbons

Zitat von: P.G. am 11. Dezember 2012, 18:21:58
Zitat von: P.Stibbons am 11. Dezember 2012, 16:10:13

Befremdlich finde ich jedoch ein Detail im Zshg mit der Reifen-Geschichte:

Da wurde ja eine Videoüberwachung installiert und eine Person bei der Tat gefilmt.
Wieso konnte man diese Person nicht einfach in flagranti stellen?
Das kommt mir wirklich seltsam vor.
Du bist ja süß. Hinter einer Videoüberwachung sitzt doch nicht 24h jemand und starrt auf den Bildschirm. Das schaut sich doch nur jemand an, wenn schon irgendwas passiert ist.

Stimmt für fest installierte Video-Überwachungen.
Diese hier wurde jedoch gezielt installiert, nachdem es schon mehrere Vorfälle gab, die (so auf S. 15 + 16 im Urteil beschrieben) allesamt Personen betrafen, welche Mollath im Zshg mit den erhobenen Schwarzgeldvorwürfen selbst in einem Schreiben an einen RA Woertge im August 2004 aufgelistet haben soll.
Man suchte also schon gezielt - warum hat sich da niemand auf die Lauer gelegt?

Belbo zwei

Zitat von: P.Stibbons am 13. Dezember 2012, 15:58:57
Zitat von: P.G. am 11. Dezember 2012, 18:21:58
Zitat von: P.Stibbons am 11. Dezember 2012, 16:10:13

Befremdlich finde ich jedoch ein Detail im Zshg mit der Reifen-Geschichte:

Da wurde ja eine Videoüberwachung installiert und eine Person bei der Tat gefilmt.
Wieso konnte man diese Person nicht einfach in flagranti stellen?
Das kommt mir wirklich seltsam vor.
Du bist ja süß. Hinter einer Videoüberwachung sitzt doch nicht 24h jemand und starrt auf den Bildschirm. Das schaut sich doch nur jemand an, wenn schon irgendwas passiert ist.

Stimmt für fest installierte Video-Überwachungen.
Diese hier wurde jedoch gezielt installiert, nachdem es schon mehrere Vorfälle gab, die (so auf S. 15 + 16 im Urteil beschrieben) allesamt Personen betrafen, welche Mollath im Zshg mit den erhobenen Schwarzgeldvorwürfen selbst in einem Schreiben an einen RA Woertge im August 2004 aufgelistet haben soll.
Man suchte also schon gezielt - warum hat sich da niemand auf die Lauer gelegt?


Die waren andersweitig beschäftigt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Neonazi-Mordserie


ZitatEnver Şimşek, Inhaber eines Blumenhandels in Schlüchtern, wurde am 9. September 2000 am Rande einer Ausfallstraße im Osten Nürnbergs, wo er seinen mobilen Blumenstand in einer Parkbucht aufgebaut hatte, mit acht Schüssen aus zwei Pistolen angeschossen. Er starb zwei Tage später im Krankenhaus. Şimşek war 39 Jahre alt, er kam 1986 aus der Türkei nach Deutschland, arbeitete zunächst in einer Fabrik, eröffnete einen Blumenhandel und schließlich einen Großhandel mit angeschlossenen Läden und Ständen. Er galt als erfolgreicher Geschäftsmann.[4] Bei den beiden Tatwaffen handelte es sich neben der in allen Fällen benutzten Česká 83 um die nicht näher identifizierbare Pistole des Kalibers 6.35. Normalerweise lieferte Şimşek nur die Blumen an, doch an diesem Samstag betreute er den Stand, da der üblicherweise anwesende Verkäufer Urlaub hatte.

    Abdurrahim Özüdoğru wurde am 13. Juni 2001 in einer Änderungsschneiderei in der Nürnberger Südstadt mit zwei Kopfschüssen getötet. Er war 49 Jahre alt, arbeitete als Schichtarbeiter bei Siemens und half nebenberuflich in dem Ladengeschäft aus. Die kriminaltechnische Untersuchung ergab, dass die bei dem Mord an Enver Şimşek benutzte Česká 83 auch hier verwendet wurde, die weiteren Ermittlungen blieben ebenfalls ergebnislos.[5]

Hatchetman

Zitat von: P.Stibbons am 13. Dezember 2012, 15:58:57
Stimmt für fest installierte Video-Überwachungen.
Diese hier wurde jedoch gezielt installiert, nachdem es schon mehrere Vorfälle gab, die (so auf S. 15 + 16 im Urteil beschrieben) allesamt Personen betrafen, welche Mollath im Zshg mit den erhobenen Schwarzgeldvorwürfen selbst in einem Schreiben an einen RA Woertge im August 2004 aufgelistet haben soll.
Man suchte also schon gezielt - warum hat sich da niemand auf die Lauer gelegt?
Gegenfrage, wozu würde man noch die Überwachung brauchen wenn jemand auf Lauer liegt um jederzeit zuschlagen zu können?

P.Stibbons

@ Belbo zwei:

Diesen Kommentar finde ich sehr treffend:

Zitathttp://www.recht-politik.de/?p=126

...Das Skandalöse, das die aktuellen Medienberichte beschwören – und das macht die rechtspolitische Dimension der Thematik aus –, liegt vielmehr darin, ein konspiratives Zusammenwirken von Justiz, Regierung und Finanzinstitut zur Vertuschung von Schwarzgeldgeschäften zu suggerieren, eine Verschwörungstheorie, die eine Reihe geradezu klassischer Klischees bedient und so überzogen ist, dass ihre Abseitigkeit kaum mehr wahrgenommen wird. Belastbare Anhaltspunkte für gravierende Straftaten im Amt wie Rechtsbeugung, Strafvereitelung, Verfolgung Unschuldiger oder Bestechung, die einen Skandal hergeben könnten, gibt es nicht, aber darum geht es auch gar nicht, sondern um die Instrumentalisierung einer vermeintlichen gerichtlichen Fehlentscheidung, um daraus politisches Kapital zu schlagen. Als Kollateralschaden wird dabei die Verunglimpfung eines ganzen Berufsstandes in Kauf genommen.

Für die öffentliche Wahrnehmung der Justiz, die hierzulande – wenngleich sie nicht vor Fehlentscheidungen gefeit ist –  generell auf einem hohen Niveau arbeitet, ist das ein Bärendienst, denn ihre Funktionsfähigkeit hängt maßgeblich von der öffentlichen und politischen Anerkennung ab, die sie erfährt. Einen Verlust des Vertrauens der Öffentlichkeit in die Justiz durch eine angreifbare und über den aktuellen Fall hinaus nicht immer transparente Informationspolitik zuzulassen, mag man der politischen Führung einer Justizverwaltung anlasten können. Ihr die Übernahme der Verantwortung für konkrete gerichtliche Entscheidungen anzutragen, ist aber absurd. Diese Forderung wird von denselben Stimmen erhoben, die bei anderer Gelegenheit zur strikten Respektierung der Unabhängigkeit der Justiz mahnen.

Um den Schaden zu ermessen, muss man sich mal durch die mittlerweile 26 Kommentarseiten zum SPON-Artikel lesen.

Belbo zwei

Und das schlimmste ist dass ich mich selber wechselnde Urteile erlaubt habe, nach jeweiligem wie sich zeigt begrenztem, Kenntnisstans. Das ist schon fast was für den Selbstbezichtigungsthreat :(

P.Stibbons

ZitatUnd das schlimmste ist ...
Das ist nicht wirklich schlimm, sondern eher lehrreich...

Was ich immer noch nicht einschätzen kann - ohne jetzt wieder OT zu werden - ist der reale Einfluss der Antipsychiatrie auf die Medien.
Ob da gezielt Journalisten geimpft werden, oder ob die Antipsychiatrie-Leute einfach als Trittbrettfahrer profitieren?

http://www.kvpm.de/fileadmin/pdf/2009-11-24_KVPM-Beschwerde-DGPPN.pdf

http://www.todinrostock.de/kvpm.PDF

http://www.kvpm.de/prof-dr-med-sabine-c-herpertz.html

http://www.klinikum.uni-muenchen.de/Klinik-und-Poliklinik-fuer-Psychiatrie-und-Psychotherapie/de/aktuelles/wissenschaft/scientology/2/index.html

Zitathttp://www.klinikum.uni-muenchen.de/Klinik-und-Poliklinik-fuer-Psychiatrie-und-Psychotherapie/de/aktuelles/wissenschaft/scientology/3/index.html
...In ihrem hemmungslosen Kampf gegen die Psychiatrie besteht eine Strategie der Scientology-Suborganisation/Tarnorganisation KVPM (Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen Menschenrechte e.V.) darin, renommierte Repräsentanten des Faches mit tendenziösen Darstellungen und Agitationen zu diskriminieren. Diesbezügliche Aussagen werden auf der Homepage der KVPM sowie in anderen Kontexten (Demonstrationen, Presseinformationen) sowie in tendenziösen Rundfunk-Fernsehsendungen in Umlauf gebracht...
Mittlerweile ist Prof. Möller emeritiert - sein Nachfolger seit diesem Jahr ist Prof. Peter Falkai, vorm. Universität Göttingen

Hier ganz frisch vom 05.12.2012:

http://www.kvpm.de/fileadmin/pdf/2012-12-05%20%20KVPM%20Stellungnahme%20zur%20Zwangsbehandlung.pdf
Zitat
...Schwammige, unwissenschaftliche Diagnosekriterien in der Psychiatrie führen zu Fehldiagnosen, falschen psychiatrischen Gutachten und Schlussfolgerungen, die in schwerwiegenden Eingriffen in die Grundrechte der Betroffenen münden. Der Fall Gustl Mollath ist ein Beispiel für die Auswüchse einer außer Kontrolle geratenen Psychiatrie. Seit fast sieben Jahre sitzt er möglicherweise zu Unrecht in der bayerischen forensischen Psychiatrie – wegen psychiatrischer Gutachten, in denen er als allgemeingefährlich eingestuft wurde – erst jetzt kam ans Licht, dass zwei andere Psychiater Mollath nicht für gemeingefährlich hielten.
(Quelle: Focus online 01.12.2012, Psychiatrische Gutachten widersprechen sich im Fall Gustl Mollath)

P.G.

[url="http://www.alltrials.net/"]http://www.alltrials.net/[/url]

Hatchetman

Zitat von: P.Stibbons am 13. Dezember 2012, 17:59:57
Ob da gezielt Journalisten geimpft werden, oder ob die Antipsychiatrie-Leute einfach als Trittbrettfahrer profitieren?
Ich würde sagen die Haltung der Öffentlichkeit hat generell schon antipsychiatrische Tendenzen. Wie oft hat man zum Bleistift sowas schon gehört?

  • Depressionen oder sowas gibt es nicht, die Leute müssten sich einfach nur zusammenreißen
  • ADHS ist eine Erfindung von "Big Pharma" um mehr Drogen zu verkaufen
  • Vor Gericht arbeiten Psychiater doch nur daran, die gerechte Haftstrafe durch eine komfortable Unterbringung in einer Therapie zu ersetzen, oder Sittenstrolche möglichst frühzeitig wieder auf unsere armen Kinder (won't somebody think of the children!) loszulassen
Bei so einer Einstellung braucht es gar keine Unterwanderung durch Scientology.

Und dann natürlich noch das Potential für Panikmache, die durchgeknallten Psychiater könnten jedermann in die Psychiatrie stecken...

P.Stibbons

Hier ist jedenfalls allerhand Interessantes los:

http://f3.webmart.de/f.cfm?id=2165073&t=3882058&pg=8&r=threadview

Auch ein Dr. Weinberger schreibt dort. Das ist einer der Fachleute (meine ich), der Mollath für gesund erklärt hat.

Und dann dieser Blog:

http://www.textatelier.com/index.php?id=996&blognr=4031
Zitat
...Charakterisiert wird die Reform-Psychiatrie durch vermehrten staatlichen Einfluss in das Fach (u. a. über Institutsambulanzen), durch den Einbezug vieler nicht-ärztlicher Berufe und vieler fragwürdiger Doktrinen (wie etwa der Freud'schen) und durch die Etablierung der weltweit benützten Diagnostik-Manuale DSM und der ihm nachempfundenen ICD. Nach der zutreffenden Kritik von Weinberger lässt sich bei näherer Betrachtung, was etwa die ICD-10: F 60.0,31 (auf die die Psychiater in den nachstehend dargestellten Fällen vor Gericht sich beriefen) im Klartext sagt, unter den Prädikaten, die sie, hier für die ,,paranoide Persönlichkeitsstörung" auflistet, eigentlich jedes aufmüpfige Verhalten unterbringen und ,,als krankhaft verschlüsseln". Während das Wort ,,paranoid" etwas Wahnhaftes, eindeutig Krankhaftes bezeichnet, steht die ICD-10: F60 insgesamt jedoch für eine Persönlichkeitsstörung eher fraglicher Krankheitswertigkeit, etwas eher im Bereich menschlicher Sonderheiten Aufgehendes.

Die Falschmünzerei in der Reform-Psychiatrie besteht also nach der zutreffenden Kritik Weinbergers darin, dass ausgehend vom DSM keine ,,Erkrankungen" mehr beschrieben werden, sondern nur noch ,,Störungen". Mit solch verbalen Taschenspielertricks wird die Schwelle, ab der Behandlungen möglich sind, stark herabgesetzt, weil ,,Störungen" so verbreitet wie die Menschen selbst sind. So kann schon dann eine Behandlung vorgenommen werden, wenn etwa – Ärzte sind Menschen – von ,,oben" so gewünscht. Wann solches ,,nötig" ist, entscheiden dann diese Reformpsychiater und die Gerichte – die Hintermänner bleiben da meist im Hintergrund – so gut wie unkontrollierbar...

Da gibts viel zu staunen und zu wundern.

Zitat...Weinberger kritisiert auch völlig zu recht, dass Diagnosen nach DSM oder der ICD zu ,,verschlüsseln" heute angehenden Psychiatern als ,,Standard" eingebläut wird und im allgemeinen auch bei Psychiatern alles, was (weil es) aus Amerika oder gar von der WHO (Weltgesundheitsorganisation) kommt, als sakrosankt und unhinterfragbar gilt. Dass WHO und Institutionen wie die weltweit als Vorbild verkaufte amerikanische Seuchenbehörde CDC mit ihren militärischen Dienstgraden als Drückerkolonnen der Pharma- und Impfstoff-Industrie und Instrumente zur Angsterzeugung und nicht als sinnvolle Gesundheitseinrichtungen arbeiten, haben deren Umgang mit der Vogel- und Schweinegrippe eindrucksvoll bewiesen. Den von dort verbreiteten Unfug sollte man also nicht mehr unkritisch als angebliche Wissenschaft akzeptieren....

Und weiter:
Zitat
...Die beispielhaft vorgestellten Fälle zeigen ein ernstzunehmendes Problem auf. Weinberger weist zutreffend auch darauf hin, dass durch die von der WHO vorgegebene Klassifizierung Psychiatriemissbräuche mit erhöhtem Wissenschaftlichkeitsanspruch und -anschein den Machthabern unabhängig von der politischen Ausrichtung besser verfügbar gemacht werden und es ihnen erleichtert wird, mit aufmüpfigen Bürgern oder Beamten fertig zu werden. Mit Weinberger muss man hierin eine wirkliche Gefahr für die Rechtssicherheit und damit für alle Bürger sehen. Wie die hier beispielhaft dargestellten Vorgänge zeigen, kann praktisch jeder Bürger in eine solche Situation geraten, dass er über ein falsches Gutachten – sei es vorsätzlich oder auch nur fahrlässig unrichtig – in der Psychiatrie landet.

Bei ihren dubiosen Gutachten berufen sich die der Obrigkeit bei der Psychiatrisierung von aufmüpfigen Bürgern oder Beamten dienstbaren ,,Reform"-Psychiater wie Dr. Thomas Holzmann im hessischen Steuerfahnder-Fall und Dr. Leipziger vom Bezirkskrankenhaus in Bayreuth regelmässig auf die Klassifikationssysteme ICD-10 und DSM IV als Standard, um damit einen vermeintlichen wissenschaftlichen Anspruch vorzutäuschen. Diese gemeingefährlichen pseudowissenschaftlichen Methoden sind bereits im Einzelnen weiter oben unter Ziff. II dargestellt worden...

40_Fieber

Zitat von: The Doctor am 11. Dezember 2012, 16:04:14
Also ich muss mich 40_Fieber anschliessen: die Beweislage war mehr als nur dünn, teilweise sogar dubios. Eigentlich hätte der Richter "in dubio pro reo" urteilen müssen. Das er es nicht getan hat, lässt tief blicken.

Siehste, das haben wir zwei doch genau richtig gesehen ;-)

http://www.infranken.de/ueberregional/Fall-Mollath-Zweifel-an-Glaubwuerdigkeit-der-Ex-Frau;art55462,411200

Das Attest ist übelst komisch.

http://kidmed*info/