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Gabriele Wolff zum Korpsgeist der Psychiater

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Begonnen von sweeper, 14. Juli 2013, 21:54:27

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Belbo

Zauberlehrling ? ......etwas blauäugig den Fall Mollath, auf das " juristisch- politische" reduzi eren.  Zu wollen, und ich sach noch..........

sweeper

Zitat von: Belbo am 23. Juli 2013, 18:21:55
Zauberlehrling ? ......etwas blauäugig den Fall Mollath, auf das " juristisch- politische" reduzi eren.  Zu wollen, und ich sach noch..........

So manch einer lernt eben erst aus Erfahrung...

Jetzt mischt sich auch noch Sponsel ein  ::)
Es geht um die Gutachten von Mollaths Oberarzt Zappe - in einem anderen Fall.
Wieder nur "hearsay", aber wetten dass alle zu ihrer ferngutachterischen Hochform auflaufen?
With magic, you start with a frog and end up with a prince.
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Terry Pratchett

sweeper

Jetzt hilft der Alois unserem Segeln mal richtig auf die Sprünge in Sachen Psychopharmaka:
http://gabrielewolff.wordpress.com/2013/07/06/der-fall-mollath-das-endspiel/comment-page-4/#comment-17315
Zitat
Alois Werner sagte am 23. Juli 2013 um 20:25 :

Hallo Herr Mustermann,
nun sitze ich wieder an meinem Computer.
Also Sie können es wie folgt eingeben: mut-zum-anderssein.de/PDF/PsychopharmakaWhitakerpdf oder über google wie folgt: Psychopharmaka – ein Angriff auf die Menschenwürde.
Interessant ist auch ein gutes Buch des "Bayern" aus München, Josef Zehentbauer: "Chemie für die Seele",
auch ein sehr seriöser und interessanter Beitrag zu der Diskussion um Psychopharmaka, für alle Interessierten und Betroffenen.
Vielleicht liest Herr xxxx hier mit.
Herr xxxx ich bin informiert. Im Übrigen haben Sie selbst schon mal Neuroleptika, sagen wir mal mindestens ca. 3 Monate lang entsprechend dosiert eingenommen?

Wollen Sie uns denn mal erklären wie NL und Antidepressiva im Transmittersystem und an den Rezeptoren wirken, dann können wir uns gerne weiter austauschen, denn dazu könnte ich auch Einiges beitragen.
Allerdings haben Sie die Diskussion ja beendet, dies sei ja ein juristischer Blog.
Grüße an Alle Alois

[gexxxxter Klarname von mir]

Ja, Herr XXXX, dann erklären Sie mal bitte die Wirkung der NL und Antidepressiva auf die Transmittersysteme - der Alois jedenfalls kann dazu was beitragen!
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sweeper

Ach, den Alois verlässt der Schneid - schade aber auch:

ZitatAlois Werner sagte am 23. Juli 2013 um 20:34 :

Hallo Herr XXXX,
vielleicht habe ich mich mißverständlich ausgedrückt.
Es gibt halt grundsätzlich zwei Arten von Antidepressiva nämlich aufputschende und sedierende und halt den einen oder anderen Mix aber was anderes ist es halt nicht.
Schauen wir uns die genaue Wirkungsweise an den Rezeptoren mal an. Das ist mein Vorschlag.
Oft werden beide Sorten auf einmal gegeben für den wird gepuscht und für die Nacht sediert zum besseren Schlafen.
Bitte sehen Sie oben meine Antwort an Herrn Mustermann, da gibt es zusätzliche Informationen.
Sie wollen die Diskussion beenden, da ja die ein juristischer Blog sei. Ich beuge mich Ihnen gegenüber dieser Diktion.
Alles Gute Alois

Na immerhin - die Rezeptoren... fairer Kompromiss  ;)

edit: Ihre Psiram-Fachredaktion hält Sie selbstverständlich über den Verlauf dieser spannenden Diskussion auf dem Laufenden!
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sweeper

Jedenfalls macht der Alois aus seinem Herzen keine Mördergrube und erklärt uns Ahnungslosen, wie die schlimmen Psychiatrie-Gutachter arbeiten:
http://gabrielewolff.wordpress.com/2013/07/06/der-fall-mollath-das-endspiel/comment-page-4/#comment-17317
Zitat
Alois Werner sagte am 23. Juli 2013 um 20:46 :

Ja selbstverständlich tun die das. Der Absolutheitsanspruch in der Psychiatrie ist total.
Die machen ständig kleine Gutachten, er hat den Arm gehoben, vielleicht wollte er sich kratzen?, die schreiben er sei fremdaggressiv, hat bös geguckt, also gefährlich und Manches mehr. Dazu die ständigen Informationen über den Probanden von den Mitarbeitern lanciert und schon ist die Gefährlichkeit gegeben in diesen sogenannten Gutachten, die werden in Deutschland zu tausenden pro Tag erstellt, und der Mann kann "behandelt" werden. Das heißt in der Psychiatrie zu 99% Neuroleptika.

Wenn du Pech hast und sitzt morgens in der U-Bahn so einem Gutachter gegenüber und bist noch nicht ganz ausgeschlafen, dann -zack!! - schreibt der ein Gutachten über dich, dass du so bös geguggt hast und  - zack!! - wirst du behandelt. Zu 99% mit Neuroleptika.  :angel:
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Groucho

Zitat von: sweeper am 23. Juli 2013, 19:53:58
Jedenfalls macht der Alois aus seinem Herzen keine Mördergrube und erklärt uns Ahnungslosen, wie die schlimmen Psychiatrie-Gutachter arbeiten:
http://gabrielewolff.wordpress.com/2013/07/06/der-fall-mollath-das-endspiel/comment-page-4/#comment-17317
Zitat
Alois Werner sagte am 23. Juli 2013 um 20:46 :

Ja selbstverständlich tun die das. Der Absolutheitsanspruch in der Psychiatrie ist total.
Die machen ständig kleine Gutachten, er hat den Arm gehoben, vielleicht wollte er sich kratzen?, die schreiben er sei fremdaggressiv, hat bös geguckt, also gefährlich und Manches mehr. Dazu die ständigen Informationen über den Probanden von den Mitarbeitern lanciert und schon ist die Gefährlichkeit gegeben in diesen sogenannten Gutachten, die werden in Deutschland zu tausenden pro Tag erstellt, und der Mann kann "behandelt" werden. Das heißt in der Psychiatrie zu 99% Neuroleptika.

Wenn du Pech hast und sitzt morgens in der U-Bahn so einem Gutachter gegenüber und bist noch nicht ganz ausgeschlafen, dann -zack!! - schreibt der ein Gutachten über dich, dass du so bös geguggt hast und  - zack!! - wirst du behandelt. Zu 99% mit Neuroleptika.  :angel:

Tausende pro Tag?

Da muss es geheime Lager geben, die hier nicht aufgeführt sind:

http://www.gesunde.sachsen.de/download/Download_Gesundheit/Anlagen_GMK-Bericht_2012_der_AG_Psychiatrie_der_AOLG.pdf

sweeper

@Groucho:

ZitatTausende pro Tag?

Da muss es geheime Lager geben,
Was meinst du, wie ich auf die U-Bahn kam?
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sweeper

Gabriele Wolff mit differenzialdiagnostischen Überlegungen zur Neuroleptika-Therapie im Allgemeinen und Speziellen:

http://gabrielewolff.wordpress.com/2013/07/06/der-fall-mollath-das-endspiel/comment-page-4/#comment-17331
Zitatgabrielewolff sagte am 23. Juli 2013 um 22:17 :

Für solitäre Wahnvorstellungen sind Neuroleptika arzneimittelrechtlich nicht zugelassen – es wäre ein Experiment, das zu probieren. Dennoch hat Dr. Leipziger, obwohl Schizophrenie "nur" Differentialdiagnose war, und zwar aufgrund dieses Hinweises:

    Auch habe er auf Frage angegeben, eine innere Stimme zu hören, die ihm sage, er sei ein ordentlicher Kerl, er spüre sein Gewissen.


Urteil S. 21

den er gleich zu "kommentierenden Stimmen" hochzonte, unter gleichzeitiger Betonung, daß diese und die weitere Angabe über einen Tinnitus,

    habe nicht geklärt werden können, würden aber für möglich gehalten.


tatsächlich für Gustl Mollath eine Neuroleptika-Behandlung vorgesehen.

http://www.gustl-for-help.de/download/2012-01-11-Kleine-Cosack-Verfassungsbeschwerde.pdf#page=10

Daß Neuroleptika für Wahnstörungen außerhalb einer Schizophrenie nicht zugelassen sind, hat die DGPPN vor dem Bundesverfassungsgericht erklärt, das diese Behandlung als schwerwiegenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht wertete:

http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20110323_2bvr088209.html

Der Rentner in diesem Fall:

http://www.np-coburg.de/lokal/kronach/kronach/Gericht-spricht-Rentner-frei;art83426,2653223

befand sich offenbar seit September 2012 im BKH Bayreuth.
Sollte dort seine schwere Depression behandelt worden sein, bei deren Remission die Wahnvorstellung schwindet, hätte er während der Verhandlung vom 25.6.2013 einen anderen Eindruck hinterlassen müssen.

Zum Off-label-Use von atypischen Neuroleptika etwas differenzierter:

http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/47535/Atypische_Neuroleptika_Unterschiedliche_Wirkung_in_der_Off-Label_Anwendung.htm

http://jama.jamanetwork.com/article.aspx?articleid=1104423

Und - nur zur Veranschaulichung (!) - ein Überblick aus der Kinder-und Jugendpsychiatrie, speziell eine Studie zu Risperidon (ab Dia 29):

http://www.uniklinik-ulm.de/fileadmin/Kliniken/Kinder_Jugendpsychiatrie/Praesentationen/Schulz_AnwendungvonNeuroleptika.pdf
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sweeper

http://www.justiz.bayern.de/gericht/lg/r/aktuell/04034/index.php

ZitatPressemitteilung zu dem Beschluss vom 24.07.2013

Pressemitteilung des Landgerichtes Regensburg in Sachen Wiederaufnahmeantrag Mollath:

Wiederaufnahmeanträge ohne Erfolg.

Das Landgericht Regensburg hat mit Beschluss vom 24.Juli 2013 die Wiederaufnahmeanträge zugunsten des Untergebrachten Gustl Mollath als unzulässig verworfen. Es kann weder im Wiederaufnahmeantrag des Untergebrachten noch im Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft einen zulässigen Wiederaufnahmegrund erkennen und sieht daher keine Möglichkeit für eine Wiederaufnahme des Verfahrens.

Das Gesetz erlaubt nur in engen Grenzen die Wiederaufnahme eines rechtskräftigen Urteils. Das Landgericht Nürnberg-Fürth sprach am 08.August 2006 Herrn Mollath wegen Schuldunfähigkeit frei und ordnete gleichzeitig seine Unterbringung an. Die hiergegen eingelegte Revision vor dem BGH blieb erfolglos. Das Urteil wurde damit rechtskräftig. Ausschließlich die im Gesetz genannten Gründe können einen zugunsten eines rechtskräftig Verurteilten gestellten Wiederaufnahmeantrag rechtfertigen.
Nicht ausreichend ist, wenn im Rahmen eines Urteilsverfahrens Fehler gemacht werden oder ein Urteil Sorgfaltsmängel erkennen lässt...

Hier das pdf:

http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_internet/gerichte/landgerichte/regensburg/bwam240713_10_geschw_rzt.pdf
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Belbo

10, 9, 8, 7, 6, 5, 4, 3, 2, 1..... die Hölle bricht los.

Wobei das ein Schmarrn ist, da gehört da ein Passus ins Gesetz dass ein Wiederaufnahmeverfahren möglich ist wenn beide Seiten dem zustimmen und der Rechtsfrieden gestört ist.

Belbo

Wenn das kein fake ist SCHNELL in den blog noch nicht mal die SZ berichtet davon....

sweeper

Prof. Müller hatte im Beck-Blog in Unkenntnis der neuen Entwicklung gerade ganz frisch kommentiert:

http://blog.beck.de/2013/07/24/kommt-mollath-bald-frei#comment-53101
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Belbo

Zitat von: sweeper am 24. Juli 2013, 10:29:39
Prof. Müller hatte im Beck-Blog in Unkenntnis der neuen Entwicklung gerade ganz frisch kommentiert:

http://blog.beck.de/2013/07/24/kommt-mollath-bald-frei#comment-53101

Zitat
Jeden einzelnen der 14 (+X) vorgetragenen Wiederaufnahmegründe als unzulässig einzustufen, wäre kaum vertretbar zu begründen.

Da hat er sich wohl vertan....

Belbo

Im Ergebnis hat man aber den Mollathisten nichts besseres antun können, der Kampf gegen die Windmühlen kann jetzt auf Dauer weitergeführt und die eigenen Kämpfe somit weiter auf Herrn Mollaths Rücken ausgetragen werden.

Was das Urteil ist, es ist eine schallende Ohrfeige für die Arbeit von Herrn Mollaths RechtsanwältInnen.

sweeper

Die Frage nach dem ärztlichen Attest hat ja viele im Psiram-Forum und Blog stark beschäftigt.
Dazu in der Presseerklärung:
Zitat
Die zuständige Strafkammer begründet ihre Entscheidung im Einzelnen wie folgt:

1. Unechte Urkunde:
Es handelt sich bei dem Attest vom 03.Juni 2002, welches dem Gericht bei seiner Entscheidung vorlag, um keine unechte, sondern um eine echte Urkunde. Das Attest ist die Zweitschrift eines Attests vom 14. August 2001. Dieses Attest wurde zwei Tage nach dem Tatgeschehen vom 12. August 2001 durch einen approbierten Arzt nach vorgehender Untersuchung ausgestellt. Dieser hat auch die Zweitschrift erstellt. Der ausstellende Arzt unterschrieb das Attest mit dem Zusatz „i.V.“ („in Vertretung“) und gebrauchte dabei berechtigt Briefkopf und Praxisstempel der Praxis, in der er seine Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin absolvierte. Zum Zeitpunkt der Untersuchung befand er sich im fünften Jahr der Facharztausbildung. Bei der Erstellung der Zweitschrift war er bereits Facharzt für Allgemeinmedizin. Ein Wiederaufnahmegrund nach § 359 Nr. 1 StPO liegt daher im Ergebnis nicht vor.

Mich hatte - ehrlich gesagt - mit am meisten erbost, dass der Kollege verschiedentlich in herabsetzender Weise als "Azubi" bezeichnet wurde, um damit die "Illegalität" des Attests zu begründen.
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Terry Pratchett