Neuigkeiten:

Wiki * German blog * Problems? Please contact info at psiram dot com

Main Menu

Walter Medinger

Postings reflect the private opinion of posters and are not official positions of Psiram - Foreneinträge sind private Meinungen der Forenmitglieder und entsprechen nicht unbedingt der Auffassung von Psiram

Begonnen von HagbardC, 28. Juli 2009, 10:07:27

« vorheriges - nächstes »

HagbardC



Roland K.

Hallo HagbardC,

ich will mal den Anfang machen, um das Eis zu brechen und den Medinger-Artikel von Esowatch mit einigen Anmerkungen zum besseren Verständnis versehen:

,,Bei einem Prozess gegen den Hersteller (Walter K.) eines Scharlatanerieproduktes namens Feldprozessor gegen Elektrosmog in Form von Aluminiumscheibchen 2004 in Gießen (Deutschland) war Medinger als Gutachter geladen worden."

Medinger wurde also vom Gericht als Sachverständiger beauftragt. Routinemäßig wird ein Sachverständiger dann auch immer vom Gericht vereidigt.

,,Trotz positivem Gutachten des Produktes durch Medinger wurde der einschlägig vorbestrafte Angeklagte zu sechs Jahren Haft wegen Betruges verurteilt."

Es handelte sich also um einen Strafprozess, d.h. Prozessgegner war die Staatsanwaltschaft. Medinger hat gesagt, dass das strittige Produkt o.k. wäre, aber der Richter ist der Aussage des Gerichtssachverständigen, den er selbst beauftragt hatte, offensichtlich nicht gefolgt. Das lässt vermuten, dass es noch weitere Sachverständige gab; muss aber nicht sein.

,,Des Weiteren hatte der Gutachter Medinger im Haus des Angeklagten übernachtet und mit ihm gespeist und war zum Bahnhof gefahren worden."

Ein Gerichtssachverständiger darf entweder mit KEINER Partei Kontakt aufnehmen, oder mit BEIDEN Parteien. Die Kontaktaufnahme mit nur einer Partei ist verboten. Da Medinger zwangsweise über die Anklage mit der Partei `Staatsanwaltschaft´ Kontakt aufgenommen hatte, war er verpflichtet auch mit der Partei des `Angeklagten´ Kontakt aufzunehmen. Der Esowatch-Artikel legt nahe, dass das Gericht Medinger zum Vorwurf gemacht hat, seine Pflicht erfüllt zu haben.

,,Der Angeklagte sagte: Die Feldprozessoren würden rechtsdrehenden Smog ("wie beim Joghurt", sagte der Angeklagte K. stets dazu) in linksdrehenden Smog verwandeln, "der bekanntlich nicht gefährlich" sei."

Diese Aussage muss für einen naturwissenschaftlichen Laien äußerst kryptisch sein. Dazu möchte ich einige Hintergrundinformation geben. Da die Verhältnisse alles andere als einfach sind, muss die Hintergrundinformation etwas oberflächlich und kurz bleiben. Joghurt enthält Moleküle, deren Topologie chiral ist, d.h. die sich wie linke und rechte Hand verhalten. Die eine Sorte dieser Moleküle (man stelle sich eine rechte Hand vor) dreht die Schwingungsebene linear polarisierten Lichtes im Uhrzeigersinn, die andere Sorte (man stelle sich eine linke Hand vor) dreht die Schwingungsebene linear polarisierten Lichtes entgegengesetzt dem Uhrzeigersinn. Es gibt auch  zirkular polarisierte Elektromagnetische Wellen (,,Licht").

http://de.wikipedia.org/wiki/Polarisation

,,·  zirkulare Polarisation (auch als drehende Polarisation bezeichnet): Der Feldvektor dreht sich bei Voranschreiten der Welle mit konstanter Winkelgeschwindigkeit um den Wellenvektor und ändert seinen Betrag dabei nicht."

http://de.wikipedia.org/wiki/Zirkularpolarisation


Handystrahlung (und andere elektromagnetische Strahlung) kann bekanntlich zu Brüchen der DNA führen (weitere Wechselwirkungen wie Einfluss auf die Genaktivität werden vermutet, sind aber noch nicht nachgewiesen). Ich bin mir nicht ganz sicher, aber meines Wissens ist Handystrahlung zirkular polarisiert, d.h. der Feldvektor kann sich in die eine oder andere Richtung drehen. Da auch die DNA-Helix eine Händigkeit hat, also chiral ist, ist sie für zirkular polarisiertes Licht unterschiedlich empfindlich, je nachdem, ob sich der Feldvektor in die eine oder andere Richtung dreht. Der Angeklagte behauptet nun, die ursprüngliche Handystrahlung wäre derart zirkular polarisiert, dass sie DNA schädigen kann, während seine Feldprozessoren die Polarisationsrichtung der Handystrahlung so verschieben, dass diese unschädlich wird. Ob das so ist, kann ich aus der Ferne nicht beurteilen. Der Gerichtssachverständige Medinger sagt JA, der Richter sagt NEIN. Wie oben bereits gesagt, könnte es noch weitere Sachverständige gegeben haben.


,,Der Gutachter Walter Medinger wurde vom Gericht als befangen angesehen. Seine komplizierten Ausführungen basierten aus Sicht des Gerichts nicht auf etablierten Methoden der Physik."

Die Ausführungen basierten aus Sicht des Gerichts nicht auf etablierten Methoden der Physik?! Wenn es so wäre, dann müsste ein zweiter Gutachter beurteilen, ob die Ausführungen für ihn richtig und nachvollziehbar sind, oder entscheidende Fehler haben. Aber wie will ein Richter beurteilen, ob die Ausführungen auf etablierten physikalischen Methoden beruhen? Da wäre selbst mancher Naturwissenschaftler überfordert. Also ein Doppelfehler des Gerichts, der sich keinesfalls aufhebt  ;)

mfg
Roland K.



Roland K.

http://psiram.com/index.php?title=International_Institute_for_Research_on_Electromagnetic_Compatibility

,,So behauptet die IIREC auf einer ihrer Webseiten, dass ein eigenes Verfahren geeignet sei, nachzuweisen, dass Wasser "ein hervorragender Speicher für elektromagnetisch codierte Information" sei, die mit Hilfe dieses Verfahrens aus Wasser auszulesen sei. [1]"

Wie lange soll denn das Wasser die Information speichern können? Nach allem was ich bisher gelernt habe, ist es auszuschließen, dass Wasser die Information länger als ein paar Sekunden speichern kann.

EsoTypo

Zitat von: Roland K. am 28. Juli 2009, 15:53:05
...  ist es auszuschließen, dass Wasser die Information länger als ein paar Sekunden speichern kann.

Waren das nicht sogar nur allerkleinste Sekundenbruchteile? Mir ist sowas wie "Femto" in Erinnerung.

amphibol

Mehr würde ich auch nicht annehmen.

Deceptor

Hallo Roland !

Ich bin zwar nicht angesprochen, misch mich aber mal ein:

Zu diesem Fedprozessor-Prozess gibt es Zeitungsartikel die ausgewertet werden können. Esowatch berichtet nur über den Fall.

Dass ein Gutachter bei der Person übernachtet und dort essen kann und befördert wird, dessen Produkt er begutachten soll, halte ich für - gelinde gesagt - sehr merkwürdig. Kontakt aufnehmen und sich in ein gemachtes Gästebett legen sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe.

Zur optischen Aktiviät: was hat das mit Handys zu tun ? Gibt es etwa Handy-Racemate ? Es gibt ausser der linearen Polarisation noch die zirkulare aber auch die elliptische Polarisation. Bei der zirkularen Polarisation muss nochmal zwischen rechts- und linksdrehender Polarisation unterschieden werden.

Handys senden und empfangen elektromagnetische Wellen linearer Polarisation, es mag da einige wenige Ausnahmen geben. Kathrein als Antennenhersteller gibt das auch so an: http://www.kathrein.de/de/mcs/techn-infos/download/mobilfunk-antennentechnik.pdf
Da Handys zumeist senkrecht oder schräg gehalten werden wären die Wellen dann in diesem Falle vertikal oder schräg linear polarisiert. Die Umsetzerantennen sind entsprechend ausgelegt. Man braucht sich nur eine ältere Handyantenne zum Rausziehen oder Rausklappen ansehen oder die Magnetfussantennen oder Fensterklemmantennen fürs Auto: das ist ein einfacher gestreckter Leiter, teilweise mit Fusspunktverlängerungsspule um auf 5/8 Wellenlänge zu kommen was den Anstrahlwinkel günstiger macht. Also: lineare Polarisation. Bei neueren Handys sieht man die Antenne meist nicht mehr, es gibt aber keinen Grund anzunehmen dass die auf einmal zirkular polarisiert wären. Eine zirkular polarisierte Funkantenne kann in verschiedener Weise implementiert werden. Recht einfach ist der Kreuzdipol mit 90 Grad Phasendrehung (der aber recht groß wird) oder die Wendelantenne, die sehr unhandlich ist. Für den Flugfunk kann man oft sogenannte Knickdipole beobachten, die linear polarisiert sind, aber weniger empfindlich auf Drehungen der Antenne des Funkpartners reagieren.

Licht wie das von der Sonne hat überhaupt keine angebbare Polarisation, ist also nicht zirkular polarisiert.

Wenn so ein Feldprozessor die ''Polarisation drehen'' könnte (also von links nach rechtsdrehend beispielsweise), dann könnte man das messtechnisch feststellen. Und dass eine linksdrehende zirkulare Polarisation bei Frequenzen im bereich des Mobilfunks eine andere elektromagnetische Verträglichkeit hätte als rechtsdrehende zirkulare, ist absoluter Bullshit. Daher ist das hier:

,,Der Angeklagte sagte: Die Feldprozessoren würden rechtsdrehenden Smog ("wie beim Joghurt", sagte der Angeklagte K. stets dazu) in linksdrehenden Smog verwandeln, "der bekanntlich nicht gefährlich" sei."

pseudowissenschaftlicher Nocebo-Mist.

Du hast geschrieben:

Handystrahlung (und andere elektromagnetische Strahlung) kann bekanntlich zu Brüchen der DNA führen (weitere Wechselwirkungen wie Einfluss auf die Genaktivität werden vermutet, sind aber noch nicht nachgewiesen).

Nein, wir reden hier über NICHTIONISIERENDE Strahlung ! Die beginnt erst ab UV. Über die Betrügereien und Schummeleien zu dieser Frage haben wir einen Abschnitt im Elektrosmogartikel:

http://psiram.com/index.php?title=Elektrosmog#Datenf.C3.A4lschungen_an_der_MedUni_Wien

Schäden bei Frequenzen wie im Mobilfunk sind als Einwirkung von Wärme bekannt (thermische Wirkungen), es kann beispielsweise bei Rundfunktechnikern zu Verbrennungen kommen wenn sie mit Antennen hantieren denen hohe Leistungen zugeführt werden, oder man denke an Radartechniker. Erstes gefährdetes Organ ist dabei das Auge (aufgrund der nicht durchbluteten Augenlinse die keine Wärme abführen kann). Über athermische mögliche Wirkungen wird immer noch nach Jahrzehnten gerätselt. Möglich sind hier Auswirkungen auf bestimmte Hormone.

Roland K.

Hallo!

@Esotypo und amphibol

Unter normalen Umständen sollten die von euch genannten Zeitbereiche gültig sein. Aber selbst wenn man in der Nähe des Gefrierpunkts mit unterkühlten Salzschmelzen Wasser-Cluster generiert und vermisst (großes Gefäß, große Energiedichte), sollte man keinesfalls über einige Sekunden Speicherzuverlässigkeit hinauskommen.

@Deceptor

Ich wollte vor allem die Diskussion anstoßen und dazu auffordern, einige Aussagen des Esowatch-Artikels unter die Lupe zu nehmen.

Du schreibst: ,,Zu diesem Feldprozessor-Prozess gibt es Zeitungsartikel die ausgewertet werden können. Esowatch berichtet nur über den Fall."

Das habe ich auch so gesehen. Die Frage, die zunächst geklärt werden sollte: Gab es einen zweiten Gutachter, ob Parteigutachter oder Gerichtssachverständiger? Andernfalls hätte sich das Gericht sehr merkwürdig verhalten.

Deceptor: ,,Dass ein Gutachter bei der Person übernachtet und dort essen kann und befördert wird, dessen Produkt er begutachten soll, halte ich für - gelinde gesagt - sehr merkwürdig."

Das ist aber üblich.

Deceptor: ,,Zur optischen Aktiviät: was hat das mit Handys zu tun? Gibt es etwa Handy-Racemate? Es gibt ausser der linearen Polarisation noch die zirkulare aber auch die elliptische Polarisation. Bei der zirkularen Polarisation muss nochmal zwischen rechts- und linksdrehender Polarisation unterschieden werden."

Was das mit Handys zu tun hat? Handys werden im Artikel nicht explizit genannt, die wurden von mir nur exemplarisch genannt. Mir scheint, der Angeklagte hat das folgende behauptet: So wie bestimmte Joghurt-Kulturen die Schwingungsebene von linear polarisiertem Licht drehen können, so können seine Feldprozessoren den Feldvektor von zirkular polarisiertem Licht von einer schädlichen Richtung in eine unschädliche Richtung drehen. Also sozusagen der Feldprozessor als Joghurt-Kultur. Ob es Handy-Racemate gibt? Es gibt sicherlich rechtsdrehendes zirkular polarisiertes Licht, das von einem linksdrehenden zirkular polarisiertem Licht in seiner Wirkung kompensiert wird. 
 
Deceptor: ,,Handys senden und empfangen elektromagnetische Wellen linearer Polarisation, es mag da einige wenige Ausnahmen geben. Kathrein als Antennenhersteller gibt das auch so an: http://www.kathrein.de/de/mcs/techn-infos/download/mobilfunk-antennentechnik.pdf
Da Handys ... Drehungen der Antenne des Funkpartners reagieren."

Danke für die Information. Ich hatte geschrieben: ,,Ich bin mir nicht ganz sicher, aber meines Wissens ist Handystrahlung zirkular polarisiert ..." Sie ist also zumeist linear polarisiert. Trotzdem geben die hier wiedergegebenen Aussagen des Angeklagten für mich nur dann einen Sinn, wenn es um zirkular polarisierte elektromagnetische Strahlung geht. Offensichtlich geht es dem Angeklagten nur peripher um Handy-Strahlung, sondern z.B. eher um GPS-Strahlung

http://www.funkmeldesystem.de/foren/archive/index.php/t-3558.html

,,Was mir allerdings zu denken gibt ist die Verwendung ZIRKULARER Polarisation, denn immerhin hat diese Polarisationsart ihre Vorteile hauptsächlich bei DX Verbindungen von deutlich über 200KM (ein bis zu 18db stärkeres Signal als Linear polarisierte Antennen) sowie Satelliten und EME (Erde Mond Erde, Singnal bis zu 54dB!!! stärker) Verbindungen."

Deceptor: ,,Wenn so ein Feldprozessor die ''Polarisation drehen'' könnte (also von links nach rechtsdrehend beispielsweise), dann könnte man das messtechnisch feststellen."

Ja, ich finde auch, das das der springende Punkt ist. Hat Medinger entsprechende Messungen gemacht? Wenn ja, was ist dabei herausgekommen? Jetzt müsste man das Gutachten kennen.

Deceptor: ,,Und dass eine linksdrehende zirkulare Polarisation bei Frequenzen im Bereich des Mobilfunks eine andere elektromagnetische Verträglichkeit hätte als rechtsdrehende zirkulare, ist absoluter Bullshit."

Na, na, na. Wir sind uns doch wohl einig, dass jedes chirale Molekül (wie es z.B. die DNA ist) anders mit rechts zirkular polarisiertem Licht reagiert, als es mit links zirkular polarisiertem Licht reagiert.

http://phys.chemie.uni-halle.de/groups/blume/leine/index.html

,,Der Absorptionsunterschied von rechts und links zirkular polarisiertem Infrarotlicht ist nur zwischen 10-6 und 10-4 mal so groß wie die Gesamtabsorption."

Die Frage ist hier, wie groß ist der Unterschied, bzw. um es mit den Worten der Chemie auszudrücken der Enantiomerenüberschuss der Reaktion. Dass die Wechselwirkung asymmetrisch ist, kann nicht bestritten werden. Aber möglicherweise, da stimme ich Dir zu Deceptor, wirkt sich diese Asymmetrie kaum aus. Das kann man aber nicht ohne Messung wissen. Hast Du dazu Messungen?

Deceptor: ,,Daher ist das hier: ,,Der Angeklagte sagte: Die Feldprozessoren würden rechtsdrehenden Smog ("wie beim Joghurt", sagte der Angeklagte K. stets dazu) in linksdrehenden Smog verwandeln, "der bekanntlich nicht gefährlich" sei."
pseudowissenschaftlicher Nocebo-Mist."

Das Problem ist, dass man nicht wissen kann, was der Angeklagte wirklich gesagt hat. Versuch mal einem Richter die Problematik klarzumachen – der versteht doch nur Bahnhof. Darum diskutieren wir hier.

Roland K. ,,Handystrahlung (und andere elektromagnetische Strahlung) kann bekanntlich zu Brüchen der DNA führen (weitere Wechselwirkungen wie Einfluss auf die Genaktivität werden vermutet, sind aber noch nicht nachgewiesen)."
Deceptor: ,,Nein, wir reden hier über NICHTIONISIERENDE Strahlung ! Die beginnt erst ab UV. Über die Betrügereien und Schummeleien zu dieser Frage haben wir einen Abschnitt im Elektrosmogartikel:
http://psiram.com/index.php?title=Elektrosmog#Datenf.C3.A4lschungen_an_der_MedUni_Wien

Schäden bei Frequenzen wie im Mobilfunk sind als Einwirkung von Wärme bekannt (thermische Wirkungen), es kann beispielsweise bei Rundfunktechnikern zu Verbrennungen kommen wenn sie mit Antennen hantieren denen hohe Leistungen zugeführt werden, oder man denke an Radartechniker. Erstes gefährdetes Organ ist dabei das Auge (aufgrund der nicht durchbluteten Augenlinse die keine Wärme abführen kann). Über athermische mögliche Wirkungen wird immer noch nach Jahrzehnten gerätselt. Möglich sind hier Auswirkungen auf bestimmte Hormone."

Wie oben gezeigt, geht es nur peripher um Handy-Strahlung. Ich habe mich bei meiner Aussage auf die kürzlich erschienene Reportage in ARTE bezogen. Dort wurde z.B. berichtet: Tomatenpflanzen reagieren augenblicklich auf Handy-Strahlung, indem sie einen Stressstoff synthetisieren, der zuvor nicht synthetisiert worden war. Menschliche Zellen reagieren auf Handy-Strahlung mit DNA-Brüchen. Es wurde dort aber auch gesagt, dass diese zu allermeist unschädlich sind, da sie sofort repariert werden. Außerdem wurde gesagt, dass die Studien aus Wien, die erstmals auf dieses Phänomen aufmerksam gemacht haben, nachweislich manipuliert worden sind. Jedoch seien die Ergebnisse zwischenzeitlich von anderen Instituten bestätigt worden.

In diesem Zusammenhang sollte auch auf ein Phänomen aufmerksam gemacht werden, mit dem sich wohl jeder Chemiker und Biochemiker schon herumschlagen musste. Klar, wenn man Pech hat, zerfällt eine Substanz in einem bestimmten Frequenzbereich im Rahmen der Messung ihrer IR- oder Raman-Absorption. Wird die Messung aber zu langsam durchgeführt, zerfällt die Substanz eigentlich IMMER. Das hängt mit der Anregung von Unterschwingungen zusammen. Ähnlich könnten DNA-Brüche durch Strahlung verursacht werden, die dem ersten Augenschein nach harmlos ist.

Noch etwas. Ich hatte geschrieben:

Esowatch-Artikel: ,,Der Gutachter Walter Medinger wurde vom Gericht als befangen angesehen. Seine komplizierten Ausführungen basierten aus Sicht des Gerichts nicht auf etablierten Methoden der Physik."

Roland K.: ,,Die Ausführungen basierten aus Sicht des Gerichts nicht auf etablierten Methoden der Physik?! Wenn es so wäre, dann müsste ein zweiter Gutachter beurteilen, ob die Ausführungen für ihn richtig und nachvollziehbar sind, oder entscheidende Fehler haben. Aber wie will ein Richter beurteilen, ob die Ausführungen auf etablierten physikalischen Methoden beruhen? Da wäre selbst mancher Naturwissenschaftler überfordert."

Wir stimmen doch wohl überein, dass es sich der Richter hier viel zu leicht macht. Natürlich sollte ein Gutachter auf etablierte Methoden zurückgreifen, um die Richtigkeit seiner Aussagen nachprüfbar zu machen. Aber wenn es zu dem Thema keine etablierten Methoden gibt? Dann muss der Gutachter natürlich seinen eigenen Hirnschmalz bemühen! Es liegt in der Natur der Sache, dass in diesem Fall ein Richter den Ausführungen eines Physikers nicht folgen kann. Da bleibt dem Richter keine andere Möglichkeit, als einen zweiten Gutachter zu beauftragen. Möglicherweise ist der Richter hier zu dem richtigen Ergebnis gelangt, d.h. die Verurteilung des Angeklagten. Aber die Begründung des Urteils ist unannehmbar nachlässig.

mfg
Roland K.

Roland K.

Zitat von: HagbardC am 28. Juli 2009, 10:07:27
Das Gerät von dem wohl die Rede ist, findet man hier.

Zitat: "Segmentarmessung – erlaubt die Bestimmung des funktionellen Status des Organismus im Gesamten sowie im Detail, aus energetischer Sicht"

Das ließe sich doch leicht überprüfen. Einfach einen Menschen mit einer organischen Störung vermessen. Findet das Gerät (sein Anwender) die Krankheit? Ich würde meinen A... darauf verwetten, dass da nichts dran ist.

EsoTypo

Zitat von: Roland K. am 29. Juli 2009, 13:24:43
...
Deceptor: ,,Dass ein Gutachter bei der Person übernachtet und dort essen kann und befördert wird, dessen Produkt er begutachten soll, halte ich für - gelinde gesagt - sehr merkwürdig."

Das ist aber üblich.
...

Ich hatte mal das "Vergnügen", einen Gerichtsgutachter zu Besuch zu haben.
-Der kam exakt mit solange vorbei, wie es nötig war.
-Der blieb keine Minute länger.
-Die Gegenseite und die Anwälte beider Seiten schwirrten ebenfalls herum, um jeglich Beeinflussung der Gutachters auszuschließen.
-Der sprach nur das Allernötigste mit allen Parteien.
-Der nahm weder Kaffee, noch Essen, noch sonstwas an.

Sorry, aber dass "Übernachen, Bewirten, Chauffieren" üblich sein sollen, kann ich nicht glauben.

Deceptor

Ich habe zum Feldprozessor einen eigenen Artikel ausgelagert:

http://psiram.com/index.php?title=Feldprozessor

dort sind alle Zeitungsartikel und Quellen angegeben. Es ist völlig unumstritten, dass der Erfinder als ausgebildeter Tischler und Busfahrer kein Experte in Sache Polarisation zu sein scheint. Er bezieht sich nur auf hochfrequente Felder.

Deceptor

ja, esotypo. Das ist in dem einen Artikel (habe jetzt keine Lust den rauszusuchen, der ist verlinkt) genau beschrieben: der Richter liess sich das nicht gefallen und erklärte den Gutachter natürlich für befangen.

Interessant ist auch an der Sache, daß der Richter den Verurteilten verhaften liess, wegen Fluchtgefahr und wegen ''guter Kontakte ins Ausland''. Ob er damit Linz in Österreich meinte blieb offen.

Roland K.

Hallo Deceptor,

der neue Artikel ist gut. Von Medinger wurde also doch über Handy-Strahlen gesprochen, das war mir neu. Ich hatte mich hier zu Wort gemeldet, weil so eine intellektuelle Auseinandersetzung, wie es die Widerlegung dieser Scharlatanprodukte darstellt, meiner Ansicht nach wie ein Schachspiel abläuft. Man muss stets versuchen, den stärksten Zug des Gegners zu antizipieren. Macht der Gegner dann einen schwächeren Zug, umso besser.

Die Aussage des Angeklagten, ,,Die Feldprozessoren würden rechtsdrehenden Smog ("wie beim Joghurt", sagte der Angeklagte K. stets dazu) in linksdrehenden Smog verwandeln, "der bekanntlich nicht gefährlich" sei, macht, wenn überhaupt (!), nur dann einen Sinn, wenn sie sich auf den Feldvektor einer zirkularen Polarisation bezieht; da sind wir uns doch einig geworden. Es ist natürlich auch möglich, dass die Aussage einfach nur als ,,pseudowissenschaftlicher Nocebo-Mist" gemeint war, wie Deceptor es ausdrückt. Dann hätte der Angeklagte eben den schwächeren Zug gemacht. Aber mehrdeutige, widersprüchliche und missverständliche Aussagen müssen m.E. bei dieser Auseinandersetzung immer zum Vorteil des Angeklagten ausgelegt werden, um dann diese so gerade noch hinnehmbare Aussage zu widerlegen. Und das können wir jetzt. Handy-Strahlung ist schlicht und einfach nicht zirkular polarisiert. So einfach ist das.

Noch etwas ist mir aufgefallen. Medinger sagt: ,,Eine Menge High-Tech stecke in den Aluminiumplättchen. Bei der Fertigung sei angeblich auch ein Gerät involviert, das Gravitationswellen in Schallwellen umwandele.[12] "

Diese Aussage verstößt schlicht gegen den Energieerhaltungssatz. Ganz egal wie Medinger ,,Gravitationswellen" definiert, aber hier auf der Erde haben wir keinen nennenswerten Gradienten eines Schwerkraftfeldes. Deshalb kann es keinen Energiefluss geben und somit auch keine Speicherung von Energie in Form von Schallwellen.

Etwas neben der Problematik. Die Frage ob Handy-Strahlung zu DNA-Brüchen führen kann, ließe sich leicht beantworten. Man darf natürlich nicht an lebenden Zellen experimentieren (zu viele Einflüsse, Reparaturmechanismus), sondern müsste lediglich eine wässrige DNA-Suspension der Strahlung aussetzen. Eventuell sollte auch die Wirkung verschiedener zirkularer Polarisationen getestet werden. Ich möchte darauf hinweisen, dass Chiralität nicht nur ein qualitatives Phänomen ist, sondern auch ein quantitatives. Der durch zirkulare Polarisation induzierte Bruch könnte hochchiral sein. Über eine Messung der kolligativen Eigenschaften (z.B. osmotischer Druck) ließen sich Brüche einfach und schnell feststellen. Ist der Versuch schon einmal gemacht und veröffentlicht worden?

Zur Gutachterproblematik in Strafprozessen. Der Gutachter weiß, dass er sein Honorar immer vom Staat erhält (hier ca. 5.000-20.000 Euro), also von der Partei des Staatsanwalts und des gerichtlichen Auftraggebers. Der Gutachter weiß, dass er im Fall eines willfährigen Gutachtens auf neue Aufträge hoffen darf. Da ist es selbstverständlich, dass solche Lapalien wie Übernachtung, Frühstück und Fahrdienste dem kein Kontergewicht entgegensetzen können. Hier bleibe ich bei meiner Meinung und möchte Deceptor und EsoTypo entschieden widersprechen.

mfg
Roland K.

EsoTypo

Zitat von: Roland K. am 30. Juli 2009, 12:31:16
...
Zur Gutachterproblematik in Strafprozessen. Der Gutachter weiß, dass er sein Honorar immer vom Staat erhält (hier ca. 5.000-20.000 Euro), also von der Partei des Staatsanwalts und des gerichtlichen Auftraggebers. Der Gutachter weiß, dass er im Fall eines willfährigen Gutachtens auf neue Aufträge hoffen darf. Da ist es selbstverständlich, dass solche Lapalien wie Übernachtung, Frühstück und Fahrdienste dem kein Kontergewicht entgegensetzen können. Hier bleibe ich bei meiner Meinung und möchte Deceptor und EsoTypo entschieden widersprechen.

Werden Gerichtsgutachter nicht vom Gericht, also dem Richter, beauftragt? Wenn der Staatsanwalt einen Gutachter beauftragt, dann gilt dieses doch automatisch als Parteien- und damit als "Gefälligkeitsgutachten" (egal, ob es eines ist). Das Gericht muss dann zusätzlich einen eigenen Gutachter schicken.
Und wenn der Richter diesen Gutachter losschickt, auf welche der beiden Seiten soll der Gutachter sich dann stellen, für eine Gefälligkeit? Er wurde ja von keiner der beiden Seiten beauftragt?!

Roland K.

Hallo EsoTypo,

Zitat von: EsoTypo am 30. Juli 2009, 14:33:23
Werden Gerichtsgutachter nicht vom Gericht, also dem Richter, beauftragt? Wenn der Staatsanwalt einen Gutachter beauftragt, dann gilt dieses doch automatisch als Parteien- und damit als "Gefälligkeitsgutachten" (egal, ob es eines ist). Das Gericht muss dann zusätzlich einen eigenen Gutachter schicken.
Und wenn der Richter diesen Gutachter losschickt, auf welche der beiden Seiten soll der Gutachter sich dann stellen, für eine Gefälligkeit? Er wurde ja von keiner der beiden Seiten beauftragt?!

Ein Strafprozess wird nur eröffnet, wenn das Gericht bereits festgestellt hat, dass eine Verurteilung des Angeklagten wahrscheinlich ist. (Anders liegt die Sache bei einem Zivilprozess, der immer eröffnet werden muss, wenn es der Kläger wünscht.) Es liegt also bereits eine latente Vorverurteilung des Angeklagten durch den Richter vor. Medinger wurde nun vom Richter als Gerichtssachverständiger beauftragt. Für ein willfähriges Urteil muss er sich, anders als in einem Zivilprozess, auf die Seite des Richters stellen, der ja mit der Verfahrenseröffnung festgestellt hat, dass zumindest dem ersten Augenschein nach der Angeklagte schuldig ist. Für eine Gefälligkeit muss sich der Gerichtsgutachter auf die Seite des Staates stellen, der gleichermaßen ihn selbst, Staatsanwalt und Richter bezahlt.

Wie oben erwähnt, vermute ich, dass sich die Staatsanwaltschaft auf einen "Parteigutachter" bezogen hat, dessen Gutachten der Richter im vorliegenden Verfahren den Vorzug gegeben hat. Anders kann ich mir eigentlich nicht erklären, dass der Richter dem Wesen nach physikalische Argumente benutzt hat. Wie gesagt, dass Medinger den Angeklagten kontaktiert hat, war seine Pflicht. Und was ist schon ein (Geschäfts)Essen, Übernachtung (auf der Couch?) und Fahrdienst (zum Zug?), gegenüber dem Honorar, das Medinger als staatlich hoch anerkannter und dekorierter "Fachmann" zugestanden hat? Wes Brot ich esse, des Lied ich singe.

mfg
Roland K.