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Der Mollath-Prozess

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Begonnen von Plinius, 28. Juni 2014, 11:05:22

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pelacani

Und sein Anwalt, sagt der auch nix, aus Protest gegen die Strafprozessordnung?

MrSpock

Zitat von: Pelacani am 08. Juli 2014, 15:27:44
Und sein Anwalt, sagt der auch nix, aus Protest gegen die Strafprozessordnung?

Nein, aus Protest gegen das System.
Von allen Seelen, die mir begegnet sind auf meinen Reisen, war seine die menschlichste. (In Memoriam Groucho)

Zitat aus Star Trek II.

sweeper

Zitat von: Pelacani am 08. Juli 2014, 15:27:44
Und sein Anwalt, sagt der auch nix, aus Protest gegen die Strafprozessordnung?
Der regt den Gutachter an, den Beck-Blog zu lesen:
ZitatMollath hat während der Verhandlung geschwiegen; sein Verteidiger regte am Ende Gutachter Norbert Nedopil an, um dem sich am Vortag ein Konflikt entbrannte, den Blog-Beitrag des Strafrechtprofessors Henning Ernst Müller zu lesen. Der Regensburger Jurist vertritt die Auffassung, dass der Gutachter selbst entscheiden könne, wann er dem Prozess fernbleibt. Sollte sich Nedopil darauf einlassen, würde Mollath sein Schweigen wohl brechen.
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sweeper

Im Beck-Blog hat sich nun auch Friedrich Weinberger zu Wort gemeldet. Aber zunächst zu Ingrid Fuchs und ihrem Bericht vom 2. Prozesstag in der Süddeutschen:

http://www.sueddeutsche.de/bayern/wiederaufnahme-im-fall-mollath-polizisten-berichten-ueber-pruegelvorwuerfe-1.2037355
Zitat...Mollath sitzt in dieser Zeit auf seinem Stuhl und schweigt weiter. Zwischendurch wirkt er, als würden ihm die Augen zufallen. Erst als der Verhandlungstag beendet ist, der Gutachter Norbert Nedopil außer Hörweite, da meldet sich Mollath zu Wort. "Die Vorwürfe sind mir bekannt, haben aber nicht stattgefunden", sagt er. Das seien alles nur Behauptungen. Mollath spricht von einer Notwehrsituation. "Ich habe nur Schläge abgewehrt."

Am Mittwoch wird der Prozess fortgesetzt. Am Vormittag sagen Petra M.s Bruder und dessen Lebensgefährtin aus.
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sweeper

Nun aber Weinberger:

http://blog.beck.de/2014/07/07/hauptverhandlung-gegen-gustl-mollath-der-erste-tag#comment-58960
Zitat#39

Dr. med. Friedrich Weinberger

08.07.2014
@ Gast

Sofern "die" deutschen Psychiater seit über 40 Jahren der Diskussion des Psychiatrie­miß­brauchs nicht aus dem Weg gingen, sofern sie tatsächlich und sei's ,,am Rande" über ihn sprachen, beschö­nigten sie ihn und ihr Verhalten, so wie Sie, Herr /Frau ,,Gast", es in dieser Ihrer Vorlage taten.

Leider blieben Sie, Frau / Herr Collega (?), nicht nur anonym, sondern auch unklar. Den meisten Besu­chern dieses Blogs sagt die ,,Podiumsdiskussion in der Nuß­baumstraße" (der dortigen Chirurgi­schen Univ.-Klinik, Dezember 2013) wahrscheinlich nichts. Sie kön­nen sich so kaum ein Bild machen und kaum Stellung nehmen. Rühmlich ist gewiß, daß damals we­nig­­stens die Münch­­ner Medi­zin­studenten als bisher einzige Medizinergruppe im Land für Mollath Inter­esse und Mitgefühl zeigten - im Ge­gen­­satz zur großen Mehrheit der Psychiater, auch der Mitarbeiter der schräg gegen­über liegen­den Psychiatrischen Univ.-Klinik, von denen keine(r) über die Straße zu der Versammlung kam, zumindest keine(r) es wagte, mit offenem Visier uns Referenten und/oder unser ,,Agen­da" ent­gegen­zu­treten. Dumpf genug mosern Sie jetzt. Die ,,NS-Mahn­ku­lis­se", der po­li­ti­sche Opportunismus, die Feigheit, die Verbla­sen­heit ,,der" Psychiater sind heute leider so ak­tuell wie damals. Die Krach, Wörthmüller, Leipziger, Kröber, Pfäfflin kom­men sind keine Aus­nahme. Sie kommen aus Ihrer Mitte. Seit über 40 Jahren, seit der Psych­­iatrie-En­quête ha­ben ,,Sie" jede freie Dis­kus­si­on im Fach unterdrückt, haben es in Lügen, Großmauligkeit und leere Attitüden manövriert, so daß jetzt auch der Nachwuchs aus­bleibt. Zum Glück hat er ja noch freie Berufs- und Fach­wahl. Und zum Glück können die Besucher die­ser Site mit eige­nen Augen sehen, wie Sie und Ihre Fachge­sell­schaft es mit Ansätzen zu reali­sti­scher Dis­­kus­sion seit über 40 Jahren halten – s. o.g. Link.

Dr. F. Weinberger, GEP
Wenn ich mich richtig erinnere, haben die Veranstalter es schlicht versäumt, eine offizielle Einladung an die Psychiatrische Klinik auszusprechen - was das Mindeste an Höflichkeit gewesen wäre.

Aber Weinbergers Gesellschaft hat sich ohnehin wg seiner rüden bis beleidigenden Wortwahl - auch hier ersichtlich - mit der DGPPN überworfen
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pelacani

Zitat von: sweeper am 08. Juli 2014, 17:56:30
Wenn ich mich richtig erinnere, haben die Veranstalter es schlicht versäumt, eine offizielle Einladung an die Psychiatrische Klinik auszusprechen - was das Mindeste an Höflichkeit gewesen wäre.

Na weißt Du, mit Weinberger und Dieckhöfer eine öffentliche Diskussion? Wieviel Sachlichkeit könntest Du Dir dabei vorstellen? Was soll denn dabei herauskommen, außer Geschrei? Nein, ich hätte das abgelehnt, wenn ich in verantwortlicher Position gewesen wäre. Sollen Sie tottern, da kannste halt nix machen in einer Demokratie. Man kann nur hoffen, dass der eine oder andere erkennt, wie sie sich selbst durch ihre marktschreierische Entlarvungsattitüde desavouieren.

edit: sweeper, hast Du #26, Teil 2, noch im Kopf?
ZitatIch habe kürzlich auch Ihre Ausführungen zur Podiumsdiskussion in der Nußbaumstraße wie auch den eingestellten Leserbrief gelesen und darin die Veranstaltung, an der ich selbst teilgenommen habe, nur rudimentär wiedererkannt. Da hatten sich an einem Freitagabend, in einer sehr arbeitsintensiven Phase des Semesters, beinahe dreihundert höchst interessierte und wohlwollende Studenten für drei Stunden versammelt, um mehr über den Fall des Herrn Mollath, die Forensik und die fachpsychiatrische Begutachtung zu erfahren. Nicht nur, dass ihr Informations- und Diskussionsbedürfnis von Hern Heidingsfelder und anderen, noch lauteren Aktivisten mit Füßen getreten wurde, befremdlich war auch die unverhohlen zur Schau gestellte persönliche Agenda einiger der Referenten, übertroffen nur noch von der auf die Studenten persönlich gemünzten NS-Mahnkulisse, die Herr Mollath aufbaute. Da konnte Frau Dr. Ziegert um Nachwuchs werben, wie sie wollte, der Erfolg dürfte überschaubar sein. Ausgerechnet der geduldige, joviale Vertreter des viel gescholtenen Justizministerims hat mit den stärksten Eindruck hinterlassen – verkehrte Welt?
http://blog.beck.de/2014/07/07/hauptverhandlung-gegen-gustl-mollath-der-erste-tag#comment-58941

sweeper

@Pelacani:
Habe ich gelesen, ja.
Wollte den Faden nicht überfrachten.
Ansonsten: Nein, eine Diskussion hätte natürlich nichts gebracht.
Aber Weinberger hat sich ja (auch auf seiner HP) darüber aufgeregt, dass niemand aus der Abteilung anwesend war. Dazu hätte es wenigstens der Geste einer Einladung bedurft..

Zurück zum Prozess: hier der Bericht über den heutigen Nachmittag von Beate Lakotta.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/gustl-mollath-zweiter-tag-wiederaufnahmeverfahren-aussage-petra-m-a-979963.html
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sweeper

Die SZ hat dem Sachverständigen ein Portrait gewidmet:

http://www.sueddeutsche.de/bayern/mollath-gutachter-nedopil-psychiater-ohne-angst-1.2036241
Zitat...
Angst hat Nedopil nicht. Viele Straftäter säßen nur in der Psychiatrie, weil die Ärzte Angst vor den Reaktionen der Öffentlichkeit haben, falls etwas passiert, sagt er. Die meisten seien ungefährlich. Er selbst übrigens würde sich nicht begutachten lassen. "Wenn ich etwas getan habe, dann stehe ich dazu und muss mich in die Hände des Gerichts begeben", sagte er. "Aber ich muss nicht auch noch meine Seele vor denen entblättern." Gustl Mollath hat das Interview gelesen und diesen Satz genüsslich zitiert.
Heute werden übrigens (laut Twitter-Info Heidingsfelder @goalgetter32) u.a. der ehemalige Mollath-Pflichtverteidiger Dolmany und der damalige Staatsanwalt als Zeugen gehört.
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sweeper

Zu den Zeugenaussagen des gestrigen Tages berichtet der Tagesspiegel:

http://m.tagesspiegel.de/weltspiegel/prozess-gegen-gustl-mollath-die-angst-seiner-frau/10170836.html
Zitat... Der Beamte schilderte auch, wie sich Mollath zunächst geweigert habe, zur Durchsuchung die Tür zu öffnen. Er sei "sehr hartnäckig" gewesen, was selten vorkomme. Als er dann, nach Gewaltandrohung, schließlich öffnete, habe sich der Mann "leidlich kooperativ" gezeigt und weiter seinen "Unmut geäußert". Zugleich habe er über seine Autoleidenschaft gesprochen. "Er hat jede Menge erzählt" sagte der Zeuge. Der Polizist hatte vor seiner Vernehmung noch einmal seine Ermittlungsberichte aus dieser Zeit gelesen. Ein weiterer Beamter hatte keine Akten mehr verfügbar...
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pelacani

ZitatZum Vorfall von August 2001, als Mollath seine Frau verprügelt, gewürgt und gebissen haben soll, kann sie nur sagen, dass sie damals wenig Kontakt zu ihr hatte. Zwei Tage später hätten sich die beiden Frauen aber in einer Eisdiele getroffen. Dort habe ihr Petra M. von den Übergriffen berichtet und ihr die Bissabdrücke am rechten Unterarm gezeigt. Die Bissverletzung sei sehr markant gewesen, sie habe ihr geraten, sich gegen Tetanus impfen zu lassen und sich wegen den Kopfverletzungen röntgen zu lassen. Petra M. sei dann mit ihr in die Praxis gegangen, in der die Arzthelferin angestellt ist.

Untersucht worden sei sie dann vom Sohn der Praxisinhaberin, der die Praxis schon länger geführt hatte. "Wie ist es dann zum Attest gekommen?", will Escher wissen. Zeugin: "Das macht der Arzt ganz allein." Sie habe das Attest weder gesehen noch geschrieben.

Dieses Attest ist deswegen so wichtig, weil es der Grund ist, warum es dieses Wiederaufnahmeverfahren überhaupt gibt. Nach langen juristischen Wirren um die Echtheit dieser Urkunde, weil es nicht von der Praxisinhaberin, sondern von dessen Sohn ausgestellt worden ist: Der Sohn war zu diesem Zeitpunkt allerdings noch kein approbierter Arzt, das Attest trug neben der Unterschrift mit dem Kürzel "i.V." (in Vertretung). Dieses Attest dient im ersten Verfahren gegen Mollath als Beleg für seine Gemeingefährlichkeit, das OLG zweifelte jedoch an der Echtheit und entschied im Sommer 2013, den Fall vor dem Landgericht Regensburg neu aufrollen zu lassen.

Richterin Escher will nun mehr über einen anderen Vorfall wissen, als Mollath Post aus dem Briefkasten der Zeugin gestohlen haben soll. Die Zeugin berichtet das: Mollath stand im Treppenhaus, habe sie an die Wand gedrückt und Briefe in der Hand gehabt. Ihr Mann kam ihr dann zu Hilfe, es gab ein Handgemenge. Mollath wollte nicht gehen. Das Paar rief die Polizei.
Mollath habe seiner Frau wiederholt nachgestellt, berichtet die Zeugin. Er habe auch Fotos gemacht vor der Arztpraxis, mitgeschrieben, wer wann dort reingeht.

Um 11.30 Uhr ist die erste Unterbrechung vorbei. Nun ist Strate dran mit dem Fragestellen an. Und schon nach wenigen Minuten wird klar, für die Zeugin wird das kein Spaziergang.

von Pascal.Durain bearbeitet von @mz_de  11:38
http://www.live.mittelbayerische.de/Event/Der_Fall_Mollath

NB: der Arzt war kein Facharzt, aber natürlich war er approbiert.

sweeper

In dem Bericht heißt es auch

http://www.live.mittelbayerische.de/Event/Der_Fall_Mollath/121161634
Zitat...In dem Aktenberg dieses Falles steht aber eine Zeugenaussage, die etwas anderes behauptet: Das hält ihr Oberstaatsanwalt Meindl vor. Petra M. soll an diesem Tag noch mit Zahnarzt Edward Braun telefoniert haben. Der Mann, der wegen dieses Anrufs ein erstes Wiederaufnahmeverfahren für seinen alten Freund Gustl Mollath beantragt hatte. Den Namen Edward Braun habe die Zeugin dagegen laut eigener Aussage am Mittwoch überhaupt erst im Jahr 2013 das erste Mal gehört...
Bei der Polizei sagte sie, Petra M.'s Kleider seien an jenem 31. Mai 2002 zerrissen gewesen, sie habe zersaust ausgesehen, Verletzungen habe sie dagegen keine gehabt - und den Angeklagten habe sie an diesem Tag gar nicht zu Gesicht zu bekommen. Verteidiger Strate mischt sich daraufhin ein, entschuldigt sich aber gleich dafür. "Verzeihung, ich bin etwas in Rage. Das sind ja völlig neue Tatsachen hier." Den Widerspruch zu ihrer Vernehmung kann die Frau nicht aufklären. Wie diese Aussage zustande gekommen sei, könne sie sich selbst nicht erklären. Auf Nachfrage weiß sie auch nicht mehr, wer ihr die Tür geöffnet hat. Warum es zum Streit gekommen sei, habe sie nie erfahren.
Strate in Rage, soso.
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MrSpock

Zitat von: Pelacani am 09. Juli 2014, 10:58:46
Zitat
Dieses Attest ist deswegen so wichtig, weil es der Grund ist, warum es dieses Wiederaufnahmeverfahren überhaupt gibt. Nach langen juristischen Wirren um die Echtheit dieser Urkunde, weil es nicht von der Praxisinhaberin, sondern von dessen Sohn ausgestellt worden ist: Der Sohn war zu diesem Zeitpunkt allerdings noch kein approbierter Arzt, das Attest trug neben der Unterschrift mit dem Kürzel "i.V." (in Vertretung). Dieses Attest dient im ersten Verfahren gegen Mollath als Beleg für seine Gemeingefährlichkeit, das OLG zweifelte jedoch an der Echtheit und entschied im Sommer 2013, den Fall vor dem Landgericht Regensburg neu aufrollen zu lassen.


Das Kürzel "i. V." steht für "in Vollmacht". Nur bei Behörden steht das für "in Vertretung". Oder gilt das auch bei Arztpraxen? Denn das ist ein entscheidender Unterschied.
Von allen Seelen, die mir begegnet sind auf meinen Reisen, war seine die menschlichste. (In Memoriam Groucho)

Zitat aus Star Trek II.

pelacani

Über solche juristischen Unterscheidungen macht man sich i. allg. keine Gedanken. "i. V." heißt "in Vertretung", nach meinem Laienverständnis kann man ja nur jemanden vertreten, wenn man von diesem explizit oder aus der beruflichen Stellung heraus bevollmächtigt ist. Keine angestellte Schwester wird einen Arztbrief "i. V." unterschreiben, davon gehe ich aus. Das Pikante hier ist eher die Namensgleichheit zwischen Praxisinhaber und Angestelltem, so dass das Attest bei oberflächlicher Betrachtung als vom Praxisinhaber ausgestellt durchgehen kann. In der Zweitausfertigung war das i. V. quasi vom Stempel maskiert, im später eingereichten Original aber nicht (wenn ich mich richtig erinnere) - da wäre die Frage, ob "unecht", gar nicht erst aufgekommen, oder gleich aufgetaucht. Wieso schließlich sollte sich der Praxisinhaber selbst vertreten? Da hätte sich eine Nachfrage sofort aufgedrängt.

edit. Überhaupt ist es illusorisch, Arztbriefe für notarielle Urkunden zu halten. Ein Facharzt hat, je nach Fachrichtung, im Quartal mehrere hundert bis 2000 Arztbriefe zu schreiben. Kleinere Formfehler sind unausweichlich. Worauf es ankommt, ist der Inhalt - das ist schon mühsam genug. Beliebt ist beispielsweise eine Falschdatierung durch späteren Ausdruck, weil die Feldfunktion der Textverarbeitung automatisch aktualisiert. Das kann durchaus einmal kritisch werden, wenn z. B. ein später eintreffender histologischer Befund eines malignen Tumors nicht erwähnt ist. Oder, gelegentlich vorkommend: die Medikation ist widersprüchlich und passt weder zur Diagnose, noch zu den Angaben des Patienten. Da kann man sich ab und zu mal die Karten legen.

MrSpock

Im Geschäftsleben benötigt man, um mit "i. V." unterschreiben zu dürfen, eine offizielle Handlungsvollmacht. In dieser Handlungsvollmacht ist genau geregelt, welche Dokumente und Geschäftsfälle der Handlungsbevollmächtigte unterschreiben darf. Besitzt er keine Vollmacht wie Handlungsvollmacht oder Prokura, so muss er/sie mit "i. A." = "im Auftrag" unterschreiben. Das hat juristische Gründe, welche die Reichweite der Geschäftsfälle regeln.
Von allen Seelen, die mir begegnet sind auf meinen Reisen, war seine die menschlichste. (In Memoriam Groucho)

Zitat aus Star Trek II.

pelacani

Zitat von: MrSpock am 09. Juli 2014, 12:26:04
Im Geschäftsleben benötigt man, um mit "i. V." unterschreiben zu dürfen, eine offizielle Handlungsvollmacht. In dieser Handlungsvollmacht ist genau geregelt, welche Dokumente und Geschäftsfälle der Handlungsbevollmächtigte unterschreiben darf. Besitzt er keine Vollmacht wie Handlungsvollmacht oder Prokura, so muss er/sie mit "i. A." = "im Auftrag" unterschreiben. Das hat juristische Gründe, welche die Reichweite der Geschäftsfälle regeln.

In einer Klinik ist das nicht explizit geregelt. Wenn der Chef nicht da ist, bleiben die Briefe liegen. Wenn er im Urlaub ist, unterschreibt der erste Oberarzt i. V., aber er erscheint nicht unbedingt in der Unterschriftenleiste (bzw. er unterschreibt 2x, einmal bei sich selbst und einmal "i. V." beim Chef). Wenn die Chef-Stelle vakant ist, erscheint er in der Unterschriftenleiste als "komm. CA", oder manchmal nur als OA. (das hat jetzt alles keinen Anspruch auf juristische Korrektheit). Es haftet sowieso der Chef, bzw. die Einrichtung.