Neuigkeiten:

Wiki * German blog * Problems? Please contact info at psiram dot com

Main Menu

Gabriele Wolff zum Korpsgeist der Psychiater

Postings reflect the private opinion of posters and are not official positions of Psiram - Foreneinträge sind private Meinungen der Forenmitglieder und entsprechen nicht unbedingt der Auffassung von Psiram

Begonnen von sweeper, 14. Juli 2013, 21:54:27

« vorheriges - nächstes »

bayle

Zitat von: ErpelderNacht am 18. August 2013, 11:11:03
Das hätte sie jederzeit tun können, die letzte Gelegenheit ohne Schaden war November/Dezember 2012, als der interne Revisionsbericht öffentlich wurde. Spätestens da hätte das BKH seine Einschätzungen überdenken und eine Fehleinweisung prüfen müssen.
Das ist der grundsätzliche Unfug. Der Revisionsbericht ist vollkommen ungeeignet, eine psychiatrische Diagnose zu kippen. Die Mollath-Verteidigung glaubt, das seien nachträgliche Schutzbehauptungen der Psychiater. Für diejenigen, die keine Ahnung von Psychiatrie haben (und das sind 99% von denen, die sich in dieser Angelegenheit äußern): Diese Auffassung wird sogar vom Text des Urteils widerlegt; und dazu habe ich bisher noch gar keinen Kommentar gelesen. Es ist einfach lächerlich, aus dem Bericht direkt auf eine "Fehleinweisung" zu schließen.

Selbst wenn der Revisionsbericht bereits 2006 bekannt gewesen wäre, hätte das an dem gesamten Vorgang nichts geändert - außer, der nachträgliche Aufstand wäre nicht entstanden.

sweeper

@ErpelderNacht:
ZitatDein Vorschlag würde auch für so einen  Feuerteufel gelten. Das finde ich nicht so gut.
Dann mach einen besseren.
ZitatDas hätte sie jederzeit tun können, die letzte Gelegenheit ohne Schaden war November/Dezember 2012, als der interne Revisionsbericht öffentlich wurde. Spätestens da hätte das BKH seine Einschätzungen überdenken und eine Fehleinweisung prüfen müssen.

Haben sie aber nicht, und das elendige Gewürge bei der Strafvollstreckungskammer und beim LG Regensburg hatte die ganze Sache noch verschlimmert.

Mit dem internen Revisionsbericht hat nun die Forensik nichts zu tun.
Die sind eben - was leider keiner wahr haben will - an die Weisung eines Gerichts gebunden und können nicht einfach eigenmächtig bewerten und beschließen, dass mit Auftauchen des Berichts G.M. plötzlich entlastet ist.

Nachdem ich nun längere Zeit die Causa beobachte und reichlich Dokumente gelesen habe, ist mein (subjektiver) Eindruck, dass die potentielle Gemeingefährlichkeit des G.M. sich eher aus seinen massiven Stalking-und Beschuldigungsaktivitäten ergibt.
Er hat seine unbelegten Beschuldigungen mit Namensnennungen in die Welt posaunt, Anzeigen gegen Hinz und Kunz erstattet und es geschafft, viele Menschen öffentlich in den Geruch von Unredlichkeit zu bringen - und bis jetzt gibt es leider kaum konkrete Anhaltspunkte für seine Beschuldigungen.
Wenn Herr Mollath behauptet, dass massenhaft inkriminierendes Material aus seinem Fax gequollen ist, dann möchte man dieses Material ja gern mal zu Gesicht bekommen.
Nachdem er keine Papierkosten für seine Briefe und Anzeigen gescheut hat, hätte er doch wenigstens als Beweis einen eindrucksvollen Beleg in Kopie als Anlage beibringen können. Hat er aber nicht.

Und wenn seine Ex tatsächlich so berechnend und kaltblütig sein sollte wie behauptet (und wenn die Geldwäsche tatsächlich so wahnsinnige Ausmaße hätte, dass dafür Gerichte und Gutachter verschwörerisch kollaborieren mussten), dann wäre P.M. wohl kaum so bescheuert gewesen, ihre inkriminierenden Briefwechsel unter den Augen ihres misstrauischen, kontrollierenden Mannes und über sein Faxgerät abzuwickeln.

Das ist doch eine aberwitzige Vorstellung!
Dass sich jemand überhaupt so etwas auftischen lässt, ist für mich nicht nachvollziehbar.


With magic, you start with a frog and end up with a prince.
With science, you start with a frog, get a PhD and are still left with the frog you started with...


Terry Pratchett

ErpelderNacht

Neue Beweise taugen also nicht dazu, eine offensichtliche Fehleinweisung zu korrigieren. Die Psychiater, die die Gefährlichkeitsprognose nicht machen, dürfen das nicht, und die Gerichte dürfen das auch nicht, weil sie sich an den Prognosen der "Experten" halten müssen.

Eine kafkaeske Situation, in der sich der Mollath befand.

Ein simpler Zweizeiler im Verlaufsbericht vom BKH hätte übrigens gereicht: "In Anbetracht des veröffentlichten Revisionsberichtes ist es möglich, dass Herr Mollath keinen Schwarzgeldwahn hatte und hat. Damit würde die Voraussetzung der Gefährlichkeitsprognose entfallen." oder irgendwas in der Art und es wäre aus der Schusslinie gewesen.

@bayle: Zum Glück sind das falsche Urteil von 2006 und die ganzen falschen Gutachten und Prognosen heute Makulatur. Es interessiert nur noch aus historischen Motiven.

Heute wollen sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft einen Freispruch aus tatsächlichen Gründen, und das ist gut so. Das BKH, Leipziger und die Justiz haben sich allesamt nicht mit Ruhm bekleckert.

Belbo

Zitat von: ErpelderNacht am 18. August 2013, 13:10:50
Neue Beweise taugen also nicht dazu, eine offensichtliche Fehleinweisung zu korrigieren. Die Psychiater, die die Gefährlichkeitsprognose nicht machen, dürfen das nicht, und die Gerichte dürfen das auch nicht, weil sie sich an den Prognosen der "Experten" halten müssen.

Eine kafkaeske Situation, in der sich der Mollath befand.

Ein simpler Zweizeiler im Verlaufsbericht vom BKH hätte übrigens gereicht: "In Anbetracht des veröffentlichten Revisionsberichtes ist es möglich, dass Herr Mollath keinen Schwarzgeldwahn hatte und hat. Damit würde die Voraussetzung der Gefährlichkeitsprognose entfallen." oder irgendwas in der Art und es wäre aus der Schusslinie gewesen.

@bayle: Zum Glück sind das falsche Urteil von 2006 und die ganzen falschen Gutachten und Prognosen heute Makulatur. Es interessiert nur noch aus historischen Motiven.

Heute wollen sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft einen Freispruch aus tatsächlichen Gründen, und das ist gut so. Das BKH, Leipziger und die Justiz haben sich allesamt nicht mit Ruhm bekleckert.


Du verwechselst weiterhin konsequent die Erkrankung Herrn Mollaths und den versuch der Behandlung durch das Team Leipziger, mit der Beweisführung zu den kriminellen Taten Herrn Mollaths letztere können und dürfen in der Psychatrie das juristische Urteil nicht aushebeln.

sweeper

@ErpelderNacht:
ZitatEin simpler Zweizeiler im Verlaufsbericht vom BKH hätte übrigens gereicht: "In Anbetracht des veröffentlichten Revisionsberichtes ist es möglich, dass Herr Mollath keinen Schwarzgeldwahn hatte und hat. Damit würde die Voraussetzung der Gefährlichkeitsprognose entfallen." oder irgendwas in der Art und es wäre aus der Schusslinie gewesen.
Das verstehe ich nicht.
Erstens berühren etwaige Hinweise im "neuen" Revisionsbericht die Diagnose Mollaths nicht.
Im ursprünglichen Urteil heißt es ja - wie bayle auch erwähnt hat - dass diese Schwarzgeld-Behauptungen mit dem Mollath eigentlich zur Last gelegten Verhalten wenn überhaupt, dann nur am Rande zu tun haben.
Er stand wegen Tätlichkeiten seiner damaligen Frau gegenüber vor Gericht - vergiss das nicht.

Zweitens kann man nicht von den behandelnden Ärzten erwarten, dass sie aktiv auf die Suche nach entlastendem Material für ihre Patienten gehen.
Mollath war eben nur ein Patient unter vielen.

Es gab/ gibt ein Procedere, an das sich alle halten müssen: Gutachter, Gerichte, behandelnde Ärzte.
Dieses Procedere sah den Sonderfall (jemand verweigert Begutachtung und Therapie) bislang nicht vor.
Der Sinn eines solchen festgelegten Procederes besteht ja gerade darin, dass damit  "Sonderbehandlungen" und Bevorzugungen/ Einflussnahmen ausgeschlossen werden sollen.
Insofern ist Mollath tatsächlich "Opfer" dieses Protokolls oder allgemein üblichen Vorgehens, welches für den Fall einer Totalverweigerung das Fortschreiben der Diagnose bzw Begutachtung nach verfügbarem Material zulässt.


With magic, you start with a frog and end up with a prince.
With science, you start with a frog, get a PhD and are still left with the frog you started with...


Terry Pratchett

Belbo

ZitatZweitens kann man nicht von den behandelnden Ärzten erwarten, dass sie aktiv auf die Suche nach entlastendem Material für ihre Patienten gehen.

Zumal wenn der Patient durch seinen Verfolgungswahn jeden Kontakt mit den Ärzten verweigert.

bayle

Zitat von: ErpelderNacht am 18. August 2013, 13:10:50
Neue Beweise taugen also nicht dazu, eine offensichtliche Fehleinweisung zu korrigieren.
Der Revisionsbericht ist kein neuer Beweis. 

ZitatEine kafkaeske Situation, in der sich der Mollath befand.
Nein. Vorausgesetzt, er wäre psychisch gesund gewesen: simple Gespräche mit den Gutachtern hätten völlig genügt, eine Einweisung in die Psychiatrie zu verhindern.

ZitatEin simpler Zweizeiler im Verlaufsbericht vom BKH hätte übrigens gereicht: "In Anbetracht des veröffentlichten Revisionsberichtes ist es möglich, dass Herr Mollath keinen Schwarzgeldwahn hatte und hat. Damit würde die Voraussetzung der Gefährlichkeitsprognose entfallen." oder irgendwas in der Art und es wäre aus der Schusslinie gewesen.
Das ist immer noch falsch. Sag mal, liest Du überhaupt die Entgegnungen (#480)? Erzähl mir doch nicht, dass Du das Urteil nicht kennst:
ZitatMag sein. dass es Schwarzgeldverschiebungen von verschiedenen Banken in die Schweiz gegeben hat bzw. noch gibt, wahnhaft ist, dass der Angeklagte fast alle Personen, die mit ihm zu tun haben, z.B. den Gutachter Dr. Wörthmüller völlig undifferenziert mit diesem Skandal in Verbindung bringt und alle erdenklichen Beschuldigungen gegen diese Personen äußert.
[Urteil, S. 25]
Da steht übrigens ausdrücklich ,,fast alle Personen" und nicht nur der Gutachter Dr W.

Zitat@bayle: Zum Glück sind das falsche Urteil von 2006 und die ganzen falschen Gutachten und Prognosen heute Makulatur. Es interessiert nur noch aus historischen Motiven.
Ist doch überhaupt nicht sicher, dass das Urteil sachlich falsch ist. Wenn er die Anlasstaten nicht begangen hat, dann stimmt die Gefährlichkeitsprognose nicht. Daraus könnte dann aber nicht geschlossen werden, dass die gestellte Diagnose falsch gewesen ist. Wenn die Gutachten nur noch historisch interessant sind, wie erklärst Du Dir dann den ganzen Zinnober mit der ,,fehlenden Wissenschaftlichkeit" der Gutachter, der forensischen Psychiatrie oder der Psychiatrie überhaupt?

Zitat von: sweeper am 18. August 2013, 13:26:16
Zweitens kann man nicht von den behandelnden Ärzten erwarten, dass sie aktiv auf die Suche nach entlastendem Material für ihre Patienten gehen.
Mollath war eben nur ein Patient unter vielen.
Ich denke, das ist eine missverständliche Formulierung, aber jedenfalls sind die Gutachter keine Ermittler.

ErpelderNacht

Zitat von: Belbo am 18. August 2013, 13:18:11
Du verwechselst weiterhin konsequent die Erkrankung Herrn Mollaths und den versuch der Behandlung durch das Team Leipziger, mit der Beweisführung zu den kriminellen Taten Herrn Mollaths letztere können und dürfen in der Psychatrie das juristische Urteil nicht aushebeln.

Dann kommen wir auf den Begriff Schuldfähigkeit.

Einem wahnhaft handelndem Menschen kann man seine im Wahn begangenen Taten nicht vorwerfen, da er diese quasi unter einem Zwang oder Wahn, oder wie auch immer, begeht. Es ist Aufgabe der forensischen Psychiater, das herauszufinden.

Wenn es später zu Hinweisen kommt, daß der Wahn doch nicht vorhanden ist, man Menschen seine Taten doch vorwerfen kann, er doch schuldfähig ist, das sollen die forensischen Psychiater nicht berücksichtigten?

Oder wie meinst Du das?

sweeper

@bayle:
ZitatIch denke, das ist eine missverständliche Formulierung, aber jedenfalls sind die Gutachter keine Ermittler.
Meine Formulierung war sehr bewusst gewählt: es ist nicht notwendig so, dass der Gutachter (hier Dr. Leipziger) gleichzeitig der behandelnde Arzt- in diesem Fall Dr. Zappe - ist.

Wegen der Vermischung in diesem konkreten Fall (Dr.Zappe als Untergebener von Dr. Leipziger) entsteht in der öffentlichen Wahrnehmung der Eindruck, hier würde der Erstgutachter ( dem fachfremde Motive unterstellt werden) kraft Amtes dafür sorgen, dass die "böse Tat" nicht ans Licht kommt.

Die behandelnden Ärzte erhalten - wie generell üblich - die Einweisungsdiagnose und die im Urteil festgestellten Fakten. Sie haben einen Behandlungs- und Sicherungsauftrag. Ich könnte mir aber vorstellen, dass ein engagierter Stationsarzt im Falle ernsthafter Zweifel, ob ein Patient bei ihm  überhaupt "richtig" ist, sich im Sinne dieses Patienten auch um weitere Aufklärung bemüht. Bestehen aber nach dem aktuellen klinischen Eindruck keine begründeten Zweifel und schottet sich der Patient aktiv ab, dann wird es aus praktischen Gründen schwierig mit wohlwollenden Interventionen zugunsten eines solchen Patienten.
With magic, you start with a frog and end up with a prince.
With science, you start with a frog, get a PhD and are still left with the frog you started with...


Terry Pratchett

Groucho

Zitat von: ErpelderNacht am 18. August 2013, 14:21:44
Wenn es später zu Hinweisen kommt, daß der Wahn doch nicht vorhanden ist, man Menschen seine Taten doch vorwerfen kann, er doch schuldfähig ist, das sollen die forensischen Psychiater nicht berücksichtigten?

Wie sollten sie es denn feststellen, wenn er jegliche Zusammenarbeit verweigert?

bayle

Zitat von: ErpelderNacht am 18. August 2013, 14:21:44
Wenn es später zu Hinweisen kommt, daß der Wahn doch nicht vorhanden ist
Nun zum dritten Mal in ununterbrochener Reihenfolge: Die Diagnose eines Wahns steht und fällt nicht mit dem Revisionsbericht. Himmelherrgottnochmal!

ErpelderNacht

Zitat von: Groucho am 18. August 2013, 14:29:39
Zitat von: ErpelderNacht am 18. August 2013, 14:21:44
Wenn es später zu Hinweisen kommt, daß der Wahn doch nicht vorhanden ist, man Menschen seine Taten doch vorwerfen kann, er doch schuldfähig ist, das sollen die forensischen Psychiater nicht berücksichtigten?

Wie sollten sie es denn feststellen, wenn er jegliche Zusammenarbeit verweigert?

Mollath ließ sich mehrmals begutachten, von Simmerl, Weinberger und Pfäfflin.
Nach dem Gutachten von Simmerl kam Kröber mit seinem Luftikus-Gutachten, wo er gegen seine eigenen Vorgaben verstieß, sich mindestens einen Tag vorher brim zu Begutachtenden  anzumelden.


Pfäfflin verneinte eine Gefährlichkeit und sagte bei der mündlichen Verhandlung plötzlich das Gegenteil.



ErpelderNacht

Zitat von: bayle am 18. August 2013, 15:12:24
Zitat von: ErpelderNacht am 18. August 2013, 14:21:44
Wenn es später zu Hinweisen kommt, daß der Wahn doch nicht vorhanden ist
Nun zum dritten Mal in ununterbrochener Reihenfolge: Die Diagnose eines Wahns steht und fällt nicht mit dem Revisionsbericht. Himmelherrgottnochmal!

Hab ich verstanden. Trotzdem hätte das meiner Meinung nach berücksichtigt werden müssen.

Die eigentliche Frage ist:
Wie hätte man diesen Super-Gau in der forensischen Psychiatrie verhindern können?

Belbo

Zitat von: ErpelderNacht am 18. August 2013, 15:21:06
Zitat von: Groucho am 18. August 2013, 14:29:39
Zitat von: ErpelderNacht am 18. August 2013, 14:21:44
Wenn es später zu Hinweisen kommt, daß der Wahn doch nicht vorhanden ist, man Menschen seine Taten doch vorwerfen kann, er doch schuldfähig ist, das sollen die forensischen Psychiater nicht berücksichtigten?

Wie sollten sie es denn feststellen, wenn er jegliche Zusammenarbeit verweigert?

Mollath ließ sich mehrmals begutachten, von Simmerl, Weinberger und Pfäfflin.
Nach dem Gutachten von Simmerl kam Kröber mit seinem Luftikus-Gutachten, wo er gegen seine eigenen Vorgaben verstieß, sich mindestens einen Tag vorher brim zu Begutachtenden  anzumelden.


Pfäfflin verneinte eine Gefährlichkeit und sagte bei der mündlichen Verhandlung plötzlich das Gegenteil.

Simmerl hat Herrn Mollaths Geschäftfähigkeit nicht seinen Wahn begutachtet (hatte dafür auch nicht die Unterlagen), der von Herrn Mollath selbstgewählte Gutachter Pfäfflin hat Mollath auch für krank gehalten und ist desshalb in Ungnade gefallen und Dr. Weinberger ist seit dem kalten Krieg selber auf einer paranoiden Antipsychatrieendlosschleife und wurde genau aus diesem Grund vom Chef der freien Wähler ausgesucht..... wie oft denn noch......

+es muss eine Sprengung sein++es muss eine Sprengung sein++es muss eine Sprengung sein++es muss eine Sprengung sein++es muss eine Sprengung sein+.... $)

bayle

@EdN
Ich zitiere mal aus einem Betreuungs-Gutachten, völlig anderer Fall, das mir ... zugeflogen ist:

Zitat...
Angaben des Betroffenen zum derzeitigen Befinden

Beim Betreten des Untersuchungszimmers äußert der Betroffene spontan: ,,Ganz ganz böse Überraschung erlitten. Alles negativ, werde immer zu neuen Ärzten geschickt. 22 waren es in 9 Jahren.  Ich finde, dass das ein Missbrauch des Amtsgerichts ist, die wollen nur die Entscheidung aufschieben. Ich hatte eine Anwältin zugewiesen bekommen, die solle aufpassen, dass ich ... naja, dass sie bestimmt. Hat für die andere Seite vorgetragen. Habe sie entlassen, weil sie nur alles für die Beklagte besprochen haben. Ich glaube, das Thema ist abgeschlossen. Ich habe verworfen. Auch den Termin am xxx werde ich nicht wahrnehmen. Sollte nach Berlin. Jetzt haben sie einen Psychotherapeuten zu mir geschickt, die kam ins Haus. Die Anwältin hat laut geschrieen, das geht nicht, die Beklagte ist im Recht.
Kommt Dir das bekannt vor? Weiter:
ZitatDie Psychotherapeutin bekam es mit der Angst zu tun, dass das nicht in Ordnung ist. Die Frau Rechtsanwältin hat sich nicht entschuldigt, bis heute. Ist nicht zum Termin erschienen und hat sich nicht gemeldet. Sie sei wohl richtig unter Druck gekommen vom Gericht. Wurde vom Amt bezahlt, und hat gleichzeitig für das Gericht gearbeitet, hat mich geführt, nicht beraten, wie ein Führungsoffizier. Dann habe ich geschrieben dem Gericht, sie sollen das Verfahren abschließen, sonst verliere ich die Geduld. Ich will zum Verfassungsgericht. Dieses Gericht hat 9 Jahre verzögert und missbraucht. Das ist eine Verfassungsbeschwerde durchaus, nächste Woche will ich das prüfen. Das ist doch ein Skandal. Dass es hier erdrückt wird in [Bundesland], die Bundesbehörden müssen informiert werden. Das Oberlandessozialgericht muss noch, ich bin nicht einverstanden. Das muss nach Kassel, Bundessozialgericht. Die warten auf meinen Tod, den Eindruck habe ich. Die Gesellschaft ignoriert ältere Leute. Das Gericht verhalte sich nicht ganz korrekt mir gegenüber."

(Worum geht es dabei?) ,,Um die Schwerbehinderung und Begleitperson für den Verkehr, das haben sie mir verweigert bis heute. Seit dem Schlaganfall ist mir links so ruinös, wie Zentner am linken Arm. Was halten Sie davon, dass das so lange dauert. Das ist noch niemals vorgekommen in diesem Land, glaube ich, ich bekomme keine Rente."

(Erläuterung des Anliegens des Betreuungsgutachtens).  ,,Die haben alle Vorteile besprochen für die Beklagte. Auf Bestellung wird alles verneint. Gestern der Skandal mit der Rechtsanwältin, wie soll ich weiter kommen. Ich möchte eine Vertretung vor den Behörden, ja, eine Frechheit und Ignoranz von den Behörden. Warum ich keine Rente bekomme, die mir seit xxx gehört. Die haben gesagt, dass stimme nicht, er müsse in Polen beantragen. Warum weist man mich zurück. Das Vertriebenenamt hat diese Sache in Polen geregelt."
...
(Frage nach der sozialen Situation): er bekomme die Grundsicherung im Alter, die Miete werde vom Sozialamt bezahlt, das werde im nächsten Jahr vom Bund übernommen.  Aber er habe keine Möbel, das Geld reicht gerade zum Leben. Er habe keinen Schrank, kein Bett. Er habe sich ein großes Kissen für 50 EUR gekauft, dadrauf schlafe er.

(Frage nach den täglichen Aktivitäten): das Essenkochen nimmt mir fast die ganze Zeit weg. Mittags versuche er sich einen Eintopf zu machen. Er habe keinen Fernseher. Er sortiere seine Sammlung alter Geldscheine. Die Halbschwester habe sich alles unter den Nagel gerissen.

(Frage nach sozialen Kontakten): Nein. Er habe mal einem Bekannten 10 EUR geliehen, die habe dieser bis heute nicht zurückgegeben, der laufe an ihm vorbei, als wenn er ihm nichts schulde. Die 3 Kinder wohnen in xxx, er habe aber keinen Kontakt, weil die Mutter sie von ihm fern halte. Wohnt ganz allein und suche nicht den Kontakt zu den Nachbarn.

(Frage nach Beobachtet-Gefühl).  In der Wohnung regelrecht ein Ton, der so nur ganz kurz zu hören ist und dann ist er wieder weg, habe sich schon Gedanken gemacht, was das sein könnte, ein Gerät, das diesen Ton abgibt. Das beschäftige ihn nicht sehr. Ob das jetzt von einer anderen Wohnung kommt, eine ganz neue Frage, was das bedeuten könnte. Könnte auch sein, dass das gar nichts mit ihm zu tun habe.
...
Befunde
...
Psychopathologischer Befund: wach, zeitlich orientiert, vielwortig, weitschweifig, hartnäckig, gelegentlich perseverierend, leicht auffassungsgestört und erschwert umstellfähig, deutlich kritikgemindert, bezogen auf die unterstellte Rechtsbeugung sthenisch empört, bei neutralen Themen freundlich und umgänglich [Hervorhebung durch mich]. Die Gedankengänge erscheinen ansonsten weitgehend geordnet, die Grammatik ist durch eine leichte Sprachbarriere beeinträchtigt (der Betroffene ist polnischer Nationalität). Inhaltlich unkorrigierbare, nicht hinterfragbare überwertige Ideen mit dem Gefühl des Zurückgesetztwerdens in Rechtsangelegenheiten, dagegen kein sicherer Anhalt für Störungen der Meinhaftigkeit, kein Beeinflussungs- oder allgemeines Verfolgungserleben oder Bedroht-Gefühl. Kein Anhalt für Sinnestäuschungen.
...
Was meinst Du: angenommen, die Merkzeichen im Schwerbeschädigten-Ausweis seien ihm zu Unrecht verweigert worden oder würden ihm nun plötzlich gewährt, wäre die psychopathologische Auffälligkeit damit erklärt bzw. beendet?