Neuigkeiten:

Wiki * German blog * Problems? Please contact info at psiram dot com

Main Menu

Andrea Christidis / Jacob verklagt Psychologenverband

Postings reflect the private opinion of posters and are not official positions of Psiram - Foreneinträge sind private Meinungen der Forenmitglieder und entsprechen nicht unbedingt der Auffassung von Psiram

Begonnen von Belbo, 14. Mai 2017, 04:49:32

« vorheriges - nächstes »

Belbo

....mit Hinweis auf Psiram. Unser Blogbeitrag zu Frau Christidis Titelbemühungen:

https://blog.psiram.com/2016/03/andrea-jacob-oeffentlich-rechtliche-empoerung-als-werbung-fuer-hochstapler/

Unser Forum:

https://forum.psiram.com/index.php?topic=12383.0

Ein Bericht über den Prozess:

http://www.archeviva.com/arche-viva/offener-bereich/jacob-andrea/unsicherer-bdp-anwalt-jan-frederichs-gibt-kein-interview-vor-laufender-kamera/

ZitatBUNDESVERBAND DEUTSCHER PSYCHOLOGINNEN UND PSYCHOLOGEN wegen Rufmord an Dr. Andrea Christidis vor dem Landgericht Wuppertal verklagt

Stecken das Vertuschen von Kinderhandel und das Geschäft mit dem Kindeswohl hinter den denunzierenden Angriffen auf die Psychologin MA ?

ZitatWird im Landgericht Wuppertal schlussendlich Kinderhandel aufgedeckt ? Hat das ,,anonyme Rufmordportal" (Markus Fiedler) PSIRIAM mit dem BDP zu tun ? Ist Diplompsychologe Bartoscheck BDP-Mitglied und in diese Affaire verwickelt ?

Zitat.
Wuppertal. Die Verhandlung im Fall Jacob ./. BDP unter Aktenzeichen 3 O 59/16 fand gestern vor dem Landgericht Wuppertal statt. Richterin Haberstroh trat in die Güteverhandlung ein, die sich aufgrund der Beklagten, dem Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V., allerdings sehr rasch in einen Rechtsstreit verkehrte. Die Beklagte stellte sich strittig, schlug den durchgängig klar strukturierten und dreifach von der Richterin gemachten Vorschlag aus und wollte partout keine Einigung. Dr. Andrea Christidis, ehemals Jacob, klagt gegen den Verband, vertreten durch dessen unsicher auftretenden Justiziar, Jan Frederichs, wegen Denunzierung.


ZitatDie Klägerin, Dr. Andrea Christidis, Ph.D. (Bundelkhand University), gibt gegenüber ARCHEVIVA an, Psychologin für klinische, pädagogische, neuropsychologische, kriminalistische und forensische Psychologie zu sein, ebenso Verhaltenstherapeutin, Systemische Familientherapeutin (DGSF).

Schade ihr Doktor in Philosophie scheint irgendwie abhanden gekommen zu sein.

celsus

Mir scheint, da ist nicht nur eine intensive Prüfung ihrer zusammengekauften Jodeldiplome fällig, man sollte auch mal ihre persönliche Eignung für den Beruf unter die Lupe nehmen.
The best thing about science is that it works - even if you don't believe in it.

celsus

Zitat Im Denuntiationsportal PSIRAM seien Lobbyisten  vertreten, die unwahre Tatsachenäußerungen über sie öffentlich dargestellt hatten. Der BDP habe sich an den dort vorgetragenen Denunzierungen zur eigenen Denunzierung der Klägerin bedient und als eigene übernommen.

Da bin ich auf die Beweisführung gespannt.

Außerdem hätte sie ja mal sagen können was genau an den Darstellungen unwahr ist. Oder ist ihre Korrekturanfrage nicht angekommen?

Auch schön: Bei anderen Personen nimmt sie es nicht so genau mit der Doktorei:

Zitat1. Welche Rolle spielt der Diplompsychologe Sebastian Bartoscheck bei Inobhutnahmen, der sich lt. Angaben auf seinem Briefkopf als BDP-Mitglied ausweise ?

Tja, Scheindiplom in weniger als zwei Jahren, Doctor zugekauft und dann ein Leben lang Ärger. Ob sich die Aktion wirklich gelohnt hat? Ein richtiges Studium hätte vermutlich weniger Stress verursacht.
The best thing about science is that it works - even if you don't believe in it.

Belbo

.....und es gibt ein Urteil....

http://www.vaeternotruf.de/landgericht-wuppertal_2_O_210-16_rechtspsychologe.pdf

Zwar kein eindeutiges, zumindest hat Frau Christidis einen Teil der Anklage zurückgezogen und muss 62% der Gerichtskosten übernehmen.

Weiterhin mehr als ärgerlich die Gleichstellung des Schwurbelstudiums in Indien, mit einem deutschen Masterabschluss durch die Kultusministerkonferenz..... finde gerade das Dokument und den Namen der Sachbearbeiterin nicht.....

@celsius ....wenn ich das richtig verstehe lag die Beweislast beim Verband, und das Gericht vertrat die Meinung, dieser hätte, vor dem Brief an plusminus nicht ausreichend recherchiert, um diese Behauptungen so tätigen zu können.

Kann man wohl nur hoffen, dass der Psychologenverband da dran bleibt http://www.bdp-verband.org

celsus

Zitat von: Belbo am 20. Mai 2017, 07:18:07
@celsius ....wenn ich das richtig verstehe lag die Beweislast beim Verband, und das Gericht vertrat die Meinung, dieser hätte, vor dem Brief an plusminus nicht ausreichend recherchiert, um diese Behauptungen so tätigen zu können.


Ja schon. Aber sie hat behauptet, Psiram sei "ein Denuntiationsportal" und es seien "Lobbyisten vertreten", ohne dafür einen Beweis vorzubringen. Ich hätte aber gerne welche gesehen, wenn sie das schon behauptet.

BTW: Kann man bei der Kultusministerkonferenz eine Prüfung ihrer Zeugnisbewertung beantragen oder sind die unfehlbar? Nach aktueller Evidenzlage wurde da versehentlich oder vorsätzlich geschlampt.

The best thing about science is that it works - even if you don't believe in it.

Belbo

Zitat von: celsus am 20. Mai 2017, 10:16:31
Zitat von: Belbo am 20. Mai 2017, 07:18:07
@celsius ....wenn ich das richtig verstehe lag die Beweislast beim Verband, und das Gericht vertrat die Meinung, dieser hätte, vor dem Brief an plusminus nicht ausreichend recherchiert, um diese Behauptungen so tätigen zu können.


Ja schon. Aber sie hat behauptet, Psiram sei "ein Denuntiationsportal" und es seien "Lobbyisten vertreten", ohne dafür einen Beweis vorzubringen. Ich hätte aber gerne welche gesehen, wenn sie das schon behauptet.

BTW: Kann man bei der Kultusministerkonferenz eine Prüfung ihrer Zeugnisbewertung beantragen oder sind die unfehlbar? Nach aktueller Evidenzlage wurde da versehentlich oder vorsätzlich geschlampt.

Darum gings wohl in dem Prozess nicht.

Belbo

Aus einem Urteil indem Frau Jacob / Christidis einen Prozess um ihre Akte bei der Stadt Gießen gewann, ist der bisherige Verlauf ihrer Titelbemühungen ersichtlich.


ZitatDurch - rechtskräftig gewordenen - Strafbefehl nach § 408a StPO des Amtsgerichts Gießen vom 1. November 2010 - 5414 Ds 301 Js 14.412/09 - wurde die Klägerin wegen durch zwei selbstständige Handlungen begangenen tateinheitlichen unbefugten Führens akademischer Grade und versuchten Betrugs sowie tateinheitlichen unbefugten Führens akademischer Grade, versuchter Erpressung und Nötigung zu einer Gesamtgeldstrafe von 145 Tagessätzen verurteilt. In dem genannten Strafbefehl wurde der Klägerin angelastet, sich unberechtigterweise im Rahmen eines vor dem Amtsgericht Hamburg-Blankenese anhängigen Familienrechtsstreit als "Diplom-Psychologin" bezeichnet und Gutachten erstellt zu haben, obwohl sie kein Diplom im Fach Psychologie abgelegt habe, sondern lediglich ein Vordiplom im Rahmen ihres Studiums der Psychologie an der Justus-Liebig-Universität Gießen, wo sie in dem Zeitraum vom 16. April 1996 bis zum 30. September 2004 eingeschrieben gewesen sei. Nachdem in der Tagespresse über die Verurteilung berichtet worden war, wobei der Vorname der Klägerin sowie die Anfangsbuchstaben ihres Nachnamens und das Alter genannt worden waren, wandte sich das Jugendamt der Beklagten zu 1. mit Anschreiben vom 8. November 2010 an das Amtsgericht Gießen und teilte mit, das Jugendamt sei zum Vormund für eine näher bezeichnete Jugendliche bestellt worden, die zur Zeit bei ihrer Stiefoma, der Klägerin, lebe. Aus der Presseveröffentlichung unter der Überschrift "Titelmissbrauch bestraft" liege die Vermutung nahe, dass es sich hierbei um die Klägerin handele. Es werde daher um Übersendung einer Kopie des Urteils gebeten. Dies sei für die Unterlagen insofern wichtig, als derzeit von der betreffenden Jugendlichen beim Familiengericht Gießen ein Antrag auf Übertragung des Sorgerechts auf die Klägerin gestellt worden sei. Das Anschreiben ist von einer Mitarbeiterin des Jugendamtes der Beklagten zu 1. unterzeichnet worden mit dem Klammerzusatz "Vormund".

Belbo

Aus dem selben Urteil....

Zitatweil die Erfüllung der Aufgaben des Allgemeinen Sozialen Dienstes in der Familie des Mündels sowie die fachliche Beurteilung der Klägerin als potentieller Vormund und Bezugsperson des Mündels die Kenntnis des einschlägigen Strafbefehls vorausgesetzt habe. Mittlerweile sei die Klägerin abermals wegen Missbrauchs von Titeln verurteilt worden, wie sich einer Meldung in der Tagespresse vom 4. August 2011 entnehmen lasse. Danach sei die Klägerin erneut wegen Missbrauchs von Titeln zu einer Geldstrafe in Höhe von 180 Tagessätzen verurteilt worden.

https://documentslide.org/hessischer-verwaltungsgerichtshof-dokumentation-10-a-500-13


celsus

Zitat von: Belbo am 07. November 2017, 13:04:17
Aus dem selben Urteil....

Zitatweil die Erfüllung der Aufgaben des Allgemeinen Sozialen Dienstes in der Familie des Mündels sowie die fachliche Beurteilung der Klägerin als potentieller Vormund und Bezugsperson des Mündels die Kenntnis des einschlägigen Strafbefehls vorausgesetzt habe. Mittlerweile sei die Klägerin abermals wegen Missbrauchs von Titeln verurteilt worden, wie sich einer Meldung in der Tagespresse vom 4. August 2011 entnehmen lasse. Danach sei die Klägerin erneut wegen Missbrauchs von Titeln zu einer Geldstrafe in Höhe von 180 Tagessätzen verurteilt worden.

https://documentslide.org/hessischer-verwaltungsgerichtshof-dokumentation-10-a-500-13

ZitatDie Klägerin erstrebt mit ihrer Klage die Verpflichtung der Beklagten zur Entfernung oder Unkenntlichmachung der in den Akten des jeweiligen Jugendamtes beider Beklagten vorhandenen Kopien eines sie betreffenden Strafbefehls. Durch - rechtskräftig gewordenen - Strafbefehl nach 408a StPO des Amtsgerichts Gießen vom 1. November Ds 301 Js /09 - wurde die Klägerin wegen durch zwei selbstständige Handlungen begangenen tateinheitlichen unbefugten Führens akademischer Grade und versuchten Betrugs sowie tateinheitlichen unbefugten Führens akademischer Grade, versuchter Erpressung und Nötigung zu einer Gesamtgeldstrafe von 145 Tagessätzen verurteilt. In dem genannten Strafbefehl wurde der Klägerin angelastet, sich unberechtigterweise im Rahmen eines vor dem Amtsgericht Hamburg-Blankenese anhängigen Familienrechtsstreit als Diplom- Psychologin bezeichnet und Gutachten erstellt zu haben, obwohl sie kein Diplom im Fach Psychologie abgelegt habe, sondern lediglich ein Vordiplom im Rahmen ihres Studiums der Psychologie an der Justus-Liebig-Universität Gießen, wo sie in dem 4 Zeitraum vom 16. April 1996 bis zum 30. September 2004 eingeschrieben gewesen sei.

Nicht schlecht. Acht Jahre im Psychologie-Studium eingeschrieben, ohne Abschluss und dann mit indischen Scheindiplomen und falschen Titeln auf dicke Hose machen.
Andrea Christidis / Jacob entspricht der Definition einer Hochstaplerin.
The best thing about science is that it works - even if you don't believe in it.

deus ex machina

ZitatIm April wird wohl erneut gerichtlich verhandelt.

celsus

The best thing about science is that it works - even if you don't believe in it.

deus ex machina

Ich weiß es nicht. Die Mail war nicht viel länger, und es nicht einmal ganz sicher, ob sich das mit der Verhandlung überhaupt auf Frau Christidis bezieht.

Belbo

Hier werden zwei neue Prozesse erwähnt, die Seite ist etwas dubios, desswegen möchte ich sie nicht verlinken

ZitatDeutschland
Ort: Landgericht Giessen/ Hessen,  Ostanlage 15, D-35390 Giessen
Datum und Zeit: Dienstag, den 27.02.18, 13 Uhr 00
Strafklage von Dr. Andrea CHRISTIDIS gegen eine Journalistin wegen Verbreitung von Falschinformationen
Dr. CHRISTIDIS steht in einem jahrelangen bürokratischen Streit wegen ihres Rechtes, ihren akademischen Titel führen zu dürfen. In diesem Zusammenhang hat eine Journalistin, die mutmasslich mit einem Staatsanwalt zusammenlebt, Falschinformationen über sie verbreitet.
Kontakt: andrea_jacob@gmx.de

Oberlandesgericht, Cecilienstrasse 3, D-40474 Düsseldorf
Datum und Zeit: Freitag, den 13.04.18, 11 Uhr 45
Berufungsprozess, ausgelöst von der Staatsanwaltschaft
Jahrelang hat Dr. CHRISTIDIS um ihr Recht kämpfen müssen, ihren akademischen Titel führen zu dürfen. Dann endlich hat ihr ein erstinstanzlicher Richter Recht gegeben:
www.youtube.com/watch?v=gj5DsvL_7EY&list=PLWhGvU3YENXzcTqG_6bY2C300xprorYd9
Dagegen hat die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt.
Kontakt: andrea_jacob@gmx.de


Seltsam, gar kein Jubelbericht auf archeviva.

celsus

Irgendwas ging da nicht mit rechten Dingen zu bei dem erstinstanzlichen Verfahren, habe ich den Eindruck. Eine Revision wird auf jeden Fall interessant. Bei genauerer Betrachtung fällt ihr Lügengebäude zusammen. Andrea Christidis halte ich für eine Trickbetrügerin. Dass ihre Titel maximal buntes Papier sind, haben wir hier sehr schön zeigen können, unter Mithilfe von Frau Christidis.

Hier im Forum hat sie als "Psychologin" fleissig ihr eigenes Grab geschaufelt und dabei behauptet, sie sei eine Freundin von Andrea (damals) Jacob. Dass sie es in Wirklichkeit selbst war, ist belegbar.

The best thing about science is that it works - even if you don't believe in it.

Belbo

Im ersten Prozess kam es wohl zu einem Vergleich, leider wird nur erwähnt was die Beklagte nicht mehr sagen darf und der Teil des Vergleiches der Frau Jacob/Christidis betrifft wohlweislich verschwiegen.

Frau Manthey auf archeviva ergeht sich derweil in cineastischen Vergleichen.

ZitatWas wir als blutigen Racheakt eines Geschändeten in den 70er Jahren über Charles Bronson in ,,Ein Mann sieht rot" in die Kinos eingespielt bekamen, ein solch überfallsähnliches Zerstörungskommando seiner Person kann JEDEN treffen. Es muss aber nicht im Verbrechermilieu auf den Straßen stattfinden, es kann viel subtiler auf dem Schlachtfeld der Justiz ausgetragen werden, und zwar dann, wenn nur EIN Mensch ganz gezielt oder auch unbewusst eine falsche Fährte legt, andere zu seiner eigenen Absicherung in diese falsche Fährte mit hinein lockt und diese sich dann gemeinsam an einem vermeintlichen Opfer festbeißen und nicht mehr loslassen.

Was sie vergissst zu erwähnen, dass Frau Jacob/Christidis/Bronson wegen Titelmissbrauch schon mehrfach vorbestraft ist.

Wir erinnern uns.

ZitatDurch - rechtskräftig gewordenen - Strafbefehl nach § 408a StPO des Amtsgerichts Gießen vom 1. November 2010 - 5414 Ds 301 Js 14.412/09 - wurde die Klägerin [Andrea Jacob] wegen durch zwei selbstständige Handlungen begangenen tateinheitlichen unbefugten Führens akademischer Grade und versuchten Betrugs sowie tateinheitlichen unbefugten Führens akademischer Grade, versuchter Erpressung und Nötigung zu einer Gesamtgeldstrafe von 145 Tagessätzen verurteilt. In dem genannten Strafbefehl wurde der Klägerin angelastet, sich unberechtigterweise im Rahmen eines vor dem Amtsgericht Hamburg-Blankenese anhängigen Familienrechtsstreit als "Diplom-Psychologin" bezeichnet und Gutachten erstellt zu haben, obwohl sie kein Diplom im Fach Psychologie abgelegt habe, sondern lediglich ein Vordiplom im Rahmen ihres Studiums der Psychologie an der Justus-Liebig-Universität Gießen, wo sie in dem Zeitraum vom 16. April 1996 bis zum 30. September 2004 eingeschrieben gewesen sei.

Einschub von mir

https://forum.psiram.com/index.php?topic=12383.0

Oh Entschuldigung das muss natürlich Frau Dr. (Bundelkhand University) Jacob/Christidis/Bronson heissen. :rofl2

Heidingsfelder übernehmen Sie!