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BE Fuelsaver

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Begonnen von uther, 25. November 2011, 22:40:33

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Chris224

Gilt das Rückgaberecht auch noch, wenn ichs net fürs Auto verwende sondern in nem Standardversuch zur Verbrennung von Benzin oder, da es ja die Molekülstruktur verändert müsst ich beim destillieren von einem negativ Azeotropen Gemisch durch die Veränderungen der Molekülstrukturen oder Anordnungen ja dann schon die Möglichkeiten haben, die beiden zu trennen ohne auf Chromatographie oder Auskristalisation oder gar noch kompliziertere Methoden zurückgreifen zu müssen.

Das ganze dann sauber Dokumentiert und Fotographiert, dann müsst sich damit das Seelenheil von Hubbi doch wieder komplett herstellen lassen.
Hab nur keinen Bock auf der Kohle sitzenzubleiben, weil so dicke hab ichs net, nur um dem Kerl zu beweisen, dass es net funktioniern kann, und wenns  ;D doch geht ;D bin ich der erste der`n Nobbelpreis mit ner Art Kosmos Chemiebaukasten bekommt. ;D ;D ;D

Glaube nur, es würd nix nützen, weil ich ja auch von der Pharma-Industrie (Würden sie das doch endlich mal tun, die von der böösen Pharma-Lobby, bitte, bitte, bitte, ich habs doch soooo nötig) gesponsort würde und die Photos, naja alles Photoshop-Fälschungen etc. etc., da müsst der Hubbi mir schon garantieren dass er hier bei uns in aller Öffentlichkeit Abbuße tut und mindestens 20 Anti-Eso-Blog-Artikel schreibt, um die ganze Arbeit aufzuwiegen. ;D ;D ;D

Wirsing

Bitte genauer lesen Chris. Es geht hier um den Fernabsatz von Waren.
So trivial und lustig wie Du find ich das grad nicht.
Sollte jemand einen wie von Z. beworbenen Artikel kaufen, sollte er zumindest wissen, welche Rechte er beim Kaufrücktritt hat. Auch wenn ich das als juristischer Laie nur unzureichend darstellen kann, möchte ich zumindest darauf hinweisen, daß man sich nicht scheuen sollte von seinem Recht Gebrauch zu machen (was Rückgabe und nicht existente Folgekosten im Fernabsatzbereich angeht).
LG

Antitainment

Es wird noch beknackter:
Mal davon abgesehen, dass das Teil bei WOT tiefrot ist (liegt wahrscheinlich an der zufriedenen Kundschaft), prangt auf dem Aufmacher der Seite erstmal dicke das AlpenparlamentTV-Video...und diese Info.
ZitatAn alten Fahrzeugen in Afrika wurden 36% erreicht.
Erst Abu-Dhabi und jetzt Afrika... ::)

Im Shop (http://www.be-fuelsaver.at/ht/Shop/index.html) gibt es den Schund mittlerweile auch für die heimische Heizung für sagenhaft günstige 199 Steine, aber auch für den LKW unter 7,5 Tonnen ist gesorgt mit einem Schnäppchenpreis von gerade mal 595 Euronen. Für Transportfahrzeuge ab 7,5t ist kein Preis angegeben; ein Schelm wer Böses dabei denkt.
(Die Wellness- und Pflanzenabteilung ist auch extrem kreativ - Ne verschließbare Trinkflasche für 78 Euro)

Und in den AGB's (http://www.be-fuelsaver.at/ht/Shop/pg6.html) findet man dann auch diese fantastische Eigenschaft der eierlegenden Wollmilchsau
Zitat6. Der BIO ENERGETIC Saver (BES) ist für jeden Verbrennungsmotor / Anlage, der mit fossilen Treibstoffen bzw. Holz betrieben wird, geeignet.
Aber holla die Waldfee, sogar bei Holz!

Die Abteilung für Deutschland:
http://www.befuelsaver.de/
(Impressum: http://www.befuelsaver.de/impressum.html)
und der Vertrieb
http://www.sentrosell.de/index.php
samt AGBs
http://www.sentrosell.de/index.php?page=SN_OrderTerms



@Wirsing
Gilt das genannte Fernabsatzgesetz auch in Österreich?
Wie sieht es mit der Gewerbeaufsicht/Verbraucherschutz in diesem Fall aus, sowohl bei der offensichtlichen Abzocke wie auch bei eventuellen fehlerhaften/betrügerischen AGB's?



Tante Edith:
Das boomende Geschäft auf Ebay
http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewFeedback2&userid=be-fuelsaver-sprit-sparen

und der Blog voller zufriedener Kunden
http://n-g-customer.blogspot.de/
(von 30.000 ist man da noch ein minikleines Stückchen entfernt)
Zahlen, Statistiken ... das ist alles total Sarrazin! Ihr müsst richtig fühlen! FÜHLEN! Darum geht es.

Chris224

@Wirsing:
ZitatSollte jemand einen wie von Z. beworbenen Artikel kaufen, sollte er zumindest wissen, welche Rechte er beim Kaufrücktritt hat. Auch wenn ich das als juristischer Laie nur unzureichend darstellen kann, möchte ich zumindest darauf hinweisen, daß man sich nicht scheuen sollte von seinem Recht Gebrauch zu machen (was Rückgabe und nicht existente Folgekosten im Fernabsatzbereich angeht).

Read more: http://forum.psiram.com/index.php?topic=7453.0;topicseen#ixzz1uQ1ji1W9

Ich hatte das Ding leider schon vor deinem Post geschrieben und trotz Warnung ohne zu gucken abgeschickt.

Nach dem was du geschrieben hast, würde ich auf dem Porto sitztenbleiben und da  müsst mir der Hubbi schon mal mindestens die Summe auf`n Treuhandkonto überweisen, damit ich`s mach.

Außerdem wär der Artikel dann schon gebraucht, und bei Plastik und dem Gezeugs, was ich für das Experiment im Sinn hätte könnts auch sein, dass der Artikel net mehr so ganz sauber ist, was allerdingens nach Benutzung im Motorraum auch der Fall wäre.

Das gibts leider auch von anderen Firmen, allen voran bin ich da auf so manchen Telekommunikationsanbieter recht sauer, du darfs das Equipment aufbauen, dein Internet anschließen, aber wenn du die Downloadraten austesten willst und hast mal ein großes Packet mit z.B. 700MB runtergeladen um die mittlere Geschwindigkeit auszutesten, dann heißte es du habest ja das Produkt schon benutzt, und damit kein Rücktrittsrecht mehr, das ist ne echte Schweinerei.

Ich glaub auch net, dass der Hubbi sich wirklich traut, obwohl er das Geld ja anscheinend schon eingespart hat.

Wirsing

Zitat von: Antitainment am 10. Mai 2012, 00:33:32

@Wirsing
Gilt das genannte Fernabsatzgesetz auch in Österreich?
Wie sieht es mit der Gewerbeaufsicht/Verbraucherschutz in diesem Fall aus, sowohl bei der offensichtlichen Abzocke wie auch bei eventuellen fehlerhaften/betrügerischen AGB's?


Kann ich Dir nicht rechtsverbindlich sagen. Das genannte gilt jedenfalls (grob gesagt) wenn eine deutsche Firma in deutschland ausliefert.
Wenn man da ein Problem hier in D. hat, sollte man die entsprechende Firma mal auf die entsprechende Regularien hinweisen.
Wenn diese dann komisch tut, dann sollte man nicht scheuen, das gerichtlich klären zu lassen (zumindest in D).

Antitainment

@Wirsing
Danke für die Info.  :grins2:
Zahlen, Statistiken ... das ist alles total Sarrazin! Ihr müsst richtig fühlen! FÜHLEN! Darum geht es.

Chris224

ZitatWenn man da ein Problem hier in D. hat, sollte man die entsprechende Firma mal auf die entsprechende Regularien hinweisen.
Wenn diese dann komisch tut, dann sollte man nicht scheuen, das gerichtlich klären zu lassen (zumindest in D).

Read more: http://forum.psiram.com/index.php?topic=7453.0;topicseen#ixzz1uQ4vF0bA

Hat man da eine Chance?
Oder ist das dann Zivilrechtlich und man bleibt eh auf den Anwaltskosten sitzen?

Laut Wikki ist Produkthaftung Zivilrecht, d.h. ohne Rechtschutz siehts wohl übel aus wobei Fernabsatz wohl einen Bestandteil des BGB darstellt, muss da noch mal genauer schauen, wie hier die Chancen aussehen.

Wirsing

Zitat von: Chris224 am 10. Mai 2012, 00:51:54
Oder ist das dann Zivilrechtlich und man bleibt eh auf den Anwaltskosten sitzen?

Hä?
Warum sollte das "Zivilrecht" sein? Eine Firma schließt einen Kaufvertrag mit einer Person.....
Wo könnte es da um "zivilrechtliche" Ansprüche gehen?

Antitainment

Lauter, besser, günstiger und nur mit ehrlichem Beschiss für 78 Cent.
http://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=mfFCPTeUJiU#!
Zahlen, Statistiken ... das ist alles total Sarrazin! Ihr müsst richtig fühlen! FÜHLEN! Darum geht es.

PaulPanter

Zitat von: Antitainment am 10. Mai 2012, 13:19:07
Lauter, besser, günstiger und nur mit ehrlichem Beschiss für 78 Cent.
http://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=mfFCPTeUJiU#!
Witzig, was es nicht alles gibt.

Chris224

ZitatHä?
Warum sollte das "Zivilrecht" sein? Eine Firma schließt einen Kaufvertrag mit einer Person.....
Wo könnte es da um "zivilrechtliche" Ansprüche gehen?

Read more: http://forum.psiram.com/index.php?topic=7453.0;topicseen#ixzz1uVXMP9ps

Das ist ja mein Problem, fällt das unter Produkthaftung oder unter das Fernabsatzgesetz.

Fernabsatz sagt 2 Wo. Kündigungsfrist nach Kauf im Internet und fällt unter BGB,
Produkthaftung ist allerdingens Zivilrecht, zumindesten hab ich das im Wikki so Verstanden.

Wenn der Verkauf allerdings nur übers Netz erfolgt müsste es ziemlich eindeutig zum Fernabsatzgesetz gehören, und BGB sein.

nevercrywoman

Ich finde es schon seltsam, dass unser Hubi nicht auf meinen Vorschlag eingeht.

Ich meine, ist schon klar, aufwendige Studien in wissenschaftlichen Versuchslaboren, das is ne teure Sache, und natürlich will die böse Ölmafia solche Studien weder durchführen, sondern unterdrücken, weil nämlich dann die weniger Sprit verkaufen. Hab ich das soweit richtig verstanden, Hubi?

Und aus eigener Tasche uiui, da müssten schon mehr als 30.000 dieser Dinger verkauft werden, um das zu finanzieren.

Verstehen wir ja alle, ne?

Aber hier wurde dir die einmalige Gelegenheit geboten, mit freiwilligen Probanden eine "Anwendungsbeobachtung" durchzuführen, ganz ohne den ganzen bösen wissenschaftlichen Schnickschnack.

Ich hatte dir ja vorgeschlagen, dass du den Stick kostenlos, ohne Versandkosten und mit der Garantie, für mögliche Schäden am Fahrzeug aufzukommen vergibst und die Tester dann hier über ihre Erfahrungen darüber berichten.

Aber auf den Vorschlag bist du ja leider nicht eingegangen, dabei sollte doch es doch bei so vielen verkauften Stiften kein Problem sein, mal 50-100 der Dinger locker zu machen, oder?

Schade, schade ...

zwingenberger

Zitat von: Wirsing am 10. Mai 2012, 00:56:49
Zitat von: Chris224 am 10. Mai 2012, 00:51:54
Oder ist das dann Zivilrechtlich und man bleibt eh auf den Anwaltskosten sitzen?

Hä?
Warum sollte das "Zivilrecht" sein? Eine Firma schließt einen Kaufvertrag mit einer Person.....
Wo könnte es da um "zivilrechtliche" Ansprüche gehen?

Offensichtlich ein Verständnisproblem. "Zivilrecht" ist alles, woran kein Hoheitsträger beteiligt ist; also keine Ämter, Behörden, der Staat (wenn sie "von oben herunter" handeln). Wenn A dem B einen Nagel in den Kopf hämmert, ist die Frage, wie lange er dafür in den Knast einrückt, Strafrecht; die Frage, ob er für sowas einen Meisterbrief braucht, ist öffentliches Recht. Und die Frage, wem der Nagel dann gehört, ist Zivilrecht.

Chris224

Zitat von: nevercrywoman am 11. Mai 2012, 10:51:25
Ich finde es schon seltsam, dass unser Hubi nicht auf meinen Vorschlag eingeht.

Ich meine, ist schon klar, aufwendige Studien in wissenschaftlichen Versuchslaboren, das is ne teure Sache, und natürlich will die böse Ölmafia solche Studien weder durchführen, sondern unterdrücken, weil nämlich dann die weniger Sprit verkaufen. Hab ich das soweit richtig verstanden, Hubi?

Und aus eigener Tasche uiui, da müssten schon mehr als 30.000 dieser Dinger verkauft werden, um das zu finanzieren.

Verstehen wir ja alle, ne?

Aber hier wurde dir die einmalige Gelegenheit geboten, mit freiwilligen Probanden eine "Anwendungsbeobachtung" durchzuführen, ganz ohne den ganzen bösen wissenschaftlichen Schnickschnack.

Ich hatte dir ja vorgeschlagen, dass du den Stick kostenlos, ohne Versandkosten und mit der Garantie, für mögliche Schäden am Fahrzeug aufzukommen vergibst und die Tester dann hier über ihre Erfahrungen darüber berichten.

Aber auf den Vorschlag bist du ja leider nicht eingegangen, dabei sollte doch es doch bei so vielen verkauften Stiften kein Problem sein, mal 50-100 der Dinger locker zu machen, oder?

Schade, schade ...

Ich würd mich ja auch bereit erklären, das Ding vom Hubbi mal praktisch bei nem Experiment zu testen, eigentlich sollt er froh drüber sein, denn wenn`s stimmen würde, und davon ist er ja überzeugt, könnt er dann ja sagen, dass es auch in anderen Bereichen seine Wirksamkeit entfaltet und auch in der Chemischen Industrie verwendung finden könnte.

Anscheinend geht der Glaube aber dann doch net so weit, dass er bereit wäre die Kosten, auch die welche mit dem rechtlich sehr eigenartigen Rückgaberrecht, wie Wirsing das gesagt hat, zusammenhängen, zu tragen.

Da erkennt man dann die wirkliche Intention hinter solchen Auftritten hier, sobald ein bischen Butter zum Fisch dazukommt, sind se immer ganz schnell weg.

Wirsing

Zitat von: zwingenberger am 11. Mai 2012, 10:57:27
Zitat von: Wirsing am 10. Mai 2012, 00:56:49
Zitat von: Chris224 am 10. Mai 2012, 00:51:54
Oder ist das dann Zivilrechtlich und man bleibt eh auf den Anwaltskosten sitzen?

Hä?
Warum sollte das "Zivilrecht" sein? Eine Firma schließt einen Kaufvertrag mit einer Person.....
Wo könnte es da um "zivilrechtliche" Ansprüche gehen?

Offensichtlich ein Verständnisproblem. "Zivilrecht" ist alles, woran kein Hoheitsträger beteiligt ist; also keine Ämter, Behörden, der Staat (wenn sie "von oben herunter" handeln). Wenn A dem B einen Nagel in den Kopf hämmert, ist die Frage, wie lange er dafür in den Knast einrückt, Strafrecht; die Frage, ob er für sowas einen Meisterbrief braucht, ist öffentliches Recht. Und die Frage, wem der Nagel dann gehört, ist Zivilrecht.

Achso thx. Also gibt es nur Strafrecht, Zivilrecht und Verwaltungsrecht?