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Mein *würg* des Tages

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Begonnen von 40_Fieber, 12. August 2011, 21:49:18

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40_Fieber

:kotz:

http://kidmed.***/896/homoopathie/homoopathie-dumme-mutter-krummes-bein/

Manchmal denke ich: Das gibts doch gar nicht!!!
http://kidmed*info/

heterodyne

Unfaßbar traurig. Das arme Kind. Wenn Watschen helfen könnten, ich würde sofort eine gesunde Dosis applizieren - der Frau Mama.

40_Fieber

Ich finde, man sieht bei diesem Text der Mutter sehr schön, daß es nicht selten auch um Macht geht.
Das ist eine handfeste Mißhandlung. Im Gegensatz zu einem Prügler kann sie sich aber als besonders gute Mutter präsentieren, weil das Homöopathiegefummel gesellschaftlich akzeptiert ist. Und sie nutzt das auch voll aus und protzt damit herum:

Zitat
Da ich meiner Rute und meinen Eingebungen zu 100% vertraue und sich das Ergebnis mit euch gedeckt hat - Wahnsinn.

Vernachlässigung ist das nicht wirklich, sondern eine softe Mißhandlung, bei der sie nicht gewalttätig Hand anlegen muß, aber trotzdem ein vergleichbares Machterlebnis erzielt.
Das sind echt Geisteskranke.
http://kidmed*info/

heterodyne

Misshandlung setzt nach meinem Verständnis bewußte Schädigung, bzw Schädigungsabsicht voraus.
Glaubst du wirklich, die will ihr Kind schädigen? Sie, bzw die ganzen Impfgegnereltern und AM-Eltern?

Illusion-der-Exzellenz

Zitat von: heterodyne am 12. August 2011, 23:41:57
Misshandlung setzt nach meinem Verständnis bewußte Schädigung, bzw Schädigungsabsicht voraus.
Glaubst du wirklich, die will ihr Kind schädigen? Sie, bzw die ganzen Impfgegnereltern und AM-Eltern?

Nun ja, SIE will sich nicht an Einlagen und Korsett gebunden fühen, vom Kind ist da keine Rede ...
Ob ein Schadenswille vorliegt, kann aber bezweifelt werden, sofern die Dame nicht am Münchhausen-by-Proxy-Syndrom leidet.
Insgesamt aber bewegt ihr euch hier m.E. in den falschen Rechtsbegriffen. Denn hier sind strafrechtliche Erwägungen erst einmal obsolet, interessanter ist die Frage, ob hier eine mögliche Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB vorliegt, was meiner Ansicht nach zu bejahen ist. Will man diesem Kind nun wirklich helfen, dann muß man zuerst herausbekommen, wo es wohnt und dann das örtlich zuständige JA einschalten. Dort die Sachlage genau schildern (Verweigerung geeigneter medizinischer Mittel). Das JA MUSS dann tätig werden. Falls nicht oder nicht richtig, kann man es über das Verwaltungsgericht dazu zwingen. Sollte sich eine Kindeswohlgefährdung herausstellen, kann die Mutter per Familiengericht zur medizinischen Behandlung gezwungen werden, auch ist es möglich, einen Teil der elterlichen Sorge (zu der ja auch die Gesundheitsfürsorge zählt) entweder auf das JA oder einen anderen Familienangehörigen (gern genommen: Großeltern) zu übertragen; für das Kind wird dann (wegen des Familiengerichts) auch ein Verfahrenspfleger bestellt, der Kindesrechte und -wohl vertritt. Das ist der richtige Weg, wenn man wirklich etwas dagegen unternehmen will. Wenn wer rausfindet wo die Dame wohnt, ruf ich auch gern selbst beim JA an.

40_Fieber

http://kidmed*info/


40_Fieber

Zitat von: Illusion-der-Exzellenz am 13. August 2011, 00:23:28

Insgesamt aber bewegt ihr euch hier m.E. in den falschen Rechtsbegriffen.

Das sind ja nicht nur Rechtsbegriffe sondern gleichzeitig auch medizinische Begriffe.  Daß die Übergänge dort fließender sind ist logisch, weil die Juristerei ein sehr starres System ist (sein muß), damit sie funktioniert. Juristen wollen schließlich keine psychopathologischen Diagnosen stellen, sondern einigermaßen gleichmäßig richten.

Medizinisch ist es nur wichtig was hinten als Diagnose heraus kommt. Und freilich mißbraucht sie das Kind und hat einen Gewinn davon. Im PET würde das Belohnungssystem strahlen, wenn man sie da mit ihrer Rute hineinschieben würde.



Das meine ich ja damit: Diese Mißhandlung ist gesellschaftlich akzeptiert. Auch juristisch.
http://kidmed*info/

Adromir

Zitat von: heterodyne am 12. August 2011, 23:41:57
Misshandlung setzt nach meinem Verständnis bewußte Schädigung, bzw Schädigungsabsicht voraus.
Glaubst du wirklich, die will ihr Kind schädigen? Sie, bzw die ganzen Impfgegnereltern und AM-Eltern?


Beides ist nicht relevant. Die Strafbarkeit der "Mißhandlung" leitet sich aus der Körperverletzung ab und diese benötigt keine Absicht, da reicht fahrlässiges Handeln (§229 StGB), besonders pikant ist, daß Eltern gegenüber ihrem Kind eine Garantenstellung haben und dazu verpflichtet sind, Schaden von diesem abzuwenden.

wumbaba

Man sollte  nicht vergessen, das es hierbei nicht nur um homöopatische sondern auch um osteopathische Behandlung geht. Ein typischer Fall von
naturheilkundlicher Verblendung par excellence mal wieder. :kotz:

Meiner Meinung nach kann eine Lösung für solche Problemfälle so aussehen: alle naturheilkundlichen Esoschwurbler und deren Klientel sollten ihren ganzen Kram komplett selber zahlen und bei Folgeschäden die gesamte (schul)medizinische Behandlung, KH-Aufenthalt und  Reha samt Verdienstausfall gleich mit!

Da Krankenkassen heute ja keine "Solidargemeinschaften auf dem Fundament schulmedizinisch-wissenschaftlicher Erkenntnisse" mehr sind, sondern vielmehr Konsumentenvereinigungen auf Glaubensbasis, wäre es doch nur konsequent, das alle, die sich wider besseren Wissens der EbM verweigern und sich statt dessen dem irrational-pseudomedizinischen Unfug hingeben, alle Ansprüche an die Solidargemeinschaft verlieren.
Anders ist diesem ganzen Spinnerpack doch nicht mehr beizukommen.  :-\
"Es gibt Inseln der Vernunft auf dieser Erde, in einem Meer des Blödsinns. Hier müssen wir stehen und Brücken bauen, auf dass einmal ein Kontinent der Vernunft entsteht." (J.Weizenbaum)