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Der Fall Mollath

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Begonnen von P.G., 07. Dezember 2012, 12:22:42

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segeln141

Zu der Frage, was ist zu tun, wenn sich jemand gegen ein psychiatrisches Gutachten sträubt, folgende Seiten aus
http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Strafanzeige-2013-01-04.pdf
Seiten 5,6,7,8 und 12 (BVerfG und BGH Entscheidungen)
Das Gericht (AG Nürnberg vom 22.4 2004 und dann erneut am 16.9.2004) hält auch eine ausführliche Exploration für notwendig (Seiten 18,21 und 22)
Dr.K.Leipziger schreibt am 18.2.2005
ZitatDem Angeklagten wurde auch erläutert, dass im Rahmen der Begutachtung Gespräche
und Untersuchungen u.a. durch den Sachverständigen erforderlich seien.
Zitat entnommen aus obigem Link, wobei Strate sich auf das "forensisch-psychiatrische Gutachten " von Dr. L. bezieht, welches Strate faksimiliert zitiert.
Dass Leipziger ein Exploration für nötig hält, ergibt sich aus den repetitiven Versuchen, eine Exploration durchzuführen(Seiten 25,26,27,28,29,30)
Die Notwendigkeit einer Exploration wird von der Staatsanwaltschaft Bayreuth erneut hervorgehoben:
ZitatSinn und Zweck der Unterbringung gemäß §81 StPO ist gerade die Exploration von Beschuldigten, die diese nicht freiwillig durchführen lassen.
(Seite 49)
Addendum: Auch ein Dr. Weinberger hat Herrn Mollath persönlich am 11.4.2011 begutachtet und nichts Auffälliges gefunden:
http://www.gustl-for-help.de/download/Auszug_Mollath_Rundbrief_W.v.Baeyer-Gesellschaft_1.11.pdf

bayle

Die Texte des Anwalts sind notwendig Partei und nicht unparteiisches Gutachten. Niemand wird erwarten, dass ein solcher Schriftsatz sich bemüht, die Korrektheit eines Gutachtens zu würdigen, wenn es für den Mandanten schlecht ausfällt. Und wenn ich Dein Addendum lese:
Zitat... Unter dem schönsten Schein humaner, politisch neutraler, wissenschaftlich gesicherter Heilkunde wurde er mundtot gemacht - voll nach sowjetischem Muster! Unter dem Etikett des Rechtsstaates und einer umfassend reformierten ,,Seelenheilkunde" werden nicht nur Mißbräuche des Fachs in der roten Diktatur weißgewaschen, Rehabilitierungen denen versagt, die sie dort erlitten, sondern werden rechtschaffene Menschen aus unserer Mitte heute ihrer Freiheit, ihrer Bürgerrechte und ihres guten Rufs beraubt. Im demokratisch sich nennenden Staat war ...
Schreibt er so, weil er "nichts Auffälliges" gefunden hat, oder hat er "nichts Auffälliges" gefunden, weil er so schreibt? Was haben die "Missbräuche des Fachs in der roten Diktatur" mit dem Fall Mollath zu tun? Übrigens: auch im Fall der DDR-Psychiatrie zeigt sich bei näherem Hinsehen ein auffälliger Kontrast zwischen der allgemeinen Wahrnehmung und dem tatsächlichen Missbrauch, wie er sich nach wissenschaftlicher Aufarbeitung darstellt.
Seriös geht anders.

bayle

Zitat von: segeln141 am 30. Juni 2013, 19:06:03
Zu der Frage, was ist zu tun, wenn sich jemand gegen ein psychiatrisches Gutachten sträubt, folgende Seiten aus
http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Strafanzeige-2013-01-04.pdf
Seiten 5,6,7,8 und 12 (BVerfG und BGH Entscheidungen)
Ich bin kein Jurist und kann deshalb nicht einschätzen, ob die Rechtslage korrekt wiedergeben ist; vielleicht. Aus diesem Zitatenschatz scheint sich zu ergeben, dass eine Exploration nicht erzwungen werden kann. Aber es steht nicht da, dass dann kein Gutachten erstellt werden kann und dass keine Unterbringung im Urteil ausgesprochen werden kann, oder habe ich das überlesen?

Was ist denn nun eigentlich zu tun? Ich habe das auf den angegebenen Seiten nicht gefunden - ich finde nur, was nicht zu tun ist.

segeln141

Zitat von: bayle am 30. Juni 2013, 20:17:42
Die Texte des Anwalts sind notwendig Partei und nicht unparteiisches Gutachten. Niemand wird erwarten, dass ein solcher Schriftsatz sich bemüht, die Korrektheit eines Gutachtens zu würdigen, wenn es für den Mandanten schlecht ausfällt.
Der Anwalt zitiert BVerfG-liche Grundsätze für alle Bürger in derartigen Situationen.
Wenn nun dies zu diskreditieren versucht wird, indem geschrieben wird, das wird ja vom RA nur für   den Mandanten geschrieben, impliziert diese Argumentation im Umkehrschluss folgendes:
Wenn ein RA dies anführt, gilt dies nicht und wir halten uns nicht daran sondern machen so weiter (wie im Fall Mollath geschehen)

ZitatNiemand wird erwarten, dass ein solcher Schriftsatz sich bemüht, die Korrektheit eines Gutachtens zu würdigen
Da gab es ja auch keine Korrektheit ,die es zu würdigen gab. Sondern eben nur BVerfG-liche Unkorrektheiten.



Zitat... Unter dem schönsten Schein humaner, politisch neutraler, wissenschaftlich gesicherter Heilkunde wurde er mundtot gemacht - voll nach sowjetischem Muster! Unter dem Etikett des Rechtsstaates und einer umfassend reformierten ,,Seelenheilkunde" werden nicht nur Mißbräuche des Fachs in der roten Diktatur weißgewaschen, Rehabilitierungen denen versagt, die sie dort erlitten, sondern werden rechtschaffene Menschen aus unserer Mitte heute ihrer Freiheit, ihrer Bürgerrechte und ihres guten Rufs beraubt. Im demokratisch sich nennenden Staat war ...
Dieses Zitat ist hier nicht zu finden:
http://www.gustl-for-help.de/download/Auszug_Mollath_Rundbrief_W.v.Baeyer-Gesellschaft_1.11.pdf

segeln141

Zitat von: bayle am 30. Juni 2013, 21:42:38
Aber es steht nicht da, dass dann kein Gutachten erstellt werden kann und dass keine Unterbringung im Urteil ausgesprochen werden kann, oder habe ich das überlesen?
Was ist denn nun eigentlich zu tun? Ich habe das auf den angegebenen Seiten nicht gefunden - ich finde nur, was nicht zu tun ist.
ZitatNach der Weigerung eines Beschuldigten, an einer Untersuchung seines psychischen Zustandes
mitzuwirken, kommt die zeitweilige Unterbringung des Beschuldigten nur noch dann in
Betracht, wenn ihr ein Untersuchungskonzept zugrunde liegt, aus welchem hervorgeht,
welche Beobachtungen überhaupt geeignet sind, zur Erkenntnis einer Persönlichkeitsstörung
beizutragen; in der richterlichen Anordnung muss dieses Untersuchungskonzept dargelegt
werden. Nur auf diese Weise kann die Unerlässlichkeit der zwangsweise erfolgenden Beobachtung
gerechtfertigt werden.Derartige - vom Bundesverfassungsgericht geforderten Darlegungen
fehlen in dem Beschluss völlig.[Seite 20]

aus dem BVerFG-lichen Urteil vom9.10.2001:

Zitat"Das konkrete Untersuchungskonzept muss zudem zur Erlangung von Erkenntnissen
über eine Persönlichkeitsstärung geeignet sein, und die Geeignetheit muss wiederum
in Gutachten und Beschluss dargelegt werden"[Seite 6 und 20]
ZitatIch bin kein Jurist und kann deshalb nicht einschätzen, ob die Rechtslage korrekt wiedergeben ist; vielleicht
Nett, einfach mal mit
Zitatvielleicht
Zweifel streuen.
Hier ein juristischer Blog:
http://blog.beck.de/2012/11/29/fall-mollath-wie-geht-es-weiter
dort im Update v. 7.1.2013 wird die Strafanzeige von RA Strate, aus der ja hier zitiert wurde, kurz eingegangen.
Vom Zweifel, ob die Rechtslage korrekt widergegeben ist, ist dort nichts zu lesen.
Aber Prof. Müller ist ja nur Strafrechtler und schreibt parteiisch für die Juristen.(In Anlehnung an
ZitatDie Texte des Anwalts sind notwendig Partei und nicht unparteiisches Gutachtenden
)
Da kann man dann auch andere Threads von Prof. Dr. H. E. Müller zum Fall Mollath lesen.

segeln141

Prof.Dr. H. E. Müller hat hier
http://blog.beck.de/2012/11/29/fall-mollath-wie-geht-es-weiter
im Update vom 7.1.2013 konkret auf die Seite 41 von
http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Strafanzeige-2013-01-04.pdf
hingewiesen. Dort heißt es:
ZitatNachdem Gustl Mollath in der Hauptverhandlung
am 22.4.2004 - wie schon mehrfach zuvor - erklärt hatte, sich einer Exploration zu verweigern,
war die Anordnung der zeitweiligen Unterbringung wegen fehlender Aufklärungseignung
unverhältnismäßig und deshalb ein verfassungswidriger Freiheitsentzug. Die von dem
Beschuldigten zu 1 getroffene Anordnung enthielt - entgegen den Forderungen des Bundesverfassungsgerichts
- keinerlei konkrete Darlegungen zu dem mit der zeitweiligen Unterbringung
verfolgten Untersuchungskonzept. Sie ermöglichte so für den Zeitraum von mehreren
Wochen die Totalbeobachtung des Gustl Mollath durch Ärzte und Pflegepersonal. Das war
ein verfassungswidriger Eingriff in den unantastbaren Kernbereich seines Persönlichkeitsrechts.
Demnach hat der Strafrechtler Prof. Müller die Strafanzeige von RA Strate gelesen und keine Unkorrektheit an der Rechtslagenschilderung von RA Strate gesehen.
Dennoch gilt sicherlich, nach Meinung eines Foristen hier,
ZitatDie Texte des Anwalts[und eines Strafrechtlers] sind notwendig Partei [hier dann für den RA Strate] und nicht unparteiisches Gutachten.[durch mich]
Bald kommt sicherlich der Einwand, einem forensischem Gutachter ist die Kenntnis der Rechtslage zur Unterbringung eines Beschuldigten, der die Mitwirkung verweigert, nicht zuzumuten. Denn "das haben wir immer so gemacht"
Und das auch dann nicht, wenn die Rechtslage in allen relevanten Zeitschriften veröffentlich wurde.(Im Strate-Link von Seite 10 bis 12)sogar wenn:
ZitatDarüber hinaus wurde sie in demselben Jahr in der von Juristen und forensisch tätigen Psychiatern
gemeinsam herausgegebenen Fachzeitschrift "Recht und Psychiatrie" abgedruckt

bayle

Der Anwalt rügt Verfahrensfehler, und
Zitat von: bayle am 30. Juni 2013, 21:42:38vielleicht
hat er damit recht. Auch die Staatsanwaltschaft hat ja die Wiederaufnahme beantragt. AFAIK ist in dieser Sache noch kein Urteil ergangen. Ich muss da [ironie off] bescheidener sein als Prof.Dr. H. E. Müller. [/ironie off]

Ich hatte nun schon mehrfach die traurige Gelegenheit, auf die allgemein akzeptierte Auffassung über das hinzuweisen, was der Inhalt des Begriffs ,,Zitat" ist. Es gibt wieder, was jemand gesagt hat, und nicht, was jemand gesagt haben könnte.
Zitat von: segeln141 am 01. Juli 2013, 00:19:40
Dennoch gilt sicherlich, nach Meinung eines Foristen hier,
ZitatDie Texte des Anwalts[und eines Strafrechtlers] sind notwendig Partei [hier dann für den RA Strate] und nicht unparteiisches Gutachten.[durch mich]
Bald kommt sicherlich der Einwand...
Zeige mir diesen Foristen, ich werde ihn :schlaeger

Zitat von: segeln141 am 30. Juni 2013, 22:06:23
Dieses Zitat ist hier nicht zu finden:
http://www.gustl-for-help.de/download/Auszug_Mollath_Rundbrief_W.v.Baeyer-Gesellschaft_1.11.pdf
S. 14 (hier: die erste Seite), Spalte 1, unten; vgl Screenshot.

P.G.

Zitat von: segeln141 am 01. Juli 2013, 00:19:40
Prof.Dr. H. E. Müller hat hier
http://blog.beck.de/2012/11/29/fall-mollath-wie-geht-es-weiter
im Update vom 7.1.2013 konkret auf die Seite 41 von
http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Strafanzeige-2013-01-04.pdf
hingewiesen. Dort heißt es:
ZitatNachdem Gustl Mollath in der Hauptverhandlung
am 22.4.2004 - wie schon mehrfach zuvor - erklärt hatte, sich einer Exploration zu verweigern,
war die Anordnung der zeitweiligen Unterbringung wegen fehlender Aufklärungseignung
unverhältnismäßig und deshalb ein verfassungswidriger Freiheitsentzug. Die von dem
Beschuldigten zu 1 getroffene Anordnung enthielt - entgegen den Forderungen des Bundesverfassungsgerichts
- keinerlei konkrete Darlegungen zu dem mit der zeitweiligen Unterbringung
verfolgten Untersuchungskonzept. Sie ermöglichte so für den Zeitraum von mehreren
Wochen die Totalbeobachtung des Gustl Mollath durch Ärzte und Pflegepersonal. Das war
ein verfassungswidriger Eingriff in den unantastbaren Kernbereich seines Persönlichkeitsrechts.
Demnach hat der Strafrechtler Prof. Müller die Strafanzeige von RA Strate gelesen und keine Unkorrektheit an der Rechtslagenschilderung von RA Strate gesehen.
Dennoch gilt sicherlich, nach Meinung eines Foristen hier,
ZitatDie Texte des Anwalts[und eines Strafrechtlers] sind notwendig Partei [hier dann für den RA Strate] und nicht unparteiisches Gutachten.[durch mich]
Bald kommt sicherlich der Einwand, einem forensischem Gutachter ist die Kenntnis der Rechtslage zur Unterbringung eines Beschuldigten, der die Mitwirkung verweigert, nicht zuzumuten. Denn "das haben wir immer so gemacht"
Und das auch dann nicht, wenn die Rechtslage in allen relevanten Zeitschriften veröffentlich wurde.(Im Strate-Link von Seite 10 bis 12)sogar wenn:
ZitatDarüber hinaus wurde sie in demselben Jahr in der von Juristen und forensisch tätigen Psychiatern
gemeinsam herausgegebenen Fachzeitschrift "Recht und Psychiatrie" abgedruckt
Ich habe leider nicht mehr Zeit, ausführlicher zu  schreiben. Aber in der Praxis ist es so, dass es nicht ausreicht, bloß zu äußern man würde sich einer Exploration verweigern. Ansonsten wäre § 81 StPO auch vollkommen absurd. Denkbar ist z.B. dass sich aus einer frühere Unterbringung nach PsychKG ableiten lässt, dass eine Unterbringung nach § 81 auch zu nichts führen würde.
Ein besserer Anwalt hätte evtl die Unterbringung trotzdem verhindert. Ein "unglaublicher, mega, noch nie dagewesener Skandal" wäre das aber auch nicht.
[url="http://www.alltrials.net/"]http://www.alltrials.net/[/url]

segeln141

Zitat von: bayle am 01. Juli 2013, 06:36:53
Der Anwalt rügt Verfahrensfehler, und
Zitat von: bayle am 30. Juni 2013, 21:42:38vielleicht
hat er damit recht. Auch die Staatsanwaltschaft hat ja die Wiederaufnahme beantragt. AFAIK ist in dieser Sache noch kein Urteil ergangen. Ich muss da [ironie off] bescheidener sein als Prof.Dr. H. E. Müller. [/ironie off]
Die Staatsanwaltschaft hat andere WA-Gründe genannt (in Abstimmung mit RA Strate)
Dennoch schließt sich die Regensburger StA zunächst der Wertung der Augsburger StA an: Eine verfassungswidrige Anordnung der Unterbringung zur Beobachtung habe nicht vorgelegen, deshalb auch kein Verwertungsverbot hinsichtlich der während der Beobachtung erzielten Erkenntnisse.
Prof. Dr. H. E. Müller ist da anderer Meinung.
siehe Stellungnahme der StA zum Strate-Antrag "hinsichtlich V10....":
http://blog.beck.de/2013/03/26/fall-mollath-die-wiederaufnahmeantr-ge-unter-der-lupe

ZitatAFAIK ist in dieser Sache noch kein Urteil ergangen.
das muss auch nicht sein, je nachdem wie der Fall Mollath zu einem Ende kommt. Siehe dazu die Optionen ,dargestellt von Prof.Müller:
http://blog.beck.de/2013/06/19/die-aff-ren-im-fall-mollath
ZitatZeige mir diesen Foristen, ich werde ihn :schlaeger
Sorry, ich hatte in den letzten Posts vergessen, meine Ironien(Plural) zu kennzeichnen, aber dieser besagte Forist hat sie ja erkannt.
Huch, der Ton dieses Foristen ist ja erfreulicherweise angenehmer geworden.
Hast Du, bayle, mit ihm gesprochen? Um ihm Deinen freundlichen ,sachlichen, ausgewogenen und elaborierten Ton angedeihen zu lassen? *freundliche Ironie off*


segeln141

Zitat von: P.G. am 01. Juli 2013, 07:56:49
Ein "unglaublicher, mega, noch nie dagewesener Skandal" wäre das aber auch nicht.
Richtig, die WA der StA und der Verteidigung haben genügend Skandale aufgezeigt.
Hier noch eine "Kriminalgeschichte",wie Richter Eberl die Causa Mollath LG-Richter Brixner "zuschustert", da Richter Eberl sie bei LG-Richter Brixner in "besseren Händen" glaubt als bei einer anderen Strafkammer des LG.

ab Seite 33 bis 44  in
http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-StA-Augsburg-2013-03-26.pdf
sicher nicht zu beweisen, aber colorandi causa glaubhaft und nachvollziehbar dargestellt von RA Strate.

bayle

Zitat von: segeln141 am 01. Juli 2013, 11:01:58
Sorry, ich hatte in den letzten Posts vergessen, meine Ironien(Plural) zu kennzeichnen
Seffaständlich. Kann jedem mal passieren.

segeln141

Hier mal 2 satirische Beiträge zum Fall Mollath
http://opablog.net/2013/06/29/seehofer-furchtet-um-doktortitel/
mein Lieblingssatz daraus:
ZitatDer von bayerischen Justizkreisen nur wenig beachteten Dissertation sind zusätzlich noch zahlreiche unbeschriebene Seiten beigefügt, was die Überzeugung des Verfassers zum Ausdruck bringen sollte, dass die Liste später beliebig erweitert werden kann. Die Beurteilung der Arbeit mit der höchsten zu vergebenden Note (,,summa cum laude") bezog sich ausdrücklich vor allem auf diese zusätzlichen Seiten, welche von der herausragenden Vorstellungskraft des Autors besonderes Zeugnis ablegten.
http://opablog.net/2013/06/24/neu-neu-bayerns-justiz-ist-keine-attrappe-neu-neu/
daraus mein Lieblingssatz:
ZitatDass dabei einiges nicht so richtig klappt, liegt auf der Hand, auch wenn das Bemühen der Laienschauspieler zumindest manchmal erkennbar und anzuerkennen ist, sich bei den öffentlichen Aufführungen in entfernterer Nähe des gesetzlichen Drehbuchs halten zu wollen

segeln141

Zitat von: bayle am 30. Juni 2013, 20:17:42
Und wenn ich Dein Addendum lese:
Zitat... Unter dem schönsten Schein humaner, politisch neutraler, wissenschaftlich gesicherter Heilkunde wurde er mundtot gemacht - voll nach sowjetischem Muster! Unter dem Etikett des Rechtsstaates und einer umfassend reformierten ,,Seelenheilkunde" werden nicht nur Mißbräuche des Fachs in der roten Diktatur weißgewaschen, Rehabilitierungen denen versagt, die sie dort erlitten, sondern werden rechtschaffene Menschen aus unserer Mitte heute ihrer Freiheit, ihrer Bürgerrechte und ihres guten Rufs beraubt. Im demokratisch sich nennenden Staat war ...
Schreibt er so, weil er "nichts Auffälliges" gefunden hat, oder hat er "nichts Auffälliges" gefunden, weil er so schreibt? Was haben die "Missbräuche des Fachs in der roten Diktatur" mit dem Fall Mollath zu tun?
Ich halte diese Textpassage auch nicht für glücklich.
Dies ist wohl vor dem Hintergrund der W. von Baeyer-Gesellschaft für Ethik in der Psychiatrie e.V. , dessen Vorsitzender Dr.Weinberger ist, zu sehen.
http://www.psychiatrie-und-ethik.de/wpgepde/uber-uns/
Dennoch ist die Beurteilung von Dr.Weinberger, die ja auch ähnlich wie die von Dr.Simmerl  keine Auffälligkeiten bei G.Mollath sieht,
nicht uninteressant.
P.S. @bayle:
das weiterhin ungebrochene Interesse an diesem Thread (siehe die Aufrufe) veranlasst mich, Dich, bayle, erneut zu bitten, einen Thread über die forensische Psychiatrie zu starten. Ich werde mich mit meinen beschränkten Möglichkeiten (nicht mein Fach) gerne daran beteiligen. Hiesige Threads werden ja nicht immer nur von Koryphäen des Themas/Fachs bestritten.

P.G.

Zitat von: segeln141 am 02. Juli 2013, 10:12:03
Zitat von: bayle am 30. Juni 2013, 20:17:42
Und wenn ich Dein Addendum lese:
Zitat... Unter dem schönsten Schein humaner, politisch neutraler, wissenschaftlich gesicherter Heilkunde wurde er mundtot gemacht - voll nach sowjetischem Muster! Unter dem Etikett des Rechtsstaates und einer umfassend reformierten ,,Seelenheilkunde" werden nicht nur Mißbräuche des Fachs in der roten Diktatur weißgewaschen, Rehabilitierungen denen versagt, die sie dort erlitten, sondern werden rechtschaffene Menschen aus unserer Mitte heute ihrer Freiheit, ihrer Bürgerrechte und ihres guten Rufs beraubt. Im demokratisch sich nennenden Staat war ...
Schreibt er so, weil er "nichts Auffälliges" gefunden hat, oder hat er "nichts Auffälliges" gefunden, weil er so schreibt? Was haben die "Missbräuche des Fachs in der roten Diktatur" mit dem Fall Mollath zu tun?
Ich halte diese Textpassage auch nicht für glücklich.
Dies ist wohl vor dem Hintergrund der W. von Baeyer-Gesellschaft für Ethik in der Psychiatrie e.V. , dessen Vorsitzender Dr.Weinberger ist, zu sehen.
http://www.psychiatrie-und-ethik.de/wpgepde/uber-uns/
Dennoch ist die Beurteilung von Dr.Weinberger, die ja auch ähnlich wie die von Dr.Simmerl  keine Auffälligkeiten bei G.Mollath sieht,
nicht uninteressant.
Die Beurteilung von Weinberger ist fachlich absolut inakzeptabel! Wenn ich das lese, stellen sich mir die Nackenhaare auf. Und das Simmerl Gutachten gibt mitnichten her, dass Mollath gesund wäre. Eine ausfühliche Diagnostik steht auch gar nicht im Mittelpunkt eines betreuungsrechtlichen Gutachtens.
[url="http://www.alltrials.net/"]http://www.alltrials.net/[/url]

bayle

Zitat von: segeln141 am 02. Juli 2013, 10:12:03
P.S. @bayle:
das weiterhin ungebrochene Interesse an diesem Thread (siehe die Aufrufe) veranlasst mich, Dich, bayle, erneut zu bitten, einen Thread über die forensische Psychiatrie zu starten. Ich werde mich mit meinen beschränkten Möglichkeiten (nicht mein Fach) gerne daran beteiligen. Hiesige Threads werden ja nicht immer nur von Koryphäen des Themas/Fachs bestritten.
Du irritierst mich. Ist etwas vorgefallen, das Dich annehmen lässt, ich hätte meine Meinung geändert? Habe ich was verpasst?
http://forum.psiram.com/index.php?topic=10168.msg141518#msg141518