BUNDESVERBAND DEUTSCHER PSYCHOLOGINNEN UND PSYCHOLOGEN wegen Rufmord an Dr. Andrea Christidis vor dem Landgericht Wuppertal verklagt
Stecken das Vertuschen von Kinderhandel und das Geschäft mit dem Kindeswohl hinter den denunzierenden Angriffen auf die Psychologin MA ?
Wird im Landgericht Wuppertal schlussendlich Kinderhandel aufgedeckt ? Hat das „anonyme Rufmordportal“ (Markus Fiedler) PSIRIAM mit dem BDP zu tun ? Ist Diplompsychologe Bartoscheck BDP-Mitglied und in diese Affaire verwickelt ?
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Wuppertal. Die Verhandlung im Fall Jacob ./. BDP unter Aktenzeichen 3 O 59/16 fand gestern vor dem Landgericht Wuppertal statt. Richterin Haberstroh trat in die Güteverhandlung ein, die sich aufgrund der Beklagten, dem Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V., allerdings sehr rasch in einen Rechtsstreit verkehrte. Die Beklagte stellte sich strittig, schlug den durchgängig klar strukturierten und dreifach von der Richterin gemachten Vorschlag aus und wollte partout keine Einigung. Dr. Andrea Christidis, ehemals Jacob, klagt gegen den Verband, vertreten durch dessen unsicher auftretenden Justiziar, Jan Frederichs, wegen Denunzierung.
Die Klägerin, Dr. Andrea Christidis, Ph.D. (Bundelkhand University), gibt gegenüber ARCHEVIVA an, Psychologin für klinische, pädagogische, neuropsychologische, kriminalistische und forensische Psychologie zu sein, ebenso Verhaltenstherapeutin, Systemische Familientherapeutin (DGSF).
Im Denuntiationsportal PSIRAM seien Lobbyisten vertreten, die unwahre Tatsachenäußerungen über sie öffentlich dargestellt hatten. Der BDP habe sich an den dort vorgetragenen Denunzierungen zur eigenen Denunzierung der Klägerin bedient und als eigene übernommen.
1. Welche Rolle spielt der Diplompsychologe Sebastian Bartoscheck bei Inobhutnahmen, der sich lt. Angaben auf seinem Briefkopf als BDP-Mitglied ausweise ?
@celsius ....wenn ich das richtig verstehe lag die Beweislast beim Verband, und das Gericht vertrat die Meinung, dieser hätte, vor dem Brief an plusminus nicht ausreichend recherchiert, um diese Behauptungen so tätigen zu können.
@celsius ....wenn ich das richtig verstehe lag die Beweislast beim Verband, und das Gericht vertrat die Meinung, dieser hätte, vor dem Brief an plusminus nicht ausreichend recherchiert, um diese Behauptungen so tätigen zu können.
Ja schon. Aber sie hat behauptet, Psiram sei "ein Denuntiationsportal" und es seien "Lobbyisten vertreten", ohne dafür einen Beweis vorzubringen. Ich hätte aber gerne welche gesehen, wenn sie das schon behauptet.
BTW: Kann man bei der Kultusministerkonferenz eine Prüfung ihrer Zeugnisbewertung beantragen oder sind die unfehlbar? Nach aktueller Evidenzlage wurde da versehentlich oder vorsätzlich geschlampt.
Durch - rechtskräftig gewordenen - Strafbefehl nach § 408a StPO des Amtsgerichts Gießen vom 1. November 2010 - 5414 Ds 301 Js 14.412/09 - wurde die Klägerin wegen durch zwei selbstständige Handlungen begangenen tateinheitlichen unbefugten Führens akademischer Grade und versuchten Betrugs sowie tateinheitlichen unbefugten Führens akademischer Grade, versuchter Erpressung und Nötigung zu einer Gesamtgeldstrafe von 145 Tagessätzen verurteilt. In dem genannten Strafbefehl wurde der Klägerin angelastet, sich unberechtigterweise im Rahmen eines vor dem Amtsgericht Hamburg-Blankenese anhängigen Familienrechtsstreit als "Diplom-Psychologin" bezeichnet und Gutachten erstellt zu haben, obwohl sie kein Diplom im Fach Psychologie abgelegt habe, sondern lediglich ein Vordiplom im Rahmen ihres Studiums der Psychologie an der Justus-Liebig-Universität Gießen, wo sie in dem Zeitraum vom 16. April 1996 bis zum 30. September 2004 eingeschrieben gewesen sei. Nachdem in der Tagespresse über die Verurteilung berichtet worden war, wobei der Vorname der Klägerin sowie die Anfangsbuchstaben ihres Nachnamens und das Alter genannt worden waren, wandte sich das Jugendamt der Beklagten zu 1. mit Anschreiben vom 8. November 2010 an das Amtsgericht Gießen und teilte mit, das Jugendamt sei zum Vormund für eine näher bezeichnete Jugendliche bestellt worden, die zur Zeit bei ihrer Stiefoma, der Klägerin, lebe. Aus der Presseveröffentlichung unter der Überschrift "Titelmissbrauch bestraft" liege die Vermutung nahe, dass es sich hierbei um die Klägerin handele. Es werde daher um Übersendung einer Kopie des Urteils gebeten. Dies sei für die Unterlagen insofern wichtig, als derzeit von der betreffenden Jugendlichen beim Familiengericht Gießen ein Antrag auf Übertragung des Sorgerechts auf die Klägerin gestellt worden sei. Das Anschreiben ist von einer Mitarbeiterin des Jugendamtes der Beklagten zu 1. unterzeichnet worden mit dem Klammerzusatz "Vormund".
weil die Erfüllung der Aufgaben des Allgemeinen Sozialen Dienstes in der Familie des Mündels sowie die fachliche Beurteilung der Klägerin als potentieller Vormund und Bezugsperson des Mündels die Kenntnis des einschlägigen Strafbefehls vorausgesetzt habe. Mittlerweile sei die Klägerin abermals wegen Missbrauchs von Titeln verurteilt worden, wie sich einer Meldung in der Tagespresse vom 4. August 2011 entnehmen lasse. Danach sei die Klägerin erneut wegen Missbrauchs von Titeln zu einer Geldstrafe in Höhe von 180 Tagessätzen verurteilt worden.
Aus dem selben Urteil....Zitatweil die Erfüllung der Aufgaben des Allgemeinen Sozialen Dienstes in der Familie des Mündels sowie die fachliche Beurteilung der Klägerin als potentieller Vormund und Bezugsperson des Mündels die Kenntnis des einschlägigen Strafbefehls vorausgesetzt habe. Mittlerweile sei die Klägerin abermals wegen Missbrauchs von Titeln verurteilt worden, wie sich einer Meldung in der Tagespresse vom 4. August 2011 entnehmen lasse. Danach sei die Klägerin erneut wegen Missbrauchs von Titeln zu einer Geldstrafe in Höhe von 180 Tagessätzen verurteilt worden.
https://documentslide.org/hessischer-verwaltungsgerichtshof-dokumentation-10-a-500-13
Die Klägerin erstrebt mit ihrer Klage die Verpflichtung der Beklagten zur Entfernung oder Unkenntlichmachung der in den Akten des jeweiligen Jugendamtes beider Beklagten vorhandenen Kopien eines sie betreffenden Strafbefehls. Durch - rechtskräftig gewordenen - Strafbefehl nach 408a StPO des Amtsgerichts Gießen vom 1. November Ds 301 Js /09 - wurde die Klägerin wegen durch zwei selbstständige Handlungen begangenen tateinheitlichen unbefugten Führens akademischer Grade und versuchten Betrugs sowie tateinheitlichen unbefugten Führens akademischer Grade, versuchter Erpressung und Nötigung zu einer Gesamtgeldstrafe von 145 Tagessätzen verurteilt. In dem genannten Strafbefehl wurde der Klägerin angelastet, sich unberechtigterweise im Rahmen eines vor dem Amtsgericht Hamburg-Blankenese anhängigen Familienrechtsstreit als Diplom- Psychologin bezeichnet und Gutachten erstellt zu haben, obwohl sie kein Diplom im Fach Psychologie abgelegt habe, sondern lediglich ein Vordiplom im Rahmen ihres Studiums der Psychologie an der Justus-Liebig-Universität Gießen, wo sie in dem 4 Zeitraum vom 16. April 1996 bis zum 30. September 2004 eingeschrieben gewesen sei.
Im April wird wohl erneut gerichtlich verhandelt.
ZitatIm April wird wohl erneut gerichtlich verhandelt.
Deutschland
Ort: Landgericht Giessen/ Hessen, Ostanlage 15, D-35390 Giessen
Datum und Zeit: Dienstag, den 27.02.18, 13 Uhr 00
Strafklage von Dr. Andrea CHRISTIDIS gegen eine Journalistin wegen Verbreitung von Falschinformationen
Dr. CHRISTIDIS steht in einem jahrelangen bürokratischen Streit wegen ihres Rechtes, ihren akademischen Titel führen zu dürfen. In diesem Zusammenhang hat eine Journalistin, die mutmasslich mit einem Staatsanwalt zusammenlebt, Falschinformationen über sie verbreitet.
Kontakt: andrea_jacob@gmx.de
Oberlandesgericht, Cecilienstrasse 3, D-40474 Düsseldorf
Datum und Zeit: Freitag, den 13.04.18, 11 Uhr 45
Berufungsprozess, ausgelöst von der Staatsanwaltschaft
Jahrelang hat Dr. CHRISTIDIS um ihr Recht kämpfen müssen, ihren akademischen Titel führen zu dürfen. Dann endlich hat ihr ein erstinstanzlicher Richter Recht gegeben:
www.youtube.com/watch?v=gj5DsvL_7EY&list=PLWhGvU3YENXzcTqG_6bY2C300xprorYd9
Dagegen hat die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt.
Kontakt: andrea_jacob@gmx.de
Was wir als blutigen Racheakt eines Geschändeten in den 70er Jahren über Charles Bronson in „Ein Mann sieht rot“ in die Kinos eingespielt bekamen, ein solch überfallsähnliches Zerstörungskommando seiner Person kann JEDEN treffen. Es muss aber nicht im Verbrechermilieu auf den Straßen stattfinden, es kann viel subtiler auf dem Schlachtfeld der Justiz ausgetragen werden, und zwar dann, wenn nur EIN Mensch ganz gezielt oder auch unbewusst eine falsche Fährte legt, andere zu seiner eigenen Absicherung in diese falsche Fährte mit hinein lockt und diese sich dann gemeinsam an einem vermeintlichen Opfer festbeißen und nicht mehr loslassen.
Durch - rechtskräftig gewordenen - Strafbefehl nach § 408a StPO des Amtsgerichts Gießen vom 1. November 2010 - 5414 Ds 301 Js 14.412/09 - wurde die Klägerin [Andrea Jacob] wegen durch zwei selbstständige Handlungen begangenen tateinheitlichen unbefugten Führens akademischer Grade und versuchten Betrugs sowie tateinheitlichen unbefugten Führens akademischer Grade, versuchter Erpressung und Nötigung zu einer Gesamtgeldstrafe von 145 Tagessätzen verurteilt. In dem genannten Strafbefehl wurde der Klägerin angelastet, sich unberechtigterweise im Rahmen eines vor dem Amtsgericht Hamburg-Blankenese anhängigen Familienrechtsstreit als "Diplom-Psychologin" bezeichnet und Gutachten erstellt zu haben, obwohl sie kein Diplom im Fach Psychologie abgelegt habe, sondern lediglich ein Vordiplom im Rahmen ihres Studiums der Psychologie an der Justus-Liebig-Universität Gießen, wo sie in dem Zeitraum vom 16. April 1996 bis zum 30. September 2004 eingeschrieben gewesen sei.
Im ersten Prozess kam es wohl zu einem Vergleich, leider wird nur erwähnt was die Beklagte nicht mehr sagen darf und der Teil des Vergleiches der Frau Jacob/Christidis betrifft wohlweislich verschwiegen.
Frau Manthey auf archeviva ergeht sich derweil in cineastischen Vergleichen.ZitatWas wir als blutigen Racheakt eines Geschändeten in den 70er Jahren über Charles Bronson in „Ein Mann sieht rot“ in die Kinos eingespielt bekamen, ein solch überfallsähnliches Zerstörungskommando seiner Person kann JEDEN treffen. Es muss aber nicht im Verbrechermilieu auf den Straßen stattfinden, es kann viel subtiler auf dem Schlachtfeld der Justiz ausgetragen werden, und zwar dann, wenn nur EIN Mensch ganz gezielt oder auch unbewusst eine falsche Fährte legt, andere zu seiner eigenen Absicherung in diese falsche Fährte mit hinein lockt und diese sich dann gemeinsam an einem vermeintlichen Opfer festbeißen und nicht mehr loslassen.
Was sie vergissst zu erwähnen, dass Frau Jacob/Christidis/Bronson wegen Titelmissbrauch schon mehrfach vorbestraft ist.
Wir erinnern uns.ZitatDurch - rechtskräftig gewordenen - Strafbefehl nach § 408a StPO des Amtsgerichts Gießen vom 1. November 2010 - 5414 Ds 301 Js 14.412/09 - wurde die Klägerin [Andrea Jacob] wegen durch zwei selbstständige Handlungen begangenen tateinheitlichen unbefugten Führens akademischer Grade und versuchten Betrugs sowie tateinheitlichen unbefugten Führens akademischer Grade, versuchter Erpressung und Nötigung zu einer Gesamtgeldstrafe von 145 Tagessätzen verurteilt. In dem genannten Strafbefehl wurde der Klägerin angelastet, sich unberechtigterweise im Rahmen eines vor dem Amtsgericht Hamburg-Blankenese anhängigen Familienrechtsstreit als "Diplom-Psychologin" bezeichnet und Gutachten erstellt zu haben, obwohl sie kein Diplom im Fach Psychologie abgelegt habe, sondern lediglich ein Vordiplom im Rahmen ihres Studiums der Psychologie an der Justus-Liebig-Universität Gießen, wo sie in dem Zeitraum vom 16. April 1996 bis zum 30. September 2004 eingeschrieben gewesen sei.
Einschub von mir
https://forum.psiram.com/index.php?topic=12383.0
Oh Entschuldigung das muss natürlich Frau Dr. (Bundelkhand University) Jacob/Christidis/Bronson heissen. :rofl2
Heidingsfelder übernehmen Sie!
Fast sechs Monate war eine Minderjährige spurlos verschwunden. Jetzt wurde sie in der elterlichen Wohnung in Groß Schacksdorf (Spree-Neiße-Kreis) entdeckt. Gegen ihre Mutter und den Stiefvater wird wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauches ermittelt.
Mutmaßungen zufolge „erkaufe“ sich Frau Kannegießer im Inland die fehlende internationale Anerkennung ihrer Kurse durch das Wohlverhalten ihrer „Absolventen“ gegenüber der sie duldenden politischen Klasse – sinngemäß:
„Erklärt ihr politisch Andersdenkende für verrückt, so erkennen wir Euch als staatlich qualifiziert an.“
Warnung vor den Folgen eines intendierten Blindseins
Die Äußerung, der BDP-Vorstand sei käuflich, oder der OLG-Senat sei korrupt, könne als Meinung gelten – schon deshalb, weil hierzu auch Aussagen entgegengesetzten Inhalts vorstellbar seien (die Vorgenannten seien nicht käuflich / nicht korrupt). Die Behauptung dagegen, „weiter und sorgfältiger“ gefasste Recherchen bzw. Kassenprüfungen würden ergeben, dass im Zuge dieses Verfahrens Geld vom BDP an namentlich genannte Richter geflossen sei, wäre nach diesseitiger Auffassung keine Meinung, sondern eine überprüfbare Nachricht.
VH: Was ist eigentlich der Grund, dass die Giessener Justiz so eine Angst hat vor Öffentlichkeit?
RAMüller: Der Grund Angst vor der Öffentlichkeit zu haben, ist hier in diesem Zusammenhang mit Frau Dr. Christidis, dass man versucht Frau Dr. Christidis in ihrer Arbeit zu behindern. Frau Dr. Christidis ist sehr kritisch, kritisiert Gutachten, prangert diese in der Öffentlichkeit an, und zwat insbesondere Gutachten, die dazu führen, dass Kinder in Obhut genommen werden und zwar Gutachten die nicht den wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechen und darauf abgestellt sind, und so arbeiten die Gutachter dann auch, damit die Kinder in Obhut genommen werden können.
Die Screenshots sind aus dem Video, eines selbsternannten Journalisten, den man aus dem Gerichtssaal geschmissen und die Kamera abgenommen hat.
Der Beef den die Titelbetrügerin mit Gießen hat ist schon älter, es handelt sich wohl darum, dass Frau Christidis Bemerkungen über ihre Qualifikation, die Qualität ihrer "Gutachten" bzw. Ihre Vorstrafen unterbinden möchte.
Der BDP nutzte die nächstbeste Chance, um seinerseits Christidis öffentlich zu verunglimpfen. Christidis obsiegte in einem Unterlassungsverfahren vor dem Landgericht Wuppertal (2017). Der BDP ging in Berufung; die Vertreterin des BDP-Vorstands, Anja Kannegießer, behauptete, ihre Aussage, Christidis verfüge über keine adäquate Qualifikation, sei lediglich ihre freie Meinungsäußerung gewesen. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf bescheinigte zwar in zweiter Instanz Christidis, dass sie eine höhere Qualifikation als ihre Denunziantin habe. Die Aussage, Dr. Christidis verfüge über keine Ausbildung, stuften jedoch die Richter Drossart, Dr. Schumacher und Dr. Weith am OLG Düsseldorf (2018) nicht etwa als Tatsachenbehauptung, sondern als „Meinungsäußerung“ (der zumal als niedriger qualifizierten Psychologin Dr. jur. Kannegießer) ein. Die bundesweit agierende Fürsprecherin von Gefälligkeitsgutachten obsiegte und denunziert Frau Christidis im Internet bis heute [18]. Die eingereichte Klage beim Bundesverfassungsgericht ist bis dato noch nicht entschieden worden.
Aus einem Text des Mannes von Frau Christidis:Die "bundesweit agierende Fürsprecherin von Gefälligkeitsgutachten", die da in der Berufung "obsiegt" hat, war dann ja wohl Frau Kannegießer. M. a. W. Frau Christidis ist beim OLG auf Grundeis gelaufen.ZitatDie bundesweit agierende Fürsprecherin von Gefälligkeitsgutachten obsiegte und denunziert Frau Christidis im Internet bis heute [18]. Die eingereichte Klage beim Bundesverfassungsgericht ist bis dato noch nicht entschieden worden.
Es ist ja ein wenig mühsam, aus den Ergüssen von Christidis/Christidis zu rekonstruieren, was wirklich passiert ist, und sicher kann man nie sein. Die haben da ein Informationsmonopol, wie es leider in der Natur der Sache liegt.
Vinay Kumar Rai wurde wegen des Vorwurfs des Verkaufs gefälschter Titel am 7. Mai 2013 auf dem Bagdogra Airport verhaftet; ebenso wurden der Vizekanzler O. B. Vijayan, der Registerführer Alok Bhandari und der Prüfungsvorsitzende V. Dahiya verhaftet.[5][6][2] Die Vorwürfe lauteten: Fälschungen, Betrug und Bildung einer kriminellen Vereinigung.[7][8]
Scheinbar ging es gestern am 16.5. am Landgericht Giessen weiter.
5 O 352/18 gegen den Psychologenverband
5 O 179/18 gegen eine Journalistin, Frau Friedrich.
Nochmal zu dem "Bildungsinstitut" an dem Frau Jacob / Christidis ihren Abschluss "gemacht" haben möchte.
https://de.wikipedia.org/wiki/Eastern_Institute_for_Integrated_Learning_in_ManagementZitatVinay Kumar Rai wurde wegen des Vorwurfs des Verkaufs gefälschter Titel am 7. Mai 2013 auf dem Bagdogra Airport verhaftet; ebenso wurden der Vizekanzler O. B. Vijayan, der Registerführer Alok Bhandari und der Prüfungsvorsitzende V. Dahiya verhaftet.[5][6][2] Die Vorwürfe lauteten: Fälschungen, Betrug und Bildung einer kriminellen Vereinigung.[7][8]
Scheinbar ging es gestern am 16.5. am Landgericht Giessen weiter.
5 O 352/18 gegen den Psychologenverband
5 O 179/18 gegen eine Journalistin, Frau Friedrich.
Nochmal zu dem "Bildungsinstitut" an dem Frau Jacob / Christidis ihren Abschluss "gemacht" haben möchte.
https://de.wikipedia.org/wiki/Eastern_Institute_for_Integrated_Learning_in_ManagementZitatVinay Kumar Rai wurde wegen des Vorwurfs des Verkaufs gefälschter Titel am 7. Mai 2013 auf dem Bagdogra Airport verhaftet; ebenso wurden der Vizekanzler O. B. Vijayan, der Registerführer Alok Bhandari und der Prüfungsvorsitzende V. Dahiya verhaftet.[5][6][2] Die Vorwürfe lauteten: Fälschungen, Betrug und Bildung einer kriminellen Vereinigung.[7][8]
Die verfolgten Qualitätsjournalisten aus Rastattt durften zwar diesmal wohl den Flur des Gerichtes filmen, hatten wohl aber noch keine Gelegenheit für den Schnitt.
Der Beklagte zu 2. übermittelte dem Berufsverband Deutscher Psychologen (BDP), der seinen
Mitgliedern gegen Entgelt als privater Verein wertlose Zertifikate (z. B. als „Rechtspsychologen“)
austeilt, im Februar 2014 sensible und falsche Daten der Klägerin.
Um es kurz zu machen: Jede missliebige Enthüllung der Klägerin betreffend die Gießener Institutionen führt regelmäßig zu Strafanzeigen gegen sie, die von der Staatsanwaltschaft Gießen mit unbändigem Belastungseifer verfolgt werden, um Straftaten der Gießener Behörden zu vertuschen.
Die Klägerin könnte seitenlang fortfahren mit ähnlichen Vorfällen, die den Gießener Sumpf in
epischer Breite offenlegen, das würde jedoch dieses Verfahren sprengen. Allerdings hat die
Klägerin eine weitere Klage gegen das Land Hessen in Auftrag gegeben, indem sie den hier in
Auszügen angesprochenen Sachverhalt weit ausführlicher darlegt.
Der willfährige und karrierewillige Richter Gödicke hat
bereitwillig alles dazu Nötige unternommen, um die Hintergründe dieses Verfahrens zu vertuschen.
Immerhin hat es sich für ihn gelohnt. Er wurde Stande Pete an das OLG FFM befördert und als
wissenschaftlicher Mitarbeiter an den BGH. Die Klägerin muss befürchten, dass auch der vorsitzende Richter Dr. Buckold nicht unabhängig entscheiden könnte und das Verfahren möglicherweise nicht rechtskonform führt, weshalb dem Antrag auf digitale Dokumentation stattzugeben ist.
Stande Pete:P
Das klingt ja reichlich wild. Ist wahrscheinlich als "Meinung" frei.
aber besonders wild istZitatStande Pete:P