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Gericht verbietet irreführende Werbung : Keine Esoterik gegen Strahlen

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Begonnen von Lord Ahriman, 04. Oktober 2012, 22:57:12

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Lord Ahriman

http://www.n-tv.de/ratgeber/Keine-Esoterik-gegen-Strahlen-article7368641.html
Zitat
Dienstag, 02. Oktober 2012

Gericht verbietet irreführende Werbung : Keine Esoterik gegen Strahlen

Das Oberlandesgericht Karlsruhe verbietet einem Anbieter für esoterische Gesundheitsprodukte, für Silikonpads zu werben, die zur Abwehr von Elektrosmog dienen sollen. Nach Auffassung des Gerichts ist Werbung dieser Art die irreführend, da sie zur Täuschung geeignete Angaben über die Wirkung der Pads enthält.

Silikon-Pads bringen mehr Vitalität und wehren schädliche Strahlen ab, wenn man sie auf den Körper auflegt oder in die Hosentasche steckt. Verspricht ein Vertriebsunternehmen für esoterische Gesundheitsprodukte. Das Oberlandesgericht Karlsruhe verbietet die Werbung mit dem Argument, eine Werbung dieser Art sei irreführend, da sie zur Täuschung geeignete Angaben über die Wirkung der Pads enthält.

Geklagt im verhandelten Streitfalls hatte ein eingetragener Verein, zu dessen satzungsmäßigen Aufgaben die Kontrolle der Einhaltung der Regelungen des lauteren Wettbewerbs gehört. Das beklagte Unternehmen vertreibt esoterische Gesundheitsprodukte, darunter Silikonpads, mit genannten Produktversprechen. Die Wirkungsweise basiere auf subtilen Energien informierter Mineralien ("Bionen-Energie"). Die flachen ovalen Pads gegen Elektrosmog sollen dazu auf den Körper aufgelegt oder in die Hosentasche gesteckt werden, die flachen runden Pads zur Verbesserung von Speisen und Getränken unter Gläser oder Teller gelegt werden. Des Weiteren seien sie dazu bestimmt, den ph-Wert positiv zu beeinflussen, der Anzahl freier Radikale entgegen zu wirken, Wasser optimal auszurichten und linksdrehende Milchsäuren im Wandel zu rechtsdrehenden Milchsäuren zu beeinflussen.

Der Verein hatte im Verfahren eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht (LG) Konstanz beantragt, dem Esoterik-Unternehmen diese Form der Werbung zu untersagen. Das LG wies den Antrag zurück. Der nachfolgenden Berufung des Vereins hatte das Oberlandesgericht Karlsruhe stattgegeben und dem Unternehmen diese Form der Werbung untersagt.

Demnach  genügten die Werbeaussagen nicht den strengen Anforderungen, die an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit gesundheitsbezogener Werbung zu stellen seien. Die Werbung bewege sich im empfindlichen Bereich des Heilwesens, der eine besondere Reglementierung von Werbung erfordere. Wer gesundheitsbezogene Wirkungsaussagen treffe, müsse die Richtigkeit seiner Behauptung darlegen und beweisen. Soweit der Werbende nicht beweisen könne, dass sein Wirkversprechen wissenschaftlich abgesichert sei, habe er die behauptete Wirkung im einstweiligen Verfügungsverfahren zumindest glaubhaft zu machen. Eine wissenschaftliche, schulmedizinische Absicherung ihres Ansatzes behauptet das Esoterik-Unternehmen aber selbst nicht, urteilten die Richter.

Quelle: n-tv.de


Belbo zwei

ZitatWer gesundheitsbezogene Wirkungsaussagen treffe, müsse die Richtigkeit seiner Behauptung darlegen und beweisen. Soweit der Werbende nicht beweisen könne, dass sein Wirkversprechen wissenschaftlich abgesichert sei, habe er die behauptete Wirkung im einstweiligen Verfügungsverfahren zumindest glaubhaft zu machen.


Haben diese Sätze die Tragweite die ich vermute? Das Ende der Homöopatiewerbung zum Beispiel? Ich mags noch gar nicht glauben.


Und wäre das nicht einen Blogeintrag wert?

celsus

Zitat von: Belbo zwei am 05. Oktober 2012, 06:57:35
ZitatWer gesundheitsbezogene Wirkungsaussagen treffe, müsse die Richtigkeit seiner Behauptung darlegen und beweisen. Soweit der Werbende nicht beweisen könne, dass sein Wirkversprechen wissenschaftlich abgesichert sei, habe er die behauptete Wirkung im einstweiligen Verfügungsverfahren zumindest glaubhaft zu machen.


Haben diese Sätze die Tragweite die ich vermute? Das Ende der Homöopatiewerbung zum Beispiel? Ich mags noch gar nicht glauben.

Geht ja noch weiter:
ZitatDie Irreführung werde auch nicht dadurch beseitigt, dass die Werbeaussagen durch Formulierungen wie ,,soll", ,,dazu bestimmt", ,,kann" relativiert würden.

Zitat von: Belbo zwei am 05. Oktober 2012, 06:57:35
Und wäre das nicht einen Blogeintrag wert?

Ich hab da letzte Woche schon mal was vorbereitet ;)
http://esoterischewarnwelten.blogspot.de/2012/09/kein-schutz-vor-elektrosmog.html

Nachtrag:
Um die hier geht es vermutlich: http://www.bion-tec.de/wirkungsprinzip.htm
The best thing about science is that it works - even if you don't believe in it.

Belbo zwei

Super! Könnte man im Zuge des Abmahnunwesens diese Anwaltsgeier dann nicht auf unsere Klientel hetzen?

celsus

The best thing about science is that it works - even if you don't believe in it.

celsus

Zitat von: Belbo zwei am 05. Oktober 2012, 07:10:07
Super! Könnte man im Zuge des Abmahnunwesens diese Anwaltsgeier dann nicht auf unsere Klientel hetzen?

Wir bräuchten einen militant-juristischen Arm, der sowas übernimmt ;D

Dürfte für Anwälte doch eigentlich interessant sein, wenn die gerne Abmahnungen schreiben.
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Belbo zwei

Frage an die Juristen, mal angenommen ich eröffne einen onlineshop für z.b. Heilkräuter (mit Wirkungsnachweis) und melde das als Gewerbe an, kann ich dann alle "Konkurenten" abmahnenlassen die Werbung für unbewiesenen Gesunheitsschnickschnack machen? Wenn ja wie war noch gleich die Nummer von RA Kompa?

Truhe


Tränchen

Hier gibt es noch ein ganz ähnliches Urteil:
Zitat
KG · Urteil vom 14. August 2012 · Az. 5 U 92/07
Informationen zum Urteil

1. Eine wettbewerbsrechtliche "geschäftliche Handlung" und eine unwahre "Angabe" können nach den besonderen Umständen des Einzelfalles (insbesondere Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmittel mit dem Namen der irreführend - als international anerkannter Arzt und Wissenschaftler, dessen Entdeckungen [einer Krebsbehandlung durch Vitamine und andere Nährstoffe] klinisch erwiesen seien - hervorgehobenen Person, Strukturvertrieb dieser Nahrungsergänzungsmittel) auch dann (als Imagewerbung) zu bejahen sein, wenn in der Zeitungsanzeige darüber hinaus ebenso allgemeine gesundheitspolitische Aussagen enthalten sind, die Produkte selbst nicht genannt werden und über die weiteren Hinweise in der Anzeige nicht unmittelbar Informationen zu diesen Produkten zu erlangen sind (vgl. hierzu BVerfG, GRUR 2008, 81 - Pharmakartell und GRUR 2007, 1083 - Vitaminprogramm) .

2. Aus der objektiven Eignung zur Wettbewerbsförderung folgt eine Vermutung für eine "geschäftliche Handlung" (anknüpfend an BGH, GRUR 2002, 1093 - Kontostandsauskunft; GRUR 2003, 800 - Schachcomputerkatalog).

3. Wettbewerbsrecht kann auch dann anwendbar sein, wenn neben ein (auf die Förderung des eigenen oder fremden Wettbewerbs gerichtetes) Geschäftsinteresse andere (etwa allgemeine politische) Ziele treten. Das geschäftliche Interesse muss dabei nicht überwiegen (vgl. hierzu auch BVerfG, a.a.O. und BGHZ 180, 355 - Festbetragsfestsetzung).

4. Dem grundgesetzlichen Schutz der Meinungsfreiheit kann in diesen Fällen durch eine Abwägung innerhalb der jeweiligen wettbewerbsrechtlichen Verbotsnorm hinreichend Rechnung getragen werden (vgl. BGH, a.a.O, Festbetragfestsetzung).

5. Bei einer (insbesondere bewusst) irreführenden Selbstanpreisung einer Person (die bürgerlichrechtlich von Wettbewerbern an sich nicht untersagt werden könnte) mit einer erheblichen wettbewerblichen Wirkung kann der Schutz des lauteren Wettbewerbs die Meinungsfreiheit im Einzelfall überwiegen.

6. Die Aussage "ein international anerkannter Arzt und Wissenschaftler" enthält einen hinreichenden Tatsachenkern, der einer Beweisaufnahme zugänglich ist (Abgrenzung zu BGH, WRP 2008, 820 - namenloser Gutachter). Maßgeblich ist insoweit, ob bei den Patienten und in der Wissenschaftsgemeinde tatsächlich ein entsprechendes hohes Ansehen dieser Person besteht, nicht aber, ob nach den Leistungen der Person ein solches Ansehen geschuldet wäre.
Weiterlesen: http://openjur.de/u/442028.html# (hier findet sich auch der Tenor des Urteils im Wortlaut - natürlich mit entfernten Namen)

celsus

Bei dem Geschäft möchten natürlich auch die großen Firmen nicht den Anschluss verpassen:

http://www.caparol.de/produkte/farben/innenfarben/spezialfarben/electroshield.html

Ein echtes Schnäppchen für Leute mit mehr Geld als Hirn.
http://www.amazon.de/Caparol-Electroshield-Anti-Elektrosmog-Farbe/dp/B0082P1IQ0

Nachtrag: Ja, man kann sowas benutzen, wenn man gerade ein HF-Prüflabor im Hobbykeller plant.
Aber diese Farbe wird ausdrücklich für Schlaf- und Kinderzimmer empfohlen.
The best thing about science is that it works - even if you don't believe in it.


zwingenberger

Wir hatten das Thema schon einmal Anfang des Jahres: http://blog.psiram.com/2012/02/schwere-zeiten-fur-snake-oil-unzulassige-werbung-mit-gesundheitsbezogenen-aussagen/

Es ging damals um eine Entscheidung aus Frankfurt hingewiesen - die ist inzwischen übrigens rechtskräftig. Schön, dass das OLG Karlsruhe das ähnlich sieht.

Die Vermutung, dass sich die Abmahnmaschine auf diesem Feld neues Futter suchen könnte, scheint also auch nicht ganz verfehlt zu sein.

Nur leider gilt auch dieser Hinweis:

ZitatEin Wermutstropfen: an die Heilungsversprechen der Homöopathie kommt man so nicht heran, denn Homöopathika genießen einen Sonderstatus über die Registrierung nach dem Arzneimittelgesetz. Eng werden könnte es hingegen für die vollmundigen Versprechungen in der Werbung für "Bachblüten" und ähnliches, in denen die Grenze zu den "gesundheitsbezogenen Aussagen" locker überschritten werden und nicht die Spur eines wissenschaftlich haltbaren Wirkungsnachweises besteht.

maguli

Wieder mal Dank an den fleißigen Wiki-Autor ABRAX, der wieder mal in kürzester Zeit einen super Artikel verfasst hat.

Aber noch geiler war die Lektüre der verlinkten Silikon-Werbung (Titel: Heilen mit der Kraft des Kosmos: Bionen-Energie  http://www.online-artikel.de/article/heilen-mit-der-kraft-des-kosmos-76498-1.html

Da ist fast alles Geschwurbel enthalten, was jemals erfunden wurde.

Und Das Beste: "Mit Esoterik hat das nichts zu tun", sagt der Mediziner Vollert.

hamer_nein_danke

der Artikel stammt ja auch von einem Experten :-)

http://www.damm.com.de/

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