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Blaubeerwald

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Begonnen von mossmann, 18. April 2013, 13:57:39

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Bachblüte

Zitat von: celsus am 06. Februar 2022, 09:55:21
Am Ende steht natürlich der übliche Disclaimer, aber ob der reicht?

Der Rest des Textes ist übrigens noch gruseliger: https*//shop.blaubeerwald.de/de/shop/single/kolloidale-metalle/a-anti-impf-set

Ich bin zutiefst schockiert.

Zitat von: https*//shop.blaubeerwald.de/de/shop/single/kolloidale-metalle/a-anti-impf-setRechtlicher Hinweis: Essenzen und Schwingungsmittel sind im Sinne des Art. 2 der VO (EG) Nr. 178/2002 Lebensmittel und haben keine direkte, nach klassisch wissenschaftlichen Maßstäben nachgewiesene Wirkung auf Körper oder Psyche.

Ob das richtig ist oder nicht, ist irrelevant. Angepriesen werden weder "Essenzen" noch "Schwingungsmittel", sondern  Chemikalien, die im begründeten Verdacht stehen, äußerst schwerwiegend die Gesundheit zu schädigen.

Bei einem etwaigen Gerichtsprozess sollte auch eruiert werden, woher die jeweiligen Chemikalien stammen, und zu welchen Zwecken sie zugelassen sind. Ich vermute, es handelt sich um Industriechemikalien von minderer Reinheit, ohne jedwede Zulassung als Arzneimittel.

Zitat von: https*//shop.blaubeerwald.de/de/shop/single/kolloidale-metalle/a-anti-impf-setAlle Aussagen beziehen sich ausschließlich auf energetische Aspekte wie Aura, Meridiane, Chakren, etc.

Nein. Die Aussagen beziehen sich eindeutig auf medizinische "Aspekte". Durch die Art der Darstellung wird vollkommen unmissverständlich erklärt, dass das Präparat zur oralen Einnahme vorgesehen ist und wie es einzunehmen ist.

Auch wenn die Beschreibung des "Wirkungsmechanismus" des Präparats vollkommen an der Realität vorbeigeht, wird ebenfalls sehr eindeutig eine pharmakologische Wirkung angepriesen.

Bei dem Präparat handelt es sich also m.E. um ein nicht zugelassenes Arzneimittel. Ich denke nicht, dass dieser "rechtliche Hinweis" vor Gericht irgendetwas ändern würde.

HAL9000

Zitat von: Bachblüte am 06. Februar 2022, 16:16:50... Ich denke nicht, dass dieser "rechtliche Hinweis" vor Gericht irgendetwas ändern würde.
Na, dann ab zum Gericht. Oder?

eLender

Zitat von: Bachblüte am 06. Februar 2022, 16:16:50

Zitat von: https*//shop.blaubeerwald.de/de/shop/single/kolloidale-metalle/a-anti-impf-setRechtlicher Hinweis: Essenzen und Schwingungsmittel sind im Sinne des Art. 2 der VO (EG) Nr. 178/2002 Lebensmittel und haben keine direkte, nach klassisch wissenschaftlichen Maßstäben nachgewiesene Wirkung auf Körper oder Psyche.

Ob das richtig ist oder nicht, ist irrelevant. Angepriesen werden weder "Essenzen" noch "Schwingungsmittel", sondern  Chemikalien, die im begründeten Verdacht stehen, äußerst schwerwiegend die Gesundheit zu schädigen.

Das verstößt entweder gegen das Heilmittelwerbegesetz oder, wie sie sich selbst rauszureden versuchen: gegen die Novel Food-Verodnung. Co ist giftig und das Inverkehrbringen ist sehr streng geregelt (Chemikalienverordnung). Das dürfen nur Betriebe mit einer entsprechenden Genehmigung.

Zum Glück weisen sie auch noch darauf hin, wer denen auf die Finger schaut:
ZitatAufgrund unserer heutigen Rechtslage, die auf einem sehr eingeschränkten wissenschaftlichen und materiellen Weltbild basiert, dürfen wir über unsere Produkte leider nicht ganzheitlich berichten. Der "Verband Sozialer Wettbewerb e.V." in Berlin hat es sich zur Aufgabe erklärt, sämtliche Aussagen, die nach offizieller Wissenschaft nicht beweisbar ist, abzumahnen.
Saurons Auge ist wahrscheinlich gerade abgelenkt...
Wollte ich nur mal gesagt haben!