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Gabriele Wolff zum Korpsgeist der Psychiater

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Begonnen von sweeper, 14. Juli 2013, 21:54:27

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sweeper

Zitatlass' sie doch!

Ich übe mich gerade ein wenig in der Kunst des "Perseverierens" / Persistierens / Insistierens :teufel  und hoffe immer noch auf Beantwortung meiner Frage bezüglich des Verbleibs von RA Ophoff.

Im Gegensatz zu Psiram hat Krimi-Gabi über ihren heißen Draht zu RA Strate ja vollständige Akteneinsicht  :angel:
Da muss doch was zu holen sein!
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Terry Pratchett

bayle

Zitat von: sweeper am 21. Juli 2013, 10:37:08
... und hoffe immer noch auf Beantwortung meiner Frage bezüglich des Verbleibs von RA Ophoff.

Im Gegensatz zu Psiram hat Krimi-Gabi über ihren heißen Draht zu RA Strate ja vollständige Akteneinsicht  :angel:
Du glaubst eben an das Gute im Menschen. ;)

sweeper

Zu RA Ophoff - nach weiterer sorgfältiger Prüfung der bei RA Strate verlinkten Dokumente:

Es gab einen Haftprüfungstermin am 17.03 2006.
Hierzu schreibt Mollath in einer datumsgleichen Notiz - zitiert bei Strate (S. 24)
http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Wiederaufnahmeantrag-2013-02-19.pdf

Zitat2.
Von RA Ophoff habe ich trotz Anschreiben seit über 1 Jahr nichts gehört. Er war auch bei dem heutigen Termin, trotz 10 min. Wartens durch Richter Wiesneth nicht zum Amtsgericht gekommen. Nachforschungen und Nachfragen im BKH des Dr. Leipziger, was aus meinen Schreiben an meine RAte geworden ist, sind ergebnislos. Im Schreiben, das ich heute Richter Wiesneth verlas und übergab, habe ich
3.
um Kontaktgespräch (persönlich) mit RA Weizdörfer von Kanzlei Bossi München gebeten, wenn er sich sowieso in Bayreuth befindet.

Wie oben ausgeführt, war RA Ophoff als Mollaths Wahlverteidiger die Zusammenlegung beider Strafverfahren ("Verbindungsbeschluss") lange vorher mitgeteilt worden. Er war also der offizielle Ansprechpartner der zuständigen Gerichte.
Hier nun bringt Mollath selbst einen weiteren Wahlanwalt - RA Weizdörfer von Kanzlei Bossi München - ins Gespräch. Was daraus im Weiteren geworden ist, erfahren wir ebenfalls nicht.
Man kann indirekt aber schlussfolgern, dass Mollath offenbar nicht völlig hilflos war, Anwälte zu suchen, sondern er hatte dezidierte Vorstellungen entwickelt, die er auch schriftlich vertreten konnte.
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sweeper

Aus einem weiteren Schreiben Mollaths (Quelle s.o.) geht hervor:
Zitat
Seite 25

An die Herren der 7. Strafkammer
Brixner, Heinemann, Mager
Landgericht Nürnberg-Fürth
Fürtherstr. 112
90429 Nürnberg
Mit Bitte um Ablage in der Gerichtsakte

An die Mitglieder der heute stattfindenden Visite in FP3:
Damen Schönmüller, Kausler, Herren Dr. Zappe,
An Dr. med. K. Leipziger verantwortlicher Leiter
Mit Bitte um Weiterleitung

Bayreuth den 20.3.2006

Montag Visite
AZ: KLs 802 Js 4743/2003

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit ,Rosen'Montag den 27.2.2006 bin ich in Nürnberg, Erlangen, bei Dr. Wörthmüller und jetzt in Bayreuth bei Dr. Leipziger, inhaftiert.

1. Ich lehne die Behandlung ab.
Die unglaublichen Zustände im BKH Bayreuth sind zu einer wahrheitsgemäßen Gutachtenerstellung ungeeignet.

1a. Deshalb verweigere ich jegliche Mitwirkung.

2. Ich bitte von weiterer Unterdrückung, zur Erzwingung oder Brechung meines Willens, abzusehen. Z.B. Hand-und Fußfesselung.

3. RA Dolmany wird in den letzten Schreiben nicht mehr aufgeführt.

4. RA Ophoff hat den Haftprüfungstermin am 17.3.2006 bei Richter Wiesneth, im Amtsgericht Bayreuth, nicht wahrgenommen.

5. Ich bitte, mir ein Gespräch mit RA Weizdörfer Kanzlei Bossi München zu vermitteln, wenn der sich sowieso demnächst im BKH Bayreuth befindet.
Vor dem mündl. Haftprüfungstermin Landgericht Nürnberg.


6. Ich bitte um Mitteilung, welche Behörden das BKH Bayreuth, in seinen Tätigkeiten, kontrollieren sollen.
Vielen Dank

Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)
G. Mollath Bitte Rückseite lesen"
(Bl. 363 d.A.)

Auch hier:
1. Dolmanys Name taucht in den offiziellen Anschrieben nicht auf
2. Ophoff ist nicht zum Termin erschienen (warum nicht?)
3. Ein neuer Name - RA Weizdörfer - wird von Mollath eingeführt
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sweeper

Bei Strate heißt es dazu (S. 19)

ZitatBei den Justizbehörden Bayreuth trifft der Unterbringungsbefehl am folgenden Montag, dem 13.3.2006, ein. Der dort zuständige Ermittlungsrichter, der Richter am Amtsgericht Wiesneth, verfügt am folgenden Tage, dem 14.3.2006, die Anhörung des nunmehr in der Klinik für Forensische Psychiatrie des Bezirkskrankenhauses Bayreuth einsitzenden Gustl Mollath, und zwar auf Freitag, den 17.3.2006 (Bl. 344 d.A.).
Immerhin scheint er Herrn Mollath mit der Post eine Ablichtung des Unterbringungsbefehls übersandt zu haben, denn zu der Anhörung bringt Mollath ein von ihm vorbereitetes handschriftliches Schreiben mit, welches auf diesen Unterbringungsbefehl Bezug nimmt...

Der Termin ist in der Tat kurzfristig angesetzt, sodass zumindest plausibel erscheint, dass Ophoff zu spät davon erfahren haben könnte.
Warum allerdings dann diese Entwicklung?

ZitatAm 31.3.2006 findet schließlich ,,in dem Sicherungsverfahren gegen Gustl Mollath die mündliche Anhörung statt. Der gerichtlich bestellte Verteidiger Dolmány ist laut Protokoll erschienen. Der Wahlverteidiger Mollaths, Rechtsanwalt Ophoff, hat zuvor – am 28.3.2006 – sein Mandat für beendet erklärt. Dies teilt der VRiLG Brixner zu Beginn der Anhörung mit.
Im Anschluss hieran erklärt Gustl Mollath, dass er seinen Pflichtverteidiger, Herrn Rechtsanwalt Dolmány, bereits mehrfach abgelehnt habe...

Wäre das Verhältnis zu seinem Mandanten damals ungetrübt gewesen, hätte Ophoff doch spätestens hier in Mollaths Sinn interveniert und erklärt, dass er zu spät von dem Anhörungstermin erfahren habe, dass die Anhörung ohne Anwesenheit eines Verteidigers nicht rechtens sei  etc.

Stattdessen erfahren wir aus einer handschriftlichen Eingabe Mollaths zum Termin 31.03.2006:

Zitat...
5.
Am 27.3.2006 erhielt ich erst die Möglichkeit, Herrn Rechtsanwalt R. Bossi zu schreiben (Leiterin FP3 Kausler, Oberarzt BKH Bayreuth Dr. Zappe u.s.w.), leider ist noch keine Kontaktaufnahme erfolgt.
RA Ophoff hat sich erst am Montag bei mir gemeldet und behauptet, die Ladung zum Amtsgericht Bayreuth wäre erst am Tag des Termins bei ihm eingegangen...



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sweeper

Ich kann nur allen Krimi-Gabi-Bloglesern empfehlen, die Quell-Zitate aus RA Strates WA-Antrag mal unter dem Stichwort "Verteidigung" zu studieren  :police:

Da ergibt sich nämlich auf einmal ein anderes Bild dieses netten "Friedensaktivisten" Mollath, wenn man genauer hinschaut.
Strate selbst muss schon das eine oder andere interpretieren und schöntexten, damit es nicht zu verheerend für Herrn Mollath aussieht!
Zunächst beschuldigt Mollath Dolmany, zu wichtigen Anhörungsterminen nicht erschienen zu sein:

Zitathttp://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Wiederaufnahmeantrag-2013-02-19.pdf

(Seite 70)

...Am 17.3.2006 war mein Haftanhörungstermin vor dem Amtsgericht Bayreuth.
Dann noch mal am 31.3.06 vor dem Landgericht Nürnberg. Von beiden wichtigen Terminen müssen Sie unterrichtet ge wesen sein. Trotzdem kamen Sie nicht zu diesen Terminen geschweige denn, nahmen Kontakt mit mir auf.44...

Hierzu wurde schon festgestellt, dass für den ersten Termin Dolmany gar nicht zuständig war; zum Termin 31.03. 2006 erklärt beschönigt Strate:
Zitat44Entgegen dieser Darstellung Mollaths war Rechtsanwalt Dolmány bei der Anhörung am 31.3.2006 zugegen – so jedenfalls das Protokoll. Angesichts der besonderen Umstände dieser ,,Anhörung", die ohne Belehrung gemäß § 115 Abs. 3 StPO stattfand und unter Einschränkung des Rederechts für Mollath faktisch nur zehn Minuten dauerte (s.o.), mag es sein, dass Gustl Mollath die äußere Präsenz des Rechtsanwalts Dolmány nicht wahrgenommen hatte. Möglicherweise enthielt aber auch das Protokoll einen Fehler.

Mollath hat Dolmany schon von Anfang an als Anwalt abgelehnt - lange bevor es zur berichteten Randale vor Dolmanys Kanzlei kommt. Denn im gleichen Schreiben an Dolmany vermerkt er:

Zitat...Das einzige Mal, daß ich Sie sah, war 2004 im Gerichtssaal von Richter Armin Eberl. Sie gebärdeten sich wie ein wildgewordener NAZI Staatsanwalt und verlangten von mir, die angebliche Misshandlung meiner Ehefrau zuzugeben.
Als ich das nicht tat, waren Sie sich mit dem eigens dafür engagierten ,Psychologen' Lippert aus der Sulzbacherstr. einig, mich in das BKH Erlangen in die Vollisolationseinzelhaft der Station F 1 von Dr. Michael Wörthmüller, werfen zu lassen...

Dolmany selbst nimmt zu den Vorfällen in einem seiner Bitten um Entpflichtung Stellung:

Zitathttp://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Wiederaufnahmeantrag-2013-02-19.pdf
S. 68:

...Ich lege vor Schreiben des Angeklagten an den Unterfertigten und das Kuvert, welches am 12.07.2006 dem Unterfertigten zugestellt worden ist, in beglaubigter Kopie.
Auf Blatt 2 bezeichnet der Angeklagte den Unterfertigten als
,... wild gewordenen Nazi-Staatsanwalt ...'

Zudem macht er Andeutungen, dass er auch privat gegen den Unterfertigten etwas unternehme auf Blatt 2 in der letzten Zeile:

,... Nie die Bezahlung Ihrer Haftpflicht vergessen!
Wenn es dazu kommt, kostet der Fall sonst Ihre Wohnung in Erlenstegen ...


Sie wohnen unweit davon in der Verlängerung der Straße, in der Erlenstegenstraße ...'


Jegliches Vertrauensverhältnis zu dem Angeklagten ist erheblich gestört. Ich sehe mich außer Stande, ihn zu verteidigen. Ich beantrage daher noch einmal, mich als Pflichtverteidiger zu entbinden.
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Es folgt ein typisches Beispiel einer wahnhaften Überhöhung von eigentlich banalen Umständen (Hypo Vereinsbank Konten der "Kontrahenten"; wobei man prüfen müsste, ob Stalking-Aktivitäten nötig sind, um so etwas überhaupt herauszufinden oder ob Mollath einfach über entsprechende Rechnungen verfügte, denen er die Bankverbindungen entnahm...)

ZitatSeite 71

Ist es unnötig zu erwähnen daß:

- Dr. Lippert in der Salzbacherstraße wohnt und arbeitet, mit HypoVereinsbankkonto

- Sie wohnen unweit davon in der Verlängerung der Straße, in der Erlenstegenstraße und haben merkwürdigerweise Ihre Hypovereinsbankverbindung in Erlangen.

- Dr. Leipziger's und Dr. Zappe's BKH Bayreuth hat selbstverständlich auch die Bankverbindung HypoVereinsbank.

Bei der nicht zu vermeidenden öffentlichen Verhandlung im Sitzungssaal 619, über dem Sitzungssaal 600 der Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse, wird die Öffentlichkeit entscheiden, was von diesen und weiteren Tatsachen zu halten ist.
Er verleiht seiner eigenen Verhandlung historische Bedeutung, indem er eine räumliche (und damit inhaltliche)  Nähe zu den Nürnberger Prozessen konstruiert.
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sweeper

Hier schildert Dolmany seine Erinnerungen an Mollath:

http://www.nordbayern.de/nuernberger-zeitung/nz-news/wer-ist-gustl-mollath-wirklich-1.2576199
Zitat...,,Ich habe Herrn Mollath erst im Prozess kennengelernt. Er hatte bis zur Hauptverhandlung keinen Kontakt zu mir gesucht, sich aber auch keinen anderen Pflichtverteidiger ausgewählt, was er hätte tun können", schildert der Anwalt. Er erinnert sich noch genau, wie er dann seinem Mandanten erstmals im Sitzungssaal begegnete. Der sei schick gekleidet gewesen mit einem edlen Sakko, aus dessen Brusttasche eine Zahnbürste herausgeschaut habe. Auf Dolmánys Frage, was dies zu bedeuten habe, habe Mollath geantwortet: ,,Ich komme ja sowieso ins Gefängnis." Er, der Anwalt, habe ihm dann erklärt, dass er im Falle eines Geständnisses mit Bewährung rechnen könne. Doch von Mollath sei keine Reaktion gekommen. In der Verhandlung habe der Angeklagte vor sich auf dem Tisch plötzlich Bücher und Broschüren über die Nürnberger Prozesse ausgebreitet und während der Anklageverlesung demonstrativ darin geblättert. ,,Da nahm das Schicksal seinen Lauf", meint Dolmány. ,,Er hätte ja sagen können: Ich war's nicht, die Anklage ist falsch." Doch Mollath habe sich nicht geäußert.

Das auffällige Benehmen veranlasste den Amtsrichter damals, die Verhandlung auszusetzen und eine psychiatrische Begutachtung anzuordnen. ,,Sein eigenes Verhalten wurde Mollath zum Verhängnis. Dadurch kam der Stein ins Rollen", sagt Dolmány.  ..

Die wahnhafte Assoziation zu den Nürnberger Prozessen muss er also schon bei der ersten Verhandlung gehabt haben; damals ging es um die Körperverletzung.

Interessant Dolmanys Hinweis, Mollath habe im Falle eines Geständnisses mit Bewährung rechnen können.

Das lässt die jetzigen Verschwörungs-Konstruktionen, man habe Mollath damals mit Hilfe eines gefälschten Attestes mundtot machen wollen, weil er angeblich einem Steuerhinterziehungs-Skandal auf der Spur gewesen sei, vollends absurd erscheinen.
Zitat...Die Akten steckten seinerzeit schon voller wirr formulierter Schreiben, diffuser Anzeigen und Drohungen. Mollaths Anschuldigungen, seine Frau, eine Bankangestellte, sei in kriminelle Machenschaften verwickelt, seien erst später erfolgt, rekapituliert der Anwalt. Dabei habe Mollath selbst schriftlich formuliert, dass er seine Frau zu Geldtransporten in die Schweiz begleitet habe...

Und, last not least:

ZitatDolmány hatte damals noch für seinen Mandanten Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof verwarf jedoch das Rechtsmittel und hielt das Urteil des Landgerichts für rechtlich in Ordnung.
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sweeper

Hier ein typisches Beispiel einer Fehleinschätzung des RA Garcia (im Sinne eines anderen Psiram-Threads):

Zitathttp://gabrielewolff.wordpress.com/2013/07/06/der-fall-mollath-das-endspiel/comment-page-4/#comment-17017

O. García sagte am 21. Juli 2013 um 20:38 :

...Aber noch etwas anderes:

    Frau Schwarz erstellt am 5. April einen Aktenvermerk, dass Zappe um schnellstmögliche Einrichtung einer Betreuung gebeten, denn, man höre und staune, im Moment imponiere das Querulatorische Mollaths. Er solle schnellstmöglich nach Straubing verlegt werden.

Demnach ist die Betreuungsmaschinerie also angelaufen wegen "Querulantentum", sprich weil Mollath zu unbequem wurde. So schlimm das ist, es hätte noch schlimmer kommen können: In Baden-Württemberg versuchte etwa gleichzeitig ein psychiatrisches Krankenhaus einen Untergebrachten zwangszubehandeln (Spritzen von Neuropleptika), weil er unbequem war:

    Die Strafvollstreckungskammer holte eine telefonische Stellungnahme einer behandelnden Ärztin des Psychiatrischen Zentrums Nordbaden ein. Diese gab nach den Feststellungen des Landgerichts im angegriffenen Beschluss an, dass sich die Notwendigkeit einer neuroleptischen Medikation aus dem Misstrauen des Beschwerdeführers und seiner Feindseligkeit gegenüber seinen Behandlern ergebe, die allein mit psychotherapeutischer Behandlung nicht zu beseitigen seien. Entsprechend wissenschaftlichen Empfehlungen solle am 29. Juni 2009 mit der neuroleptischen Medikation mit Abilify zunächst in niedriger Dosierung begonnen werden, um die feindseligen, zerstörenden und besonders leicht kränkbaren Persönlichkeitsanteile des Beschwerdeführers zurückzudrängen.

http://lexetius.com/2011,1619

In Verkennung der Tatsache, dass es sich bei Mollath um einen Querulantenwahn1 handelt, interpretiert Garcia, Mollath sei wohl für die Behandler schlicht "unbequem" .
Man kann Garcia und auch Strate nur wünschen, dass sie nicht womöglich selbst - nach einer Freilassung Mollaths - zur Zielscheibe seines Querulantenwahns werden...

1Querulatorischer Wahn:

Die Grenze zum Querulatorischen Wahn zeigt sich durch die gänzlich fehlende Möglichkeit des Betroffenen, einen ,,Zweifel an der Rechtmäßigkeit seiner eigenen Position und des eigenen Verhaltens" zu hegen[5] Er unterstellt seiner Umwelt in weiten Teilen feindliche, verwerfliche Motive und ist von Verschwörungen zu seinen Ungunsten überzeugt. Auch eine Lösung vom ursprünglichen Prozessgegner oder Schädiger, verbunden mit der Ausweitung der Auseinandersetzung auf alle, die den Querulanten in seinem Kampf um Gerechtigkeit behindern oder gar auf die ganze Gesellschaft ist eine wahntypische Entwicklung, ebenso wie das bestehen auf unverhältnismäßigen bis absurden Sanktionen und Rechtsfolgen. Kommt es zu einer Ausrichtung der gesamten Lebensumstände auf den ,,Kampf um Gerechtigkeit", können Betroffene ihr soziales und familiäres Umfeld verlieren.[4]
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sweeper

Und Krimi-Gabi tutet prompt ins gleiche Horn:

http://gabrielewolff.wordpress.com/2013/07/06/der-fall-mollath-das-endspiel/comment-page-4/#comment-17020
Zitatgabrielewolff sagte am 21. Juli 2013 um 22:24 :

...Immerhin wissen wir jetzt, daß die treibende Kraft der vollstreckungsplanwidrigen Verlegung von Gustl Mollath in die Hochsicherheitsforensik des BKH Straubing Dr. Leipziger war, den einerseits die "Querulanz" des zu Unrecht vorläufig Untergebrachten störte, und der andererseits durch diese Betreuungseinrichtung auch in Fragen der Gesundheit eine Zwangsmedikation vorbereitete – und das während einer vorläufigen Unterbringung gemäß § 126a StPO, in der gar nicht behandelt werden darf.
Da es seine "Neutralitätspflicht" als Gutachter verletzt hätte, selber zu dämpfend-abstumpfenden, kognitive Fähigkeiten herabsetzenden und nebenwirkungsreichen Neuroleptika zu greifen, mußte Mollath verschubt werden – in die schlimmste Psychiatrie, die Bayern zu bieten hat.
Nach dem bayerischen Unterbringungsgesetz ist eine Zwangsmedikation nämlich nur mit Zustimmung des Betreuers möglich. Wer keinen hat, entgeht der Tortur, die das BVerfG für einen gravierenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht hält.

http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20110323_2bvr088209.html

Aus diesem Beschluß ergibt sich auch, daß die von Dr. Leipziger vorgesehene Neuroleptika-Therapie für Wahnstörungen arzeneimittelrechtlich gar nicht zugelassen ist. Jetzt hält der sich ja öffentlich zurück mit Bekundungen, welchen Inhalt denn seine Angebote und Vereinbarung haben sollen. Früher, als die Öffentlichkeit noch nicht da war, hat er im Fall Mollath Neuroleptika als Wahl des Mittels bezeichnet.

Daß Prof. Kröber, der die Strafakten nicht gelesen hat, eine medikamentöse Zwangsbehandlung anmahnte, paßt ins Bild.

Jetzt wollen die Juristen und Krimi-Autorinnen auch noch Psychopharmako-Therapie können... ::)

edit: ihr unüberhörbares Triumphgeheul verrät mir, dass sie deutlich antipsychiatrischer eingestellt ist als ich anfangs fairer Weise unterstellt habe...
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bayle

Zitat... hat er im Fall Mollath Neuroleptika als Wahl des Mittels bezeichnet.
War sie es nicht, die "verstehendes Lesen" empfohlen hat?
Er kann höchstens gesagt haben: Mittel der Wahl.
:rofl

Belbo

Weiß man schon welche Gründe für Ihre vorzeitige Versetzung in den Ruhestand sprachen?

sweeper

Zitat von: Belbo am 21. Juli 2013, 21:52:30
Weiß man schon welche Gründe für Ihre vorzeitige Versetzung in den Ruhestand sprachen?
Zu viel blühende Fantasie??

Die Frau geht mir langsam aber sicher ziemlich auf den Keks.

Zitatim Fall Mollath Neuroleptika als Wahl des Mittels
:deppenalarm:
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Terry Pratchett

Belbo

kann es sein,  :teufel :teufel :teufel :teufel :teufeldass sich Wolff und Mollath schon vordem Selbstmord von Frau Mollaths "Gönner" "gekannt" haben? ...... Die Fantasie einer Kriminalschriftstellerin........ Die Eifersuchtvdes Franken .....er knuddlig..... Sie ....... Naja....  :teufel :teufel.  Vielleicht sollte man mal Herrn Sobotka auf diese Spur ansetzen ......Frau Wolff als jahrzehntelange Insiderin der Justizmafia.....  :grins2:

Belbo

..... Schöne Schlagzeile Gabi und Gustl.... Die deutschen Boni und Clydes ?