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Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen ist strafbar

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Begonnen von Marsmensch, 09. Juli 2012, 11:35:56

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Antitainment

@Wolleren
Sehr interessante Überlegungen! Da schließe ich mich an.

@all
Hier mal aus der neuen Ausgabe der Jungle-World, mit der Idee wie man eine Kriminalisierung von normalen gläubigen Bürgern umschiffen kann:

Recht vor Glaube!
http://jungle-world.com/artikel/2012/29/45904.html

ZitatDoch kann in Deutschland ein solcher Wandel nicht von außen aufgezwungen werden. Die Lösung durch eine Hilfskonstruktion liegt nahe. Der Bundestag könnte wie bei der Abtreibung die Kindesbeschneidung als rechtswidrig, aber nicht strafbar erklären. Ein solches Gesetz wird kommen, ersetzt aber nicht die ehrliche Debatte. Denn Bestand hätte das Gesetz ohnehin nur, bis der erste beschnittene Mann dagegen klagt und argumentiert, sein Recht auf körperliche Unversehrtheit sei dadurch verletzt.

Die künftigen Kläger gegen ein solches Gesetz hätten alles Recht, das Verschweigen und Verdrehen von Fakten in der jetzigen Debatte anzuprangern, und zu fragen, ob dadurch eine Schlechterbehandlung jüdischer und muslimischer Kinder nicht nur zugelassen, sondern gerade gewollt wurde.
Zahlen, Statistiken ... das ist alles total Sarrazin! Ihr müsst richtig fühlen! FÜHLEN! Darum geht es.


Ratiomania



Joah.

Unschön auch die vielen Nebenschauplätze die von manchen in diese gesellschaftliche Diskussion reingeworfen werden.

Nicht nur von Religioten.


editor

eigentlich ist der Titel des threads falsch. Müßte ja eigentlich heissen:

Beschneidung ist NUR aus medizinischer Indikation erlaubt, die Indikation ist streng zu stellen.

In USA und anderswo werden ja vielfach Buben beschnitten, die weder muslimischen noch jüdischen Glaubens sind bzw auch solche denen bislang kein Glaube aufgezwungen wurde.

Da Buben unter 14 (18?) Jhr nicht einwilligungsfähig sind und die Einwilligung der Eltern ungültig ist, wenn keine med.Indikation vorliegt bleibt ja nur Körperverletzung übrig.

Im übrigen haben viele Länder mit muslimischer Mehrheitsbevölkerung und auch Israel die Kinderrechtskonvention aus 1989 (!) akzeptiert. Alle hätten die religiösen Brauche also seit 23 Jahren durch symbolische Handlungen ersetzen können.

Ratiomania

Super.

Wenn man für die Rechte jüdischer Kinder ist, ist man Antisemit.

Weil dann wandern ja alle Juden aus.

Jüdisches Leben ist nicht mehr möglich.

Der feuchte Traum aller deutschen Antisemiten seit hundert Jahren geht in Erfüllung.

Und das völlig ohne Gewalt.

Perfide, diese versteckten Antisemiten!

Tante Edit sagt noch:

Wahrheit, Antisemitismus, Antisemitismus und kein Ende

Ratiomania

ZitatDoch kann in Deutschland ein solcher Wandel nicht von außen aufgezwungen werden. Die Lösung durch eine Hilfskonstruktion liegt nahe. Der Bundestag könnte wie bei der Abtreibung die Kindesbeschneidung als rechtswidrig, aber nicht strafbar erklären. Ein solches Gesetz wird kommen, ersetzt aber nicht die ehrliche Debatte. Denn Bestand hätte das Gesetz ohnehin nur, bis der erste beschnittene Mann dagegen klagt und argumentiert, sein Recht auf körperliche Unversehrtheit sei dadurch verletzt.
Q: http://jungle-world.com/artikel/2012/29/45904.html

Ich bin jurisitsch ahnungslos, bin mir aber sicher, dass KÖRPERVERLETZUNG nach 10 Jahren verjährt.

Hat der Autor mit seiner juristischen Einschätzung also Unrecht?

Dr. Ici Wenn

Mit meinem juristischen Laienverstand würde ich hier Offizialdelikt( STGB) und BGB unterschscheiden wollen. In Fall der Beschneidung, so wie sie richterlich beurteilt wurde, müsste zwingend ersterer Fall eintreten, also die ganze Argumentation eher neben der Kappe liegen, also ein konstruiert konstruiertes Konstrukt. Was eher konstruiert sein könnte.

celsus

Zitat von: Dr. Ici Wenn am 14. August 2012, 00:26:26also ein konstruiert konstruiertes Konstrukt. Was eher konstruiert sein könnte.

Du machst mir Sorgen.
The best thing about science is that it works - even if you don't believe in it.

Dr. Ici Wenn

Zitat von: celsus am 14. August 2012, 00:35:16
Zitat von: Dr. Ici Wenn am 14. August 2012, 00:26:26also ein konstruiert konstruiertes Konstrukt. Was eher konstruiert sein könnte.

Du machst mir Sorgen.

Keine Bange. Mich in Metaebenen zu verheddern, da komm ich schon wieder raus, reine Übungssache. Wechselkleidung und einen guten Drink danach, und es passt wieder.

Ratiomania

Zitat von: Dr. Ici Wenn am 14. August 2012, 00:26:26
Mit meinem juristischen Laienverstand würde ich hier Offizialdelikt( STGB) und BGB unterschscheiden wollen. In Fall der Beschneidung, so wie sie richterlich beurteilt wurde, müsste zwingend ersterer Fall eintreten, also die ganze Argumentation eher neben der Kappe liegen, also ein konstruiert konstruiertes Konstrukt. Was eher konstruiert sein könnte.

http://dejure.org/gesetze/StGB/78.html

http://dejure.org/gesetze/StGB/224.html

Das was der gute Jungle-Autor angibt wird also niemals passieren.

Da kann man das als Betroffener NOCH so wollen.

D.h. wenn das Gesetz erstmal durch ist und die Gerichte das für ok finden, können sich alle Anitsemiten aufn Kopp stellen, da wankt dann nix mehr.

Puh, nochmal die Reichskristallnacht um Vorhautsbreite verhindert, Jahwe sei Dank!

Dr. Ici Wenn

Wie gesagt, Ratio, nimm meine juristische Laiensicht nicht zu ernst, aber für mich war es spontan klar, dass ein Gericht in so einem Fall gar nicht anders entscheiden kann. Es gibt ein Grundgesetz, eine UN-Konvention der Kinderrechte, wie anders soll man da entscheiden, soll das Urteil bestand haben? Selbst die Religionsfreiheit wird da ja als Argumennt genullt, weil es ja auch die Religionsfreiheit des betroffenen Kindes betrifft.

Binky

Zitat von: Dr. Ici Wenn am 14. August 2012, 00:26:26
Mit meinem juristischen Laienverstand würde ich hier Offizialdelikt( STGB) und BGB unterschscheiden wollen. In Fall der Beschneidung, so wie sie richterlich beurteilt wurde, müsste zwingend ersterer Fall eintreten, also die ganze Argumentation eher neben der Kappe liegen, also ein konstruiert konstruiertes Konstrukt. Was eher konstruiert sein könnte.

Beides trifft zu.

Strafrecht (StGB) = Täter bestrafen und Öffentlichkeit schützen
Zivilrecht (BGB) = dem Opfer den entstandenen Schaden ersetzen, also Schadenersatz und Schmerzensgeld, was man allerdings erst einklagen muß

Die Verjährungsfristen sind in den jeweiligen Rechtsgebieten unterschiedlich.

P.Stibbons

Der Ethikrat hat heute getagt:

http://www.ethikrat.org/presse/pressemitteilungen/2012/pressemitteilung-09-2012/


ZitatEthikrat empfiehlt rechtliche und fachliche Standards für die Beschneidung

PRESSEMITTEILUNG 09/2012

Berlin, den 23. August 2012

Unter großer öffentlicher und medialer Begleitung hat sich der Ethikrat am heutigen Donnerstag im Rahmen einer öffentlichen Plenarsitzung mit der Beschneidung minderjähriger Jungen aus religiösen und weltanschaulichen Gründen beschäftigt.

Die Vorsitzende Christiane Woopen betonte in ihrer Einführung, dass der Ethikrat mit seiner öffentlichen Debatte zur Versachlichung des Diskurses beitragen wolle.

Grundlage der Diskussion des Ethikrates waren Vorträge der Mitglieder Leo Latasch, Ilhan Ilkilic, Reinhard Merkel, Wolfram Höfling und Peter Dabrock zu medizinischen, religiös-kulturellen, straf- und verfassungsrechtlichen sowie ethischen Aspekten der Beschneidung.

Ungeachtet tiefgreifender Differenzen in grundlegenden Fragen empfiehlt der Ethikrat einmütig
, rechtliche Standards für eine Beschneidung minderjähriger Jungen aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen zu etablieren und dabei folgende Mindestanforderungen umzusetzen:

1.         umfassende Aufklärung und Einwilligung der Sorgeberechtigten
2.         qualifizierte Schmerzbehandlung
3.         fachgerechte Durchführung des Eingriffs sowie
4.         Anerkennung eines entwicklungsabhängigen Vetorechts des betroffenen Jungen.

Darüber hinaus fordert der Ethikrat die Entwicklung und Evaluation von fachlichen Standards für die Durchführung der Beschneidung unter Mitwirkung der Betroffenen und der beteiligten Gruppen.

Die einzelnen Vorträge und die Diskussion können unter http://www.ethikrat.org/sitzungen/2012/plenarsitzung-am-23.-august-2012/ nachverfolgt werden.

Pressekontakt

Ulrike Florian
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Deutscher Ethikrat
Jägerstraße 22/23
D-10117 Berlin

Tel: +49 (0)30/203 70-246
Fax: +49 (0)30/203 70-252
E-Mail: florian@ethikrat.org
URL: http://www.ethikrat.org

Ratiomania

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/beschneidung-deutscher-ethikrat-spricht-sich-fuer-auflagen-aus-a-851742.html

ZitatDie Debatte über religiöse Beschneidungen von Jungen in Deutschland wird kontrovers geführt, jetzt zeichnet sich ein Kompromiss ab: Der Ethikrat spricht sich für eine Erlaubnis aus - allerdings unter einer Reihe von Bedingungen.
[...]

Zu den Auflagen gehören:


  •     die Einwilligung beider Elternteile,
        die Möglichkeit, die Schmerzen etwa durch Betäubung zu lindern,
        die umfassende Aufklärung über mögliche Risiken und
        die fachgerechte medizinische Ausführung der Beschneidung.

Wieso nur die Möglichkeit ?!  >:(

Wenns möglich ist, dann sollte das gemacht werden. Boahhh.

ZitatDeutliche Bedenken äußerte der Hamburger Strafrechtler Reinhard Merkel. "Der Gesetzgeber ist in einer Art rechtspolitischem Notstand", sagte er. Merkel warnte vor einem "jüdisch-muslimischen Sonderrecht" und einem "Sündenfall des Rechtsstaats". Der Jurist hob das Recht auf körperliche Unversehrtheit und die Priorität des Kindeswohls hervor.

Fazit des Juristen Nummero 1:

Zitat
Nur eine Art "Sonderrecht" könne die Beschneidung gegen alle strafrechtlichen Einwände für rechtmäßig erklären.


Zwei Juristen 5 Meinungen:


ZitatDem widersprach der Kölner Strafrechtsprofessor Wolfram Höfling. Er plädierte für "eine Anerkennung der Beschneidung als Elternrecht", allerdings unter der Bedingung, dass diese "fachgerecht" und "schmerzvermeidend" vorgenommen werde.

Also doch kein Notstand, Merkel muss wohl total übertreiben. Merkel wird wohl sein Jura-Diplom im Lotto gewonnen haben...

ZitatLatasch betonte, die Gabe von "Zäpfchen gegen Schmerzen", betäubenden Salben sowie "Lokalanästhetika im Lendenbereich" seien in Deutschland bei Beschneidungen bereits heute üblich.

Wie wäre es mit Pflicht? Na wenigstens darauf konnte man sich einigen...

ZitatDer jüdische Mediziner Leo Latasch wies die Ansicht zurück, wonach die Beschneidung von Jungen mit einer Genitalverstümmelung bei Mädchen zu vergleichen sei. Medizinische Komplikationen gebe es in weniger als 0,2 Prozent der Fälle. Auch der Vorwurf, starke Schmerzen bei dem Eingriff bei Neugeborenen hätten relativ oft traumatische Folgen, sei nicht zu belegen.[/u][/color]

Mhm. Daten? Studien?

ZitatDer muslimische Medizinethiker Ilhan Ilkiliç warb für eine "Versachlichung" der Debatte. Er warnte vor Operationen in Hinterzimmern und einem "Beschneidungstourismus", falls der Gesetzgeber nicht auf das Urteil des Kölner Gerichts reagiere.

Genau. Und deshalb dürfen wir auch den Drogen & Medikamenten-Markt nicht staatlich regulieren, den ansonsten holen sich die Suchtis das Zeug auf illegalem wege!!!  :'(

Auch toll:

Zitat
Auch international schlägt das Thema weiter Wellen: Der israelische Innenminister Eli Jischai forderte Bundeskanzlerin Angela Merkel auf, sich für das Recht auf Beschneidungen einzusetzen. Juden in Deutschland dürften nicht gezwungen werden, sich zwischen der Einhaltung weltlicher und religiöser Gesetze entscheiden zu müssen, schrieb der Vorsitzende der strengreligiösen Schas-Partei nach Angaben der Zeitung "Jediot Achronot" am Donnerstag.

Ähm. Hier in Deutschland muss sich JEDER RELIGIOT entscheiden, ob er die weltlichen oder religiöse Gesetze befolgt.

Ansonsten kommt noch der treuherzige Salafist und sagt, die bösen weltlichen Gesetze und seine geliebte Scharia kann er nicht gleichzeitig einhalten. Und deshalb haben diese ekligen säkulären Dinger zu verschwinden, schließlich ist es ihm nicht zuzumuten, sich zwischen den beiden entscheiden zu müssen.


Achja, darf man ja nicht vergleichen.

Aus religiösen Gründen Kinder rumschnibbeln und aus religiösen Gründen Leute bestrafen haben NIX miteinander zu tun.

::)