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esoterischer Zahnarzt vor Gericht

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Begonnen von Sauropode, 16. April 2015, 16:28:48

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Gefährliche Bohnen

@ Belbo

Ist #51 ein Versehen oder soll das was bedeuten?
"Ich muss an dieser Stelle gestehen: Ich mag Karpfen gar nicht." - Groucho
RIP

Sauropode

Ja, abweisen. Und erklären, warum.

pelacani

Zitat von: Patches O Houlihan am 18. April 2015, 20:51:12
was genau hätte denn der Zahnarzt machen sollen? abweisen?
und was hätte es genützt? wenn so einer lange genug sucht, wird er schon einen finden, ders macht, ansonsten im Ausland. Bezahlen konnte er offensichtlich auch. so what!
wenigstens kann er dann kein mehr beißen.

Besorgt stelle ich fest, dass Du dich langsam in Richtung Troll entwickelst. Bitte überdenke noch einmal die Struktur dieses Arguments.

Belbo

Zitat von: Gefährliche Bohnen am 18. April 2015, 20:52:20
@ Belbo

Ist #51 ein Versehen oder soll das was bedeuten?


...ein blöder Zitierfehler, sorry

Maxi

@Patches: zum Thema juristische Absicherung, die du mehrmals thematisiertest: Wenn ein Arzt oder in diesem Fall Zahnarzt, der Meinung ist, die gewünschte Theapie ist aus seiner Sicht in Ordnung, dann braucht er das nicht juristisch absichern zu lassen. Wenn er der Meinung ist, die Therapie ist nicht in Ordnung, dann würde ihm eine juristische Absicherung (Unterschrift vom Patienten) nichts nutzen, falls es zur Anklage wegen Falschbehandlung kommt. Der Arzt daf nämlich nicht gegen seine Überzeugung therapieren, selbst wenn der Patient das wünscht. Gab es schon Gerichtsurteile zu.
Wenn es nicht Absicht ist, ist es doch System.
Dr. Ici Wenn selig

Sauropode

Aber was ist, wenn der Wahn dann wirklich weggeht und der Betroffene wegn des Fehlens seiner Zähne depressiv wird? Oder sich schämt, eine Frau kennenzulernen?

pelacani

Keine Gefahr für den Zahnarzt. Depressive verklagen keinen.

Sauropode

Oder es nur bereut und sich beeinträchtigt fühlt.

pelacani


Sauropode


Maxi

Deswegen ist ja jeder Arzt/Zahnarzt gut beraten, sich nicht auf solch schädigenden Behandlungswünsche einzulassen, sauropode. Macht ja im Regelfall auch keiner, außer er ist selber deppert.
Wenn es nicht Absicht ist, ist es doch System.
Dr. Ici Wenn selig

pelacani

Zitat von: Sauropode am 19. April 2015, 12:55:22
Der wird sagen, selber schuld.
Dann soll er die Fragen aus #53 beantworten.

Patches O Houlihan

Zitat von: Pelacani am 18. April 2015, 19:59:32
M. a. W.: das ist gar Hinweis auf eine Störung, sondern eine Manifestation der grundgesetzlich geschützten Freiheit.
O... Okay. Aber zwei Probleme habe ich dabei, 1. warum beschäftigt sich die medizinische Literatur damit (ist das nicht eine bösartige Pathologisierung), und 2. wie unterscheidet sich Deine Ansicht von dieser hier?
die medizinische Literatur beschäftigt sich auch mit der Schädlichkeit des z.B. Rauchens. Dennoch darf das jeder, wie er mag, nur höchstens nicht überall.
Pathologisieren lassen sich diverse Schrullen, Verhaltensweisen, Entscheidungsfindungen, charakterliche Neigunen und Lebensentwürfe wohl zu recht.
Dennoch landen nur die wenigsten vor dem Kadi.

auf den konkreten Fall bezogen zitiere ich gerne aus dem SZ-Artikel:
ZitatK. ließ sich von den ungewöhnlichen Ausführungen seines Patienten nicht beirren, operierte und stellte eine Rechnung von mehr als 2000 Euro. Dass sein Patient unter einer schizophrenen Psychose litt, will der Arzt nicht bemerkt haben. Kurz nach seiner Behandlung wurde S. in seiner Heimat Hessen in die Psychiatrie eingewiesen. Er selbst ist noch heute überzeugt, zahnlos glücklicher zu sein. Nicht so sein rechtlicher Betreuer, der den Zahnarzt anzeigte.

aus dem Abschnitt entnehme ich: Zahnarzt und Patient sind mit der Behandlung zufrieden. Der gesetzliche Betreuer ist es, verständlicher Weise, nicht.

Um meine Sichtweise mal wieder vorzustellen: Der Zahnarzt hätte den Patient, eben wegen des ungewöhnlichen Behandlungswunsches, nach seiner Geschäftsfähigkeit fragen müssen, denn ohne gesetzlichen Betreuer, gäbe es kein Verfahen, der Patient ist ja zufrieden.
Dem Vernehmen nach hatte der Patient ohnehin nicht mehr so richtig viele Zähne. Was wäre nun, der hätte sich für das Geld nicht die Zähne ziehen sondern einen Zahn implantieren lassen? Oder für sehr viel mehr Geld sehr viele Implantate setzen lassen?
Genau, wieder wäre der Zahnarzt der gearschte, weil er wieder nicht geklärt hätte, ob der Patient  überhaupt entscheiden darf, also geschäftsfähig ist. Hätte der nun also ein Implantat gesetzt, erstrecht bei vielen, wäre der Betreuer wieder dabei, dass er das nicht bezahlen wird, weil blablabla...
Und das ist für mich die Krux an dem Problem.

Und wenn es nun um schädigende Behandlungswünsche geht. Kommen wir doch wieder zum über 70jährigen mit der Rundumerneuerung zur fünfstelligen Kostennote. Wenn es da nun zu unerwarteten (was den sonst) Komplikationen mit Schadensfall kommt, argumentiert man dann auch mit: der Zahnarzt hätte es besser wissen müssen...?
Und wenn dann plötzlich oder auch im Nachhinein (geht ja auch) ein gesetzlicher Betreuer aus dem Boden schießt und den Eingriff zum wirtschaftlichen Fiasko erklärt, was soll dann geschehen?

Überspitzt gesagt: Was sind schon schädigende Behandlungswünsche anderes, als die allzugängige Neubewertung aus der Retrospektive.

Maxi

Patches du begreifst es nicht, habe ich den Eindruck. Natürlich kann bei jedem Eingriff was schief gehen und ggf. Muss ein Gericht klären, ob lege artis gearbeitet wurde oder nicht, oder ob der Verlauf schicksalhaft war. In unserem Fall ist aber von vornherein klar, dass der Behandlungswunsch gegen medizinische Standards entspricht. Da lässt sich ein seriöser Arzt nicht drauf ein. Und ob der Patient hinterher glücklich ist, spielt keine Rolle. Zumal man das vorher nicht wissen kann. Es ist, denke ich, auch egal, ob der  ZA hätte erkennen können, ob der Pat. Einwilligungsfähig ist. Auch bei einem einwilligungsfähigen Patienten hat man so eine unsinnige Wunschbehandlung einfach nicht durchzuführen.
Ich habe den Eindruck, du hältst Arzt und Patient für Partner auf Augenhöhe, die einen Vertrag abschließen wie im Wirtschaftsleben. Sind sie aber nicht.
Wenn es nicht Absicht ist, ist es doch System.
Dr. Ici Wenn selig